Russisc h ( 85 LPO I)
|
|
- Sophie Reuter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 3 Russisc h ( 85 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Russisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg. Er regelt das Studium des Faches Russisch als wissenschaftliches Fachstudium im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayLBG. Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als drittes Unterrichtsfach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise, die sonst für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben. 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengänge n Der hier beschriebene Studiengang hat inhaltliche Berührungspunkte zum Studium der Russischen (Ostslavischen) Philologie mit dem Ziel des Abschlusses als M.A. (Magister Artium). Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl. 4 der Magisterprüfungsordnung vom in der jeweils geltenden Fassung.. Studienbegin n Das Studium des Faches Russisch kann zum Wintersemester oder Sommersemester aufgenommen werden. Bestimmte Sprach- und Einführungsübungen für Studienanfänger werden jedoch nur im Wintersemester angeboten. 3. Studienvoraussetzunge n Eine wesentliche Studienvoraussetzung ist die korrekte und differenzierte Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Erwartet wird ein generelles Interesse an Literatur sowie die Bereitschaft zu ständiger gründlicher Lektüre. Die Zwischenprüfungsordnung sowie die LPO I verlangt als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung bzw. das Staatsexamen "gesicherte Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache". Wer solche Kenntnisse nicht durch sein Hochschulreifezeugnis nachweisen kann, muss sie während des Grundstudiums erwerben. Hinweise auf geeignete Lehrveranstaltungen erteilt die Fachstudienberatung. 1
2 4. Ziele des Studiums Das Studium bereitet auf die Tätigkeit als Russischlehrer am Gymnasium vor. Im Verlauf des Studiums werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:? Sprachbeherrschung? Landeskunde? Sprachwissenschaft bzw Sprachgeschichte? Literaturwissenschaft bzw. Literaturgeschichte? didaktische Fachkenntnisse. Zur Förderung und Festigung einer geläufigen Sprachbeherrschung wird der Besuch weiterbildender Veranstaltungen (z.b. von Ferienkursen im russischsprachigen Raum) dringend empfohlen. 5. Studieninhalte (1) Im Hinblick auf die Prüfungsanforderungen gemäß 85 Abs. LPO I sollen im Laufe des Studiums folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden: a) Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der modernen russischen Sprache, Beherrschung der Grammatik und Phonetik sowie gründliche Kenntnis der Stilistik und Idiomatik unter dem Gesichtspunkt der Erfordernisse des Unterrichts. b) Vertrautheit mit den einschlägigen sprachwissenschaftlichen Problemen, Theorien und Ergebnissen; Anwendung der entsprechenden Methoden auf die russische Gegenwartssprache, insbesondere im Hinblick auf ihre heutige grammatische und lexikalische Struktur. c) Überblick über die Geschichte der russischen Sprache mit dem Ziel eines hinreichenden Verständnisses der systemrelevanten Entwicklungslinien. d) Vertrautheit mit den einschlägigen literaturwissenschaftlichen Problemen, Theorien und Ergebnissen; Anwendung der entsprechenden Methoden bei der Interpretation literarischer Texte; Kenntnisse in der Geschichte der neueren russischen Literatur bis zur Gegenwart. e) Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf den russischsprachigen Raum, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrungen. f) Fachdidaktische Kenntnisse gemäß 37 LPO I. () Den Studenten für das Lehramt ist ein enger Kontakt zur Slavischen Philologie mit ihren weiterführenden Fragestellungen dringend anzuraten. Das Erlernen einer weiteren slavischen Sprache während des Studiums wird empfohlen.
