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1 Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! PA-T-SA Netzführungsrichtlinie Strom Geprüft vom Koordinator Geprüft vom Ersteller Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft Inkraftsetzung durch Hauptabteilungsleiter Völler, Dirk, TSQ Thommes, Ulrich, TNL Ramm, Hans-Jürgen, TN Biergans, Achim, T Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im Internet einsehbar Link: PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 1 von 44

2 Stammdaten Zweck Geltungsbereich Begriffe/Abkürzungen Zuständigkeiten Netzführung in den Verteilungsnetzen der Hoch-, Mittel- und Niederspannung Verantwortungsbereich und Aufgaben Verteilungsnetz Hochspannung Schaltleitung Westnetz GmbH (SL) und Netzleitstelle Westnetz GmbH (NLS) Besondere Aufgabenabgrenzungen Verteilungsnetz Mittelspannung Querverbundleitstelle der RheinEnergie (QVL) im Folgenden: "Die zuständige Leitstelle" Besondere Aufgabenabgrenzungen Verteilungsnetz Niederspannung Betrieb von Verteilungsnetzen Hoch-, Mittelspannung Personal mit Schaltberechtigung Berechtigungen Schaltanweisungsberechtigung Freischaltgenehmigung (FG) Schaltberechtigung Berechtigung Anlagenverantwortung im Sinne der DIN VDE Durchführung von Schalthandlungen Erteilung eines Schaltauftrages Definition von Schalthandlungen Definition von Schaltfolgen Prüfschaltungen Freischalten und Freigabe eines Netzteiles Freischaltantrag Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes Erteilung einer Freischaltgenehmigung (FG) Erteilung einer Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV) Erteilung einer Verfügungserlaubnis (VE) Erteilung einer Prüferlaubnis (PE) Kraftwerkseinspeisung Synchronisieren, Parallelschalten, Ausschalten von Generatoren Maschinenleitungen und Maschinentransformatoren Blindleistungsanforderung Berichte und Dokumentation Schaltbericht Störbericht Vor-Ort-Dokumentation Sternpunktbehandlung (Erdschlusskompensation) Neuinbetriebnahmen PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 2 von 44

3 5.2.9 Außerbetriebnahme von Netzteilen für eine nicht absehbare Zeit Besonderheiten bei der Durchführung von Schalthandlungen/Besondere Schaltanweisungen Transformatoren Aufheben der Verriegelung (S1) Tonfrequenzrundsteueranlagen (TRA) Freischalten von Mittelspannungsstationen Sekundärtechnische Arbeiten an SF6 Schaltanlagen Aufnahme der Resonanzkurve bei Erdschlusslöschspulen mit Stufenstellern Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der VE Betrieb von Verteilungsnetzen Niederspannung Spannungshaltung Parallelbetrieb Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes Arbeiten unter Spannung (AuS) Sonstiges Betrieb im Störungsfall Sekundärtechnische Einrichtungen zum Betrieb von Verteilungsnetzen Stations- und Hilfseinrichtungen Leit- und Informationstechnische Einrichtungen Netzschutz-Einrichtungen Zuständigkeitsbereiche der Betriebsführung und Netzführung Zuständigkeitsbereiche der Betriebsführung und Netzführung im Netzgebiet 1 (Köln) und Netzgebiet 2 (Westnetz) Abweichende Zuständigkeitsbereiche der Betriebsführung und Netzführung (z. B. EVL und andere) Beispiele für die Erteilung von FWV, VE, PE, FG und deren Anwendung und Schaltgespräch Beispiele für die Erteilung von FWV, VE, PE, und FG Beispiele für die Anwendung von FWV, VE Beispiel für das Schaltgespräch Wortlaut von Schaltgesprächen Beispiel: Freischaltung einer Mittelspannungsleitung sowie Erden und Kurzschließen in Einzelaufträgen Beispiel: Wiederinbetriebnahme einer 10 kv-mittelspannungsleitung in Einzelaufträgen* Regelungen für die Netze der Partnerunternehmen Hinweise und Verweise Dokumentation Mitgeltende Unterlagen PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 3 von 44

4 Stammdaten Titel Relevant für Dienstleister Netzführungsrichtlinie Strom Ja Gas 0 Wasser 0 Fernwärme 0 Strom Koordinator Revisionsstatus x Dirk Völler Veröffentlicht Gültigkeitsbeginn geplante nächste Revision Zweck Grundlagen dieser Richtlinie sind die einschlägigen VDE-Bestimmungen, die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, der Transmissionscode und der Distributionscode und zur Harmonisierung im Netzbereich des Netzbetreibers Westnetz GmbH auch die Netzführungsrichtlinie der Amprion GmbH und Westnetz GmbH (Netzführung im Übertragungs- und Verteilungsnetz) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Die vorliegende Anweisung gilt für alle die im Auftrag der Hauptabteilung Technischer Netzservice für die hier beschriebenen Prozesse und Aufgaben tätig werden. Diese Anweisung bezieht sich auf die Sparte Strom. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 4 von 44

5 3 Begriffe/Abkürzungen AG Anlagenbetreiber Auftraggeber gibt, mit der Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage, die Regeln und Randbedingungen der Organisation vor. An merkung 1 zum Begriff: Diese Person kann der Eigentümer, Unternehmer, Besitzer oder eine beauftragte Person sein, die die Unternehmerpflichten wahrnimmt. Anmerkung 2 zum Begriff: Falls erforderlich, können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Bei umfangreichen oder komplexen Anlagen kann diese Zuständigkeit auch für Teilanlagen übertragen werden. Anlagenverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, während der Durchführung von Arbeiten die unmittelbare Verantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlage zu tragen die zur Arbeitsstelle gehört. Anmerkung 1 zum Begriff: Der Anlagenverantwortliche hat die möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf die elektrische Anlage oder deren Teile die in seiner Verantwortung stehen, sowie die Auswirkungen der elektrischen Anlage auf die Arbeitsstelle und die arbeitenden Personen zu beurteilen. Falls erforderlich, können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Der Anlagenverantwortliche ist Elektrofachkraft, die über einschlägige Erfahrungen im Betrieb elektrischer Anlagen verfügt, die Vorschriften und interne Richtlinien für den Betrieb elektrischer Anlagen kennt und mit der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen in elektrischen Anlagen vertraut ist. Eine Benennung des Anlagenverantwortlichen ist durch die Organisation des Betriebes oder im Rahmen der Auftragserteilung festgelegt. Wird ein Arbeitsauftrag mündlich, schriftlich oder mit Hilfe elektronischer Systeme erteilt, wird mit Betreten der Arbeitsstelle bzw. der zukünftigen Arbeitsstelle die Verantwortung des Anlagenverantwortlichen wirksam. Die Wahrnehmung der Verantwortung ist zeitlich und örtlich begrenzt. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 5 von 44

6 Arbeitsverantwortlicher ist eine Person, die beauftragt ist, die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle zu tragen. Anmerkung 1 zum Begriff: Erforderlichenfalls können einige mit dieser Verantwortung einhergehende Verpflichtungen auf andere Personen übertragen werden. Der Arbeitsverantwortliche sollte in der Regel Elektrofachkraft sein, die über Kenntnisse für die übertragenen Arbeiten und Erfahrungen mit der Durchführung dieser Arbeiten sowie über Kenntnisse der für die Durchführung der übertragenen Arbeiten anzuwendenden Vorschriften und Normen verfügt. Der Arbeitsverantwortliche hat die Fähigkeit, die übertragenen Arbeiten und die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren zu beurteilen. Eine Beauftragung des Arbeitsverantwortlichen ist durch die Organisation des Betriebes oder im Rahmen der Auftragserteilung festgelegt. Je nach Art und Umfang der Tätigkeiten kann auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person die Funktion eines Arbeitsverantwortlichen übernehmen. Ausschaltstelle Ausschaltstellen sind die Stellen, an denen Netzteile mittels Schaltgeräten ausgeschaltet und/oder voneinander getrennt und wieder eingeschaltet und/oder wieder verbunden werden können. Anmerkung: Werden Trennstrecken nicht durch Schaltgeräte realisiert, sondern durch Abtrennen eines Anlagenteils, z. B. Öffnen von Trennlaschen oder Seilschlaufen, so muss die Luftstrecke mind. den 1,25-fachen Wert des Abstandes DL nach Tabelle 101, DIN VDE , betragen. AWE Betriebsführer Dezentraler Betrieb Durchführungserlaubnis (DE) Automatische Wiedereinschalteinrichtung: Dazu gehören unter anderem LU und KU. Der Betriebsführer wird vom Netzbetreiber beauftragt, in den ihm zugeordneten elektrischen Anlagen und Netzen die Betriebsführung durchzuführen. In den Verteilungsnetzen der RE sind verschiedene Betriebsführer zuständig. ist eine Organisationseinheit, die in den zugeordneten Verteilungsnetzen Niederspannung die Aufgaben der Betriebsführung und Netzführung wahrnimmt. Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung der geplanten Arbeiten durch den Anlagenverantwortlichen an den Arbeitsverantwortlichen an der Arbeitsstelle. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 6 von 44

