Verbraucherinformation zu Ihrer versicherung Jung und mobil. Stand 06/12 2. Auflage. Kraftfahrt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verbraucherinformation zu Ihrer versicherung Jung und mobil. Stand 06/12 2. Auflage. Kraftfahrt"

Transkript

1 Verbraucherinformation zu Ihrer versicherung Jung und mobil Stand 06/12 2. Auflage Kraftfahrt

2

3 Inhaltsverzeichnis Seite Informationsblatt zu Versicherungsprodukten gemäß 4 VVG-Informationspflichtenverordnung 4 Wichtige ANzeigepflichten 5 Information zu Ihrer versicherung Jung und Mobil gemäß 1 VVG-Informationspflichtenverordnung 6 Allgemeine Bedingungen für die versicherung Jung und Mobil - Stand A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung Jung und Mobil? A.1 Autoschutzbrief Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung A.1.1 Was ist versichert? A.1.2 Wer ist versichert? A.1.3 Versicherte Fahrzeuge A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.1.5 Begriffsdefinitionen A.1.6 Hilfe bei Panne oder Unfall A.1.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung A.1.8 Was ist nicht versichert? A.1.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung A.1.10 Verpflichtung Dritter A.2 Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet werden A.2.1 Was ist versichert? A.2.2 Wer ist versichert? A.2.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.2.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung? A.2.5 Leistung bei Invalidität A.2.6 Leistung bei Tod A.2.7 Krankenhaustagegeld bei angelegten Sicherheitsgurten A.2.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende Krankheiten oder Gebrechen? A.2.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung A.2.10 Was ist nicht versichert? A.2.11 Zusatzleistungen für die Fahrerunfallversicherung A.3 Fahrzeugnutzung A.3.1 Was ist versichert? A.3.2 Wer ist versichert? A.3.3 Voraussetzungen A.3.4 Beitragsberechnung A.3.5 Schadenfreie Zeit B Beginn des Versicherungsschutzes B.1 Beginn des Versicherungsschutzes/Beitrag und Versicherungssteuer B.2 Beginn des Vertrages C Beitragszahlung C.1 Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages C.2 Zahlung des Folgebeitrages C.3 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung C.4 Zahlungsperiode D Beitragsangleichung E Dauer und Ende des Vertrages/Kündigung E.1 Wie lange läuft der Versicherungsvertrag? E.2 Kündigung F Pflichten F.1 Welche Pflichten haben Sie? F.2 Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? F.2.1 Bei allen Versicherungsarten F.2.2 Zusätzlich beim Autoschutzbrief F.2.3 Zusätzlich in der Kfz-Unfallversicherung F.3 Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? G Abgabe Ihrer Anzeigen und Erklärungen H Gerichtsstände H.1 Zuständiges Gericht Merkblatt zur Datenverarbeitung 15

4 Versicherung Jung und Mobil Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: BGV-Versicherung AG Deutschland Produkt: Versicherung Jung und Mobil 06/2012 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Es handelt sich um eine personenbezogene Zusatzversicherung zu bereits bestehenden Kfz-Versicherungen Ihrer Familienangehörigen. Was ist versichert? Autoschutzbrief Bietet organisatorische und finanzielle Hilfe bei Panne oder Unfall Ihres Fahrzeugs. Kfz-Unfallversicherung Leistet die vereinbarten Geldbeträge für die Fahrzeuginsassen bei Invalidität oder Tod. Fahrzeugnutzung Versichert ist die Nutzung von Pkw, die auf Familienangehörige zugelassen und bei uns versichert sind. Was ist nicht versichert? Autoschutzbrief Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen. Kfz-Unfallversicherung Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld. Gibt es Deckungsbeschränkungen?! Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:! Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.! Schäden, die bei Teilnahme an genehmigten Rennen entstehen. Wo bin ich versichert? Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Welche Verpflichtungen habe ich? Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. Sie müssen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Setzen Sie sich nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ans Steuer. Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis. Sie müssen uns außerdem jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen. Wann und wie zahle ich? Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Sie müssen diesen Beitrag dann unverzüglich (d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und wann endet die Deckung? Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Haben wir Ihnen vorläufigen Versicherungsschutz gewährt, geht dieser in den endgültigen Versicherungsschutz über, sobald Sie den ersten oder einmaligen Beitrag gezahlt haben. Die Versicherung können Sie für längstens ein Jahr abschließen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. Spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres in welchem Sie das 22. Lebensjahr vollendet haben endet der Versicherungsvertrag automatisch. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jeden Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit geschehen). Außerdem können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich. F Produktinformationsblatt Jung und Mobil 4

5 Wichtige Anzeigepflichten: Belehrung über die Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Mitteilung nach 19 Absatz 5 VVG) Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, Karlsruhe, Postanschrift Karlsruhe, in Textform nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab dem laufenden Versicherungsjahr Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe. Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann. Leistungsfreiheit Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Hinweis: Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen verpflichtet. 5

6 Informationen zu Ihrer versicherung Jung und Mobil gemäß 1 VVG-Informationspflichtenverordnung 1. BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee 56, Karlsruhe, Postanschrift: Karlsruhe, Sitz: Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim, HRB , Aufsichtsratsvorsitzender: Jürgen Bäuerle, Vorstand: Heinz Ohnmacht (Vors.), Prof. Edgar Bohn (stellv. Vors.), Raimund Herrmann 2. Die BGV-Versicherung AG betreibt die Sparten Schaden- und Unfallversicherung. Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorferstr. 108, Bonn. 3. a) Für die Versicherung Jung und Mobil gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung Jung und Mobil Stand 1. Juni Diese Informationen finden Sie ab der Seite 7. b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung Jung und Mobil Stand 1. Juni 2012 oder dem Versicherungsschein. 4. Die Jahresbeiträge in der Versicherung Jung und Mobil richten sich nach Ihrem Alter. In den Beiträgen ist die gesetzliche Versicherungsteuer enthalten. 5. Bei Beitragsrückständen berechnen wir eine Gebühr. Die Höhe der Gebühr können Sie der Mahnung entnehmen; bei Rückläufern im Lastschriftverfahren behalten wir uns vor, Ihnen die Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Anrufe können jedoch im Einzelfall kostenpflichtig sein. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Vertrag mit Ihrem Telekommunikationsanbieter. 6. Die Regelungen zur Zahlung der Prämie entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung Jung und Mobil Stand 1. Juni Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versicherungsscheins zustande. Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem Versicherungsschein. 8. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die BGV- Versicherung AG, Durlacher Allee 56, Karlsruhe, Postanschrift Karlsruhe. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie pro Tag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 9. Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie dem Versicherungsschein. 10. Eine Kündigung/Aufhebung des Vertrages kann z. B. erfolgen durch: - Ordentliche Vertragskündigung zum Ablauf, - Kündigung im Schadenfall, - Kündigung bei Beitragsanpassung, - Wagniswegfall, - Rücktritt vom Vertrag bei Zahlungsverzug der Erstprämie, - Kündigung bei Zahlungsverzug der Folgeprämie. Die Kündigungsbedingungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung Jung und Mobil Stand 1. Juni Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. 12. Regelungen zum Gerichtsstand entnehmen Sie bitte H der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung Jung und Mobil Stand 1. Juni Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache. 14. Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v.. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e. V., Postfach , Berlin Tel.: Fax beschwerde@versicherungsombudsmann.de 15. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der unter Nummer 2 genannten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschweren. 6