3 . Studienaufbau.1 Veranstaltungsarten Der Unterrichtsstoff wird in Vorlesungen (V) Proseminaren (PS) Hauptseminaren (HS) Oberseminaren (OS) Übungen (Ü) Sprachpraktischen Übungen (SprÜ) Kolloquium Praktikum (PR) vermittelt.. Gliederung des Studiums (1) Der Studienverlauf gliedert sich zeitlich in ein Grundstudium von vier Semestern und ein darauf aufbauendes Hauptstudium von vier Semestern. Für den Eintritt in das Hauptstudium ist das Bestehen der Zwischenprüfung obligatorisch. Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Das Nähere regelt die Zwischenprüfungsordnung. Nach dem Hauptstudium erfolgt die erste Staatsprüfung. () Beim Studium des Fachs als Erweiterungsfach braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden. (3) Der Erwerb der in der Prüfungsordnung beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordert den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 3 SWS und höchstens 70 SWS. (4) Wenn die Schriftliche Hausarbeit (vgl. 8 Nr. Abs. 4) im Fach Russisch gefertigt wird, kommt zu dem oben angegebenen Studienvolumen noch der dafür notwendige Arbeitsumfang hinzu. Die schriftliche Hausarbeit kann auch über ein Gebiet des übrigen slavischen Kulturkreises angefertigt werden ( 85 Abs. LPO I). 7. Tabellarische Übersicht In den Studienplan sind nur die aus fachlichen Gründen wichtigsten sowie die nachweispflichtigen Lehrveranstaltungen aufgenommen. Es wird dringend empfohlen, darüber hinaus angekündigte Vorlesungen und Übungen zu belegen. 3
4 7.1 Grundstudium 1) In der folgenden Übersicht werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen Semesterwochenstunden- und Leistungspunktzahl genannt, deren Besuch im Regelfall für das Studium des jeweils angegebenen Moduls vorgesehen ist. Die Regelungen über die Module können sich ändern. Verbindlich sind die Modulbeschreibungen in der jeweils geltenden Fassung. Die im folgenden angegebenen Einzelheiten sind unverbindlich. Fachsemester Fachgebiet Zahl der SWS Basismodul Sprachausbildung Russisch 1: - Grundkurs Russisch I Grundkurs Russisch II Phonetik ) 3 Basismodul Sprachausbildung Russisch : - Russisch-deutsche Übersetzung I 3 - Konversation I oder Intensivkurs im Ausland 3 - Deutsch-russische Übersetzung I oder Systematische 3 Grammatik - Schreibtraining 3 Basismodul Russische Sprachwissenschaft: 3) bis - Einführungskurs in die russische Sprachwissenschaft 3 - Proseminar zur russischen Sprachwissenschaft - Vorlesung zur russischen Sprachwissenschaft ( mit Prüfung) Basismodul Russische Literaturwissenschaft: 3) - Einführungskurs in die russische Literaturwissenschaft - Proseminar zur russischen Literaturwissenschaft - Vorlesung zur russischen Literaturwissenschaft (mit Prüfung) oder Leistungspunkte 4. Basismodul Russische Kulturwissenschaft: 3) - Einführung in die russische Kulturwissenschaft - Vorlesung oder Übung oder Proseminar (mit Leistungsnachweis) 4) - Vorlesung oder Übung oder Proseminar (mit Leistungsnachweis) 4) weitere Veranstaltungen nach Wahl offen offen Anmerkungen: Summe aus dem Pflichtbereich Soll (Hauptfachstudium) max. 3 mind. 0 1) Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung im Fach Russische (Ostslavische) Philologie ergeben sich aus Ziffer 8. ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8.. 4
5 3) Für die Zwischenprüfung müssen zwei dieser drei Basismodule als erfolgreich abgeschlossen nachgewiesen werden; darunter muss das Basismodul Russische Sprachwissenschaft enthalten sein. Für die Studierenden des Lehramts empfiehlt es sich aber dringend, alle drei Basismodule zu absolvieren. 4) Beide Lehrveranstaltungen können durch ein Praktikum in einem russischsprachigen Land von mindestens 4 Wochen Dauer ersetzt werden. 7. Hauptstudium Fachsemester Fachgebiet Veranstalt ungsart Zahl der SWS 5. - ggf. Kurse aus dem im Grundstudium nicht absolvierten Basismodul; s. Tabelle 7.1 bis 8. - Russisch-deutsche Übersetzung II (SprÜ) 3 - Konversation und Landeskunde II 1) - Essay auf Russisch 1) - Deutsch-russische Übersetzung II - sprachwissenschaftliches Hauptseminar zur russischen Gegenwartssprache ) - literaturwissenschaftliches Hauptseminar zur neueren russischen Literaturwissenschaft ) - Geschichte des Russischen 3) - Altkirchenslavisch 4) - Fachdidaktik 5) - weitere Veranstaltungen nach Wahl (SprÜ) (SprÜ) (SprÜ) (HS) (HS) (V/Ü) (Ü) (V) 4 offen Anmerkungen: Summe aus dem Pflichtbereich mind. 1 1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an diesen vier Veranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8. (sprachpraktischer mehrteiliger Oberkurs einschließlich Landeskunde). ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8.. 3) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8. (sprachgeschichtliche Lehrveranstaltung). Diese Lehrveranstaltung kann bereits als,vorlesung zur russischen Sprachwissenschaft im Grundstudium absolviert werden. 4) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8.. 5) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8. (fachdidaktische Lehrveranstaltung). 5
