Dapagliflozin (Diabetes mellitus Typ 2)

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1 IQWiG-Berichte Nr. 610 Dapagliflozin (Diabetes mellitus Typ 2) Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) Dossierbewertung Auftrag: A17-65 Version: 1.0 Stand:

2 Impressum Herausgeber: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Thema: Dapagliflozin (Diabetes mellitus Typ 2) Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Auftraggeber: Gemeinsamer Bundesausschuss Datum des Auftrags: Interne Auftragsnummer: A17-65 Anschrift des Herausgebers: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Im Mediapark Köln Tel.: Fax: berichte@iqwig.de Internet: ISSN: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - i -

3 Medizinisch-fachliche Beratung: Matthias Breidert, Stadtspital Waid, Zürich Das IQWiG dankt dem medizinisch-fachlichen Berater für seinen Beitrag zur Dossierbewertung. Der Berater war jedoch nicht in die Erstellung der Dossierbewertung eingebunden. Für die Inhalte der Dossierbewertung ist allein das IQWiG verantwortlich. An der Dossierbewertung beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQWiG: Ana Liberman Elena Bardach Ulrich Grouven Thomas Kaiser Ulrike Lampert Katrin Nink Vjollcë Olluri Min Ripoll Schlagwörter: Dapagliflozin, Metformin, Diabetes Mellitus Typ 2, Nutzenbewertung, NCT Keywords: Dapagliflozin, Metformin, Diabetes Mellitus Type 2, Benefit Assessment, NCT Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - ii -

4 Inhaltsverzeichnis Seite Tabellenverzeichnis... vi Abbildungsverzeichnis... vii Abkürzungsverzeichnis... viii 1 Hintergrund Verlauf des Projekts Verfahren der frühen Nutzenbewertung Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments Nutzenbewertung Kurzfassung der Nutzenbewertung Fragestellung Informationsbeschaffung und Studienpool Ergebnisse zum Zusatznutzen Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Liste der eingeschlossenen Studien Kommentare zum Dossier des pharmazeutischen Unternehmers Kommentar zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (Modul 3 A, Abschnitt 3.1) Kommentar zur Darstellung von Nutzen und Zusatznutzen (Modul 4 A) Fragestellung / Einschlusskriterien Methodik zur Bewertung der Aussagekraft der Nachweise sowie zur Informationssynthese und -analyse Methodik und Ergebnisse der Informationsbeschaffung Informationsbeschaffung Studienpool Ergebnisse randomisierter kontrollierter Studien mit dem zu bewertenden Arzneimittel Kommentar zu Ergebnissen aus weiteren Unterlagen indirekte Vergleiche auf Basis randomisierter kontrollierter Studien Kommentar zu Ergebnissen aus weiteren Unterlagen nicht randomisierte vergleichende Studien Kommentar zu Ergebnissen aus weiteren Unterlagen weitere Untersuchungen Kommentar zur abschließenden Bewertung der Unterlagen zum Nachweis des Zusatznutzens Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - iii -

5 Beurteilung der Aussagekraft der Nachweise Beschreibung des Zusatznutzens einschließlich dessen Wahrscheinlichkeit und Ausmaß / Angabe der Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht Kommentar zur Begründung für die Vorlage weiterer Unterlagen und Surrogatendpunkte Begründung für die Vorlage indirekter Vergleiche Begründung für die Vorlage nicht randomisierter vergleichender Studien und weiterer Untersuchungen Begründung für die Bewertung auf Grundlage der verfügbaren Evidenz, da valide Daten zu patientenrelevanten Endpunkten noch nicht vorliegen Verwendung von Surrogatendpunkten Kosten der Therapie Kommentar zur Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen (Modul 3, Abschnitt 3.2) Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation Therapeutischer Bedarf Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation Anzahl der Patientinnen und Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Kommentar zu den Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung (Modul 3, Abschnitt 3.3) Behandlungsdauer Verbrauch Kosten Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen Jahrestherapiekosten Versorgungsanteile Konsequenzen für die Bewertung Zusammenfassung der Dossierbewertung Zugelassene Anwendungsgebiete Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Anzahl der Patientinnen und Patienten in den für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Literatur Anhang A Ergebnisse der Studie DapaZu Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - iv -

