Schwimmverband Nordrhein-Westfalen Wasserball. Saison 2014/2015. Durchführungsbestimmungen

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1 Schwimmverband Nordrhein-Westfalen Wasserball Saison 2014/2015 Durchführungsbestimmungen 2. Wasserballliga(m) Oberliga (m/w) Verbandsliga (m) Jugend (m/w) Pokal 2015 Aktualisierungen im Internet: Sachstand: Seite 1

2 Inhalt Teil A Frauenliga und Männerligen I. Durchführungsbestimmungen Frauen- und Männerligen 2014/ Teil B Jugend... Fehler! Textmarke nicht definiert. I. Durchführungsbestimmungen weibl. Jugend und männl. Jugend Teil C Pokal I. Durchführungsbestimmungen NRW Wasserball-Pokal Männer und Frauen Aktualisierungen im Internet: Spielpläne, Bäder, Ansprechpartner der Vereine, Schiedsrichter, Ergebnisse und Tabellen im Internet: Sachstand: Seite 2

3 Teil A Frauenliga und Männerligen. Wasserballwart Peter Kilz Heidemann-Str Köln Tel.: 0221/ Fax.: 0221/ P.Kilz@swimpool.de I. Durchführungsbestimmungen Frauen- und Männerligen 2014/ Ligeneinteilung Zur Ermittlung der Nordrhein-Westfälischen Wasserballmeisterschaft, sowie des Auf- und Abstiegs in den einzelnen Ligen wird in folgender Klassifikation gespielt. Männer: Frauen: 2.Wasserballliga Oberliga Verbandsliga Oberliga Spielerinnen der Jahrgänge 2000 sind spielberechtigt 2. Austragungsmodus In der 2.Wasserballliga, Oberliga und Verbandsliga wird eine einfache Hin- und Rückrunde gespielt. Die Oberliga-Frauen spielt ebenfalls eine einfache Hin- und Rückrunde. Für die Männer- Ligen gilt: Erster Spieltag Letzter Spieltag Spielpläne 3.1 Die nach einem Spielplanschema ausgehandelten Termine müssen wie vereinbart ausgetragen werden. Die in den Spielplänen der Durchführungsbestimmungen dokumentierten Spieltermine, Bäder, Anfangszeiten und Schiedsrichteransetzungen sind verbindlich und Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. 3.2 Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist Ausrichter. Die Farben der Kappen regelt 320 WB. Der Gastverein hat 2 farblich unterschiedliche Kappensätze mit zu führen. Sachstand: Seite 3

4 Bei fehlenden Kappen wird auf 346 WB hingewiesen. Die Anfangszeit für alle Spiele wird auf spätestens 20:30 Uhr festgelegt. 4. Spielverlegung 4.1 Spielverlegungen sind grundsätzlich nur im Ausnahmefall möglich. Voraussetzung für eine Verlegung ist in jedem Fall das Einverständnis des Rundenleiters. Bevor dieser seine Zustimmung erklärt, sind folgende Punkte zu beachten: a) Mannschaften und Rundenleiter haben einvernehmlich einen neuen Spieltermin vereinbart. b) Die Verwaltungsgebühr ( 311 Abs.1 WB) in Höhe von 50 Euro (Überweisung an den SV NRW) wurde bezahlt. c) Nach Genehmigung des Rundenleiters informiert der Antragsteller alle Beteiligten (Gegner,Schiedsrichter,Schiedsrichter-Obmann,Rundenleiter) schriftlich (E- Mail,Fax,Brief) und rechtzeitig über den neuen Spieltermin. d) Eine Spielverlegung 6 Wochen vor Beginn der letzten Spielwoche ist ausgenommen nach 311 Abs.3 WB nicht möglich. 4.2 Maßgebend für eine Spielverlegung wegen Berufung eines Stammspielers ist 311 Abs.3 WB. Für die Zustimmung des Rundenleiters, ist dem Antrag auf Spielverlegung ein offizieller Nachweis beizufügen. Genehmigt der Rundenleiter die Verlegung sind alle Beteiligten (Rundenleiter,Gegner, Schiedsrichter, Schiedsrichter-Obmann) schriftlich ( ,Fax,Brief) vom Antragsteller zu benachrichtigen. Ein verlegtes Spiel muss schnellstmöglich neu vereinbart und noch vor Ende der Runde durchgeführt werden. Kommt eine Spielvereinbarung nicht zustande, wird das Spiel durch den Rundenleiter angesetzt. 4.3 Ist eine Spielverlegung wegen einer nicht vorhersehbaren Gegebenheit am Spielort erforderlich (ein amtlicher Nachweis ist dem Ligenleiter vorzulegen), wird nach Pkt. 4.2 verfahren. 5. Stammspieler Eine Mannschaft kann an einer Runde nur dann teilnehmen, wenn ihr Verein bis zum eine namentliche Liste von 7 für Bundes und 2.Wasserballliga 9 Stammspielern (Frauen 7 Stammspieler) dem zuständigen Wasserballwart vorgelegt hat. Der Wasserballwart kann eine nicht den Voraussetzungen des 308 Abs.5 WB entsprechende Stammspielermeldung zurückweisen und eine Änderung veranlassen, gegebenenfalls auch nach seinem Ermessen selbst ändern. Sachstand: Seite 4

