Niedersächsischer Fußballverband e. V.

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1 Niedersächsischer Fußballverband e. V. AUSSCHREIBUNG AOK-B-Juniorinnen Niedersachsenliga Spieljahr 2017 / 2018

2 Ausschreibung des NFV-Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball (VFMA) für das Spieljahr 2017/2018 der AOK-B-Juniorinnen-Niedersachsenliga Für die Durchführung der Spiele finden die gültige Satzung und die Ordnungen des Verbandes in Verbindung mit nachstehender Ausschreibung Anwendung. 1. Zuständigkeit / Sollzahl Die Sollzahl der B-Juniorinnen-Niedersachsenliga (BNL) beträgt max.12 Mannschaften. Sie wird unter der Leitung des Verbandsauschusses für Frauen- und Mädchenfußball (VFMA) geführt. Verantwortlich für die Abwicklung des Spielbetriebes ist die dem VFMA angehörende Spielleiterin Juniorinnenfußball. 2. Auf- und Abstieg, Meisterschaft, Norddeutsche Vereinsmeisterschaft, Qualifikation zur B-Juniorinnen-Bundesliga 2.1 Aufstieg zur B-Juniorinnen-Bundesliga (BJB) Der Meister der B-Juniorinnen-Niedersachsenliga ist im Spieljahr 2017/2018 bei einer fristgerechten Bewerbung für die BJB an der Norddeutschen-Vereinsmeisterschaft teilnahmeberechtigt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Verein nur mit jeweils einer Mannschaft in der B-Juniorinnen-Bundesliga vertreten sein kann. Eine JSG kann nicht aufsteigen. Sollte der Meister nicht teilnahmeberechtigt sein oder auf die Teilnahme an der Qualifikationsrunde des Norddeutschen FV verzichten, ist die nächstplatzierte Mannschaft an dieser Teilnahme berechtigt. 2.2 Abstieg aus der B-Juniorinnen-Bundesliga (BJB) Niedersächsische Absteiger aus der BJB sind im folgenden Spieljahr für die B- Juniorinnen Niedersachsenliga qualifiziert. 2.3 Ermittlung der Absteiger aus der B-Juniorinnen-Niedersachsenliga (BNL) Nach Abschluss der Saison 2017/2018 gibt es keinen Absteiger. Ausnahme: Wenn die in Ziffer 1 genannte Staffelstärke (max. Sollzahl 12) durch Absteiger aus der BJB überschritten wird. 2.3 Aufstieg zur B-Juniorinnen-Niedersachsenliga (BNL) Die Meister der NFV-Bezirke Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser Ems des Spieljahres 2016/2017 steigen in die B-Juniorinnen-Niedersachsenliga auf. Sollte der Meister nicht aufstiegsberechtigt sein oder auf das Aufstiegsrecht verzichten, sind zum Aufstieg in die B-Juniorinnen Niedersachsenliga die nächstplatzierten Mannschaften berechtigt. 2.4 Auffüllen bis zur Sollzahl Falls die Sollzahl durch die Auf- und Abstiegsregelungen sowie fehlende Wiedermeldungen nicht erreicht werden sollte, behält sich der VFMA in Absprache mit den zuständigen Bezirken/Kreisen vor, die Staffel bis zur Erfüllung der Sollzahl zu vervollständigen. Dabei haben die Absteiger der B-Juniorinnen Niedersachsenliga Vorrang vor Bezirks- und Kreismannschaften und Bezirksmannschaften wiederum vor Kreismannschaften. Interessierte Vereine müssen ihre Mannschaft fristgerecht melden (Meldefenster DFBnet) und ihr Interesse zeitgleich beim NFV schriftlich per e-postfach anzeigen.

