1 Allgemeines. 3) Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung an Fahrbahnen und Gehwegen sowie den Winterdienst an Gehwegen.

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1 Lesefassung Satzung über die reinigung der Stadt einschließlich der en Detershagen, Ihleburg,, Parchau, Reesen, Schartau und der Ortsteile Blumenthal, Gütter und Madel sowie der Siedlung Brehm (reinigungssatzung) Auf der Grundlage der 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), 47 und 50 des gesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 522) und des 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG -LSA) vom 13. Dezember 1996 (GVBl. LSA S. 405), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 17. Juni 2016 (GVBl. LSA S. 202) hat der Stadtrat der Stadt am 2. Februar 2017 folgende reinigungssatzung beschlossen: 1 Allgemeines 1) Die Stadt, einschließlich ihrer en Detershagen, Ihleburg,, Parchau, Reesen und Schartau, der Ortsteile Blumenthal, Gütter und Madel sowie der Siedlung Brehm, betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten, Wege und Plätze (öffentliche ) sowie den Winterdienst auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage, einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und außerhalb der geschlossenen Ortslage, wenn bebaute Grundstücke angrenzen, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach 2 den Eigentümern der durch öffentliche erschlossenen Grundstücke übertragen wird. Die Stadt kann sich zur Ausführung Dritter bedienen. Art und Umfang der Reinigungspflichten und des Winterdienstes ergeben sich aus den 3 und 4 dieser Satzung. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen obliegt gem. 9 Abs. 4 StrG LSA den baulastträgern. Der Winterdienst auf Radwegen und auf dem Radweg bei getrennten Rad- und Gehwegen obliegt der Stadt. 2) Die geschlossene Ortslage wird nicht unterbrochen durch einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder durch einseitige Bebauung. 3) Die Reinigung umfasst die reinigung an Fahrbahnen und Gehwegen sowie den Winterdienst an Gehwegen. 4) Zur Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gehören neben den dem Fahrverkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Bushaltestellenbuchten, die Radwege sowie die sonstigen zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn bzw. dem Gehweg gelegene Teile des öffentlichen Verkehrsraumes wie z.b. Böschungen, Gräben, Mulden und Stützmauern. Bestandteile der Fahrbahn sind ebenso Parkstreifen/Parkbuchten, Fußgängerstraßen/- zonen und Regenentwässerungsrinnen.

2 5) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind alle teile, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, ohne Rücksicht auf deren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z.b. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen). Das Zeichen Fußgänger der verkehrs-ordnung (StVO; hier Zeichen 239 StVO) steht nur dort, wo eine Klarstellung notwendig ist. Die Sinnbilder der Zeichen Radfahrer (Zeichen 237 StVO) und Zeichen Fußgänger (Zeichen 239 StVO) können auch auf einem gemeinsamen Schild (Zeichen 241 StVO), durch einen senkrechten weißen Strich getrennt, gezeigt werden. Bei, bei denen baulich kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der jeweiligen Grundstücksgrenze gemessen ab Fahrbahnrand. Dies gilt auch in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO). Als Gehwege gelten ebenfalls Mischverkehrsflächen, die gemeinsam als Fußweg und Parkfläche genutzt werden dürfen. Gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 StVO) gelten insgesamt als Gehwege. 6) Sicherheitsstreifen bis 0,75 m Breite sind keine Gehwege im Sinne dieser Satzung. 7) Überwege sind die als solche besonders gekennzeichneten Überwege für den Fußgängerverkehr sowie Überwege an kreuzungen und Einmündungen in der Verlängerung der Gehwege. 8) Radwege im Sinne dieser Satzung sind alle teile, deren Benutzung für Radfahrer vorgesehen (Radwege ohne Verkehrszeichen) oder geboten (Radwege mit Zeichen 237 StVO Radfahrer oder Zeichen 241 StVO getrennter Rad- und Fußweg) ist, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. 2 Reinigungspflichtige 1) Die Verpflichtung zur Reinigung und zum Winterdienst wird den Eigentümern der durch die öffentliche Straße erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen, soweit dies im anliegenden verzeichnis (Anlage 1) nicht besonders kenntlich gemacht wird. Das verzeichnis ist Bestandteil dieser Satzung. umbenennungen und Umnummerierungen von Hausnummern haben keinen Einfluss auf die Reinigungspflicht. 2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht ( 1 Erbbaurechtsgesetz) belastet, so tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. Ihnen gleichgestellt sind die Nießbraucher ( 1030 BGB) sofern sie das gesamte Grundstück selbst nutzen, die Wohnungsberechtigten ( 1093 BGB), sofern ihnen das Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist, die Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsberechtigten ( 31 WEG), Gebäudeeigentümer i. S. d. Artikel 233, 2b, 3 und 4 EGBGB und die Nutzer, soweit Eigentumsfragen bei erstmaliger Entstehung der Gebührenschuld bzw. bei Entstehung der fortlaufenden jährlichen Gebührenschuld ungeklärt sind. 3) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur erschließenden Straße, bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (Vorderliegergrundstück) und die dahinter liegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine reinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind jedoch nur solche Grundstücke, die nicht selbst an die öffentliche Straße angrenzen. Der räumliche Reinigungsumfang bestimmt sich nach der Frontlänge des Vorderliegergrundstückes. Die Eigentümer der zur reinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd zur Reinigung verpflichtet. Die Reinigungspflicht wechselt zwischen den verschiedenen Grundstücken von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich mit dem ersten Montag eines jeden Jahres 2

3 bei dem Verpflichteten des Vorderliegergrundstücks, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinter liegenden Grundstücke. 4) Sind auf beiden seiten Reinigungspflichtige vorhanden, so erstreckt sich die reinigung nur bis zur mitte. Sofern nur auf einer seite Reinigungspflichtige existieren, ist die Straße in der gesamten Breite zu reinigen. 5) Bei oder teilen mit einseitigem Gehweg sind die Eigentümer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zur Reinigung und zum Winterdienst verpflichtet. 6) Wird ein Grundstück durch mehrere öffentliche erschlossen (Eckgrundstücke, durchlaufende Grundstücke), so erstreckt sich die Reinigungspflicht auf jede dieser. Bei Eckgrundstücken werden die zu reinigenden Flächen bis zum Schnittpunkt der Mittellinie beider erweitert, sofern die Reinigung beider dem Eigentümer des anliegenden Grundstücks obliegt, ansonsten bis zum Fahrbahnrand der von der Stadt zu reinigenden Fahrbahn. 7) Mehrere Reinigungspflichtige einer reinigungseinheit oder eines Grundstücks sind gemeinsam verantwortlich (Gesamtverpflichtete). 3 Art und Umfang der Reinigungspflicht 1) Die Reinigungspflicht umfasst die Entfernung aller Verunreinigungen auf allen Bestandteilen der öffentlichen Straße gemäß 1 ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen bestandteile befestigt sind. Die Reinigung beinhaltet insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Glas, Kehricht, Laub, Schlamm, Abfällen und sonstigem Unrat (kehricht). Als Verunreinigung gilt auch vereinzelt, sich selbst ausgesätes hohes wachsendes Gras und Unkraut, das zwischen den Befestigungsmaterialien (z.b. Gehwegplatten) oder aus den schadhaften bzw. unbefestigten Flächen der Fahrbahnen und Gehwege herauswächst. Die Reinigung umfasst auch die Freihaltung der Regeneinläufe. 2) Die Reinigungspflicht umfasst auch die Unratsbeseitigung auf dem begleitgrün. Diese ist Bestandteil der Gehweges. Zum begleitgrün gehören Baumscheiben, Rabatten, Grünstreifen und sonstige Teile des körpers, die der Pflanzung zuzurechnen sind und nicht von der öffentlichen Straße getrennt sind. 3) Bei Reinigungsarbeiten ist der Staubentwicklung durch ausreichende Befeuchtung oder auf andere geeignete Weise vorzubeugen. Bei Frost ist das Besprengen mit Wasser verboten. 4) Die Reinigung hat so zu erfolgen, dass Beschädigungen an der Straße durch die Reinigung ausgeschlossen sind. Hierauf ist besonders bei der Reinigung durch Maschinen zu achten. 5) Der kehricht darf nicht dem Nachbarn zugekehrt werden oder in Gossen, Gräben, Einflussöffnungen, Grünflächen oder auf Hydrantendeckel gefegt werden. Weiterhin darf dieser nicht auf anderen Grundstücken wie Park- und Grünanlagen, Spielplätzen etc. abgelagert werden. Der kehricht im Sinne von Abs. 1 und 2 ist als Abfall gemäß der derzeitig gültigen Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Jerichower Land zu beseitigen. 3

