Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik")

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1 1 Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Rahmen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer (= "Wirtschaftspädagogik") - Anteil des Soziologiestudiums - 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige' LV) Einführung in die Soziologie (Vorlesung mit Klausur) Einführung in die Sozialstruktur (Vorlesung mit Klausur)* Einführung in die empirische Sozialforschung (Vorlesung mit Klausur)** Seminar oder Übung für Fortgeschrittene in Soziologie 2. Prüfung a) Prüfungsteile eine vierstündige Klausur in Sozialstruktur eine 15-minütige mündliche Prüfung in Soziologie b) Prüfungsvoraussetzungen Grundkenntnisse der Soziologie, wie auch im nicht-vertieften Lehramtsstudium vorgesehen: Allgemeine Soziologie, Sozialstruktur, Methoden der empirischen Sozialforschung. Vertiefte Kenntnisse in einem Teilgebiet der Sozialstruktur, wie sie in einem Seminar oder einer Übung für Fortgeschrittene vermittelt werden. Die mündliche Prüfung kann sich auf ein Themengebiet beziehen, das im besuchten Seminar bzw. der Übung für Fortgeschrittene bearbeitet wurde. 3. Studienempfehlung Angelehnt an die Studienordnung für das Lehramtsfach Sozialkunde nicht-vertieft, und in Abstimmung mit den Kontextbedingungen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer wird auf die beiliegende Studienempfehlung verwiesen. * Die Vorlesung heißt seit einigen Jahren "Sozialstrukturanalyse" **... heißt seit einigen Jahren "Einführung in die quantitative empirische Sozialforschung"

2 2 - Anteil des Politikwissenschaftlichen Studiums (nachrichtlich) - 1. Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis ('scheinpflichtige' LV) Grundkurs Politische Systeme (PS) Grundkurs Politische Theorie (PT) Grundkurs Internationale Politik (IP) Seminar oder Übung für Fortgeschrittene in Politikwissenschaft 2. Prüfung a) Prüfungsteile eine vierstündige Klausur in einem der Fächer PS/PT/IP eine 15-minütige mündliche Prüfung in Politikwissenschaft b) Prüfungsvoraussetzungen Grundkenntnisse der Politikwissenschaft, wie auch im nicht-vertieften Lehramtsstudium vorgesehen. 3. Studienempfehlung Angelehnt an die Studienordnung für das Lehramtsfach Sozialkunde nicht-vertieft, und in Abstimmung mit den Kontextbedingungen der Ausbildung zum Diplom-Handelslehrer wird auf die beiliegende Studienempfehlung verwiesen.

3 3 Studienempfehlung für das Doppelwahlpflichtfach Sozialkunde im Studiengang Wirtschaftspädagogik (in Anlehnung an die Studienordnung für den nicht-vertieften Lehramtsstudiengang) Stand: Juni 1999 / Herbst Studienziele und -inhalte 1.1. Studienziele Das Studium bereitet auf die genannten Lehrämter vor. Der Student soll sowohl fachwissenschaftliche als auch didaktische Kenntnisse und Fähigkeiten für seine spätere Tätigkeit als Sozialkundelehrer erwerben. Das Studium ist angelegt auf die folgenden allgemeinen Studienziele: - Fähigkeit zur Analyse der politisch-gesellschaftlichen Wirklichkeit - Fähigkeit zur kritischen Diskussion normativer Zielvorstellungen - Fähigkeit zur methodischen Reflexion - Fähigkeit zur fachwissenschaftlich und didaktisch fundierten Planung des sozialkundlichen Unterrichts Studieninhalte a) In der Politischen Wissenschaft sind Grundkenntnisse in der Begriffsbildung, in der Politischen Theorie, in der Politischen Systemkunde sowie in Internationaler Politik zu erwerben. b) In der Soziologie sind Grundkenntnisse in der soziologischen Begriffsbildung und in der soziologischen Theorie erforderlich; neben einem Überblick über die Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland sind Kenntnisse aus den Bereichen Familiensoziologie, Berufs- und Arbeitswelt sowie Schichtung und Mobilität einschließlich der wissenschaftlichen Methoden und Techniken zu erwerben. c) In Zeitgeschichte sind Grundzüge der historischen Entwicklung von 1917 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges sowie vertiefte Kenntnis der Zeitgeschichte seit 1945 unter besonderer Berücksichtigung wesentlicher politischer und gesellschaftlicher Fragen zu erwerben. d) Auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung mit Statistik sind Grundkenntnisse der Methoden und Techniken gem. der Prüfungsordnung erforderlich. e) Das Studium der Fachdidaktik steht in engem Zusammenhang mit den Praktika. Es umfaßt die Didaktik und Methodik des Sozialkundeunterrichts, die Theorie der politischen

