Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT

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1 Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien, Tel.: DW homepage: INFORMATIONSBLATT MASTERSTUDIUM KAMMERMUSIK Anmeldefrist für die Zulassungsprüfungen im Oktober 2018 für das Studienjahr 2018/ September 2018 online-anmeldung zur Zulassungsprüfung unter: Quicklinks Anmeldung zur Zulassungsprüfung Joseph Haydn Institut für Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik Anton-von-Webern-Platz 1, 1030 Wien Sekretariat: Frau Kornfeld Tel.: DW April 2018

2 GEGENSTAND DES STUDIUMS Gegenstand des Masterstudiums Kammermusik ist die Vertiefung und Ergänzung der in einem facheinschlägigen Bachelorstudium erworbenen künstlerischen Berufsvorbildung auf einem gewählten Instrument der Bläser_innen-Kammermusik, der Klavier-Kammermusik und der Streicher_innen- Kammermusik. Folgende Instrumente stehen zur Auswahl: Fagott Flöte Horn Klarinette Oboe Viola Violine Violoncello Klavier QUALIFIKATIONSPROFIL FÜR DAS MASTERSTUDIUM KAMMERMUSIK Studierende, die das Masterstudium Kammermusik an der mdw abgeschlossen haben, verfügen typischerweise über die folgenden Kernkompetenzen: Künstlerisches Arbeiten und Musizieren Absolvent_innen sind aufgrund ihrer auf professionellem Niveau voll entwickelten musikalischen und technischen Fertigkeiten in der Lage, ihre eigenen künstlerischen Konzepte zu entwickeln und musikalisch und interpretatorisch angemessen und überzeugend auszudrücken. Sie verfügen über Expert_innenwissen hinsichtlich der Prozesse und Konzepte für die musikalische Gestaltung auf ihrem Instrument - mit besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des professionellen Ensemblespiels. Durch ihr Wissen und die Fertigkeiten, die sie im Masterstudium Kammermusik erworben haben sind sie in der Lage, kreativ auf komplexe und unvorhergesehene Probleme in ihrer musikalischen Praxis zuzugehen, sie zu verstehen und neue Lösungsansätze zu entwickeln. Sie sind in der Lage in kleinen oder großen Ensembles adäquat und professionell zu interagieren und auch führende Rollen zu übernehmen. Sie verfügen neben aktuellem künstlerischem Wissen und Können auch über die nötigen Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen, sich den Anforderungen des Musikmarktes entsprechend in ihrem Beruf zu etablieren. Reflexions- und Kritikfähigkeit Absolvent_innen besitzen die Fähigkeit, im praktischen und kreativen Bereich Wissen zu integrieren, mit Komplexität umzugehen und ihre künstlerischen Entscheidungen mit Überlegungen zur sozialen und ethischen Verantwortung zu verbinden. Musiktheorie, -geschichte und -kultur Absolvent_innen haben facettenreiche Erfahrung mit dem repräsentativen Repertoire der wesentlichen Kammermusikbereiche ihres Instruments gesammelt und darin entweder ein umfassendes allgemeines Niveau erreicht oder sich auf ein bestimmtes Repertoire spezialisiert. Sie können über eine Reihe von Stilen hinweg stilsicher interpretieren. Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, Informationen zu erlangen, die notwendig sind, um ihr musikalisches Wissen stets weiterzuentwickeln und in ihrer musikalischen Praxis anzuwenden, indem sie alle zur Verfügung stehenden geeigneten Medien und Quellen nutzen. Lernen Absolvent_innen verfügen über Lernstrategien sowie praktische/kreative Fähigkeiten, die es ihnen ermöglichen, ihre Studien größtenteils selbstbestimmt und autonom fortzusetzen. Sie sind in der Lage selbstständig am Aufbau ihres Repertoires für ihre professionelle Karriere zu arbeiten. 2