5 6. Kampfgericht 6.1 Das Kampfgericht am Protokolltisch muss sich aus mindestens drei Personen, die möglichst regelkundig sein sollen (nach Kampfrichter-Ordnung des DSV), zusammensetzen. In der 2. Wasserballliga und Oberliga Männer ist ein geprüfter (mit Nachweis) Kampfrichter Pflicht.Ein Vertreter der Gastmannschaft ist berechtigt im Kampfgericht als 30- Sekunden Zeitnehmer, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, mitzuwirken. 6.2 Bei allen Spielen ist ein elektronisches Spielprotokoll gewünscht zu fertigen Eine Vorlage ist auf der DSV-Internetseite veröffentlicht. (Siehe hierzu auch 343 WB) 6.3 Alle Ligen spielen ohne Torrichter, deren Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter. Die Hereingabe der Reservebälle erfolgt auf Zeichen des Schiedsrichters durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Ballhereingabe wird durch die eigene Mannschaft ausgeführt. Der Ausrichter muss zu jedem Spiel fünf Bälle gleichen Fabrikats zur Verfügung stellen. 7. Schiedsrichter 7.1 Die Spiele der Männerligen werden von zwei, die der Frauenliga von einem Schiedsrichter geleitet. Die Ansetzung erfolgt durch den Schiedsrichterobmann. 7.2 Die angesetzten Schiedsrichter reisen ohne Aufforderung zum festgelegten Spiel an. Im Falle unbegründeten Ausbleibens des Schiedsrichters kann der Heimatverein des Schiedsrichters nach 346 Abs.1 Buchst.d WB mit einer Ordnungsgebühr belegt werden. Für diesen Fall wurde dem Kampfrichter-Obmann die Disziplinarberechtigung gemäß 9 Zif.3 RO übertragen. 7.3 Die Vergütung der Schiedsrichter besteht aus Fahrkosten-Erstattung und einem gestaffelten Tagegeld. Die Fahrkosten-Erstattung beträgt pauschal für einen PKW pro km Euro 0,30 Tagegeld bis zu einer Fahrstrecke von 0 60 km Euro km Euro km Euro Schiedsrichter, die ihre Abrechnung 10 Tage nach Abschluss ihres letzten Einsatzes nicht vorgelegt haben, verwirken ihren Anspruch auf Kostenerstattung. Porto- und Telefonkosten sind nicht abrechnungsfähig. Sachstand: Seite 5

6 8. Kosten 8.1 Für alle Frauen- und Männermannschaften, die am Spielbetrieb des SV-NRW teilnehmen, wird ein Meldegeld ( 11 Abs.1 WB-AT) in Höhe von Euro erhoben. Der Wasserballergebnisdienst ist im Internet: jederzeit abrufbar. 8.2 Zieht ein Verein eine Mannschaft vor Beendigung der lfd. Runde zurück, wird gemäß 11 Abs.2 WB_AT ein nachträgliches erhöhtes Meldegeld in Höhe von 500 Euro fällig. 8.3 Die Kosten für Schiedsrichter und deren Fortbildung werden getrennt nach Ligen gepoolt. Folgende Beträge sind von den Vereinen zu entrichten. Vereine Betrag 1. Termin Betrag 2.Termin 2.Wasserballliga Euro Euro Oberliga Euro Euro Verbandsliga Euro Euro Frauenoberliga 275,- Euro Euro ACHTUNG BESONDERE BEACHTUNG Die Beträge sind an die Kassenstelle des Schwimmverbandes Nordrhein-Westfälen, Konto Nr , Volksbank Rhein-Ruhr Duisburg, BLZ zu ÜBERWEISEN. NEU BANKÜBERWEISUNG IBAN DE BIC GENODED1VRR 8.4 Für Vereine, die ihre Schiedsrichter-Kosten bis zum fälligen Termin nicht gezahlt haben, werden bei Heimspielen verbandsseitig keine Schiedsrichter gestellt. Die daraus resultierenden Kosten für eine Neuansetzung, müssen gemäß 311 Abs.2 WB vom Verursacher getragen werden. 9. Auf - und Abstieg der einzelnen Ligen 9.1 Der Aufstieg in die 2.Wasserball-, Ober - und Verbandsliga ist wie folgt festgelegt: Männer : Aufsteiger in die 2.Wasserballliga siehe Schema Aufsteiger in die Oberliga siehe Schema Aufsteiger in die Verbandsliga siehe Schema Aufsteiger sind, unter Berücksichtigung des 302Abs.3 WB immer die Erstplazierten jeder Liga. Die Erst-platzierten sind verpflichtet aufzusteigen. Ein Verzicht bedeutet Nichtteilnahme an der Runde 2015/2016. In die Verbandsliga kann bei Verzicht auch der Zweitplazierte der betreffenden Sachstand: Seite 6

