Präambel Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) Eigenmittel (Art. 437) Eigenmittelanforderungen (Art. 438)...
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- Etta Krause
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1 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der VR Bank Weimar eg per
2 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)... 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)... 7 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)... 1 Marktrisiko (Art. 445) Operationelles Risiko (Art. 446) Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Verschuldung (Art. 451) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/213), soweit nicht anders angegeben.
3 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Seite 3/2
4 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen und Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall- und das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko) und das Operationelle Risiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten zwar eine wesentliche Risikoart dar, die im Allgemeinen aufgrund ihrer Eigenart aber nicht sinnvoll durch Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann und somit nicht in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. 6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risi- Seite 4/2
5 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) ken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer Ad hoc-berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Ergebnis-Vorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 1 Per betrug das Gesamtbank-Risikolimit 12 Mio., die Auslastung lag bei 73 %. 11 Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder keine weiteren Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 2; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 7 und der Aufsichtsmandate 7. Hierbei haben wir die Zählweise gem. 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 6 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Generalversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Seite 5/2
6 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind im Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc*) Gekündigte Geschäftsguthaben Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital + Kreditrisikoanpassung Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) Sonstige Anpassungen 1 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenmittelanforderungen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen 4.17 Mengengeschäft Durch Immobilien besichert 918 Ausgefallene Positionen 252 Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 293 Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 68 Beteiligungen 299 Sonstige Positionen 576 Verbriefungspositionen nach SA Seite 6/2
7 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) darunter: Wiederverbriefung 2 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA 2 Eigenmittelanforderungen insgesamt Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von überfällig und notleidend Als notleidend werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen davon: KMU Mengengeschäft davon: KMU Durch Immobilien besichert davon: KMU Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefung Gesamt Bei Wiederverbriefungen handelt es sich um Verbriefungen, bei der das mit einem zugrunde liegenden Pool von Forderungen verbundene Risiko in Tranchen unterteilt wird und mindestens eine der zugrunde liegenden Forderungen eine Verbriefungsposition ist. Seite 7/2
8 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 3.82 Öffentliche Stellen 999 Multilaterale Entwicklungsbanken 5.22 Internationale Organisationen 7.97 Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen 3.74 Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nicht- Selbständige) Gesamt Gesamt Nicht-Privatkunden davon KMU davon Erbringung von Finanzdienstleistungen Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA darunter: Wiederverbriefungen Gesamt Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 1% je Gesamtrisikoposition Firmenkunden/Nicht-Privatkunden (Kredite, Wertpapier oder Derivative Instrumente). Seite 8/2
9 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) 2 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen 999 Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Unternehmen Mengengeschäft Durch Immobilien besichert Ausgefallene Positionen Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen Positionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) Beteiligungen Sonstige Positionen Verbriefungspositionen nach SA davon: Wiederverbriefung Gesamt In der Spalte größer 5 Jahre sind unbefristete Positionen enthalten. 21 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 34f HGB. Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rück stellungen Direktabschreibungen Privatkunden Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Firmenkunden Summe 157 Seite 9/2
10 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Wesentliche geografische Gebieten Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Deutschland Summe 157 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Auflösung Verbrauch Zuführungen in der Periode wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB Rückstellungen PWB Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Fund Ratings, Insurance, Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody s wurden die Klassenbezeichnungen (Industrie-) Unternehmen, Finanzinstitute-Versicherung, Kapitalanlagen, Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Sovereigns & Surpranationals und Insurance benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in ) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. Seite 1/2
11 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Marktrisiko (Art. 445) 23 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 24 Für die Risikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige bestehen keine Eigenmittelanforderungen. Operationelles Risiko (Art. 446) 25 Basisindikatoransatz: Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 26 Das Unternehmen hält im Wesentlichen Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN Andere Beteiligungspositionen Buchwert beizulegender Zeitwert Börsenwert Gewinne/Verluste aus Verkäufen von Beteiligungen ergaben sich im Berichtszeitraum nicht. Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 48. Die in den Beteiligungen vorhandenen stillen Reserven werden nicht als latente Neubewertungsreserven i.s. 1 Abs. 2b Satz 1 Nr.6 und Nr.7 KWG dem haftenden Eigenkapital zugerechnet. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 27 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 28 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit und produktspezifischen Festlegungen beruhen, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Seite 11/2