6 Anhang B Darlegung potenzieller Interessenkonflikte (externe Sachverständige sowie Betroffene beziehungsweise Patientenorganisationen) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - v -

7 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments... 2 Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Dapagliflozin bei Diabetes mellitus Typ Tabelle 3: Dapagliflozin Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens... 7 Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Dapagliflozin bei Diabetes mellitus Typ Tabelle 5: Studienpool des pu RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Sulfonylharnstoff + Metformin... 9 Tabelle 6: Charakterisierung der vom pu eingeschlossenen Studie DapaZu RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Tabelle 8: HbA1c-Werte und Mittelwertdifferenzen im Studienverlauf Tabelle 9: Dapagliflozin Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Tabelle 10: Vergleich der Anzahl der Diabetes mellitus Typ 2 Patientinnen und Patienten mit Zweifach-Kombinationstherapie auf Metformin-Basis Tabelle 11: Dapagliflozin Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Tabelle 12: Anzahl der Patientinnen und Patienten in der GKV-Zielpopulation Tabelle 13: Jahrestherapiekosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Patientin beziehungsweise Patient Tabelle 14: Charakterisierung der Studienpopulation RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Tabelle 15: Ergebnisse (Mortalität, Morbidität und Nebenwirkungen) RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Tabelle 16: Ergebnisse (gesundheitsbezogene Lebensqualität) RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Tabelle 17: Ergebnisse (ergänzende Endpunkte: Körpergewicht, IWQOL-Lite und HbA1c) RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Tabelle 18: Häufige UEs (in der SOC oder im PT 3 % in mindestens 1 Studienarm) RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Tabelle 19: Häufige SUEs (in der SOC oder im PT 1 % in mindestens 1 Studienarm) RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Tabelle 20: Häufige UEs, welche zum Therapieabbruch führten (in der SOC oder im PT 1 % in mindestens 1 Studienarm) RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - vi -

8 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Adjustierte mittlere HbA1c-Wertveränderungen im Verlauf der Studie DapaZu Abbildung 2: Anzahl symptomatischer, bestätigter Hypoglykämien (Blutzucker 50 mg/dl) Abbildung 3: Anzahl symptomatischer, bestätigter Hypoglykämien (Blutzucker 70 mg/dl) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - vii -

9 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung AM-NutzenV DPP-4 egfr G-BA GLP-1 ICD HbA1c HFS-II IQWiG MedDRA NVL OAD pu PT RCT SGB SGLT-2 SMQ SOC UE VerfO Bedeutung Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung Dipeptidylpeptidase-4 Estimated Glomerular Filtration Rate (geschätzte glomeruläre Filtrationsrate) Gemeinsamer Bundesausschuss Glucagon-Like-Peptide-1 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme Hämoglobin A1c Hypoglycaemia Fear Survey II Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen Medizinisches Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung Nationale VersorgungsLeitlinie orales Antidiabetikum pharmazeutischer Unternehmer Preferred Term (bevorzugte Bezeichnung gemäß MedDRA) Randomized controlled Trial (randomisierte kontrollierte Studie) Sozialgesetzbuch Sodium-Glucose-Cotransporter-2 Standardised MedDRA Query (standardisierte MedDRA-Abfrage) System Organ Class (Systemorganklasse) unerwünschtes Ereignis Verfahrensordnung Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - viii -