7 Elektrofachkraft Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV) Freischaltgenehmigung (FG) Freigabe zur Arbeit (FzA) Freischalten Netzbetreiber ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzvorrichtungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde. wird für freigeschaltete Netzteile in Stationen erteilt. Mit der Freigabe zur weiteren Verwendung geht die Verantwortung für das betreffende Netzteil von der netzführenden Stelle auf den Anlagenverantwortlichen über. Wird nur innerhalb der Station angewendet. Eine FWV kann auch für Abschnitte von Netzteilen erteilt werden. dient der Übergabe eines oder mehrerer Netzteile von der netzführenden Stelle an eine andere netzführende Stelle oder an eine schaltanweisungsberechtigte Person zur Vorbereitung und Erteilung einer Freigabe zur weiteren Verwendung bzw. Verfügungserlaubnis. Erteilung der Freigabe zur Arbeit durch den Arbeitsverantwortlichen an die an der Arbeit beteiligten Arbeitskräfte. Der Teil der Anlage an dem gearbeitet werden soll, muss von allen Einspeisungen freigeschaltet sein. Die Freischaltung ist durch Trennstrecken in der Luft oder gleichwertige Isolation herzustellen, so dass sichergestellt ist, dass kein Überschlag erfolgt. Werden Trennstrecken nicht durch Schaltgeräte realisiert, sondern durch Abtrennen eines Anlagenteils, z. B. Öffnen von Trennlaschen oder Seilschlaufen, muss die Luftstrecke mindestens den 1,25-fachen Wert des Abstandes DL nach DIN VDE Tabelle 101 haben. Der Netzbetreiber hat die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der Anlagen und gibt die Regeln und Randbedingungen der Organisation vor. Netzbetreiber in den Verteilnetzten sind die Rheinische Netzgesellschaft (kurz RNG) sowie die Westnetz. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 7 von 44

8 KE KU LU Netzführende Stelle Netzteil Beim Auftreten eines Erdschlusses wird parallel zu der am Transformatorsternpunkt angeschlossenen Erdschlusskompensationsspule, kurzzeitig für wenige Millisekunden, ein niederohmiger Widerstand eingeschaltet. Durch den nun fließenden Erd-Kurzschlussstrom werden im Streckenverlauf die installierten Kurzschlussanzeiger bis zur Fehlerstelle sowie der UMZ-Schutz im betroffenen Abgangsfeld angeregt. Die KE führt jedoch nicht zur Schutzauslösung. Kurzunterbrechung ist die schutztechnische Abschaltung eines Fehlers durch den Leistungsschalter und die anschließende schnelle Wiederzuschaltung. Die kurze Unterbrechungszeit reicht aus, um den Lichtbogen an der Fehlerstelle zu löschen. Langunterbrechung (auch Pausenschaltung genannt): Das Pausenschalterverfahren nutzt das Heraustrennen fehlerbehafteter, einseitig gespeister Netzabschnitte in der spannungslosen Pause der automatischen Wiedereinschaltung. Die netzführende Stelle trifft alle Entscheidungen hinsichtlich der Netzführung und überwacht den Betriebszustand. Ihr obliegen die Anweisungen und Überwachungen bei Fernsteuerung auch die Durchführung von Schalthandlungen. Zu den Aufgaben der netzführenden Stelle gehören auch die Beurteilung und die Genehmigung von Schaltanträgen sowie die Protokollierung des jeweiligen Schaltzustandes. Die netzführende Stelle muss über den aktuellen Schaltzustand sowie über alle Aktivitäten an oder in der Nähe der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden elektrischen Anlagen informiert sein. Bei Störungen ist die netzführende Stelle für die Fehlereingrenzung und die Einleitung der Maßnahmen zur Störungsbehebung verantwortlich. Ein Netzteil ist jeder Teil eines Netzes, der durch Trennstrecken allseitig abgetrennt werden kann. Diese Trennstrecken müssen die Anforderungen der Regeln der Technik erfüllen. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 8 von 44

9 Netzverantwortung Die Netzverantwortung leitet sich aus der Verantwortung und den Pflichten des Netzbetreibers ab. Sie umfasst Verantwortlichkeiten wie, die Sicherstellung des sicheren Betriebes der Anlagen entsprechend der vereinbarten Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die Berücksichtigung der besonderen Gefahren, die bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe der zugeordneten elektrischen Anlagen auftreten können, die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, die ergänzende Sicherheitsüberwachung in Form von Stichproben, die jederzeit organisatorisch eindeutig geregelte Anlagenverantwortung in den zugeordneten Anlagen, die Wahrnehmung, der sich aus seiner Weisungsfunktion ergebenden Führungsaufgabe, um sicherzustellen, dass bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser Anlage sowohl die besonderen Gefahren, die mit der Anlage verbunden sind, berücksichtigt werden, als auch ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet ist, die im Rahmen der Unternehmensorganisation an ausführende Organisationseinheiten delegiert wurden. Netzver antwortliche Stelle "Verantwortlicher Betrieb Stromnetze" Prüferlaubnis (PE) Pflichterde RE Rückschaltdauer Von RE benannte Person, die die Netzverantwortung für die in der Betriebsführung des Technischen Netzservice liegenden Mittel- und Niederspannungsnetze als Gesamtanlage im zugewiesenen Meisterbereich (TBn 1-5) gemäß Organisationsplan hat. Sie übernimmt hier die vom Netzbetreiber delegierten Verpflichtungen und Au fgaben des Anlagenbetreibers entsprechend der Netzbetreiberrichtlinie. ist die Erlaubnis zur Durchführung von Prüfungen, Messungen oder Arbeiten an Schutz-, Steuer- und Messeinrichtungen (Sekundärtechnik) von Netzteilen in verschiedenen Betriebszuständen. ist ein eingeschalteter Sternpunkterdungsschalter, der zum Betrieb des zugehörigen Transformators zwingend vorgeschrieben ist. Die Festlegung der Pflichterden ist der jeweils gültigen Transformatorerdungsliste zu entnehmen. RheinEnergie AG ist die Dauer, die notwendig ist, um ein Netzteil, an dem oder in dessen Nähe gearbeitet wird, wieder in Betrieb zu nehmen. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 9 von 44

10 Schaltanlage Schaltanweisungsberechtigung Schaltberechtigung Schaltauftrag Schalthandlung ist eine Schaltanlage ist der Teil einer Station, in dem Leitungen und andere elektrische Betriebsmittel wahlweise miteinander verbunden oder voneinander getrennt werden können ist die Berechtigung, in einem festgelegten Zuständigkeitsbereich Schaltaufträge und sonstige Anweisungen zu geben. Sie beinhaltet die Schaltberechtigung für diesen Bereich und die Berechtigung, eine FG entgegenzunehmen (trifft nicht für die EVL zu). ist die Berechtigung, in einem festgelegten Bereich Schaltaufträge entgegenzunehmen und Schalthandlungen durchzuführen. ist ein Auftrag an eine Person mit Schaltberechtigung, Schalthandlungen durchzuführen. Laut VDE dienen Schalthandlungen dazu, den Schaltzustand von elektrischen Anlagen zu ändern. Es werden zwei Schalthandlungen unterschieden: Betriebsmäßiges Ein-/Ausschalten von Anlagen, Starten /Stillsetzen von Betriebsmitteln mit Einrichtungen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch gefahrlos ist. Aus- oder Wiedereinschalten von Anlagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten. SS Station(en) Sternpunkterdungsschalter Systemführung Sammelschiene: Unter einer Sammelschiene versteht man eine Anordnung von Leitern, die als zentraler Verteiler von elektrischer Energie dienen. Eine Station ist der Teil elektrischer Netze, der an einem bestimmten Ort hauptsächlich die Enden der Leitungen, die Schaltgeräte, Transformatoren und die Gebäude umfasst. Zur Station gehört auch die Sekundärtechnik. Umgangssprachlich fallen unter diesen Begriff: Ortsnetzstation, Umspannwerk, Umspannanlage, Hauptverteilerstation, Verteilerstation, Innovative Netzstationen etc. ist ein Schalter, der den Transformatorsternpunkt mit Erdpotential verbinden kann; gleichzusetzen mit dem Nullpunkterder. umfasst Aufgaben der Netzführung und der Systemdienstleistungen. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 10 von 44

11 Systemdienstleistung Als Systemdienstleistungen werden diejenigen für die Funktionstüchtigkeit des Systems unvermeidlichen Dienstleistungen bezeichnet, die Netzbetreiber für die Kunden zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen und damit die Qualität der Stromversorgung bestimmen: Frequenzhaltung Spannungshaltung Versorgungswiederaufbau Netzführung Einsatz Tonfrequenzrundsteueranlagen Transformatorleitung TvFK Strom Freileitung oder Kabel, an dessen Ende ein Transformator ohne eigene Schaltgeräte auf der Leitungsseite angeschlossen ist. ist die technisch verantwortliche Führungskraft Strom nach der VDE-AR- N Entspricht der verantwortlichen Elektrofachkraft nach der VDE Verfügungserlaubnis (VE) Wird für ein Netzteil an den Anlagenverantwortlichen erteilt, das nach VDE freigeschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert, an dem die Spannungsfreiheit festgestellt, das kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen wurde. Eine VE kann auch für Abschnitte von Netzteilen erteilt werden. Verteilungsnetz Weisungsberechtigung für Kraftwerke Das Verteilungsnetz umfasst das 110 kv, Mittel- und Niederspannungsnetz. ist die Berechtigung, die Kraftwerke bezüglich der Systemdienstleistungen und der Liefervertragseinhaltung einzusetzen. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 11 von 44