7 Bezirksliga aufsteigen. Die Bezirksligenmeister spielen nach den Sommerferien in NRW die Aufsteiger aus. Die Kosten für das Aufstiegsturnier werden gepoolt. Männer: Aufsteiger in die Bundesliga werden durch ein Qualifikations-Turnier ermittelt. An diesem Turnier muss unter Berücksichtigung von 302 WB der Erstplatzierte der 2.Wasserballliga teilnehmen. Frauen: Aufsteiger in die Bundesliga werden durch ein Qualifikations-Turnier ermittelt. An diesem Turnier kann unter Berücksichtigung von 302 WB der Erstplazierte der Oberliga teilnehmen. 9.2 Bestimmend für den Abstieg in den Männerligen des SV-NRW ist immer die Anzahl der absteigenden Vereine aus der Bundesliga und des aufsteigenden Vereins in die Bundesliga. Folgende Regelung ist für 2014/2015 maßgebend: Auf und Abstiegsregelung in den Männerligen für das Jahr Wasserballliga-Spielrunde Aufsteiger in die Bundesliga Absteiger in die 2.Wasserballliga Aufsteiger in die 2.Wasserballlliga Absteiger in die Oberliga Wasserballliga-Spielrunde Oberliga-Spielrunde Aufsteiger in die 2.Wasserballliga Absteiger in die Oberliga Aufsteiger in die Oberliga Absteiger in die Verbandsliga Oberliga-Spielrunde Verbandsliga-Spielrunde Aufsteiger in die Oberliga Absteiger in die Verbandsliga Aufsteiger in die Verbandsliga Absteiger in die Bezirksliga Verbandsliga-Spielrunde Disziplinarrecht Zur Ahndung von Tatbeständen wie im 5 RO aufgeführt, wurde den Rundenleitern (Männer, Jugend Sachstand: Seite 7

8 und Frauen) gemäß 9 Zif.3 RO die Disziplinarberechtigung übertragen. Vergehen gegen 346 Zif.1 Buchst.d WB werden vom Kampfrichterobmann, dem gemäß 9Abs.3 RO das Disziplinarrecht übertragen wurde, geahndet. 11. Wettkampfpass, sportärztliche Untersuchung Es wird auf die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses hingewiesen. Siehe hierzu 16 und 27 WB- AT sowie auf 308 WB und die Wettkampfpassordnung für Wasserball. Die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses in Farbkopie ist erlaubt. Zudem wird auf die Regelungen des 8 WB-AT (Sportgesundheit) besonders hingewiesen. 12. Trainerlizenzen Trainer, die auf Verbandsebene eine Mannschaft trainieren, müssen spätestens einen Monat nach Erscheinungsdatum dieser Durchführungsbestimmungen eine gültige Trainer A oder B-Lizenz nachweisen. Der Nachweis ist in Kopie den Rundenleitern zuzusenden. 13 Spielfeld 13.1 Maßgebend für die Spielfeld-Einrichtung ist 316 WB. Der Ausrichter ist für die richtigen Maße und Markierungen verantwortlich 13.2 Für alle Spiele ist eine offene Zeitmess-Anlage ( 329 Zif.3 WB ) vorgeschrieben. 14. Besondere Hinweise 14.1 Die Vereine informieren sich rechtzeitig über die Lage des Spielortes (Bad) und die mit der Anreise verbundenen Verkehrsverhältnisse. Ein Zuspät- oder Nichtantreten aus verkehrsbedingten Gründen (auch Pannen) kann nicht als höhere Gewalt im Sinne von 312 WB. anerkannt werden Die in diesen Durchführungsbestimmungen genannten Vereinsvertreter, hierbei muss es sich um natürliche Personen handeln, sind verpflichtet, Schreiben von WA-Mitgliedern entgegen zu nehmen und an den Verein bzw. die betreffenden Personen weiter zu leiten. Die Annahme darf nicht verweigert werden Sofern in diesen Durchführungsbestimmungen nichts abweichendes bestimmt ist, gelten die Wettkampbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung (WKP) und die Antidopingbestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) mit Datum des ersten Spieltages aller Runden.. Sachstand: Seite 8

9 15. Anschriften 2.Wasserballlliga und Pokalrunde: Oberliga: Verbandsliga: Günter Schmälzger, Plauener Str.5, Waltrop Tel / Frank Rohleder, Friedrichstr. 106, Velbert Tel.: 02053/ mobil: Thomas Sporkert, Westender Weg 156, Herdecke Tel.:02331/ d / p. Fax:02330/ d. Mobil: Frauenliga/Pokal und: Bettina Illinger,Winkelhauser Str. 37a, Duisburg weibliche Jugend Tel.: 02065/ Jugendligen: Kampfrichter-Obmann: Volker Hahn,Haus-Kleve-Weg 35,48157 Münster Tel Mobil: Fax: Dieter Rohbeck,Stresemannstr.3, Köln Tel. : 02203/36764 p.. Handy 0170/ D.Rohbeck@swimpool.de Geschäftsstelle SV NRW: Schwimmverband Nordrhein-Westfalen, Postfach , Duisburg Tel.: 0203/ Fax.: 0203/ info@swimpool.de internet: Kassenstelle SV NRW: Konto-Nr.: , BLZ IBAN DE BIC GENODED1VRR Volksbank Rhein-Ruhr Duisburg Gruppenschiedsgericht West: Daniel Junker (Kanzlei Tillmanns &Junker) Goethe-Str.3, Leverkusen Tel.: Fax mail:junker@tillmanns.de gez.: P. Kilz, Wasserballwart Sachstand: Seite 9

