Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19.

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1 Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Entgeltordnung über die Höhe des Entgeltes der Gemeinschaftshalle in der Fassung vom 19. Juli

2 In seiner Sitzung am hat der GR nachfolgende Entgeltordnung beschlossen: Entgeltordnung über die Höhe des Entgeltes der Gemeinschaftshalle Inhaltsverzeichnis 1 Betriebsform 2 Benutzungsentgelt 3 Schuldner 4 Entstehung und Fälligkeit 5 Ausnahmen 6 Inkrafttreten 2

3 Entgeltordnung über die Höhe des Entgeltes für die Anmietung der Gemeinschaftshalle sowie der Nebenräume und für die Überlassung von Geschirr und Mobiliar beschlossen. 1 Betriebsform Die Gemeinde Hemmingen betreibt die Gemeinschaftshalle als Betrieb gewerblicher Art. 2 Benutzungsentgelt Die Gemeinde Hemmingen erhebt für die Benutzung der einzelnen Räumlichkeiten in der Gemeinschaftshalle sowie für die Überlassung von Geschirr und Mobiliar privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe der Anlage zu dieser Entgeltordnung. 3 Schuldner (1) Bei einer Veranstaltung sind der Veranstalter und der Antragsteller Schuldner der Benutzungsentgelte (2) Bei einer Nutzung der Räume zu einer festen wöchentlichen Zeit ist diejenige natürliche oder juristische Person Schuldner der Benutzungsentgelte, welcher die entspr. Räumlichkeiten zugeteilt wurden. (3) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. 4 Entstehung und Fälligkeit (1) Das Entgelt sowie eine evtl. Sicherheitsleistung entsteht mit der Genehmigung der Benutzung der jeweiligen Räumlichkeit bzw. des Mobiliars/Geschirrs. (2) Das Entgelt ist innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung an die Gemeindekasse zu entrichten. 5 Ausnahmen (1) Der regelmäßige Übungsbetrieb kann nach vereinbarten pauschalierten Sätzen abgerechnet werden. (2) Der Bürgermeister kann in besonderen Fällen Ausnahmen von diesen Bestimmungen zulassen. 6 Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt am in Kraft. 3

4 Anlage zur Entgeltordnung I) Mietsätze Bei der Festsetzung der Miete wird unterschieden zwischen der Nutzung der Räume für Veranstaltungen und der übrige Nutzung. 1. Veranstaltungen Grundmiete Nebenkosten Miete (netto) insges. Miete nachrichtl. (brutto) inkl. MWst insges. a) Saal (einschl. Bühne, Foyer, Nebenzimmer, Theke und Teeküche) 162,-- 73,-- 235,-- 279,65 b) Saal (einschl. Bühne+ Foyer) 117,-- 73,-- 190,-- 226,10 c) Foyer 48,-- 22,-- 70,-- 83,30 d) Nebenzimmer ,-- 22,-- 55,-- 65,45 e) Nebenzimmer 2 25, ,-- 29,75 f) Teeküche und Theke 15, ,-- 17,85 in Verbindung mit d) oder e) g) Flügel, ohne Stimmen 50, ,-- 59,50 2. Übrige Nutzung (Stundensätze) und Nebenkosten- Pauschalen Grundmiete pro Stunde Miete (brutto) inkl. MWst. pro Stunde Nebenkosten pro Vermietung Pauschale Nebenkosten nachrichtlich pro Vermietung inkl. MWst Pauschale a) Saal (einschl. Foyer 10,-- 11,90 30,-- 35,70 und Bühne) b) Foyer 5,-- 5,95 10,-- 11,90 c) Nebenzimmer 1+2 5,-- 5,95 10,-- 11,90 (einschl. Teeküche + Ausschank) d) Besprechungszimmer 3,-- 3,57 10,-- 11,90 e) Bühne Miete 5,-- 5, f) Bühne Nebenkostenpauschale 13,-- 15,47 g) Technische Anlage ,-- 26,18 II. Sonstige Kosten Für auswärtige Mieter wird ein Zuschlag von 50 % auf die Grundmiete erhoben. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ermäßigt sich die Grundmiete für jeden weiteren Tag um die Hälfte. Dies gilt nicht für auswärtige Mieter. Bei Bedarf können bei mehrtägigen Veranstaltungen im Einzelfall die Nebenkosten für den zweiten und jeden weiteren Tag um 50 % reduziert werden. 4

5 Für die Nutzung der Musikanlage wird eine zusätzliche Miete erhoben mit 22 /Veranstaltung; für die Nutzung der Bühne fallen zusätzlich Nebenkosten mit 13 an (jeweils zzgl. MwSt.). Für den Einsatz von Personal über das übliche Maß hinaus fallen zusätzliche Kosten mit 30 /Std. und Kraft an. Wird die Reservierung seitens des Mieters zurückgenommen, wird ein Unkostenbeitrag von 50,00 berechnet. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Einzelfall eine Kaution mit bis zu 2500 zu erheben. III. Anmerkungen: Zur übrigen Nutzung zählen insbesondere Proben, Bazare, die lfd. Benutzung der Räume im wöchentlichen Turnus, der Nachtzuschlag ab 1.00 Uhr sowie Veranstaltungen eines festgelegten Personenkreises zu überwiegend internen Zwecken. Die Miete für Veranstaltungen beinhaltet den Zeitaufwand für Proben im Vorfeld einer Veranstaltung sowie für den Auf- und Abbau mit bis zu 10 Stunden, in der Regel bis Uhr des auf den Veranstaltungstag folgenden Tag. Die Nebenkosten beinhalten die Kosten für die Heizung und Lüftung, Reinigung (normaler Umfang), Strom, allgemeine Beleuchtung, Hausmeister (Übergabe, Kontrolle, Abnahme) und Benutzung der Mikrofonanlage. Die Vermietung des Saals ist bei Veranstaltungen nur im Zusammenhang mit dem Foyer und der Bühne möglich. Die Teeküche sowie die Theke können nur im Zusammenhang mit dem Nebenzimmer der Halle angemietet werden. Der Bruttobetrag wird nachrichtlich aufgeführt. Dieser richtet sich nach der jeweils gültigen MwSt (derzeit 16%). IV. Geschirr/Mobilar für Veranstaltungen außerhalb der Gemeinschaftshalle Für die Vermietung von Geschirr/Mobilar für Veranstaltungen außerhalb der Gemeinschaftshalle fällt eine Verwaltungsgebühr i.h.v. 10 /Ausleihe an. Hinzu kommt: je Bühnenelement 2,00 je Tisch 1,50 je Stuhl 0,50 Pauschale für Geschirr/Gläser 5.00 (Beträge jeweils zzgl. MwSt.) 5

6 Änderungen gem. VA am : 1. Bei der stundenweise Vermietung der Gemeinschaftshalle wird grundsätzlich eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 30, bei der stundenweise Vermietung des Nebenzimmers in Höhe von 10 festgesetzt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei mehrtägigen Veranstaltungen im Einzelfall die Nebenkosten für den zweiten und jeden weiteren Tag um 50 % zu reduzieren. 6

7 Änderung der Anlage Mietsätze vom tritt ab 19. Juli 2005 in Kraft. 7

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