10 1 Hintergrund 1.1 Verlauf des Projekts Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Dapagliflozin gemäß 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V beauftragt. Der pharmazeutische Unternehmer (pu) hat für den zu bewertenden Wirkstoff erstmals zum ein Dossier zur frühen Nutzenbewertung vorgelegt. Der pu hat jetzt für ein Teilanwendungsgebiet Add-on- Kombinationstherapie mit Metformin eine erneute Nutzenbewertung wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragt. Die Monotherapie mit Dapagliflozin sowie die Kombination von Dapagliflozin mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln als Metformin ist nicht Gegenstand dieser Bewertung (siehe Bewertung A12-18 und A13-18 [1,2]). Die Bewertung erfolgte auf Basis eines Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers (pu). Das Dossier wurde dem IQWiG am übermittelt. Die Verantwortung für die vorliegende Bewertung und für das Bewertungsergebnis liegt ausschließlich beim IQWiG. Die Bewertung wird zur Veröffentlichung an den G-BA übermittelt, der zu der Nutzenbewertung ein Stellungnahmeverfahren durchführt. Die Beschlussfassung über den Zusatznutzen erfolgt durch den G-BA im Anschluss an das Stellungnahmeverfahren. Die vorliegende Bewertung wurde unter Einbindung externer Sachverständiger (einer Beraterin / eines Beraters zu medizinisch-fachlichen Fragen) erstellt. Diese Beratung beinhaltete die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Krankheitsbild / Krankheitsfolgen, Therapieziele, Patientinnen und Patienten im deutschen Versorgungsalltag, Therapieoptionen, therapeutischer Bedarf und Stand der medizinischen Praxis. Darüber hinaus konnte eine Einbindung im Projektverlauf zu weiteren spezifischen Fragen erfolgen. Für die Bewertung war zudem die Einbindung von Betroffenen beziehungsweise Patientenorganisationen vorgesehen. Diese Einbindung sollte die schriftliche Beantwortung von Fragen zu den Themenbereichen Erfahrungen mit der Erkrankung, Notwendigkeit der Betrachtung spezieller Patientengruppen, Erfahrungen mit den derzeit verfügbaren Therapien für das Anwendungsgebiet, Erwartungen an eine neue Therapie und gegebenenfalls zusätzliche Informationen umfassen. Im Rahmen der vorliegenden Dossierbewertung gingen keine Rückmeldungen von Betroffenen beziehungsweise Patientenorganisationen ein. Die Beteiligten außerhalb des IQWiG, die in das Projekt eingebunden wurden, erhielten keine Einsicht in das Dossier des pu. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 1 -

11 Für die vorliegende Nutzenbewertung war ergänzend zu den Angaben in den Modulen 1 bis 4 A die Verwendung von Informationen aus Modul 5 des Dossiers des pu notwendig. Es handelte sich dabei um Informationen zu Studienmethodik und Studienergebnissen. Die entsprechenden Angaben wurden in den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung aufgenommen. 1.2 Verfahren der frühen Nutzenbewertung Die vorliegende Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung. Sie wird gemeinsam mit dem Dossier des pu (Module 1 bis 4 A) auf der Website des G-BA veröffentlicht. Im Anschluss daran führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren zu der Dossierbewertung durch. Der G-BA trifft seinen Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens. Durch den Beschluss des G-BA werden gegebenenfalls die in der Dossierbewertung dargestellten Informationen ergänzt. Weitere Informationen zum Stellungnahmeverfahren und zur Beschlussfassung des G-BA sowie das Dossier des pu finden sich auf der Website des G-BA ( 1.3 Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments Die vorliegende Dossierbewertung gliedert sich in 5 Kapitel plus Anhänge. In Kapitel 2 bis 4 sind die wesentlichen Inhalte der Dossierbewertung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle 1 zeigt den Aufbau des Dokuments im Detail. Tabelle 1: Erläuterungen zum Aufbau des Dokuments Kapitel 2 Nutzenbewertung Abschnitt 2.1 Zusammenfassung der Ergebnisse der Nutzenbewertung Abschnitte 2.2 bis 2.6 Darstellung des Ergebnisses der Nutzenbewertung im Detail Angabe, ob und inwieweit die vorliegende Bewertung von der Einschätzung des pu im Dossier abweicht Abschnitt 2.7 Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pu: Modul 3 A, Abschnitt 3.1 (Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie) Modul 4 A (Medizinischer Nutzen und medizinischer Zusatznutzen, Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen) Kapitel 3 Kosten der Therapie Abschnitte 3.1 und 3.2 Kommentare zu folgenden Modulen des Dossiers des pu: Modul 3 A, Abschnitt 3.2 (Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen) Modul 3 A, Abschnitt 3.3 (Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung) Abschnitt 3.3 Zusammenfassung der daraus entstehenden Konsequenzen für die Bewertung Kapitel 4 Zusammenfassung der Dossierbewertung Abschnitte 4.1 bis 4.4 Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen als Bewertung der Angaben im Dossier des pu nach 4 Absatz 1 AM-NutzenV [3] AM-NutzenV: Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung; pu: pharmazeutischer Unternehmer Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 2 -

