S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung HORN an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien.

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1 S T U D I E N P L A N für die Studienrichtung HORN an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien. Beschlüsse der Studienkommission für die Studienrichtungen Horn, Trompete, Posaune, Baßtuba und Schlaginstrumente vom 16. Oktober 1985 und 8. April 1987 (genehmigt mit Erlaß des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung vom 15. Juni 1987, GZ /144-18/85). 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) Auf Grund der 7 und 8 sowie der Bestimmungen der Anlage A des Kunsthochschul-Studiengesetzes, BGBl.Nr. 187/1983, wird verordnet: 1) Geändert mit Beschluß der Studienkommission für die Studienrichtungen Horn, Trompete, Posaune Baßtuba und Schlaginstrumente vom (genehmigt mit Erlaß des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vom , GZ /1-18/88). 2) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /56-18/89). 3) Geändert mit Beschlüssen der Studienkommission vom , , und (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /6-I/B/5A/92). 4) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom (genehmigt mit Erlaß vom , GZ /32-I/B/5A/93). 5) Geändert mit Beschlüssen der Studienkommission vom und (genehmigt mit Erlässen vom , GZ /40-I/B/5A/94 und , GZ /63-I/B/5A/94). 6) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom 28. April 1995 (genehmigt mit Erlaß vom 8. September 1995, GZ /58-I/B/5A/95). 7) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom 22. November 1995 (genehmigt mit Erlaß vom 7. Mai 1996, GZ /7-I/B/5A/96).

2 - 2-8) Geändert mit Beschluß der Studienkommission vom 9. April 1997 (genehmigt mit Erlaß vom 18. Juli 1997, GZ /11-I/D/18/97). I. Abschnitt Aufnahmsprüfung 1 Durch die Aufnahmsprüfung sind die Begabung für das zentrale künstlerische Fach Horn, die physische Eignung, Kenntnisse aus allgemeiner Musiklehre sowie instrumentale Vorkenntnisse festzustellen. Die Aufnahmsprüfung besteht aus zwei Teilen: TEIL 1: Der Nachweis der Grundkenntnisse aus allgemeiner Musiklehre erfolgt in einem selbständigen Prüfungsteil und schließt folgende Aufgaben ein: Bestimmung von Intervallen und einfachen Akkorden (Dreiklängen und Umkehrungen - schriftlich). Schreiben einer einfachen Kadenz. Schreiben einer Melodie nach Diktat. Rhythmisches Diktat. Bestimmungen von Intervallen nach dem Gehör. Dieser Prüfungsteil findet vor der praktischen Prüfung am Instrument statt, sodaß die Ergebnisse beim 2. Teil der Aufnahmsprüfung schon vorliegen. Das Ergebnis des ersten Prüfungsteiles entscheidet jedoch nicht über die Zulassung zum Vorspiel am Instrument. TEIL 2: Vorspiel am Instrument. Es dürfen nur F-Hörner oder F/b-Hörner benützt werden (keine b/f-hörner oder hohe f-hörner!). Skalen- und Dreiklangstudien. Vortrag mehrerer Werke. II. Abschnitt Pflicht- und Freifächer im ersten Studienabschnitt Pflichtfächer 2 Aus den folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrales künstlerisches Fach: Horn Sonstige Pflichtfächer: a) Theorie der Musik 33 b) Geschichte der Musik 14 c) Klavier 8 d) Ensemble 8 e) Orchester 14