12 4 Zuständigkeiten Anlagenbetreiber (RNG) Neben den sich aus den Unternehmerpflichten ergebenden Aufgaben der Auswahl von qualifizierten Dienstleistern, der Vorgabe zu erbringender Leistungen sowie der Kontrollverantwortung für den sicheren Betrieb von Anlagen, übernimmt der Anlagenbetreiber die gesetzlich geforderte Funktion der Netzplanung das Assetmanagement, die Entwicklung von Instandhaltungsstrategien, die Beauftragung und Kontrolle technischer Projekte. Der Anlagenbetreiber trägt hierfür die wirtschaftliche Verantwortung. Für nachfolgende Aufgaben hat der Anlagenbetreiber dem Betriebsführer mit dem Dienstleistungs-/ Betriebsführungsvertrag die Verantwortung und Zuständigkeit übertragen: den sicheren Betrieb der Anlagen entsprechend der vertraglich vereinbarten Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen die Berücksichtigung der besonderen Gefahren, die bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe der zugeordneten elektrischen Anlagen auftreten können die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht die ergänzende Sicherheitsüberwachung in Form von Stichproben die jederzeit organisatorisch eindeutig geregelte Verantwortung nach DIN VDE : /4.3.1 in den zugeordneten Anlagen die Wahrnehmung, der sich aus seiner Weisungsfunktion ergebenden Führungsaufgabe, um sicherzustellen, dass bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser Anlage sowohl die besonderen Gefahren, die mit der Anlage verbunden sind, berücksichtigt werden als auch ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet ist PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 12 von 44

13 Anlagenverantwortlicher ist eine Person mit Schaltberechtigungen die während der Durchführung von Arbeiten, unmittelbar verantwortlich ist für den sicheren Betrieb der zugeordneten elektrischen Anlage bzw. Anlagenteile, die zur Arbeitsstelle gehören. Der Anlagenverantwortliche ist berechtigt eine FWV / VE / PE entgegen zu nehmen. Weiterhin ist er verantwortlich für, die Berücksichtigung der besonderen Gefahren, die bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe der zugeordneten elektrischen Anlagenteile auftreten können. die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht für diese Anlagenteile. die ergänzende Sicherheitsüberwachung in Form von Stichproben bezüglich der Tätigkeiten an diesen Anlagenteilen. die jederzeit organisatorisch eindeutig geregelte Anlagenverantwortung in den zugeordneten Anlagenteilen. die Wahrnehmung, der sich aus seiner Weisungsfunktion ergebenden Führungsaufgabe, gegenüber dem Arbeitsverantwortlichen und den an der Arbeit beteiligten Personen, um sicherzustellen, dass bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser Anlagenteile sowohl die besonderen Gefahren, die mit diesen Anlagenteilen aber auch mit der Gesamtanlage verbunden sind, berücksichtigt werden, als auch ein sicherer Betrieb der Gesamtanlage gewährleistet ist. Arbeitsverantwortlicher trägt die Verantwortung dafür, dass die einschlägigen Sicherheitsanforderungen, Sicherheitsvorschriften und betrieblichen Anweisungen bei der Durchführung der Arbeit eingehalten werden. Wird eine Arbeit von mehreren Personen gemeinschaftlich durchgeführt, so hat er für eine geordnete Zusammenarbeit zu sorgen. Erkennt der Arbeitsverantwortliche Sicherheitsmängel oder eine Gefährdung, so ist die Arbeit zu unterbrechen und er muss die erforderlichen Maßnahmen mit dem Anlagenverantwortlichen abstimmen. ist und bleibt für die Dauer der Arbeiten an der Arbeitsstelle. ist während der Durchführung der Arbeit an der Arbeitsstelle unmittelbar verantwortlich. Dezentraler Betrieb Kraftwerksleitstand (HKW) ist verantwortlich für die Netzführung, Überwachung und den Betrieb des Niederspannungsnetzes im zugewiesenen Bereich. ist verantwortlich für den sicheren Betrieb eines Kraftwerks (Heizkraftwerk). PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 13 von 44

14 Netzleitstelle (NLS) bei Westnetz GmbH Netzsteuerstelle (NST) bei Westnetz GmbH Netzver antwortliche Stelle "Verantwortlicher Betrieb Stromnetze" ist verantwortlich für Netzführungsaufgaben und für die Durchführung der Steuerung im zugewiesenen Verteilungsnetz sowie in zugewiesenen Schaltanlagen des Übertragungsnetzes. ist verantwortlich für die Durchführung der Steuerung in zugewiesenen Schaltanlagen. Der verantwortliche Betrieb Stromnetze nimmt für die in der Betriebsführung des Technischen Netzservice liegenden Mittel- und Niederspannungsnetze als Gesamtanlage im zugewiesenen Meisterbereich (TBn 1-5) folgende vom Anlagenbetreiber an den Betriebsführer delegierten Verpflichtungen und Aufgaben wahr: den sicheren Betrieb der Anlagen entsprechend der vertraglich vereinbarten Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen die Berücksichtigung der besonderen Gefahren, die bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe der zugeordneten elektrischen Anlagen auftreten können die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht die ergänzende Sicherheitsüberwachung in Form von Stichproben die jederzeit organisatorisch eindeutig geregelte Verantwortung nach DIN VDE : /4.3.1 in den zugeordneten Anlagen die Wahrnehmung, der sich aus seiner Weisungsfunktion ergebenden Führungsaufgabe, um sicherzustellen, dass bei der Durchführung von Arbeiten an oder in der Nähe dieser Anlage sowohl die besonderen Gefahren, die mit der Anlage verbunden sind, berücksichtigt werden, als auch ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet ist Personal mit Schaltberechtigung ist verantwortlich für die Durchführung von Schaltaufträgen in zugewiesenen Schaltanlagen des Verteilungsnetzes, für die Durchführung von Prüfschaltungen im zugewiesenen Aufgabengebiet. Querverbundleitstelle der RheinEnergie AG (QVL) Schaltleitung der Netzregion (SL) bei Westnetz GmbH ist verantwortlich für die Netzführung in den zugewiesenen MS-Netzen sowie Bezugsoptimierung und Einsatz der Kraftwerke der RheinEnergie AG. ist verantwortlich für Netzführungsaufgaben und für die Durchführung der Steuerung im zugewiesenen Verteilungsnetz sowie in zugewiesenen Schaltanlagen des Übertragungsnetzes. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 14 von 44

15 5 Netzführung in den Verteilungsnetzen der Hoch-, Mittel- und Niederspannung 5.1 Verantwortungsbereich und Aufgaben Verteilungsnetz Hochspannung Schaltleitung Westnetz GmbH (SL) und Netzleitstelle Westnetz GmbH (NLS) Im Folgenden: "Die zuständigen Leitstellen" Netzführung und Überwachung Die zuständigen Leitstellen sind für die Netzführung und Überwachung des Verteilungsnetzes im zugewiesenen Bereich verantwortlich. Die Netzführung umfasst den Einsatz der Betriebsmittel mit dem Ziel, den Netzbetrieb zuverlässig, sicher und so wirtschaftlich wie möglich zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere, die Schaltanweisungsberechtigung im Netzführungsbereich, die Durchführung von Schalthandlungen, die Erteilung der Freischaltgenehmigung an berechtigte Personen, die Erteilung der Freigabe zur weiteren Verwendung an den Anlagenverantwortlichen, die Erteilung der Verfügungserlaubnis an den Anlagenverantwortlichen, die Erteilung der Prüferlaubnis an den Anlagenverantwortlichen, die Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung eines gesicherten Netzzustandes in Störungsfällen, die Sternpunktbehandlung einschließlich der Erdschlusskompensation, die Überwachung der Versorgungssicherheit und Einhaltung der Verfügbarkeitskriterien, die Überwachung der Spannung, die Überwachung der Leitungs- und Transformatorenbelastung, die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel, die Überwachung der Rundsteueranlagen, die ordnungsgemäße Erfassung aller Stör- und Warnmeldungen. Spannungshaltung, Blindleistungseinsatz- und Optimierung Zur Spannungshaltung und Einsparung von Verlusten im Verteilungsnetz wird die Blindleistungseinspeisung aus den Kraftwerken ins Verteilungsnetz durch den Netzführer koordiniert. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 15 von 44