12 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Standard- Szenarien Szenario Steigend Szenario Fallend Szenario Rechstdrehung Szenario Linksdrehung Zinsveränderung nach 1 Handelstag + 15 BP - 12 BP + 33 BP bei 1 Tag +/- BP bei 5 Jahren - 12 BP bei 1 Jahren - 6 BP bei 1 Tag +/- BP bei 5 Jahren + 13 BP bei 1 Jahren Zinsveränderung nach 25 Handelstagen BP - 2 BP + 88 BP bei 1 Tag +/- BP bei 5 Jahren -118 BP bei 1 Jahren BP bei 1 Tag +/- BP bei 5 Jahren + 81 BP bei 1 Jahren Stress-Szenarien Szenario Stress Steigend Szenario Stress Fallend Szenario Stress Rechstdrehung Szenario Stress Linksdrehung Zinsveränderung nach 1 Handelstag + 2 BP - 3 BP + 64 BP bei 1 Tag +/- BP bei 5 Jahren - 16 BP bei 1 Jahren - 36 BP bei 1 Tag +/- BP bei 5 Jahren + 22 BP bei 1 Jahren Zinsveränderung nach 25 Handelstagen + 27 BP BP + 29 BP bei 1 Tag +/- BP bei 5 Jahren -126 BP bei 1 Jahren BP bei 1 Tag +/- BP bei 5 Jahren BP bei 1 Jahren Aufgrund des hohen Bestandes an zinssensitiven Wertpapieranlagen simulieren wir zusätzlich ein Stress-Szenario hypothetisch mit einer Zinsveränderung über Nacht um + 3 BP. Höchstes Zinsänderungsrisiko in den Standard-Szenarien Rückgang der Erträge Erhöhung der Erträge Summe Ergänzend zur periodischen Zinsänderungsrisikomessung wird in unserem Haus das barwertige Zinsänderungsrisiko gemessen. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen, soweit diese nicht Handelszwecken dienen. Eigenkapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Zinstragende Positionen in Fonds werden in die Ermittlung der Barwertveränderung einbezogen. Hierbei werden die Einzelpositionen berücksichtigt, da die genaue Zusammensetzung und Laufzeitstruktur des zinstragenden Anteils der Fonds bekannt ist. Angaben zu Anlagestruktur, Laufzeit und Risikokennziffer erhalten wir in einem monatlichen Reporting von der Fondsgesellschaft. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß der institutsinternen Ablauffiktionen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren oder produktspezifischen Festlegungen beruhen, berücksichtigt worden. Dies erfolgt auf der Basis von Schätzungen hinsichtlich der voraussichtlichen Zinsbindungsdauer bzw. der voraussichtlichen internen Zinsanpassung sowie der voraussichtlichen Kapitalbindungsdauer der Einlagen. Wesentliche optionale Elemente zinstragender Positionen werden gemäß der institutsinternen Steuerung berücksichtigt. Seite 12/2
13 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 2 Basispunkten bzw. - 2 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Veränderung des Zinsbuchbarwerts bei + 2 BP Zinsänderungsrisiko Veränderung des Zinsbuchbarwerts bei - 2 BP Summe Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus monatlich gemessen. Hierbei werden eine barwertige und eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Maßgeblich für das Risikomanagement ist die periodische Bewertung des Zinsänderungsrisikos. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 31 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verbriefungen bestehen nicht. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 32 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. 33 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 34 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, deren externes Rating mit Bonitätsstufe 3 oder besser gleichgesetzt ist Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen Barrengold im Besitz unseres Hauses an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Seite 13/2
14 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) 35 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 36 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige... Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten Mengengeschäft Unternehmen Ausgefallene Positionen Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 37 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Seite 14/2
15 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) 38 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheitenbzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 39 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten o- der ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum betrug 2,76 % ( = 3 %). 41 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Besicherungsvereinbarungen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Seite 15/2
16 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Verschuldung (Art. 451) 42 Seit dem 1. Januar 215 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße Anzusetzende Werte () Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgenommen sind) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) 5.97 Sonstige Anpassungen Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote Risikopositionswerte der CRR- Verschuldungsquote () Bilanzielle Risikopositionen (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) 116 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) Derivative Risikopositionen Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Derivative Risikopositionen insgesamt Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Seite 16/2
17 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt Andere außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen 5.97 Gemäß Artikel 429 Absätze 7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen Kernkapital Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote Verschuldungsquote Verschuldungsquote 7,48 % Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 vollständig eingeführt Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionswerte der CRR- Verschuldungsquote () Risikopositionen des Handelsbuchs Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: Gedeckte Schuldverschreibungen Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt Werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden Institute Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert Risikopositionen aus dem Mengengeschäft Seite 17/2