10 Teil B Jugend. Wasserballwart Peter Kilz Heidemann-Str Köln Tel.: 0221/ Fax.: 0221/ P.Kilz@swimpool.de I. Durchführungsbestimmungen weibl. Jugend und männl. Jugend 1. Ligeneinteilung Zur Ermittlung der Nordrhein-Westfälischen Meister in den einzelnen Jugendligen wird in folgender Klassifikation gespielt. Männliche Jugend U19, U17, U15, U13, U11 Weibliche Jugend, U15 Zweite Mannschaften sind nicht spielberechtigt! 2. Spielberechtigung Spielberechtigt sind, für die Jugendliga U19 die Jahrgänge 1996 und jünger, für die Jugendliga U17 die Jahrgänge 1998 und jünger, für die Jugendliga U15 die Jahrgänge 2000 und jünger, für die Jugendliga U13 die Jahrgänge 2002 und jünger. für die Jugendliga U11 diejahrgänge 2004 und jünger. Hierbei ist 304 der WB zu beachten. 3. Austragungsmodus 3.1 Jugendliga U19 männlich Die Spiele werden, in zwei 5er Gruppen (U19 A und U19 B gesetzt nach Leistungsvermögen) je in einer einfachen Hin- und Rückrunde ausgetragen. Nach Abschluss der Rundenspiele qualifizieren sich die Platzierungen 1 bis 4 der Gruppe U19 A für ein Final Four, in dem der NRW-Meister ermittelt wird. Im Final Four wird wie folgt gespielt: Erster der Gruppe A gegen Vierter der Gruppe A, Zweiter der Gruppe A gegen Dritter der Gruppe A, Spiel um Platz 3, Finale Gruppe U19 A Gruppe U19 B Erster Spieltag: Letzter Spieltag: Final Four: (Ausrichter gesucht) Sachstand: Seite 10

11 Für die Ausrichtung des Final Four können sich die Vereine sofort bis zum beim Rundenleiter bewerben. Sollte sich kein Ausrichter finden, wird der SV NRW ein Bad anmieten, und die Kosten auf die teilnehmenden Mannschaften des Turniers verteilen. Für die Deutsche U19 Meisterschaft Manfred-Schuhmann-Pokal werden die vier Erstplatzierten der Gruppe U19 A an den DSV gemeldet. Die Spielfeldmaße betragen 30 x 20 Meter. Gespielt wird mit Männerball. 3.2 Jugendliga U17 männlich. Die Spiele werden, in zwei Gruppen (U17 A und U17 B, ermittelt durch Auslosung) je in einer einfachen Hin- und Rückrunde ausgetragen. Nach Abschluss der Rundenspiele in den Gruppen qualifizieren sich die Platzierungen 1 und 2 der Gruppen für ein Final Four, in dem (A1 gegen B2 und B1 gegen A2, dann Spiel um Platz 3 und Finale) der NRW-Meister ermittelt wird. Erster Spieltag: Letzter Spieltag: FINAL FOUR: (Ausrichter gesucht) Für die Ausrichtung des Final Four können sich die Vereine sofort bis zum beim Rundenleiter bewerben. Sollte sich kein Ausrichter finden, wird der SV NRW ein Bad anmieten, und die Kosten auf die teilnehmenden Mannschaften des Turniers verteilen. Vereine, die mit ihrer U17 an der U17-Bundesliga teilnehmen, können ebenfalls in der U17 des SV NRW melden. Die Spieler der U17-Bundesliga sind hier spielberechtigt! Gespielt wird mit dem Männerball 3.3 Jugendliga U15 männlich Die Mannschaften spielen in zwei Gruppen, eine einfache Hin- und Rückrunde als Vorrunde. Nach Abschluss der Vorrunde nehmen die ersten beiden Mannschaften einer Gruppe an einem Endturnier teil. Die Mannschaften auf den Plätzen drei und vier spielen wie folgt zwei weitere Endrundenteilnehmer aus: Dritter der Gruppe 1 gegen den Vierten der Gruppe 2 Vierter der Gruppe 1 gegen den Dritten der Gruppe 2 Es findet nur ein Spiel statt, wobei die Viertplatzierten Heimrecht haben. Es gilt 344 WB. Für die Platzierung in der Vorrunde ist der 344 WB maßgebend. Das Torverhältnis hat für die Platzierung in der Vorrunde keinen Einfluss sondern es entscheidet der Vergleich aus beiden Spielen gegeneinander, weiter gem. 344 WB. Der Sieger des Endturniers ist Nordrhein-Westfälischer Meister. Beim Endturnier betragen die Spielfeldmaße 30 x 20 Meter. Gespielt wird mit dem Männer-ball. Erster Spieltag: Letzter Spieltag: Sachstand: Seite 11