4 6) Fallen bei der regelmäßigen Reinigung nach Art und Umfang gesundheitsgefährdende Abfälle (z.b. Asbest, Tierkadaver, Einwegspritzen, Fixerutensilien) an, deren Beseitigung für den Verpflichteten unzumutbar ist, so hat der Reinigungspflichtige unverzüglich die Stadt zu informieren. 7) Außergewöhnliche Verunreinigungen, wie z.b. nach starken Regenfällen, Tauwetter, Stürmen, auch durch Baustellen etc., durch die die Verkehrssicherheit gefährdet werden kann, sind durch den Reinigungspflichtigen unverzüglich zu beseitigen, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine Verpflichtung des Verursachers besteht und dieser festgestellt werden konnte (Verhaltensstörer). Ist dies wegen der Art und des Umfangs der Verunreinigung nur durch den Einsatz von Spezialmitteln oder geräten möglich, so hat der Reinigungspflichtige unverzüglich die Feuerwehr oder die Polizei zu unterrichten. 8) Wer eine Straße oder einen Platz über das übliche Maß verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung oder ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen, andernfalls kann die Stadt die Verunreinigung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Verursachers beseitigen. 9) Die Stadt teilt die zu reinigenden öffentlichen nach pflichtgemäßem Ermessen in n ein. Die Reinigung der öffentlichen richtet sich nach der Verkehrsbelastung und ihrem Verschmutzungsgrad. Hiernach sind die zu reinigenden in dem als Anlage 1 beigefügten verzeichnis in 7 n (RK) eingeteilt. a) Die Fahrbahnen sind zu reinigen: RK 0 RK 1 RK 2 RK 3 RK 4 RK 5 RK 6 1 x wöchentlich durch den Reinigungspflichtigen tägl. (mind. 5x wöchentl.) 3 x wöchentlich 2 x wöchentlich 1 x wöchentlich 1 x 14- tägig keine Reinigung durch die Stadt oder durch den Anlieger b) Die Gehwege einschließlich ihrer Bestandteile sind, soweit die Reinigungspflicht nach Anlage 1 dieser Satzung dem Reinigungspflichtigen übertragen worden ist, grundsätzlich einmal wöchentlich in der Regel samstags zu reinigen. Dies gilt auch für öffentliche die gem. Anlage 1 in RK 6 eingestuft sind. c) Öffentliche, die nicht in der Anlage 1 aufgeführt sind, werden durch die Stadt mindestens einmal im Monat gereinigt. 10) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, bleibt unberührt. 4

5 4 Art und Umfang des Winterdienstes 1) Der Winterdienst umfasst die Räumung von Schnee und bei Winterglätte das Bestreuen der Gehwege und der Fußgängerüberwege. 2) Die Gehwege und Zugänge zu den Überwegen vor den Grundstücken sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1,50 m vom Schnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Für Gehwege mit einer geringeren Breite von 1,50 m gilt die gesamte Breite. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der jeweiligen Grundstücksgrenze gemessen ab Fahrbahnrand. 3) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende beräumte Fläche vor dem Nachbargrundstück bzw. an den Überweg vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. 4) Beim Winterdienst auf den Gehwegen dürfen Schnee, Eis und Streugut nicht dem Nachbarn zugekehrt werden. Das Streugut ist nach der Winterperiode unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Es darf nicht auf Fahrbahnen, in Gossen, Gräben, Einflussöffnungen Grünflächen oder auf Hydrantendeckel gefegt werden. 5) Der Schnee ist auf dem an der Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Radwege, Einläufe und Entwässerungsanlagen sowie die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Bei eintretendem Tauwetter ist der Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten. 6) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. 7) Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Ihre Anwendung ist nur erlaubt: a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (Eisregen), indem durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Wirkung zu erzielen ist, b) an gefährlichen Stellen von Gehwegen, wie z.b. Treppen, Rampen, Brückenauf-, und Brückenabgängen, extrem starken Gefällen, bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreut werden. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an ihnen nicht abgelagert werden. 8) In der Zeit von Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags und Sonnabend bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. 5

6 9) Den Winterdienst für die in der baulast der Stadt befindlichen Fahrbahnen und Radwege wird durch die Stadt im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und der technologischen Möglichkeiten durchgeführt. Die Stadt bestimmt nach pflichtgemäßen Ermessen unter Beachtung der Verkehrssicherungspflichten den Umfang, die Art und die Reihenfolge der Streuung und Schneeräumung. 10) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen, bleibt unberührt. 5 Begriff des Grundstücks 1) Unter einem Grundstück ist ein solcher Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der auf einem besonderen Grundbuchblatt oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist (Buchgrundstück). 2) Ein Grundstück im Sinne dieser Satzung ist durch eine von den in Anlage 1 aufgeführten erschlossen, wenn es ohne an sie angrenzen zu müssen zu dieser rechtlich und tatsächlich eine Zufahrts- oder eine Zugangsmöglichkeit hat oder haben kann, und dadurch eine innerhalb geschlossener Ortslagen übliche und sinnvolle wirtschaftliche Grundstücksnutzung ermöglicht wird. 3) Hinterliegergrundstücke sind Grundstücke, die nicht an einer öffentlichen Straße liegen, durch diese aber erschlossen sind. 6 Ausnahmen Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen schriftlichen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des Wohles der Allgemeinheit die Durchführung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. 7 Eigentum am kehricht Der kehricht geht, soweit die Stadt die Reinigung durchführt, mit der Einfüllung in die Behälter oder der Verladung auf den Abfuhrwagen in das Eigentum der Stadt über. Wertgegenstände im kehricht werden wie Fundsachen behandelt. 8 Benutzungsgebühren Die Stadt erhebt für die von ihr durchgeführten Reinigung der öffentlichen Benutzungsgebühren nach der jeweils geltenden Fassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die reinigung (reinigungsgebührensatzung). 6

