Niedersächsischer Turner-Bund Turnbezirk Weser-Ems Fachbereich Gerätturnen Frauen

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1 Niedersächsischer Turner-Bund Turnbezirk Weser-Ems Fachbereich Gerätturnen Frauen Ordnung für die Ligawettbewerbe 2015 mit Ergänzung Regionalkonzept (Neuauflage 30. Januar 2015)

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3 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Gastmannschaften anderer Turnverbände 1 2 Wettkampfklassen Wettkämpfe der Ligafinals des NTB Bezirkswettkämpfe 2 3 Sonderregelungen / Bonuselemente 2 4 Wettkampforganisation Qualifikation zu den Landesligen und Bezirksliga Bezirksliga Schülerinnen Regionalkonzept Wettkämpfe: Regionalklasse Nachwuchs, Regionalklasse Bambini: 5 5 Wettkampfinhalte Wettkampfinhalte gemäß NTB-Ligaordnung Wettkampfinhalte des Turnbezirks Qualifikationsrunde zur Landesliga 1, Landesliga 2, Bezirksliga Finalrunde zur Landesliga 1, Landesliga Bezirksliga Schülerinnen Bezirksklasse Schülerinnen Bezirksklasse 1 Nachwuchs Bezirksklasse 2 Nachwuchs Regionalklasse Nachwuchs Regionalklasse Bambini 7 6 Mannschaftsstärken Qualifikationswettkämpfe Bezirkswettkämpfe / Jahrgangsstaffelungen Qualifikations- / Finalrunde Landesliga 1 / 2 und Bezirksliga Bezirksliga Schülerinnen Bezirksklasse Schülerinnen Bezirksklasse 1 Nachwuchs Bezirksklasse 2 Nachwuchs Regionalklasse Nachwuchs Regionalklasse Bambini 8 7 Startberechtigung der Vereine im Turnbezirk 9 8 Dokumente Startpass / Wettkampfbuch Gesundheitszeugnis 10 Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar 2015

4 9 Organisatorischer Rahmen Wettkampfleitung Kampfrichter Meldungen Mannschaft Meldungen Kampfrichter Anerkennung der Meldungen Meldegelder Bezirkswettkämpfe Regionswettkämpfe Zurückziehen von Mannschaften Nichtantritt von Kampfrichterinnen / -richtern Musiken Organisatorischer Rahmen Regionswettkämpfe Wettkampfleitung Kampfrichter Meldungen Mannschaft Meldungen Kampfrichter Anerkennung der Meldungen Meldegelder Zurückziehen von Mannschaften Nichtantritt von Kampfrichterinnen / -richtern Meldeformular 14 Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar 2015

5 1 Allgemeines Die Ligasaison beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Ligawettbewerbe im Gerätturnen der Frauen finden in unterschiedlichen Wettkampfklassen statt. Die Details zu den Ligafinals des NTB regelt die Ligaordnung des NTB. Die Details zu den Ligawettkämpfen des Turnbezirks einschließlich der Qualifikationen zu den Ligafinals des NTB regelt die vorliegende Ligaordnung des Turnbezirks. Die Meldungen zu den Wettkampfklassen gemäß der Ligaordnung des Turnbezirks - Qualifikation zur Landesliga 1, Landesliga 2, Bezirksliga, - Vor- und Finalrunde Bezirksliga Schülerinnen sind frei und werden von den Vereinen jeweils direkt bei dem Bezirksfachwart oder Vertreter abgegeben. Die Meldungen zu den Regionswettkämpfen gemäß der Ligaordnung des Turnbezirks werden direkt bei den Regionsbeauftragten oder Vertreter abgegeben. Details im Abschnitt 9. Die Meldungen zum Ligafinale des Turnbezirks der Wettkampfklassen Bezirksklasse Schülerinnen, Bezirksklasse 1 Nachwuchs und Bezirksklasse 2 Nachwuchs gemäß der Ligaordnung des Turnbezirks werden vom Regionsbeauftragten oder Vertreter beim. Bezirksfachwart oder Vertreter abgegeben. Details im Abschnitt 9. Die Meldungen erfolgen schriftlich gemäß Abschnitt und Änderungen sind spätestens vor der Einturnzeit des jeweiligen Wettkampfes zu beantragen. Die Vereine erhalten vor Wettkampfbeginn ihre Meldebestätigung in Form des Zeit- und Riegenplans. 1.1 Gastmannschaften anderer Turnverbände Vereine aus anderen Landesturnverbänden können mit Mannschaften als Gäste an den Bezirkswettkämpfen teilnehmen. Für sie gelten gleichermaßen alle Regelungen dieser Ligaordnung. Wettkampf-/Startgemeinschaften sind bei dem jeweiligen Landesturnverband zu registrieren. Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