12 Qualifikationsspiele bis zum Endrunde U15: (Ausrichter gesucht) Für die Ausrichtung der Endrunde können sich die Vereine sofort bis zum beim Rundenleiter bewerben. Sollte sich kein Ausrichter finden, wird der SV NRW ein Bad anmieten, und die Kosten auf die teilnehmenden Mannschaften des Turniers verteilen. 3.4 Jugendliga U13 männlich/weiblich Die Mannschaften spielen in zwei Gruppen je ein Vorrundenturnier. Die ersten beiden Mannschaften einer Gruppe qualifizieren sich direkt für die Endrunde. Die Mannschaften auf den Plätzen drei und vier der Vorrundenturniere spielen wie folgt zwe weitere Endrun-denteilnehmer aus: Dritter der Gruppe A gegen Vierten der Gruppe B Vierter der Gruppe A gegen Dritten der Gruppe B Es findet nur ein Spiel statt, wobei die Viertplatzierten Heimrecht haben. Es gilt 344 WB. Für die Platzierung in der Vorrunde ist der 344 WB maßgebend. Das Torverhältnis hat für die Platzierung in der Vorrunde keinen Einfluss sondern es entscheidet der Vergleich aus beiden Spielen gegeneinander, weiter gem. 344 WB. Der Sieger des Endturniers ist U13 NRW-Meister Vorrundenturnier Gruppe A: bei ASCD Vorrundenturnier Gruppe B: bei SGW Köln Qualifikationsspiele: bis zum Endrunde U13: (Ausrichter gesucht) Für die Ausrichtung der Endrunde können sich die Vereine sofort bis zum bem Rundenleiter bewerben. Sollte sich kein Ausrichter finden, wird der SV NRW ein Bad anmieten, und die Kosten auf die teilnehmenden Mannschaften des Turniers verteilen. Die Spielzeit für alle Spiele beträgt bei den Vorrundenturnieren 4 x 6 Minuten. Bei der Endrunde beträgt die Spielzeit 4 x 8 Minuten (Anmerkung: Bei den Spielen auf DSV-Ebene wird in dieser Saison ebenfalls 4 x 8 Minuten gespielt). Gespielt wird mit dem Frauenball (Größe 4) auf große Tore. Die Spielfeldgröße beträgt für alle Spiele mindestens 25 x 10 Meter Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen Spielen DSV-Wettkampfpässe (Lizenz Wasser-ball) zwingend vorgeschrieben sind. 3.5.Jugendliga U11 männlich/weiblich Die Mannschaften spielen in zwei Gruppen je ein Vorrundenturnier. Die ersten beiden Mannschaften einer Gruppe qualifizieren sich direkt für die Endrunde. Die Mannschaften auf den Plätzen drei und vier der Vorrundenturniere spielen wie folgt zwei weitere Endrun-denteilnehmer aus: Dritter der Gruppe A gegen Vierten der Gruppe B Vierter der Gruppe A gegen Dritten der Gruppe B Es findet nur ein Spiel statt, wobei die Viertplatzierten Heimrecht haben. Es gilt 344 WB. Sachstand: Seite 12

13 Für die Platzierung in der Vorrunde ist der 344 WB maßgebend. Das Torverhältnis hat für die Platzierung in der Vorrunde keinen Einfluss sondern es entscheidet der Vergleich aus beiden Spielen gegeneinander, weiter gem. 344 WB Der Sieger des Endturniers ist U11 NRW-Meister Vorrundenturnier Gruppe A: August 2015 bei TPSG Köln Vorrundenturnier Gruppe B: August 2015 bei SV Aachen Qualifikationsspiele: bis zum Endrunde U11: (Ausrichter gesucht) Die Spielzeit beträgt 4 x 5 Minuten. Die Spielfeldgröße beträgt maximal 25 Meter in der Länge. Gespielt wird mit dem grünen Ball (Größe 3) auf kleine Tore! Jede Mannschaft bringt zu den Vorrundenturnieren einen Schiedsrichter mit! Die Anset-zung erfolgt mit der Ausschreibung im Turnierplan. Es wird in den Vorrundenturnieren oh-ne Turnierleiter gespielt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen Spielen DSV-Wettkampfpässe (Lizenz Wasser-ball) zwingend vorgeschrieben sind. Die Spielzeit beträgt 4x5 Minuten Die Spielfeldgröße beträgt maximal 12,5 x20 Meter Der Spielball ist die Größe 3 (grün) und kleine Tore Auf einer Spielfeldseite ist eine Tiefe von mindestens 1 Meter erlaubt. Die Mannschaften stellen je einen Schiedsrichter. Es gibt kein Turnierleiter bei der Vorrunde. Es wird darauf hingewiesen, dass Wettkampfpässe zwingend erforderlich sind. Für die U11 und U13 gelten abweichend von den WB folgende Regelungen: Für alle Ausschlussfehler gelten die Regelungen der WB, Fachteil Wasserball in der derzeit gültigen Fassung. Eine aktive Zonenverteidigung in der eigenen Hälfte zur Verhinderung eines Centeranspiels ist nicht zulässig. Spielt eine verteidigende Mannschaft die aktive Zonenverteidigung in der eigenen Hälfte, wird dies als schwerer Fehler geahndet und mit einem Ausschlussfehler bestraft. Ein verteidigender Spieler, der sich aus dem Halbkreis von einem Gegenspieler ak-tiv zur Centerposition zurückzieht, bevor der Ball dorthin gespielt wird, begeht einen schweren Fehler, der mit einem Ausschlussfehler bestraft wird. Erlaubt im Sinne dieser Regel hin-gegen ist das Springen zum Center, nachdem das Anspiel dorthin erfolgt ist. (Beachte: Oft sind Spieler dieser Altersklasse nur aufgrund schwimmerischer Unterlegenheit langsamer und schwimmen hinterher, was natürlich nicht bestraft werden darf! Auch ein Helfen bzw. Übernehmen in der Verteidigung darf nicht bestraft werden! Eine Hinausstellung sollte erfolgen, wenn ein Spieler nur im Raum steht, um einen Ball zu blocken oder ein Cen-teranspiel zu verhindern. Die Sachstand: Seite 13