7 9 Ordnungswidrigkeiten 1) Ordnungswidrig im Sinne des 8 Abs. 6 KVG LSA handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den durch diese Satzung begründeten Verpflichtungen zuwider handelt, d.h. a) seiner Pflichten in der Reinigung nach 3 dieser Satzung nicht nachkommt, b) seiner Pflichten im Winterdienst nach 4 dieser Satzung nicht nachkommt. 2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils geltenden Fassung. 3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. 10 Verwaltungszwang Tritt durch Vernachlässigung der Reinigungspflichten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ein, ist die Stadt berechtigt, unabhängig von 10 unter den Voraussetzungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA in der jeweils gültigen Fassung) Verwaltungszwang auszuüben. Insbesondere kann auf Kosten des Reinigungspflichtigen Ersatzvornahme angeordnet werden. 11 In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten 1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 2) Gleichzeitig treten die reinigungssatzungen der Stadt in der Fassung der 3. Änderung vom der Gemeinde Detershagen in der Fassung der 1. Änderung vom , der Gemeinde in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom , der Gemeinde Schartau in der Fassung der 1. Änderung vom , der Gemeinde Parchau in der Fassung der 1. Änderung vom der Gemeinde Ihleburg in der Fassung der 1. Änderung vom und der Gemeinde Reesen in der Fassung vom außer Kraft., 13. FEB Dienstsiegel gez. Rehbaum Bürgermeister 7

8 Anlage 1 - verzeichnis der Stadt zur Satzung der Stadt über die reinigung (reinigungssatzung) * nach Fertigstellung der baumaßnahme bzw. nach Übernahme der Straße durch die Stadt und Widmung ** Privatstraße 1. alphabetische Sortierung nach namen reinigung Winterdienst Ahornweg Albert-Lortzing-Weg* Schartau Alte Bergstraße Schartau Alte Friedenstraße Schartau Alte Lindenstraße Alte Nachtweide Alte Schleuse Schartau Alter Rogätzer Weg Schartau Am Alten Kanal Am Birkenwäldchen Schartau Am Birkenweg Am Brunnenfeld Schartau Am Deich Am Erkenthierfeld Am Holländer Am Kanal Schartau Am Kiefernweg Schartau Am Mittelweg Am Mühlberg Am Ring (außer nachstehen am Ring) (ohne Innenhof u. Anliegerstr.) Am Ring (Innenhof und Anliegerstraße hinter Hs.Nr. 1A bis 2E) Am See (außer nachstehender Am See) Am See (von Einmündung Hauptstraße bis Hs.Nr. 70) 5 X X Ihleburg Am Stützpunkt Parchau Am Wald Am Wall Amselweg** An den Krähenbergen An den kurzen Enden An den Sandenden** Anhaltiner Straße Anton-Bruckner-Straße* Apfelstraße Asternweg August-Bebel-Straße Schartau Ausbau

9 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Bahnhofstraße Detershagen Bäkestraße Bedrich-Smetana-Weg* Reesen Bergstraße von Johannesstr. bis Brückenstraße Bergstraße von Brückenstr. bis Unterm Hagen Berliner Chaussee, Ortslage Reesen Berliner Chaussee, Ortslage (außer nachstehende Berliner Chaussee, Ortslage ) Berliner Chaussee, Ortslage (Hs.Nr. 116 bis 121) Ihleburg Berliner Damm 5 X X Berliner Promenade Berliner Straße von Koloniestr. bis Wasserstr. Berliner Straße von Breiter Weg bis Koloniestr. Bethanienstraße von Grünstr. bis Platz La-Roche-sur-Yon Bethanienstraße von Platz La- Roche-sur-Yon bis Franzosenstr. Bleichgang Blumenstraße Blumenthal (außer nachstehend 5 X X Blumenthal) Blumenthal Hs.Nr. 9-15, 17-27, Parchau Blumenthaler Ende** Blumenthaler Landstraße (außer nachstehende Blumenthaler Landstraße) Blumenthaler Landstraße Hs.Nr. 16 und 18, 28 bis 31 6 X X Blumenthaler Straße Blumenthaler Weg Böttcherstraße von Jacobistr. bis Brüderstr. Böttcherstraße von Schartauer 1 X X Str. bis Jacobistr. Brehm 5 X X Detershagen Breite Straße Breiter Weg 2 X X Breitscheidstraße Bruchstraße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstr.) Brückenstraße Brüderstraße 2 X X Buchenweg er Freiheitstraße 5 X X er Mühlenstraße Detershagen er Straße Seite 2

10 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst er Winkel Bürgermarkstraße (außer nachstehende Bürgermarkstraße) Bürgermarkstraße von Bürgermarkstraße bis Neuendorfer Straße Carl-Maria-v.-Weber-Straße* Carl-Zeller-Weg 5 X X Parchau Chausseestraße 5 X X Clara-Zetkin-Straße (außer nachstehende Clara-Zetkin- Straße) Clara-Zetkin- Straße Hs.Nr. 1 bis 11 Clausewitzstraße Conrad-Tack-Ring Dahlienweg Deichstraße Detershagener Weg Dorfstraße, OT Gütter (außer nachstehende Dorfstraße) Dorfstraße, OT Gütter, Hs.Nr. 1, 4-12A-F, 3A, 18-23, 13-14, Einsteinstraße (außer nachstehende Einsteinstraße) 5 X X Einsteinstraße Hs.Nr. 1-8 Elbwiesenweg Erich- Mühsam- Straße Erkenthierstraße Erlenweg Eschenweg Feldmark- Bürgermark Feldmark- Lüdersdorf Feldstraße Schartau Feldweg Feuerbachstraße Feuerdornweg Fichtestraße Fienerstraße Schartau Finkenweg Flämingstraße Fliederweg* Forststraße Franz-Joseph-Hayden-Straße Franz-v.-Liszt-Straße** Franzosenstraße (außer nachstehende Franzosenstr.) Franzosenstraße von Einmündung 1 X X Schartauer Str. bis einschl. Hs.Nr. 2 Franz-Schubert-Straße* Ihleburg Freiheitstraße Seite 3

11 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Friedenstraße Friedrich-Engels-Straße Parchau Friedrichstraße Fritz-Ebert-Straße Fritz-Reuter-Straße 5 X X Fruchtstraße Gartengasse 5 X X Gartenstraße (außer Innenhöfe u. Anliegerstr.) (außer nachstehende Gartenstraße) Gartenstraße von Einmündung 1 X X Martin-Luther-Str. bis Einmündung Schartauer Straße Georg-Fr.-Händel-Straße** Georg-Ph.-Telemann-Straße Ginsterweg Gladiolenweg Gorkistraße Gossel Grabower Landstraße (außer nachstehende Grabower Landstr.) Grabower Landstraße (Nebenanlage) Hs.Nr. 32, 34, 36, 38, 40d, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58, 60, 62, 64 Grabower Straße Reesen Grabower Weg 5 X X Große Brahmstraße Große Hirtenstraße Parchau Große Seestraße Großer Hof Ihleburg Grüner Weg von Einmündung Ihleburger Chaussee bis Hs.Nr. 4 Grünstraße Gummersbacher Platz 1 X X Gustav-Stollberg-Straße Gustav-Stresemann-Straße Reesen Gütterweg Hafenstraße (außer nachstehende Hafenstraße) Hafenstraße ab Hs.Nr. 11 Hainstraße Haselanger Hauptstraße (außer nachstehende Hauptstraße) Hauptstraße (Stichstraße zw. Hs.Nr. 31 und 32) Heckenbreite Hegelstraße Hellmuth-Hirth-Straße Hinter Sankt Petri Detershagen Hinter Stagens Garten Hinterm Roland 2 X X Seite 4