3 Sonstiges Pflichtfach gem. 8 Abs. 3 KHStG: Neue Musik 2 Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 3 Als Lehrveranstaltungen, welche die im 2 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung der Lehrveranstaltung Typ* SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Horn: Horn 1-10 KE 1, Aus dem Fach Theorie der Musik: a) Einführung in die Musik 1,2 PS 2 4 b) Gehörbildung 1-8 UE 1 8 c) Satzlehre (Harmonielehre, Kontrapunkt) 1-6 VU 2 12 d) Formenlehre 1,2 VU 2 4 e) Instrumentenkunde VO 2 2 f) Akustik der Musikinstrumente VO 2 2 g) Grundlagen der Atemphysiologie 1,2 VO 0, Aus dem Fach Geschichte der Musik: a) Musikgeschichte 1-4 VO 2 8 b) Musikgeschichte- ausgewählte Kapitel SE 2 2 c) Einführung in die Historische Aufführungspraxis VO 2 2 (inkl.grundlagen der Ornamentik) d) Historische Aufführungspraxis 1 SE Aus dem Fach Klavier: Klavier 1-8 KE Aus dem Fach Ensemble: a) Literaturstudium mit Solokorrepetitor 1-6 UE 0,5 3 b) Blechbläserensemble 1-3 EU 1 3 c) Bläserkammermusik 1,2 EU 1 2

4 - 4 - *) Abkürzungen: EU = Ensembleunterricht, KE = künstl. Einzelunterricht, KG = künstl. Gruppenunterricht, KO = Konversatorium, PS = Proseminar, SE = Seminar, UE = Übung, VK = Vorlesung mit Konversatorium, VO = Vorlesung, VU = Vorlesung mit Übung 6. Aus dem Fach Orchester: a) Orchester I 1,2 UE 2 4 b) Orchester II 1,2 UE 3 6 c) Orchester III 1,2 UE Aus dem Fach Neue Musik: Einführung in die Neue Musik VU 2 2 Nachweis von Vorkenntnissen 4 Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die diese Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln: Formenlehre Satzlehre 6 Klavier 2 Klavier 1 Klavier 3 Klavier 2 HORN 7 Gehörbildung 4 Satzlehre 2 Musikgeschichte 2 Klavier 4 Orchester I, 2 Freifächer 5 Der Besuch der folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen: Bezeichnung des Faches SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Klavier: Klavier 9,10 KE Aus dem Fach musikalische Fertigkeiten:

5 - 5 - Atemübungen 1,2 UE 0, Blasinstrumentenbau SE Computer-Notensatz SE 2 2 III. Abschnitt Prüfungen im ersten Studienabschnitt Vorprüfungen 6 (1) Die folgenden Lehrveranstaltungen werden gem. 39 Abs. 7 KHStG mit "teilgenommen" beurteilt, falls der Studierende die Lehrveranstaltungen in einem für die Erreichung des Lehrziels erforderlichem Ausmaß besucht hat: Orchester I, II, III (2) Prüfungen aus den Lehrveranstaltungen Einführung in die Historische Aufführungspraxis (inkl. Grundlagen der Ornamentik) Grundlagen der Atemphysiologie 1,2 Instrumentenkunde Akustik der Musikinstrumente erfolgen mündlich (bei zu großer Teilnehmerzahl schriftlich). (3) Der Studienerfolg in den Lehrveranstaltungen Musikgeschichte 1-4 Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel Einführung in die Neue Musik ist durch eine mündliche Prüfung und durch Beurteilung des Erfolgs der Teilnahme an diesen Lehrveranstaltungen festzustellen. (4) Schriftlich und mündlich abzulegen sind die Prüfungen aus folgenden Lehrveranstaltungen: Satzlehre 1-6 (5) Aus den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen.

6 - 6 - Erste Diplomprüfung 7 Der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung Horn, dessen Lehrveranstaltungen der ordentliche Hörer zuletzt inskribiert hatte, hat dem Kandidaten spätestens im 9. einrechenbaren Semester mehrere Vorschläge für die bei der Diplomprüfung zu lösenden künstlerischen Aufgaben bekanntzugeben. Der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung entscheidet. Die erste Diplomprüfung findet als kommissionelle Prüfung (Vorspiel vor einem Prüfungssenat) statt; das Programm - etwa im Umfang eines Konzertprogrammes - hat Werke der wichtigsten für Horn relevanten Epochen und Stilbereiche zu beinhalten, darunter auch musikalisch und technisch anspruchsvolle Stücke, sowie die wichtigsten Solostellen der Orchesterliteratur. Die reine Vorspielzeit hat nicht unter 20 Minuten zu betragen. Das erste Stück wird vom Kandidaten gewählt. Unterbrechungen in den vorzutragenden Werken (wegen Zeitbegrenzung) werden vorher festgelegt. Das Prüfungsprogramm umfaßt: 1) Solowerke aus 3 Epochen wie z.b.: Klassik: Ein Konzert von W.A.Mozart oder J.Haydn, Beethoven Sonate, Konzerte von Rossini, Förster, Rosetti o.ä. Romantik: Schumann op. 70; Konzerte von: Atterberg, F.Strauss; Paul Ducas: Villanelle u.ä. Zeitgen.Werke: 2) Orchesterstellen: 1.Hornkonzert von R.Strauss, Sonate von P.Hindemith, Tre Pezzi von K.Pilss o.ä. R.Strauss: Heldenleben, R.Wagner: Siegfriedsruf, Tschaikowsky: 5. Symphonie, Flotow: Martha Ouvertüre; Stellen aus Werken von J.Brahms, L.v.Beethoven, G.Mahler.