3 Kommunikation Absolvent_innen können ihre künstlerischen Entscheidungen, sowie das Wissen, die Prinzipien und den kulturellen Kontext, die ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren, sowohl an Expert_innen als auch an Laien. DAUER DES STUDIUMS Der Umfang des Masterstudiums Kammermusik beträgt 120 ECTS-Anrechnungspunkte. Das entspricht einer Mindeststudiendauer von 4 Semestern. Für Pflichtfächer sind im Curriculum Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 103 ECTS- Anrechnungspunkten und 28,5 Semesterstunden an Kontaktzeit vorgesehen. Für Wahlfächer sind im Curriculum Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 9 ECTS- Anrechnungspunkten und 6 Semesterstunden an Kontaktzeit vorgesehen. Im Masterstudium ist eine Masterarbeit zu verfassen. Diese wird mit 8 ECTS- Anrechnungspunkten bewertet. ZULASSUNGSPRÜFUNG Die kommissionelle Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der künstlerischen Eignung für das gewählte Instrument sowie für Kammermusik. Bei der Zulassungsprüfung werden vom Prüfungssenat technische Fähigkeiten, Musikalität und die Fähigkeit zu Ausdruck, Gestaltung und Zusammenarbeit im Ensemble beurteilt, die das Erreichen einer kammermusikalischen Qualifikation auf professionellem Niveau mit hoher solistischer Kompetenz am Ende des 2-jährigen Studiums erwarten lassen. Die Zulassung zum Masterstudium Kammermusik setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Die Zulassungsprüfung für das Masterstudium Kammermusik gilt als bestanden, wenn alle Prüfungsteile positiv abgelegt wurden. Die Kammermusikpartner_innen sind von den Zulassungswerber_innen selbst zu stellen. Das Joseph Haydn Institut für Kammermusik, Alte Musik und Neue Musik bietet seine Hilfestellung bei der Suche nach Kammermusikpartner_innen an, kann aber keine Garantie übernehmen. Im Folgenden sind die Repertoireanforderungen für die verschiedenen Instrumentengestaltungen aufgelistet. Klavier Solo: Gruppe 1: J.S. Bach: ein Präludium und Fuge aus dem Wohltemperierten Klavier oder ein anderes satztechnisch vergleichbares Werk aus der Barockzeit Gruppe 2: eine Sonate aus der Zeit der Wiener Klassik (zb. Haydn, Mozart, Beethoven, Schubert oder andere) Gruppe 3: zwei virtuose Etüden, davon eine von Chopin Gruppe 4: ein größeres Werk der Romantik oder des 20./21. Jahrhunderts Alle Solowerke sind auswendig vorzutragen. 3

4 Kammermusik: Zwei Werke aus unterschiedlichen Stilepochen: eine Sonate mit einem Streich- oder Blasinstrument und ein Klaviertrio (Klavier, Violine und Violoncello) Das Programm muss ein Werk aus der Wiener Klassik beinhalten Blattspiel: Kurze Überprüfung der grundsätzlichen Fähigkeit einen Notentext unmittelbar in Klang und musikalische Gestalt umzusetzen Streichinstrumente Solo: Violine: Adagio und Fuge aus einer Solosenate von J.S. Bach Eine Caprice von Paganini, Gavinié, Rode usw. oder ein Satz einer Solosonate von Ysaye 1. und 2. Satz von Mozart KV 218 oder 219 (mit Kadenz) 1. Satz eines großen Violinkonzerts der Romantik oder des 20. Jahrhunderts Viola: Ein langsamer und ein schneller Satz aus einem Solowerk von J:S. Bach Eine Caprice von Fiorillo oder eine ähnliche 1. und 2. Satz von Stamitz oder Hofmeister (mit Kadenz) 1. Satz aus einem Violakonzert wie Bartok, Walton, Hindemith etc. Violoncello: Ein langsamer und schneller Satz aus einer Suite von J.S. Bach Eine Caprice von Piatti 1. und 2. Satz aus Haydn C-Dur oder D-Dur (mit Kadenz) 1. Satz aus einem Konzert wie Schumann, Dvorak, Elgar, Schostakowitsch etc. Kammermusik: Eine Sonate mit Klavier oder ein Duo, sowie mindestens zwei Sätze aus folgenden Gattungen: Streichquartett, Streichtrio oder Klaviertrio Blattspiel: Kurze Überprüfung der grundsätzlichen Fähigkeit einen Notentext unmittelbar in Klang und musikalische Gestalt umzusetzen Blasinstrumente Solo: Ein langsamer und schneller Satz oder zwei unterschiedliche Etüden nach Wahl ohne Begleitung (Noten sind vorzulegen) Ein größeres Werk der Romantik oder des 20. Jahrhunderts 1. und 2. Satz von Mozart: Fagott: KV 191 Flöte: KV 313 oder KV 314 Oboe: KV 314 Horn: KV 417, KV 447, KV 495 Klarinette: KV 622 Kammermusik: Eine Sonate mit Klavier oder ein Duo sowie mindestens zwei Sätze aus folgenden Gattungen: Trio, Quartett oder Quintett 4