6 2 Wettkampfklassen Die Wettkampfklassen werden wie folgt benannt: 2.1 Wettkämpfe der Ligafinals des NTB Oberliga (WkNr.: ) Landesliga 1 (WkNr.: ) Landesliga 2 (WkNr.: ) Landesklasse (WkNr.: ) Alle Ligen unterliegen dem Startrecht der Turnordnung des DTB. 2.2 Bezirkswettkämpfe Qualifikationsrunde (WkNr.: ) zur Landesliga 1, Landesliga 2 und Bezirksliga Finalrunde (WkNr.: ) Qualifikation NTB Landesliga 1, Landesliga 2 Finalrunde (WkNr.: ) Bezirksliga Bezirksliga Schülerinnen (WKNr.:22-003) Qualifikation NTB Landesklasse Bezirksklasse Schülerinnen (WKNr.:22-004) Bezirksklasse 1 Nachwuchs (WkNr.: ) Bezirksklasse 2 Nachwuchs (WkNr.: ) Regionalklasse Nachwuchs (WkNr.: ) Regionalklasse Bambini (WkNr.: ) 3 Sonderregelungen / Bonuselemente Die für den Turnbezirk Weser-Ems geltenden Wettkampfinhalte, Sonderregelungen und ggf. Bonuselemente, u.a. - Liste der Nationalen Elemente (DTB / NTB), - nutzbare Turnerische Elemente des Turnbezirks Weser-Ems. - Bonuselemente des Turnbezirks Weser-Ems, - die für den Turnbezirk Weser-Ems gültige Sprungtabelle sind nicht in der Ligaordnung im Detail aufgeführt. Diese Details sind dem gültigen Leitfaden des Turnbezirks Weser-Ems zu entnehmen. Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

7 4 Wettkampforganisation Qualifikation zur Oberliga: In der Wettkampfklasse Oberliga wird mindestens ein Wettkampf im Turnbezirk durchgeführt. 4.1 Qualifikation zu den Landesligen und Bezirksliga Qualifikationsrunde ( ) LK3 erleichtert (mit TE) + 1 Bonus Platz 1 6 Platz 7 + Finalrunde Landesliga ( ) LK3 +1 Bonus Platz 1 und 2 Platz 3 und 4 Finalrunde Bezirksliga (22-002) LK3 erleichtert (mit TE) + 1 Bonus NTB Ligafinale Landesliga 1 LK2 NTB Ligafinale Landesliga 2 LK3 Die Qualifikationsrunde und die Finalrunden sind die Wettkämpfe die zum Ligafinale des NTB in der Landesliga 1, Landesliga 2 sowie zum Bezirksfinale des Turnbezirks in der Bezirksliga führen. In der Qualifikationsrunde turnen alle gemeldeten Mannschaften die Wettkampfinhalte der Bezirksliga (LK3 erleichtert mit TE). In der Finalrunde Landesliga turnen zur Qualifikation zum Ligafinale des NTB (Landesliga 1 / 2) - bei 10 und mehr gemeldeten Mannschaften der Qualifikationsrunde die erstplatzierten 6 Mannschaften, - bei 9 und weniger gemeldeten Mannschaften der Qualifikationsrunde die erstplatzierten 5 Mannschaften, unter der Bezeichnung Landesliga die Wettkampfinhalte der Landesliga 2 (LK3 mit einem Bonus). Platz 1 und Platz 2, mit dem Gesamtergebnis aus der Qualifikations- und Finalrunde, vertreten den Turnbezirk beim Ligafinale des NTB in der Landesliga 1 (LK2) Platz 3 und Platz 4, mit dem Gesamtergebnis aus der Qualifikations- und Finalrunde, vertreten den Turnbezirk beim Ligafinale des NTB in der Landesliga 2. (LK3) Zum Ligafinale des NTB werden pro Turnbezirk in der Landesliga 1 und Landesliga 2 jeweils zwei Mannschaften zugelassen. Nimmt ein Verein an den Ligafinals des NTB nicht teil, so rückt die nächstplatzierte Mannschaft (Platz 5 bzw. Platz 6) nach. Dabei ist die Ligaordnung des NTB zu beachten (nur 1 Mannschaft pro Verein / Wettkampfklasse). Für die zum Ligafinale des NTB nicht qualifizierten Mannschaften der Finalrunde Landesliga (Platz 5 / 6 bzw. 5) ist der Ligawettkampf beendet, sie nehmen am Ligafinale der Bezirksliga nicht teil. Ligafinale Bezirksliga: Nach der Qualifikationsrunde turnen - bei 10 und mehr gemeldeten Mannschaften der Qualifikationsrunde Platz 7 und weitere, - bei 9 und weniger gemeldeten Mannschaften der Qualifikationsrunde Platz 6 und weitere die Finalrunde Bezirksliga. 4.2 Bezirksliga Schülerinnen Für die Bezirksliga Schülerinnen wird ein Wettkampf als Vorrunde und Endrunde durchgeführt. Die ersten beiden punktbesten Mannschaften nach der Endrunde werden zum NTB Ligafinale Landesklasse, allerdings mit den dort veröffentlichten Wettkampfinhalten zugelassen. Nimmt eine der zwei nominierten Mannschaften ihr Startrecht nicht wahr, so kann entspr. der Punktzahl eine andere Mannschaft nachrücken. Hinweis: Der Pflichtkürwettkampf P7 ist in der Landesklasse nicht erlaubt. Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

