Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom
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- Ewald Fiedler
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1 Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden Vom Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293) erlässt die Technische Universität Dresden die nachfolgende Studienordnung als Satzung. (Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Studienordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts.) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Studienbeginn und Studiendauer 5 Typen von Lehrveranstaltungen 6 Gliederung und Umfang des Studiums 7 Aufbau und Inhalte des Grundstudiums 8 Aufbau und Inhalte des Hauptstudiums 9 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen 10 Studienberatung 11 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Anlage: Studienablaufplan
2 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Holchschulgesetzes und der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums für das Fach Musikwissenschaft. 2 Ziele des Studiums (1) Ziel des Studiums der Musikwissenschaft im Hauptfach ist es, die Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und ständigen Veränderungen des Faches zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der gewonnenen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln zu befähigen. Wissenschaftlich begründete Kenntnisse und Fähigkeiten sollen während des Studiums so vermittelt werden, dass sie nach dem Studium nutzbar und durch eigene Erfahrung und Weiterbildung zu vertiefen und anzuwenden sind. (2) Im Nebenfachstudium erfolgt eine Beschränkung auf die Grundlagen und die wichtigsten Arbeitsmethoden des Faches; die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sollen im Zusammenhang des gewählten Hauptfaches ebenfalls eine selbständige wissenschaftliche Arbeit ermöglichen. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein Zeugnis, das durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt ist. (2) Der Eigenart des Faches Musikwissenschaft entsprechend ist es notwendig, dass der Studierende sowohl eine Veranlagung zur Musik als auch eine Veranlagung zur Wissenschaft mitbringt. Der Studierende im Hauptfach Musikwissenschaft muss bei Beginn des Studiums musiktheoretische Grundkenntnisse (allgemeine Musiklehre, Harmonielehre, Formenlehre) besitzen, wenigstens ein Instrument (möglichst ein Tasteninstrument) ausreichend beherrschen, über ein geschultes musikalisches Gehör verfügen und mit dem gängigen Opern- und Konzertrepertoire vertraut sein. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten werden vor Beginn des Studiums in einer Eignungsprüfung gemäß der "Ordnung zur Feststellung der Eignung für das Studium der Musikwissenschaft (Magister/Hauptfach) vom festgestellt. Für Studierende im Nebenfach Musikwissenschaft werden elementare Kenntnisse der Musikgeschichte und der Musiklehre vorausgesetzt. (3) Für das Studium im Hauptfach Musikwissenschaft sind Kenntnisse in Englisch oder einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife sowie das Latinum erforderlich. Für das Studium im Nebenfach Musikwissenschaft werden Kenntnisse in Englisch oder einer weiteren modernen Fremdsprache auf dem Niveau des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife vorausgesetzt. Der Nachweis der genannten Sprachkenntnisse ist in der Regel spätestens zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Zwischenprüfung zu erbringen. Empfohlen wird für Studierende des Hauptfaches Musikwissenschaft der Erwerb von Grundkenntnissen in Italienisch. 4 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium des Faches Musikwissenschaft kann jeweils zum Wintersemester und Sommersemester aufgenommen werden. (2) Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Das Lehrangebot erstreckt sich über 8 Semester.