7 - 7 - IV. Abschnitt Pflicht- und Freifächer im zweiten Studienabschnitt Pflichtfächer 8 Aus folgenden Pflichtfächern sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Zahl der SemWSt. 1. Zentrales künstlerisches Fach: Horn 9 2. Sonstige Pflichtfächer: a) Theorie der Musik 4 b) Geschichte der Musik 2 c) Neue Musik 7 d) Ensemble 9 e) Orchester 10 f) Chor 4 Lehrveranstaltungen aus den Pflichtfächern 9 Als Lehrveranstaltungen, welche die im 8 angeführten Pflichtfächer erfassen, sind zu inskribieren bzw. zu besuchen: Bezeichnung des Faches Typ SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Horn: Horn KE 1, Aus dem Fach Theorie der Musik: a) Einführung in die Psychoakustik VO 2 2 b) Musikinstrumentenakustik VO Aus dem Fach Geschichte der Musik: Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel SE Aus dem Fach Neue Musik: a) Gehörbildung 9,10 UE 2 4 b) Musik der Gegenwart 1 VU 2 2

8 - 8 - c) Musik der Gegenwart 2 UE Aus dem Fach Ensemble: a) Literaturstudium mit UE 0,5 3 Solokorrepetitor 7-12 b) Bläserkammermusik 3-6 EU 1 4 c) Kammermusik Produktion 1,2 UE Aus dem Fach Orchester: Orchester III 3-7 UE Aus dem Fach Chor: Vokalensemble 1,2 UE 2 4 Nachweis von Vorkenntnissen 10 Der Besuch der nachstehend angeführten Lehrveranstaltungen setzt die Ablegung einer Prüfung oder die Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Teilnahme an einer der gleichfalls angeführten Lehrveranstaltungen, die die notwendigen Vorkenntnisse vermitteln, voraus. Lehrveranstaltungen, die Lehrveranstaltungen, die diese Vorkenntnisse voraussetzen: Vorkenntnisse vermitteln: HORN 13 Orchester III, 3 HORN 14 Orchester III, 4 HORN 15 Orchester III, 5 HORN 16 Orchester III, 6 Freifächer 11 Der Besuch von folgenden Lehrveranstaltungen wird empfohlen: Bezeichnung des Faches SWSt. insgesamt 1. Aus dem Fach Klavier: Klavier KE 1 6

9 Aus dem Fach Ensemble: Ensemble Popularmusik 1-4 EU 2 8 V. Abschnitt Prüfungen im zweiten Studienabschnitt Vorprüfungen 12 (1) Die folgenden Lehrveranstaltungen werden gem. 39 Abs. 7 KHStG mit "teilgenommen" beurteilt, falls der Studierende die Lehrveranstaltungen in einem für die Erreichung des Lehrzieles erforderlichem Ausmaß besucht hat: Orchester III Musik der Gegenwart 2 Vokalensemble 1,2 (2) Prüfungen aus den Lehrveranstaltungen Einführung in die Psychoakustik Musikinstrumentenakustik erfolgen mündlich (bei großer Teilnehmerzahl schriftlich). (3) Der Studienerfolg in der Lehrveranstaltung Musik der Gegenwart 1 ist durch eine mündliche Prüfung und durch Beurteilung des Erfolgs der Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung festzustellen. (4) Aus den übrigen Lehrveranstaltungen der sonstigen Pflichtfächer ist die erfolgreiche Teilnahme nachzuweisen. Zweite Diplomprüfung 13 Vorschläge für das Prüfungsprogramm sind vom Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung, dessen Lehrveranstaltung der ordentliche Hörer zuletzt inskribiert hatte, im 15. einrechenbaren Semester bekanntzugeben; der Kandidat ist berechtigt, selbst Vorschläge zu erstatten, über deren Eignung der Leiter der Klasse künstlerischer Ausbildung entscheidet. Die vorgetragenen