8 4.3 Regionalkonzept Für die unten aufgeführten Wettkämpfe wird der Turnbezirk 2015 in zwei Regionen gegliedert. Die Wettkampf- und Karileitung wird in den Regionen eigenständig eingerichtet. Region Nord und Mitte: (werden in 2015 zusammengelegt) Vereine der Turnkreise Ammerland, Aurich, Friesland, Wittmund, Delmenhorst, Emsland, Oldenburg-Land, Vechta. Regionsbeauftragter Nord / Mitte: Günter Aden, Haverkamp 16B, Visbek, Tel.: , Guenter.Aden@t-online.de Region Süd: Vereine der Turnkreise Osnabrück-Stadt, Osnabrück-Land, Grafschaft Bentheim. Regionsbeauftragte Süd: Birgit Druck, Heidkampsweg 19, Belm, Tel.: , Druck-Belm@t-online.de Zur Zeit nehmen aus den Turnkreisen Cloppenburg, Emden, Emsland, Oldenburg-Stadt, Wesermarsch, Wittmund und Wilhelmshaven keine Vereine an den Ligawettkämpfen teil. Wollen Vereine dieser Turnkreise an den unten aufgeführten Wettkämpfen teilnehmen, so werden sie kurzfristig einer Region zugeordnet Wettkämpfe: Bezirksklasse Schülerinnen: Qualifikation zum Ligafinale Weser-Ems als Regionsentscheid in den jeweiligen Regionen. Ablauf: In beiden Regionen wird eigenständig eine Qualifikationsrunde angeboten. Die zwei besten Mannschaften einer jeden Region sowie die bessere drittplatzierte Mannschaft beider Regionen nehmen an den Ligafinals des Turnbezirkes teil. Werden weniger als zwei Mannschaften einer Regionalqualifikation gemeldet, so wird für das Ligafinale des Turnbezirks aus den Mannschaften der anderen Regionen aufgefüllt, weitere Mannschaften können auf Antrag zugelassen werden, wenn der Zeitplan dieses zuläßt. Die Entscheidung, welche Mannschaften zugelassen werden, trifft der Turnbezirk. Die erturnten Punkte der Qualifikationsrunde gehen nicht in die Finalrunde ein, sie dienen lediglich zur Information für die Planung des Ligafinales. Qualifikation sollte vier Wochen vor dem Ligafinale abgeschlossen sein. Werden weniger als drei Mannschaften zu den Qualifikationen der Regionen gemeldet, so ist dieser Wettkampf trotzdem in der jeweiligen Region durchzuführen. Zusätzlich gilt, wenn der ausrichtende Verein des Ligafinals mit keiner Mannschaft aus den qualifizierten fünf Mannschaften teilnimmt, so kann er als Wildcard eine Mannschaft zur Teilnahme am Ligafinale benennen. Dann entfällt jedoch die Zulassung der punkthöchsten dritten Mannschaft in der ausgewählten WK-Klasse. Die Meldungen der qualifizierten Mannschaften zum Ligafiale Bezirksklasse Schülerinnen erfolgen durch die Regionsbeauftragten spätestens vier Wochen vor dem Ligafinale. Die qualifizierten Mannschaften bestätigen die Teilnahme durch Abgabe der Meldeformulare gemäß und Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