7 Allgemeine Bedingungen für die Versicherung Jung und Mobil Stand A Welche Leistungen umfasst Ihre Versicherung Jung und Mobil? A.1 Autoschutzbrief - Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung A.1.1 Was ist versichert? Wir erbringen nach Eintritt der in A.1.6 bis A.1.7 genannten Schadenereignisse die dazu im Einzelnen aufgeführten Leistungen als Service oder erstatten die von Ihnen aufgewendeten Kosten im Rahmen dieser Bedingungen. Versichert sind Fahrten und Reisen mit den von Ihnen genutzten und bei uns versicherten Fahrzeugen gemäß A.3. A.1.2 Wer ist versichert? Bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug besteht Versicherungsschutz für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen des Fahrzeugs auf das sich die Versicherung bezieht. Bei Reisen ohne das versicherte Fahrzeug besteht Versicherungsschutz für die in A , A und A genannten Personen. Darüber hinaus werden Leistungen für den Krankenrücktransport nach A Abs. 1, für die Rückholung von Kindern nach A Abs. 1, für den Krankenbesuch nach A sowie für die Hilfe im Todesfall nach A auch erbracht, wenn die Reise ohne das versicherte Fahrzeug erfolgt. A.1.3 Versicherte Fahrzeuge Versichert sind Pkw einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge, sowie ein mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger. A.1.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? A.1.5 Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist. Begriffsdefinitionen Was versteht man unter einer Reise? A Reise ist jede Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als Ihr ständiger Wohnsitz gilt der Ort in Deutschland, an dem Sie behördlich gemeldet sind und sich überwiegend aufhalten. Was versteht man unter Panne oder Unfall? A Unter Panne ist jeder Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden zu verstehen. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. A.1.6 Hilfe bei Panne oder Unfall Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen, erbringen wir folgende Leistungen: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft A Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 100 EUR. Abschleppen des Fahrzeugs A Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich auf 150 EUR; hierauf werden durch den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet. Bergen des Fahrzeugs A Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, sorgen wir für die Bergung des Fahrzeugs einschließlich Gepäck und nicht gewerblich beförderter Ladung und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. A.1.7 Zusätzliche Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl ab 50 km Entfernung Bei Panne, Unfall oder Diebstahl des Fahrzeugs an einem Ort, der mindestens 50 km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt ist, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen, wenn das Fahrzeug weder am Schadentag noch am darauf folgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden kann oder es gestohlen worden ist: Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall A Folgende Fahrtkosten werden erstattet: a Eine Rückfahrt vom Schadenort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder b eine Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs nach A.1.4 oder c eine Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder d eine Fahrt einer Person für die Rückfahrt zum Schadenort, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht worden ist. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse jeweils einschließlich Zuschlägen. Hat sich der Schadenfall mehr als 1200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. Übernachtung bei Fahrzeugausfall A Wir erstatten für höchstens drei Nächte Übernachtungskosten anstelle der Leistungen nach A oder A.1.7.3, jedoch nicht über den Tag hinaus, an dem das Fahrzeug wiederhergestellt werden konnte oder wieder aufgefunden wurde. Bei Inanspruchnahme einer Leistung gemäß A oder A werden Übernachtungskosten für höchstens eine Nacht erstattet. Wir übernehmen die Kosten bis höchstens 60 EUR je Übernachtung und Person. Mietwagen bei Fahrzeugausfall A Wir übernehmen anstelle der Leistung Weiter- oder Rückfahrt nach A oder Übernachtung nach A Satz 1 die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrervermietfahrzeuges bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft, jedoch höchstens 350 EUR. Ersatzteilversand A Können Ersatzteile zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Fahrzeugs an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht beschafft werden, sorgen wir dafür, dass Sie diese auf schnellstmöglichem Wege erhalten und übernehmen alle entstehenden Versandkosten. Wir übernehmen auch die eventuell erforderlichen Kosten für den Rücktransport ausgetauschter Motoren, Getriebe oder Achsen. Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall A Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall im Inland am Schadenort oder in dessen Nähe auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgen wir für den Rücktransport des Fahrzeuges und der berechtigten Insassen zum ständigen Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Auf Ihren Wunsch wird auch der Transport zum Zielort organisiert, wenn dadurch keine höheren Kosten entstehen. Übernachtungskosten werden höchstens für eine Nacht bis zu 60 EUR pro Person übernommen. Weitergehende Leistungen nach A bis A sind ausgeschlossen. Kann das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall an einem ausländischen Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden und übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug aufgewandt werden muss, sorgen wir für den Transport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt und tragen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Rücktransportkosten an Ihren ständigen Wohnsitz. 7