14 Spieler sollen im ganzen Spielfeld ihren Gegenspieler Mann-gegen-Mann verteidigen und umgekehrt lernen, sich in dieser Situation durchzusetzen.) Der Torgewinn nach einem unmittelbaren Wurf als Freiwurf außerhalb des 5 m-raums ge-mäß 331, Absatz 3 WB Fachteil Wasserball wird in den Jugendklassen U11 und U13 nicht angewendet. Ein auf diese Weise erzieltes Tor wird nicht gewertet und der verteidigenden Mannschaft wird ein Torabwurf zuerkannt. Abweichend von 321, Absatz 2 WB, Fachteil Wasserball darf der Trainer in den Jugend-klassen U11 und U13 bis zur Mittellinie coachen. Ansonsten gelten die Bestimmungen des 321 unverändert. 3.8.Jugendliga U15 weiblich Die Spiele werden in zwei Gruppen in einer einfachen Hin- und Rückrunde durchgeführt. Das Endturnier findet am voraussichtlich in Hohenlimburg statt. Der Sieger ist Nordrhein- Westfälischer Meister Termine Siehe die Ziffern 3.1 bis Spielplan 5.1 Die ausgehandelten Termine müssen wie vereinbart ausgetragen werden. Die in den Spielplänen der Durchführungsbestimmungen dokumentierten Spieltermine, Bäder, Anfangszeiten und Schiedsrichteransetzungen sind verbindlich und Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. 5.2 Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist Ausrichter. Die Kappenfarbe regelt 320 WB. Die Anfangszeit für alle Spiele wird auf spätestens 19:30 Uhr für die U19 auf Uhr festgelegt. 6. Spielverlegung 6.1 Siehe hierzu Ziffer 4.1 bis Ziffer 4.3 der Durchführungsbestimmungen Frauenliga und Männerligen 2014/ Kampfgericht 7.1 Das Kampfgericht am Protokolltisch muss sich aus mindestens drei Personen, die möglichst regelkundig sein sollen (nach Kampfrichter-Ordnung des DSV), zusammensetzen. Ein Vertreter der Gastmannschaft ist berechtigt, im Kampfgericht als 30- Sekunden Zeitnehmer, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, mitzuwirken. Sachstand: Seite 14

15 7.2 Alle Ligen spielen ohne Torrichter, deren Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter. Die Hereingabe der Reservebälle erfolgt auf Zeichen des Schiedsrichters durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Ballhereingabe wird durch die eigene Mannschaft ausgeführt. Der Ausrichter muss zu jedem Spiel fünf Bälle gleichen Fabrikats zur Verfügung stellen. 8. Schiedsrichter 8.1 Die Spiele der Jugendligen werden von einem Schiedsrichter aber ohne Torrichter geleitet, die der Jugendliga U19 von 2 Schiedsrichtern. Die Ansetzung erfolgt durch den Kampfrichter-Obmann. 8.2 Die angesetzten Schiedsrichter reisen ohne Aufforderung zum festgelegten Spiel an. Im Falle unbegründeten Ausbleibens des Schiedsrichters kann der Heimatverein des Schiedsrichters nach 346 WB mit einer Ordnungsgebühr belegt werden. Für diesen Fall wurde dem Kampfrichter-Obmann die Disziplinarberechtigung gemäß 9Zif 3 RO übertragen. 8.3 Die Vergütung der Schiedsrichter besteht aus Fahrkosten-Erstattung und einm Tagegeld. Die Fahrkosten-Erstattung beträgt pauschal für einen PKW pro Km Euro 0,30 Tagegeld Vorrunden bis zu einer Fahrstrecke von 0 60 km Euro km Euro km Euro Porto- und Telefonkosten sind nicht abrechnungsfähig. 8.5 Entsprechend den Durchführungsbestimmungen Frauen- und Männerligen werden die Kosten für Schiedsrichter aller Jugendligen gepoolt. Folgende Beträge sind von den Vereinen zu entrichten: Betrag 1.Termin Betrag 2.Termin U Euro Euro U Euro Euro U Euro Euro Weibl/U15B 100 Euro Euro Weibl.U15A 126 Euro Euro Die Kontoverbindung ist den Durchführungsbestimmungen Frauen- und Männerligen 2014/2015 (Ziffer 8.3) zu entnehmen. Sachstand: Seite 15

16 Des Weiteren gilt die Ziffer 8.4 auch für diese Liga. 9. Kosten 9.1 Für Mannschaften der Jugendliga U19 und U17, die am Spielbetrieb des SV/NRW teilnehmen, wird ein Meldegeld in Höhe von 150 Euro ( 11,Abs.1 WB-AT) erhoben. Für Mannschaften der Jugendligen U15, U13 und U11, die am Spielbetrieb des SV NRW teilnehmen, wird ein Meldegeld in Höhe von 50 Euro ( 11 Abs.1 WB-AT) erhoben. 9.2 Zieht ein Verein eine Mannschaft vor Beendigung der lfd. Runde zurück, wird gemäß 11Abs.2 WB- AT ein nachträgliches erhöhtes Meldegeld in Höhe von Euro 300, bei der Jugend U15, U13 und U11 von Euro 150 fällig. 10.Spielprotokoll Es gilt die Ziffer 6.2 der Dfb. der Frauen- und Männerligen 11. Disziplinarrecht Zur Ahndung von Tatbeständen wie im 34 RO aufgeführt, wurde den Rundenleitern (Männer, Jugend und Frauen) gemäß 9/3 RO die Disziplinarberechtigung übertragen. Vergehen gegen 346 /1d WB werden vom Schiedsrichter-Obmann, dem gemäß 9/3 RO das Disziplinarrecht übertragen wurde, geahndet. 12. Wettkampfpass, sportärztliche Untersuchung Siehe hierzu die Durchführungsbestimmungen Teil A Frauenliga und Männerligen Ziffer Besondere Hinweise 13.1 Die Vereine informieren sich rechtzeitig über die Lage des Spielortes (Bad) und die mit der Anreise verbundenen Verkehrsverhältnisse. Ein Zuspät- oder Nichtantreten aus verkehrsbedingten Gründen (auch Pannen) kann nicht als höhere Gewalt im Sinne von 312 WB. anerkannt werden Die in diesen Durchführungsbestimmungen genannten Vereinsvertreter, hierbei muss es sich um natürliche Personen handeln, sind verpflichtet, Schreiben von WA-Mitgliedern entgegen zu nehmen und an den Verein bzw. die betreffenden Personen weiter zu leiten. Die Annahme darf nicht verweigert werden Sofern in diesen Durchführungsbestimmungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung (WKP)und die Sachstand: Seite 16

