Hörmann-Niederlassungen
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- Nadine Fürst
- vor 8 Jahren
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1 Hörmann Ersatzteil-Preisliste Wellenantrieb WA 100, ITO 100 und WA 200 Steuerung A/B 40, A/B 45N, B 45, A/B 60, A/B 300, A/B 40N, B 45N, A/B 60N, B 60 FU Gültig ab
2 Hörmann-Niederlassungen Anschriften A B CH CN CZ D D D D D D D D D Hörmann Austria Ges. mbh Enzersberg 148 A-5303 Thalgau Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann Belgium NV/SA Woudstraat 2 B-3600 Genk Tel. (0 89) Fax (0 89) Hörmann (Schweiz) AG Nordringstrasse 14 CH-4702 Oensingen Tel. (0 62) Fax (0 62) Hörmann Beijing Door Production Co. Ltd. N o 13, Zhong He Street, BDA, Beijing, , P.R. China, Tel. (010) / /76 Fax (010) Hörmann Česká republika s. r. o. Dobronická 635 CZ Praha 4 Tel. (02) Fax (02) Hörmann NL Berlin Industriestraße Dahlwitz-Hoppegarten Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Bremen Mittelwendung Weyhe Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Erfurt Wandersleber Straße Apfelstädt Tel. ( ) 24-0 Fax ( ) Hörmann NL Frankfurt Hanauer Landstraße Großkrotzenburg Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Freisen Industriegelände Freisen Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Hamburg Süderstraße Kaltenkirchen Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Hannover Industriestraße Isernhagen Tel. (05 11) Fax (05 11) Hörmann NL Herne Schloßstraße Herne Wanne-Eickel Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Köln/Bonn Robert-Bosch-Straße 6 a Weilerswist Tel. ( ) Fax ( ) D D D D D E E E F F F F Hörmann NL Leipzig Gewerbeallee Brandis Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL München Lise-Meitner-Straße Hohenbrunn Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Nürnberg Am Pestalozziring Erlangen Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Steinhagen An der Jüpke Steinhagen Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann NL Stuttgart Industriestraße Renningen Tel. ( ) Fax ( ) Hörmann Canarias, S. A. Carretera la Cuesta a Taco, n o 55 E La Cuesta, Tenerife Tel. (9 22) / Fax (9 22) Hörmann España, S. A. Oficina Central Pol. Ind. Can Guitart Carretera de Rubi, 324C Apdo. Correos Can Parellada Terrassa Tel. (9 02) Hörmann España, S. A. Delegación Madrid Pol. Ind. San Fernando II C./. Mar Tirreno, 4-B E San Fernando de Henares (Madrid) Tel. (91) Fax (91) Hörmann France S. A. Paris-Siège 6, rue des Frères Montgolfier Z. I. de Gonesse F Gonesse Tél. (01) Fax (01) Hörmann Service 5, rue Joliot Curie Z. I. de Gonesse F Gonesse Cedex Tél Fax Hörmann Ile de France 6, rue des Frères Montgolfier Z. I. de Gonesse F Gonesse Tél Fax Hörmann Nord Lille 101 parc d activités de la Haute Rive F Cuincy Tél Fax F F F F F F GB HK H I LIT N Hörmann Centre Orléans 22 bis, rue des Marchais Z. I. d Ingré F Saint Jean de la Ruelle Tél Fax Hörmann Est Strasbourg 1, rue Denis Papin BP 14, Z. I. Sud F Illkirch Cedex Tél Fax Hörmann Centre-Est Lyon 19, rue Marius Berliet Z. I. du Chanay F Saint Bonnet de Mure Tél Fax Hörmann Sud Marseille Z. I. des Estroublans 27, rue de Berlin F Vitrolles Tél Fax Hörmann Sud-Ouest Agen Malakoff F Le Passage d Agen Tél Fax Hörmann Ouest Angers Boulevard des Bretonnières Z. I. de Saint-Barthélémy F Saint-Barthélémy Tél Fax Reykjavik Hörmann (UK) LTD Gee Road, Coalville GB-Leicestershire LE67 4JW Tel. (015 30) Fax (015 30) Hörmann (Hong Kong) LTD Shop 2, G/F, K. Wah Centre 191 Java Road, North Point Hong Kong, China Tel. (00852) Fax (00852) Hörmann Hungária KFT Könyves Kálmán krt. 76 H-1087 Budapest Tel. (1) Fax (1) Hörmann Italia S. r. l. Via G. Di Vittorio 62 I Lavis (TN) Tel. (04 61) Fax (04 61) Hörmann Lietuva UAB Kirtimu 53, Vilnius Lietuva Tel.(00370) (00370) (00370) Hörmann A/S Sagmyra 25 Postboks 8331 N-4622 Kristiansand Tel Fax Braga Aveiro Lisboa Dublin Vigo Marinha Grande Tenerife N Hörmann Nord-Norge A/S Solstrandveien 51 Postboks 5158 N-9284 Tromsø Tel Fax N Hörmann Vest-Norge A/S Gamle Forusvei 25 Postboks 314 N-4066 Stavanger Tel Fax N Hörmann Central-Norge A/S Ramox Drift A/S Østre Rosten 16 B N-7492 Trondheim Tel Fax NL Hörmann Nederland Harselaarseweg 90 Postbus 240 NL-3770 AE Barneveld Tel. (03 42) Fax (03 42) PL Hörmann Polska Sp. zo. o. ul. Otwarta 1 PL Komorniki Tel. (061) Fax (061) PL Hörmann Polska sp.z.o.o. Przedstawicielstwo w Warszawie ul. K obucka 11 PL Warszawa Tel.(022) Fax(022) PL Hörmann Polska sp.z.o.o. Przedstawicielstwo w Jaworznie ul. Grunwaldzka 274 PL Jaworzno Tel.(032) Fax(032) Orléans Angers Madrid Agen Kaliningrad Hamburg Leicester Hannover Bremen Berlin Barneveld Steinhagen Poznaµ Herne Genk Leipzig Köln/Bonn Erfurt Lille Frankfurt Luxembourg Freisen Praha Nürnberg Paris Strasbourg Stuttgart Lyon Barcelona Trondheim Stavanger Marseille Oslo Kristiansand München Randers Haderslev Oensingen Trento Roma Tunis Örebro RO Hörmann Romania S.R.L , Sos. Oltenitei Sector 4, Bucuresti Tel.(0149) (0149) Fax(0149) RUS Hörmann Russia Ul. Kostjuschko, 17 RUS Petersburg Tel. (812) (812) Fax (812) S Hörmann Svenska AB Adolfbergsvågen 4 S Örebro Tel. (019) Fax (019) UA Hörmann Ukraine Uliza Saposhnikova 8a UA Saporoshje Tel./Fax (0612) Fax (0612) Internet: Tromsø Kaunas Warszawa Katowice Bratislava Thalgau Budapest Lieboch Maribor Celje Zagreb Ljubljana Beograd Sarajevo Split BAH BG BIH BY DK EG EST GR HR IL IRL IS L LT MD P RO SK SLO TN TR Klaipeda Thessaloniki Athínai Helsinki Tallinn Riga Sofija Vilnius Brasov Minsk Bucuresti Burgas Cairo Sankt Petersburg Kiev Chisinan Odessa Istanbul FIN LV VAE Zahlungsbedingungen Preise in zuzüglich Porto und Verpackung. Die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Rücknahmen und Umtausch gelieferter Ware ist ausgeschlossen. Es gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen, Stand Urheberrechtlich geschützt: Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit unserer Genehmigung. Änderungen vorbehalten. Vertragspartner der Interseroh AG Unsere Verpackungen werden erfasst, stofflich verwertet und somit dem Materialkreislauf zurückgeführt. Damit erfüllen wir alle Anforderungen der Verpackungsverordnung. 2 07/2004