12 Bei der Kommentierung der Angaben im Dossier des pu werden die Anforderungen berücksichtigt, die in den vom G-BA bereitgestellten Dossiervorlagen beschrieben sind (siehe Verfahrensordnung des G-BA [4]). Bei Abschnittsverweisen, die sich auf Abschnitte im Dossier des pu beziehen, ist zusätzlich das betroffene Modul des Dossiers angegeben. Abschnittsverweise ohne Angabe eines Moduls beziehen sich auf den vorliegenden Bericht zur Nutzenbewertung. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 3 -

13 2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Dapagliflozin gemäß 35a SGB V beauftragt. Der pu hat für den zu bewertenden Wirkstoff erstmals zum ein Dossier zur frühen Nutzenbewertung vorgelegt. Der pu hat jetzt für ein Teilanwendungsgebiet Add-on-Kombinationstherapie mit Metformin eine erneute Nutzenbewertung wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse beantragt. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Dossiers des pu. Das Dossier wurde dem IQWiG am übermittelt. Fragestellung Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Dapagliflozin zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in der folgenden zugelassenen Indikation: Dapagliflozin in Kombination mit Metformin (Dapagliflozin + Metformin): bei Patientinnen und Patienten, bei denen eine Monotherapie mit Metformin, zusammen mit Diät und Bewegung, den Blutzucker nicht ausreichend kontrolliert. Die Bewertung wird gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA durchgeführt. Diese ist in Tabelle 2 dargestellt. Tabelle 2: Fragestellung der Nutzenbewertung von Dapagliflozin bei Diabetes mellitus Typ 2 Indikation Dapagliflozin + Metformin Zweckmäßige Vergleichstherapie a Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) b oder Metformin + Empagliflozin oder Metformin + Liraglutid c a: Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pu aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pu fett markiert. b: Gemäß Auftrag des G-BA sollen zusätzlich direkt vergleichende Studien gegenüber Glipizid bewertet werden. c: Liraglutid in Kombination mit weiterer Medikation zur Behandlung der kardiovaskulären Risikofaktoren, insbesondere Antihypertensiva, Antikoagulanzien und / oder Lipidsenker und nur für Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung (zur Operationalisierung siehe Studienprotokoll [5]). G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; pu: pharmazeutischer Unternehmer Der pu folgt bei der Wahl der Vergleichstherapie der Festlegung des G-BA und wählt Metformin + Sulfonylharnstoff aus den Optionen aus. Zusätzlich beschreibt er, auch Studien gegenüber dem Sulfonylharnstoff Glipizid zu berücksichtigen. Glipizid ist in Deutschland nicht zugelassen. Gemäß Auftrag des G-BA wird in der vorliegenden Bewertung der Vergleich gegen Glipizid ebenfalls betrachtet und in einer eigenen Fragestellung dargestellt. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 4 -