9 Bezirksklasse 1 Nachwuchs, Bezirksklasse 2 Nachwuchs: Qualifikation zum Ligafinale Weser-Ems als Regionsentscheid in den jeweiligen Regionen. Ablauf: In den beiden Regionen wird eigenständig eine Qualifikationsrunde angeboten. Die drei besten Mannschaften einer jeden Region sowie die beste vierte Mannschaft beider Regionen nehmen an dem Ligafinale des Turnbezirkes teil. Werden weniger als drei Mannschaften einer Regionalqualifikation gemeldet, so wird für das Ligafinale des Turnbezirks aus den Mannschaften der anderen Regionen aufgefüllt. Die Entscheidung, welche Mannschaften zugelassen werden, trifft der Turnbezirk. Die erturnten Punkte der Qualifikationsrunde gehen nicht in die Finalrunde ein, sie dienen lediglich zur Information für die Planung des Ligafinales. Qualifikation sollte vier Wochen vor dem Ligafinale abgeschlossen sein. Werden weniger als drei Mannschaften zu den Qualifikationen der Regionen gemeldet, so ist dieser Wettkampf trotzdem in der jeweiligen Region durchzuführen. Zusätzlich gilt, wenn der ausrichtende Verein des Ligafinals mit keiner Mannschaft aus den qualifizierten sieben Mannschaften teilnimmt, so kann er als Wildcard eine Mannschaft zur Teilnahme am Ligafinale benennen. Dann entfällt jedoch die Zulassung der punkthöchsten vierten Mannschaft in der ausgewählten WK-Klasse. Die Meldungen der qualifizierten Mannschaften zum Ligafiale erfolgen durch die Regionsbeauftragten spätestens vier Wochen vor dem Ligafinale. Die qualifizierten Mannschaften bestätigen die Teilnahme durch erneute Abgabe der Meldeformulare gemäß und Regionalklasse Nachwuchs, Regionalklasse Bambini: Ablauf: In den Turnkreisen kann eine Qualifikation ausgetragen werden. Die Qualifikation der Turnkreise sollte vier Wochen vor dem Regionalfinale abgeschlossen sein. In beiden Regionen wird eigenständig eine Finalrunde angeboten. Die Meldungen der Mannschaften zum Regionalfinale erfolgen spätestens vier Wochen vor dem Regionalfinale an die Regionsbeauftragten durch: entweder die Turnkreise der jeweiligen Region, sofern dort eine Qualifikation geturnt wurde, oder. direkt durch die Vereine der jeweiligen Region Die Vereine bestätigen die Teilnahme (auch der Meldungen der Turnkreise) durch Abgabe der Meldeformulare gemäß und Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

10 5 Wettkampfinhalte 5.1 Wettkampfinhalte gemäß NTB-Ligaordnung Die Wettkampfinhalte der Oberliga, Landesliga1, Landesliga 2 und Landesklasse regelt die Ligaordnung des NTB. Für die Landesklasse gilt das Konzept Schwebebalken mit dem Landungsdrill unter: Wettkampfinhalte des Turnbezirks nach dem Aufgabenbuch des DTB gültig ab 2015, (mit den veröffentlichen Anpassungen) Qualifikationsrunde zur Landesliga 1, Landesliga 2, Bezirksliga Kürvierkampf LK3 erleichtert (mit TE) + 1 Bonus. Sprung: Sprungtisch, wahlweise 1,20m / 1.25m. Stufenbarren: (Messung Höhe 1,50m / 2,30m ab Mattenoberkante, +/- 1cm.) Die Messung erfolgt direkt an der Kante der Metallhülsen an der Oberseite der Holme, bei voll aufgedrehtem Stufenbarren, (innere Diagonale ist dabei 1,80m). Eine Erhöhung der Holme um 5cm ist spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Wettkampf schriftlich bei der Wettkampfleitung zu beantragen. Sie gilt dann für alle Turnerinnen am entspr. Wettkampftag. Balken: 1.05m über Mattenlage Finalrunde zur Landesliga 1, Landesliga 2 In der Finalrunde turnen die Mannschaften die Wettkampfinhalte Kürvierkampf LK3 / + 1 Bonus Sprung: Sprungtisch, 1.25m. Stufenbarren: s.o. Balken: 1.05m über Mattenlage. Finalrunde Bezirksliga In der Finalrunde turnen die Mannschaften die Wettkampfinhalte der Qualifikationsrunde: Kürvierkampf LK3 erleichtert (mit TE) + 1 Bonus. Sprung: Sprungtisch, wahlweise 1,20m / 1.25m. Stufenbarren: s.o. Balken: 1.05m über Mattenlage Bezirksliga Schülerinnen Die Bezirksliga Schülerinnen turnt einen Pflichtwettkampf mit dem AK-Programm AK 8 AK 10, ergänzt durch einen Pflichtkürwettkampf P7. Hinweis: Am Stufenbarren kann in der Landesklasse AK8a+b (NTB) geturnt werden. Der Pflichtkürwettkampf P7 ist in der Landesklasse nicht erlaubt. Sprung: SP7 (AK9), AK11 Sprungtisch 1.20m, Doppelbrett erlaubt Stufenbarren: AK8a (NTB), AK9, AK10, Pflichtkür P7 mit Bonus Stufenbarren: (Messung Höhe 1,50m / 2,30m ab Mattenoberkante, +/- 1cm.) Die Messung erfolgt direkt an der Kante der Metallhülsen an der Oberseite der Holme, bei voll aufgedrehtem Stufenbarren, (innere Diagonale ist dabei 1,80m). Eine Erhöhung der Holme um 5cm ist spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Wettkampf schriftlich bei der Wettkampfleitung zu beantragen. Sie gilt dann für alle Turnerinnen am entspr. Wettkampftag. Balken: Boden: AK8 (NTB), AK9, AK10, Pflichtkür P7 mit Bonus Balkenhöhe: 1.05m über Mattenlage. AK8 (NTB), AK9, AK10, Pflichtkür P7 mit Bonus. Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