5 Blattspiel: Kurze Überprüfung der grundsätzlichen Fähigkeit einen Notentext unmittelbar in Klang und musikalische Gestalt umzusetzen Die Anmeldung zur Zulassungsprüfung erfolgt durch das Übermitteln des beigelegten Anmeldeformulars sowie des Bachelordiploms, Studienerfolgsnachweises (Transcript) und des Diploma Supplements. Diese Dokumente sind auf Deutsch oder Englisch einzureichen. NACHWEIS DER DEUTSCHEN SPRACHE Studienwerber_innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben bei der Zulassung die Kenntnis der deutschen Sprache, sofern diese für einen erfolgreichen Studienfortgang erforderlich ist, nachzuweisen. Der Nachweis wird insbesondere durch ein Reifezeugnis auf Grund des Unterrichts in deutscher Sprache erbracht. Kann der Nachweis der deutschen Sprache nicht erbracht werden, so hat das Rektorat eine Ergänzungsprüfung aus Deutsch auf dem Niveau B1 1 vorzuschreiben, die vor der Zulassung zum Studium zu absolvieren ist. Akzeptiert wird ausschließlich: B1-Diplom der ÖSD-Prüfungszentren ( ÖSD Zertifikat B1 (ZB1) ) bzw. der Goethe-Prüfungszentren ( Goethe-Zertifikat B1 ) LEHRKRÄFTE DES ZENTRALEN KÜNSTLERISCHEN FACHES (alphabetisch) Kammermusik: KOUYOUMDJIAN Avedis MEISSL Johannes POKORNY Gottfried Johannes SCHUHMAYER Peter Instrument Solo: Informationen sind auf der Homepage erhältlich 1 Die Ergänzungsprüfung wird durch den Nachweis der Ablegung einer Prüfung auf dem festgelegten Niveau an den internationalen Prüfungszentren für die deutsche Sprache (Goethe-Institut, ÖSD) ersetzt. Welche Zeugnisse dafür von Studienwerber_innen vorgelegt werden müssen, ist der diesbezüglichen Richtlinie des Rektorats zum Nachweis von Deutschkenntnissen an der Universität für Musik und darstellende Kunst zu entnehmen. 5

6 AUFBAU UND INHALT DES STUDIUMS Kammermusik 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester Lehrveranstaltung LV-Typ WSt ECTS WSt ECTS WSt ECTS WSt ECTS zkf Kammermusik 1-4 ECTS Summe KE 1,0 9,0 1,0 9,0 1,0 9,0 1,0 9,0 36,0 zkf des jeweiligen Instrumentes 1-4 KE 1,0 9,0 1,0 9,0 1,0 9,0 1,0 9,0 36,0 Literaturstudium mit Solokorrepetition 9,10 * bzw. KE 0,5 0,5 0,5 0,5 1,0 Begleitpraxis Instrumental für PianistInnen 3,4 Kammermusik in diversen Besetzungen 1-4 EU 1,0 2,0 1,0 2,0 1,0 2,0 1,0 2,0 8,0 Produktion einer Tonaufnahme 1,2 PR 1,0 2,0 1,0 2,0 4,0 Freie Improvisation 1,2 UE 0,5 0,5 0,5 0,5 1,0 Probentechnik und Ensembleführung 1,2 PS 1,0 1,0 1,0 1,0 2,0 Instrumentale Spieltechniken und künstlerische Praxis in der neuen Musik 1,2 UE 0,5 2,0 0,5 2,0 4,0 Historische Spielpraxis 1 UE 0,5 2,0 2,0 Angewandte Musiktheorie 1,2 SU 2,0 2,0 2,0 2,0 4,0 Kontextualisierung, Repertoirekunde und Interpretationsgeschichte - Kammermusik VU 1,0 1,0 1,0 Kulturbetriebslehre 1** alternativ Musikmanagement 1 KO 2,0 2,0 2,0 Masterwerkstatt/ Masterseminar*** UE/SE 2,0 2,0 2,0 Masterarbeit 8,0 Wahlfächer 9,0 Summe 7,5 27,5 9,0 28,5 7,5 24,5 4,5 22,5 120,0 Summe WSt 28,5 ohne WF * für Streicher_innen und Bläser_innen ** Für Studierende, die bereits im Bachelorstudium Klavier-Kammermusik an der MDW Kulturbetriebslehre 1 positiv absolviert haben, ist das Konversatorium durch ein Wahlfach im Umfang von 2 ECTS zu ersetzen. *** Masterseminar im Fall einer wissenschaftlichen Masterarbeit Bei allen Pflichtfächern ist die Voraussetzung für die Anmeldung der jeweils nächstfolgenden Semesterstufe die positive Absolvierung aller vorangegangenen Semesterstufen. 6