3 5 Typen von Lehrveranstaltungen Die folgenden Typen von Lehrveranstaltungen werden angeboten: - Vorlesung - Einführungskurs: propädeutische Lehrveranstaltung für Studienanfänger - Tutorium: begleitend zu Einführungsveranstaltungen - Übung: Lehrveranstaltung mit starkem Anwendungsbezug - Proseminar: Seminar mit einführendem Charakter (Grundstudium) - Seminar: Seminar mit fortgeschrittenem Niveau (Grund- oder Hauptstudium) - Hauptseminar: Seminar mit vertiefendem Niveau im Hauptstudium, durchgeführt von einem Hochschullehrer - Kolloquium: Lehrveranstaltung zu aktuellen Forschungsthemen bzw. zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten 6 Gliederung und Umfang des Studiums (1) Das Fach Musikwissenschaft kann als Haupt- oder Nebenfach studiert werden. Die Kombinierbarkeit mit anderen Fächern wird in der Anlage 2 zur Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang (Fachspezifische Sonderbestimmungen) geregelt. (2) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern und ein Hauptstudium von fünf Semestern. (3) Zum Grundstudium im Hauptfach Musikwissenschaft gehört eine eintägige Exkursion in das Musikinstrumentenmuseum Leipzig im Anschluss an die Lehrveranstaltung zur Instrumentenkunde, zum Hauptstudium eine einwöchige Exkursion, die in der Regel an ein Hauptseminar gekoppelt ist und z.b. den Besuch von Museen, Bibliotheken, Archiven, Forschungseinrichtungen, Musikfesten oder wissenschaftlichen Konferenzen zum Inhalt hat. (4) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen des Pflicht- und Wahlpflichtbereiches im Gesamtumfang von 7 im Hauptfach bzw. 36 SWS im Nebenfach. Davon entfallen jeweils die Hälfte auf das Grundstudium und auf das Hauptstudium. (5) Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den einzelnen Semestern ist dem Studienablaufplan zu entnehmen, der gemäß 21 Abs. 4 SächsHG die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen empfiehlt. Der Studienablaufplan ist als Anlage Bestandteil dieser Studienordnung. Er kann jedoch auf Beschluss der Fakultät im Sinne einer optimalen Studienorganisation den aktuellen Bedingungen angepasst und geändert werden. In diesem Falle ist die Änderung den Studierenden durch Aushang bekanntzugeben. 7 Aufbau und Inhalte des Grundstudiums (1) Gegenstandsbereich des Studiums der Musikwissenschaft ist die Musik in der Vielfalt ihrer Arten und Funktionen. Die Untersuchung ihrer Grundlagen, Erscheinungsformen und Wirkungsweisen erfolgt aus der Perspektive der durch zunehmende Verzweigung der Musikwissenschaft entstandenen historischen und systematischen Disziplinen. Das Studium setzt sich aus den folgenden Bereichen zusammen: - Historische Musikwissenschaft - Systematische Musikwissenschaft - Musikalische Praxis / Tonsatz Im Grundstudium werden die inhaltlichen Grundlagen und Methoden des Faches Musikwissenschaft dargestellt. Schwerpunkte dieses Studienabschnitts sind die Vermittlung von Überblickswissen über die Entwicklung der Musikgeschichte seit den antiken Hochkulturen bis zur Gegenwart sowie die Einführung in die Disziplinen der Systematischen Musikwissenschaft. Die Studierenden sollen sich mit grundlegenden Techniken und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens (Referat, schriftliche Hausarbeit, Bibliographie-
4 Übung), insbesondere auch Verfahren der musikalischen Werkanalyse, vertraut machen. (2) Im Hauptfach Musikwissenschaft sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 1. Pflichtbereich: Historische Musikwissenschaft Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten (Ü) Musikgeschichte im Überblick (V) Paläographie der Musik (V/Ü) Systematische Musikwissenschaft Akustik und Hörtheorie (V) Instrumentenkunde (V/Ü) Musikästhetik (V/Ü) Musikalische Praxis/Tonsatz Tonsatz / Werkanalyse (V/Ü) Gehörbildung (Ü) Generalbass-, Partitur- oder Instrumentalspiel (Ü) 2. Wahlpflichtbereich: Zwei Proseminare zur Musikgeschichte mit je Musiksoziologie oder Musikpsychologie (V/Ü) 8 SWS 8 SWS 4 SWS (3) Im Nebenfach Musikwissenschaft sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: 1. Pflichtbereich: Historische Musikwissenschaft Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten (Ü) Musikgeschichte