3 Inhalt Bezeichnung Seiten Ersatzteil-Bestellformular 04 Übersicht Typenschilder Motoren Steuerungen 22 Zubehör Verkaufs- und Lieferbedingungen 31 (Stand ) 07/2004 3
4 Ersatzteil-Bestellformular an HÖRMANN KG Kunden-Name Zutreffendes ausfüllen oder ankreuzen. Die grau unterlegten Felder werden vom Werk ausgefüllt. Rechnung über Versandanschrift Nur ausfüllen bei Abweichung von der EDV-gespeicherten Dauerkundenanschrift. Berechnung erfolgt durch die HÖRMANN KG VKG. Kd.-Nr.: Lieferschlüssel Zahl.- Kond. Bestell-Nr./Datum/Kom.: Angebot-Nr./vom Terminwunsch Niederlassung KW Blatt von insg. Sachbearbeiter Datum Pos. Lfd. Nr. Typ Nr. Art.-Nr. Artikel-Bezeichnung Menge ME Einzelpreis Montage im Stundenlohn gegen Nachweis Gesamtsumme: + Mw Ausgabe 4.96 HF Auftrags-Nummer ME = (Mengeneinheit) 1 = Stück, 2 = Meter, 3 = kg, 4 = Std. Produkt-Nummer Ort, Datum 4 07/2004
5 Übersicht Typenschilder BR 30 DEUTSCH Bei Ersatzbestellung: Vom Typenschild O T Baujahr, Auftragsnummer, Tortyp, Tornummer und Produktnummer zusammen mit der Artikelnummer des Ersatzteiles angeben. ENGLISH Spares ordering: Please state the year of manufacture, order no., type, and product code mentioned on the nameplate OT as well as the part no. of the spare part. FRANÇAIS En cas de commande de pièces détachées: Indiquer I année de fabrication, numéro de fabrication, type de porte, numéro de porte, numéro de produit ainsi que le numéro d article de la pièce détachée à l aide des données sur le label O T. NEDERLANDS Bij bestelling van onderdelen: Bouwjaar, ordernummer, deurtype, deurnummer, produktnummer en artikelnummer van het vervangstuk aanduiden aan de hand van de gegevens op het label O T. ITALIANO Nel caso di ordinazione ricambi: Rilevare dall etichetta OT I anno di produzione, il n di commessa, il tipo di portone, il n di portone, il n di prodotto, e fornire il tutto unitamente al n di articolo dei ricambi desiderati. ESPAÑOL Pedido de piezas de recambio: Para cualquier pieza de recambio indicar de la placa de identificación OT, el año de fabricación, el número de comisión, modelo de puerta, referencia de puerta y referencia de producto. SVENSKA Vid reservdelsbeställning: Ange Tillverkningsår, Ordernummer, Porttyp, Port-Nummer enligt typskyltenot, samt reservdelens Produkt-Nummer och Artikel-Nummer. POLSKI Przy zamawianiu cz ci zamiennych: Podaç numer cz ci zapasowej odczytany z tabliczki znamionowej O T rok produkcji, numer zamówienia, typ bramy, numer bramy oraz numer produktu. MAGYAR Tartalék alkatrész rendeléseknél: A típus-tábláról kérjük megadni a O T qyártás évét, a szerzödés zámát, a kapu típusát és számát a termékszámmal és az alkatrész termékszámával együtt. 07/2004 5
6 Übersicht Typenschilder BR 30 ÇESKY Při objednávání náhradních dílu : spolu s číslem náhradního dílu udat z typového štítku O T rok výroby, číslo zakázky, typ vrat, číslo vrat a výrobní číslo. Ӏ, OT :,,,. NORSK Ved reservedelsbestilling: Fra typeskiltet O T angives produktionsår, ordrenr., porttype, portnr. og produktnr. også med reservedelens artikelnr. EÏÏËÓÈÎ ÙËÓ appleâp appleùˆôë apple p ÁÁÂÏ ç ÓÙ ÏÏ ÎÙÈÎo : Ó ı pâùâ ÙÔ ÙÔç Î Ù ÛÎÂÓ ç, ÙÔÓ pèıìfi apple p ÁÁÂÏ ç, ÙÔÓ ÙùappleÔ ÙËç applefipù ç, ÙÔÓ pèıìfi ÙËç applefipù ç Î È ÙÔÓ pèıìfi ÙË applepôèfipóù ç Î È ÙÔÓ applepôèfióùôç appleô p ÔÎÔÓÙ È ÔÙËÓ appleèó Î Ù appleôó O T Ì Ì ÙÔÓ pèıìfi  ÔÓç ÙÔÓ ÓÙ ÏÏ ÎÙÈÎÔ. SUOMI Varaosatilaus: Ilmoittakaa arvokilvessä olevat tiedot: O T valmistusvuosi, tilausnumero, ovityyppi, ovinumero ja tuotenumero sekä varaosan numero. DANSK Ved reservedelsbestilling: Fra typeskiltet O T angives produktionsår, ordrenr., porttype, portnr. og produktnr. tillige med reservedelens artikelnr. PORTUGUÊS SLOVENSKO Para encomendas extras: Qual o tipo da placa OT. Ano de produção, número do pedido, tipo de porta. Junto com o número da porta e com o número do produto enviar o número do artigo e das peças extras. Pri naročanju nadomestnih delov, morate navesti: leto izdelave O T, številko delovnega naloga, vrsto vrat, številko vrat in številko izdelka, ki so na označevalni ploščici, navesti pa morate tudi številko nadomestnega dela. 6 07/2004
7 Übersicht Typenschilder BR 40 DEUTSCH Bei Ersatzbestellung: Vom Typenschild, Auftrags-Nr.: O 1, Tor-Nr.: O 2,Produkt-Nr.: O 3, Typ O 4, O 5 zusammen mit der Artikelnummer des Ersatzteiles angeben. O 1 O 2 O 3 ENGLISH Spares ordering: Please state the order no. O 1, door no. O 2, product no. O 3, type O 4, year of manufacture O 5 of the spare part. together with the article no. O 4 FRANÇAIS NEDERLANDS En cas de commande de pièces détachées: Indiquer numéro de fabrication O 1, numéro de la porte O 2, numéro de produit O 3, type O 4, I année de fabrication O 5 ainsi que le numéro d article de la pièce détachée à l aide des données sur le label. Bij bestelling van onderdelen: Ordernummer O 1, deurtype O 2, produktnummer O 3, type O 4, bouwjaar O 5 en artikelnummer van het vervangstuk aanduiden aan de hand van de gegevens op het label. O 5 ITALIANO Nel caso di ordinazione ricambi: Rilevare dall etichetta il n di commessa O 1, il