12 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Holländerweg Holunderweg Holzstraße Ihle-Anger Ihleburg Ihleburger Chaussee 5 X X Ihlestraße Ihleweg Parchau Im grünen Winkel Reesen Im Sonnenwinkel Im Winkel (außer nachstehender Im Winkel) 5 X X Im Winkel (ab Hs.Nr. 10 und 15 bis HS.Nr. 11A und Abzweig Hs.Nr ) In der Alten Kaserne Jacobistraße 1 X X Jacques-Offenbach-Weg* Ihleburg Jenny-Marx-Straße Joachim-a-k-Straße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstr.) Johannes-Brahms-Straße** Johannesstraße Johann-Fr.-Fasch-Winkel** Johann-Mühlpfort-Straße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstr.) Johann-Sebastian-Bach-Straße Johann-Strauß-Weg 5 X X Kaiterling Kammacherstraße 2 X X Kanalstraße Kanalufer Kantstraße Kapellenstraße Karl-Liebknecht-Straße Karl-Marx-Straße Karl-Millöcker-Weg 5 X X Kasernenstraße Kastanienallee Kesselstraße 2 X X Kiefernweg Kirchhof U.L.F Kirchhofstraße (außer nachstehende Kirchhofstr.) Kirchhofstraße Hs.Nr. 9 Ihleburg Kirchhofweg Detershagen Kirchplatz Kirchstraße inkl. Zum Deich Hs. Nr. 18 (außer nachstehende Kirchstraße) 5 X X Kirchstraße (von Hs.Nr. 4 bis Einmündung Elbwiesenweg) Seite 5

13 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Parchau Kirschenweg Kleine Brahmstraße Parchau Kleine Brüderstraße Parchau Kleine Gartenstraße Kleine Hirtenstraße Parchau Kleine Mittelstraße Kleine Nachtweide Parchau Kleine Schulstraße Parchau Kleine Seestraße Kleiner Hof Klosterstraße Koloniefeld Koloniestraße (außer nachstehende Koloniestraße) Koloniestraße Hs.Nr. 43A bis 43F, 54 bis 54D Koloniestraße Hs.Nr X X Kreuzgang Kurt-Eisner-Straße Ihleburg Lange Mühlenstraße Ihleburg Lange Schulstraße Lazarettstraße Leo-Tolstoi-Straße von Johann- Sebastian-Bach-Straße bis Wiesenstraße Leo-Tolstoi- Straße von Wiesenstraße bis Wasserstraße Leo-Tolstoi-Straße Stichweg zw. Hs.Nr. J.-Seb.-Bach-Str. 46 und 47 Schartau Lerchenweg Ligusterbogen Lilienweg Lindenallee Lindenstraße Lösauer Weg Lüdersdorfer Straße Ludwig- v.-beethoven-allee Ludwig-Jahn-Straße 5 X X Madel (außer nachstehend Madel) 5 X X Madel (Stichweg von Hs. Nr. 1 und 2 bis Hs.Nr. 1A ) Magdalenenplatz 1 X X Magdeburger Chaussee von Magdeburger Str. bis Conrad-Tack-Ring Magdeburger Chaussee von Conrad-Tack-Ring bis Ortsausgang Magdeburger Promenade Magdeburger Straße von Schartauer Str. bis Einmündung Kaiterling 1 X X Seite 6

14 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Magdeburger Straße von Einmündung Kaiterling bis Gartenstraße Marientränke (außer nachstehende Marientränke) Marientränke (Verbindungsweg zw. Marientränke und Uferstraße) reinigung Winterdienst 2 X X Marienweg Markt (ohne Innenhöfe und Anliegerstr.) Martin-Luther-Straße (Bereich er Küchen - neue Straße mit Rad- und Fußweg) von Westring bis Paddenmühle Martin-Luther-Straße von Friedenstraße bis Westring 1 X X Martin-Luther-Straße von Friedenstraße bis Gartenstraße (ohne Innenhöfe und Anliegerstr.) Mauerstraße Maurice- Ravel-Weg 5 X X Max-Hölz-Straße Meisenweg** Mittelstraße von Brüderstraße bis Oberstraße Mittelstraße von Oberstraße bis Magdeburger Promenade Mittelweg Parchau Mühlenstraße Nachstraße Nachtweidenstraße Nelkenweg Nethestraße Detershagen Neue Gartenstraße Neue Schleuse Detershagen Neue Schulstraße Parchau Neue Straße Neuendorfer Straße (ehem. Feldstraße) (außer nachstehende Neuendorfer Straße) Neuendorfer Straße (von Magdeburger Chaussee bis Einmündung Bürgermarkstraße) Neuendorfer Straße (zwischen Bürgermarkstraße und Magdeburger Promenade) Neuendorfer Straße (Stichweg von Neuendorfer Straße bis Magdeburger Promenade) Neuenzinnen Detershagen Neuer Birkenweg Ihleburg Neuer Breiteweg Nicolaistraße Seite 7

15 Anlage 1 verzeichnis der Stadt er Chaussee Siedlung (außer nachstehend er Chaussee Siedlung) er Chaussee Siedlung Hs.Nr. 18 bis 18C er Chaussee von Hs.Nr. 1 bis Umspannwerk (außer nachstehende er Chaussee) er Chaussee ab reinigung Winterdienst 6 X X Umspannwerk er Kanalstraße (außer nachstehende er Kanalstraße) er Kanalstraße von Hs. Nr. 1 bis 5 und Hs. Nr. 6 bis 12 5 X X er Mittelstraße (außer nachstehende er Mittelstraße) 5 X X er Mittelstraße Hs.Nr. 8 und 12 bis Einmündung Feldstraße Schartau er Weg Nordstraße Oberstraße (außer nachstehende Oberstraße) Oberstraße (Verbindungsweg zwischen Oberstraße und Magdeburger Promenade) Ossietzkystraße Paddenmühle Pappelweg Parchauer Chaussee (außer 6 X X nachstehende Parchauer Chaussee) Parchauer Chaussee Hs.Nr. 7A bis 11 Petersilienstraße Pietzpuhler Weg Poetengang Reesen Predätzer Weg Pulverstraße Reesen Reesener Dorfstraße 5 X X Reesen Reesener Sandschelle Detershagen Revierförsterei Külzau Richard-Wagner-Straße* Robert-Blum-Straße Robert-Koch-Straße Robert-Schumann-Straße 5 X X Robert-Stolz-Weg 5 X X Rolandplatz Hs.Nr. 1 (nur 0 X X Gehweg) Rosa-Luxemburg-Straße Rosenstraße Rotdornbogen Rote Mühle (außer nachstehend Rote Mühle) Seite 8

16 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Rote Mühle (von Einmündung August-Bebel-Str./Troxel bis Höhe Hs.Nr. 8) reinigung Winterdienst Rote Mühle Hs.Nr. 17 bis 17D** Rote Mühle Siedlung Rudolf-Gerngroß-Straße Parchau Sackgasse Sanddornweg Sandschelle Schartau Schartauer Hauptstraße (außer 5 X X nachstehende Schartauer Hauptstraße) Schartau Schartauer Hauptstraße Hs.Nr. 17 bis 19, 20A bis 23 (Richtung er Weg) Schartauer Straße 1 X X Parchau Schartauer Weg Scheunenstraße Ihleburg Schleuse Reesen Schmidts Berg Parchau Schmiedeberg Reesen Schmiedeweg Schulstraße Schützenstraße Schwarzdornweg Parchau Seeblick** Schartau Seestraße Schartau Siedlerweg Ihleburg Siedlung** Starenweg** Sternstraße Steubenstraße Stielsgang Schartau Stietzelstraße (außer nachstehende Stietzelstraße) 5 X X Stietzelstraße (von Kreuzung Alte Schartau Lindenstraße bis Ortsausgang ) 6 X X Straße der Einheit Südring (ohne Innenhöfe u. Anliegerstr.) Südstraße Schartau Tannenweg Theodor-Fontane-Straße Thomas-Mann-Straße Thomas-Müntzer-Straße (außer nachstehende Thomas-Münzer- Straße) Thomas-Müntzer-Straße Hs.Nr. 1, 2, 3, 4 Tieferwisch (außer nachstehend Tieferwisch) Tieferwisch von Blumenthaler Landstraße bis er Chaussee 6 X X Seite 9