16 Durchführung von Steuerung Alle Schalthandlungen innerhalb des zugewiesenen Verteilungsnetzes werden durch die zuständigen Leitstellen angewiesen oder über Fernsteuerung selbst durchgeführt. Die Leitstelle führt, in ihrem zugewiesenen Bereich, Schaltaufträge auf Anweisung der zuständigen Leitstelle durch. Besondere Vorkommnisse und ungewöhnliche Zustände an Betriebsmitteln und Hilfseinrichtungen sind unverzüglich der zuständigen Leitstelle zu melden. Nach Durchführung der Schaltaufträge erfolgt die Rückmeldung an die Auftrag gebende Stelle Besondere Aufgabenabgrenzungen Schnittstellen und Zusammenarbeit zu anderen Netzführern/Netzverantwortlichen werden üblicherweise in einer Vereinbarung geregelt. Bestehen solche Vereinbarungen oder Regelungen mit Partnern oder Kunden, so muss nach diesen verfahren werden. Leitungen, Trafos, E-Spulen und Übergaben zu Partnern und Kunden Die Abstimmung und Festlegung von Freischaltungen, Durchführung der Steuerung und Erteilung der VE für o. g. Leitungen, Trafos, E-Spulen und Übergaben werden zwischen den zuständigen Leitstellen und der netzführenden Stelle des Partners oder Kunden abgewickelt Verteilungsnetz Mittelspannung Querverbundleitstelle der RheinEnergie (QVL) im Folgenden: "Die zuständige Leitstelle" Netzführung und Überwachung Die zuständige Leitstelle ist für die Netzführung und Überwachung des Verteilungsnetzes im zugewiesenen Bereich verantwortlich. Die Netzführung umfasst den Einsatz der Betriebsmittel mit dem Ziel, den Netzbetrieb zuverlässig, sicher und so wirtschaftlich wie möglich zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere, die Schaltanweisungsberechtigung im Netzführungsbereich, die Durchführung von Schalthandlungen, die Erteilung der Freischaltgenehmigung an den Anlagenverantwortlichen, die Erteilung der Freigabe zur weiteren Verwendung an den Anlagenverantwortlichen, die Erteilung der Verfügungserlaubnis an den Anlagenverantwortlichen, die Erteilung der Prüferlaubnis an den Anlagenverantwortlichen, die Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung eines gesicherten Netzzustandes in Störungsfällen, die Sternpunktbehandlung einschließlich der Erdschlusskompensation, die Überwachung der Versorgungssicherheit und Einhaltung der Verfügbarkeitskriterien, die Überwachung der Spannung, die Überwachung der Leitungs- und Transformatorenbelastung, PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 16 von 44

17 die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel, die Überwachung der Rundsteueranlagen, die ordnungsgemäße Erfassung aller Stör- und Warnmeldungen. Spannungshaltung, Blindleistungseinsatz- und Optimierung Zur Spannungshaltung und Einsparung von Verlusten im Verteilungsnetz wird die Blindleistungseinspeisung aus den Kraftwerken ins Verteilungsnetz durch den Netzführer koordiniert. Durchführung von Steuerung Alle Schalthandlungen innerhalb des zugewiesenen Verteilungsnetzes werden durch die zuständige Leitstelle angewiesen oder über Fernsteuerung selbst durchgeführt. Besondere Vorkommnisse und ungewöhnliche Zustände an Betriebsmitteln und Hilfseinrichtungen, sind unverzüglich der zuständigen Leitstelle zu melden. Nach Durchführung der Schaltaufträge erfolgt die Rückmeldung an die zuständige Leitstelle Besondere Aufgabenabgrenzungen Schnittstellen und Zusammenarbeit zu anderen Netzführern/Netzverantwortlichen werden üblicherweise in einer Vereinbarung geregelt. Bestehen solche Vereinbarungen mit Partnern oder Kunden, so muss nach diesen verfahren werden. Leitungen, Trafos, E-Spulen und Übergaben zu Partnern und Kunden: Die Abstimmung und Festlegung von Freischaltungen, Durchführung der Steuerung und Erteilung der VE für o. g. Leitungen, Trafos, E-Spulen und Übergaben werden zwischen den zuständigen Leitstellen und der netzführenden Stelle des Partners oder Kunden abgewickelt Verteilungsnetz Niederspannung Der Betrieb Netze Strom ist für die dezentrale Netz- und Betriebsführung des Niederspannungsnetzes im zugewiesenen Bereich verantwortlich. Die dezentrale Netz- und Betriebsführung umfasst den Einsatz der Betriebsmittel mit dem Ziel, den Netzbetrieb zuverlässig, sicher und so wirtschaftlich wie möglich zu gewährleisten. Zur Netz- und Betriebsführung gehören insbesondere, die Schaltanweisungsberechtigung im Netzführungsbereich, die Durchführung von Schalthandlungen, die Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung eines gesicherten Netzzustandes in Störungsfällen, die Dokumentation aller Versorgungsunterbrechungen gemäß den Vorgaben der BNetzA bzw. FNN in einem Störbericht, die Überwachung der Spannung, die Überwachung der Leitungs- und Transformatorenbelastung, die Überwachung der Versorgungssicherheit und Einhaltung der Verfügbarkeitskriterien, die Überwachung der Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 17 von 44

18 5.2 Betrieb von Verteilungsnetzen Hoch-, Mittelspannung Personal mit Schaltberechtigung Personal mit Schaltberechtigung führt Schaltaufträge im Verteilungsnetz auf unmittelbare Anweisung der zuständigen netzführenden Stelle durch. Personal mit Schaltberechtigung führt Prüfschaltungen in zugewiesenen Schaltanlagen nach vorheriger Absprache mit der zuständigen netzführenden Stelle durch Berechtigungen Die Namen der Personen für alle nachfolgend aufgeführten Berechtigungen sind auf der Querverbundleitstelle hinterlegt. Berechtigungen sind von der zuständigen Organisationseinheit (GL) über TSQ zu beantragen. Die Anforderungen hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen der Personen sind in der Anlage (AN-T-SA Erforderliche Qualifikationen) beschrieben Schaltanweisungsberechtigung Die Schaltanweisungsberechtigung wird von der zuständigen TvFK Strom erteilt Freischaltgenehmigung (FG) Die Berechtigung, eine Freischaltgenehmigung (FG) entgegenzunehmen, wird von der zuständigen TvFK Strom erteilt Schaltberechtigung Die Schaltberechtigung (einschließlich der Eigenbedarfseinrichtungen in zugewiesenen Stationen) wird von der zuständigen TvFK Strom erteilt Berechtigung Anlagenverantwortung im Sinne der DIN VDE Die Berechtigung Anlagenverantwortung im Sinne der DIN VDE zu übernehmen und somit die Berechtigung zur Entgegennahme einer Verfügungserlaubnis (VE), Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV) und Prüferlaubnis (PE) wird von der zuständigen TvFK Strom erteilt Durchführung von Schalthandlungen Bei der Durchführung von Schalthandlungen gilt der Grundsatz: Fernsteuerung vor Nahsteuerung vor Ortssteuerung Schalthandlungen über Fernsteuerung PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 18 von 44

19 Ist dem über Fernsteuerung schaltenden Personal bekannt, dass sich Personen in der Schaltanlage aufhalten, so besteht die Verpflichtung zur Kontaktaufnahme. Das vor Ort tätige Personal ist aufzufordern, den Gefahrenbereich bzw. den Schaltanlagenraum zu verlassen. Die fernsteuernde Stelle ist zur Kontaktaufnahme nicht verpflichtet, wenn Schalthandlungen zur Abwehr von Gefahren oder Netzzusammenbrüchen unverzüglich durchgeführt werden müssen, oder in der Schaltanlage niemand telefonisch erreicht werden kann. In keinem Falle dürfen Schaltgeräte über Fernsteuerung betätigt werden von denen eine erhöhte Gefahr ausgeht und für die eine besondere Handlungsanweisung besteht. Es muss sichergestellt sein, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich bzw. im Schaltanlagenraum aufhalten. Werden Anlagen oder Teile von Anlagen, in denen sich bekannterweise Personen aufhalten, durch das Ansprechen von Netzschutzeinrichtungen spannungslos, so ist deren Wiederinbetriebnahme unabhängig von allen anderen Kriterien erst nach Kontaktaufnahme zu dem vor Ort tätigen Personal zulässig. Dies gilt auch bei der Auslösung von Abzweigen, in deren Gegenstation sich bekannterweise Personal aufhält. Schalthandlungen über Nahsteuereinrichtungen Schaltet ein Schaltberechtigter auf Anweisung der Leitstelle über Nahsteuereinrichtung in einer Anlage, so ist er verpflichtet dafür zu sorgen, dass sich niemand im Gefahrenbereich bzw. im Schaltanlagenraum aufhält. Schalthandlungen vor Ort Der mit einer Schalthandlung beauftragte Schaltberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Personen zugegen sind, die mit der Schalthandlung unmittelbar zu tun haben. Alle anderen Personen sind zum Verlassen des Gefahrenbereichs bzw. des Schaltanlagenraumes aufzufordern Erteilung eines Schaltauftrages Ein Schaltauftrag ist eine Anweisung an eine netzführende Stelle oder berechtigte Person, die im Schaltauftrag angegebenen Schalthandlungen durchzuführen oder den Schaltauftrag weiterzuleiten. Eine Freischaltgenehmigung wird an berechtigte Personen erteilt, um im abgesprochenen Umfang Schalthandlungen durchzuführen. Alle angewiesenen Schalthandlungen sind von der netzführenden Stelle zu dokumentieren. Alle nicht durch die netzführende Stelle angewiesenen Schalthandlungen müssen vor Ort dokumentiert werden. Wird in einem erteilten Schaltauftrag ein Irrtum erkannt oder vermutet, so besteht die Verpflichtung, die netzführende Stelle auf diesen Irrtum aufmerksam zu machen. Eine eigenmächtige Korrektur des Schaltauftrages ist nicht gestattet. Schaltaufträge und Rückmeldungen müssen zur Vermeidung von Hörfehlern im Wortlaut wiederholt und dann bestätigt werden, siehe Beispiel für Schaltgespräche. Schaltaufträge können zu Sammelaufträgen zusammengefasst werden. In Notfällen ist es zur Abwendung einer direkten Gefahr zulässig, eine Schalthandlung ohne Schaltauftrag durchzuführen. Die netzführende Stelle ist unverzüglich hiervon zu unterrichten. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 19 von 44