3 2.5 Meisterschaft Über die Meisterschaft entscheidet bei gleicher Punktzahl die Tordifferenz. Sind Punktverhältnis und Tordifferenz ebenfalls gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, so entscheidet der direkte Vergleich. Ist auch hier die Anzahl der Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. 3 Spielpläne Spielverlegungen 3.1 Die Spielpläne sind über DFBnet ( und die Ausschreibungen über die Homepage des NFV ( -> Ausschreibungen-Juniorinnen abzurufen Spielpläne sind von den Vereinen hinsichtlich von Zeitüberschneidungen mit anderen Mannschaften unverzüglich zu überprüfen Die Verlegung von Spieltagen oder Auswechselung des Gegners, Ansetzung neuer Spieltage für ausgefallene Spiele sowie für Entscheidungs- oder Wiederholungsspiele sind spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem betreffenden Spieltag den beteiligten Vereinen mitzuteilen. In zwingenden Ausnahmefällen sind kürzere Ansetzungsfristen zulässig. 3.4 Spielverlegungen können nach Veröffentlichung im DFBnet nicht mehr vorgenommen werden (ausgenommen 27 Absatz 4 der SPO). Die Verlegung eines Pflichtspieles soll von der zuständigen spielleitenden Stelle nur bei Vorliegen eines verbandsseitigen Interesses oder bei höherer Gewalt vorgenommen werden. 3.5 In Ausnahmefällen ist bei Vorverlegung von Spielen der antragsstellende Verein verpflichtet, mindestens 2 Wochen vor dem Spieltag die Verlegung bei der VFMA- Spielleiterin schriftlich mit Einverständnis des Gegners zu beantragen. Es ist auch eine Beantragung auf elektronischem Wege über das DFBnet Spielverlegung möglich. Dazu ist die Vereinskennung erforderlich. Eine beantragte Spielverlegung ist gebührenpflichtig und kostet 25,00 Euro. Für verlegte Spiele soll kein Tag gewählt werden, der im Rahmenspielplan für Nachholspiele vorgesehen ist. 3.6 Bei uhrzeitlicher Verlegung von Spielen ist der Platzverein verpflichtet, mindestens 10 Tage vor dem Spiel der Spielleiterin Juniorinnenfußball und die Schiedsrichteransetzerin zu verständigen. Eine solche Verlegung kann nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem Gegner erfolgen und bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Spielleiterin. Kommt eine Einigung nicht zustande, so bleibt es bei der angesetzten Anstoßzeit. 3.7 Spielverlegungen wegen der Teilnahme an Auswahlmaßnahmen sind gemäß 22 Absatz 1der JO möglich. Ein Verein, der eine Juniorin für Auswahlspiele oder zu Lehrgängen abstellen muss, kann nur für die Mannschaft der Altersklasse dieser Spielerin die Absetzung eines angesetzten Pflichtspiels bzw. die Nichtansetzung von Nachholspielen für die Dauer der Maßnahme bei der Spielinstanz schriftlich beantragen. Der Antrag auf Spielabsetzung hat unverzüglich nach Erhalt der Einladung zu erfolgen. 3.8 Weitere Gründe für eine Spielverlegung: Sind mindestens 6 Spielerinnen einer Mannschaft, die in den vorhergehenden drei Meisterschaftsspielen laut Spielbericht eingesetzt waren, schulisch oder beruflich verhindert (z. B. Schullandheimaufenthalt) oder erkrankt (sporttypische Sachverhalte z. B. Verletzungen oder Sportstrafen- bleiben unberücksichtigt), kann auf Antrag eines

