Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften. Studienordnung

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1 Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Mathematik im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I) vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166) in der Fassung vom (SächsGVBl. S. 738) erlässt die Technische Universität Dresden folgende Studienordnung. Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. 21

2 Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienziele 3 Inhalt und Aufbau des Studiums 4 Leistungsnachweise 5 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen 22

3 1 Geltungsbereich Diese Fachstudienordnung regelt in Verbindung mit der Rahmenstudienordnung der Technischen Universität Dresden für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums des Faches Mathematik für das Lehramt an Mittelschulen. 2 Studienziele (1) Ziel des Studiums ist es, den künftigen Lehrern mathematische und mathematikdidaktische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, durch die sie einen grundlegenden Überblick über die Mathematik und ihre Didaktik sowie Einsichten in das Wesen dieser Wissenschaften, in ihre charakteristischen Strukturen, Denk- und Arbeitsweisen, ihre historische und problemgeschichtliche Entwicklung erhalten. In besonderem Maße sollten die Studenten den in der Mittelschule zu vermittelnden Stoff beherrschen und vom höheren Standpunkt aus überblicken, um fachlich kompetent die didaktischen Aufbereitungsmöglichkeiten bedingungsadäquat vollziehen zu können. (2) Insbesondere werden folgende Ziele angestrebt: 1. Erkennen grundlegender mathematischer Strukturen und sicherer Umgang mit Begriffen, Definitionen, Sätzen und Beweisen einer mathematischen Theorie; 2. Erkennen einfacher mathematischer Probleme, deren exakte Formulierung und Lösung einschließlich der Demonstration an Beispielen; 3. Anwenden mathematischer Verfahren beim Lösen von Aufgaben in Verbindung mit dem Computer; 4. Beurteilen mathematischer Lösungsverfahren, Erkennen von Fehlern oder Lücken in mathematischen Gedankengängen und deren Beseitigung; Ordnen und Systematisieren bestimmter Stoffgebiete und Aufbereiten ihrer Beziehungen zu den Inhalten des Mathematikunterrichts; 5. Erwerb von Kenntnissen über mathematikdidaktische Theorien und Strömungen sowie über Ziele, Inhalte und didaktisch-methodische Grundpositionen des Mathematikunterrichts; 6. Gewinnen von exemplarischen Einblicken in die Mathematik als Kulturgut und ihre problemgeschichtliche Entwicklung aus didaktischer Sicht; 7. Entwickeln von Fähigkeiten zur Strukturierung und Aufbereitung mathematischer Inhalte für den Schulunterricht. (3) Die Lehrveranstaltungen orientieren sich nach Inhalt und Form an den genannten Zielen. Die Studierenden sind aufgefordert, sich mit den angebotenen Inhalten innerhalb und außerhalb der Lehrveranstaltungen aktiv und kritisch auseinanderzusetzen und auf diese Weise eigene Zielvorstellungen für das Studium zu gestalten. Dabei sollten die in der Fachrichtung Mathematik angebotenen Möglichkeiten zur Studienfachberatung genutzt werden. 23

4 3 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird und ein sich daran anschließendes viersemestriges Hauptstudium. Die Lehrveranstaltungen erstrecken sich über sieben Semester und umfassen 60 SWS im Pflicht- und Wahlpflichtbereich. (2) Das Grundstudium sollte entsprechend dem unten tabellarisch aufgeführten Studienablaufplan absolviert werden. Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung entsprechend der Zwischenprüfungsordnung der TU Dresden für das Lehramtsstudium ab. (3) Das Hauptstudium umfasst Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen. Als Wahlgebiet 1 ist eine Vorlesung aus den Instituten für Algebra oder Geometrie auszuwählen. Als Wahlgebiet 2 ist eine Vorlesung im Umfang von 2 SWS aus einem anderen Institut des Fachbereiches Mathematik zu belegen. Das Hauptstudium schließt mit der 1. Staatsprüfung ab (s. LAPO I). (4) Falls ein Student seine wissenschaftliche Arbeit im Fach Mathematik einschließlich ihrer Didaktik anfertigen will, sollte er bis zum Ende des 5. Semesters mit dem Hochschullehrer Kontakt aufnehmen, bei dem er seine Arbeit schreiben will. In Absprache mit dem Betreuer ist dann ein entsprechendes Wahlgebiet 2 auszuwählen. (5) Die folgenden Tabellen sind eine Empfehlung eines Studienablaufplanes gemäß 21 Abs. 4 SächsHG. Grundstudium Sem. Lehrveranstaltung V Ü S Bemerkungen 1. Analysis I P ZP SP L Lineare Algebra u. Analytische Geometrie I P ZP SP L 2. Analysis II P ZP SP Lineare Algebra u. Analytische Geometrie II P ZP SP 3. Algebra P ZP SP L 4. Geometrie P ZP SP L Grundkurs Didaktik der Mathematik 1-2 P SP L Schulpraktische Übungen P L Einführung in die Informatik P L 24

5 Hauptstudium Sem. Lehrveranstaltung V Ü S Bemerkung 5. Elementare Stochastik P, SP *, L Wahlgebiet W, SP Seminar 1: Algebraische Strukturen/Aufbau der Zahlensysteme oder Analytische und synthetische Geometrie W, SP, L 6. Numerische Mathematik P, SP *, L Wahlgebiet W Darstellende Geometrie P, SP Didaktik spezieller Gebiete P, SP, L 7. Seminar 2: Elementare Funktionen P, SP Didaktik spezieller Gebiete P, SP, L Blockpraktikum (4 Wochen, in der Regel nach dem 6. Semester) P Legende: ZP - Bestandteil der Zwischenprüfung SP - Bestandteil der 1. Staatsprüfung speziell SP * : entweder Numerische Mathematik oder Stochastik ist Bestandteil der 1. Staatsprüfung P - Pflichtveranstaltung W - Wahlpflichtveranstaltung L - Leistungsnachweis 4 Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme des Studierenden an den Lehrveranstaltungen und sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. der 1. Staatsprüfung. Die Bedingungen für den Erwerb eines Leistungsnachweises werden spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung nachweisbar bekannt gegeben. (2) Im Laufe des Studiums sind die folgenden Leistungsnachweise im Prüfungsamt der Fachrichtung Mathematik vorzulegen: 1. Analysis I, Lineare Algebra und Analytische Geometrie I, Algebra, Geometrie - jeweils als Voraussetzung für die Zulassung zum entsprechenden Teil der Zwischenprüfung; 2. Einführung in die Informatik; Wenigstens einer der Leistungsnachweise Analysis I oder Lineare Algebra und Analytische Geometrie I ist bis zum Beginn des dritten Semesters zu erbringen. 25

6 (3) Für die Zulassung zur 1. Staatsprüfung sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: 1. Schein zum Seminar 1 2. Numerische Mathematik oder Informatik 3. Elementare Stochastik 4. Fachdidaktik Sofern die Fachkombination Mathematik und Informatik gewählt wurde, ist gemäß Nr. 2. ein Leistungsnachweis in Numerischer Mathematik zu erbringen. 5 In-Kraft-Treten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Für Studierende, die das Studium des Lehramtes an Mittelschulen an der Technischen Universität vor dem In-Kraft-Treten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an 115 LAPO I orientieren. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof.Dr.rer.nat.habil. A. Mehlhorn 26

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