8 Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall A Muss das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zur Durchführung des Transports in eine Werkstatt untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. Fahrzeugunterstellung nach Totalschaden A Wir tragen bei Totalschaden die Kosten einer notwendigen Unterstellung bis zur Durchführung der Verzollung oder Verschrottung, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugdiebstahl A Wird das gestohlene Fahrzeug nach dem Diebstahl im Ausland wieder aufgefunden und muss es bis zur Durchführung des Rücktransports oder der Verzollung bzw. Verschrottung untergestellt werden, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten, jedoch höchstens für zwei Wochen Unterstellzeit. Fahrzeugverzollung und -verschrottung A Muss das versicherte Fahrzeug nach einem Unfall oder Diebstahl im Ausland verzollt werden, helfen wir bei der Verzollung und übernehmen die hierbei anfallenden Verfahrensgebühren mit Ausnahme des Zollbetrags und sonstiger Steuern. Ist zur Vermeidung der Verzollung eine Verschrottung des Fahrzeuges erforderlich, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Kosten. Fahrzeugabholung nach Fahrerausfall A Kann das versicherte Fahrzeug auf einer Reise infolge einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung oder Verletzung oder infolge des Todes des Fahrers weder von diesem noch von einem Insassen zurückgefahren werden, sorgen wir für die Verbringung des Fahrzeugs zu Ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Veranlassen Sie die Verbringung selbst, erhalten Sie als Kostenersatz bis 0,40 EUR je Kilometer zwischen Ihrem Wohnsitz und dem Schadenort. Außerdem erstatten wir in jedem Fall die bis zur Abholung der berechtigten Insassen entstehenden und durch den Fahrerausfall bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Übernachtungen bis zu je 60 EUR pro Person. Versand von Arzneimitteln ins Ausland A Sind auf einer Auslandreise mit dem versicherten Fahrzeug für Sie oder einen berechtigten Insassen verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit nötig und können weder diese noch ein, von einem von uns eingeschalteten Arzt, benanntes Ersatzpräparat an Ort und Stelle beschafft werden, vermitteln wir den Versand der Arzneimittel und übernehmen die Kosten des Versandes. Über die Notwendigkeit des Arzneimittelversandes entscheidet der von uns eingeschaltete Arzt nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt im Ausland oder mit dem Hausarzt. Ein Arzneimittelversand erfolgt nicht, wenn keine Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung erlangt werden kann oder wenn das Arzneimittel als Suchtmittel gilt. Eine etwaige Abholung und Auslösung des Arzneimittels beim Zoll haben Sie selbst zu veranlassen. Wir erstatten die Kosten für die Abholung der Arzneimittel. Die Kosten für die Arzneimittel selbst strecken wir vor. Sie sind binnen eines Monats nach Beendigung der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. Krankenbesuch A Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder sich auf einer Reise infolge Erkrankung oder Verletzung länger als zwei Wochen stationär in einem Krankenhaus aufhalten, übernehmen wir Leistungen für Fahrt und Übernachtung bis insgesamt 500 EUR für Besuche des Erkrankten durch dessen Ehepartner, mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner, Eltern oder Kinder. Krankenrücktransport A Müssen Sie, Ihr Ehepartner, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner oder Ihre minderjährigen Kinder auf einer Reise infolge Erkrankung oder Verletzung an ihren ständigen Wohnsitz zurücktransportiert werden, sorgen wir für die Durchführung des Rücktransports und übernehmen dessen Kosten. Art und Zeitpunkt des Rücktransports müssen medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein. Unsere Leistung erstreckt sich auch auf die Begleitung des Erkrankten durch einen Arzt oder Sanitäter, wenn diese behördlich vorgeschrieben ist. Außerdem übernehmen wir die bis zum Rücktransport entstehenden, durch die Erkrankung bedingten Übernachtungskosten, jedoch höchstens für drei Nächte bis zu je 60 EUR pro Person. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. Rückholung von Kindern A Können mitreisende Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise mit dem versicherten Fahrzeug infolge einer Erkrankung oder des Todes des Fahrers weder von Ihnen noch von einem anderen berechtigten Insassen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Dies gilt auch, wenn Sie, Ihr Ehepartner oder der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner auf einer Reise ohne das versicherte Fahrzeug infolge Todes oder Erkrankung Ihre mitreisenden Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind, nicht betreuen können und auch sonst keine anderen mitreisenden Personen für deren Betreuung zur Verfügung stehen. Die Kostenerstattung erfolgt bei einer einfachen Entfernung bis zu 500 km bis zur Höhe der Bahnkosten 2. Klasse, bei einer einfachen Entfernung bis zu 1200 km bis zur Höhe der Bahnkosten 1. Klasse. Hat sich der Schadenfall mehr als 1200 km vom Wohnort entfernt ereignet, erstatten wir für die Fahrten, deren einfache Entfernung über 1200 km liegt, anstelle der Bahnfahrt auch die Kosten eines Linienfluges in der Economy-Klasse einschließlich Zuschlägen sowie in allen Fällen die Kosten für nachgewiesene Taxifahrten bis zu 50 EUR. Wurden durch den Rücktransport Fahrtkosten eingespart, rechnen wir diese Ersparnis auf unsere Leistungen an. Hilfe im Todesfall A Im Fall Ihres Todes auf einer Reise im Ausland sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland und übernehmen die Kosten bis zu insgesamt EUR. Wir leisten auch im Fall des Todes Ihres Ehepartners, des mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartners oder Ihrer minderjährigen Kinder. Versand von Sehhilfen ins Ausland A Geht Ihnen oder einem berechtigten Insassen auf einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug die Brille oder die Kontaktlinsen (Sehhilfen) verloren und kann Ersatz an Ort und Stelle nicht beschafft werden, vermitteln wir den Versand des Ersatzes für die Sehhilfen und übernehmen die Kosten des Versandes. Für die Abholung und Auslösung der Sehhilfen beim Zoll gilt A Abs.3 und für die Kosten der Abholung und Kosten der Ersatzsehhilfen gilt A Abs.4 entsprechend. Reiserückruf A Auf Ihren Antrag oder den Ihnen nahestehender Personen veranlassen wir die Ausstrahlung von Reiserückrufen durch Rundfunkanstalten im Falle von Tod, schwerem Unfall oder plötzlicher schwerer Erkrankung von Ihnen oder einer Ihrer nahen Familienangehörigen oder eines Schadens an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu Ihrer wirtschaftlichen Lage und Ihrem Vermögen erheblich ist. Finanzielle Notlage auf Auslandsreisen A Geraten Sie oder ein berechtigter Insasse während einer Auslandsreise mit dem versicherten Fahrzeug durch - Tod, Erkrankung oder Verletzung von berechtigten Insassen, - den Verlust von Reisezahlungsmitteln aufgrund von Diebstahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen, - Panne, Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeuges, in eine finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zur Hausbank der betroffenen Person her. Sofern erforderlich, sind wir bei der Übermittlung eines von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages an die betroffene Person behilflich. Ist eine Kontaktaufnahme zur Hausbank binnen 24 Stunden nach dem der Schadenmeldung folgenden Werktag nicht möglich, stellen wir der betroffenen Person einen Betrag bis zu EUR zur Verfügung. Dieser ist binnen eines Monates nach dem Ende der Reise in einer Summe an uns zurückzuzahlen. Bei finanzieller Notlage mehrerer Personen infolge desselben Ereignisses ist der Betrag von EUR die Höchstleistung für alle betroffenen Personen zusammen. Rückreise in besonderen Fällen A Ist Ihnen oder einem der berechtigten Insassen die planmäßige Beendigung Ihrer Fahrt oder Reise im Ausland mit dem versicherten Fahrzeug nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, weil ein nicht mitreisender naher Verwandter schwer erkrankt oder verstorben ist, oder eine erhebliche Schädigung Ihres Eigentums oder eines berechtigten Insassen infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten eingetreten ist, vermitteln wir die notwendige Rückreise und übernehmen die gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten wenn die 8

9 Rückreise nicht mit dem versicherten Fahrzeug durchgeführt wird. Wir tragen die Kosten bis zu insgesamt EUR je Schadenfall. Allgemeine Serviceleistungen bei Auslandsreisen in besonderen Notlagen A Zusätzlich zu den vorgenannten Leistungen erbringen wir bei einem Schadenfall auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug im Ausland auf Anfrage folgende Serviceleistungen: - Übermittlung von wichtigen Nachrichten aus dem Aufenthaltsland, - Benennung und Vermittlung eines Kontaktes zu Dolmetschern, Rechtsanwälten, Sachverständigen usw., - Beratung im Aufenthaltsland für das richtige Verhalten gegenüber Behörden. Geraten Sie oder ein berechtigter Insasse auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug in eine besondere Notlage, die in den vorgenannten Bestimmungen nicht geregelt ist, vermitteln wir die zur Vermeidung eines erheblichen Nachteiles für Gesundheit oder Eigentum erforderlichen Hilfsmaßnahmen und tragen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 250 EUR je Notlagefall. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die Sie oder ein berechtigter Insasse abgeschlossen hatten sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet. Autoschlüssel-Service A Können Sie das versicherte Fahrzeug nicht fahren, weil die Fahrzeugschlüssel verloren, entwendet oder defekt sind, vermitteln wir die Beschaffung von Ersatzschlüsseln und übernehmen die Kosten für deren Versand bis zu 100 EUR. Die Kosten für die Ersatzschlüssel tragen wir nicht. Rücktransport von Haustieren A Können auf einer Fahrt oder Reise mit dem versicherten Fahrzeug der mitgeführte Hund und/oder die mitgeführte Katze infolge Todes, Erkrankung oder Verletzung von Ihnen und/oder der berechtigten Insassen nicht mehr von diesen versorgt werden, vermitteln wir den Heimtransport der Tiere und tragen die hierdurch entstehenden Kosten. Ist nach dem Heimtransport eine Weiterversorgung nicht möglich, vermitteln wir eine anderweitige Unterbringung und Versorgung der Tiere und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für höchstens zwei Wochen. A.1.8 Was ist nicht versichert? Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit A Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Rennen A Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen entstehen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt A Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Schäden durch Kernenergie A Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. Krankheit und Schwangerschaft A Kein Versicherungsschutz besteht wenn das Ereignis, aufgrund dessen wir in Anspruch genommen werden (Schadenfall), durch eine Erkrankung verursacht wurde, die innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Reise mit dem versicherten Fahrzeug erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist oder durch eine Schwangerschaft. Embargos A Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. A.1.9 Anrechnung ersparter Aufwendungen, Abtretung A Haben Sie aufgrund unserer Leistungen Kosten erspart, die Sie ohne das Schadenereignis hätten aufwenden müssen, können wir diese von unserer Zahlung abziehen. A Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.1.10 Verpflichtung Dritter A A Soweit im Schadenfall ein Dritter Ihnen gegenüber aufgrund des Vertrags zur Leistung verpflichtet ist, oder eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Bei einer Meldung zu diesem Vertrag sind wir zur Vorleistung verpflichtet. A.2 Kfz-Unfallversicherung - wenn Insassen verletzt oder getötet werden A.2.1 Was ist versichert? A A.21.2 A A.2.2 Wer ist versichert? Stößt Ihnen oder einer anderen in der Kfz-Unfallversicherung versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbunden Anhängers steht (z. B. Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen wir unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. Fahrerunfallversicherung A Bei der Fahrerunfallversicherung ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeuges mit den für Invalidität und Tod vereinbarten Versicherungssummen versichert. Wird er verletzt und verbleibt eine unfallbedingte Invalidität von mindestens 90 %, verdoppelt sich die für die Invalidität vereinbarte Versicherungssumme für ihn. Mitfahrerunfallversicherung nach dem Pauschalsystem A Bei der Mitfahrerunfallversicherung nach dem Pauschalsystem ist jeder berechtigte Insasse außer der Fahrer mit dem der Anzahl der Versicherten entsprechenden Teilbetrag der vereinbarten Summe versichert. Was versteht man unter berechtigten Insassen? A Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder in ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden. A.2.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Sie haben in der Kfz-Unfallversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. A.2.4 Welche Leistungen umfasst die Kfz-Unfallversicherung? Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche der nachstehenden Leistungen mit welchen Versicherungssummen vereinbart sind. A.2.5 Leistung bei Invalidität Voraussetzungen A Invalidität liegt vor, wenn - die versicherte Person durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, - die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und - die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden ist. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Art der Leistung A Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag. 9