6 8. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzung für die jeweiligen Prüfungen bestimmt: 8.1 Zwischenprüfung ( 44 Zwischenprüfungsordnung) (1) Form der Prüfung Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Beschreibung der Module. () Zeugniserteilung Mit dem Antrag auf Zeugniserteilung sind folgende Nachweise vorzulegen: A. Ist Russische (Ostslavische) Philologie (erstes oder zweites) Hauptfach: Nachweis von mindestens 0 LP aus Modulen des Faches Russische (Ostslavische) Philologie, darunter Nachweis des erfolgreichen Abschlusses a) des Basismoduls Sprachausbildung Russisch 1 b) des Basismoduls Sprachausbildung Russisch (H) c) von zweien der drei Basismodule Russische Sprachwissenschaft Russische Literaturwissenschaft Russische Kulturwissenschaft; das Basismodul Russische Sprachwissenschaft muss enthalten sein. Die Fachnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Endnoten der nachgewiesenen Module gemäß Buchst. b und c. Im Falle des Erweiterungsstudiums braucht die Zwischenprüfung im dritten Fach nicht abgelegt zu werden. 8. Erste Staatsprüfung ( 85 LPO I) 1. Gesicherte Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache,. Phonetikschein, 3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an a) einer Grundkenntnisse im Altkirchenslawischen vermittelnden Lehrveranstaltung, b) einem sprachpraktischen mehrteiligen Oberkurs einschließlich Landeskunde, c) einer sprachgeschichtlichen Lehrveranstaltung, d) einem sprachwissenschaftlichen Hauptseminar zur russischen Gegenwartssprache, e) einem literaturwissenschaftlichen Hauptseminar zur neueren russischen Literatur, f) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung. Bei einer Erweiterung mit Russisch entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. und 3
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen
Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.
MehrNeueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)
Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen
MehrUniversität Bayreuth Englisch Lehramtsstudium. 1. Nicht-Vertieftes Studium des Faches
Universität Bayreuth Englisch Lehramtsstudium. Nicht-Vertieftes Studium des Faches Studienbeginn und Studienvoraussetzungen Das Studium des Faches Englisch kann im Wintersemester begonnen werden. Studienvoraussetzungen:
MehrHistorisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar
Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang
MehrAuszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM
Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung
MehrFrankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 1. Studieneinheit Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 2.
Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 1. Studieneinheit Frankreich-Studien I (Sprache, Literatur, Landeskunde) 2. Fachgebiet / Romanistik (Französisch) / Verantwortlich Prof. Dr. Isabella
MehrS T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)
1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2
Mehr20 Englisch ( 48 und 68 LPO I)
20 Englisch ( 48 und 68 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Englisch für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund
MehrAufgrund von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt die Universität folgende Satzung: * )
Ordnung für das Studium der Musikwissenschaft im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth vom 15. Oktober 1997 i. d. F. der Änderungssatzung vom 30. April 1999* *Diese Ordnung wurde mit Satzung
Mehr11.11.11. letzte Änderung
.. 0 - Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für die Lehramtsstudiengänge Französisch, Italienisch und Spanisch -Besonderer Teil- vom 9. April 00 Präambel Alle Amts-, Status-,
MehrM 4:Geschichte, M 4.4: Schwerpunkt Neuere Geschichte Europas, Erstfach
81 M 4:Geschichte, M 4.4: Schwerpunkt Neuere Geschichte Europas, Erstfach Studienvoraussetzungen sind der Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen B.A.- Studiums im Fach Geschichte als Erstfach oder äquivalenter
MehrUniversität Bayreuth Englisch Lehramtsstudium. 1. Vertieftes Studium des Faches
Universität Bayreuth Englisch Lehramtsstudium. Vertieftes Studium des Faches Studienbeginn und Studienvoraussetzungen Das Studium des Faches Englisch kann im Wintersemester begonnen werden. Studienvoraussetzungen:
Mehrfür den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen
1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD
Studienordnung für den Diplomstudiengang Buchkunst/Grafik-Design an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Academy of Visual Arts StudO-BGD vom 19. November 2009 in der Fassung vom 6. Juli 2011
MehrSTUDIENLEITFADEN für das Fach Deutsch (Hauptfach) nach der GymPO I aktualisierte Fassung vom November 2013
Studienvoraussetzungen: STUDIENLEITFADEN für das Fach Deutsch (Hauptfach) nach der GymPO I aktualisierte Fassung vom November 2013 14tägiges Orientierungspraktikum (bis spätestens Ende der Rückmeldefrist
MehrChristian-Albrechts-Universität zu Kiel. Dokumentation der Studien-und Prüfungsordnungen
Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen und
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11.
Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität
Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012 9. Oktober 2014
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrKurzinformation zum Lehramt Französisch (WPO) www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/
Zentrale Verwaltung Zentrale Studienberatung Kurzinformation zum Lehramt Französisch (WPO) www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/ INSTITUT FÜR LINGUISTIK - ROMANISTIK INSTITUT FÜR LITERATURWISSENSCHAFT
MehrDoppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik")
1 Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik") - Anteil des Soziologiestudiums - 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige'
Mehrgeändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrRegelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Pädagogik für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Pädagogik für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen llgemeines Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrModulkatalog Zusatzausbildung Deutsch als Fremdsprachenphilologie
Modulkatalog Zusatzausbildung Deutsch als DaF-Z-M01 1. Name des Moduls Grundlagen Deutsch als 2. Fachgebiete / Verantwortlich: DaF / Prof. Dr. Maria Thurmair / Dr. Harald Tanzer 3. Inhalte des Moduls:
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Englisch Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1160] Auf
MehrStaatsexamen. Jenaer Modell
Staatsexamen Jenaer Modell wann kann ich und wann soll ich die Staatsprüfung absolvieren? was sind die inhaltliche Anforderungen bei den schriftlichen und mündlichen Prüfungen? Prüfer wer ist für was zuständig?
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studienzeit
Studienordnung für das Studium des Faches Englische Sprachwissenschaft im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr.
Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. September 2009 17. Dezember 2009 31. März 2010 15. Oktober 2010
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrVom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]
Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
MehrFachspezifische Bestimmungen. für die. Magisterprüfung mit Anglistik/Amerikanistik. als Haupt- und Nebenfach
Fachspezifische Bestimmungen für die Magisterprüfung mit Anglistik/Amerikanistik als Haupt- und Nebenfach beschlossen von der Konferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen in der Bundesrepublik
Mehr1 Aufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie in den Bachelor-Studiengängen Internationale Kommunikation und Übersetzen und Internationales Informationsmanagement Fachbereich III
MehrInstitut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen. der Wirtschafts- und Sozialgeschichte
Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Georg-August-Universität Göttingen Das Studium der Wirtschafts- und Sozialgeschichte Studiengänge, Studienanforderungen und Studienverlaufspläne Studiengänge
MehrAnhang : Modulbeschreibung. 1 Geltungsbereich
326 Studienordnung für das Modul Berufspädagogik im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Berufskollegs an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Fachhochschule Münster vom 09. 12. 2005
MehrInstitut für Ethnologie
WESTFÄLISCHE WILHELMS-UNIVERSITÄT MÜNSTER Institut für Ethnologie Studtstr. 21 48149 Münster Telefon: 0251/92401-0 Telefax: 0251/9240113 Studienprogramm für das Fach Ethnologie (Völkerkunde) 1 Institut
MehrInformationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluß Magister Artium / Magistra Artium (M.A.) am Fachbereich Evangelische Theologie
Informationen zum Studiengang Evangelische Theologie mit dem Abschluß Magister Artium / Magistra Artium (M.A.) am Fachbereich Evangelische Theologie (Stand: 01.05.2002) In diesem Studiengang sind entweder
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
Mehr(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen.