n di portone O 2, il n di prodotto O 3, il tipo di portone O 4, I anno di produzione O 5 e fornire il tutto unitamente al n di articolo dei ricambi desiderati. ESPAÑOL SVENSKA Pedido de piezas de recambio: Para cualquier pieza de recambio indicar de la placa de identificación el número de comisión O 1, referencia de puerta O2, referencia de producto O 3, modelo de puerta O 4, el año de fabricación O 5 con los números de piezas de recambio. Vid reservdelsbeställning: Ange Ordernummer O 1, Port-Nummer O 2, Produkt-Nummer O 3, Porttyp O 4, Tillverkningsår O 5 enligt typskylten samt reservdelens Produkt-Nummer och Artikel-Nummer. POLSKI Przy zamawianiu cz ci zamiennych: Zamlennych podaç z tabliczki znamionowej numer zamówienia O 1, numer bramy O 2, numer produktu O 3, typ bramy O 4, rok produkcji O 5 i numer cz ci zamiennej. MAGYAR Tartalék alkatrész rendeléseknél: A típus-tábláról kérjük megadni a szerzödés számát: O 1, a kapu számát O 2, termekszámot: O 3, a kapu típusát: O 4, a qyártási évét: O5, az alkatrész cikkszámával együtt. 07/2004 7
8 Übersicht Typenschilder BR 40 ÇESKY Při objednávání náhradních dílu : zárovens číslem náhradního dílu uved'te z typového štítku číslo zakázky: O 1, číslo vrat: O 2, výrobní číslo: O 3, typ vrat: O 4, rok výroby: O 5. O 1 O 2 O 3 Ӏ, :,,,. O 4 NORSK Ved reservedelsbestilling: Fra typeskiltet angives ordrenr. O 1, portnr. O 2, produktnr. O 3, porttype O 4, produktionsår O 5 også med reservedelens artikelnr. O 5 EÏÏËÓÈÎ SUOMI ÙËÓ appleâp appleùˆôë apple p ÁÁÂÏ ç ÓÙ ÏÏ ÎÙÈÎo : Ó ı pâùâ ÙÔ ÙÔç Î Ù ÛÎÂÓ ç, ÙÔÓ pèıìfi apple p ÁÁÂÏ ç, ÙÔÓ ÙùappleÔ ÙËç applefipù ç, ÙÔÓ pèıìfi ÙËç applefipù ç Î È ÙÔÓ pèıìfi ÙË applepôèfipóù ç Î È ÙÔÓ applepôèfióùôç appleô p ÔÎÔÓÙ È ÔÙËÓ appleèó Î Ù appleôó Ì Ì ÙÔÓ pèıìfi  ÔÓç ÙÔÓ ÓÙ ÏÏ ÎÙÈÎÔ. Varaosatilauksen yhteydessä: ilmoita varaosan tuotenumeron lisäksi tyyppikilven tiedoista sopimusnro: O 1, oven nro: O 2, tuotentro: O 3, tyyppi: O 4, valmistsvuosi: O 5. DANSK Ved reservedelsbestilling: Fra typeskiltet angives ordrenr. O 1, portnr. O 2, produktnr. O 3, porttype O 4, produktionsår O 5 tillige med reservedelens artikelnr. PORTUGUÊS Nota de encomenada Suplementar: Por favor, indique o n. o da nota de encomenda O 1, n. o da porta O 2, n. o do produto O 3, tipo O 4, ano de fabrico O 5, juntamente com o n. o do artigo e das peças opcionales. SLOVENSKO Pri naročanju rezervnih delov navedite: številko naročila O 1, številko vrat O 2, tip vrat O O 4, leto proizvodnje vrat O 3, številko proizvoda 5. Podatke odčitajte iz tablice na vratih in dodajte številke rezervnih delov iz šifranta. 8 07/2004
9 Haubenunterteil für WA 100 Steuerung A/B 40, B 45, A/B 45 N ,00 Zusatzhaube für WA 100 Steuerung A/B 40, B 45, A/B 45 N ,00 Spindel-Endtaster für WA 100 Steuerung A/B 40, A/B 40 N ,00 Zahnriemen für Spindel-Endtaster T 2,5/420mm, 4mm (bei Verwendung der Steuerung A/B 40, A/B 40 N, B 45, A/B 45 N) ,00 Basisplatine A 40, A 40 N ,00 Basisplatine B 40, B 40 N ,00 Steckleiste X2 Steuerung A40 (L1, L2, L3, N, N), 9-polig Steckleiste B 40 (L, L, N, N), 5-polig Steckleiste Steuerung A/B 40 (8,9) incl. Brücke ,00 12,00 n.m. lieferbar Folientaster EFA 03 (Auf-Halt-Zu, mit Miniaturschloss) ,00 Tastaturplatine EFA 03 07/ ,00
10 Abdeckung Spindel-Endtaster ,00 Aufnahmegehäuse für WA 100 für Spindel-Endtaster ,00 Aufnahmegehäuse für WA 100 für Spindel-Endtaster (gesteuerte Schnellentriegelung) ,00 Referenzpunktschalter für WA 100 in Verbindung mit der Steuerung B ,00 Referenzpunktschalter für WA 100 in Verbindung mit den Steuerungen A/B 60, A/B ,00 Schaltersatz für WA 100 Nothandkette / Wartungsentriegelung für Steuerung B ,00 Schaltersatz für WA 100 Nothandkette / Wartungsentriegelung Nothandkette / gesteuerte Schnellentriegelung für Steuerung A/B 60, A/B 300, A/B 60 N / ,00
11 Schaltersatz für WA 100 Nothandkette / Wartungsentriegelung für Steuerung B 45 N ,00 Schaltersatz für WA 100 Nothandkette / Wartungsentriegelung Nothandkette / gesteuerte Schnellentriegelung für Steuerung A/B 60 N ,00 Zahnriemen für WA 100 für Spindel-Endtaster, T 2,5/380, 4mm (bei Verwendung der Steuerungen A/B 60, A/B 60 N und A/B 300) ,00 Kabeleinführungsgehäuse für WA 100 mit Deckel ,00 Drehzahl-Anschlussplatine für WA 100 mit Hall-Sensor, B 45, A/B 45 N ,00 Ausrückvorrichtung Schnellentriegelung für WA 100 nur Ersatz, nicht zur nachträglichen Montage ,00 Kettenschutz Nothandkette für WA / ,00
12 Kettenführung Nothandkette für WA ,00 Kettenrad Nothandkette mit Sicherungseinsatz für WA ,00 Nothandketteneinrichtung vormontiert für WA ,00 Nothandketteneinrichtung vormontiert für WA 100 mit automatischer Rückstellung ,00 Verbindungsstück NHK-RÜ-WA Nothandketteneinrichtung vormontiert für WA ,00 Nothandkette pro mtr ,00 Verbindungsglied Nothandkette (ohne Abb.) /2004 3,00
13 Bremslüftung für WA n.m. lieferbar Keilrippenriemen für WA PJ ,00 Flansch Federwelle 40mm mit Nut, incl. Sechskantschrauben ,00 Flansch Steckwelle 25mm für WA ,00 Verbindungsschrauben für Anflanschmontage Flansch M6 x 20 mm ,00 Verbindungsschrauben für Anflanschmontage Flansch M8 x 25 mm ,00 Verbindungsschrauben für Achskettentrieb M8 x 16 mm ,00 Steckwelle WA 100 für Anflanschmontage komplett mit Flansch 07/ ,00
14 Steckwelle D:25 für Achskettentrieb ,00 Achskettentrieb AK-D40-24 für WA 100 / WA 200 D 40/24, vormontiert Achskettentrieb AK-D40-20 für WA 100 / WA 200 D 40/20, vormontiert ,00 148,00 Achskettentrieb BR 40 für L-Beschlag L-Beschlag AKT 2: ,00 BR 40 Anbausatz für WA 100 / WA 200 AKT-VS (1:1 und 2:1 komplett) ,00 Anbausatz für WA 100 AK-NS ,00 Anbausatz für WA 100 AK-NS/VS für L-/LD-Beschlag, nur BR , /2004