7 PRÜFUNGSORDNUNG Studienabschließende, kommissionelle Masterprüfung Die Masterprüfung dient dem Nachweis der erlangten künstlerischen Reife. Die Masterprüfung ist eine das Masterstudium Kammermusik abschließende kommissionelle Prüfung. Prüfungsgegenstand sind die zentralen künstlerischen Fächer. Voraussetzung zur Masterprüfung ist die Absolvierung aller im Curriculum vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächer, sowie die positive Beurteilung der künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Masterarbeit. Die das Studium abschließende Masterprüfung findet in zwei Teilen statt: Vorspiel vor dem Prüfungssenat. Die reine Vorspielzeit hat nicht unter 30 Minuten zu betragen. Die Reihenfolge kann vom Kandidaten/von der Kandidatin gewählt werden. Die positive Absolvierung dieses Prüfungsteiles ist die Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil in Form eines Konzertes. Konzert; öffentlich angekündigter Auftritt vor Publikum im Umfang von mindestens 60 Minuten. Bei der Erstellung des Masterprüfungsrepertoires soll die künstlerische Persönlichkeit und Selbstständigkeit der Kandidat_innen zur Geltung kommen. Es hat musikalisch und technisch anspruchsvolle, mit allen Sätzen vorbereitete Werke des Kammermusikrepertoires von der Klassik bis zur Gegenwart und einen repräsentativen solistischen Anteil (unbegleitet) zu enthalten. Das Masterprüfungsrepertoire muss mindestens 1 zeitgenössisches Werk enthalten und wird in Absprache mit dem/der Lehrenden erstellt. Es ist 3 Wochen vor dem 1. Prüfungsteil dem Prüfungssenat vorzulegen. Der Prüfungssenat wählt das vorzutragende Programm 2 Wochen vor dem Prüfungstermin des 1. Teiles aus. Repertoire für die Masterprüfung Klavier: a) Solo: Ein größeres Werk oder einige kleinere Werke der Romantik oder des 20. bzw. 21. Jahrhunderts. b) Kammermusik: Gruppe 1: 4 Sonaten mit Violine, Viola, Violoncello oder einem Blasinstrument aus folgenden Stilbereichen: Barock, Klassik, Romantik, 20. bzw. 21. Jahrhunderts. Gruppe 2: 2 Klaviertrios sowie 1 Trio mit mindestens einem Blasinstrument aus den Stilbereichen Wiener Klassik, Romantik, 20. bzw. 21. Jahrhundert. Gruppe 3: 2 Klavierkammermusikwerke in größerer Besetzung. Streichinstrumente: a) Solo: Ein repräsentatives Solowerk oder mehrere kürzere technisch und künstlerisch anspruchsvolle Stücke oder Sätze aus verschiedenen Werken. b) Kammermusik: Gruppe 1: 3 bedeutende Streichquartette aus verschiedenen Stilepochen oder 2 Streich quartette und ein Streichtrio Gruppe 2: 2 Sonaten mit Klavier oder 1 Sonate mit Klavier und 1 Duo mit einem Streichinstrument Gruppe 3: 1 Klaviertrio, Klavierquartett oder Klavierquintett und ein Werk mit mindestens 1 Blasinstrument Gruppe 4: 1 großes Kammermusikwerk in gemischter Besetzung ab Sextett 7