17 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Treppengang zwischen Weinbergstraße und Bergstraße (außer Treppenbereich) reinigung Winterdienst Parchau Triftweg Troxel (außer nachstehend Troxel) Troxel (Stichstraße beginnend bei Hs.Nr. 1 und 2A bis Einmündung zu Hs.Nr. 2B, 3, 4) Troxel (Stichstraße beginnend bei Hs.Nr. 5 bis letzte Bebauung) Tschaikowskistraße Tuchmacherweg Tulpenweg Turmstraße Turnerweg Überfunder (außer nachstehend Überfunder) Überfunder (beginnend bei Hs.Nr. 1 bis Hs.Nr. 17 u. 29) Uferstraße Ulmenweg Unterm Hagen Veilchenweg Verbindungsstraße (Am Brunnenfeld)** Verbindungsweg zwischen Tschaikowskistraße und Rotdornbogen Verbindungsweg zwischen Tschaikowskistraße und Rosa- Luxemburg-Straße Verbindungsweg zwischen Haupstraße und Im Winkel Reesen Verbindungsweg zwischen Berliner Chaussee, Ortslage Reesen und Ziegelsdorfer Weg Reesen Verbindungsweg zwischen Schmiedeweg und Reesener Sandschelle Reesen Verbindungsweg zwischen Ziegelsdorfer Weg und Berliner Chaussee Verbindungsweg zwischen Gummersbacher Platz und Martin- Luther-Straße Vogelgesang Waagestraße Wacholderbogen Detershagen Waldschule Waldstraße Wasserstraße (außer nachstehend Wasserstraße) Wasserstraße Nr. 8, 8A Weidenbogen Detershagen Weiderevier Weinbergstraße Seite 10

18 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Weißdornweg Westring (außer nachstehend Westring) Westring (Stichstraße/-weg zwischen Bahnhofstraße und Martin-Luther-Str.) Westring (Stichstraße abzweigend von der Friedenstraße) Wiesenstraße Wilhelm-Busch-Straße Wilhelm-Kuhr-Straße einschl. Verbindungsstraße zwischen Holzstraße und Unterm Hagen (außer nachstehende Wilhelm- Kuhr-Str.) (ohne Innenhöfe u. Anliegerstraße) Wilhelm-Kuhr- (von Einmündung Holländerweg bis Einmündung Am Holländer Wilhelm-Külz-Straße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstraße) Ihleburg Wilhelmstraße Windmühlenweg Wolfgang-A.-Mozart-Straße** Yorkstraße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstraße) Zerbster Chaussee (außer nachstehende Zerbster Chaussee) Zerbster Chaussee (Stichstraße abzweigend zwischen Hs.Nr. 9 und 10) Zerbster Promenade Zerbster Straße Zibbeklebener Straße Parchau Ziegelei Reesen Ziegelsdorfer Weg (ohne Weg zum Friedhof) Reesen Zu den Terrassen Zum Deich (außer Hs.Nr. 18) Detershagen Zum Kurzen Busch Detershagen Zum Legefeld Reesen Zum Osterberg Zum Paddenpfuhl** Zum Reiterplatz Parchau Zum Seedamm Schartau Zum Sportplatz Zur Alten Gärtnerei Schartau Zur Linde 6 X X Zur Vossenbreite (außer nachstehende Zur Vossenbreite) 5 X X Zur Vossenbreite (ab Hs. Nr. 21 und 29 bis Einmündung Feldstraße) Seite 11

19 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Fahrbahn Gehweg (soweit (soweit vorhanden) vorhanden) Winterdienst Gehweg (soweit vorhanden) Zur Wehle (außer nachstehende Zur Wehle) Zur Wehle (von Einmündung Hauptstraße bis Hs. Nr. 14) 5 X X 2. Sortierung nach en und alphabetisch nach namen reinigung Winterdienst Fahrbahn (soweit vorhanden) Gehweg (soweit vorhanden) Gehweg (soweit vorhanden) Ahornweg Albert-Lortzing-Weg* Alte Nachtweide Am Birkenwäldchen Am Brunnenfeld Am Erkenthierfeld Am Holländer Am Kanal Am Ring (außer nachstehen am Ring) (ohne Innenhof u. Anliegerstr.) Am Ring (Innenhof und Anliegerstraße hinter Hs.Nr. 1A bis 2E) Amselweg** An den Krähenbergen An den kurzen Enden An den Sandenden** Anhaltiner Straße Anton-Bruckner-Straße* Apfelstraße Asternweg August-Bebel-Straße Bahnhofstraße Bedrich-Smetana-Weg* Bergstraße von Brückenstr. bis Unterm Hagen Bergstraße von Johannesstr. bis Brückenstraße Berliner Chaussee, Ortslage (außer nachstehende Berliner Chaussee, Ortslage ) Berliner Chaussee, Ortslage (Hs.Nr. 116 bis 121) Berliner Promenade Berliner Straße von Koloniestr. bis Wasserstr. Berliner Straße von Breiter Weg bis Koloniestr. Seite 12

20 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Bethanienstraße von Platz La- Roche-sur-Yon bis Franzosenstr. Bethanienstraße von Grünstr. bis Platz La-Roche-sur-Yon reinigung Winterdienst Bleichgang Blumenstraße Blumenthal (außer nachstehend Blumenthal) Blumenthal Hs.Nr. 9-15, 17-27, Blumenthaler Landstraße (außer nachstehende Blumenthaler Landstraße) Blumenthaler Landstraße Hs.Nr. 16 und 18, 28 bis 31 5 X X 6 X X Blumenthaler Straße Blumenthaler Weg Böttcherstraße von Jacobistr. bis Brüderstr. Böttcherstraße von Schartauer 1 X X Str. bis Jacobistr. Brehm 5 X X Breiter Weg 2 X X Breitscheidstraße Bruchstraße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstr.) Brückenstraße Brüderstraße 2 X X Buchenweg er Freiheitstraße 5 X X er Mühlenstraße er Winkel Bürgermarkstraße (außer nachstehende Bürgermarkstraße) Bürgermarkstraße von Bürgermarkstraße bis Neuendorfer Straße Carl-Maria-v.-Weber-Straße* Carl-Zeller-Weg 5 X X Clara-Zetkin-Straße (außer nachstehende Clara-Zetkin- Straße) Clara-Zetkin- Straße Hs.Nr. 1 bis 11 Clausewitzstraße Conrad-Tack-Ring Dahlienweg Deichstraße Dorfstraße, OT Gütter (außer nachstehende Dorfstraße) Dorfstraße, OT Gütter, Hs.Nr. 1, 4-12A-F, 3A, 18-23, 13-14, Einsteinstraße (außer nachstehende Einsteinstraße) 5 X X Seite 13