4 4 Sozialisation sowie die Reflexion der Praxis des Sozialkundeunterrichts. Sein Ziel ist einerseits die Fähigkeit, sozialwissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden auf Lernund Bildungsvorgänge der jeweiligen Schulart zu beziehen, andererseits die Kenntnis der im Fach Sozialkunde relevanten Lernbedingungen, Bildungsprobleme und Lernziele. 2. Lehrveranstaltungen, Unterrichtsformen Die Ziele und Inhalte des Studiums werden in folgenden Lehrveranstaltungen bzw. Unterrichtsformen vermittelt: Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Seminare (S), Kolloquien (K). 3. Studienumfang Die Gesamtzahl der Semesterwochenstunden (SWS) an Lehrveranstaltungen beträgt: Fachwissenschaft Fachdidaktik insgesamt 32 SWS 9 SWS SWS 4. Lehrveranstaltungen lfd. Fachgebiet Zahl Lehrver- Nr. der anstaltungs- SWS art Vorlesungen 1 Einführung in die politische Systemlehre 2 V 2 Einführung in die Soziologie 2 V 3 Einführung in die Sozialstruktur 2 V 4 Einführung in die Methoden der empirischen Sozial- 2 V forschung (Vorlesung mit Klausur)

5 5 Grundkurse zur Einführung in die Politikwissenschaft 5 Grundkurs I: Einführung in die politischen Systeme 2 Ü 6 Grundkurs II: Einführung in die politische Theorie 2 Ü 7 Grundkurs III: Einführung in die Internationale Politik 2 Ü Grundkurse zur Einführung in die Soziologie (entfällt seit 2007) 8 Grundkurs I: Einführung in die Soziologie 2 Ü 9 Grundkurs II: Einführung in die Sozialstruktur 2 Ü Zur Fachdidaktik 11 Didaktik der Sozialkunde 2 V oder S 12 Kolloquium zur Vorlesung 1 K lfd. Fachgebiet Zahl Lehrver- Nr. der anstaltungs- SWS art Politische Theorie oder Vergleichende Systemlehre 2 V oder Internationale Politik 14 Politikwissenschaft (Politische Systeme oder 2 Ü Politische Theorie oder Internationale Politik) 15 Übung in Politikwissenschaft (Zeitgeschichte) 2 Ü 16 Soziologie (Sozialstruktur: Familiensoziologie, Arbeit, 2 V oder Ü Schichtung/Mobilität) 17 Übung in Soziologie (Soziologische Theorie) 2 Ü 18 Übung in Soziologie (Zeitgeschichte) 2 Ü 19 Übung für Fortgeschrittene oder Hauptseminar in 2 Ü oder S Politikwissenschaft 20 Übung für Fortgeschrittene oder Hauptseminar in 2 Ü oder S Soziologie Fachdidaktik

6 6 21 Methodenprobleme des Sozialkundeunterrichts 2 Ü oder S 22 Fortgeschrittenenübung oder Seminar 2 Ü oder S 5. Leistungsnachweise a) Politikwissenschaft Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene oder an einem Hauptseminar in Politikwissenschaft (lfd. Nr. 19). Der Leistungsnachweis in den drei Grundkursen der Politikwissenschaft (lfd. Nr. 5-7) ist Voraussetzung für den Besuch eines Seminars oder einer Übung für Fortgeschrittene in Politikwissenschaft. b) Soziologie Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene oder an einem Hauptseminar in Soziologie (lfd. Nr. 20). Der Leistungsnachweis in den Vorlesungen Einführung in die Soziologie (lfd. Nr. 2), Einführung in die Sozialstruktur (lfd. Nr. 3) sowie Einführung in die empirische Sozialforschung (lfd. Nr. 4) ist Voraussetzung für den Besuch eines Seminars oder einer Übung für Fortgeschrittene in Soziologie.

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