Vom TT.MM.JJJJ. Geltungsbereich
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- Silvia Messner
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1 Diese Studienordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2012/2013 ihr Studium des Lehramts an öffentlichen Schulen mit dem Fach Mathematik aufgenommen haben. Studierende, die ihr Studium vor diesem Zeitpunkt aufgenommen haben, können auf Antrag in diesen Geltungsbereich wechseln. Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Gymnasium Mathematik Wirtschaftswissenschaften an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom TT.MM.JJJJ Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats zwischen dem Freistaat Bayern und dem Heiligen Stuhl vom 29. März 1924 (BayRS WFK) erlässt die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt folgende fachspezifische Studienordnung: Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Ziele 3 Akademischer Grad 4 Zulassung 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Modulpool für die Wahl der Ausrichtungen 6 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Geltungsbereich (1) Die fachspezifische Studienordnung ergänzt die Prüfungsordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/Gymnasium (Prüfungsordnung) vom TT.MM.JJJJ sowie die Allgemeine Studienordnung für den lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Realschule/Gymnasium (Allgemeine Studienordnung) vom TT.MM.JJJJ in der jeweils gültigen Fassung. (2) Für das Studium gelten die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Mathematik an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ, die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Wirtschaftswissenschaften an der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ sowie die Studienordnung für das Lehramtsstudium des Fachs Erziehungswissenschaften an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt vom TT.MM.JJJJ, in der jeweils gültigen Fassung, entsprechend. (3) 1 Der lehramtsgeeignete Zwei-Fächer Bachelorstudiengang Gymnasium Mathematik Wirtschaftswissenschaften bildet im Rahmen des lehramtsgeeigneten Zwei-Fächer Bachelorstudiengangs Realschule/Gymnasium einen Teilstudiengang. 2 In diesem Teilstudiengang gibt es keine außerschulische Ausrichtung. 2 Ziele 1 Der Teilstudiengang Mathematik Wirtschaftswissenschaften vermittelt im Bereich der Mathematik methodisch und theoretisch fundierte Grundlagenkenntnisse, die die mathematische Durchdringung von Vorgängen in Organisation und Datenverarbeitung ermöglicht. 2 Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften werden fundierte fachwissenschaftliche Kenntnisse und Einsichten in das 1
2 ökonomische Geschehen einer Volkswirtschaft vermittelt. 3 Akademischer Grad 1 Sofern der oder die Studierende im Wahlbereich Module aus dem Bereich der Mathematik, der Wirtschaftswissenschaften, der Schlüsselqualifikationen, der Erziehungswissenschaften oder anderer auf das Berufsfeld Schule bezogener Fächer wählt, wird der akademische Grad eines Bachelor of Education (abgekürzt: B.Ed.) verliehen. 4 Zulassung 1 Die Studierenden werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens zum Teilstudiengang Mathematik Wirtschaftswissenschaften zugelassen, soweit für eines der beiden Fächer Zulassungsbeschränkungen festgesetzt werden. 2 Näheres, insbesondere die Auswahlkriterien sowie das Verfahren der Zulassung, werden durch Satzung geregelt. 5 Pflicht- und Wahlpflichtmodule, Modulpool für die Wahl der Ausrichtungen (1) 1 Im Fach Mathematik sind für die Ausrichtung Gymnasium 66 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Lineare Algebra I: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 2. Lineare Algebra II und analytische Geometrie: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 5 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 3. Fachreflexion: insgesamt 4 ECTS-Punkte, davon 2 in Mathematik, Proseminar (2 SWS), Prüfungsform: Referat mit schriftlicher Zusammenfassung; Modul unbenotet; 4. Analysis I: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (5 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 5. Analysis II: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (5 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 6. Analysis III: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (3 SWS), Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur 7. Einführung in die Stochastik: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 8. Wahrscheinlichkeitstheorie (Lehramt): 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS), Blockveranstaltung (ca. 15 Std.) zur Maßtheorie, Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung; 9. Basismodul Mathematikdidaktik (RS/GY): 4 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung. 2
3 Einführung in die affine und euklidische Geometrie: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung/Übung (3 SWS), Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung. Funktionentheorie I: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (3 SWS), Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur 3 Ferner ist wenigstens eines der vier Module 1. Einführung in die lineare Optimierung: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2,5 SWS), Übung (1,5 ECTS), Prüfungsform: Klausur 2. Einführung in die numerische Mathematik: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2,5 SWS), Übung (1,5 ECTS), Prüfungsform: Klausur 3. Einführung in die diskrete Mathematik: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2,5 SWS), Übung (1,5 ECTS), Prüfungsform: Klausur 4. Einführung in das wissenschaftliche Rechnen: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2,5 SWS), Übung (1,5 ECTS), Prüfungsform: Klausur erfolgreich zu absolvieren. (2) 1 Im Fach Wirtschaftswissenschaften sind 66 ECTS-Punkte zu erwerben. 