11 5.2.4 Bezirksklasse Schülerinnen Die Bezirksklasse Schülerinnen turnt einen Wahlwettkampf P5 / P6. Sprung: SP6, Federbrett, Mattenberg 1,20m / SP5, Federbrett, Mattenberg 0,90m Stufenbarren: Unterer Holm (Messung Höhe 1,50m / 2,30m ab Mattenoberkante, +/- 1cm.) Die Messung erfolgt direkt an der Kante der Metallhülse an der Oberseite des Holmes, bei voll aufgedrehtem Stufenbarren, (innere Diagonale ist dabei 1,80m). Eine Erhöhung des Holmes um 5cm ist spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Wettkampf schriftlich bei der Wettkampfleitung zu beantragen. Sie gilt dann für alle Turnerinnen am entspr. Wettkampftag. Schwebebalken: Balkenhöhe: 1.05m über Mattenlage Bezirksklasse 1 Nachwuchs Die Bezirksklasse 1 Nachwuchs turnt einen Pflichtwettkampf P6 SP6, Federbrett, Mattenberg 0,90m Stufenbarren: Unterer Holm (Messung Höhe 1,50m / 2,30m ab Mattenoberkante, +/- 1cm.) Die Messung erfolgt direkt an der Kante der Metallhülse an der Oberseite des Holmes, bei voll aufgedrehtem Stufenbarren, (innere Diagonale ist dabei 1,80m). Eine Erhöhung des Holmes um 5cm ist spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Wettkampf schriftlich bei der Wettkampfleitung zu beantragen. Sie gilt dann für alle Turnerinnen am entspr. Wettkampftag. Schwebebalken: Balkenhöhe: 0,90m über Mattenlage Bezirksklasse 2 Nachwuchs Die Bezirksklasse 2 Nachwuchs turnt einen Pflichtwettkampf nach den Wettkampfinhalten Weser-Ems Nachwuchs Sprung: Juniorbrett, Federbrett (weich), Mattenberg, 0,60m Es ist als Orientierungshilfe für den Einsprung eine max. 2cm hohe Matte vor bzw. auf dem 1. Drittel des Brettes erlaubt. Reck: mindestens schulterhoch, (eingestellt ab Oberkante Mattenlage.) Schwebebalken: Balkenhöhe ab Mattenoberkante 0.90m, zusätzlicher Weichboden erlaubt Regionalklasse Nachwuchs Die Regionalklasse turnt Pflichtwettkampf P4 Wettkampfinhalte gem. DTB Aufgabenbuch 2015, Sprung: SP4, FederKasten längs 0,50m, Mattenberg, 0,60m Reck: mindestens schulterhoch, (eingestellt ab Oberkante Mattenlage.) Schwebebalken: Balkenhöhe ab Mattenoberkante 0.90m, zusätzlicher Weichboden erlaubt Regionalklasse Bambini Die Regionalklasse turnt Pflichtwettkampf nach Ausschreibung Bambini Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

12 6 Mannschaftsstärken 6.1 Qualifikationswettkämpfe Die Mannschaftsstärken der Oberliga, Landesliga1, Landesliga 2 und Landesklasse regelt die Ligaordnung des NTB. 6.2 Bezirkswettkämpfe / Jahrgangsstaffelungen Qualifikations- / Finalrunde Landesliga 1 / 2 und Bezirksliga Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr 11 Jahre und älter sein. Mannschaftsstärke: 10 / Bezirksliga Schülerinnen Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr das Lebensjahr vollenden, eine Turnerin der Mannschaft darf einem älteren Jahrgang angehören. Mannschaftsstärke: 10 / Bezirksklasse Schülerinnen Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr das Lebensjahr vollenden, eine Turnerin der Mannschaft darf ein Jahr älter sein. Mannschaftsstärke: 10 / Bezirksklasse 1 Nachwuchs Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr das Lebensjahr vollenden, eine Turnerin der Mannschaft darf ein Jahr älter sein. Mannschaftsstärke: 8 / Bezirksklasse 2 Nachwuchs Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr das Lebensjahr vollenden. Mannschaftsstärke: 8 / Regionalklasse Nachwuchs Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr das Lebensjahr vollenden, eine Turnerin der Mannschaft darf ein Jahr älter sein. Mannschaftsstärke: 8 / Regionalklasse Bambini Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr das Lebensjahr vollenden, Mannschaftsstärke: 8 / Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