14 Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pu im Dossier vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden RCTs mit einer Mindestdauer von 24 Wochen herangezogen. Ergebnisse Der pu identifiziert für die Bewertung des Zusatznutzens von Dapagliflozin bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 folgende RCTs: für den Vergleich Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin: Studie D1689C00014 (Studie DapaZu); diese Studie wurde nach der 1. Dossierbewertung zu Dapagliflozin durchgeführt und für die vorliegende Dossierbewertung erstmals vom pu eingereicht, für den Vergleich Dapagliflozin + Metformin vs. Glipizid + Metformin: Studie D1690C00004; diese Studie war bereits Gegenstand der 1. Dossierbewertung zu Dapagliflozin. Aus beiden Studien lässt sich kein Zusatznutzen von Dapagliflozin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten. Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Studie DapaZu Die Studie DapaZu ist eine randomisierte, aktiv kontrollierte, doppelblinde Phase-IV-Studie. Eingeschlossen waren erwachsene Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 zwischen 18 und 74 Jahren, bei denen trotz einer Behandlung mit Metformin in einer stabilen maximal tolerierbaren Dosierung von 1500 mg/tag keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht wurde und die in der Einschlussphase einen HbA1c-Wert 7,5 % und 10,5 % aufwiesen. Die Studie bestand aus einer 2-wöchigen Einschlussphase, einer Behandlungsphase von 52 Wochen und einer Nachbeobachtungsphase von 3 Wochen. Es wurden 314 Patientinnen und Patienten in den Dapagliflozin-Arm und 313 Patientinnen und Patienten in den Glimepirid-Arm (jeweils zusätzlich zu Metformin) randomisiert. Nach der Randomisierung erhielten die Patientinnen und Patienten entweder eine fixe Dosis von 10 mg/tag Dapagliflozin oder eine Startdosis von 1 mg/tag Glimepirid, jeweils zusätzlich zu Placebo, um die Studienarmzugehörigkeit zu verblinden. Die Glimepiriddosis konnte vom Prüfarzt bei jeder Visite (in einem Abstand von mindestens 2 Wochen) um jeweils 1 mg/tag bis zur Maximaldosis von 6 mg/tag erhöht werden. Zusätzlich erhielten alle Patientinnen und Patienten eine stabile, vor dem Studieneinschluss bestehende Metformindosis von 1500 mg/tag. Primärer Endpunkt der Studie war die Veränderung des HbA1c-Wertes nach 52 Wochen Behandlung. Dabei sollte die Nichtunterlegenheit von Dapagliflozin im Vergleich zu Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 5 -

15 Glimepirid (jeweils zusätzlich zu Metformin) bei der Veränderung der HbA1c-Werte vom Studieneinschluss bis Behandlungswoche 52 gezeigt werden. Die Nichtunterlegenheitsgrenze wurde a priori bei 0,30 Prozentpunkten festgelegt. Ergebnisse zu Hypoglykämien nicht interpretierbar Die Ergebnisse der oben beschriebenen Studie DapaZu zum Endpunkt Hypoglykämien sind nicht interpretierbar. Dies beruht primär auf dem konkreten Vorgehen zur Blutzuckersenkung in der Kontrollgruppe (aktive Titration mit Glimepirid mit regelhafter Aufdosierung bis zu einer Dosis von 6 mg/tag) in Verbindung mit daraus resultierenden deutlichen Unterschieden in der Blutzuckersenkung (keine Nichtunterlegenheit von Dapagliflozin im Studienverlauf). Auch die individuell festgelegten Blutzuckertherapieziele wurden unter Dapagliflozin seltener erreicht, wobei die Festlegung der Therapieziele auf Basis der vom pu vorgelegten Unterlagen zudem unklar bleibt. Neben der Tatsache, dass die unterschiedliche Zielwerterreichung in den jeweiligen Studienarmen die Interpretierbarkeit der Ergebnisse zu Hypoglykämien einschränkt, ergibt sich hieraus auch die Frage, ob die festgelegten Ziele überhaupt sinnvoll waren. Falls ja, wäre die Therapie insbesondere mit Dapagliflozin regelhaft (bei ca. 80 % der Patienten) unzureichend gewesen. Falls nein, wäre hieraus eine Übertherapie im Vergleichsarm abzuleiten, da auf diese nicht sinnvollen Therapieziele hin titriert wurde. Ergänzende Betrachtung der Ergebnisse der Studie DapaZu Betrachtet man unabhängig von den oben genannten Punkten die Ergebnisse der Studie DapaZu im Einzelnen, so zeigen diese für Dapagliflozin insgesamt keinen Vorteil gegenüber Glimepirid. Einer geringeren Rate nicht schwerer Hypoglykämien auf der einen stehen mehr Genitalinfektionen, Harnwegsinfektionen sowie mehr Abbrüche wegen unerwünschter Ereignisse auf der anderen Seite gegenüber. Dapagliflozin + Metformin vs. Glipizid + Metformin Studie D1690C00004 Die Studie D1690C00004 ist eine randomisierte, doppelblinde und aktiv kontrollierte Zulassungsstudie zum Vergleich von Dapagliflozin + Metformin gegenüber Glipizid + Metformin. Diese Studie wurde vom pu bereits für die Erstbewertungen von Dapagliflozin als Monosubstanz (A12-18 und A13-18) und als fixe Kombination mit Metformin (A14-07) vorgelegt und wird dort ausführlich beschrieben. Die Gründe dafür, dass sich aus der Studie D1690C00004 kein Zusatznutzen von Dapagliflozin ableiten lässt, hat auch der G-BA in seinen Tragenden Gründen zu den Nutzenbewertungsbeschlüssen für Dapagliflozin sowie die Fixkombination Dapagliflozin/Metformin ausführlich erläutert. Neue Erkenntnisse ergeben sich durch das vom pu neu vorgelegte Dossier hierzu nicht. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 6 -