10 Berechnung der Leistung A Grundlage für die Berechnung der Leistung sind die Versicherungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität. a Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade: Arm 70 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % Hand 55 % Daumen 20 % Zeigefinger 10 % anderer Finger 5 % Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Bein bis unterhalb des Knies 50 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Fuß 40 % große Zehe 5 % andere Zehe 2 % Auge 50 % Gehör auf einem Ohr 30 % Geruchssinn 10 % Geschmackssinn 5 % Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. b Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. c Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach a und b zu bemessen. d Sind durch den Unfall mehrere körperliche oder geistige Funktionen beeinträchtigt, so werden die nach a bis c ermittelten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht berücksichtigt. e Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der zuletzt erhobenen ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre. A.2.6 Leistung bei Tod Voraussetzung A Voraussetzung für die Todesfallleistung ist, dass die versicherte Person infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres gestorben ist. Zur Geltendmachung verweisen wir auf F Höhe der Leistung A Wir zahlen die für den Todesfall versicherte Summe. A.2.7 Krankenhaustagegeld bei angelegten Sicherheitsgurten Krankenhaustagegeld A Erleidet ein Insasse (oder eine andere nach A.2.2 versicherte Person) eines versicherten Pkw der einen Sicherheitsgurt angelegt hat, einen Unfall, welcher aus medizinischen Gründen einen Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Kalendertagen zur Folge hat, zahlen wir ab dem dritten Kalendertag des Krankenhausaufenthaltes auch ein Krankenhaustagegeld. Aufnahme- und Entlassungstag werden je als ein Kalendertag gerechnet. Die Leistung entfällt für einen Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten. A Das Krankenhaustagegeld beträgt je Kalendertag der vollstationären Behandlung 1/3 v.t. der für den Invaliditätsfall und den Fall des Todes vereinbarten Versicherungssummen. Das Krankenhaustagegeld ist auf höchstens 50 EUR je Person und Kalendertag begrenzt und wird längstens für zwei Jahre gezahlt. A.2.8 Welche Auswirkungen haben vor dem Unfall bestehende Krankheiten oder Gebrechen? Wir leisten nur für Unfallfolgen. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, so wird die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 % beträgt. A.2.9 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung Prüfung Ihres Anspruchs A Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats - beim Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten - zu erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen beginnen mit dem Zugang folgender Unterlagen: - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen, - beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit er für die Bemessung der Invalidität notwendig ist. A Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir bei Invalidität bis zu 1 der versicherten Summe. Fälligkeit der Leistung A Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund und Höhe geeinigt, zahlen wir innerhalb von zwei Wochen. Vorschüsse A Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir auf Ihren Wunsch angemessene Vorschüsse. A Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur beansprucht werden, wenn und soweit eine Todesfallsumme versichert ist. Neubemessung des Grades der Invalidität A Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. Dieses Recht muss - von uns zusammen mit unserer Erklärung über die Anerkennung unserer Leistungspflicht nach A.2.9.1, - von Ihnen innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Erklärung ausgeübt werden. Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir bereits erbracht haben, so ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen. Leistung für eine mitversicherte Person A Sie können die Auszahlung der auf eine mitversicherte Person entfallenden Versicherungssumme an sich nur mit deren Zustimmung verlangen. Abtretung A Ihren Anspruch auf die Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden. A.2.10 Was ist nicht versichert? Straftat A Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat begeht oder versucht. Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit A Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen der versicherten Person durch schwere Nervenleiden, Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag oder unter eine für das Vorfahrzeug bei uns abgeschlossene Kfz-Unfallversicherung fällt. Rennen A Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die sich bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen ereignen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. bei Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten). Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrsicherheitstrainings. 10

11 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der Staatsgewalt A Kein Versicherungsschutz besteht bei Unfällen, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Kernenergie A Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Kernenergie. Bandscheiben, innere Blutungen A Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben sowie bei Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn überwiegende Ursache ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis ist. Infektionen A Kein Versicherungsschutz besteht bei Infektionen. Bei Wundstarrkrampf und Tollwut besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis in den Körper gelangen. Bei anderen Infektionen besteht Versicherungsschutz, wenn die Krankheitserreger durch ein versichertes Unfallereignis, das nicht nur geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht, sofort oder später in den Körper gelangen. Bei Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht sind, besteht Versicherungsschutz, wenn die Heilmaßnahmen durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis veranlasst waren. Psychische Reaktionen A Kein Versicherungsschutz besteht bei krankhaften Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Bauch- und Unterleibsbrüche A Kein Versicherungsschutz besteht bei Bauch- oder Unterleibsbrüchen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen Vertrag fallende gewaltsame, von außen kommende Einwirkung entstanden sind. Unberechtigte Fahrten A Unfälle bei Fahrten, die ohne Wissen und Willen der über die Verwendung des Fahrzeuges Verfügungsberechtigten vorbereitet, ausgeführt oder ausgedehnt werden. Embargos A Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. A.2.11 Zusatzleistungen für die Fahrerunfallversicherung Bei zur Eigenverwendung versicherten Pkw erbringen wir für den Fahrer folgende Zusatzleistungen: Bergungskosten A Nach einem Unfall ersetzen wir bis zur Höhe eines Betrages von EUR die entstandenen notwendigen Kosten für a Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden; hat der Versicherte für diese Kosten einzustehen, obwohl er keinen Unfall hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, leisten wir ebenfalls Ersatz, b Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, c Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wären, d Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. A Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Ersatzanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können wir unmittelbar in Anspruch genommen werden. A Bestehen für den Versicherten bei uns mehrere Unfallversicherungen, können mitversicherte Bergungskosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Mehrleistung bei schwersten Verletzungen (ohne Anrechnung auf die Invaliditätsleistung) A Wir erbringen nach einem Unfall eine Mehrleistung in Höhe von EUR bei folgenden Verletzungen: a Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, b Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand, c Schädel-Hirn-Verletzung mit zweifelsfrei nachgewiesener Hirnprellung (Contusion) oder Hirnblutung, d schwere Mehrfachverletzung/Polytrauma: - Brüche langer Röhrenknochen an zwei unterschiedlichen Gliedmaßenabschnitten (Beispiele: Ellen-, Oberschenkel-, Schienbein- oder Oberarmbruch) oder - Gewebe zerstörender Schäden an zwei inneren Organen oder - Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen: - Bruch eines langen Röhrenknochens, - Bruch des Beckens, - Bruch der Wirbelsäule, - Gewebe zerstörender Schaden eines inneren Organs, e Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 % der Körperoberfläche, f Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Augen, bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20. A Das Vorliegen einer schweren Verletzung dieser Art ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen. Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, findet A.2.9 entsprechend Anwendung. Der Anspruch entsteht nach Eintritt des Unfalles. Er erlischt mit Ablauf eines Jahres, vom Unfalltag an gerechnet. Mitversicherung von Zahnbehandlungs- und Zahnarztkosten A Wurden durch das versicherte Unfallereignis Schneide- oder Eckzähne des Versicherten beschädigt oder gingen diese Zähne verloren, übernehmen wir die hierdurch entstehenden Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten bis zu einem Höchstbetrag von 500 EUR. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger für die Kosten eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können wir unmittelbar in Anspruch genommen werden. Mitversicherung der Kosten für kosmetische Operationen A Ein Leistungsanspruch besteht, wenn durch einen Unfall die Körperoberfläche des Versicherten derart beschädigt oder verformt wird, dass nach Abschluss der Heilbehandlung sein äußeres Erscheinungsbild hierdurch dauernd beeinträchtigt ist und er sich zu einer kosmetischen Operation entschließt, um diesen Mangel zu beseitigen, so übernehmen wir bis zur Höhe eines Betrages von EUR die mit der Operation und der klinischen Behandlung im Zusammenhang stehenden Kosten für: - Arzthonorare, - Medikamente, Verbandszeug und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel, - die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik Die Operation und die klinische Behandlung des Versicherten müssen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. Ausgeschlossen vom Ersatz sind die Kosten für Nahrungs- und Genussmittel, für Bade- und Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, soweit nicht die Zuziehung von beruflichem Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Ersatzanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht, können wir unmittelbar in Anspruch genommen werden. A.3 Fahrzeugnutzung A.3.1 Was ist versichert? Versichert ist die Nutzung von Pkw, die auf Familienangehörige zugelassen und bei uns versichert sind. Als Familienangehörige im Sinne dieser Bedingungen gelten Eltern, Großeltern und Geschwister von Ihnen. Hierfür entfällt die Berechnung als junger Nutzer im jeweiligen Kfz-Versicherungsvertrag des Familienangehörigen. Sofern die Nutzung auch Pkw umfasst, die nach AKB gemäß der Partner-/ Zweitfahrzeugregelung eingestuft sind, ist gegebenenfalls eine Anpassung dieser Einstufung erforderlich. Wird während der Laufzeit des Vertrages einer der im Antrag bezeichneten Pkw durch einen anderen Pkw ersetzt (Ersatzfahrzeug), so bezieht sich die Fahrzeugnutzung auch auf den ersetzten Pkw. Der Fahrzeugwechsel ist uns in Textform mitzuteilen. 11