20 Abweichende Regelungen für Schaltaufträge sind in der mit geltenden Anweisung zur Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln (AN-T-SA Einhaltung der Fünf Sicherheitsregeln) festgelegt Definition von Schalthandlungen Die eingerahmten Begriffe sind für Schaltaufträge zu verwenden. Aus- oder Einschalten von Leistungs-, Last- oder Lasttrennschaltern: S c h a l t e r S c h a l t e r a u s s c h a l t e n e i n s c h a l t e n Betätigung eines Leistungs-, Last- oder Lasttrennschalters: Sind Schaltfelder an das Parallelschaltgerät (PSG) / die Parallelschalteinrichtung (PSE) angeschlossen, so ist in der Regel mit PSG/PSE zu schalten. Herstellen einer Trennstrecke durch Ausschalten eines Trennschalters: T r e n n s c h a l t e r a u s s c h a l t e n oder T r e n n e r ö f f n e n Aufheben einer Trennstrecke durch Einschalten eines Trennschalters: T r e n n s c h a l t e r e i n s c h a l t e n oder T r e n n e r s c h l i e ß e n Sichern aller Schaltgeräte eines freigeschalteten Netzteiles gegen unbeabsichtigtes Einschalten, vorzugsweise durch Sperren des Betätigungsmechanismus. Wenn für die Betätigung der Schaltgeräte Hilfsenergie erforderlich ist, muss diese entsprechend unwirksam gemacht werden. Bei Fern- und Nahsteuerung darf das "Gegen Wiedereinschalten sichern" nach dem Erden und Kurzschließen erfolgen. Wird für Arbeiten an Netzteilen außerhalb von Stationen, z. B. Leitungen, mittels Fernsteuerung freigeschaltet, ist ein "Gegen Wiedereinschalten sichern" in der fernsteuernden Stelle nicht ausreichend. Wird durch Fernsteuerung gegen Wiedereinschalten gesichert, muss die Betätigung der Schaltgeräte vor Ort ebenfalls unterbunden werden (VDE : /6.2.3). G e g e n W i e d e r e i n s c h a l t e n s i c h e r n PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 20 von 44

21 Einschalten von Erdungsschaltern oder Einlegen von frei- bzw. zwangsgeführten Erdungs- und Kurzschließeinrichtungen. E r d e n u n d K u r z s c h l i e ß e n Aufheben der Sicherungsmaßnahme "Erden und Kurzschließen". E n t e r d e n Aufheben der Sicherungsmaßnahmen "Gegen Wiedereinschalten sichern" Bei Fern- und Nachsteuerung darf das "Gegen Wiedereinschalten sichern" aufgehoben werden, bevor enterdet wird. G e g e n W i e d e r e i n s c h a l t e n s i c h e r n a u f h e b e n Definition von Schaltfolgen Allseitiges Abtrennen von Netzteilen durch: Ausschalten der Leistungs-, Last- oder Lasttrennschalter Ausschalten der Trennschalter F r e i s c h a l t e n Bei Sammelschienenwechseln werden die in Betrieb befindlichen Felder von einer Sammelschiene auf eine andere Sammelschiene umgeschaltet. Der Sammelschienenwechsel wird entsprechend den Gegebenheiten der jeweiligen Anlage durchgeführt. S a m m e l s c h i e n e n w e c h s e l Prüfschaltungen Prüfschaltungen sind notwendig bei Revisionen, Verriegelungsprüfungen, Inbetriebnahmeprüfungen und bei der Fehlersuche. Sie sind mit der netzführenden Stelle abzustimmen. Für die Dauer der Prüfung hat der Anlagenverantwortliche dafür zu sorgen, dass andere Arbeiten in diesem Bereich eingestellt und die Arbeitssicherheit eingehalten wird. Nach Beendigung der Prüfschaltungen ist der Ausgangszustand wieder herzustellen. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 21 von 44

22 5.2.4 Freischalten und Freigabe eines Netzteiles Freischaltantrag Ein Freischaltantrag ist ein Antrag von der netzverantwortlichen Stelle an die netzführende Stelle, die Freischaltung von Netzteilen zu genehmigen. Der Antrag muss frühzeitig (möglichst drei Werktage vor dem Freischalttermin) gestellt werden und Angaben über Art, Ort, Umfang, Dauer der Arbeit, die Rückschaltdauer sowie die Nennung der Organisationseinheit, die den Anlagenverantwortlichen stellt, enthalten. Sofern keine besonderen Gründe entgegenstehen, ist der Freischaltantrag schriftlich, mit den hierfür vorgesehenen "digitalen Schaltantragsformularen", an die netzführende Stelle zu stellen. Die netzführende Stelle dokumentiert den Freischaltantrag in der hierfür vorgesehenen Datenbank "Schaltantrag". Freischaltungen, die Änderung der Leitungsführung, Neu- und Umbauten von Stationen und Netzänderungen beinhalten, bedürfen der Aufstellung eines Arbeitsprogrammes unter Beifügung von Übersichtsschaltplänen in einpoliger Darstellung und ggf. Phasenführungsplänen sowie die dafür erforderlichen Freischaltanträge. Die entsprechenden Feldbezeichnungen in Schaltanlagen bzw. Mastnummern der Leitungen sind auszuführen. Die Dokumente sind vom Anlagenverantwortlichen an den Verantwortlichen Betrieb Stromnetz weiterzuleiten. Dieser prüft die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit und leitet diese mit dem Freischaltantrag an die netzführende Stelle weiter. Die jeweilige netzführende Stelle erstellt dazu einen Schaltablauf. Baumaßnahmen, die über die Zuständigkeitsbereiche einer jeweiligen netzführenden Stelle hinausgehen, werden zwischen den einzelnen netzführenden Stellen abgestimmt und von einer dieser Stellen ggf. ein Schaltablauf erstellt Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes Die fünf Sicherheitsregeln sind die Grundlage für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen. Die vorgegebene Reihenfolge, Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen und benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken, ist wesentlich und daher einzuhalten, sofern im Einzelfall nicht wichtige Gründe entgegenstehen. Sollte es wichtige Gründe geben, von der Reihenfolge abzuweichen, ist zu gewährleisten, dass die gleiche Sicherheit wie bei normaler Reihenfolge gegeben ist. Zum Beispiel wird in ferngesteuerten Anlagen über die Fernsteuerung zuerst geerdet und kurzgeschlossen und dann gegen Wiedereinschalten gesichert Erteilung einer Freischaltgenehmigung (FG) Die netzführende Stelle erteilt die FG für definierte Netzteile unter Nennung der Uhrzeit und der Netzteile sowie des Schaltzustandes an den Schaltanweisungsberechtigten. Hiermit wird der Schaltanweisungsberechtigte für diesen Teil des Netzes netzführende Stelle. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 22 von 44

23 Nach Erhalt der FG führt der Schaltanweisungsberechtigte alle Schalthandlungen sowie erforderliche Maßnahmen eigenständig aus bzw. weist diese an. Alle Schalthandlungen und Maßnahmen sind von ihm zu dokumentieren. Nach Beendigung der Arbeiten ist die FG vom Schaltanweisungsberechtigten, unter Nennung des Schaltzustandes an die zuständige netzführende Stelle zurückzugeben. Erteilung und Rückgabe der FG sind unter Angabe folgender Daten durch die netzführende Stelle zu dokumentieren: Datum Uhrzeit Netzteile Erteiler Empfänger Die netzführende Stelle ist im Störungsfall berechtigt, die FG vom Schaltanweisungsberechtigten zurückzufordern, wobei dieser den aktuellen Schaltzustand benennen muss Erteilung einer Freigabe zur weiteren Verwendung (FWV) Die FWV wird für freigeschaltete Netzteile in Stationen erteilt. Die zuständige Leitstelle erteilt die FWV an den Anlagenverantwortlichen. Soll an einem Trennschalter gearbeitet werden, muss die FWV bzw. VE für die Netzteile beiderseits des Trennschalters eingeholt werden. Eine FWV kann auch für Abschnitte von Netzteilen erteilt werden. Wird der Anlagenverantwortliche von einem Anderen im Verlauf der Arbeiten abgelöst, ist dies der netzführenden Stelle mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße Meldung ist die abzulösende Person verantwortlich. Nach Beendigung der Arbeiten ist die FWV an die zuständige Leitstelle zurückzugeben. Erteilung und Rückgabe der FWV sind unter Angabe folgender Daten durch die netzführende Stelle und den Anlagenverantwortlichen zu dokumentieren: Datum Uhrzeit Netzteil Erteiler Empfänger Abweichende Regelungen für die Erteilung einer FWV sind in der mitgeltenden Anweisung zur Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln (AN-T-SA Einhaltung der Fünf Sicherheitsregeln) festgelegt Erteilung einer Verfügungserlaubnis (VE) Die zuständige Leitstelle erteilt die VE, über ein Netzteil das nach VDE : entsprechend den ersten vier Sicherheitsregeln freigeschaltet wurde, an den Anlagenverantwortlichen. Die 5. Sicherheitsregel wird eigenverantwortlich vor Ort durchgeführt (Siehe AN-T-SA Beispiele für die Anwendung von FWV, VE). PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 23 von 44