17 Antidopingbestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV). 14. Anschriften Siehe Ziffer 15 der Durchführungsbestimmungen Frauenliga und Männerligen 2014/2015. gez.: P. Kilz Wasserballwart Sachstand: Seite 17

18 Teil C Pokal Wasserballwart Peter Kilz Heidemann-Str Köln Tel.: 0221/ Fax.: 0221/ P.Kilz@swimpool.de I. Durchführungsbestimmungen NRW Wasserball-Pokal Männer und Frauen Austragungsmodus 1.1 Der NRW-Pokal wird als Pflichtrunde nach dem Pokalsystem gemäß 303 WB ausgetragen. 1.2 Die letzten 4 in der Pokalrunde verbleibenden Männermannschaften qualifizieren sich für die DSV Pokalhauptrunde jedoch keine 2.Mannschaften bei denen die 1.Mannschaft in der Bundesliga spielt. 1.3 Die letzten 6 in der Pokalrunde verbleibenden Frauenmannschaften qualifizieren sich für die DSV Pokalhauptrunde Spielpläne 2.1 Männer: Frauen: Die Begegnungen der einzelnen Runden werden ausgelost. Die Begegnungen der einzelnen Runden werden ausgelost. 2.2 Die klassentiefere Mannschaft hat grundsätzlich Heimrecht. Sollte jedoch diese Mannschaft keine Möglichkeit haben das Spiel in der vorgegebenen KW auszutragen, wechselt das Heimrecht zum Gegner. Ansonsten ist die zuerst ausgeloste Mannschaft Ausrichter. Die Anfangszeiten für alle Spiele wird auf spätestens Uhr festgelegt. 3. Termine 3.1Die zwischen den Beteiligten frei vereinbarten Spieltermine sind nur dann verbindlich, wenn die vorgegebenen Spielrunden eingehalten werden. Eine Vorverlegung ist, wenn beide Mannschaften Sachstand: Seite 18

19 einverstanden sind, möglich. Die jeweilige Terminvereinbarung ist schnellstmöglich der Rundenleiterin, dem Rundenleiter und Schiedsrichter-Obmann mitzuteilen. Ein einmal vereinbartes Spiel kann, ausgenommen nach 311 Ziffer 3 WB nicht mehr verlegt werden. 3.2 Spielrunden Männer: 1. Spielrunde Spielrunde Spielrunde Spielrunde Finale Spielrunden Frauen: 1.Spielrunde Spielrunde Spielrunde Finale Die Spielrunden sind im Hinblick auf die DSV-Pokalauslosung und eventuelle Qualifikationsspiele unbedingt einzuhalten. Jede Spielrunde ist eine in sich abgeschlossene Runde. Sollten dem Rundenleiter oder Kampfrichter-Obmann nicht rechtzeitig, d.h. mindestens 7 Tage vor der o.g. Spielwoche ein Spieltermin mitgeteilt werden, wird das Spiel vom Rundenleiter angesetzt oder für den Verursacher des Spielausfalls als verloren gewertet ( 314 Abs.1 Buchst.a WB).. 4. Stammspieler Es gelten die im Amtsblatt des DSV veröffentlichen Stammspieler für die Saison 2014/15. Sachstand: Seite 19