Auszug aus Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2013) - Stand 01.01.2013 -

Auszug aus Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2013) - Stand 01.01.2013 - Auszug aus Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2013) - Stand 01.01.2013 - A.3 Autoschutzbrief Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung A.3.1 Was ist versichert? Wir erbringen

Mehr

Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) A.3 Auto-Schutzbrief Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung

Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe (Sachverständigenverfahren) A.3 Auto-Schutzbrief Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Schäden durch Kernenergie A.2.18.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. A.2.19 Meinungsverschiedenheit

Mehr

Bei einer Panne brauchen Sie gutes Schuhwerk oder unseren Schutzbrief.

Bei einer Panne brauchen Sie gutes Schuhwerk oder unseren Schutzbrief. Kfz-versicherung SChutzbrief Schnelle Hilfe im Schadensfall, gebührenfrei: 0800 6001200 Aus dem Ausland: +49 40 4124-2610 Bei einer Panne brauchen Sie gutes Schuhwerk oder unseren Schutzbrief. Es kann

Mehr

- die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist.

- die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist. Allgemeine Bedingungen für die Insassenunfallversicherung- 1 Was ist versichert? 1. Stößt Ihnen oder einer anderen in der KFZ- Unfallversicherung versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem

Mehr

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung

Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Produktinformationsblatt nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung für eine ARAG Krankenversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene

Mehr

Fragebogen Hauterkrankungen

Fragebogen Hauterkrankungen Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: Fragebogen Hauterkrankungen 1. Wie lautet die ärztliche/medizinische Bezeichnung Ihrer Erkrankung? (z.b. Neurodermitis, Ekzem, allergisches Ekzem,

Mehr

Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015

Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015 Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.

Mehr

Wichtige Informationen für Ihren Vertrag

Wichtige Informationen für Ihren Vertrag Wichtige Informationen für Ihren Vertrag Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive-KfZ-SCHUTZBRIEF I. Versicherer und ladungsfähige Anschrift: Versicherer ist die Europ Assistance

Mehr

Informationen Freizeit-Unfallversicherung

Informationen Freizeit-Unfallversicherung Informationen Freizeit-Unfallversicherung Nach Maßgabe des mit der EVG abgeschlossenen Unfallversicherungsvertrages gewährt die DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung Sach- und HUK- Versicherungsverein a.g.

Mehr

Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550

Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550 Versicherungsmakler Wilfried Schöler*Postfach 1440*69497 Hemsbach Herrn Max Mustermann Versicherungsmakler Wilfried Schöler Postfach 1440 69497 Hemsbach Telefon: 06201 / 846250 Telefax: 06201 / 8462550

Mehr

Informationen zur VOV D&O-Versicherung

Informationen zur VOV D&O-Versicherung Informationen zur VOV D&O-Versicherung Versicherer des Vertrages / Ladungsfähige Anschriften sind AachenMünchener Versicherung AG, AachenMünchener-Platz 1, 52064 Aachen Sitz der Gesellschaft: Aachen, Handelsregister

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Verbraucherinformation zu Ihrer versicherung Jung und Mobil. Stand 10/08. kraftfahrt

Verbraucherinformation zu Ihrer versicherung Jung und Mobil. Stand 10/08. kraftfahrt Verbraucherinformation zu Ihrer versicherung Jung und Mobil Stand 10/08 kraftfahrt Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt zu Ihrer versicherung Jung und Mobil nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung

Mehr

Barmenia. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen. (Barmenia-AUB 99) Versicherungen. Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG

Barmenia. Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen. (Barmenia-AUB 99) Versicherungen. Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Barmenia-AUB 99) Barmenia Versicherungen Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG Hauptverwaltung Kronprinzenallee 12-18 42094 Wuppertal Stand 1.10.2001 Inhaltsübersicht

Mehr

Leistungsvergleich Schutzbriefversicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung)

Leistungsvergleich Schutzbriefversicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung) Beitrag Privatken-Schutzbrief + Einzelmitgliedschaft Privatken-Schutzbrief für die Familie + Mitgliedschaft für die Familie 76,00 89,50 (49,- SB + 27,- Club) 97,00 114,50 (64,- SB + 33,- Club) Allgemeines

Mehr

Vorschlag für Ihre Krankenversicherung

Vorschlag für Ihre Krankenversicherung Vorschlag für Ihre Krankenversicherung bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG Herrn Max Muster Musterstraße 1 12345 Berlin T a r i f i n f o r m a t i o n e n Überreicht durch: online-vorsorgen.de

Mehr

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung

Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Produktinformationsblatt zur Zahnzusatzversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend.

Mehr

Vorschlag für Ihre Krankenversicherung

Vorschlag für Ihre Krankenversicherung Vorschlag für Ihre Krankenversicherung bei der HanseMerkur Krankenversicherung AG Herrn Max Muster Musterstraße 1 12345 Berlin T a r i f i n f o r m a t i o n e n Überreicht durch: Frau Kathrin Hümmer

Mehr

Die LongLife Mobilitätsgarantie. Mit Sicherheit mobil bleiben.