15 Motoren für Wellenantriebe WA 100 Bei der Ersatzteilbestellung bitte die Tordaten angeben. Sie finden diese Daten auf dem Typenschild des Tores. WA 100 mit NHK / WE Nur für Steuerung A/B 40, A/B 40 N auf Anfrage Bei der Ersatzteilbestellung bitte die Tordaten angeben. Sie finden diese Daten auf dem Typenschild des Tores. WA 100 mit NHK / WE Nur für Steuerung B 45 und B 45 N auf Anfrage Bei der Ersatzteilbestellung bitte die Tordaten angeben. Sie finden diese Daten auf dem Typenschild des Tores. WA 100 mit NHK / WE für Steuerung A/B 60, A/B 300, A/B 60 N auf Anfrage Bei der Ersatzteilbestellung bitte die Tordaten angeben. Sie finden diese Daten auf dem Typenschild des Tores. WA 100 mit NHK / SEG für Steuerung A/B 60, A/B 300, A/B 60 N 07/ St, auf Anfrage
16 Motoren für Wellenantriebe WA 200 Bei der Ersatzteilbestellung bitte die Tordaten angeben. Sie finden diese Daten auf dem Typenschild des Tores. WA 200 mit NHK / WE für Steuerung B 60 FU auf Anfrage Bei der Ersatzteilbestellung bitte die Tordaten angeben. Sie finden diese Daten auf dem Typenschild des Tores. WA 200 mit NHK / SEG für Steuerung B 60 FU auf Anfrage 16 07/2004
17 Abdeckung Spindel-Endtaster für ITO ,00 Aufnahmegehäuse für ITO 100 für Spindel-Endtaster ,00 Referenzpunktschalter für ITO 100 in Verbindung mit den Steuerungen A/B 60, A/B 300, A/B 60 N ,00 Zahnriemen für Spindel-Endtaster, ITO 100 T 2,5/380 4mm (bei Verwendung der Steuerungen A/B 60, A/B 300 und A/B 60 N) ,00 Kabeleinführungsgehäuse mit Deckel ,00 Drehzahl-Anschlußplatine für ITO 100 mit Hall-Sensor, ab ,00 Keilrippenriemen für ITO PJ / ,00
18 BR 40 (auch für BR 30 verwendbar) Führungsschiene ITO 100, kurz Länge: 3760 mm ,00 Führungsschiene ITO 100, mittel Länge: 4760 mm ,00 Führungsschiene ITO 100, lang Länge: 5760 mm ,00 Sturzanschlußblech für ITO ,00 Umlenkrolleneinheit für ITO ,00 Führungsschlitten für ITO 100 ohne Anschraubstück ,00 Anschraubstück für ITO , /2004
19 BR 30 Kettenstrang ITO 100 für K-Schiene, Länge: 3610 mm ersetzt durch BR 40 Kettenstrang ITO 100 für M-Schiene, Länge: 4610 mm ersetzt durch BR 40 Kettenstrang ITO 100 für L-Schiene, Länge: 5610 mm ersetzt durch BR 40 BR 40 Hinweis: Bei Verwendung für BR 30 muss der Kettestrang gekürzt werden! Kettenstrang ITO 100 für K-Schiene, Länge: 3760 mm ,00 Kettenstrang ITO 100 für M-Schiene, Länge: 4760 mm ,00 Kettenstrang ITO 100 für L-Schiene, Länge: 5760 mm ,00 Kettenradeinheit für ITO ,00 Steckwelle für ITO ,00 Tormitnehmer für ITO / ,00
20 Einbaukonsole für ITO 100 lang ,00 Einbaukonsole für ITO 100 kurz ,00 Schraubenset Abhängungsplatte für ITO , /2004
21 Motoren für ITO 100 ITO 100 Getriebemotor, 45 UPM 400 V Drehstrom, IP ,00 ITO 100 Getriebemotor, 45 UPM 400 V Drehstrom, IP ,00 ITO 100 Getriebemotor, 45 UPM 230 V Wechselstrom, IP ,00 ITO 100 Getriebemotor, 45 UPM 230 V Wechselstrom, IP ,00 07/
22 Komplette Steuerung A 60 / A 300 nicht mehr lieferbar. Im Ersatzteilfall bitte die Steuerungseinheit A 60 N und den Gehäusedeckel A 60 N bestellen siehe folgende Seiten. Komplette Steuerung B 60 / B 300 nicht mehr lieferbar. Im Ersatzteilfall bitte die Steuerungseinheit B 60 N und den Gehäusedeckel B 60 N bestellen siehe folgende Seiten. Gehäusedeckel A 60 mit Tastatur ,00 Gehäusedeckel B 60 mit Tastatur ,00 Gehäusedeckel A 300 mit Tastatur und Logikplatine Gehäusedeckel A 300 mit Tastatur und Logikplatine, abschließbar ,00 202,00 Gehäusedeckel B 300 mit Tastatur und Logikplatine Gehäusedeckel B 300 mit Tastaturund Logikplatine, abschließbar ,00 202,00 Gehäusedeckel A 60 N mit Tastatur, abschließbar ,00 Gehäusedeckel B 60 N mit Tastatur, abschließbar ,00 Gehäusedeckel B 60 FU mit Tastatur, abschließbar , /2004
23 Gehäuseunterteil für Steuerungen ,00 Gehäuseverbinder offen, mit Dichtung ,00 Doppeldichtflansch (oberer Flansch für den Einsatz der Steuerung im Außenbereich) ,00 Tastaturfolie AUF - STOP - ZU ,00 Tastaturplatine (A 25, A 85, A/B 50, A/B 60, A 100, B 101, A/B 60 N, B 60 FU) ,00 Tastaturfolie A/B ,00 Logikplatine A/B / ,00
24 Steuerungseinheit A 60, ersetzt durch Steuerungseinheit A 60 N ,00 Steuerungseinheit B 60, ersetzt durch Steuerungseinheit B 60 N ,00 Steuerungseinheit A ,00 Steuerungseinheit B ,00 Steuerungseinheit A 60 N ,00 Steuerungseinheit B 60 N ,00 Steuerungseinheit B 60 FU ,00 Einschub B ersetzt durch # Einschub B45N ,00 Steuereinheit A 45 N ,00 Universal Leergehäuse mit Deckel / ,00
25 Platine Wendelleitung Optosensor ,00 Platine Optosensor A 100 / B ,00 Platine Anschlußeinheit Torblatt Schlaffseilsicherung / Schlupftürkontakt ,00 Universal-Deckel ohne Flansch für PG11-Verschraubung ,00 Universal-Deckel mit Flansch für PG11-Verschraubung ,00 Universal-Leergehäuse Unterteil ,00 Schließkantensicherung IP 54 / BR 40 Optosensor-Durchmesser D = 15 mm Hinweis: Torbreite angeben! 07/ ,00
26 Schließkantensicherung IP 65 / BR 40 Optosensor-Durchmesser D = 15 mm Hinweis: Torbreite angeben! ,00 Platine Wendelleitung-Optosensor ,00 Wendelleitung 5 x 0,25 mm ,00 Platine Optosensor Basis ,00 Platine Optosensor Logic ersetzt Artikel-Nr oder ,00 Optosensor Sender BR 30 ersetzt durch Sender BR und Adapterhülse Durchmesser D = 13,5 mm (Gehäusefarbe: Grau) ,00 Optosensor Empfänger BR 30 ersetzt durch Empfänger BR und Adapterhülse Durchmesser D = 13,5 mm (Gehäusefarbe: Schwarz) / ,00
27 Verbindungskabel Optosensor 4-adrig (für die Verbindung durch das Abschlussprofil) Länge für Torbreite mm bis mm mm bis mm mm bis mm mm bis mm mm bis mm mm bis mm mm bis mm mm bis mm mm bis mm ,80 2,10 2,40 2,70 3,00 3,30 3,90 4,50 5,10 Optosensor Sender BR 40 Durchmesser D = 15 mm (Gehäusefarbe: Grau) ,00 Optosensor Empfänger BR 40 Durchmesser D = 15 mm (Gehäusefarbe: Schwarz) ,00 Adapterhülse BR 30 für Optosensoren mit einem Durchmesser D = 13,5 mm ,00 Adapterhülse Optonsensor BR 40 / Bodendichtung BR 30 / BR 20 für Optosensoren mit einem Durchmesser D = 15 mm ,00 Platine Zweite Torseite ,00 07/