13 7 Startberechtigung der Vereine im Turnbezirk Hinweis: Wettkampf-/Startgemeinschaften mit eigenständiger Namensgebung müssen bei der NTB-Paßstelle registriert sein. Für die Oberliga können die Vereine jeweils 2 Mannschaften melden. Zum Qualifikationswettkampf für die Landesliga 1, 2 und Bezirksliga können die Vereine zwei Mannschaften melden. Zu der Bezirksliga Schülerinnen können die Vereine zwei Mannschaften melden. Zu den Regionswettkämpfen können pro - Turnkreis (wenn eine Quali geturnt wurde) / - Verein und Wettkampfklasse zwei Mannschaften gemeldet werden. Grundsätzlich ist die Turnerin für die gemeldete Wettkampfklasse startberechtigt. Bundeskaderathletinnen sind nicht startberechtigt. Nach dem ersten Wettkampf ist die Turnerin in einer niedrigeren Wettkampfklasse nicht mehr startberechtigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Turnerinnen eines Vereines in höheren Wettkampfklassen des gleichen Vereines einzusetzen. Der Einsatz von Turnerinnen an einem Wettkampfwochenende (48 Stunden) ist nur in einer Wettkampfklasse zulässig. Eine Turnerin kann während der Ligasaison nur für einen Verein bzw. eine Wettkampf-/ Startgemeinschaft starten. Bei Ausnutzung des Zweitstartrechtes ist die Genehmigung des Stammvereines der betreffenden Turnerin im Startpass einzutragen (Passstelle) bzw. in dem Wettkampfbuch oder Turnerpass einzutragen. Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

14 8 Dokumente 8.1 Startpass / Wettkampfbuch Zum ersten Vorrundenwettkampf / Regionalentscheid sind für die jeweiligen Wettkampfklassen vorzulegen: Oberliga: Startpass Landesklasse: Startpass Qualifikationsrunde: mindestens Wettkampfbuch Finalrunde Landesliga* Startpass Finalrunde Bezirksliga* mindestens Wettkampfbuch Bezirksliga Schülerinnen: mindestens Wettkampfbuch Bezirksklasse Schülerinnen: mindestens Wettkampfbuch Bezirksklasse 1 Nachwuchs: mindestens Wettkampfbuch Bezirksklasse 2 Nachwuchs: mindestens Wettkampfbuch Regionalklasse Nachwuchs: mindestens Wettkampfbuch Regionalklasse Bambini: mindestens Wettkampfbuch *Hinweis: Zum Ligafinale NTB Landesliga 1 und Landesliga 2 sowie Landesklasse ist der Startpass verbindlich Werden Startpass oder Wettkampfbuch nicht vorgelegt oder sind nicht korrekt, kann die betreffende Turnerin nur außer Konkurrenz starten. Sie wird nicht für ein Mannschaftsergebnis gerechnet. 8.2 Gesundheitszeugnis Für 6jährige bis 17jährige Turnerinnen ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Für den Turnbezirk Weser-Ems gilt: Für alle Kür- und Pflichtwettkämpfe sowie den Leistungsbereich AK7 und AK8 reicht als Nachweis auch eine aktuelle U-Untersuchung, eingetragen im Vorsorgeheft aus. Ist ein Vorsorgeheft nicht oder nicht mehr ausgestellt, ist ein anderes Gesundheitszeugnis vorzulegen. Ab Leistungsbereich Altersklasse 9 ist ein sportorthopädisches / sportärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das Vorsorgeheft reicht hier nicht aus. Das Gesundheitszeugnis darf am Wettkampftag nicht älter als ein Jahr sein. Für die Qualifikationswettkämpfe zum NTB gilt: Liegt das Gesundheitszeugnis am Wettkampftag nicht vor, oder ist nicht korrekt, darf die Turnerin nicht starten. Für die Bezirkswettkämpfe gilt: Liegt das Gesundheitszeugnis am Wettkampftag nicht vor, oder ist nicht korrekt, darf die Turnerin nur außer Konkurrenz starten. Im Mannschaftswettkampf wird ihr Ergebnis nicht gerechnet. Wird beim nächsten Wettkampf erneut kein Gesundheitszeugnis vorgelegt, darf die Turnerin dann nicht mehr starten. Ausnahmen hiervon entscheidet die Wettkampfleitung. Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

