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1 3 Russisc h ( 85 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Russisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an der Universität Regensburg. Er regelt das Studium des Faches Russisch als wissenschaftliches Fachstudium im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayLBG. Wird das Fach im Rahmen einer Erweiterung des Studiums als drittes Unterrichtsfach studiert, so entfallen bestimmte Leistungsnachweise, die sonst für die Meldung zur Ersten Staatsprüfung erforderlich sind. Diese Regelungen sind am Ende des Paragraphen angegeben. 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengänge n Der hier beschriebene Studiengang hat inhaltliche Berührungspunkte zum Studium der Russischen (Ostslavischen) Philologie mit dem Ziel des Abschlusses als M.A. (Magister Artium). Entsprechende Studienleistungen werden anerkannt, vgl. 4 der Magisterprüfungsordnung vom in der jeweils geltenden Fassung.. Studienbegin n Das Studium des Faches Russisch kann zum Wintersemester oder Sommersemester aufgenommen werden. Bestimmte Sprach- und Einführungsübungen für Studienanfänger werden jedoch nur im Wintersemester angeboten. 3. Studienvoraussetzunge n Eine wesentliche Studienvoraussetzung ist die korrekte und differenzierte Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Erwartet wird ein generelles Interesse an Literatur sowie die Bereitschaft zu ständiger gründlicher Lektüre. Die Zwischenprüfungsordnung sowie die LPO I verlangt als Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung bzw. das Staatsexamen "gesicherte Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache". Wer solche Kenntnisse nicht durch sein Hochschulreifezeugnis nachweisen kann, muss sie während des Grundstudiums erwerben. Hinweise auf geeignete Lehrveranstaltungen erteilt die Fachstudienberatung. 1

2 4. Ziele des Studiums Das Studium bereitet auf die Tätigkeit als Russischlehrer am Gymnasium vor. Im Verlauf des Studiums werden folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt:? Sprachbeherrschung? Landeskunde? Sprachwissenschaft bzw Sprachgeschichte? Literaturwissenschaft bzw. Literaturgeschichte? didaktische Fachkenntnisse. Zur Förderung und Festigung einer geläufigen Sprachbeherrschung wird der Besuch weiterbildender Veranstaltungen (z.b. von Ferienkursen im russischsprachigen Raum) dringend empfohlen. 5. Studieninhalte (1) Im Hinblick auf die Prüfungsanforderungen gemäß 85 Abs. LPO I sollen im Laufe des Studiums folgende Fähigkeiten und Kenntnisse erworben werden: a) Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der modernen russischen Sprache, Beherrschung der Grammatik und Phonetik sowie gründliche Kenntnis der Stilistik und Idiomatik unter dem Gesichtspunkt der Erfordernisse des Unterrichts. b) Vertrautheit mit den einschlägigen sprachwissenschaftlichen Problemen, Theorien und Ergebnissen; Anwendung der entsprechenden Methoden auf die russische Gegenwartssprache, insbesondere im Hinblick auf ihre heutige grammatische und lexikalische Struktur. c) Überblick über die Geschichte der russischen Sprache mit dem Ziel eines hinreichenden Verständnisses der systemrelevanten Entwicklungslinien. d) Vertrautheit mit den einschlägigen literaturwissenschaftlichen Problemen, Theorien und Ergebnissen; Anwendung der entsprechenden Methoden bei der Interpretation literarischer Texte; Kenntnisse in der Geschichte der neueren russischen Literatur bis zur Gegenwart. e) Überblickswissen und in Teilgebieten vertiefte landes- und kulturkundliche Kenntnisse in Bezug auf den russischsprachigen Raum, auch unter Berücksichtigung eigener Erfahrungen. f) Fachdidaktische Kenntnisse gemäß 37 LPO I. () Den Studenten für das Lehramt ist ein enger Kontakt zur Slavischen Philologie mit ihren weiterführenden Fragestellungen dringend anzuraten. Das Erlernen einer weiteren slavischen Sprache während des Studiums wird empfohlen.