Die LongLife Mobilitätsgarantie. Mit Sicherheit mobil bleiben. Die LongLife Mobilitätsgarantie. Mit Sicherheit mobil bleiben. Weitreichende Leistungen und kostenlose Hilfe rund um die Uhr. Die LongLife Mobilitätsgarantie. Rundum sorglos und sicher. Schnelle Hilfe

Mehr

KRAVAG-Leistungsübersicht. TOP-Leistungen der KRAVAG-KfzPolice für Pkw

KRAVAG-Leistungsübersicht. TOP-Leistungen der KRAVAG-KfzPolice für Pkw Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe KRAVAG-ALLGEMEINE Versicherungs-AG Heidenkampsweg 102 20097 Hamburg Vertrieb-Ma.Hamburg@kravag.de www.makler.kravag.de TOP-Leistungen der KRAVAG-KfzPolice für

Mehr

Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen wiesnschutz Teil A: Unfallversicherung 1 Was ist versichert? 2 Welche Leistungen sind bei Invalidität vereinbart? 3 Welche Leistungen sind im Todesfall vereinbart? 4 Wo gilt der Versicherungsschutz? 5

Mehr

Luftfahrt-Unfallversicherungs-Bedingungen (LUB 2008)

Luftfahrt-Unfallversicherungs-Bedingungen (LUB 2008) Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Luftfahrt-Unfallversicherungs-Bedingungen

Mehr

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine

Deckungsantrag VOV D&O-Versicherung Vereine Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine Bitte beachten Sie: Dieser Deckungsantrag zur VOV D&O-Versicherung Vereine gilt ausschließlich für Vereine, die länger als ein Jahr im Vereinsregister eingetragen

Mehr

Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für die BBV-Unfall-Police INDIVIDUAL mit vereinbarter Dynamik (AVUS 2008)

Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für die BBV-Unfall-Police INDIVIDUAL mit vereinbarter Dynamik (AVUS 2008) Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für die BBV-Unfall-Police INDIVIDUAL mit vereinbarter Dynamik (AVUS 2008) BBV 271050 (01.2008) 1 Gegenstand der Versicherung 1. Versicherungsschutz besteht für Unfälle

Mehr

Versicherungsbedingungen. für den. Autoschutzbrief

Versicherungsbedingungen. für den. Autoschutzbrief Versicherungsbedingungen für den Autoschutzbrief - Ausgabe 04.2014 - Nummer für die Empfangsbestätigung im Antrag: 220-223 04.2014 VERBRAUCHERINFORMATION 1. Die Identität des Versicherers Ihr Vertragspartner

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur PREMIUM-Mitgliedschaft von Mobil in Deutschland e.v.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur PREMIUM-Mitgliedschaft von Mobil in Deutschland e.v. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN zur PREMIUM-Mitgliedschaft von Mobil in Deutschland e.v. PRÄAMBEL Neben den allgemeinen Leistungen Pannen- und Abschlepphilfe stehen dem Mitglied im Ereignisfall Hilfeleistungen

Mehr

www.admiraldirekt.de

www.admiraldirekt.de Unsere Zusatzprodukte Der Schutzbrief - Hilfe bei Unfall oder Panne Der Schutzbrief Es kann so schnell passieren: auf dem Weg zur Arbeit plötzlich haben Sie eine Panne oder Sie sind mit der Familie auf

Mehr

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen

Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Fragebogen Psychiatrische/Psychosomatische Erkrankungen Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Unter welchen Beschwerden/Symptomen haben Sie gelitten bzw. leiden Sie noch? (z.b. Herzjagen,

Mehr

Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF)

Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF) Fragebogen für Verwahrstellen von Alternativen Investmentfonds (AIF) 1. Name und Anschrift der Gesellschaft/des Verwahrers (Versicherungsnehmer): 2. Zu welchen Anlageklassen gehören die zu verwahrenden

Mehr

Fragebogen Neurologische Erkrankungen

Fragebogen Neurologische Erkrankungen Fragebogen Neurologische Erkrankungen Antragsnummer: Antragsteller: zu versichernde Person: 1. Wie lautet die genaue ärztliche Bezeichnung Ihrer Erkrankung? 2. Wann traten die Symptome zum ersten Mal auf?

Mehr

-1- Inhaltsübersicht A. Schutzbriefbedingungen der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft. VCD PLUS Schutzbrief

-1- Inhaltsübersicht A. Schutzbriefbedingungen der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft. VCD PLUS Schutzbrief Schutzbriefbedingungen der DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft VCD PLUS-Schutzbrief (A + C + D) VCD KOMPLETT-Schutzbrief (A + B + C + D) A Personen- und Fahrrad-Schutzbrief B Fahrzeugschutzbrief

Mehr

Mein Auto, meine Freiheit. Alles in besten Händen.

Mein Auto, meine Freiheit. Alles in besten Händen. Mein Auto, meine Freiheit. Alles in besten Händen. Schutzbrief: Alle Leistungen bargeldlos im In- und Ausland Inhalt Notrufzentrale/Wichtige Hinweise 4 Notrufzentrale 5 Wichtige Hinweise 7 Geltungsbereich

Mehr

Leistungsvergleich Schutzbrief-Versicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung)

Leistungsvergleich Schutzbrief-Versicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung) Beitrag 76,00 79,50 Privatkundenschutzbrief + Einzelmitgliedschaft 49,00 + 27,00 97,00 98,70 Privatkunden-Schutzbrief für die Familie + Mitgliedschaft für die Familie 64,00 + 33,00 Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!!

Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Versicherungskonditionen im Rahmen des Projektes let s go! BITTE BEACHTEN: Alle Versicherungsfälle sind zunächst umgehend der LGH zu melden!!! Inhalt... Seite Allgemeine Informationen...2 Krankenversicherung

Mehr

Gegenüberstellung der AUB 2010/2008, AUB 99, AUB 94/88

Gegenüberstellung der AUB 2010/2008, AUB 99, AUB 94/88 1 Kloth - Private Unfallversicherung Gegenüberstellung der AUB 2010/2008, AUB 99, AUB 94/88 Gegenüberstellung der AUB 2010/2008, AUB 99, AUB 94/88 Die Gegenüberstellung orientiert sich am Aufbau der AUB

Mehr

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung 1

Seite 1. Allgemeine Bedingungen für die Unfalltod-Zusatzversicherung 1 Seite 1 Stand: 01.10.2013 Diese Bedingungen sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter

Mehr

Willst du mit mir wohnen?

Willst du mit mir wohnen? ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max)

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung (BBU max) Grundlage für unseren Vertrag sind die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 99) und, soweit zwischen uns vereinbart, die Besonderen Bedingungen

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Jahres-Reiseschutz Premium mit Selbstbeteiligung der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung

Mehr

Vertriebspartner Nr. Unterschrift Vertriebspartner Datum und Unterschrift Antragsteller

Vertriebspartner Nr. Unterschrift Vertriebspartner Datum und Unterschrift Antragsteller Antrag/Deckungsnote zur gewerblichen und privaten Transport-Versicherung nach Maßgabe des jeweiligen Deckungsumfanges und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Konzeptes für die Transport Sonderzweige

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Gruppenunfallversicherung für Tarifmitarbeiter (GUV)

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Gruppenunfallversicherung für Tarifmitarbeiter (GUV) Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Gruppenunfallversicherung für Tarifmitarbeiter (GUV) (Stand 26.11.2012) 1. Was ist durch die GUV versichert? Versicherungsschutz wird geboten bei Unfällen

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP)

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung (AP) Produktinformationsblatt Reiseschutz für Au Pairs für Aufenthalte bis zu 3 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-KV 2008 (AP) Sie interessieren sich

Mehr

Die Kfz-Versicherung. Servicebroschüre für Ihr Handschuhfach

Die Kfz-Versicherung. Servicebroschüre für Ihr Handschuhfach Die Kfz-Versicherung Servicebroschüre für Ihr Handschuhfach Inhalt Seite Die Kfz-Haftpflicht-Versicherung 4 Die Kfz-Teil- und Vollkasko-Versicherung 4 Richtiges Verhalten am Unfallort 5 Ihr Service nach