im Überblick (V) Systematische Musikwissenschaft Instrumentenkunde (V/Ü) Musikalische Praxis/Tonsatz Tonsatz / Werkanalyse (V/Ü) Gehörbildung (Ü) 2. Wahlpflichtbereich: Ein Proseminar zur Musikgeschichte Musikästhetik oder Musiksoziologie oder Musikpsychologie 8 SWS (4) Bei Beginn des Studiums kann den Studierenden der Besuch eines Vorkurses Tonsatz zur Pflicht gemacht werden - im Hauptfach durch die Prüfer der Eignungsprüfung aufgrund des Leistungsniveaus des Kandidaten. - im Nebenfach durch den Lehrbeauftragten der Übung Tonsatz / Werkanalyse aufgrund eines Leistungstests. (5) Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Bis zur Zwischenprüfung sind die folgenden mit mindestens ausreichend benoteten Leistungsnachweise zu erbringen, wovon mindestens einer bis zum Beginn des dritten Semesters vorliegen muss: Für das Studium des Faches Musikwissenschaft als Hauptfach: - 1 Leistungsnachweis in Musikgeschichte - 1 Leistungsnachweis in Paläographie der Musik - 1 Leistungsnachweis in Musikästhetik oder Musiksoziologie oder Musikpsychologie - 1 Leistungsnachweis in Tonsatz / Werkanalyse. Für das Studium des Faches Musikwissenschaft als Nebenfach, sofern das Nebenfach nicht studienbegleitend geprüft wird: - 1 Leistungsnachweis in Musikgeschichte - 1 Leistungsnachweis in Musikästhetik oder Musiksoziologie oder Musikpsychologie Wird die Zwischenprüfung im Nebenfach Musikwissenschaft gemäß 16 der Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang studienbegleitend abgelegt, so sind als Zulassungsvoraussetzung keine
5 Leistungsnachweise zu erbringen. Die studienbegleitende Prüfung besteht dann aus den in der Prüfungsordnung festgelegten drei Prüfungsleistungen - Musikgeschichte (vor 1800) - Musikgeschichte (nach 1800) - Musikästhetik oder Musiksoziologie oder Musikpsychologie. Eine dieser Prüfungsleistungen muss bis zum Beginn des dritten Semesters abgelegt werden. 8 Aufbau und Inhalte des Hauptstudiums (1) Das Hauptstudium umfasst fünf Semester. Die Lehrveranstaltungen werden in den ersten vier Semestern des Hauptstudiums besucht, Teile des vierten Semesters und das fünfte Semester des Hauptstudiums sind dem Ablegen der Fachprüfungen und der Anfertigung der Magisterarbeit vorbehalten. Die Magisterarbeit ist im Hauptfach und bei der Kombination mit zwei Hauptfächern im ersten Hauptfach anzufertigen. Im Hauptstudium sollen die Studierenden ihre im Grundstudium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im wissenschaftlichen Arbeiten anwenden und vertiefen. Dieser Prozess verbindet sich mit zunehmender wissenschaftlicher Spezialisierung und Profilierung, insbesondere in den im Absatz 2 genannten Bereichen der Historischen Musikwissenschaft und der Systematischen Musikwissenschaft. Dabei stehen Methodendiskussionen und spezifische Fragestellungen der Musikwissenschaft, die ihren aktuellen Forschungsstand reflektieren, im Mittelpunkt. (2) Im Hauptfach Musikwissenschaft sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: - 9 Hauptseminare/Seminare zur Historischen Musikwissenschaft 18 SWS - 3 Hauptseminare/Seminare zur Systematischen Musikwissenschaft 6 SWS - 1 Hauptseminar im thematischen Anschluss an die Exkursion - 1 Kolloquium - Lehrveranstaltungen aus dem Angebot für das Hauptstudium aus dem Bereichen Historische und Systematische Musikwissenschaft 9 SWS Im Hauptstudium wird bei den zu besuchenden Lehrveranstaltungen nicht zwischen Pflicht- und Wahlpflichtbereich unterschieden. Im Hauptfach müssen vier Hauptseminare mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Sie können in vier verschiedenen Bereichen des Faches erworben werden: - Musik vor 1700 und ihre Überlieferung - Musik des 18. und 19. Jahrhunderts und ihre Überlieferung - Musik des 20. Jahrhunderts - Systematische Musikwissenschaft Dabei dürfen maximal zwei der Leistungsnachweise in jeweils einem der vier Bereiche thematisch angesiedelt sein. (3) Im Nebenfach sind folgende Lehrveranstaltungen zu besuchen: - 4 Hauptseminare/Seminare zur Historischen Musikwissenschaft 8 SWS - 2 Hauptseminare/Seminare zur Systematischen Musikwissenschaft 4 SWS - Lehrveranstaltungen aus dem Angebot für das Hauptstudium aus den Bereichen Historische und Systematische Musikwissenschaft 6 SWS Auch im Nebenfach wird bei den zu besuchenden Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums nicht zwischen Pflicht- und Wahlpflichtbereich unterschieden. Die notwendigen zwei Hauptseminare mit entsprechenden Leistungsnachweisen müssen thematisch in zwei unterschiedlichen der in Absatz 2 aufgeführten Bereiche angesiedelt sein. 9 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Auf Antrag werden den geforderten Studien- und Prüfungsleistungen gleichwertige Leistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, entsprechend 13 der