10 Werke müssen im Druck erschienen sein, Kammermusikwerke können nur zusätzlich gespielt werden. Die zweite Diplomprüfung findet in zwei Teilen statt: 1. Teil: Vorspiel vor einem Prüfungssenat, der über die Zulassung zum 2. Teil entscheidet. Das vorzubereitende Repertoire hat Werke aus 3 verschiedenen Stilepochen zu umfassen: Zusätzlich zu den genannten Solokonzerten der 1. Diplomprüfung noch: Klassik: Telemann- Konzert, Taiber Konzert, L.Mozart-Konzert, o.ä. Romantik: Concertino von C.M.v.Weber Zeitgen.Werke: R.Strauss: 2. Hornkonzert, O.Schoeck: Hornkonzert, En forret von E.Bozza, o.ä. 2. Teil: Der Kandidat trägt das von ihm aus den im 13 genannten Werken zusammengestellte Programm unter konzertmäßigen Bedingungen vor. Vorgetragen muß mindestens ein solistisches Werk (Solokonzert) werden. VI. Abschnitt Wahlfächer gemäß 16 Abs. 1 letzter Satz des KHStG. 14 Zur wissenschaftlichen Vertiefung und Erweiterung der Studien, insbesondere auf geistes- und stilgeschichtlichem, soziologischem oder ästhetisch-kritischem, medizinischem oder naturwissenschaftlichem Gebiet sind insgesamt 8 SemWSt. zu besuchen. Der Nachweis der erfolgreichen Prüfungen (der erfolgreichen Teilnahme) aus (an) den Lehrveranstaltungen sowie die positive Beurteilung der schriftlichen Arbeit gem. 32 KHStG sind Voraus-setzungen für die Zulassung zur 2. Diplomprüfung. Hiefür stehen insbesondere folgende Lehrveranstaltungen zur Wahl: I. Theorie der Musik: Gerätekunde für Musiker PS 2 WSt. Meßtechnik für Musiker PS 2 " Harmonikale Grundlagenforschung 1,2 VO 2 " Einführung in die Stimmführungsanalyse 1,2 VO 2 "

11 Musikalische Analyse nach Schenker I 1,2 KG 2 " Musikalische Analyse nach Schenker II 1,2 KG 2 " Musikalische Analyse nach Schenker III 1,2 KG 2 " Musikalische Ornamentik 1,2 VO 2 " II. Geschichte der Musik: Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik (für Instrumentalisten) PS 2 " Historische Aufführungspraxis 2,3 SE 2 " Musikgeschichte - ausgewählte Kapitel SE 2 " (wird absolviert durch mehrfachen Besuch der Lehrveranstaltung Musikge schichte, ausgewählte Kapitel, - welche zu wechselnden Themen angeboten wird) Musikpräsentation VO 2 " Popularmusik 1 VK 2 " Popularmusik 2 SE 2 " III. Musiksoziologie: Musiksoziologie 1 VK 2 " Musiksoziologie 2 PS 2 " IV. Pädagogik: Instrumentalpädagogik 1,2 SE 2 " V. Kulturmanagement: Einführung in das Musikmanagement (Strukturen, Organisationen, Strategien) 1,2 VO 2 " Konzertmanagement SE 1 " Urheberrecht VI. Konversatorium zum jeweiligen Wahlfach der schriftlichen Prüfungsarbeit KO 1"

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