28 Abzweigung für Systemstecker Optosensor ,00 Schalter Schlaffseilsicherung / Fangvorrichtung ,00 Endschalter-Seillagensicherung L-/LD-Beschlag, nur BR ,00 Endtastereinheit Nachtverriegelung ,00 Abzweigung 3-fach für Sicherheitskreis Nachtverriegelung ,00 Gehäuse für Steuerungserweiterung mit Baugruppenträger ,00 Platine Schlupftürkontakt FSK / ,00
29 Gehäuse für Schlupftürkontakt FSK ,00 Magnet im Gehäuse für Schlupftürkontakt FSK ,00 Schlupftürkontakteinheit 2700 Schlupftürkontakteinheit 3700 Schlupftürkontakteinheit 4700 Schlupftürkontakteinheit ,00 46,00 46,00 46,00 Magnetgehäuse ' ,00 Kunststoff-Kabelabdeckung ,00 Universal-Verschraubungs-Set ,00 07/
30 30 07/2004
31 Lieferungs- und Montagebedingungen (Stand ) I. Lieferungsbedingungen 1 Allgemeines 1. Unsere Lieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern ( 14 BGB). Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird. 2. Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anderslautende Bedingungen des Lieferers verlieren hiermit ihre Gültigkeit. 3. Unternehmer - nachstehend Besteller genannt - im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt ( 14 BGB). 4. Besteller = Abnehmer und Verwender von gütegesicherten Produkten verpflichtet sich, den mit der Güteüberwachung beauftragten neutralen Prüfinstituten jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewährleisten und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Verwender kostenlos. 5. Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) in der Fassung Angebot und Abschluss 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für Art und Umfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. 2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Unterlagen, wie z.b. Muster, Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt werden. Nebenabreden oder Zusicherungen müssen schriftlich festgehalten werden. Bei Erzeugnissen, die auf Bestellung gesondert geliefert werden, gilt der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung als abgeschlossen, auch wenn über die Ausführung noch Klarstellungen erfolgen müssen, die Lieferzeit und Preis beeinflussen. Der Lieferer behält sich Konstruktions- und Formveränderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert werden. Eine Änderung des Preises tritt hierdurch nicht ein. Teillieferungen sind zulässig. 3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. 3 Preise und Zahlungsbedingungen 1. Die Preise gelten ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten einschließlich Verpackung, ausgenommen bei Kleinteilen und Ersatzteilen. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet. 2. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt. 3. Treten nach Abgabe des Angebots Materialpreiserhöhungen ein oder werden Steuern oder Abgaben erhöht, so ist der Lieferer berechtigt, seine Preise entsprechend anzugleichen. 4. Montagekosten werden separat berechnet. 5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln. 7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. 8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 9. Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers. 10. Unsere Forderungen werden unabhängig von einem Zahlungsziel und von der Laufzeit hereingenommener gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und/oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte sind wir auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wir können ferner die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und auf Kosten des Bestellers die Rückgabe der Ware verlangen oder uns in ihren Besitz setzen, ohne dass dem Besteller ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht zusteht. Wir sind berechtigt, die zurückgenommenen Waren durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf unsere offenen Forderungen zu verwerten. 4 Gefahrübergang 1. Die Lieferung erfolgt ab Werk. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über. 3. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 4. Vorstehende Ziff. 1-4 gelten auch für Teillieferungen. 5. Bei frachtfreier Lieferung ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Wartezeiten gehen stets zu Lasten des Bestellers. Bei Lieferung frei Baustelle versteht sich der vereinbarte Preis stets frei LKW an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren. Das Abladen einschließlich Transport zur Verwendungs- oder Lagerstelle obliegt dem Besteller, der im Verzugsfall insoweit Kosten und Gefahr des Abladens bzw. Stapelns bzw. Einlagerns bzw. Rücktransportes zu tragen hat. 6. Der für den Besteller an der Abladestelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Ladung verbindlich anzunehmen. 