24 Soll an einem Trennschalter gearbeitet werden, muss die VE bzw. FWV für die Netzteile beiderseits des Trennschalters eingeholt werden. Eine VE kann auch für Abschnitte von Netzteilen erteilt werden. Wird der Anlagenverantwortliche von einem Anderen im Verlauf der Arbeiten abgelöst, ist dies der netzführenden Stelle mitzuteilen. Für die ordnungsgemäße Meldung ist die abzulösende Person verantwortlich. Nach Beendigung der Arbeiten ist die VE an die zuständige Leitstelle zurückzugeben. Erteilung und Rückgabe der VE sind unter Angabe folgender Daten durch die netzführende Stelle und den Anlagenverantwortlichen zu dokumentieren: Datum Uhrzeit Netzteil Erteiler Empfänger Abweichende Regelungen für die Erteilung einer VE sind in der mitgeltenden Anweisung zur Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln (AN-T-SA Einhaltung der Fünf Sicherheitsregeln) festgelegt Erteilung einer Prüferlaubnis (PE) Die PE zur Durchführung von Prüfungen, Messungen oder Arbeiten an Schutz-, Steuer- und Messeinrichtungen (Sekundärtechnik) von Netzteilen in verschiedenen Betriebszuständen erteilt die zuständige Leitstelle an den Anlagenverantwortlichen. Umfang und mögliche Auswirkungen der Prüfung, Messung oder Arbeit sind vor Erteilung der PE an die zuständige Leitstelle bekannt zu geben. Nach Beendigung der Arbeiten ist die PE unter Nennung des Schaltzustandes an die zuständige Leitstelle zurückzugeben. Erteilung und Rückgabe der PE sind unter Angabe folgender Daten durch die netzführende Stelle und den Anlagenverantwortlichen zu dokumentieren: Datum Uhrzeit Sekundärtechnik des Netzteils Erteiler Empfänger Kraftwerkseinspeisung Synchronisieren, Parallelschalten, Ausschalten von Generatoren Vor dem Synchronisieren oder Parallelschalten bzw. Ausschalten von Generatoren ist die zuständige Leitstelle durch den Kraftwerksbetreiber zu informieren. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 24 von 44

25 Die notwendigen Schaltungen der Trennschalter werden vom Kraftwerk bei der zuständigen Leitstelle angefordert. Sofern die Ein-/Ausschaltung des Leistungsschalters in der Netzstation nicht durch das Kraftwerk erfolgt, hat das Kraftwerk Kontakt mit der steuernden Stelle aufzunehmen Maschinenleitungen und Maschinentransformatoren Kraftwerkseinspeiseleitungen: Freischaltanträge über Maschinenleitungen, Maschinentransformatoren, Kraftwerkseinspeiseleitungen und Anfahrleitungen im Verteilungsnetz sind an die zuständige Leitstelle zu stellen. Wird dabei der Kraftwerkseinsatz beeinträchtigt, erfolgt die Koordinierung zwischen dem Kraftwerksbetreiber und der zuständigen Netzführung Blindleistungsanforderung Die Anforderung der Blindleistung erfolgt durch die zuständige Leitstelle bei den Kraftwerkseinheiten, die in das Verteilungsnetz einspeisen Berichte und Dokumentation Schaltbericht Die mit der Netzführung beauftragten Dienststellen haben für ihren Bereich einen Schaltbericht zu führen. Im Schaltbericht sind alle Schaltungen, die von der netzführenden Stelle angewiesen bzw. durchgeführt wurden, unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, des Netzteiles, des Erteilers und des Empfängers zu dokumentieren. Bei Erteilung einer Freischaltgenehmigung, Freigabe zur weiteren Verwendung, Verfügungs- oder Prüferlaubnis und deren Rückgabe ist die Uhrzeit und der Name der Person zu vermerken, an welche die Erlaubnis erteilt bzw. von welcher sie zurückgegeben wurde Störbericht Vorkommnisse, Störungen und Versorgungsunterbrechungen im Verteilungsnetz sind durch die zuständige Leitstelle mindestens gemäß den Vorgaben der BNetzA bzw. FNN in einem Störbericht zu dokumentieren und nach internen Vorgaben zu melden bzw. zu informieren (Störungsinformation, Meldeweg) Vor-Ort-Dokumentation Bei allen Freischaltungen sind die durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Erteilung der Durchführungserlaubnis (DE) vom Anlagenverantwortlichen an den Arbeitsverantwortlichen sowie die Freigabe zur Arbeit (FzA) vom Arbeitsverantwortlichen an Personen die an der Arbeit beteiligt sind auf den hierfür vorgesehenen Formularen zu dokumentieren. Die Dokumentation wird entsprechend interner Regelungen archiviert und kontrolliert. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 25 von 44

26 5.2.7 Sternpunktbehandlung (Erdschlusskompensation) Die zuständige Leitstelle ist für die Erdschlusskompensation im zugewiesenen Bereich zuständig. Die Verteilungsnetze sollen nach Möglichkeit in Normalschaltung überkompensiert betrieben werden. Das Öffnen und Schließen der Trennschalter an Erdschlusslöschspulen kann bei eingeschaltetem Transformator erfolgen. Während eines Erdschlusses darf die Erdschlusslöschspule nicht abgeschaltet werden. Erdschlusslöschspulen mit Stufensteller müssen vor Änderung der Stufenstellung ausgeschaltet werden. Tauchkernspulen dürfen während des Betriebes und auch im Erdschlussfall verstellt werden. Transformatoren mit starrer Sternpunkterdung dürfen nicht gleichzeitig mit E-Spulen beschaltet werden. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung zulässig. Vor dem Kuppeln von Netzgruppen sind die Resonanzregler auszuschalten. Werden Teilnetze im 110 kv-verteilungsnetz mit starrer/ niederohmiger Sternpunkterdung betrieben, ist grundsätzlich vor dem Kuppeln dieser Teilnetze mit dem gelöscht betriebenen Netz die starre/ niederohmige Sternpunkterdung auszuschalten Neuinbetriebnahmen Die netzführende/n Stelle/n ist/sind frühzeitig vor beabsichtigten Neuinbetriebnahmen von Schaltanlagen und Netzteilen sowie Provisorien im Netz unter Angabe der erforderlichen Daten zu unterrichten. Hierzu gehören Schalt- und Anlagenpläne in einpoliger Darstellung, erforderliche Daten der Netzteile (z. B. Leitungsquerschnitte, Belastbarkeit, Trafodaten, Schutzeinstellungen, Erdschlussstrom etc.) sowie bei fernwirktechnischer Anbindung die erforderlichen Daten wie Stationsadresse, Datenpunktlisten etc. An den Netzführungs- und Betriebsführungsgrenzen unterrichten sich die Netz- und Betriebsführer frühzeitig gegenseitig über geplante Neuinbetriebnahmen. Die erforderlichen Arbeiten vor einer Neuinbetriebnahme sind zwischen den Betriebsführern und deren beauftragten Anlagenverantwortlichen aufeinander abzustimmen um deren zeitnahe Durchführung zu gewährleisten. Nach Abschluss aller erforderlichen Arbeiten ist jeder Verantwortlicher Betrieb Stromnetze verpflichtet, für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Anlagen und Netzteile eine Abnahme- und Funktionsprüfung durchzuführen. Erst nach erfolgreicher Abnahmeprüfung übergibt der vom Verantwortlicher Betrieb Stromnetze beauftragte Anlagenverantwortliche die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden neuen Anlagen und Netzteile betriebsbereit an die netzführende Stelle. Neue Leitungen werden nach DIN VDE geerdet und kurzgeschlossen in die Netzführungshoheit der netzführenden Stelle übergeben. Neue Netzteile in Stationen werden ungeerdet und mit ausgeschalteten Schaltgeräten in die Netzführungshoheit der netzführenden Stelle übergeben. Neue Anlagen und Netzteile sind im QVL-Leitsystem bis zur Übergabe in die QVL-Netzführungshoheit mit entsprechenden Hinweisen (noch keine Übergabe an Netzführung) zu kennzeichnen. Ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Anlagen und Netzteile in die Netzführungshoheit der netzführenden Stelle sind entsprechenden Genehmigungen, Erlaubnisse und Verfügungen für diese Netzteile bei der netzführenden Stelle zu beantragen. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 26 von 44