21 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Einsteinstraße Hs.Nr. 1-8 Erich- Mühsam- Straße Erkenthierstraße Erlenweg Eschenweg Feldmark- Bürgermark Feldmark- Lüdersdorf Feuerbachstraße Feuerdornweg Fichtestraße Fienerstraße Flämingstraße Fliederweg* Forststraße Franz-Joseph-Hayden-Straße Franzosenstraße (außer nachstehende Franzosenstr.) Franzosenstraße von Einmündung 1 X X Schartauer Str. bis einschl. Hs.Nr. 2 Franz-Schubert-Straße* Franz-v.-Liszt-Straße** Friedenstraße Friedrich-Engels-Straße Fritz-Ebert-Straße Fritz-Reuter-Straße 5 X X Fruchtstraße Gartenstraße (außer Innenhöfe u. Anliegerstr.) (außer nachstehende Gartenstraße) Gartenstraße von Einmündung 1 X X Martin-Luther-Str. bis Einmündung Schartauer Straße Georg-Fr.-Händel-Straße** Georg-Ph.-Telemann-Straße Ginsterweg Gladiolenweg Gorkistraße Gossel Grabower Landstraße (außer nachstehende Grabower Landstr.) Grabower Landstraße (Nebenanlage) Hs.Nr. 32, 34, 36, 38, 40d, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58, 60, 62, 64 Grabower Straße Große Brahmstraße Große Hirtenstraße Großer Hof Grünstraße Gummersbacher Platz 1 X X Gustav-Stollberg-Straße Seite 14

22 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Gustav-Stresemann-Straße Hafenstraße (außer nachstehende Hafenstraße) Hafenstraße ab Hs.Nr. 11 Hainstraße Haselanger Heckenbreite Hegelstraße Hellmuth-Hirth-Straße Hinter Sankt Petri Hinterm Roland 2 X X Holländerweg Holunderweg Holzstraße Ihle-Anger Ihlestraße Ihleweg In der Alten Kaserne Jacobistraße 1 X X Jacques-Offenbach-Weg* Joachim-a-k-Straße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstr.) Johannes-Brahms-Straße** Johannesstraße Johann-Fr.-Fasch-Winkel** Johann-Mühlpfort-Straße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstr.) Johann-Sebastian-Bach-Straße Johann-Strauß-Weg 5 X X Kaiterling Kammacherstraße 2 X X Kanalstraße Kanalufer Kantstraße Kapellenstraße Karl-Liebknecht-Straße Karl-Marx-Straße Karl-Millöcker-Weg 5 X X Kasernenstraße Kastanienallee Kesselstraße 2 X X Kiefernweg Kirchhof U.L.F Kirchhofstraße (außer nachstehende Kirchhofstr.) Kirchhofstraße Hs.Nr. 9 Kleine Brahmstraße Kleine Hirtenstraße Kleine Nachtweide Kleiner Hof Seite 15

23 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Klosterstraße Koloniefeld Koloniestraße (außer nachstehende Koloniestraße) Koloniestraße Hs.Nr X X Koloniestraße Hs.Nr. 43A bis 43F, 54 bis 54D Kreuzgang Kurt-Eisner-Straße Lazarettstraße Leo-Tolstoi- Straße von Wiesenstraße bis Wasserstraße Leo-Tolstoi-Straße Stichweg zw. Hs.Nr. J.-Seb.-Bach-Str. 46 und 47 Leo-Tolstoi-Straße von Johann- Sebastian-Bach-Straße bis Wiesenstraße Ligusterbogen Lilienweg Lindenallee Lösauer Weg Lüdersdorfer Straße Ludwig- v.-beethoven-allee Ludwig-Jahn-Straße 5 X X Madel (außer nachstehend Madel) 5 X X Madel (Stichweg von Hs. Nr. 1 und 2 bis Hs.Nr. 1A ) Magdalenenplatz 1 X X Magdeburger Chaussee von Magdeburger Str. bis Conrad-Tack-Ring Magdeburger Chaussee von Conrad-Tack-Ring bis Ortsausgang Magdeburger Promenade Magdeburger Straße von Einmündung Kaiterling bis Gartenstraße Magdeburger Straße von Schartauer Str. bis Einmündung Kaiterling Marientränke (außer nachstehende Marientränke) Marientränke (Verbindungsweg zw. Marientränke und Uferstraße) 2 X X 1 X X Marienweg Markt (ohne Innenhöfe und Anliegerstr.) Martin-Luther-Straße (Bereich er Küchen - neue Straße mit Rad- und Fußweg) von Westring bis Paddenmühle Martin-Luther-Straße von Friedenstraße bis Gartenstraße (ohne Innenhöfe und Anliegerstr.) 1 X X Seite 16

24 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Martin-Luther-Straße von Friedenstraße bis Westring reinigung Winterdienst Mauerstraße Maurice- Ravel-Weg 5 X X Max-Hölz-Straße Meisenweg** Mittelstraße von Brüderstraße bis Oberstraße Mittelstraße von Oberstraße bis Magdeburger Promenade Mittelweg Nachstraße Nachtweidenstraße Nelkenweg Nethestraße Neuendorfer Straße (ehem. Feldstraße) (außer nachstehende Neuendorfer Straße) Neuendorfer Straße (Stichweg von Neuendorfer Straße bis Magdeburger Promenade) Neuendorfer Straße (von Magdeburger Chaussee bis Einmündung Bürgermarkstraße) Neuendorfer Straße (zwischen Bürgermarkstraße und Magdeburger Promenade) Neuenzinnen Nicolaistraße er Chaussee von Hs.Nr. 1 bis Umspannwerk (außer nachstehende er Chaussee) er Chaussee ab 6 X X Umspannwerk er Chaussee Siedlung (außer nachstehend er Chaussee Siedlung) er Chaussee Siedlung Hs.Nr. 18 bis 18C Nordstraße Oberstraße (außer nachstehende Oberstraße) Oberstraße (Verbindungsweg zwischen Oberstraße und Magdeburger Promenade) Ossietzkystraße Paddenmühle Pappelweg Parchauer Chaussee (außer 6 X X nachstehende Parchauer Chaussee) Parchauer Chaussee Hs.Nr. 7A bis 11 Petersilienstraße Pietzpuhler Weg Pulverstraße Seite 17

25 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Richard-Wagner-Straße* Robert-Blum-Straße Robert-Koch-Straße Robert-Schumann-Straße 5 X X Robert-Stolz-Weg 5 X X Rolandplatz Hs.Nr. 1 (nur 0 X X Gehweg) Rosa-Luxemburg-Straße Rosenstraße Rotdornbogen Rote Mühle (außer nachstehend Rote Mühle) Rote Mühle (von Einmündung August-Bebel-Str./Troxel bis Höhe Hs.Nr. 8) Rote Mühle Hs.Nr. 17 bis 17D** Rote Mühle Siedlung Rudolf-Gerngroß-Straße Sanddornweg Schartauer Straße 1 X X Scheunenstraße Schulstraße Schützenstraße Schwarzdornweg Starenweg** Sternstraße Steubenstraße Stielsgang Straße der Einheit Südring (ohne Innenhöfe u. Anliegerstr.) Südstraße Theodor-Fontane-Straße Thomas-Mann-Straße Thomas-Müntzer-Straße (außer nachstehende Thomas-Münzer- Straße) Thomas-Müntzer-Straße Hs.Nr. 1, 2, 3, 4 Tieferwisch (außer nachstehend Tieferwisch) Tieferwisch von Blumenthaler Landstraße bis er Chaussee Treppengang zwischen Weinbergstraße und Bergstraße (außer Treppenbereich) Troxel (außer nachstehend Troxel) Troxel (Stichstraße beginnend bei Hs.Nr. 1 und 2A bis Einmündung zu Hs.Nr. 2B, 3, 4) Troxel (Stichstraße beginnend bei Hs.Nr. 5 bis letzte Bebauung) 6 X X Tschaikowskistraße Seite 18