4 Vereins eine Spielabsetzung erfolgen. Der Antrag ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Verhinderung / Erkrankung vorzulegen. Ihm sind entsprechende Nachweise (Schulbescheinigungen, ärztliche Atteste) beizufügen Punkt 3.8. gilt nicht für einen Verein, der in der jeweiligen Altersklasse eine 2. Juniorinnen-Mannschaft in der laufenden Spielserie zum Spielbetrieb angemeldet hat, es muss auf Spieler der unteren Mannschaft zurückgegriffen werden! 4 Spielplätze und Spielkleidung 4.1 Die Vereine sollen für die Spiele der BNL einen Naturrasenplatz zur Verfügung stellen. Es muss allerdings damit gerechnet werden, dass Spiele grundsätzlich auf Kunstrasen oder witterungsbedingt auf einem Kunstrasenplatz oder Hartplatz austragen. Daher hat der Gastverein für Spiele auf einem Kunstrasenplatz geeignete Fußballschuhe -Keine Schraubstollenschuhe mitzuführen und zu benutzen. Kunstrasen- und Hartplätze sind der Spielinstanz und den Vereinen vor Saisonbeginn zu melden. Vereine, die Pflichtspiele auf einem Kunstrasenplatz austragen, haben sicherzustellen, dass dem Gast Gelegenheit gegeben wird, das Spielfeld vor dem Spiel mindestens 30 Minuten zusammenhängend zu betreten. 4.2 Heimmannschaften haben mit der im Anschriftenverzeichnis genannten Spielkleidung anzutreten, es sei denn, dass mit dem Spielpartner abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind ( 21 SpO) 4.3 Bespielbarkeit des Platzes 28 SpO Sollte bei Pflichtspielen der Platz witterungsbedingt oder aus anderen Gründen auf Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten nicht benutzbar sein oder voraussichtlich nicht benutzbar werden, so steht dem Platzverein das Recht zu, das Spiel unter Angabe der Gründe so früh wie möglich, spätestens bis zum Zeitpunkt des Spielbeginns abzusagen 28 (1) SpO. In diesem Fall sind unverzüglich zu benachrichtigen: a) die zuständige spielleitende Stelle/ VFMA-Spielleiterin Marion Demann, Zum Ostertor 6, Wennigsen Mobil: DFBnet Postfach: Marion.Demann@nfv.evpost.de marion@demann1.de b) der Schiedsrichter, c) der Gegner. Nach erfolgter Feststellung der Unbespielbarkeit hat der Heimverein (ersatzweise die Spielleiterin Juniorinnenfußball) den Spielausfall sofort in das DFBnet einzugeben. Die reisende Mannschaft ist verpflichtet, sich im DFBnet über die Spielabsage zu informieren. 4.4 Bei einem sich möglicherweise abzeichnenden Spielausfall sollte ein entscheidungsbefugter Vertreter des gastgebenden Vereins spätestens 72 Stunden vor dem angesetzten Termin mit dem Staffelleiter, dem Gastverein und

5 dem angesetzten Schiedsrichter in Verbindung treten und dabei die weitere Vorgehensweise abzustimmen (ggf. Heimrechttausch). 4.5 Nach 28 (3) SpO ist die Anordnung des Eigentümers bzw. des zur Anordnung Berechtigten unter Angabe der Gründe der Juniorinnenspielleiterin innerhalb von 10 Tagen vorzulegen. 4.6 Der Missbrauch dieser Bestimmungen wird durch Geldstrafe und Punktabzug geahndet. Er liegt auch dann vor, wenn die geforderten Unterlagen im Sinne von Abs. 3 nicht fristgerecht vorgelegt werden. Ein missbräuchlich abgesagtes Pflichtspiel ist seitens der spielleitenden Stelle neu anzusetzen. Dies gilt nicht für Pokalspiele und Pflichtspiele der letzten beiden Spieltage des Spieljahres. In diesen Fällen erfolgt eine Spielwertung gemäß 37 Abs Ist eine Mannschaft angereist und wird das Spiel wegen der Absage nicht durchgeführt, sind die Fahrtkosten der angereisten Mannschaft bei Neuansetzung von beiden Vereinen zu gleichen Teilen zu tragen. 4.8 Pflichtspiele können auch unter Flutlicht angesetzt werden, wenn im Mannschaftsmeldebogen eine ausreichende Flutlichtanlage angegeben ist. Spiele, die bei Tageslicht begonnen haben und deren Durchführung später durch hereinbrechende Dunkelheit gefährdet ist, sollen unter Flutlicht zu Ende gespielt werden. 5 Spielberichte, Spielerpässe und Auswechseln von Spielerinnen 5.1 Spielberichte Bei der Austragung der Spiele in der B-Juniorinnen-Niedersachsenliga kommt der Spielbericht Online (SBO) zur Anwendung. Nach Freigabe der Aufstellung durch beide Vereine ist eine Ausfertigung der Druckversion dem Schiedsrichter vor dem Spiel durch den Heimverein auszuhändigen. 5.2 Kann die Anwendung SBO nicht genutzt werden, ist das normale Spielberichtsformular des NFV zu verwenden. 5.3 Bei vom Heimverein verursachter unzureichender Eingabemöglichkeit für die Anwendung SBO wird gem. 24b (16) JO eine Ordnungsstrafe pro Spiel verhängt. 5.4 Spielerpässe/Gesichtskontrolle Die Spielerpässe sind auch bei Nutzung der Anwendung SBO von den beiden Vereinen mitzuführen und dem Schiedsrichter auszuhändigen. Vor dem Spiel wird anhand des Spielberichtsbogens eine Gesichtskontrolle durchgeführt. Bei fehlenden Spielerpässen ist gemäß 4 SpO+ 4 JO zu verfahren. 5.5 Der Kader für das jeweilige Spiel kann bis zu 18 Spielerinnen stark sein. 5.6 Während der gesamten Spielzeit dürfen bis zu vier Spielerinnen ausgewechselt werden. Eine ausgewechselte Spielerin kann wieder eingewechselt werden (siehe 17 JO)

