BAnz AT B1. Beschluss

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1 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie (FZ-RL): Anpassung des Inhalts und Umfangs der an veränderte Abrechnungshäufigkeiten Vom 7. November 207 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. November 207 beschlossen, die -Richtlinie in der Fassung vom 3. November 2004 (BAnz S ), zuletzt geändert am 25. November 206 (BAnz AT B3), in Kraft getreten am. Januar 207, wie folgt zu ändern: I. Teil B. und zugeordnete en (Beträge gültig ab dem. Januar 207) wird aufgehoben und durch die folgende Fassung ersetzt:

2 B. und zugeordnete en (Beträge gültig ab dem. April 208) Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ). Erhaltungswürdiger Zahn. Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn 20a Metallische Vollkrone 9 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 7b Planungsmodelle 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 0320 Formteil 02 Vollkrone / Metall 03 Vorbereiten Krone 032 Krone einarbeiten 360 Gefrästes Lager 500 Metallverbindung nach Brand NEM 50,38 49,2 49,75 79,70 94,68 299,50.2 Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/ oder oraler Zahnsubstanz, je Zahn 20c Metallische Teilkrone 9 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 7b Planungsmodelle 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 020 Basis für Vorbissnahme 83,08 60,5 7,80 206,6 223,34 343,60

3 Zahnärztliche Zahntechnische 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 0320 Formteil 022 Teilkrone 03 Vorbereiten Krone 032 Krone einarbeiten 360 Gefrästes Lager NEM Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ).3 Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (5 bis 25 und 34 bis 44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte) 20b 24c Vestibulär verblendete Verblendkrone abzüglich: 20a Metallische Vollkrone Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 02 Vollkrone/ Metall 500 Metallverbindung nach Brand 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 620 Vestibuläre Verblendung Keramik 630 Zahnfleisch Keramik 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch Komposite 9,39 93,0 5,25 6,50 66,63 02,50.4 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 8a Konfektionierter Stiftaufbau Stift 44,0 8,24 3,7 37,40 40,52 62,34.5 Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stift-aufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn 8b Gegossener Stiftaufbau, zweizeitig 2 Prov. Krone mit Stiftverankerung 005 Sägemodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 84,85 00,6 92,5,0 20,26 85,02 3

4 Zahnärztliche Zahntechnische 033 Stiftaufbau einarbeiten 040 Modellation gießen 050 Stiftaufbau NEM Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 2. Zahnbegrenzte Lücken von höchstens vier fehlenden n je Kiefer bei ansonsten geschlossener Zahnreihe unter der Voraussetzung, dass keine Freiendsituation vorliegt (Lückensituation I) Ein fehlender Zahn 7 löst eine Freiendsituation aus. Dies gilt nicht, wenn Zahn 8 vorhanden ist und dieser als möglicher Brückenanker verwendbar ist. Soweit Zahn 7 einseitig oder beidseitig fehlt und hierfür keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, liegt keine Freiend-situation vor. Auch nicht versorgungsbedürftige Freiendsituationen werden für die Ermittlung der Anzahl der fehlenden je Kiefer berücksichtigt. Ein fehlender Weisheitszahn ist nicht mitzuzählen. Für lückenangrenzende nach den n von Nummer 2 sind nach den Nummern. bis.3 nicht ansetzbar. Das gleiche gilt bei einer Versorgung mit Freiend-brücken für den Pfeilerzahn, der an den lückenangrenzenden Pfeilerzahn angrenzt. Protokollnotiz: Die Indikation für die Einbeziehung eines Weisheitszahns als Brückenanker bei n nach den Nummern 2. bis 2.3 ist besonders kritisch zu bewerten. Für Freiendbrücken gilt: 4

5 im Rahmen der bei Versorgung des nicht direkt lückenangrenzenden Pfeilerzahnes sind nach Bema und BEL II abzurechnen. Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 2. Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines s im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem nach dem Befund Nummer 2. zusätzlich ein nach dem Befund Nummer 3. ansetzbar. 2.2 Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden n, je Lücke Bei gleichzeitigem Vorliegen eines s im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem nach 7b 9a 9c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 9 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 93a Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit einem Flügel 93b Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln 7b 9a 9c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 9 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 0320 Formteil 02 Vollkrone Metall 022 Teilkrone 023 Flügel für Adhäsivbrücke 03 Vorbereiten Krone 00 Brückenglied 500 Metallverbindung nach Brand 550 Konditionierung NEM 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 336,72 355,67 346,20 45,44 450,06 692,40 357,26 432,78 395,02 474,02 53,53 790,04 5

