Technische Universität Dresden. Fakultät Forst-, Geo- und Hydrowissenschaften. Studienordnung
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- Oskar Auttenberg
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1 Technische Universität Dresden Fakultät Forst, Geo und Hydrowissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Geographie im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom Auf Grund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I LAPO I) vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166) in der geänderten Fassung vom 16. November 2001 (SächsGVBl. S. 738) erlässt die Technische Universität Dresden folgende Studienordnung. Grammatisch maskuline Personenbezeichnungen in dieser Ordnung gelten gleichermaßen für Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Studienvoraussetzungen 3 Studienziele 4 Empfehlung zur Fächerkombination 5 Studienbeginn 6 Inhalt und Aufbau des Studiums 7 Leistungsnachweise 8 InKraftTreten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen 43
2 1 Geltungsbereich Diese Fachstudienordnung regelt in Verbindung mit der Rahmenstudienordnung der Technischen Universität Dresden für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen in der jeweils gültigen Fassung Ziel, Inhalt und Ablauf des Studiums des Faches Geographie für das Lehramt an Mittelschulen. 2 Studienvoraussetzungen Die Studienvoraussetzungen sind in 2 der Rahmenstudienordnung geregelt. Es gelten keine spezifischen Regelungen. 3 Studienziele (1) Das Studium dient dem Erwerb der für die Durchführung von Geographie/ Erdkundeunterricht notwendigen fachwissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Lehre und Studium orientieren sich daher an der Entwicklung des Faches und an den Anforderungen der gesellschaftlichen und beruflichen Praxis. (2) Die Studenten sollen die Fähigkeit erwerben, raumrelevante Sachverhalte und Prozesse mit ihren naturwissenschaftlichen und ökologischen sowie sozialen, ökonomischen und politischadiministrativen Zusammenhängen zu erkennen, zu erklären und zu bewerten. (3) Das Studium soll die Bereitschaft zur verantwortlichen Mitgestaltung der Umwelt fördern. (4) Die Studierenden sollen die Fähigkeit erwerben, die Ziele und Inhalte geographischen Unterrichts zu erfassen und zu beurteilen und im schulstufen und schulartenbezogenen Unterricht altersgerecht aufzubereiten und zu vermitteln. 4 Empfehlung zur Fächerkombination Das "studierte Fach" Geographie kann im Rahmen der Bestimmungen des 31 Abs. 2 LAPO I mit allen an der Technischen Universität Dresden angebotenen Fächern kombiniert werden (s. a. 5 Abs. 3 Rahmenstudienordnung ). 5 Studienbeginn Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. 44
3 6 Inhalt und Aufbau des Studiums (1) Die Geographie ist eine Wissenschaft, die sich mit den natur, wirtschafts und sozialräumlichen Strukturen und Prozessen und deren Wechselwirkung beschäftigt. Analyse und Beurteilung der Umwelt des Menschen, der Landschaftssphäre und der Möglichkeiten ihrer Nutzung und Gestaltung gehören zu ihren Aufgabengebieten. Dem entsprechen die Schwerpunkte der Ausbildung: Physischgeographische Komponentenlehre, Landschaftslehre, Geoökologie Allgemeine Wirtschafts und Sozialgeographie Regionale Geographie Arbeitsmethoden in der Geographie Konzepte geographischer Bildung in verschiedenen Schulstufen Fachspezifische Unterrichtsmethoden und Medien (2) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grundstudium, das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird und ein sich daran anschließendes viersemestriges Hauptstudium, das mit der Ersten Staatsprüfung abschließt ( 5 Abs. 4 Rahmenstudienordnung). Die Lehrveranstaltungen erstrecken sich über sieben Semester und umfassen 60 SWS im Pflicht und Wahlpflichtbereich. (3) Inhalt des Grundstudiums sind: Allgemeine Physische Geographie und Landschaftslehre Allgemeine Wirtschafts und Sozialgeographie und Raumlehre Geographie Mitteleuropas Kartographie/Karteninterpretation Fachdidaktik Exkursionen (4) Inhalt des Hauptstudiums sind: Regionale Geographie Globale Aspekte der MenschUmweltBeziehungen Theorien und Methoden der Geographie incl. Geographische Informationssysteme Fachdidaktik (5) Die Gliederung des Studiums nach Gegenstand, Art, zeitlichem Umfang und Zeitpunkt der Lehrveranstaltungen enthält die nachfolgende Semesterübersicht (zugleich Studienablaufplan im Sinne von 21 Abs. 4 SächsHG). Dabei werden die für ungerade Semesterzahlen (1., 3. usw.) bestimmten Lehrveranstaltungen nur im Wintersemester, die für gerade Semesterzahlen bestimmten nur im Sommersemester angeboten. Der Studienablaufplan enthält das regelmäßige Lehrprogramm; er berücksichtigt nicht die zusätzlichen Lehrveranstaltungen, die einem vertieften und ergänzenden Studium dienen. 45