7. Bei Lieferung mit Glasbestandteilen werden Glasbruch-Schäden nur anerkannt, wenn der Lieferer ersatzpflichtig ist und der Besteller oder für ihn bei der Entgegennahme der Ware Auftretende auf dem Lieferschein sofort die Glasmängel reklamiert. Vom Besteller gerügte Mängel berechtigen nur dann zur Verweigerung der Abnahme, wenn diese die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen. 5 Lieferzeiten 1. Die vom Lieferer genannten Lieferzeiten rechnen vom Tage der technischen Klarstellung des Auftrages (endgültige Klärung von z.b. Maßen, Zubehörteilen und Sonderausstattungen) bis zum Tage der Bereitstellung bzw. Fertigstellung. Die termingerechte Erledigung von Aufträgen setzt u.a. voraus, dass der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag in jeder Beziehung nachkommt. Die vom Lieferer genannten Termine und Fristen sind solange unverbindlich, als sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Lieferer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere vom Lieferer nicht zu vertretende nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Lieferers oder deren Unterlieferanten eintreten berechtigen den Lieferer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 2. Der Besteller kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen, wenn der bestätigte Liefertermin um mehr als drei Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und mindestens drei Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern der Verzug auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftpflichtgesetz, bei Garantien und einem kaufmännischen Fixgeschäft. 6 Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche und Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei fortlaufender Kundenbeziehung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung des Lieferers. 2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt bis auf jederzeitigen Widerruf und solange er uns gegenüber nicht mit Zahlungen im Verzug ist. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung im Ganzen oder in Teilen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferers ist nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt des Lieferers besteht. 3. Alle Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in voller Höhe an den Lieferer abgetreten und zwar bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Lieferers. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an. Nimmt der Besteller die ihm zustehende Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit die Kontokorrentforderung gegenüber dem Abnehmer in voller Höhe an die Lieferer ab. Auch diese Abtretung nimmt der Lieferer hiermit an. Nach erfolgter Saldierung tritt anstelle der Kontokorrentforderung der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, die die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte. Im Falle des Einbaus der Vorbehaltsware in ein Gebäude gelten die Regelungen des vorstehenden Absatzes über die Forderungszession aus dem Werkvertrag des Bestellers mit seinem Auftraggeber entsprechend. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einbeziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 4. Die Verarbeitung, Umbildung oder der Einbau von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware wird durch den Besteller für den Lieferer unentgeltlich vorgenommen und verwahrt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum des Lieferers stehenden Sachen verbunden oder verarbeitet, so erwirbt der Lieferer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der verbundenen / verarbeiteten Sache zum Zeitpunkt der Verbindung/Verarbeitung. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten ebenfalls an uns im Vorfeld abgetreten. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung auch aus Eventualverbindlichkeiten, die wir ggf. im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nachhaltig mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. Wir sind jederzeit berechtigt, die Geschäfts- und Betriebsräume des Bestellers zur Feststellung des Vorhandenseins von Eigentumsvorbehaltsware zu betreten. 5. Der Besteller ist verpflichtet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand gegen Feuer, Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern. 6. Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer unverzüglich Mitteilung von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen einen dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstand zu machen und ihm Abschriften von den Pfändungsverfügungen und -protokollen zu übersenden. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der Zwangsvollstreckung abzuwenden. 7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen. 7 Mängelansprüche 1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Etwaige Mängel sind dem Lieferer nach Art und Umfang spezifiziert schriftlich anzuzeigen. Bei nicht frist- und/oder formgemäßer Rüge gilt die Ware als genehmigt. 2. Der Lieferer ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. 3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung/Auftragsbestätigung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. 4. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Lieferer beruhen. Soweit dem Lieferer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 5. Für die Zeit von 10 Jahren ab Kaufdatum erhält der Besteller eine Garantie auf die sichere Funktion des Hörmann- Garagentores. Für die Zeit von 5 Jahren ab Kaufdatum erhält der Käufer eine Garantie auf Federn, Drahtseile, Laufrollen, Scharniere und Umlenkrollen für Garagentore unter normaler Beanspruchung von max. 5 Torbetätigungen (Auf/Zu) pro Tag. Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist. Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Hörmann-Garagentor gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand. Die vollständig ausgefüllte Garantiekarte mit dem Kaufbeleg einschl. Datum gilt als Nachweis für den Garantieanspruch. Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Hörmann-Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie zu ersetzen. Kosten für Aus- und Einbau, sowie Versandkosten übernehmen wir nicht. Ersetze Teile werden unser Eigentum. Ausgeschlossen sind Schäden durch/an: normale Abnutzung, unsachgemäßen Einbau und unterlassene Pflege und Wartung, unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung, fahrlässige oder mutwillige Zerstörung, äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Salze, Laugen, Säuren, anormale Umwelteinflüsse, mechanische Beschädigung durch unsachgemäßen Transport und Montage, Grundierungen und sonstigen Oberflächenschutz, falsche oder nicht rechtzeitig erfolgte Schutzanstriche, Reparatur durch nicht qualifizierte Personen, Verwendung von Teilen fremder Herkunft ohne Zustimmung des Herstellers und Entfernen oder Unkenntlichmachen der Produktnummer. 6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der Frist des 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Besteller seiner in Ziffer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr. 7. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch den Lieferer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 8. Weitergehende vertraglich oder deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. 9. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche wegen Sachmängeln abzutreten. 10. Die normale Abnutzung z.b. an Verschleißteilen wie Federn stellt keinen Sachmangel dar. 11. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig und/oder nicht ausreichend gewesen sei. Zur Mängelprüfung Beauftragte sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt. 8 Haftungsbeschränkungen 1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet der Lieferer im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers. Die Haftung des Lieferers bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen. 2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3. Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses ( 311 Abs. 2, 311 a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse. 9 Verjährung 1. Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt vorbehaltlich der 438 Abs. 1 Nr. 2 Bauwerkverwendungssachen 5 Jahre ; 479 BGB Rückgriffansprüche in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Dementsprechend ist das Recht auf Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 2. Für Ansprüche aus Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate; mindestens aber läuft sie bis zum Ende der anfänglichen Gewährleistungspflicht. 3. Für Ansprüche aus dem ProdHaftG, in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung und einer gegebenen Garantie bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist. 10 Schlußbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Dies gilt auch hinsichtlich der Abänderung der Schriftformklausel. 3. Dem Lieferer bleibt es vorbehalten, nach seiner Wahl vor den Gerichten am Sitz des Bestellers zu klagen. Ansonsten ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Beteiligten Bielefeld. 4. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz des jeweiligen Lieferwerks oder Auslieferungslagers des Lieferers, für die Zahlungspflicht des Bestellers der Sitz der Hörmann KG Verkaufsgesellschaft in Steinhagen. 5. Bei Schriftstücken ist die deutsche Fassung verbindlich. 6. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt. II. Montagebedingungen Sofern der Lieferer neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen: 1 Montagevoraussetzungen 1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller den Lieferer spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt. 2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern. 3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure vom Lieferer gestellt. Diesen sind je nach Absprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen. 4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: Das Abladen vom Waggon bzw. LKW, der Transport aller Teile bis zur Einbaustelle, sämtliche Verglasungen, die nicht zu unserem Lieferumfang gehören, Abdichtungsarbeiten zwischen Bauteil und Baukörper, Erd-, Maurer- und Betonarbeiten einschließlich des Vergießens der Ankerlöcher und Zargen, die Gestellung von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie bei elektrisch betriebenen Toren, Türen und Fenstern die Elektroinstallation. 5. Das handwerksübliche Werkzeug wird vom Lieferer gestellt. 6. Um eine ordnungemäße Montage zu gewährleisten, müssen bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Etwa erforderliche Ankeraussparungen müssen nach den Zeichnungen vor Beginn der Montagearbeiten bauseits angelegt sein, damit die Monteure nach Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbauarbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, die durch verspätetes Anlegen der Ankeraussparungen oder aus sonstigen vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden besonders berechnet. Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Geschoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. Ein verschließbarer Aufenthaltsraum für die Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile muss bauseits zur Verfügung gestellt werden, ebenso elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung sowie das erforderliche Hilfsmaterial zum Festklemmen der eingebauten Teile bis zum Abbinden der Anker. 7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, daß die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere daß alle notwendigen Vorarbeiten, wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Besteller hat den Lieferer spätestens 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem vereinbarten Termin möglich ist. 8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller den Lieferer von der Schadensersatzpflicht freizustellen. 