18 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Unternehmen Ausgefallene Positionen Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs- Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. 44 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum ,48 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht Änderungen in der Kernkapitalausstattung Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Seite 18/2
19 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente Emittent einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) Für das Instrument geltendes Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung CRR-Übergangsregelungen CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) VR Bank Weimar eg deutsches Recht hartes Kernkapital hartes Kernkapital Soloebene Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) Nennwert des Instruments Ausgabepreis 1% Tilgungspreis 1% Rechnungslegungsklassifikation Ursprüngliches Ausgabedatum Unbefristet oder mit Verfallstermin Ursprünglicher Fälligkeitstermin Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Coupons / Dividenden variable Dividenden-/Couponzahlungen Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Bestehen eines "Dividenden-Stopps" Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nicht kumulativ oder kumulativ Wandelbar oder nicht wandelbar Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Wenn wandelbar: Wandlungsrate Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird Herabschreibungsmerkmale Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR Passivum - fortgeführter Einstandswert fortlaufend unbefristet keine Fälligkeit nein variabel nein vollständig diskretionär vollständig diskretionär nein nicht kumulativ nicht wandelbar ja Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG ganz oder teilweise vorübergehend Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Nicht nachrangige Verbindlichkeiten nein Seite 19/2
20 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ( CRR ) II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG () Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Geschäftsguthaben Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 14. Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 1 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 1 Hartes Kernkapital (CET1) Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente Zusätzliches Kernkapital (AT1) Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Kreditrisikoanpassungen Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt Ergänzungskapital (T2) Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon: nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/213, Restbeträge)(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) Risikogewichtete Aktiva insgesamt Eigenkapitalquoten und -puffer Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 17,44 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 17,44 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 24,62 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 Abs. 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 4,5 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 12,94 Eigenkapitalquoten und -puffer Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 213 bis 1. Januar 222) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Seite 2/2
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Inhalt... 3... 4... 6... 7... 14... 15... 16... 19... 20... 21... 21... 21... 22... 22... 24... 26... 27 Nr. KAPITALINSTRUMENTE HARTES KEMKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und
Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR
Volksbank Westerstede eg Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR per 31.12.215 Seite 1/12 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3. Eigenmittel (Art. 437)
VOLKSBANK BAKUM EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER
VOLKSBANK BAKUM EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 2 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen
Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR
Volksbank Westerstede eg Offenlegungsbericht nach Artikel 435 bis 455 CRR per 31.12.216 Seite 1/12 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 3. Eigenmittel (Art. 437)
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OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER MENDENER BANK EG
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER MENDENER BANK EG per 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen
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Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2011 Risikomanagement Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 4 3 Adressenausfallrisiko... 6 4 Marktrisiko...
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Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement...3 Eigenmittel...4 Adressenausfallrisiko...5 Marktrisiko...6 Operationelles Risiko...6
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Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach 26 a KWG und 319 ff. Solvabilitätsverordnung (SolvV) VR-Bank Coburg eg Angaben für das Geschäftsjahr 2011 (Stichtag 31.12.2011) - 1 - Inhaltsverzeichnis
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Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 1.12.29 Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 1.1 Gesamtbankstrategie... 1.2 Risikosteuerung... 1. Risikotragfähigkeit... 1.4 Risikodeckungsmasse...
Anlage 2 zum Offenlegungsbericht
1 Tabelle 8: Offenlegung der Art und Beträge spezifischer Eigenmittelelemente Hartes Kernkapital: Instrumente und Rücklagen Betrag am Tag der Offenlegung in Mio. Verweis auf Artikel in der Verordnung (EU)
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK STAUFEN EG. VERSION 6.3 Stand: )
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK STAUFEN EG VERSION 6.3 Stand: 31.12.2015) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art.
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54497 Morbach Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 5 3 Adressenausfallrisiko... 7 4 Derivate
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OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER GENO BANK ESSEN EG
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER GENO BANK ESSEN EG 31.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen
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mediserv Abrechnung und Service für Heilberufe GmbH Offenlegungsbericht nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV) zum 31.12.2013 Inhaltsverzeichnis Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 5 Adressausfallrisiko...