Mehr

Produkt-Informationen für

Produkt-Informationen für Produkt-informationen Produkt-Informationen für Produktinformationsblatt zur Tierlebens-Versicherung v. Pferden (AVP 2011) Produktinformationsblatt zur Krankenkostenversicherung v. Pferden (ATP 2011) Produktinformationsblatt

Mehr

A. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtersicherung für Überführungsund

A. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtersicherung für Überführungsund AIG Europe Direktion für Deutschland Oberlindau 76-78 60323 Frankfurt Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung für Überführungs- und Ausfuhrkennzeichen Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Verkehrsmittel-Unfallversicherung zur Payango ExplorerCard Single

Allgemeine Bedingungen für die Verkehrsmittel-Unfallversicherung zur Payango ExplorerCard Single Allgemeine Bedingungen für die Verkehrsmittel-Unfallversicherung zur Payango ExplorerCard Single 1 Versicherter, Versicherer, Versicherungsnehmer 2 Versicherungsumfang 3 Versicherungsleistungen und -summen

Mehr

Mitbewerbervergleich Unfall Stand 12.2013

Mitbewerbervergleich Unfall Stand 12.2013 Was ist versichert: Bemühungen zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachen Vergiftungen durch Einnahme schädlicher Stoffe durch den Schlund (ohne Höchstalter) Bei Vergiftung durch Einatmung ausströmender

Mehr

Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV)

Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht

Mehr

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht & Widerrufsbelehrung Stand: 08. Juni 2015 1. Widerruf von Versicherungsverträgen für Mobile Elektronik (Smartphone, Tablet, Laptop, Kamera) 2. Widerruf von Versicherungsverträgen für Fahrräder

Mehr

Zurück an: Rechtsanwalt Nicolas Klietsch Kurfürstendamm 92 10709 Berlin

Zurück an: Rechtsanwalt Nicolas Klietsch Kurfürstendamm 92 10709 Berlin Zurück an: Rechtsanwalt Nicolas Klietsch Kurfürstendamm 92 10709 Berlin Ich wünsche eine Erstberatung gegen ein pauschales Honorar in Höhe von 50 inklusive Mehrwertsteuer und aller Auslagen. Es soll gegen

Mehr

Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Mitteilung nach 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte/r Versicherungsnehmer/in, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist

Mehr

Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe

Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Index Abschnitt A Was ist versichert? 3 I. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 II. Risikoausschlüsse 3 III. Leistungen des

Mehr

PLUS AvD I HELP. Schutz weltweit

PLUS AvD I HELP. Schutz weltweit Allgemeine Bedingungen der Allianz Gruppen-Versicherung zur Mitgliedschaft PLUS AvD I HELP Schutz weltweit PRÄAMBEL Neben den AvD Clubleistungen Pannen- und Abschlepphilfe stehen dem Mitglied des AvD (nachfolgend

Mehr

ADAC Auslands-Krankenschutz

ADAC Auslands-Krankenschutz ADAC Auslands-Krankenschutz Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt zum ADAC Auslands-Krankenschutz BASIS 2 Pflichtinformationen zum ADAC Auslands-Krankenschutz BASIS 3 Produktinformationsblatt

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

Vertriebspartner Nr. Unterschrift Vertriebspartner Datum und Unterschrift Antragsteller

Vertriebspartner Nr. Unterschrift Vertriebspartner Datum und Unterschrift Antragsteller Antrag/Deckungsnote zur privaten Sportboot-Versicherung nach Maßgabe des Deckungsumfanges und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Sportboot- Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfall-Versicherung

Mehr

SCHADENANZEIGE ZUR REISE-KRANKENVERSICHERUNG

SCHADENANZEIGE ZUR REISE-KRANKENVERSICHERUNG BD24 Berlin Direkt Versicherung AG Potsdamer Platz 10 10785 Berlin Name und Anschrift des Versicherungsnehmers: Vorname: Nachname: Straße: Haus-Nr.: Oder einfach per E-Mail an: schaden@berlin-direktversicherung.de

Mehr

UNFALLVERSICHERUNG 33

UNFALLVERSICHERUNG 33 UNFALLVERSICHERUNG 33 UNFALLVERSICHERUNG WAS IST DAS? Jährlich passieren in Österreich rund 830.000 Unfälle (Quelle: KfV), davon enden fast 9.000 in Invalidität. Über die gesetzliche Sozialversicherung

Mehr

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket

Produkt- und Verbraucherinformationen zum Gut & Günstig Versicherungspaket Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Versicherungsleistungen bieten. Bitte beachten Sie, dass diese Information die wesentlichen Inhalte beschreibt, die

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung

Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung Versorgungsvorschlag für eine Risikoversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 02. Februar 2015 Darstellung für eine Risikoversicherung mit Umtauschrecht nach Tarif RU (Tarifwerk

Mehr

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV)

FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Zahn Tarif KDBE FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) Sehr geehrter Versicherungsnehmer, diese

Mehr

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997) Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung (AVBAR 1997) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes...2 2 Beginn und Dauer des Versicherungsschutzes...2

Mehr

evbd AG Hohe Str. 37 09112 Chemnitz Anbei senden wir Ihnen den Fragebogen zur Angebotserstellung. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause: Name:

evbd AG Hohe Str. 37 09112 Chemnitz Anbei senden wir Ihnen den Fragebogen zur Angebotserstellung. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause: Name: evbd AG Hohe Str. 37 09112 Chemnitz Anbei senden wir Ihnen den Fragebogen zur Angebotserstellung. Ihr Ansprechpartner in unserem Hause: Name: Telefonnr.: Faxnummer: Postanschrift: Mit freundlichen Grüßen

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Inhaltverzeichnis:

Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Inhaltverzeichnis: Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Geltungsbereich: Die ABS gelten als Allgemeiner Teil jener Sachversicherungssparten, die auf die Geltung der ABS besonders hinweisen In dieser Bedingung

Mehr

ADAC Privathaftpflicht-Versicherung

ADAC Privathaftpflicht-Versicherung ADAC Privathaftpflicht-Versicherung ADAC-Schutzbrief Versicherungs-AG Inhaltsverzeichnis Seite Produktinformationsblatt zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung BASIS 2 Pflichtinformationen zur ADAC Privathaftpflicht-Versicherung

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004) Fassung Januar 2008

Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004) Fassung Januar 2008 Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004) Fassung Januar 2008 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als

Mehr

MEDIEN-VERSICHERUNG a. G. KARLSRUHE

MEDIEN-VERSICHERUNG a. G. KARLSRUHE MEDIEN-VERSICHERUNG a. G. KARLSRUHE vorm. Buchgewerbe-Feuerversicherung, gegr. 1899 Borsigstraße 5 76185 Karlsruhe Telefon 0721/5 69 00 0 Fax 0721/5 69 00 16 kontakt@medienversicherung.de www.medienversicherung.de

Mehr

Tarifvorschlag für eine private Krankenversicherung bei der HALLESCHE

Tarifvorschlag für eine private Krankenversicherung bei der HALLESCHE Tarifvorschlag für eine private Krankenversicherung bei der HALLESCHE 'S)FSSO.BY.VTUFSHFCPSFOBN *ISNzHMJDIFS7FSTJDIFSVOHT4DIVU[[VN (FGzSEFSUF1GMFHFFSHjO[VOHTWFSTJDIFSVOH 'e3%&3cbsª5bh ª.POBUMJDIFS(FTBNUCFJUSBH

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis. Reise-Krankenversicherung PREMIUM Produktinformationsblatt KV Premium Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 5 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004)

Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004) Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUB 2004) in der Fassung 10/2007 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als

Mehr

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA

WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA Art.Nr. 03206 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS WELT IM FRIEDEN ENGEL-GERMANIUM EUROPA 1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Versicherbarer Personenkreis Produktinformationsblatt Tarif Reisepolice24.de Reiseschutz für Schüler, Studenten und Praktikanten für Aufenthalte bis zu 2 Jahren Es gelten die Tarifbeschreibungen nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen

Mehr

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN 1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten

Mehr

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung. Um welche Versicherungsart handelt es sich? Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung. Um welche Versicherungsart handelt es sich? Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Produktinformationsblatt Young Travel Reiseversicherung für Au Pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden und Teilnehmern an Work & Travel Programmen bis zu 5 Jahren Sie interessieren

Mehr

Besondere Bedingungen für die Personen- und Fahrrad- Schutzbrief-Versicherung (BB PSFB 2010)

Besondere Bedingungen für die Personen- und Fahrrad- Schutzbrief-Versicherung (BB PSFB 2010) Besondere Bedingungen für die Personen- und Fahrrad- Schutzbrief-Versicherung (BB PSFB 2010) Inhaltsverzeichnis Paragraph Seite 1 Vertragsgrundlage, allgemeine Bestimmungen... 2 2 Leistungsumfang und versicherte

Mehr

Die Probandenversicherung bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten 4. Augsburger Forum für f r Medizinprodukterecht 2008 Dr. med. P. W. Gaidzik Fachanwalt für f r Medizinrecht Institut für f r Medizinrecht

Mehr

Kundeninformation für Ihre ERGO Mobilitätsgarantie

Kundeninformation für Ihre ERGO Mobilitätsgarantie Kundeninformation für Ihre ERGO Mobilitätsgarantie Informationen zum Versicherer 1. Wer sind wir? Ihr Vertragspartner ist die ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf Vorsitzender des Aufsichtsrates:

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die AllianzMobil-Versicherung - Sicherheit und Service für unterwegs (AMobilB) PAS 0050/02

Allgemeine Bedingungen für die AllianzMobil-Versicherung - Sicherheit und Service für unterwegs (AMobilB) PAS 0050/02 Allgemeine Bedingungen für die AllianzMobil-Versicherung - Sicherheit und Service für unterwegs (AMobilB) PAS 0050/02 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Die für Sie getroffenen Bestimmungen

Mehr

Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung AGG plus

Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung AGG plus Fragebogen zur VOV D&O-Versicherung AGG plus Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß, wenn Sie zusätzlich zu der VOV D&O-Versicherung Versicherungsschutz nach Maßgabe

Mehr

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen

Schadenanzeige für Unfall Privatpersonen Vertrags-Nr.: Schaden-Nr.: Rückantwort BGV / Badische Versicherungen 76116 Karlsruhe VN: Straße/Nr.: PLZ/Ort: Telefon dienstlich: Telefon privat: Telefax: Name, Vorname der/des Verletzten: Straße/Nr.:

Mehr

Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit

Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit Capital Invaliditäts- und Todesfallkapitalversicherung bei Unfall und Krankheit Zusatzbedingungen (ZB) Zusatzversicherungen gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) Ausgabe Januar 2009 (Fassung

Mehr

Tarifvorschlag für eine private Krankenversicherung bei der HALLESCHE

Tarifvorschlag für eine private Krankenversicherung bei der HALLESCHE Tarifvorschlag für eine private Krankenversicherung bei der HALLESCHE 'S)FSSO.BY.VTUFSHFCPSFOBN *ISNzHMJDIFS7FSTJDIFSVOHT4DIVU[[VN 1GMFHFUBHFHFMENJU"MUFSVOHTSDLTUFMMVOHBNCVMBOUTUBUJPOjS4UVGF 0-("GMFY"3ª5BH

Mehr

Verbraucherinformation zu Ihrer Musikinstrumenteversicherung. Musikinstrumente

Verbraucherinformation zu Ihrer Musikinstrumenteversicherung. Musikinstrumente Verbraucherinformation zu Ihrer Musikinstrumenteversicherung Musikinstrumente . Inhaltsverzeichnis Seite produktinformationsblatt gemäß 4 VVG-informationspflichtenverordnung 4 Wichtige Anzeigepflichten

Mehr

Antrag Fragebogen zur D&O-Versicherung

Antrag Fragebogen zur D&O-Versicherung Antrag Fragebogen zur D&O-Versicherung Bitte beachten Bevor SIe folgende Fragen beantworten, nehmen Sie bitte die beigefügte gesonderte Mitteilung über die Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen

Mehr

Ihre Vertragsbestimmungen

Ihre Vertragsbestimmungen Ihre Vertragsbestimmungen Produktinformationsblatt Kundeninformationsblatt Versicherungsbedingungen 1 Produktinformationsblatt der in der Fassung vom 01.08.2015 (10031-01) Mit diesem Produktinformationsblatt

Mehr

SCHADENANZEIGE ALLGEMEINE HAFTPFLICHT

SCHADENANZEIGE ALLGEMEINE HAFTPFLICHT Mannheimer Versicherung AG SCHADENANZEIGE ALLGEMEINE HAFTPFLICHT Versicherungsschein-Nummer: Schadennummer: MAtS-Vorgangsnummer: Agentur-Nummer: Versicherungsnehmer: Name, Vorname (bei Rahmenverträgen

Mehr

Leistungsvergleich Schutzbriefversicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung)

Leistungsvergleich Schutzbriefversicherung (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung) Beitrag 76,00 89,50 52,93 55,66 Privatkundenschutzbrief + Einzelmitgliedschaft 49,00 + 27,00 97,00 114,50 55,00 63,50 61,32 Privatkunden-Schutzbrief für die Familie + Mitgliedschaft für die Familie 64,00

Mehr

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung

Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung Besondere Bedingungen zur Unfallversicherung BBU-UnfallSpar - 01/2008 Inhaltsverzeichnis A Erweiterungen zu den AUB 2008 1. Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen 2. Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe

Mehr

Allgemeine Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB 99)

Allgemeine Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB 99) Allgemeine Unfallversicherungs- Bedingungen (AUB 99) Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) Kraftfahrt Kraftfahrt alternativ Kraftfahrt standard Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht A. Allgemeine Bestimmungen A. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010)

Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010) Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2010) Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich

Mehr

Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation

Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Anlage 2 Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Stand 04.2014 Produktinformationsblatt Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung - Stand 04.2014 nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung

Mehr

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT Ausgabe 2015 ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE PRÄMIENBEFREIUNG UND DIE ZAHLUNG EINER RENTE BEI ERWERBSUNFÄHIGKEIT INHALT 1. Begriffe 2 1.1 Erwerbsunfähigkeit 2 1.2 Unfallausschluss 2 1.3 Massgebliches Erwerbseinkommen

Mehr

Druckstücknummer: 990Z009012008 Seite 1 von 5

Druckstücknummer: 990Z009012008 Seite 1 von 5 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 5 VVG (1) Weicht der

Mehr

Bei Verlust der Stimme

Bei Verlust der Stimme 60% 15% 15% 40% 100% 80% Bei Verlust der Stimme 75% 80% 10% 20% 30% 40% 5% 15% Kurkostenbeihilfe bis 6.000,-- Voraussetzung für die Leistung: Die unfallbedingte Verletzung der versicherten Person und die

Mehr

Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) Stand

Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) Stand Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB) Stand 01.01.2015 Produktinformationsblatt ( 4 VVG-InfoV) Die nachfolgende Darstellung soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Merkmale

Mehr

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge Wichtige Daten: Versicherungsschein-Nr. Schadendatum Schadenzeit (Uhrzeit) Schadennummer Meldedatum Land des Schadenseintritts Schadenort ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung EUR Es besteht eine

Mehr