3 . Studienaufbau.1 Veranstaltungsarten Der Unterrichtsstoff wird in Vorlesungen (V) Proseminaren (PS) Hauptseminaren (HS) Oberseminaren (OS) Übungen (Ü) Sprachpraktischen Übungen (SprÜ) Kolloquium Praktikum (PR) vermittelt.. Gliederung des Studiums (1) Der Studienverlauf gliedert sich zeitlich in ein Grundstudium von vier Semestern und ein darauf aufbauendes Hauptstudium von vier Semestern. Für den Eintritt in das Hauptstudium ist das Bestehen der Zwischenprüfung obligatorisch. Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Das Nähere regelt die Zwischenprüfungsordnung. Nach dem Hauptstudium erfolgt die erste Staatsprüfung. () Beim Studium des Fachs als Erweiterungsfach braucht keine Zwischenprüfung abgelegt zu werden. (3) Der Erwerb der in der Prüfungsordnung beschriebenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfordert den Besuch von Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 3 SWS und höchstens 70 SWS. (4) Wenn die Schriftliche Hausarbeit (vgl. 8 Nr. Abs. 4) im Fach Russisch gefertigt wird, kommt zu dem oben angegebenen Studienvolumen noch der dafür notwendige Arbeitsumfang hinzu. Die schriftliche Hausarbeit kann auch über ein Gebiet des übrigen slavischen Kulturkreises angefertigt werden ( 85 Abs. LPO I). 7. Tabellarische Übersicht In den Studienplan sind nur die aus fachlichen Gründen wichtigsten sowie die nachweispflichtigen Lehrveranstaltungen aufgenommen. Es wird dringend empfohlen, darüber hinaus angekündigte Vorlesungen und Übungen zu belegen. 3

4 7.1 Grundstudium 1) In der folgenden Übersicht werden diejenigen Lehrveranstaltungen mit der jeweiligen Semesterwochenstunden- und Leistungspunktzahl genannt, deren Besuch im Regelfall für das Studium des jeweils angegebenen Moduls vorgesehen ist. Die Regelungen über die Module können sich ändern. Verbindlich sind die Modulbeschreibungen in der jeweils geltenden Fassung. Die im folgenden angegebenen Einzelheiten sind unverbindlich. Fachsemester Fachgebiet Zahl der SWS Basismodul Sprachausbildung Russisch 1: - Grundkurs Russisch I Grundkurs Russisch II Phonetik ) 3 Basismodul Sprachausbildung Russisch : - Russisch-deutsche Übersetzung I 3 - Konversation I oder Intensivkurs im Ausland 3 - Deutsch-russische Übersetzung I oder Systematische 3 Grammatik - Schreibtraining 3 Basismodul Russische Sprachwissenschaft: 3) bis - Einführungskurs in die russische Sprachwissenschaft 3 - Proseminar zur russischen Sprachwissenschaft - Vorlesung zur russischen Sprachwissenschaft ( mit Prüfung) Basismodul Russische Literaturwissenschaft: 3) - Einführungskurs in die russische Literaturwissenschaft - Proseminar zur russischen Literaturwissenschaft - Vorlesung zur russischen Literaturwissenschaft (mit Prüfung) oder Leistungspunkte 4. Basismodul Russische Kulturwissenschaft: 3) - Einführung in die russische Kulturwissenschaft - Vorlesung oder Übung oder Proseminar (mit Leistungsnachweis) 4) - Vorlesung oder Übung oder Proseminar (mit Leistungsnachweis) 4) weitere Veranstaltungen nach Wahl offen offen Anmerkungen: Summe aus dem Pflichtbereich Soll (Hauptfachstudium) max. 3 mind. 0 1) Die Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung im Fach Russische (Ostslavische) Philologie ergeben sich aus Ziffer 8. ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8.. 4