Studienordnung für den Studiengang Englisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 17. Februar 1999 Aufgrund des
MehrInhaltsübersicht. I. Allgemeines
Studienordnung für das Haupt- und Nebenfach Romanistik im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz (Schwerpunkt Französisch) Vom 17. Mai 2001 Aufgrund von 21 Abs.1 des Gesetzes über
MehrMathematik Hauptfach. Veranstaltung Art P/WP ECTS PL/SL Analysis I V+Ü P 8 PL Analysis II V+Ü P 7 SL Mündliche Prüfung P 3 PL
- 184-5 Studienbegleitende Prüfungen und Bildung der Modulnoten Für die studienbegleitenden Prüfungen und die Bildung der Noten gilt Ziffer 1 5 der fachspezifischen Bestimmungen für das Beifach Latein
Mehr25 Italienisch ( 73 LPO I)
5 Italienisch ( LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Italienisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium)
MehrMaster of Education Deutsch. Informationsveranstaltung: Obligatorisches Beratungsgespräch
Master of Education Deutsch Informationsveranstaltung: Obligatorisches Beratungsgespräch 1 Achtung: Die Beratung gilt für Studienbeginn (B.A.) ab dem WS 2011/12, also für Personen, die nach der Studien-
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18.
Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 18. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978
Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. Februar 2008 1. September 2009 5. November 2010 9. März 2011 17. Februar 2014 25. Juni 2015
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.04 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs für das Studium des Studienelements Erziehungswissenschaft FBR StudO vom 03.11.1982 genehmigt HMWK
MehrFachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt an Grundschulen Inhalt 1 Geltungsbereich... 2 2 Zugangsvoraussetzungen und Fremdsprachenkenntnisse...
Mehr1 Aufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Medienwissenschaft im Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften
MehrMaster of Education Philosophie
Anleitung zum Studiengang Master of Education Philosophie an der Universität Göttingen Studiengang Der Studiengang Master of Education im Unterrichtsfach Philosophie bildet die Fortsetzung des fachwissenschaftlichen
MehrVERANTWORTLICHE DOZENTINNEN/ DOZENTEN Allgemeine Qualifikation bildung der TU Dresden
ANLAGE B Ergänzungen Bereich (AQua) Modulbeschreibungen AQua MODULNUMMER AQua-SLK1 Kreditpunkte und Notenberechnung Dauer (AQua) bildung der TU Dresden Zentrale Koordinationsstelle Sprachaus- A - Fremdsprachen
MehrVorläufige Struktur. Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien
Vorläufige Struktur Politikwissenschaft/Wirtschaftswissenschaft im Staatsexamensstudiengang Lehramt für Gymnasien Der Studiengang wird nur als Hauptfach angeboten, kein Erweiterungsfach, kein Beifach Stand
MehrStudienordnung: Griechische Philologie (B.A.)
Studienordnung: Griechische Philologie (B.A.) I. Allgemeine Regelungen. Geltungsbereich Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf der Grundlage der Bachelorprüfungs- und Studienordnung für die Philosophischen
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)
MehrStudienplan TECHNIKPÄDAGOGIK AUFBAUSTUDIENGANG Anhang C. Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart.
Seite C1 Wahlpflichtfach: Informatik Entwurf, VC, 24.9.03 Studienberatung: Prof. Hertrampf Universitätsstr. 38 Tel. 7816-392 e-mail: ulrich.hertrampf@informatik.uni-stuttgart.de lfd. Nr. Sem. Lehrveranstaltungen
Mehrgeändert durch Satzungen vom 28. September 2009 17. Dezember 2009 31. März 2010 15. Oktober 2010 28. März 2011 26. März 2012 27.
Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Anglistik im Nebenfach an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vorläufig anwendbar ab WS 1997/98 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes
Mehr(Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten)
Fachspezifische Bestimmung für das Fach Katholische Religionslehre im Masterstudium für das Lehramt am Berufskolleg Inhalt (Entwurf: Fassung im LBR am 29.10.2012 beraten) 1 Geltungsbereich... 2 2 Zugangsvoraussetzungen
MehrSTUDIENFÜHRER. Kernfach Englisch MASTER OF EDUCATION. Zentrale Studienberatung
STUDIENFÜHRER MASTER OF EDUCATION Kernfach Englisch Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: SCHULFORMSPEZIFISCHER MASTER LEHRAMT AN MITTELSCHULEN KERNFACH ENGLISCH 2. ABSCHLUSS: Master of Education 3.
MehrHinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie
Hinweise zum BA-Beifach-Studium in Philosophie Es werden insgesamt drei Philosophie-Basismodule angeboten, von denen mindestens zwei ausgewählt werden. Im Rahmen eines Bachelorstudiengangs an der Philosophischen
MehrStudienordnung für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre
Studienordnung für den Diplomstudiengang Auf der Grundlage von 4 und 71 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 5.Oktober 1995 (GVBl. S. 77), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.Juli
MehrStudienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Studienordnung für das Studium des Faches Mathematik im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 24. April 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 26, S. 552; geändert
MehrMündliche Kommunikation /Sprecherziehung. 1. Studieneinheit Mündliche Kommunikation /Sprecherziehung
Mündliche Kommunikation / 1. Studieneinheit Mündliche Kommunikation / 2. Fachgebiet / Verantwortlich Zentrum Sprache und Kommunikation / Dr. Wieland Kranich 3. Inhalte / Lehrziele Überblick über Theorie
MehrFachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung
Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung für den Magisterteilstudiengang MTSG Politikwissenschaft als Nebenfach (NF) Teil II
Mehr1 Aufgaben der Studienordnung
Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Psychologie im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität
MehrStudiengang Master of Arts (M.A.) Im Fach "Fremdsprache Deutsch/Interkulturelle Germanistik" sind insgesamt 120 ECTS-Punkte zu erwerben.
Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2013 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrStudienplan für den Diplomstudiengang Mathematik
Universität Stuttgart Fakultät Mathematik und Physik Studienplan für den Diplomstudiengang Mathematik Februar 2005 Der Diplomstudiengang Mathematik gliedert sich in den ersten und den zweiten Studienabschnitt
MehrMODULKATALOG MA ROMANISTIK/FRANZÖSISCH, NF - GRUNDSTUDIUM
Präambel Gemäß 5 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Juni 2005 (GVBI S. 229) i.v. mit 1 Abs. 3 Satz 2 der Rahmenordnung für Prüfungen in einem modularisierten
MehrNicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch
Nicht amtliche Lesefassung der Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch vom 09. Juni 1999 in der Fassung der ersten Änderungssatzung
MehrInformatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang Seite 1 Informatik als zweites Hauptfach im Magisterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 1 Allgemeine Vorbemerkungen (1) Diese
MehrInformationen zu den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen an der Universität Augsburg
Informationen zu den lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen an der Universität Augsburg Stand: 28. Januar 2013 1. Allgemeine Informationen Ab dem Wintersemester 2010/11 haben Studierende der Universität
MehrAmtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12
Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2014 Laufende Nr.: 228-12 Sechste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik
MehrTeil B: Besondere Regelungen
Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 Teil B: Besondere Regelungen 35 Erläuterungen und Abkürzungen in den 36 bis 50 (1) Für alle Studiengänge ergeben sich aus den Tabellen
MehrStudienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.
1 Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Nebenfach im Magisterstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 23.7.1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes
MehrBachelor of Science Wirtschaftsinformatik
WISO- STUDIENBERATUNGZENTRUM www.wiso.uni-koeln.de/wiso-sbz.html wiso-beratung@uni-koeln.de WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWIS- SENSCHAFTLICHE FAKULTÄT UNIVERSITÄT ZU KÖLN Bachelor of Science Wirtschaftsinformatik
MehrModulkatalog Haupt- bzw. Mittelschulpädagogik und -didaktik modularisiertes Lehramt. Lehramt an. Haupt- bzw. Mittelschulen.
Seite 1 von 10 Lehramt an Haupt- bzw. Mittelschulen Modulkatalog Haupt- bzw. Mittelschulpädagogik Inhaltsübersicht Seite 2 von 10 1 Begriffsbestimmung 2 Haupt- bzw. 3 Basismodul Hauptschulpädagogik und
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrSPA - M 01. 6. Wie häufig wird das Modul angeboten Alle Kurse werden einmal im Jahr angeboten. Siehe Vorlesungsverzeichnis
SPA - M 01 1. Name des Moduls: Basismodul Spanische Sprache I 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Romanistik (Spanisch) / Trinidad Bonachera. Inhalte / Lehrziele Vertiefung der Grundkenntnisse bzw. der im
MehrDie vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.