26 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Tuchmacherweg Tulpenweg Turmstraße Turnerweg Überfunder (außer nachstehend Überfunder) Überfunder (beginnend bei Hs.Nr. 1 bis Hs.Nr. 17 u. 29) Uferstraße Ulmenweg Unterm Hagen Veilchenweg Verbindungsstraße (Am Brunnenfeld)** Verbindungsweg zwischen Gummersbacher Platz und Martin- Luther-Straße Verbindungsweg zwischen Tschaikowskistraße und Rosa- Luxemburg-Straße Verbindungsweg zwischen Tschaikowskistraße und Rotdornbogen Vogelgesang Waagestraße Wacholderbogen Waldstraße Wasserstraße (außer nachstehend Wasserstraße) Wasserstraße Nr. 8, 8A Weidenbogen Weinbergstraße Weißdornweg Westring (außer nachstehend Westring) Westring (Stichstraße abzweigend von der Friedenstraße) Westring (Stichstraße/-weg zwischen Bahnhofstraße und Martin-Luther-Str.) Wiesenstraße Wilhelm-Busch-Straße Wilhelm-Kuhr-Straße einschl. Verbindungsstraße zwischen Holzstraße und Unterm Hagen (außer nachstehende Wilhelm- Kuhr-Str.) (ohne Innenhöfe u. Anliegerstraße) Wilhelm-Kuhr- (von Einmündung Holländerweg bis Einmündung Am Holländer Wilhelm-Külz-Straße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstraße) Windmühlenweg Wolfgang-A.-Mozart-Straße** Seite 19

27 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Yorkstraße (ohne Innenhöfe u. Anliegerstraße) Zerbster Chaussee (außer nachstehende Zerbster Chaussee) Zerbster Chaussee (Stichstraße abzweigend zwischen Hs.Nr. 9 und 10) Zerbster Promenade Zerbster Straße Zibbeklebener Straße Zum Paddenpfuhl** Zur Alten Gärtnerei Detershagen Bäkestraße Detershagen Breite Straße Detershagen er Straße Detershagen Hinter Stagens Garten Detershagen Kirchplatz Detershagen Neue Gartenstraße Detershagen Neue Schulstraße Detershagen Neuer Birkenweg Detershagen Revierförsterei Külzau Detershagen Waldschule Detershagen Weiderevier Detershagen Zum Kurzen Busch Detershagen Zum Legefeld Ihleburg Am Stützpunkt Ihleburg Berliner Damm 5 X X Ihleburg Freiheitstraße Ihleburg Grüner Weg von Einmündung Ihleburger Chaussee bis Hs.Nr. 4 Ihleburg Ihleburger Chaussee 5 X X Ihleburg Jenny-Marx-Straße Ihleburg Kirchhofweg Ihleburg Lange Mühlenstraße Ihleburg Lange Schulstraße Ihleburg Neuer Breiteweg Ihleburg Schleuse Ihleburg Siedlung** Ihleburg Wilhelmstraße Alte Schleuse Am Mühlberg Am See (außer nachstehender Am See) Am See (von Einmündung Hauptstraße bis Hs.Nr. 70) 5 X X Am Wall Detershagener Weg Elbwiesenweg Feldstraße Gartengasse 5 X X Seite 20

28 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Hauptstraße (außer nachstehende Hauptstraße) Hauptstraße (Stichstraße zw. Hs.Nr. 31 und 32) Im Winkel (außer nachstehender Im Winkel) 5 X X Im Winkel (ab Hs.Nr. 10 und 15 bis HS.Nr. 11A und Abzweig Hs.Nr ) Kirchstraße inkl. Zum Deich Hs. Nr. 18 (außer nachstehende Kirchstraße) 5 X X Kirchstraße (von Hs.Nr. 4 bis Einmündung Elbwiesenweg) Lindenstraße Neue Schleuse er Kanalstraße (außer nachstehende er Kanalstraße) er Kanalstraße von Hs. Nr. 1 bis 5 und Hs. Nr. 6 bis 12 5 X X er Mittelstraße (außer nachstehende er Mittelstraße) 5 X X er Mittelstraße Hs.Nr. 8 und 12 bis Einmündung Feldstraße Poetengang Sandschelle Verbindungsweg zwischen Haupstraße und Im Winkel Zum Deich (außer Hs.Nr. 18) Zum Reiterplatz Zur Vossenbreite (außer nachstehende Zur Vossenbreite) 5 X X Zur Vossenbreite (ab Hs. Nr. 21 und 29 bis Einmündung Feldstraße) Zur Wehle (außer nachstehende Zur Wehle) Zur Wehle (von Einmündung Hauptstraße bis Hs. Nr. 14) 5 X X Parchau Am Wald Parchau Blumenthaler Ende** Parchau Chausseestraße 5 X X Parchau Friedrichstraße Parchau Große Seestraße Parchau Im grünen Winkel Parchau Kirschenweg Parchau Kleine Brüderstraße Parchau Kleine Gartenstraße Parchau Kleine Mittelstraße Parchau Kleine Schulstraße Parchau Kleine Seestraße Parchau Mühlenstraße Seite 21

29 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Parchau Neue Straße Parchau Sackgasse Parchau Schartauer Weg Parchau Schmiedeberg Parchau Seeblick** Parchau Triftweg Parchau Ziegelei Parchau Zum Seedamm Reesen Berliner Chaussee, Ortslage Reesen Reesen Grabower Weg 5 X X Reesen Gütterweg Reesen Im Sonnenwinkel Reesen Predätzer Weg Reesen Reesener Dorfstraße 5 X X Reesen Reesener Sandschelle Reesen Schmidts Berg Reesen Schmiedeweg Reesen Verbindungsweg zwischen Berliner Chaussee, Ortslage Reesen und Ziegelsdorfer Weg Reesen Verbindungsweg zwischen Schmiedeweg und Reesener Sandschelle Reesen Verbindungsweg zwischen Ziegelsdorfer Weg und Berliner Chaussee Reesen Ziegelsdorfer Weg (ohne Weg zum Friedhof) Reesen Zu den Terrassen Reesen Zum Osterberg Schartau Alte Bergstraße Schartau Alte Friedenstraße Schartau Alte Lindenstraße Schartau Alter Rogätzer Weg Schartau Am Alten Kanal Schartau Am Birkenweg Schartau Am Deich Schartau Am Kiefernweg Schartau Am Mittelweg Schartau Ausbau Schartau Feldweg Schartau Finkenweg Schartau Lerchenweg Schartau er Weg Schartau Schartauer Hauptstraße (außer 5 X X nachstehende Schartauer Hauptstraße) Schartau Schartauer Hauptstraße Hs.Nr. 17 bis 19, 20A bis 23 (Richtung er Weg) Schartau Seestraße Schartau Siedlerweg Seite 22

30 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Schartau reinigung Fahrbahn Gehweg (soweit (soweit vorhanden) vorhanden) Winterdienst Gehweg (soweit vorhanden) Stietzelstraße (außer nachstehende Stietzelstraße) 5 X X Stietzelstraße (von Kreuzung Alte Schartau Lindenstraße bis Ortsausgang ) 6 X X Schartau Tannenweg Schartau Zum Sportplatz Schartau Zur Linde 6 X X 3. Sortierung nach n und alphabetisch nach namen reinigung Winterdienst Fahrbahn (soweit vorhanden) Gehweg (soweit vorhanden) Gehweg (soweit vorhanden) Albert-Lortzing-Weg* Schartau Alte Bergstraße Schartau Alte Friedenstraße Schartau Alte Lindenstraße Alte Nachtweide Alte Schleuse Schartau Alter Rogätzer Weg Schartau Am Alten Kanal Am Birkenwäldchen Schartau Am Birkenweg Schartau Am Deich Am Erkenthierfeld Am Holländer Am Kanal Schartau Am Kiefernweg Schartau Am Mittelweg Am Mühlberg Am Ring (Innenhof und Anliegerstraße hinter Hs.Nr. 1A bis 2E) Am See (außer nachstehender Am See) Ihleburg Am Stützpunkt Parchau Am Wald Am Wall Amselweg** An den kurzen Enden An den Sandenden** Anhaltiner Straße Anton-Bruckner-Straße* Apfelstraße Schartau Ausbau Detershagen Bäkestraße Bedrich-Smetana-Weg* Seite 23

