Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
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1 Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBI. S. 293) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I) vom 13. März 2000 (SächsGVBI. S. 166) in der geänderten Fassung vom 16. November 2001 (SächsGVBl. S. 738) erlässt die Technische Universität Dresden folgende Studienordnung. Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Fachliche Studienvoraussetzungen 3 Studienziele 4 Fächerkombination 5 Studienbeginn 6 Inhalt und Aufbau des Studiums 7 Leistungsnachweise 8 Erweiterungsfach 9 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Anlage: Anhang I: Studienablaufplan Anhang II: Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung 15
2 1 Geltungsbereich Diese Fachstudienordnung regelt in Verbindung mit der Rahmenstudienordnung der Technischen Universität Dresden für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums des Faches Französisch für das Lehramt an Mittelschulen. 2 Fachliche Studienvoraussetzungen Zusätzlich zu den in der Rahmenstudienordnung für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen genannten allgemeinen Studienvoraussetzungen sind Lateinkenntnisse und Kenntnisse in einer weiteren modernen Fremdsprache nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder soll spätestens bis zur Meldung zur Zwischenprüfung erbracht werden. 3 Studienziele Die Studierenden sollen auf der Grundlage einer möglichst umfassenden Beherrschung der französischen Sprache durch Lehrveranstaltungen und Eigenstudium einen Überblick über die historische Entwicklung der Sprache und Literatur sowie anderer Bereiche der Kultur Frankreichs und der frankophonen Welt erlangen. Gleichzeitig sollen die Studierenden die Fähigkeit erwerben, die theoretischen und methodischen Grundlagen der sprach-, literatur- kulturwissenschaftlichen und fachdidaktischen Arbeitsweisen im Fach Französisch anzuwenden und nach wissenschaftlichen Grundsätzen eigene Fragestellungen zu formulieren und selbständig zu bearbeiten. Im Blick auf die Erfordernisse späterer Unterrichtspraxis an der Mittelschule sollen neuere fachdidaktische Konzepte u.a. zum bilingualen Sachfachunterricht und zum Umgang mit den Neuen Medien erarbeitet werden. 4 Fächerkombination Das "studierte Fach" Französisch kann im Rahmen der Bestimmungen des 31 Abs. 2 LAPO I mit den an der Technischen Universität Dresden angebotenen Lehramtsfächern kombiniert werden (s. Rahmenstudienordnung 5 Abs. 3). 5 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zum Winter- und zum Sommersemester begonnen werden. 16
3 6 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Das Studium des " studierten Faches" Französisch umfasst die Bereiche/Teilgebiete Sprachpraxis, Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturwissenschaft und Fachdidaktik. (2) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird, und ein sich daran anschließendes viersemestriges Hauptstudium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt. Die Lehrveranstaltungen erstrecken sich über sieben Semester und umfassen 50 SWS. (3) Inhalt des Grundstudiums sind folgende Pflichtveranstaltungen: EK Einführung in die Literaturwissenschaft EK Einführung in die Sprachwissenschaft EK Einführung in die Kulturwissenschaft PS Literaturwissenschaft PS Sprachwissenschaft PS Kulturwissenschaft SLS Französisch I SLS Französisch II SLS Französisch III SLS Übersetzung Französisch - Deutsch I V Sprach- oder Literatur- oder Kulturwissenschaft 4 SWS 4 SWS 4 SWS Erläuterung der Abkürzungen: EK = Einführungskurs PS = Proseminar SLS = Sprachlernseminar V = Vorlesung SWS = Semesterwochenstunden Die Proseminare zur Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft setzen die entsprechende Einführung voraus. Der Gesamtumfang des Grundstudiums beträgt 28 SWS. (4) Inhalt des Hauptstudiums sind folgende Pflichtveranstaltungen: HS Sprachwissenschaft HS Literaturwissenschaft HS Kulturwissenschaft SLS Übersetzung Deutsch - Französisch I S Fachdidaktik Schulpraktische Übungen (SPÜ) V Sprach- oder Literatur- oder Kulturwissenschaft V Sprach- oder Literatur- oder Kulturwissenschaft Erläuterung der Abkürzungen: HS = Hauptseminar S = Seminar Außerdem sind Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS aus dem sonstigen Angebot des Instituts für Romanistik (qualifizierter Studiennachweis) und ein mindestens 17