15 9 Organisatorischer Rahmen 9.1 Wettkampfleitung Die Wettkampfleitung und das Schiedsgericht stellt der Turnbezirk. Die Expertinnen werden aus den von den Vereinen gemeldeten Kampfrichterinnen/-richter durch die Bezirkskampfrichterwartin gesetzt, die weiteren Plätze dann aus den ebenfalls von den Vereinen gemeldeten Kampfrichterinnen/-richter durch die Bezirkskampfrichterwartin aufgefüllt. 9.2 Kampfrichter Die Vereine stellen zu den nachfolgenden Bezirkswettkämpfen pro gemeldeter Mannschaft Kampfrichterinnen/-richter: Qualirunde Landesliga 1, 2, Bezirksliga: 1 Kampfrichterin/-richter mit mindestens Bezirkslizenz Wird die Qualifikationsrunde in zwei Durchgängen durchgeführt, muss die gemeldete Kampfrichterin / der gemeldete Kampfrichter für beide Durchgänge zur Verfügung stehen und entspr. eingesetzt werden. Finalrunde Landesliga 1, 2, Bezirksliga: 1 Kampfrichterin/-richter mit mindestens Bezirkslizenz Wird die Finalrunde in zwei Durchgängen durchgeführt, muss die gemeldete Kampfrichterin / der gemeldete Kampfrichter für beide Durchgänge zur Verfügung stehen und entspr. eingesetzt werden. Zum Ligafinale des NTB in der Landesliga 1 und Landesliga 2 ist jedoch eine Landeslizenz erforderlich. Einzelheiten hierzu regelt die Ligaordnung des NTB. Die Vereine stellen zu den nachfolgenden Bezirkswettkämpfen pro gemeldeter Mannschaft Kampfrichterinnen/-richter: Bezirksliga Schülerinnen: 1 Kampfrichterin/-richter mit mindestens Bezirkslizenz. Wird die Finalrunde in zwei Durchgängen durchgeführt, muss die gemeldete Kampfrichterin / der gemeldete Kampfrichter für beide Durchgänge zur Verfügung stehen und entspr. eingesetzt werden. Bezirksklasse Schülerinnen: Finalrunde Bezirksklasse 1 Nachwuchs: Finalrunde Bezirksklasse 2 Nachwuchs: 1 Kampfrichterin/-richter mit mindestens Bezirkslizenz. 1 Kampfrichterin/-richter mit mindestens Kreislizenz. 1 Kampfrichterin/-richter mit mindestens Kreislizenz. Die Anzahl der zu stellenden Kampfrichterinnen / -richter und deren Lizenz für die Qualifikationsrunde (Regionalentscheid) Bezirksklasse Schülerinnen, Bezirksklasse 1 Nachwuchs, Bezirksklasse 2 Nachwuchs, sowie der Regionalklasse Nachwuchs und Regionalklasse Bambini legen die Regionsbeauftragten fest. Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

16 9.3 Meldungen Mannschaft Die Vereine melden (Formblatt Anlage unter 10) spätestens zu dem Termin in den Einzelausschreibungen die Mannschaften mit ihren Turnerinnen Meldungen Kampfrichter Die Kampfrichtermeldungen sind spätestens nach Versenden des ersten vorläufigen Riegenplans abzugeben, sie sollen enthalten: Als Betreff: Kari-Meldung für Verein, dann im Text: Vorname/Name des Karis, Lizenz, Einsatz in welchem Durchgang für welche Wettkampfklasse, Gerätewunsch. Es sollte beachtet werden, das bei Einsatz von mehr als einem Kari pro Verein/Durchgang alle Geräte durch die Gerätewünsche abgedeckt werden Anerkennung der Meldungen Die Meldungen gelten erst dann als anerkannt, wenn Turnerinnen und Kari gemeldet wurden. 9.4 Meldegelder Bezirkswettkämpfe Das Meldegeld für die Bezirkswettkämpfe beträgt: EURO pro Mannschaft für Oberliga; Quali- / Finalrunde Landesliga 1,2; Bezirksliga; Bezirksliga Schülerinnen, EURO pro Mannschaft für Finalrunde Bezirksklasse Schülerinnen; Bezirksklasse 1, 2 Nachwuchs; Regionswettkämpfe Das Meldegeld für die Regionswettkämpfe beträgt EURO 9.5 Zurückziehen von Mannschaften Zieht ein Verein eine Mannschaft zurück, so ist trotzdem das Meldegeld zu entrichten. Weiterhin besteht die Verpflichtung, Kampfrichterinnen / -richter zu stellen. 9.6 Nichtantritt von Kampfrichterinnen / -richtern Tritt am Wettkampftag eine Kampfrichterin / ein Kampfrichter für ihren Verein nicht an, muss ein Aufwandsgeld von 40,00 EURO gezahlt werden. 9.7 Musiken Kürmusiken: für jede Turnerin eine eigene, mit dem Vereinsnamen und dem Namen der Turnerin beschriftete CD. Pflichtmusiken: offizielle CD des DTB, eigene Musiken auf CD möglich: für jede Turnerin eine eigene, mit dem Vereinsnamen und dem Namen der Turnerin beschriftete CD, maximal 100 Sekunden. Abweichend von den Regelungen des NTB gilt nur für den Turnbezirk: Nutzen Turnerinnen eines Vereins die gleiche Musik, so reicht die Vorlage einer CD, dabei muss sich die entspr. Musik auf Position 1 befinden. Die entspr. CD ist mit dem Namen des Vereins, der Bezeichnung des Ligawettkampfes und zusätzlich den Namen der Turnerinnen zu beschriften. Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