6 dem Befund Nummer 2.2 zusätzlich ein nach dem Befund Nummer 3. ansetzbar. Protokollnotiz: Adhäsivbrücken mit Metallgerüst im Frontzahnbereich bei Versicherten, die das 2. Lebensjahr vollendet haben, gelten als gleichartige Versorgung. Zahnärztliche 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 93a Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit einem Flügel 93b Adhäsivbrücke mit Metallgerüst mit zwei Flügeln Zahntechnische 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 0320 Formteil 02 Vollkrone Metall 022 Teilkrone 023 Flügel für Adhäsivbrücke 03 Vorbereiten Krone 00 Brückenglied 500 Metallverbindung nach Brand 550 Konditionierung NEM Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 2.3 Zahnbegrenzte Lücke mit drei nebeneinander fehlenden n, je Kiefer 7b 9a 9c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 9 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 0320 Formteil 02 Vollkrone Metall 022 Teilkrone 03 Vorbereiten Krone 00 Brückenglied 500 Metallverbindung nach Brand NEM 374,59 507,69 44,4 529,37 573,48 882,28 6

7 Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 2.4 Frontzahnlücke mit vier nebeneinander fehlenden n, je Kiefer 7b 9a 9c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 9 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 0320 Formteil 02 Vollkrone Metall 022 Teilkrone 03 Vorbereiten Krone 00 Brückenglied 500 Metallverbindung nach Brand NEM 388,96 578,03 483,50 580,20 628,55 967, An eine Lücke unmittelbar angrenzende weitere zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn 7b 9a 9c Planungsmodelle Brückenanker (Metallische Vollkrone) Brückenanker (Metallische Teilkrone) 92 Brückenspanne 9 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d 98a Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke Individuelle Abformung 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 0320 Formteil 02 Vollkrone Metall 022 Teilkrone 99,53 83,83 9,68 230,02 249,8 383,36 7

8 Zahnärztliche Zahntechnische 03 Vorbereiten Krone 00 Brückenglied 500 Metallverbindung nach Brand NEM Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 2.6 Disparallele Pfeilerzähne zur festsitzenden Zahnersatzversorgung, Zuschlag je Lücke 7b Planungsmodelle 9 Provisorische Brücke, Brückenanker 9e Geschiebe bei geteilten Brücken 95d Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke 005 Sägemodell 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 02 Individueller Löffel 33 Individuelles Geschiebe 34 Konfektions-Geschiebe NEM Konfektioniertes Geschiebe 47,84 235,50 4,67 70,00 84,7 283, Fehlender Zahn in einer zahnbegrenzten Lücke im Verblendbereich (5 bis 25 und 34 bis 44), je Verblendung für einen ersetzten Zahn, auch für einen der Lücke angrenzenden Brückenanker im Verblendbereich. Der Befund ist nicht ansetzbar für Flügel einer Adhäsivbrücke. 9b 95d Brückenanker (Vestibulär verblendete Verblendkrone) abzüglich: 9a Brückenanker (Metallische Vollkrone) Abnahme und Wiederbefestigung der provisorischen Brücke 024 Krone für vestibuläre Verblendung abzüglich: 02 Vollkrone/ Metall 500 Metallverbindung nach Brand 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 620 Vestibuläre Verblendung Keramik 630 Zahnfleisch Keramik 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch Komposite 5,8 95,20 50,5 60,6 65,66 0,02 3. Zahnbegrenzte Lücken, die nicht den n nach den Nummern 2. bis 2.5 und 4 entsprechen 8