6 6 Spiel- und Teilnahmeberechtigung 6.1 Altersklassen Im Spieljahr 2017/2018 sind Juniorinnen der Jahrgänge 2001/2002 und jüngere Juniorinnen spielberechtigt. 6.2 Zweitspielrecht Spielerinnen mit einem für die laufende Spielserie erteilten Zweitspielrecht dürfen in der B-Juniorinnen Niedersachsenliga eingesetzt werden. Mehr als die Hälfte der in einem Spielbericht eingetragenen Spielerinnen müssen vereinseigene sein (SpO Anhang 1/ 3 (Absatz 7) 6.3 Juniorinnenspielgemeinschaften (JSG) JSG sind in der B-Juniorinnen-Niedersachsenliga zugelassen. 6.4 Lizenzierte Trainer Jeder teilnehmenden Mannschaft wird empfohlen, mindestens eine/n lizenzierte/n Trainer/Trainerin in verantwortlicher Position zu haben. 7. Feldverweise und Rechtsprechung 7.1 Eine auf Dauer des Feldes verwiesene Spielerin ist bis zur Entscheidung durch die Spielinstanz oder das zuständige Sportgericht vorgesperrt!!! Die Dauer der Vorsperre regeln die Bestimmungen der 16 (Absatz 1) SpO und 41 (Absatz 1) RuVO. 7.2 Die Vereine haben die Dauer der Spielsperre gemäß den Bestimmungen eigenverantwortlich einzuhalten. 8. Fair Play in Niedersachsen 8.1 Für ein faires Miteinander wird die modifizierte Begrüßungskultur im Junioren- und Juniorinnenfußball umgesetzt werden, die am Spieltag nach folgendem Muster abläuft: - Begrüßung der Gastmannschaft und Trainer Ca. 75 bis 45 Minuten vor Spielbeginn - Begrüßung und Einweisung des Schiedsrichters mit Klärung des gemeinsamen Auflaufens vom Spielfeldrand oder Treffens an der Mittelinie kurz vor Spielbeginn Ca. 60 bis 30 Minuten vor Spielbeginn - Evtl. Gesichtskontrolle (entsprechend Ausschreibung) Ca. 10 Minuten vor Spielbeginn durch Schiedsrichter - Möglichst gemeinsames Auflaufen der Mannschaften mit Schiedsrichter oder alternativ Treff an der Mittelinie Ca. 3 Minuten vor Spielbeginn - Team-Shakehands inklusive Trainer nach Vorbild der Bundesliga - Platzwahl Schiedsrichter und Mannschaftsführer