5 3) Für die Zwischenprüfung müssen zwei dieser drei Basismodule als erfolgreich abgeschlossen nachgewiesen werden; darunter muss das Basismodul Russische Sprachwissenschaft enthalten sein. Für die Studierenden des Lehramts empfiehlt es sich aber dringend, alle drei Basismodule zu absolvieren. 4) Beide Lehrveranstaltungen können durch ein Praktikum in einem russischsprachigen Land von mindestens 4 Wochen Dauer ersetzt werden. 7. Hauptstudium Fachsemester Fachgebiet Veranstalt ungsart Zahl der SWS 5. - ggf. Kurse aus dem im Grundstudium nicht absolvierten Basismodul; s. Tabelle 7.1 bis 8. - Russisch-deutsche Übersetzung II (SprÜ) 3 - Konversation und Landeskunde II 1) - Essay auf Russisch 1) - Deutsch-russische Übersetzung II - sprachwissenschaftliches Hauptseminar zur russischen Gegenwartssprache ) - literaturwissenschaftliches Hauptseminar zur neueren russischen Literaturwissenschaft ) - Geschichte des Russischen 3) - Altkirchenslavisch 4) - Fachdidaktik 5) - weitere Veranstaltungen nach Wahl (SprÜ) (SprÜ) (SprÜ) (HS) (HS) (V/Ü) (Ü) (V) 4 offen Anmerkungen: Summe aus dem Pflichtbereich mind. 1 1) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an diesen vier Veranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8. (sprachpraktischer mehrteiliger Oberkurs einschließlich Landeskunde). ) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8.. 3) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8. (sprachgeschichtliche Lehrveranstaltung). Diese Lehrveranstaltung kann bereits als,vorlesung zur russischen Sprachwissenschaft im Grundstudium absolviert werden. 4) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8.. 5) Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung für die erste Staatsprüfung, siehe unten Ziffer 8. (fachdidaktische Lehrveranstaltung). 5

6 8. Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen Im einzelnen sind folgende Leistungsnachweise als fachliche Zulassungsvoraussetzung für die jeweiligen Prüfungen bestimmt: 8.1 Zwischenprüfung ( 44 Zwischenprüfungsordnung) (1) Form der Prüfung Die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Die Prüfungsanforderungen ergeben sich aus der Beschreibung der Module. () Zeugniserteilung Mit dem Antrag auf Zeugniserteilung sind folgende Nachweise vorzulegen: A. Ist Russische (Ostslavische) Philologie (erstes oder zweites) Hauptfach: Nachweis von mindestens 0 LP aus Modulen des Faches Russische (Ostslavische) Philologie, darunter Nachweis des erfolgreichen Abschlusses a) des Basismoduls Sprachausbildung Russisch 1 b) des Basismoduls Sprachausbildung Russisch (H) c) von zweien der drei Basismodule Russische Sprachwissenschaft Russische Literaturwissenschaft Russische Kulturwissenschaft; das Basismodul Russische Sprachwissenschaft muss enthalten sein. Die Fachnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Endnoten der nachgewiesenen Module gemäß Buchst. b und c. Im Falle des Erweiterungsstudiums braucht die Zwischenprüfung im dritten Fach nicht abgelegt zu werden. 8. Erste Staatsprüfung ( 85 LPO I) 1. Gesicherte Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache,. Phonetikschein, 3. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an a) einer Grundkenntnisse im Altkirchenslawischen vermittelnden Lehrveranstaltung, b) einem sprachpraktischen mehrteiligen Oberkurs einschließlich Landeskunde, c) einer sprachgeschichtlichen Lehrveranstaltung, d) einem sprachwissenschaftlichen Hauptseminar zur russischen Gegenwartssprache, e) einem literaturwissenschaftlichen Hauptseminar zur neueren russischen Literatur, f) einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung. Bei einer Erweiterung mit Russisch entfallen die Zulassungsvoraussetzungen nach Nr. und 3

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