9 3. Alle zahnbegrenzten Lücken, die nicht den n nach den Nummern 2. bis 2.5 und 4 entsprechen, oder Freiendsituationen (Lückensituation II), je Kiefer Bei gleichzeitigem Vorliegen eines s im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem nach dem Befund Nummer 3. zusätzlich ein nach den n der Nummern 2. oder 2.2 ansetzbar. Zahnärztliche 7b Planungsmodelle 96a Partielle Prothese 96b Partielle Prothese 96c Partielle Prothese 98b Funktionsabdruck OK 98c Funktionsabdruck UK 98g Metallbasis 98h/ gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 022 Funktionslöffel 023 Basis für Bissregistrierung 370 Schubverteilungsarm 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch Komposite 200 Metallbasis 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung / 2050 Bonwillklammer 208 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 20 Abschlussrand 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3030 Aufstellung Metall je Zahn 340 Übertragung je Zahn 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund/oder Stützvorrichtung Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 87,28 59,72 353,50 424,20 459,55 707,00 9

10 Zahnärztliche Zahntechnische 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 3.2 a) Beidseitig bis zu den Eckzähnen oder bis zu den ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe, b) einseitig bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren verkürzte Zahnreihe und kontralateral im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn o- der bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit mindestens zwei nebeneinander fehlenden n, c) beidseitig im Seitenzahngebiet bis zum Eckzahn oder bis zum ersten Prämolaren unterbrochene Zahnreihe mit jeweils mindestens zwei nebeneinander fehlenden n mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die eine Kombinationsversorgung vorsieht, auch für frontal unterbrochene Zahnreihe, je Eckzahn oder erstem Prämolar. Der Befund ist zweimal je Kiefer ansetzbar. 9 Provisorische Krone 9d Teleskopkrone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 200 Teleskopkrone 200 Lösungsknopf abzüglich: 204 Zweiarmige Klammer/ NEM 203,6 296,43 249,80 299,76 324,74 499,60 4. Restzahnbestand bis zu 3 n oder zahnloser Kiefer 4. Restzahnbestand bis zu 3 n im Oberkiefer 7b Planungsmodelle 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 96c Partielle Prothese 97a Totalprothese OK 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 022 Funktionslöffel 228,92 509,27 369,0 442,92 479,83 738,20 0

11 Zahnärztliche 98b Funktionsabdruck OK 98g Metallbasis 98h/ gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen Zahntechnische 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 370 Schubverteilungsarm 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch Komposite 200 Metallbasis 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung / 2050 Bonwillklammer 208 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 20 Abschlussrand 220 Zuschlag einzelne Klammer 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3030 Aufstellung auf Metall je Zahn 340 Übertragung je Zahn 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 3830 Zahn zahnfarben hergestellt Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz )

12 Zahnärztliche Zahntechnische 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 8060 Gegossenes Basisteil Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 4.2 Zahnloser Oberkiefer 7b Planungsmodelle 97a Totalprothese OK 98b Funktionsabdruck OK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 022 Funktionslöffel 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 275,35 436,95 356,5 427,38 463,00 72, Restzahnbestand bis zu 3 n im Unterkiefer 7b Planungsmodelle 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 96c Partielle Prothese 97b Totalprothese UK 98c Funktionsabdruck UK 98g Metallbasis 98h/ gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 022 Funktionslöffel 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 370 Schubverteilungsarm 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch Komposite 200 Metallbasis 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 244,30 58,66 38,48 457,78 495,92 762,96 2

13 Zahnärztliche Zahntechnische 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung / 2050 Bonwillklammer 208 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 20 Abschlussrand 220 Zuschlag einzelne Klammer 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 3030 Aufstellung auf Metall je Zahn 340 Übertragung je Zahn 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 8060 Gegossenes Basisteil Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 4.4 Zahnloser Unterkiefer 7b Planungsmodelle 97b Totalprothese UK 98c Funktionsabdruck UK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 022 Funktionslöffel 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 326,87 436,69 38,78 458,4 496,3 763,56 3