31 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Bergstraße von Brückenstr. bis Unterm Hagen Berliner Chaussee, Ortslage (Hs.Nr. 116 bis 121) reinigung Winterdienst Berliner Promenade Bethanienstraße von Platz La- Roche-sur-Yon bis Franzosenstr. Bleichgang Blumenthal Hs.Nr. 9-15, 17-27, Parchau Blumenthaler Ende** Blumenthaler Landstraße Hs.Nr. 16 und 18, 28 bis 31 Blumenthaler Weg Detershagen Breite Straße Detershagen er Straße er Winkel Bürgermarkstraße von Bürgermarkstraße bis Neuendorfer Straße Carl-Maria-v.-Weber-Straße* Clara-Zetkin- Straße Hs.Nr. 1 bis 11 Detershagener Weg Dorfstraße, OT Gütter (außer nachstehende Dorfstraße) Einsteinstraße (außer nachstehende Einsteinstraße) Elbwiesenweg Erkenthierstraße Feldmark- Bürgermark Feldmark- Lüdersdorf Feldstraße Schartau Feldweg Fienerstraße Schartau Finkenweg Flämingstraße Fliederweg* Forststraße Franz-Joseph-Hayden-Straße Franz-Schubert-Straße* Franz-v.-Liszt-Straße** Ihleburg Freiheitstraße Friedrich-Engels-Straße Parchau Friedrichstraße Fritz-Ebert-Straße Georg-Fr.-Händel-Straße** Georg-Ph.-Telemann-Straße Gossel Seite 24

32 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Grabower Landstraße (Nebenanlage) Hs.Nr. 32, 34, 36, 38, 40d, 44, 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58, 60, 62, 64 reinigung Winterdienst Parchau Große Seestraße Ihleburg Grüner Weg von Einmündung Ihleburger Chaussee bis Hs.Nr. 4 Reesen Gütterweg Hafenstraße ab Hs.Nr. 11 Hauptstraße (Stichstraße zw. Hs.Nr. 31 und 32) Hinter Sankt Petri Detershagen Hinter Stagens Garten Ihle-Anger Ihleweg Parchau Im grünen Winkel Reesen Im Sonnenwinkel Im Winkel (ab Hs.Nr. 10 und 15 bis HS.Nr. 11A und Abzweig Hs.Nr ) Jacques-Offenbach-Weg* Ihleburg Jenny-Marx-Straße Johannes-Brahms-Straße** Johann-Fr.-Fasch-Winkel** Kanalstraße Kanalufer Kantstraße Kirchhof U.L.F Kirchhofstraße Hs.Nr. 9 Ihleburg Kirchhofweg Detershagen Kirchplatz Kirchstraße (von Hs.Nr. 4 bis Einmündung Elbwiesenweg) Parchau Kirschenweg Kleine Brahmstraße Parchau Kleine Brüderstraße Parchau Kleine Gartenstraße Kleine Hirtenstraße Parchau Kleine Mittelstraße Kleine Nachtweide Parchau Kleine Schulstraße Parchau Kleine Seestraße Kleiner Hof Klosterstraße Koloniefeld Koloniestraße Hs.Nr. 43A bis 43F, 54 bis 54D Ihleburg Lange Mühlenstraße Ihleburg Lange Schulstraße Leo-Tolstoi- Straße von Wiesenstraße bis Wasserstraße Seite 25

33 Anlage 1 verzeichnis der Stadt Leo-Tolstoi-Straße Stichweg zw. Hs.Nr. J.-Seb.-Bach-Str. 46 und 47 reinigung Winterdienst Schartau Lerchenweg Lindenstraße Lösauer Weg Madel (Stichweg von Hs. Nr. 1 und 2 bis Hs.Nr. 1A ) Magdeburger Promenade Marientränke (Verbindungsweg zw. Marientränke und Uferstraße) Meisenweg** Mittelstraße von Oberstraße bis Magdeburger Promenade Mittelweg Parchau Mühlenstraße Detershagen Neue Gartenstraße Neue Schleuse Detershagen Neue Schulstraße Parchau Neue Straße Neuendorfer Straße (ehem. Feldstraße) (außer nachstehende Neuendorfer Straße) Neuendorfer Straße (Stichweg von Neuendorfer Straße bis Magdeburger Promenade) Neuendorfer Straße (von Magdeburger Chaussee bis Einmündung Bürgermarkstraße) Neuenzinnen Detershagen Neuer Birkenweg Ihleburg Neuer Breiteweg er Chaussee Siedlung Hs.Nr. 18 bis 18C er Kanalstraße (außer nachstehende er Kanalstraße) er Mittelstraße Hs.Nr. 8 und 12 bis Einmündung Feldstraße Schartau er Weg Nordstraße Oberstraße (Verbindungsweg zwischen Oberstraße und Magdeburger Promenade) Paddenmühle Parchauer Chaussee Hs.Nr. 7A bis 11 Petersilienstraße Pietzpuhler Weg Poetengang Reesen Predätzer Weg Reesen Reesener Sandschelle Detershagen Revierförsterei Külzau Richard-Wagner-Straße* Seite 26

34 Anlage 1 verzeichnis der Stadt reinigung Winterdienst Rolandplatz Hs.Nr. 1 (nur 0 X X Gehweg) Rosenstraße Rote Mühle (von Einmündung August-Bebel-Str./Troxel bis Höhe Hs.Nr. 8) Rote Mühle Hs.Nr. 17 bis 17D** Rote Mühle Siedlung Parchau Sackgasse Sandschelle Schartau Schartauer Hauptstraße Hs.Nr. 17 bis 19, 20A bis 23 (Richtung er Weg) Parchau Schartauer Weg Ihleburg Schleuse Reesen Schmidts Berg Parchau Schmiedeberg Reesen Schmiedeweg Parchau Seeblick** Schartau Seestraße Schartau Siedlerweg Ihleburg Siedlung** Starenweg** Steubenstraße Stielsgang Südstraße Schartau Tannenweg Thomas-Mann-Straße Thomas-Müntzer-Straße Hs.Nr. 1, 2, 3, 4 Tieferwisch (außer nachstehend Tieferwisch) Treppengang zwischen Weinbergstraße und Bergstraße (außer Treppenbereich) Parchau Triftweg Troxel (Stichstraße beginnend bei Hs.Nr. 1 und 2A bis Einmündung zu Hs.Nr. 2B, 3, 4) Troxel (Stichstraße beginnend bei Hs.Nr. 5 bis letzte Bebauung) Überfunder (außer nachstehend Überfunder) Uferstraße Veilchenweg Reesen Verbindungsstraße (Am Brunnenfeld)** Verbindungsweg zwischen Berliner Chaussee, Ortslage Reesen und Ziegelsdorfer Weg Verbindungsweg zwischen Gummersbacher Platz und Martin- Luther-Straße Verbindungsweg zwischen Haupstraße und Im Winkel Seite 27

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