20 5. Kampfgericht 5.1 Das Kampfgericht am Protokolltisch muss sich aus mindestens drei Personen, die möglichst regelkundig sein sollen ( nach Kampfrichterordnung des DSV), zusammensetzen. Beim Aufeinandertreffen von Mannschaften der 2.Wasserballliga ist ein geprüfter (mit Nachweis) Kampfrichter Pflicht.Ein Vertreter der Gastmannschaft ist berechtigt, im Kampfgericht als 30-Sek. Zeitnehmer, wenn er die Voraussetzungen erfüllt, mitzuwirken. Bei allen Spielen kann ein elektronisches Spielprotokoll gefertigt werden. Eine Vorlage ist auf der DSV-Internetseite veröffentlicht. (Siehe hierzu auch 343 WB) 5.2 In der Pokalrunde wird ohne Torrichter gespielt, deren Aufgaben übernehmen die Schiedsrichter. Die Hereingabe der Reservebälle erfolgt auf - Zeichen des Schiedsrichters durch Personen der am Spiel beteiligten Mannschaften. Für die Ballhereingabe ist die jeweilige Mannschaft verantwortlich. Der Ausrichter muss zu jedem Spiel fünf Bälle gleichen Fabrikats zur Verfügung stellen. 5.3 Bei allen Spielen ist gewünscht ein elektronisches Spielprotokoll zu fertigen. Eine Vorlage ist auf der DSV-Internetseite veröffentlicht. (Siehe hierzu auch 343 WB) 6. Schiedsrichter 6.1 Die Spiele der Männerrunden werden nach 323 WB von zwei Schiedsrichtern, die der Frauenrunden von einem Schiedsrichter geleitet. Die Ansetzungen erfolgen durch den Kampfrichter-Obmann. 6.2 Die angesetzten Schiedsrichter reisen ohne Aufforderung zum festgelegten Spiel an. Im Falle unbegründeten Ausbleibens des Schiedsrichters kann der Heimatverein des Schiedsrichters nach 346 Abs.1 Buchst.d WB mit einer Ordnungsgebühr belegt werden. Für diesen Fall wurde dem Kampfrichter-Obmann die Disziplinarberechtigung gemäß 9 Zif.3 RO übertragen. 6.3 Die Vergütung der Schiedsrichter besteht aus Fahrkosten-Erstattung und einem gestaffelten Tagegeld. Die Fahrkosten-Erstattung beträgt pauschal für einen PKW pro km Euro 0,30 Tagegeld bis zu einer Fahrstrecke von 0 60 km Euro km Euro km Euro 40 Die Schiedsrichterkosten sind vor dem Spiel vom Ausrichter zu begleichen. Sachstand: Seite 20

21 7. Unentschiedener Spielverlauf Gemäß 344 Abs.5 WB wird ein Spiel, das unentschieden endet, das Ergebnis unmittelbar durch ein Strafwurfwerfen bestimmt. 8. Kappenfarbe Die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft ist Ausrichter. Die Kappenfarbe regelt 320 WB.Bei fehlenden Kappen wird auf 346 WB hingewiesen. Der Gasstverein hat 2 farblich unterschiedliche Kappensätze mit zu führen. 9. Teilnahmebestimmung 9.1 Für alle teilnehmenden Männermannschaften, wird ein Meldegeld ( 11 Abs.1 WB-AT) in Höhe von 25 Euro erhoben. Konto SV Nordrhein-Westfalen IBAN BIC GENODED1VRR Der Ergebnisdienst ist im Internet abrufbar. Vereine, die mit ihrem Einverständnis zur Teilnahme an der Pokalrunde gemeldet wurden und nach der ersten Runde verzichten, haben gemäß 11 Abs.2 WB-AT ein nachträgliches erhöhtes Meldegeld in Höhe von 500.-Euro an den SV Nordrhein-Westfalen zu entrichten. 10. Disziplinarrecht Zur Ahndung von Tatbeständen, wie im 5 RO aufgeführt, wurde den Rundenleitern (Männer und Frauen) gemäß 9 Zif.3, RO die Disziplinarberechtigung übertragen. Vergehen gegen 346 Zif.1, WB, werden vom Kampfrichter-Obmann, dem gemäß 9 Zif.3 RO das Disziplinarrecht übertragen wurde, geahndet. 11. Wettkampfpass, sportärztliche Untersuchung Es wird auf die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses hingewiesen. Siehe hierzu 16 und, 17 WB- AT und auf 308 WB und die Wettkampfpassordnung für Wasserball. Die Vorlage des gültigen Wettkampfpasses in Farbkopie ist erlaubt. Zudem wird auf die Regelungen des 8 WB AT (Sportgesundheit) besonders hingewiesen. 12. Besondere Hinweise 12.1 Die Vereine informieren sich rechtzeitig über die Lage des Spielortes (Bad) und die mit der Anreise verbundenen Verkehrsverhältnisse. Ein Zuspät- oder Nichtantreten aus verkehrsbedingten Gründen (auch Pannen) wird nicht als höhere Gewalt im Sinne von 312 WB anerkannt. Sachstand: Seite 21

22 12.2 Die in diesen Durchführungsbestimmungen genannten Vereinsvertreter, nur natürliche Personen, sind verpflichtet, Schreiben von WA-Mitgliedern entgegen zu nehmen und an den Verein bzw. die betreffenden Personen weiter zu leiten. Die Annahme darf nicht verweigert werden. Sachstand: Seite 22

23 12.3 Sofern in diesen Durchführungsbestimmungen nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO), die Wettkampfpassordnung (WKP) und die Antidopingbestimmungen (ADB) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV). 13.Spielfeld Gemäß 316 WB 13.2 Für alle Spiele ist eine offene Zeitmess-Anlage ( 329 Zif.3 WB) vorgeschrieben. Ausnahme Bezirksmannschaften 14. Anschriften Rundenleiter Frauen: Rundenleiter: Schiedsrichterobmann: Gruppenschiedsgericht West: Bettina Illinger,Winkelhauser Str. 37a, Duisburg Tel.: 02065/ Bettina@illinger.tk Günter Schmälzger,Plauener Str.5, Waltrop Tel / G.Schmälzger@swimpool.de Dieter Rohbeck,Stresemannstr.3, Köln Tel. : 02203/36764 p. Handy 0170/ D.Rohbeck@swimpool.de Daniel Junker (KanzleiTillmanns&Junker) Goethe-Str. 3, Leverkusen Tel.: Fax junker@tillmanns-junker.de gez. P. Kilz Wasserballwart Sachstand: Seite 23

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