14 Zahnärztliche Zahntechnische 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 4.5 Notwendigkeit einer Metallbasis, Zuschlag je Kiefer Protokollnotiz: Gemäß Nummer 30 der Zahnersatz-Richtlinie geht bei totalen Prothesen in der Regel eine Metallbasis über das Gebot der Wirtschaftlichkeit hinaus und unterliegt der Leistungspflicht der Krankenkassen nur in begründeten Ausnahmefällen (z.b. Torus palatinus und Exostosen). 98e Metallbasis 550 Konditionieren 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 640 Vestibuläre Kompositeverblendung 200 Metallbasis 208 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 20 Abschlussrand 3030 Aufstellung Metall je Zahn abzüglich: 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 340 Übertragung je Zahn 4, 5,96 83,04 99,65 07,95 66, Restzahnbestand bis zu 3 n je Kiefer mit der Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, wenn die eine Kombinationsversorgung vorsieht, je Ankerzahn Protokollnotiz: Werden andere Verbindungselemente als Teleskopkronen für eine dentale Verankerung verwendet, ist die Indikation besonders sorgfältig zu stellen. 9 Provisorische Krone 9d Teleskopkrone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 200 Teleskopkrone NEM 99,34 33,3 256,24 307,49 333, 52,48 4

15 Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (5 bis 25 und 34 bis 44), Zuschlag je Ankerzahn 550 Konditionieren 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 640 Vestibuläre Komposite-verblendung 650 Zahnfleisch Komposite 0,00 8,66 40,83 49,00 53,08 8, Restzahnbestand bis zu 3 n je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung durch Wurzelstiftkappen, je Ankerzahn 9 Provisorische Krone 2 Provisorische Krone mit Stift 90 Wurzelstiftkappe 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 030 Provisorische Krone 03 Wurzelstiftkappe 343 Konfektionsanker NEM Konfektionsanker 56,76 305,8 230,97 277,6 300,26 46, Schwierig zu bestimmende Lagebeziehung der Kiefer bei der Versorgung mit Totalprothesen und schleimhautgetragenen Deckprothesen (Notwendigkeit einer Stützstiftregistrierung), Zuschlag je Gesamtbefund 98d Intraorale Stützstiftregistrierung 02 Fixator 020 Basis für Vorbissnahme 024 Basis für Stützstiftregistrierung 0230 Registrierplatte und -stift auf Basen Materialkosten Registrierplatte 20,29 97,39 58,84 70,6 76,49 7,68 5. Lückengebiss nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige 5

16 Versorgung nicht sofort möglich ist Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) Protokollnotiz: Die Zahl der fehlenden ist ausschlaggebend für den Befund nach den Nummern 5. bis 5.3, in dem zu versorgenden Gebiet. Befund Nummer 5.4 ist nur ansetzbar bei zahnlosem Kiefer. 5. Lückengebiss nach Verlust von bis zu 4 n je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 7b Planungsmodelle 96a Partielle Prothese 98f Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung/ 2050 Bonwillklammer 220 Zuschlag einzelne Klammer 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellen der 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 3800 Einfache gebogene Halte- / Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung 6,27 8,70 2,49 45,79 57,94 242,98 6

17 5.2 Lückengebiss nach Zahnverlust von 5 bis 8 n je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer Zahnärztliche 7b Planungsmodelle 96b Partielle Prothese 98f Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung / 2050 Bonwillklammer 220 Zuschlag einzelne Klammer 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellen der 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 3800 Einfache gebogene Halte- / Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 86,93 248,63 67,78 20,34 28, 335, Lückengebiss nach Verlust von über 8 n je Kiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 7b Planungsmodelle 96c Partielle Prothese 98b Funktionsabdruck OK 98c Funktionsabdruck UK 98f Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 022 Funktionslöffel 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 8,86 37,75 28,3 26,97 283,80 436,62 7

18 Zahnärztliche Zahntechnische 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung / 2050 Bonwillklammer 220 Zuschlag einzelne Klammer 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellen der 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 3800 Einfache gebogene Halte- / Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 5.4 Zahnloser Ober- oder Unterkiefer in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist, je Kiefer 97a Totalprothese OK 97b Totalprothese UK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 022 Funktionslöffel 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 237,84 36,48 299,66 359,59 389,56 599,32 8