4 dreimonatiger Aufenthalt im französischsprachigen Raum nachzuweisen. Der Gesamtumfang des Hauptstudiums beträgt 2. (5) Die Gliederung des Studiums nach Gegenstand, Art, zeitlichem Umfang und Zeitpunkt der Lehrveranstaltungen enthält der Studienablaufplan (im Sinne von 21 Abs.4 SächsH- G) in Anhang I. 7 Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise und qualifizierte Studiennachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme der Studierenden an den Lehrveranstaltungen. Sie sind Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung im Grundstudium und zur Ersten Staatsprüfung im Hauptstudium. Die Bedingungen für den Erwerb des jeweiligen Nachweises werden spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben. (2) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Nachweise vorzulegen: Einführung in die Sprachwissenschaft Einführung in die Literaturwissenschaft Einführung in die Kulturwissenschaft Proseminar Sprachwissenschaft Proseminar Literaturwissenschaft Proseminar Kulturwissenschaft Französisch I Französisch II Französisch III Übersetzung Französisch - Deutsch I V Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft oder Kulturwissenschaft Einer der in Absatz 2 aufgeführten Leistungsnachweise ist bis zum Beginn des dritten Semesters zu erbringen. (3) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen (vgl. 42 Abs. 1 LAPO I): Hauptseminar Sprachwissenschaft Hauptseminar Literaturwissenschaft Hauptseminar Kulturwissenschaft Seminar Fachdidaktik 8 Erweiterungsfach (1) Das Fach Französisch kann zusätzlich während oder nach Abschluss des Studiums als weiteres Fach (Erweiterungsfach) studiert werden. Das Studium eines weiteren Faches wird mit der Erweiterungsprüfung nach 25 und 33 LAPO I abgeschlossen und bildet die Voraussetzung für den Erwerb der Lehrbefähigung für dieses Fach. (2) Der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach Französisch 18
5 entspricht dem des "studierten Faches". Wird das Studium des Erweiterungsfaches als Präsenzstudium nach Abschluss des Studiums des Lehramtes an Mittelschulen aufgenommen, beträgt die Regelstudienzeit 4 Semester. Wird das Studium eines Erweiterungsfaches bereits parallel zum regulären Studium aufgenommen, ergibt sich daraus keine Verlängerung der für das Studium des Lehramtes an Mittelschulen geltenden Regelstudienzeit. (3) Voraussetzung für das Ablegen der Erweiterungsprüfung ist die bestandene Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen oder ein vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus als gleichwertig anerkannter Abschluss. Die Aufnahme des Studiums im Erweiterungsfach ist, sofern es parallel zum regulären Studium erfolgen soll, in der Regel erst nach abgeschlossener Zwischenprüfung im Lehramtsstudiengang möglich. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden. 9 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2001 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Für Studierende, die das Studium des Lehramtes an Mittelschulen an der Technischen Universität Dresden vor In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an 115 LAPO I orientieren. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Hermann Kokenge 19
6 Anhang I: Empfohlener Studienablauf für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Erläuterung der Abkürzungen: L=Leistungsnachweis; Q= qualifizierter Studiennachweis; SWS=Semesterwochenstunden. Grundstudium: SWS 1. Sem.: Französisch I 4 Q Einführung Sprachwissenschaft 2 Q Einführung Literaturwissenschaft 2 Q 2. Sem.: Französisch II 4 Q Einführung Kulturwissenschaft 2 Q Proseminar Sprachwissenschaft 2 L 3. Sem.: Französisch III 4 Q Vorlesung Sprach- oder Literatur- oder Kulturwissenschaft 2 Q Proseminar Literaturwissenschaft 2 L 4. Sem.: Übersetzung Französisch Deutsch I 2 Q Proseminar Kulturwissenschaft 2 L Hauptstudium: 5. Sem.: Seminar Fachdidaktik 2 L Hauptseminar Sprachwissenschaft 2 L Vorlesung Sprach- oder Literatur- oder Kulturwissenschaft 2 Q Wahlveranstaltung 2 Q 6. Sem.: Hauptseminar Literaturwissenschaft 2 L Übersetzen Deutsch Französisch I 2 Q Vorlesung Sprach- oder Literatur- oder Kulturwissenschaft 2 Q Schulpraktische Übungen 2 Q 7. Sem.: Hauptseminar Kulturwissenschaft 2 L Wahlveranstaltung 2 Q Wahlveranstaltung 2 Q 8. Sem.: Prüfungssemester Hinweis: Alle Einführungsveranstaltungen sollten nach Möglichkeit in den ersten beiden Semestern absolviert werden. Der Studienablaufplan ist nur eine Empfehlung, nicht etwa eine verbindliche Vorschrift. Zu beachten ist, dass nicht in jedem Semester alle Lehrveranstaltungen angeboten werden können. 20
7 Anhang II: Prüfungsteile der Ersten Staatsprüfung Die Erste Staatsprüfung besteht aus der wissenschaftlichen Arbeit (die entweder in einem der unter 6 aufgeführten Studienbereiche des Faches Französisch oder im zweiten studierten Fach geschrieben wird und als vorgezogene Prüfungsleistung während des Hauptstudiums erbracht werden kann), einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. In der schriftlichen Prüfung (3 Stunden) sind eine Übersetzung vom Deutschen ins Französische (mit Hilfe eines einsprachigen Wörterbuches), eine sprach-, literatur- oder kulturwissenschaftliche Interpretation eines französischen Textes zu leisten bzw. ein diesbezügliches Thema in deutscher oder französischer Sprache zu behandeln. Die mündliche Prüfung umfasst zwei Teile. Der erste Teil erstreckt sich auf die Gegenstände Sprach-, Literaturwissenschaft sowie Kulturwissenschaft, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren (Dauer: 45 Minuten). Der zweite Teil erstreckt sich auf den Gegenstand Fachdidaktik (Dauer: 30 Minuten). Zulassungsvoraussetzungen, inhaltliche Prüfungsanforderungen und Prüfungsteile regelt im einzelnen 42 LAPO I. 21
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