2 Die Studierenden müssen folgende Pflichtmodule absolvieren: 1. Wirtschaftsinformatik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), 2. BWL I: Grundlagen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung mit integrierter Übung (4 SWS), 3. VWL I: Mikroökonomie: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung mit integrierter Übung (4 SWS), 4. BWL II: Grundlagen der zentralen betrieblichen Funktionen: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung mit integrierter Übung (4 SWS), 5. VWL II: Makroökonomie I: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen je (2 SWS), Prüfungsform: 6. Betriebliches Rechnungswesen: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung mit integrierter Übung (4 SWS), 7. Recht I: Privatrecht I: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung/Übung (2 SWS), 8. Fachdidaktik: Basismodul Einführung in die Didaktik des Lernbereichs Arbeit-Wirtschaft- Technik : 4 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS) 1 Seminar (ggf. auch virtuell) (2 SWS), 9. Fachreflexion: insgesamt 4 ECTS-Punkte, davon 2 aus Wirtschaftswissenschaften, 1 Übung (2 SWS), Modul unbenotet; 10. VWL III Makroökonomie II: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (4 SWS), 11. Recht II: Privatrecht II: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), 12. BWL III Investition, Finanzierung und Kapitalmarkt: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Übung (2 SWS), 13. Recht III: Privatrecht III (Lehramt): 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung/Übung, ggf. im Block mit Exkursionen (4 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit oder Portfolio; 3
4 14. VWL IV: Wirtschaftspolitik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung mit integrierter Übung (4 SWS), Prüfungsform: Klausur. (3) Im Fach Erziehungswissenschaften und im Praxisbereich sind aus folgendem Modulpool Module im Umfang von 23 ECTS-Punkten verpflichtend zu absolvieren: 1. Einführung in die Pädagogik: Einführung in die Allgemeine Pädagogik und in die Schulpädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (2 SWS), 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Übung (1SWS), 2. Bildung, Erziehung, Beratung und Förderung im Raum der Schule (RS/GY): 3 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Klausur oder Hausarbeit oder Referat; 3. Aufbaumodul Allgemeine Pädagogik: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung (1 SWS), 1 begleitende Lehrveranstaltung (2 SWS), alternativ: 1 Vorlesung (2 SWS), 1 begleitende Lehrveranstaltung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur, Referat oder Hausarbeit; 4. Entwicklungs- und Pädagogische Psychologie, Psychologische Diagnostik und Evaluation: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), 5. Psychologie des Lernens und der Kognition, Sozialpsychologie der Schule und der Familie: 5 ECTS-Punkte, 2 Vorlesungen (je 2 SWS), 6. Praxismodul Blockpraktikum/Schulpädagogik (RS/GY): 5 ECTS-Punkte, 1 Seminar (2 SWS), Prüfungsform: Bericht oder Portfolio, Modul unbenotet; 7. Unterrichten 1: 5 ECTS-Punkte, 2 Praxisseminare (je 2 SWS), studienbegleitendes Praktikum, Prüfungsform: Portfolio, Modul unbenotet. (4) 1 Für das Fach Mathematik im vertieften Studium können im Wahlbereich die nachfolgenden Module gewählt werden. 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich. 1. Einführung in die diskrete Mathematik: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2,5 SWS), Übung (1,5 SWS), Prüfungsform: Klausur 2. Einführung in das wissenschaftliche Rechnen: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2,5 SWS), Übung (1,5 SWS), Prüfungsform: Klausur 3. Einführung in das statistische Arbeiten: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS) / Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur 4. Einführung in die lineare Optimierung: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2,5 SWS), Übung (1,5 SWS), Prüfungsform: Klausur 5. Einführung in die numerische Mathematik: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2,5 SWS), Übung (1,5 SWS), Prüfungsform: Klausur 6. Einführung in die affine und euklidische Geometrie: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung Optimierung: 10 ECTS-Punkte, Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS), Prüfungsform: Klausur 4
5 Algebra II: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS), Selbststudium (Hausaufgaben), Übung und Besprechung der Hausaufgaben (1 SWS), Prüfungsform: Klausur Funktionentheorie II: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS) / Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur Maß- und Integrationstheorie: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS) / Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur Angewandte Statistik: 10 ECTS-Punkte, Vorlesungen mit teilweisem Übungscharakter (3 SWS), Übung (3 SWS), Prüfungsform: Klausur bzw. mündliche Prüfung, Präsentation eines Projektes; Differentialgleichungen II: 5 ECTS-Punkte, Vorlesung (2 SWS) / Übung (1 SWS), Prüfungsform: Klausur oder mündliche Prüfung. (5) Im Fach Wirtschaftswissenschaften stehen die nachfolgenden Wahlmodule zur Auswahl. 2 Es dürfen nur Module gewählt werden, die noch nicht im Pflichtbereich absolviert wurden, es sei denn, Mehrfachwahl ist möglich.. 1. Fachwissenschaftliche Grundlagen: Arbeit und Technik: 5 ECTS-Punkte; 2 Vorlesungen mit Übungscharakter ggf. virtuell (je 2 SWS); Prüfungsform: Portfolio 2. Fachwissenschaftliche Grundlagen: Wirtschaft und Beruf: 5 ECTS-Punkte; 2 Vorlesungen mit Übungscharakter; ggf. virtuell; Prüfungsform: Portfolio 3. Berufspädagogik und Trainingsentwicklung: 5 ECTS-Punkte, 1 Vorlesung/Übung (2 SWS) 1 Seminar (2 SWS); Prüfungsform: Portfolio/ Reflexionspapier/ Teil eines Trainingskonzepts 6 Inkrafttreten, Übergangsbestimmung 1 Diese fachspezifische Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die dieses Studium ab dem Wintersemester 2007/2008 aufgenommen haben. 1 Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2012/2013 ihr Studium des Lehramts an öffentlichen Schulen mit dem Fach Mathematik aufgenommen haben. 3 Studierende, die ihr Studium vor diesem Zeitpunkt aufgenommen haben, können auf Antrag in diesen Geltungsbereich wechseln. 5
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