19 Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 6. Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz Protokollnotiz: Für die Einstufung einer Wiederherstellung als Regel-, gleich- oder andersartige Versorgung ist nicht die Art der wiederherzustellenden Versorgung maßgeblich. Liegen die Voraussetzungen einer Befundbeschreibung nach den Nummern 6.0 bis 6.0 vor und ist die jeweilige Wiederherstellungsmaßnahme als abgebildet, handelt es sich um eine Wiederherstellung innerhalb der. 6.0 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung und ohne Notwendigkeit r, auch Auffüllen von Sekundärteleskopen im direkten Verfahren, je Prothese 89 Beseitigung von Artikulationsstörungen 00a Wiederherstellung ohne Abformung 26,49 2,6 4,55 7,46 8,92 29,0 6. Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung ohne Notwendigkeit der Abformung, je Prothese 89 Beseitigung von Artikulationsstörungen 00a Wiederherstellung ohne Abformung 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 800 Grundeinheit 802 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 830 Auswechseln Konfektionsteil 26,56 42,79 34,68 4,62 45,08 69, Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger heraus- 89 Beseitigung von Artikulationsstörungen 98f Halte- und Stützvorrichtungen 02 Fixator 44,70 70,67 57,69 69,23 75,00 5,38 9

20 nehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Notwendigkeit der Abformung (Maßnahmen im Kunststoffbereich), auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese Zahnärztliche 00b Wiederherstellung mit Abformung Zahntechnische 347 Primär-/Sek.-Teil Konf.-Anker 349 Sekundärteil wiederbefestigen 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 800 Grundeinheit 802 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Klammer einarbeiten 8030 Retention, gebogen 830 Auswechseln Konfektionsteil Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese 89 Beseitigung von Artikulationsstörungen 98f Halte- und Stützvorrichtungen 98h/ gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen 00b Wiederherstellung mit Abformung 0023 Verwendung von Kunststoff 02 Fixator 347 Primär-/Sek.-Teil Konf.-Anker 349 Sekundärteil wiederbefestigen 370 Schubverteilungsarm 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch Komposite 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 47,95 7,32 82,64 99,7 07,43 65,28 20

21 Zahnärztliche Zahntechnische 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung / 2050 Bonwillklammer 208 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 220 Zuschlag einzelne Klammer 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 800 Grundeinheit 802 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Klammer einarbeiten 8026 LE Rückenschutzplatte 8027 LE Kunststoffsattel 8030 Retention, gebogen 8040 Retention, gegossen 8060 gegossenes Basisteil 8070 Metallverbindung 830 Auswechseln Konfektionsteil Lotmaterial Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 6.4 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit 00b Wiederherstellung mit Abformung 98f Halte- und Stützvorrichtungen 02 Fixator 45,59 77,85 6,72 74,06 80,24 23,44 2

22 Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn Zahnärztliche 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische 020 Basis für Vorbissnahme 023 Basis für Bissregistrierung 349 Wiederbefestigung Sekundärteil 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 800 Grundeinheit 802 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff einarbeiten 8025 LE Klammer 8030 Gebogene Retention 830 Auswechseln Konfektionsteil Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 6.4. Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn Fixator 020 Basis für Vorbissnahme 023 Basis für Bissregistrierung 349 Wiederbefestigung Sekundärteil 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund /oder Stützvorrichtung 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 0,00 24,80 2,40 4,88 6,2 24,80

23 Zahnärztliche Zahntechnische 800 Grundeinheit Instandsetzung 802 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Halte-/Stützvorrichtung einarbeiten 8030 Retention, gebogen 830 Auswechseln Konfektionsteil Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 6.5 Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer-/kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn 00b Wiederherstellung mit Abformung 98f Halte- und Stützvorrichtungen 98h/ gegossene Halte- und Stützvorrichtung 98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtungen 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 02 Fixator 020 Basis für Vorbissnahme 023 Basis für Bissregistrierung 349 Wiederbefestigung Sekundärteil 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch Komposite 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung/ 2050 Bonwillklammer 208 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 20 Abschlussrand 49,05 3,36 90,2 08,25 7,27 80,42 23