8 Blasinstrumente: a) Solo: Ein repräsentatives Solowerk oder mehrere kürzere technisch und künstlerisch anspruchsvolle Stücke oder Sätze aus verschiedenen Werken. b) Kammermusik: Gruppe 1: 2 Duos nach Wahl (Instrumente frei wählbar). Gruppe 2: 3 Werke aus den Gattungen: Trio, Quartett oder Quintett Gruppe 3: 3 Quintette, Sextette oder Oktette für Blasinstrumente Gruppe 4: 1 großes Kammermusikwerk in gemischter Besetzung ab Sextett. Aus den Gruppen 1, 2 und 4 ist mindestens ein Werk mit Klavier sowie mindestens eines mit einem oder mehreren Streichinstrumenten zu spielen. Masterarbeit Im Masterstudium Kammermusik ist eine künstlerische Masterarbeit zu verfassen. Die Studierenden sind berechtigt, anstelle der künstlerischen eine wissenschaftliche Masterarbeit zu verfassen. Die künstlerische Masterarbeit ist eine Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, im Hinblick auf das Studienziel des Studiums selbstständig und wissenschaftlich fundiert künstlerisch arbeiten zu können. Dabei nimmt die Fähigkeit, in wissenschaftlicher oder essayistischer Form zu den eigenen Interpretationen Stellung zu nehmen, eine zentrale Rolle ein. Die künstlerische Masterarbeit hat neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen. Dieser hat den künstlerischen Teil zu erläutern. Es ist zulässig für den künstlerischen und den schriftlichen Teil zwei unterschiedliche Betreuer_innen zu wählen. Das Thema der künstlerischen Masterarbeit ist dem im Curriculum festgelegten zentralen künstlerischen Fach Kammermusik zu entnehmen. Die Studierenden sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuer_innen auszuwählen. Die Aufgabenstellung der künstlerischen Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierenden die Erarbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die gemeinsame Erarbeitung durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. Erfordert die Erarbeitung die Verwendung der Geld- und Sachmittel des Instituts (z.b. für eine Tonaufnahme), so ist die Vergabe nur zulässig, wenn die Institutsleitung über die beabsichtigte Vergabe informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Lehr- und Forschungsbetriebes untersagt hat. Der/die Studierende hat das Thema und den/die Betreuer_in der künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit dem/der Studiendekan_in für das Instrumentalstudium vor Beginn der Erarbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und der/die Betreuer_in gelten als angenommen, wenn der/die Studiendekan_in diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt. Bis zur Beurteilung der Masterarbeit ist ein Wechsel des/der Betreuer_in zulässig. Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl Nr. 111/1936, idgf zu beachten. Wenn das Verfassen einer wissenschaftlichen Masterarbeit gewählt wird, ist der Besuch des Masterseminars anstelle der Masterwerkstatt verpflichtend. 8

9 Akademischer Grad Nach positiver Beurteilung aller im Curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und nach Ablieferung der positiv beurteilten künstlerischen oder wissenschaftlichen Masterarbeit verleiht der/die Studiendirektor_in an Absolvent_innen per Bescheid den akademischen Grad Master of Arts (MA). STUDIENBEITRAG Von allen ordentlichen Studierenden mit österreichischer Staatsbürgerschaft und Studierenden, die gleichgestellt sind (Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz) ist nur dann ein Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 pro Semester einzuheben, wenn sie die für ihr Studium vorgesehene Studienzeit von Studienabschnitt plus 2 Toleranzsemester überschreiten. Studierende mit einer anderen Staatsbürgerschaft bzw. Staatenlose und Studierende mit ungeklärter Staatsbürgerschaft zahlen auf jeden Fall 726,72 pro Semester. Informationen über Erlass- bzw. Rückerstattungsgründe erhalten Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung. Weiters ist für jedes Semester auf alle Fälle ein Studierendenbeitrag von derzeit 18,50 und ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,70 pro Semester zu entrichten. Diese beiden Beträge für die österreichische Hochschülerschaft sind für In- und Ausländer gleich. 9

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