27 Zusätzlich ist die PA-T-SA Technische Abnahme von MS-Stationen ohne Leistungsschalter und /oder Sekundärtechnik zu beachten Außerbetriebnahme von Netzteilen für eine nicht absehbare Zeit Die netzführende/n Stelle/n ist/sind frühzeitig vor beabsichtigten Außerbetriebnahmen von Netzteilen für eine nicht absehbare Zeit zu unterrichten. An den Netzführungs- und Betriebsführungsgrenzen unterrichten sich die Netz- und Betriebsführer frühzeitig gegenseitig über Außerbetriebnahmen von Netzteilen für eine nicht absehbare Zeit. Wird ein Netzteil für eine nicht absehbare Zeit außer Betrieb genommen, so entscheidet die zuständige Leitstelle, ob die Netzführung hierüber entfällt. Vor Entfall der Netzführung muss durch den Anlagenverantwortlichen dieses Netzteil dauerhaft kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen werden sowie die Steuerungs- und Überwachungseinrichtung unwirksam gemacht werden. Entfällt die Netzführung für das Netzteil (Entlassung aus dem Netzverband), so geht es in die alleinige Zuständigkeit des "Verantwortlichen Betrieb Stromnetze" über. Soll das Netzteil wieder in Betrieb genommen werden, so liegt eine Neuinbetriebnahme nach vor Besonderheiten bei der Durchführung von Schalthandlungen /Besondere Schaltanweisungen Die AA-T-SA Umgang mit besonderen MS-Schaltanlagen/-geräten in Stationen ist zusätzlich einzuhalten und zu beachten Transformatoren Einschalten von Transformatoren Vor dem Einschalten von Transformatoren mit Pflichterde muss der Sternpunkterdungsschalter eingeschaltet sein. In der Regel sollen Transformatoren zuerst oberspannungsseitig eingeschaltet (unter Spannung gesetzt) werden. Vor dem Einschalten der Unterspannungsseite ist die Transformatorspannung an die Netzspannung anzugleichen. Nach dem Einschalten ist ggf. der Spannungsregler in Betrieb zu nehmen. Ausschalten von Transformatoren Bei der Ausschaltung von Transformatoren mit Pflichterde bleibt der Sternpunkterdungsschalter eingeschaltet (nur bei starrer Erde). Vor dem Ausschalten eines Transformators sind an ihn angeschlossene Erdschlusslöschspulen und Drosselspulen auszuschalten und zu trennen, sofern keine Sonderanweisung besteht. Bei Tonfrequenzrundsteueranlagen ist nach entsprechenden Anweisungen zu verfahren. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 27 von 44

28 Zur Vermeidung von Blindleistungssprüngen ist im Bedarfsfall die Stufenstellung zur Verringerung des Leistungsflusses anzupassen. Der Transformator wird in der Regel zuerst auf der Unterspannungsseite und danach auf der Oberspannungsseite ausgeschaltet. Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen (z. B. Sprühfluteinrichtungen) Für die Außerbetriebnahme einer Brandschutzeinrichtung eines in Betrieb befindlichen Transformators ist der Anlagenverantwortliche zuständig. Es ist gemäß der AA-T-SL "Verhalten in Stationen mit automatischen CO - Feuerlöschanlagen" zu verfahren. 2 Die Außer- bzw. Wiederinbetriebnahme ist mit der zuständigen Leitstelle abzustimmen Aufheben der Verriegelung (S1) Das Aufheben der Feld- oder Anlagenverriegelung bei in Betrieb befindlichen Netzteilen darf nur nach Freigabe durch die netzführende Stelle von Personal mit Schaltberechtigung durchgeführt werden. Alle danach folgenden Schalthandlungen sind zwingend als Einzel-Schaltanweisung zu erteilen bzw. auszuführen Tonfrequenzrundsteueranlagen (TRA) Für die Netzführung der Rundsteuerung ist die zuständige Leitstelle zuständig. Die Netzführung umfasst den ordnungsgemäßen Einsatz der TRA-Betriebsmittel, die Überwachung des Rundsteuerbetriebes, das Schalten der Rundsteuereinspeisungen sowie das Einleiten von erforderlichen Maßnahmen im Störungsfall. Schaltungen im Mittelspannungsnetz, die wesentlichen Auswirkungen auf die zuverlässige Ansteuerung der Rundsteuerempfänger haben können, sind frühzeitig mit der jeweiligen Fachabteilung abzustimmen Freischalten von Mittelspannungsstationen Nach der eigenverantwortlich ausgeführten Umschaltung des Niederspannungsnetzes wird die unterund oberspannungsseitige Freischaltung des oder der Netztrafos, durch die Leitstelle angewiesen. Der Schaltberechtigte meldet diese nach der Durchführung an die Leitstelle zurück. Hier erfolgt die zeitnahe Nachführung des oder der Trafo-Mittelspannungsschalter im Leitsystem. Die Freischaltung der Mittelspannungsnetzleitungen erfolgt nach dem in 5.2.3/5.2.4 beschriebenen Ablauf. Nach der Durchführungsmeldung des Schaltberechtigten an die Leitstelle erfolgt die zeitnahe Nachführung der Schaltgerätestellungen im Netzabbild der Leitstelle. Die Markierung der Leitungserdung erfolgt nun stationsbezogen an den Ausschaltstellen der Mittelspannungsleitungen. Der Anlagenverantwortliche erhält eine Verfügungserlaubnis über die Netzleitungen und eine FWV über die freigeschaltete /n Sammelschiene/n sowie eine FWV über den bzw. die Netztrafos der Station, die in der Betriebsführungshoheit RE-Hauptabteilung T liegen. Die Dokumentation erfolgt zeitnah im aktiven Netzabbild des Leitsystems in der Leitstelle. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 28 von 44

29 Sekundärtechnische Arbeiten an SF6 Schaltanlagen Werden Arbeiten an SF6-Schaltanlagen im Sekundärtechnikbereich oder an mechanischen Komponenten durchgeführt und keine Arbeiten an, in oder in der Nähe unter Spannung stehender Teile erforderlich, erhält der Anlagenverantwortliche eine PE für diesen Bereich des Netzteils von der netzführenden Stelle. Erforderliche Prüfschaltungen sind mit der netzführenden Stelle abzustimmen Aufnahme der Resonanzkurve bei Erdschlusslöschspulen mit Stufenstellern Wird beim Verstellen des Stufenstellers der Erdschlusslöschspule der Schutzvorrichtungsabstand nach DIN VDE 0101 unterschritten (Schutzvorrichtungen werden entfernt) oder bei nicht vorhandenen Schutzvorrichtungen die Annäherungszone nach DIN VDE 0105 unterschritten, erhält der Anlagenverantwortliche eine FwV von der netzführenden Stelle. Nach erfolgter Durchführung der erforderlichen Maßnahmen der fünf Sicherheitsregeln durch den Anlagenverantwortlichen und anschließendem Verstellen des Stufenstellers der Erdschlusslöschspule, gibt der Anlagenverantwortliche die FwV an die netzführende Stelle zurück, nachdem er seine durchgeführten Maßnahmen wieder aufgehoben hat. Nach erfolgter Messung der Resonanzspannung wiederholen sich diese Vorgänge bis der Arbeitspunkt der Erdschlusslöschspule ermittelt ist Aufheben von Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der VE Im Rahmen von Arbeiten kann es für die Dauer, der Messung von Erdungswiderständen, der Isolationsprüfung (Reinmessung), des Einsatzes des Kabelmessdienstes, Prüfung der Phasenfolge ( Farben holen ), notwendig sein, das Netzteil oder den Abschnitt eines Netzteils innerhalb des VE-Bereiches zu enterden. Die netzführende Stelle ist vor dem Enterden innerhalb eines VE-Bereiches für eine der vorstehend genannten Messungen/Prüfungen hierüber zu informieren. Für die Dauer der Arbeiten sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Während dieser Zeit dürfen keine weiteren Arbeiten an diesem Netzteil oder Abschnitt dieses Netzteils durchgeführt werden. Bei der Isolationsprüfung (Reinmessung) vor der Inbetriebnahme eines Kabels/einer Freileitung entsprechend PA-T-SL ist wie folgt vorzugehen: Der Anlagenverantwortliche informiert die netzführende Stelle über die geplante Isolationsprüfung. Der Anlagenverantwortliche enterdet das Kabel/die Freileitung innerhalb seiner VE. Der Anlagenverantwortliche führt die Isolationsprüfung entsprechend PA-T-SL durch. Nach erfolgreicher Isolationsprüfung gibt der Anlagenverantwortliche die VE mit dem Hinweis, dass das Kabel/die Freileitung bereits enterdet ist, an die netzführende Stelle zurück. Der Anlagenverantwortliche teilt der netzführenden Stelle das Ergebnis (Messwerte entspricht der Vorgabe und ist Einschaltbereit) der Prüfung mit. Anschließend kann die Inbetriebnahme des Kabels/der Freileitung erfolgen. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 29 von 44