24 Zahnärztliche Zahntechnische 220 Zuschlag einzelne Klammer 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund/oder Stützvorrichtung 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 800 Grundeinheit 802 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Klammer einarbeiten 8026 LE Rückenschutzplatte 8027 LE Kunststoffsattel 8030 Gebogene Retention 8040 Gegossene Retention 8060 Gegossenes Basisteil 8070 Metallverbindung 830 Auswechseln Konfektionsteil Lotmaterial Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 6.5. Prothetisch versorgtes Gebiss mit Befundveränderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer/ Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, je Prothese bei Erweiterung um jeden weiteren Zahn 02 Fixator 020 Basis für Vorbissnahme 023 Basis für Bissregistrierung 349 Wiederbefestigung Sekundärteil 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch Kunststoff 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch Komposite 0,00 36,26 8,3 2,76 23,57 36,26 24

25 Zahnärztliche Zahntechnische 202 Einarmige gegossene Haltevorrichtung 2025 Kralle 2026 Ney-Stiel Umgehungsbügel 203 Zweiarmige gegossene Haltevorrichtung 204 Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung / 2050 Bonwillklammer 208 Rückenschutzplatte 2082 Metallzahn 2083 Metallkaufläche 20 Abschlussrand 220 Zuschlag einzelne Klammer 3800 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung 3805 Einfache gebogene Halte-/ Stützvorrichtung gebogene 380 Sonstige gebogene Halteund/oder Stützvorrichtung 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 800 Grundeinheit Instandsetzung 802 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 8025 LE Halte-/Stützvorrichtung einarbeiten 8026 LE Rückenschutzplatte einarbeiten 8027 LE Kunststoffsattel 8030 Retention, gebogen 8040 Retention, gegossen 8060 Gegossenes Basisteil 8070 Metallverbindung/ Wiederherstellung 830 Auswechseln Konfektionsteil Lotmaterial Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 25

26 Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 6.6 Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem Teil-Zahnersatz, je Prothese 89 Beseitigung von Artikulationsstörungen 00c Teilunterfütterung 00d Vollständige Unterfütterung 00e Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK 00f Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK 0023 Verwendung von Kunststoff 02 Fixator 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 8080 Teilunterfütterung 8090 Vollst. Unterfütterung 800 Prothesenbasis erneuern Material 49,37 86,45 67,9 8,49 88,28 35, Verändertes Prothesenlager bei erhaltungswürdigem totalem Zahnersatz oder schleimhautgetragener Deckprothese, je Kiefer 89 Beseitigung von Artikulationsstörungen 00c Teilunterfütterung 00d Vollständige Unterfütterung 00e Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK 00f Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK 0023 Verwendung von Kunststoff 02 Fixator 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 8080 Teilunterfütterung 8090 Vollst. Unterfütterung 800 Prothesenbasis erneuern Material 69,8 93,60 8,39 97,67 05,8 62, Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn 9 Provisorische Krone 24a Wiedereinsetzen einer Krone 24c Abnahme von provisorischen Kronen 89 Beseitigung von Artikulationsstörungen 95a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern 95b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern 95d Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke 0022 Platzhalter einfügen 005 Sägemodell 500 Metallverbindung nach Brand 8070 Metallverbindung 8200 Reparatur Krone/ Brückenglied Lotmaterial 20,34 0,74 0,54 2,65 3,70 2, Wiederherstellungsbedürftige Facette/Verblendung (auch wieder- 9 Provisorische Krone 24b Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette 0022 Platzhalter einfügen 0023 Verwendung von Kunststoff 37,48 79,22 58,35 70,02 75,86 6,70 26