(B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG. k.a. 26 (2) k.a. 483 (2) k.a.
Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i.v. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 31.12.2016 UNTERLIEGEN HARTES KERNKAPITAL (CET 1): INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente
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Anlage zum Offenlegungsbericht zum 31.12.2016 Anlage : Offenlegung der Eigenmittel zu Punkt 3 (Artikel 437 CRR) Nr. VER HARTES KEMKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen
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Bopfinger Bank Sechta-Ries eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG ( i.v.m. 319 ff. SolvV) per 31.12.2013 1 Risikomanagement Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement 3 2 Eigenmittel 5 3 Adressenausfallrisiko
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OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER SCHARNHAUSER BANK EG PER 31.12.215 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 5 Eigenmittelanforderungen
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Volksbank Dornstetten eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement...3 Eigenmittel...4 Adressenausfallrisiko...5 Marktrisiko...9
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Raiffeisenbank Alzey-Land eg Offenlegungsbericht gemäß Solvabilitätsverordnung per 31.12.2009 Risikomanagement Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 5 3 Adressenausfallrisiko... 7
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Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2012 Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 4 3 Adressenausfallrisiko... 6 4 Operationelles Risiko...
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Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. SolvV per 31.12.2011 Grande Otto Inhaltsverzeichnis Beschreibung Risikomanagement... 3 Eigenmittel... 3 Adressenausfallrisiko... 5 Marktrisiko... 8 Operationelles
NACH ART. 435 BIS 455 CRR
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR STAND 31. DEZEMBER 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der. Raiffeisenbank Wald-Görisried eg
Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der Raiffeisenbank Wald-Görisried eg Angaben für das Geschäftsjahr 214 (Stichtag 31.12.214) Die nachfolgenden Artikel beziehen
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Offenlegungsbericht Raiffeisenbank Much Ruppichteroth eg nach Artikel 435 bis 455 CRR per 31.12.215 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art.
NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR BANK EG; SITZ ALSHEIM
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR BANK EG; SITZ ALSHEIM VERSION 6.3 Stand: 31.12.215 Im Auftrag des Fachausschusses für Rechnungslegung und Prüfung erstellt durch den DGRV-Arbeitskreis
Volksbank Kaiserslautern- Nordwestpfalz eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung. per
Volksbank Kaiserslautern- Nordwestpfalz eg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i. V. m. 319 ff. Solvabilitätsverordnung per 31.12.2010 Risikomanagement Inhaltsverzeichnis 1 Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel...
OFFENLEGUNGSBERICHT. Volksbank-Raiffeisenbank im Kreis Rendsburg eg. nach Art. 435 bis 455 CRR. per
OFFENLEGUNGSBERICHT nach Art. 435 bis 455 CRR Volksbank-Raiffeisenbank im Kreis Rendsburg eg per 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel
WINTERBACHER BANK EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER
WINTERBACHER BANK EG OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR PER Seite 2/32 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 4 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 5 Eigenmittel (Art. 437)... 7 Eigenmittelanforderungen
Spar- und Kreditbank Ev.-Freik. Gemeinden eg, Bad Homburg v.d.h.
- - per 31.12.2011 Inhaltsverzeichnis... 2 1 Beschreibung Risikomanagement... 3 2 Eigenmittel... 4 3 Adressenausfallrisiko... 6 4 Marktrisiko... 8 5 Operationelles Risiko... 8 6 Beteiligungen im Anlagebuch...
VOLKSBANK GÖTTINGEN eg
VOLKSBANK GÖTTINGEN eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.215 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 3 Eigenmittel (Art. 437)... 4 Eigenmittelanforderungen
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OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VR-BANK EG, 52146 WÜRSELEN ANGABEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 214 (STICHTAG 31.12.214) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik
Offenlegungsbericht. Hüttenberger Bank eg
Hüttenberger Bank eg Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31. Dezember 214 Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR der Hüttenberger Bank eg per 31. Dezember 214 Seite 1/1 Hüttenberger
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISEN-VOLKSBANK EG. VERSION 6.3 Stand: )
OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER RAIFFEISEN-VOLKSBANK EG VERSION 6.3 Stand: 31.12.215) Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel
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OFFENLEGUNGSBERICHT NACH ART. 435 BIS 455 CRR DER VOLKSBANK RAIFFEISENBANK EG ITZEHOE Stand: 31.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel
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