4 Übersicht Grundstudium gesamt 38 SWS Lehrgebiet Umfang SWS Fachsemester (V/S,Ü) A) Allgemeine Physische Geographie 12 2/2/L 2/2 L 2/2 L ZP B) Allgemeine Wirtsch. u.sozialgeogr. 12 2/2 L 2/2 L 2/2 L ZP C) Geographie Mitteleuropas 8 4/4 L ZP D) Fachdidaktik 4 2/ /2 L E) Kartographie/Karteninterpretation 2 (2) (2) Gesamt L Leistungsnachweis; von den je drei L in A) und B) ist je einer benotet ZP Bestandteil der Zwischenprüfung ( ) kann in verschiedenen Semestern belegt werden Zusätzlich 3 Tage Exkursionen bzw. Geländepraktika. Übersicht Hauptstudium gesamt 22 SWS I Pflichtbereich 16 SWS Lehrgebiet Umfang SWS Fachsemester A) Fachdidaktik 4 L 1 1/1 /2 L B) Regionale Geographie mit physischgeographischem Schwerpunkt Regionalbeispiele Oberseminar 6 L 2 2/1 L 1/ 2 L C) Regionale Geographie mit anthropound sozialgeographischem (wirtschaftsu. sozialgeographischem) Schwerpunkt Regionalbeispiele Oberseminar 6 L 3 2/1 L 1/ 2 L Gesamt 16 46
5 II Wahlpflichtbereich 6 SWS Lehrgebiet Umfang SWS Fachsemester A) Fachdidaktik 2 /2 L B) Theorien und Methoden Incl. GIS 4 (2/2) (2/2) L Gesamt 6 ( ) können je nach Angebot in verschiedenen Semestern belegt werden Zusätzlich insgesamt 10 Tage Exkursionen bzw. Geländepraktika, davon eine Hauptexkursion von mindestens 5 Tagen. Insgesamt sind als Zulassungsvoraussetzung für die Erste Staatsprüfung beim Landeslehrerprüfungsamt 3 Leistungsnachweise zu erbringen. Diese Scheine L 1 bis L 3 ergeben sich aus nachstehenden Teilleistungen: L 1 wird erworben durch 1 L I A und 1 L II A, L 2 wird erworben durch 2 L I B und 1 L II B*, L 3 wird erworben durch 2 L I C und 1 L II B*. * wahlweise, je nach gewähltem Wahlpflichtfach 7 Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise bescheinigen die erfolgreiche Teilnahme des Studierenden an den Lehrveranstaltungen und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. zur Ersten Staatsprüfung. Die Bedingungen für den Erwerb des Leistungsnachweises werden spätestens zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben. (2) Für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: drei Leistungsnachweise zur Allgemeinen physischen Geographie (davon ein benoteter) drei Leistungsnachweise zur Allgemeinen Wirtschafts und Sozialgeographie (davon ein benoteter) ein Leistungsnachweis zur Regionalen Geographie (Mitteleuropa/Deutschland) ein Leistungsnachweis zur Fachdidaktik drei Tage Exkursionen bzw. Geländepraktika Einer der Leistungsnachweise ist bis zum Beginn des 3. Semesters zu erbringen. 47
6 (3) Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen: Fachdidaktik (L 1 ), Regionale physische Geographie (L 2 ), Regionale Anthropo und Sozialgeographie (Wirtschafts und Sozialgeographie) (L 3 ), Zusätzlich ist der Nachweis für 10 Tage Exkursionen bzw. Geländepraktika, davon eine Mehrtagesexkursion (Hauptexkursion, mindestens 5 Tage) zu erbringen. 8 InKraftTreten, Veröffentlichung und Übergangsbestimmungen Die Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2001 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Für Studierende, die das Studium des Lehramtes an Mittelschulen an der Technischen Universität Dresden vor InKraftTreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, werden durch den Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen erlassen, die sich an 115 LAPO I orientieren. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom und der Anzeige beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Dresden, den Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Hermann Kokenge 48
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