27 einsetzbar oder erneuerungsbedürftig) im Verblendbereich an einer Krone, einem Sekundärteleskop, einem Brückenanker oder einem Brückenglied, je Verblendung Zahnärztliche 24c Abnahme von provisorischen Kronen 89 Beseitigung von Artikulationsstörungen 95c Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette 95d Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke Zahntechnische 005 Sägemodell 0320 Formteil 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch aus Kunststoff 620 Vestibuläre Verblendung Keramik 630 Zahnfleisch Keramik 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch aus Komposite 800 Grundeinheit Instandsetzung 8070 Metallverbindung 8200 Reparatur Krone/ Brückenglied Lotmaterial Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 6.0 Erneuerungsbedürftiges Primäroder Sekundärteleskop, je Zahn Protokollnotiz: Die Versorgung ist bei Vorliegen der von den Nummern 3.2 oder 4.6. Der Befund ist nicht ansetzbar, wenn an einem Zahn sowohl Primär- als auch Sekundärteleskop erneuert oder erweitert werden. 9d Teleskopkrone halbe Gebühr 9 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums 0023 Verwendung von Kunststoff 005 Sägemodell 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 02 Individueller Löffel 20 Telesk. Primär- oder Sekundärkrone NEM 07,33 237,68 72,5 207,0 224,26 345,02 7. Erneuerung und Wiederherstellung von Suprakonstruktionen 7. Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion (vorhandenes Implantat 7b 20a Planungsmodelle Metallische Vollkrone 0022 Platzhalter einfügen 50,38 48,46 49,42 79,30 94,25 298,84 27

28 bei zahnbegrenzter Einzelzahnlücke), je implantatgetragene Krone Zahnärztliche 9 Provisorische Krone 24c Abnahme und Wiedereingliederung eines Provisoriums Zahntechnische 0023 Verwendung von Kunststoff 005 Sägemodell 0055 Fräsmodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 02 Individueller Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 02 Vollkrone / Metall 360 Gefrästes Lager NEM Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 7.2 Erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion, die über den Befund nach Nummer 7. hinausgeht, je implantatgetragene Krone, Brückenanker oder Brückenglied, höchstens viermal je Kiefer 7b Planungsmodelle 92 Brückenspanne 9 Provisorische Brücke, Brückenanker bzw. Brückenglied/er 95d Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Brücke 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen 0022 Platzhalter einfügen 0023 Verwendung von Kunststoff 0024 Galvanisieren 005 Sägemodell 0060 Zahnkranz 0070 Zahnkranz sockeln 020 Basis für Vorbissnahme 02 Löffel 023 Basis für Bissregistrierung 0240 Übertragungskappe 030 Provisorische Krone 0320 Formteil 00 Brückenglied 500 Metallverbindung nach Brand NEM 79,30 03,35 9,33 09,60 8,73 82,66 28

29 7.3 Wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen (Facette), je Facette Zahnärztliche 24b Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette 95c Wiedereinsetzen / Erneuerung einer Facette 9 Provisorische Krone Zahntechnische 0022 Platzhalter einfügen 0023 Verwendung von Kunststoff 005 Sägemodell 0320 Formteil 550 Konditionierung 600 Vestibuläre Verblendung Kunststoff 60 Zahnfleisch aus Kunststoff 620 Vestibuläre Verblendung Keramik 630 Zahnfleisch aus Keramik 640 Vestibuläre Verblendung Komposite 650 Zahnfleisch aus Komposite 8070 Metallverbindung 8200 Reparatur Krone/ Brückenglied Lotmaterial Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 37,9 7,8 54,55 65,46 70,92 09,0 7.4 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer oder zu verschraubender Zahnersatz, je implantatgetragene Krone oder Brückenanker 24a Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers 95a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern 95b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern 9 Provisorische Krone 0022 Platzhalter einfügen 005 Sägemodell 500 Metallverbindung nach Brand 8070 Metallverbindung 8200 Reparatur Krone/ Brückenglied Lotmaterial 2,98 0,74,36 3,63 4,77 22, Erneuerungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktionen, je Prothesenkonstruktion 7b 97a 97b 98a 98b Planungsmodelle Totalprothese OK Totalprothese UK Individuelle Abformung Funktionsabdruck OK 020 Basis für Vorbissnahme 02 Individueller Löffel 022 Funktionslöffel 292,58 437,05 364,82 437,78 474,27 729,64 29