17 10 Organisatorischer Rahmen Regionswettkämpfe Die Meldungen zu den Regionswettkämpfen werden direkt von den Kreisen bzw. Vereinen bei den Regionsbeauftragten abgegeben. Die Meldungen zu dem Ligafinale der Wettkampfklassen Bezirksklasse Schülerinnen, Bezirksklasse 1 Nachwuchs und Bezirksklasse 2 Nachwuchs werden nach der Qualifikationsrunde von den Regionsbeauftragten jeweils direkt bei dem Bezirksfachwart oder Vertreter abgegeben. Die erturnten Punkte der Qualifikation werden nicht in das Ligafinale übernommen, sie dienen lediglich der Information für das Ligafinale Wettkampfleitung Die Wettkampfleitung und das Schiedsgericht der Regionswettkämpfe stellt der jeweilige, für die Regionswettkämpfe zuständige Turnkreis. Die Expertinnen werden aus den von den Vereinen gemeldeten Kampfrichterinnen/-richter durch die Karileitung der Regionswettkämpfe gesetzt, die weiteren Plätze dann aus den ebenfalls von den Vereinen gemeldeten Kampfrichterinnen/-richter aufgefüllt Kampfrichter Die Vereine stellen zu den Regionswettkämpfen pro gemeldeter Mannschaft eine Mindestanzahl Kampfrichterinnen/-richter: 10.3 Meldungen Mannschaft Die Meldungen zu den Regionswettkämpfen werden nach der Terminvorgabe der Einzelausschreibung von den Turnkreisen / Vereinen jeweils direkt bei den Regionsbeauftragten abgegeben Meldungen Kampfrichter Die Kampfrichtermeldungen sind durch die Vereine spätestens nach Versenden des ersten vorläufigen Riegenplans der Regionen abzugeben, sie sollen enthalten: Als Betreff: Kari-Meldung für Verein, dann im Text: Vorname/Name des Karis, Lizenz, Einsatz in welchem Durchgang für welche Wettkampfklasse, Gerätewunsch. Es sollte beachtet werden, das bei Einsatz von mehr als einem Kari pro Verein/Durchgang alle Geräte durch die Gerätewünsche abgedeckt werden Anerkennung der Meldungen Die Meldungen gelten erst dann als anerkannt, wenn Turnerinnen und Kari gemeldet wurden Meldegelder Das Meldegeld für die Regionswettkämpfe beträgt 25,00 EURO pro Mannschaft Zurückziehen von Mannschaften Zieht ein Verein eine Mannschaft zurück, so ist trotzdem das Meldegeld zu entrichten. Weiterhin besteht die Verpflichtung, Kampfrichterinnen / -richter zu stellen Nichtantritt von Kampfrichterinnen / -richtern Tritt am Wettkampftag eine Kampfrichterin / ein Kampfrichter für ihren Verein nicht an, muss ein Aufwandsgeld von 40,00 EURO gezahlt werden. Januar 2015 für den Turnbezirk Weser-Ems: Wolf Dieter Zapp, Bezirksfachwart Gerätturnen Frauen Stand 30. Januar 2015 Diese Ordnung gilt ab dem 01. Januar

18 11 Meldeformular Meldung zum Ligawettkampf Bezirk Verein/ Start- /Wettkampfgemeinschaft: Wettkampfklasse: Turnerinnen: Vorname Nachname Geburtsjahr Trainerin/Trainer: Telefonisch erreichbar: per erreichbar: Die Ligaordnung des Turnbezirkes wird verbindlich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift Trainerin / Trainer 14

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