Anlage 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master- Studiengang zur Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes für Master-Studiengänge
Mehr28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)
1 28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Mathematik für die Studiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und
Mehrbienvenue! benvinguts! bine aţi venit!
bienvenue! benvinguts! bine aţi venit! vindos! benvenuti! bem bainvegni! bènnidu! benvegnua! bene 1 1. Was ist Romanistik? 2. Wie sieht das Studium der Romanistik aus? 3. Welche Voraussetzungen braucht
MehrStudienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen
6/202 Universität Leipzig Fakultät für Mathematik und Informatik Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter Teil: Fächer Kapitel
MehrModulhandbuch. Russisch Master of Education
Modulhandbuch Russisch Master of Education Modul 1: Ausbaumodul 1 Sprache: Differenzierung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit; Übersetzen Kennnummer: work load Leistungspunkte Studiensemester
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.40.03 Nr. 1 Ordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften für das Studium des Studienelements Politikwissenschaft FBR HMWK StudO
MehrStudienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Studienordnung für den Magisterteilstudiengang Informatik (Nebenfach) an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Aufgrund des 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes - LHG - vom 9.02.1994
MehrStudiengang "Lehramt an Gymnasien" Erziehungswissenschaft Hauptfach
Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrVom 9. Oktober 2014. a) Das Wort Basismodulen wird durch das Wort Modulen ersetzt.
Vierte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Latein im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 9. Oktober 04 Aufgrund von Art.
MehrMSB M 01. b) Sprachkompetenz in einer weiteren Migrantensprache; 4. Qualifikationsziele des Moduls / zu erwerbende Kompetenzen:
MSB M 01 1. Name des Moduls: Kompetenz in Migrationssprachen 2. Fachgebiet / Verantwortlich: Prof. Dr. Hansen 3. Inhalte des Moduls: a) Lautliche und grammatische Strukturen von Migrantensprachen in Deutschland
MehrSTUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELOR OF FINE ARTS KÜNSTLERISCHES LEHRAMT MIT BILDENDER KUNST (SO BKL)
A STUDIENORDNUNG FÜR DEN BACHELOR OF FINE ARTS KÜNSTLERISCHES LEHRAMT MIT BILDENDER KUNST (SO BKL) 2. Dezember 2014 Studienordnung der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart für den Bachelor
MehrVorläufiger Modulkatalog Informatik für die Lehrämter an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien
Stand 29.04.2011 Vorläufiger Modulkatalog Informatik 1 von 27 Vorläufiger Modulkatalog Informatik für die Lehrämter an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien Stand der Redaktion 29. April 2011 Stand 29.04.2011
MehrGegenstand der Erziehungswissenschaft. Institutsaufbau. Studienabschlüsse. Diplomstudiengang
Gegenstand der Erziehungswissenschaft Die Erziehungswissenschaft hat als Gegenstand das pädagogische Handeln (Praxis) und das Nachdenken über Erziehung (Theorie): Ziele und Normen, Methoden und Modelle,
MehrFachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge. (Informatik und Berufliche Informatik) das im
2394 Dienstag, den 11. Dezember 2012 Amtl. Anz. Nr. 97 Fachspezifischen Bestimmungen für die Master-Teilstudiengänge Informatik und Berufliche Informatik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg. Studienordnung. für die Lehramtsstudiengänge. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.
1 Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. Juni 2004 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Studiendauer 3
MehrAusführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges
Aufgrund der Genehmigung des Präsidiums der TU Darmstadt vom 8. Juli 2011 (Az.: 652-7-1) werden die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Informatik vom 30.06.2011 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Realschulen
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim
MehrFranzösische bzw. Spanische bzw. Italienische Philologie Grundlagen (14 ECTS-Punkte)
Sprach- und Literaturwissenschaft (Pflicht) Studiengangübersicht Lehramt Vereinfachte Studiengangübersicht Lehramt an Gymnasien Alle Informationen beruhen auf der aktuellen Prüfungsordnung für die romanistischen
MehrRahmenstudienordnung für die Studienvariante Umweltsicherung
Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang Mathematik, Naturwissenschaften und Wirtschaft Bachelor of Science (B.Sc.) Professionalisierungsbereich Anwendungsbezogene fachliche Vertiefung Rahmenstudienordnung
MehrStudienplan TECHNIKPÄDAGOGIK (Diplom - Gewerbelehrer/-in) Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel. 7816-392 Prof.
Seite C1 Wahlpflichtfach: Studienberatung: Informatik Fachstudienberatung der Fakultät Informatik Universitätsstr. 38, Tel. 7816-392 Prof. Lagally Im Wahlpflichtfach Informatik sind Veranstaltungen mit
MehrI. Fächer / Module beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen
Hinweise zum Aufbau des Studiums und zur Stundenplanerstellung, Studienplangerüst, Ermittlung der Endnoten, Allgemeine Informationen zu den Grundlagenfächern und zum Fächerverbund I. Fächer / Module beim
Mehr