6 Prüfungsordnung für den Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden anerkannt. 10 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der Technischen Universität Dresden und erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung obliegt den Fachvertretern und wissenschaftlichen Mitarbeitern. Die fachliche Beratung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung sowie bei der Vermittlung von Praktika und der Herstellung entsprechender Kontakte. Es wird empfohlen, dass jeder Studierende im 2. Semester ein solches Beratungsgespräch aufsucht. (2) Studierende, die bis zum Beginn des dritten Semesters noch keinen Leistungsnachweis erworben bzw. im Falle der studienbegleitenden Nebenfachprüfung bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfungsleistung erbracht haben, müssen im dritten Semester an einer Studienberatung teilnehmen. An einer Studienberatung müssen auch Studierende teilnehmen, die ihre Zwischenprüfung nicht spätestens bis zum Beginn des fünften Semesters bestanden haben. 11 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen (1) Diese Studienordnung tritt mit Wirkung zum in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. (2) Für Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Ordnung noch im Grundstudium sind, gilt diese Studienordnung grundsätzlich ab Beginn des Hauptstudiums. Die Studierenden können jedoch schon im Grundstudium von sich aus zu der neuen Ordnung übertreten. Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Hauptstudium befinden, können die Magisterprüfung auf Antrag noch nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung vom in der zuletzt geänderten Fassung vom ablegen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Technischen Universität Dresden vom und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Dr. rer. nat. habil. A. Mehlhorn
7 Empfohlener Studienablaufplan für das Grundstudium des Faches Musikwissenschaft Hauptfach Nebenfach 1. Semester Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten Musikgeschichte im Überblick Akustik und Hörtheorie Tonsatz / Werkanalyse Gehörbildung Instrumentalunterricht 2. Semester Musikgeschichte im Überblick Instrumentenkunde Proseminar Musikgeschichte Tonsatz / Werkanalyse Gehörbildung Instrumentalunterricht 3. Semester Musikgeschichte im Überblick Paläographie Proseminar Musikgeschichte Musiksoziologie/Musikpsychologie Tonsatz /Werkanalyse 4. Semester Musikgeschichte im Überblick Proseminar Musikgeschichte Musikästhetik Tonsatz / Werkanalyse
8 Empfohlener Studienablaufplan für das Hauptstudium des Faches Musikwissenschaft Hauptfach Nebenfach 5. Semester Hauptseminare/Seminare zur Historischen Musikwissenschaft 6 SWS Hauptseminar/Seminar zur Sytematischen Musikwissenschaft Lehrveranstaltungen aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierenden 6. Semester Hauptseminare/Seminare zur Historischen Musikwissenschaft 4 SWS Hauptseminar/Seminar zur Sytematischen Musikwissenschaft Hauptseminar im thematischen Anschluss an die Exkursion Lehrveranstaltungen aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierenden 7. Semester Hauptseminare/Seminare zur Historischen Musikwissenschaft 4 SWS Hauptseminar/Seminar zur Systematischen Musikwissenschaft Lehrveranstaltungen aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierenden 3 SWS 8. Semester Hauptseminare/Seminare zur Historischen Musikwissenschaft 4 SWS Kolloquium Lehrveranstaltungen aus dem Angebot für das Hauptstudium sowie dem Angebot für alle Studierenden
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