7 - Teamritual und Spielbeginn Nach dem Spiel - Treff der Schiedsrichter mit den beiden Teams inkl. Trainer an der Mittellinie, Ergebnisbekanntgabe, Sportgruß und abschließend Team-Shakehands 8.2 Im Zuge des DFB-Projektes Fair Play Geste können dem NFV besonders faire Aktionen über die NFV-Homepage gemeldet werden. 9. Schiedsrichteransetzungen 9.1 Alle Ansetzungen der Schiedsrichter und Assistenten erfolgen durch die SR-Ansetzerin im Verbandsschiedsrichterausschuss: Corinna Hedt, Gartenstr. 10, Burgwedel, Tel: ; DFBnet-Postfach: corinna.hedt@nfv.evpost.de 9.2 Nichtantreten des Schiedsrichters 30 SpO Erscheint zu einem Spiel der Schiedsrichter nicht, so ist der bauende Verein (Heimverein) verpflichtet, für einen anerkannten neutralen Schiedsrichter zu sorgen. Stehen mehrere anerkannte Schiedsrichter zur Verfügung, so haben sich die Mannschaftsführer auf einen von ihnen zu einigen. Bei Nichteinigung erfolgt ein Losentscheid. Steht weder ein anerkannter neutraler Schiedsrichter noch ein anerkannter Schiedsrichter eines der beiden beteiligten Vereine zur Verfügung, so müssen sich die beiden Mannschaftsführer auf eine Person einigen, die dem Verband angehört. Bei Durchführung des Spieles gilt das Spiel als Verbandsspiel. Die Einigung ist vor Spielbeginn im SBO zu vermerken und nach Spielende müssen beide Vereine die Eingaben durch Freigabe bestätigen. 9.3 Die Schiedsrichter und SR-Assistenten/innen rechnen direkt außer Pokalspiele und Freundschaftsspiele- mit dem NFV ab. Nach jeder Halbserie erhalten die Vereine eine Aufstellung über die Gesamtkosten und den daraus resultierenden Vereinsanteil. Dieser Betrag wird vom angegebenen Vereinskonto abgebucht. 10. Freundschaftsspiele Für Freundschaftsspiele ist rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor dem Spieltermin vom gastgebenden Verein ein Schiedsrichtergespann über die zuständige Spielleiterin der BJNL anzufordern. Damit gilt ein Freundschaftsspiel als angemeldet. Sofern der Spielbericht Online (SBO) nicht genutzt wird, ist der Spielbericht dem zuständigen Spielleiter/in des gastgebenden Vereins Vereins zuzusenden ( 42 (2) SpO). Für Verlegungen oder auch Neuansetzung im direkten Zusammenhang nach einem Spielausfall fallen Verwaltungsgebühren von 20,00 EUR an

8 11 Schlussbemerkungen Meldetermin Rechtsbehelf Meldeschluss für das nächste Spieljahr 2018 /2019 für die Teilnahme am Pflichtspielbetrieb der B-Juniorinnen-Niedersachsenliga ist spätestens der 15. Juni 2018, Die Meldung ist per DFBnet-Meldebogen vorzunehmen 11.2 Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 27 Absatz 2 SpO in Verbindung mit 15 Absatz 1 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung auf der Homepage des NFV unter die gebührenfreie Anrufung beim zuständigen Verbandssportgericht möglich. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt diese Ausschreibung in Kraft. Barsinghausen, den Niedersächsischer Fußballverband e. V. Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball

9 Ansprechpartner B-Juniorinnen - Niedersachsenliga B-NL- Spiel- und Staffelleiterin Marion Demann Zum Ostertor Wennigsen Tel.: marion@demann1.de DFBnet-Postfach : Marion.Demann@nfv.evpost.de Niedersächsischer Fußballverband e. V. Referat Jugend Schillerstr Barsinghausen Tel.: tobias.orth@nfv.de DFBnet-Postfach: tobias.orth@nfv.evpost.de JNL-Schiriansetzerin Corinna Hedt Gartenstr Burgwedel Tel.: pr. Fax: Handy: corinna.hedt@t-online.de DFBnet-Postfach: corinna.hedt@nfv.evpost.de 1. Adressen der Vereine der A- und B-Junioren Niedersachsenliga im Internet unter: Ausschreibungen 099 Verband Junioren Ausschreibungen-Juniorinnen Adressen der Mitglieder des NFV-Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball und weitere relevante Adressen im Internet unter: 2. Internetadressen Norddeutscher Fußballverband e. V. und DFB e. V. und

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