30 Zahnärztliche 98c Funktionsabdruck UK 89 Beseitigung grober Artikulationsstörungen Zahntechnische 023 Basis für Bissregistrierung 025 Basis für Aufstellung 300 Aufstellung Grundeinheit 3020 Aufstellung Wachs je Zahn 360 Fertigstellung Grundeinheit 3620 Fertigstellung je Zahn 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 7.6 Erneuerungsbedürftige Prothesenkonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer, je implantatgetragenem Konnektor als Zuschlag zum Befund nach Nummer 7.5, höchstens viermal je Kiefer 24a Wiedereinsetzen einer Krone, eines Brückenankers 95a Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern 95b Wiedereinsetzen einer Brücke mit mehr als 2 Ankern 9 Provisorische Krone 005 Sägemodell 500 Metallverbindung nach Brand 8070 Metallverbindung 8200 Reparatur Krone/ Brückenglied Lotmaterial 20,28 0,7 0,50 2,60 3,65 2, Wiederherstellungsbedürftige implantatgetragene Prothesenkonstruktion, Umgestaltung einer vorhandenen Totalprothese zur Suprakonstruktion bei Vorliegen eines zahnlosen atrophierten Kiefers, je Prothesenkonstruktion 00ai Wiederherstellung ohne Abformung 00bi Wiederherstellung mit Abformung 00ci Teilunterfütterung 00di Vollständige Unterfütterung 00ei Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung OK 00fi Vollständige Unterfütterung mit funkt. Randgestaltung UK 008 Modell bei Implantatversorgung 02 Fixator 028 Mittelwertartikulator bei Implantatversorgung 382 Weichkunststoff 3822 Sonderkunststoff 3830 Zahn zahnfarben hergestellt 3840 Zahn zahnfarben hinterlegen 808 Grundeinheit Instandsetzung/ implantatgestützt 802 LE Sprung 8022 LE Bruch 8023 LE Einarbeiten Zahn 8024 LE Basisteil Kunststoff 35,24 69,30 52,27 62,72 67,95 04,54 30

31 Zahnärztliche Zahntechnische 8088 Teilunterfütterung/ implantatgestützt 8098 Vollständige Unterfütterung/ implantatgestützt 808 Prothesenbasis erneuern bei Implantatversorgung 9338 Versandkosten bei Implantatversorgung Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 8. Nicht vollendete Behandlung (Teilleistungen) 2 8. Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe 50 v.h. des es für den Befund nach den Nummern.,.2,.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. 8.2 Befund nach Präparation eines erhaltungswürdigen Zahnes, einer Teleskopkrone oder einer Wurzelstiftkappe, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. des es für den Befund nach den Nummern.,.2,.5, 3.2, 4.6 oder 4.8 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nummer.3 oder Nummer 4.7 ansetzbar. 8.3 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke 3

32 50 v.h. der Festzuschüsse für die nach den Nummern 2. bis 2.5 sind ansetzbar. Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) 8.4 Befund nach Präparation der Ankerzähne einer Brücke, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die nach den Nummern 2. bis 2.5 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für den Befund nach Nummer 2.7 für die Ankerzähne oder für die Brückenzwischenglieder ansetzbar. 8.5 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese 50 v.h. der Festschüsse für die nach den Nummern 3., 4. bis 4.4 oder 5. bis 5.4 sind ansetzbar. 8.6 Befund nach Abformung und Ermittlung der Bissverhältnisse zur Eingliederung einer Teilprothese, einer Cover-Denture-Prothese oder einer Totalprothese, wenn auch weitergehende Maßnahmen durchgeführt worden sind 75 v.h. der Festzuschüsse für die nach den Nummern 3., 4. bis 4.4 oder 5. bis 5.4 sind ansetzbar. Ggf. sind die Festzuschüsse für die nach Nummer 4.5 oder Nummer 4.9 ansetzbar. 32

33 Zahnärztliche Zahntechnische Beträge für Festzuschüsse ( 57 Absatz ) Nummer 4 des Teils Allgemeines der -Richtlinie ist bei der Anwendung zu beachten. 2 Die zu Nummer 8 Teilleistungen setzen den Ansatz der zugehörigen Teilbefunde voraus. Da diese variieren können, wird auf einen betragsmäßigen Ausweis verzichtet. 33

34 II. Die Änderung der Richtlinie tritt zum. April 208 in Kraft. Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter veröffentlicht. Berlin, den 7. November 207 Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 9 SGB V Der Vorsitzende Prof. Hecken

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