30 5.3 Betrieb von Verteilungsnetzen Niederspannung Spannungshaltung Für die Spannungshaltung im Niederspannungsnetz ist der Verantwortliche Betrieb Stromnetze zuständig Parallelbetrieb Ein dauernder Parallelbetrieb zwischen zwei oder mehreren Ortsnetzstationen ist zu vermeiden Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes Die fünf Sicherheitsregeln sind die Grundlage für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen. Die vorgegebene Reihenfolge, Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen, benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken ist wesentlich und daher einzuhalten, sofern im Einzelfall nicht wichtige Gründe entgegenstehen. Sollte es wichtige Gründe geben, von der Reihenfolge abzuweichen, ist zu gewährleisten, dass die gleiche Sicherheit wie bei normaler Reihenfolge gegeben ist Arbeiten unter Spannung (AuS) Arbeiten unter Spannung sind in der Anweisung PA-T-SL "Grundsätze für Arbeiten unter Spannung" geregelt. Hier sind die Maßnahmen für das sichere Arbeiten unter Spannung in Anlehnung an die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der DGUV Regel "Arbeiten unter Spannung" (DGUV Regel ) und die einschlägigen Regeln der Technik, beschrieben Sonstiges Weitere Regelungen sind von dem zuständigen Technischen Netzservice Betrieb Stromnetze zu treffen und an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. 5.4 Betrieb im Störungsfall Der Betrieb im Großstörungsfall ist zwischen den Netzführern abzustimmen. Maßgeblich hierfür sind die festgelegte Netzwiederaufbaustrategie und die Notfallplanung. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 30 von 44

31 Verhalten in Störungsfällen Bei Unfällen an oder mit elektrischen Betriebsmitteln, bei denen Personen zu Schaden gekommen sind, ist unverzüglich über den RE-zentralen Notruf (Tel.-Nr.: 110) Hilfe anzufordern. Alle Störungen im netzgeführten Gebiet sind im vollen Umfang unverzüglich den zuständigen Leitstellen zu melden. Die Leitstellen veranlassen die Entstörung und informieren den, mobilen Entstördienst/Meldestelle QVL (Informationsstelle von Kunden bei Störungen), zuständigen "Verantwortlichen Betrieb Stromnetze" oder von ihm beauftragte Person (veranlasst die Instandsetzungsarbeiten von gestörten elektrischen Betriebsmitteln), Vorgesetzten. Störungen sind unmittelbar nach der Störungsbeseitigung von den Leitstellen und den Entstördiensten zu dokumentieren. Bei Störungen ist das Verfahren Entstörmanagement ( Command von PSI, hinterlegte Abläufe im System ), in dem die interne Koordination von RE-Bereichen erfolgt, zu beachten. 5.5 Sekundärtechnische Einrichtungen zum Betrieb von Verteilungsnetzen Sekundärtechnische Einrichtungen zum Betrieb von Verteilungsnetzen sind Einrichtungen die bestimmungsgemäß dem sicheren Betrieb, der Überwachung und Steuerung sowie dem Schutz von Netzen und Anlagen dienen. Diese Einrichtungen der elektrischen Energieversorgung sind indirekt am Prozess beteiligt, stellen jedoch die für den Betrieb der Verteilungsnetze notwendigen Funktionen sicher Stations- und Hilfseinrichtungen Zu den Stations- und Hilfseinrichtungen gehören folgende Einrichtungen: Türkontaktanlagen Be- und Entlüftungsanlagen Klimaanlagen Stationsheizungen Schmutzwasserhebeanlagen Druckluftanlagen Gleich- und Drehstromversorgungsanlagen einschließlich Verteilung, Gleichrichtern, Wechselrichtern und Batterien PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 31 von 44

32 Vor Beginn von Arbeiten an Stations- und Hilfseinrichtungen, die Einschränkungen für den Betrieb, die Netzführung oder die Sicherheit der Station zur Folge haben, ist die zuständige Leitstelle zu informieren. Dies gilt gleichermaßen für Arbeiten, die das Auftreten von Warn- oder Störmeldungen in der zuständigen Leitstelle zur Folge haben können. Bei der Information der zuständigen Leitstelle sind Art, Umfang und Dauer der Einschränkungen und darüber hinaus die Dauer für eine umgehende Wiederherstellung aller Funktionen anzugeben. Die Beendigung der Arbeiten als auch Unterbrechungen der Arbeit sind der zuständigen Leitstelle ebenfalls mitzuteilen. Der "Verantwortliche Betrieb Stromnetze" muss über Störungen an Stations- und Hilfseinrichtungen informiert werden. Die Störungsbeseitigung wird durch die zuständige Organisationseinheit durchgeführt Leit- und Informationstechnische Einrichtungen Zu den Leit- und Informationstechnischen Einrichtungen gehören alle Einrichtungen, die der Prozessanbindung von Stationen und Anlagen an die Netzführungssysteme oder dem Datenaustausch zwischen verschiedenen Netzführungssystemen dienen. Hierzu gehören insbesondere: Einrichtungen der Stationsleittechnik und der Fernwirktechnik Kommunikationseinrichtungen und Leitungen zur Datenübertragung Einrichtungen der zentralen Netzleitsysteme Vor Beginn von Arbeiten an leit- und informationstechnischen Einrichtungen, die Einschränkungen für die Überwachung oder Steuerung von Stationen und Anlagen zur Folge haben, ist die zuständige Leitstelle zu informieren. Dies gilt gleichermaßen für Arbeiten, die das Auftreten von Warn- oder Störmeldungen in der zuständigen Leitstelle zur Folge haben können. Bei der Information der zuständigen Leitstelle sind Art, Umfang und Dauer der Einschränkungen und darüber hinaus die Dauer für eine umgehende Wiederherstellung aller Funktionen anzugeben. Die Beendigung der Arbeiten als auch Unterbrechungen der Arbeit sind der zuständigen Leitstelle ebenfalls mitzuteilen. Störungen und Unregelmäßigkeiten an leit- und informationstechnischen Einrichtungen werden üblicherweise der zuständigen Leitstelle durch das Auftreten von Warn- oder Störmeldungen signalisiert. Ist die zuverlässige Überwachung oder Steuerung von Stationen oder Anlagen nicht mehr gewährleistet, muss die Störungsbeseitigung durch die zuständige Leitstelle umgehend veranlasst und die Station gegebenenfalls durch Personal mit Schaltberechtigung besetzt werden Netzschutz-Einrichtungen Netzschutz-Einrichtungen sind Einrichtungen die elektrische Verteilungsnetze und deren Netzteile vor den Auswirkungen von Fehlern (z.b. Kurzschluss, Erdschluss, Überlast) schützen. Die Netzschutz- Einrichtungen sollen Fehler schnell und selektiv abschalten. Zu den Netzschutz-Einrichtungen gehören u.a. Sammelschienen-Schutz PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 32 von 44

33 Leitungs- bzw. Trafo-Diffschutz Distanz-Schutz UMZ-Schutz Frequenz-Schutz (Lastabwurf) Der "Verantwortliche Betrieb Stromnetze" und die zuständige Leitstelle sind über geplante Arbeiten an Netzschutz-Einrichtungen (z. B. Prüfungen, Messungen, Parametrierung) frühzeitig zu informieren. Ist für die geplanten Arbeiten die Freischaltung von Netzteilen erforderlich, so ist ein Freischaltantrag entsprechend zu stellen. Für Arbeiten an Netzschutz-Einrichtungen erteilt die zuständige Leitstelle in der Regel eine PE an den Anlagenverantwortlichen. Störungen und Unregelmäßigkeiten an Netzschutz-Einrichtungen werden üblicherweise der zuständigen Leitstelle durch das Auftreten von Warn- oder Störmeldungen signalisiert. In Abhängigkeit von Art und Auswirkung der Störung muss die Störungsbeseitigung durch die zuständige Leitstelle umgehend veranlasst werden und gegebenenfalls durch Einleitung geeigneter Maßnahmen (z. B. Umschaltungen, Freischaltung betroffener Netzteile) ein gesicherter Netzzustand wiederhergestellt werden. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 33 von 44

34 5.6 Zuständigkeitsbereiche der Betriebsführung und Netzführung PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 34 von 44

35 5.6.1 Zuständigkeitsbereiche der Betriebsführung und Netzführung im Netzgebiet 1 (Köln) und Netzgebiet 2 (Westnetz) PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 35 von 44

36 PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 36 von 44

37 5.6.2 Abweichende Zuständigkeitsbereiche der Betriebsführung und Netzführung (z. B. EVL und andere) Abweichende Regelungen werden bei den entsprechenden Betriebsführern intern geregelt. 5.7 Beispiele für die Erteilung von FWV, VE, PE, FG und deren Anwendung und Schaltgespräch Beispiele für die Erteilung von FWV, VE, PE, und FG Beispiele für die Anwendung von FWV, VE Beispiele für die Anwendung sind in der AN-T-SA Beispiele für die Anwendung von FWV, VE. PA-T-SA Ausdruck vom: :04 Seite 37 von 44

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