9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein verschließbarer Aufenthaltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem bauseits zur Verfügung zu stellen. 10. Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektro-Installation und das Anschließen und Einstellen der Geräte bauseits auszuführen. 11. Nach der Montage ist seitens des Bestellers folgendes zu beachten: Die eingebauten Tore, Türen, Zargen und Fenster dürfen frühestens 2 Tage nach dem Zumörteln der Ankerlöcher für den Verkehr freigegeben werden. 2 Stundenlohnarbeiten 1. Wird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchgeführt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten des Lieferers. 2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen. 3 Abnahme 1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll abzunehmen. 2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm vom Lieferer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 3. Von der Abnahme an bestehen gegen den Lieferer keine Mängelansprüche aus 634 Nr. 1 - Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält. 4 Verjährung 1. Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in einem Jahr seit der Abnahme. Die Verjährungsfrist des 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt. Hörmann KG Verkaufsgesellschaft Steinhagen Telefon (05204) Telefax (05204)
32 Hörmann KG Amshausen Hörmann KG Antriebstechnik Hörmann KG Brandis Hörmann KG Brockhagen Hörmann KG Dissen Hörmann KG Eckelhausen Hörmann KG Freisen Hörmann KG Ichtershausen Hörmann KG Werne Hörmann Genk NV, Belgien Hörmann Beijing, China Hörmann Inc. Vonore TN, USA ( ) HF /G.2 Hörmann: Qualität ohne Kompromisse Als einziger Hersteller auf dem internationalen Markt bietet die Hörmann-Gruppe alle wichtigen Bauelemente aus einer Hand. Sie werden in hochspezialisierten Werken nach dem neuesten Stand der Technik gefertigt. Durch das flächendeckende Vertriebs- und Servicenetz in Europa und die Präsenz in Amerika und China ist Hörmann Ihr starker Partner für hochwertige Bauelemente. In einer Qualität ohne Kompromisse. Tore Berry-Garagenschwingtore Sectional-Garagentore Industrie-Sectionaltore Rolltore Rollgitter Falttore Feuerwehr-Falttore Schnelllauftore Schiebetore Hofschiebetore Pendeltore Streifenvorhänge Türen Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse Mehrzwecktüren Sicherheitstüren Schallschutztüren Innentüren Haustüren aus Aluminium Haustür-Vordächer Aluminium-Fenster Zargen Stahl-Normzargen Stahl-Sonderzargen Edelstahl-Zargen Antriebe Garagentor-Antriebe Einfahrtstor-Antriebe Industrietor-Antriebe Verladetechnik Ladebrücken Torabdichtungen Vorsatzschleusen
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in speicherbarer und ausdruckbarer Fassung kostenlos abgerufen werden.
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Allgemeine Verkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Geltungsbereich
Allgemeine Verkaufsbedingungen ideapro gmbh Seite 1 von 5 ideapro gmbh Binnenhafenstraße 7 68159 Mannheim Tel. 0621-107563-00 Fax 0621-107563-10 www.ideapro.de [email protected] Allgemeine Verkaufsbedingungen
der Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:
Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Draht Müller GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Draht Müller GmbH & Co. KG 1 Geltung der Bedingungen (1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Draht Müller GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
Allgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KUK-automation GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KUK-automation GmbH 1. Vertragspartner Vertragspartner des Kunden oder Lieferanten ist die KUK-automation GmbH, Gewerbepark Grüner Weg 38, 59269 Beckum. 2. Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen: AGB - Verkaufs- Liefer-, Zahlungsbedingungen 1. Allgemeines, Geltungsbereich Alle Lieferungen erfolgen nur zu nachstehenden Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
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Montageanleitung 4 Dreheinheit auf ECE Sitze MB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeugteile Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK) -Teileverkaufsbedingungen-
Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen
Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen 1. Geltungsbereich Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. 2. Vertragspartner, Vertragsschluss Der Kaufvertrag kommt zustande
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge mscom IT-Systems GmbH 1. Anwendungsbereich mscom widerspricht der Geltung fremder Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es gelten für alle Werkverträge - auch
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer)
1 Allgemeines/ Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (Unternehmer) (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche Grundlage für sämtliche zwischen der Firma Black-Splitter
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Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma 4B-EURO-ASIA Industrial Services, Inh. Dipl. Ing. Bernhard Bette. 1 Geltung dieser AGB
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Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh
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1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN
1. ANWENDBARKEIT DER BEDINGUNGEN Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Bösl & Partner Handelsgesellschaft mbh (Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA LUDORFF - COMPUTER GbR
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