16 Zusammenfassung Aus den vom pu vorgelegten Daten gibt es keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Dapagliflozin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens, Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Tabelle 3 zeigt eine Zusammenfassung von Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens von Dapagliflozin. Tabelle 3: Dapagliflozin Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapie a Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Dapagliflozin + Metformin Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) b oder Metformin + Empagliflozin oder Metformin + Liraglutid c Zusatznutzen nicht belegt a: Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pu aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pu fett markiert. b: Gemäß Auftrag des G-BA sollen zusätzlich direkt vergleichende Studien gegenüber Glipizid bewertet werden. c: Liraglutid in Kombination mit weiterer Medikation zur Behandlung der kardiovaskulären Risikofaktoren, insbesondere Antihypertensiva, Antikoagulanzien und / oder Lipidsenker und nur für Patientinnen und Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung (zur Operationalisierung siehe Studienprotokoll [5]). G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; pu: pharmazeutischer Unternehmer Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 7 -

17 2.2 Fragestellung Das Ziel des vorliegenden Berichts ist die Bewertung des Zusatznutzens von Dapagliflozin zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in der folgenden zugelassenen Indikation: Dapagliflozin in Kombination mit Metformin (Dapagliflozin + Metformin): bei Patientinnen und Patienten, bei denen eine Monotherapie mit Metformin, zusammen mit Diät und Bewegung, den Blutzucker nicht ausreichend kontrolliert. Dapagliflozin ist auch als Monotherapie sowie in Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln zugelassen. Diese Indikationen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Bewertung. Die Bewertung wird gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie des G-BA durchgeführt. Diese ist in Tabelle 4 dargestellt. Tabelle 4: Fragestellung der Nutzenbewertung von Dapagliflozin bei Diabetes mellitus Typ 2 Indikation Dapagliflozin + Metformin Zweckmäßige Vergleichstherapie a Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) b oder Metformin + Empagliflozin oder Metformin + Liraglutid c a: Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pu aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pu fett markiert. b: Gemäß Auftrag des G-BA sollen zusätzlich direkt vergleichende Studien gegenüber Glipizid bewertet werden. c: Liraglutid in Kombination mit weiterer Medikation zur Behandlung der kardiovaskulären Risikofaktoren, insbesondere Antihypertensiva, Antikoagulanzien und / oder Lipidsenker und nur für Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung (zur Operationalisierung siehe Studienprotokoll [5]). G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; pu: pharmazeutischer Unternehmer Der pu folgt bei der Wahl der Vergleichstherapie der Festlegung des G-BA und wählt Metformin + Sulfonylharnstoff aus den Optionen aus. Zusätzlich beschreibt er, auch Studien gegenüber dem Sulfonylharnstoff Glipizid zu berücksichtigen. Glipizid ist in Deutschland nicht zugelassen. Gemäß Auftrag des G-BA wird in der vorliegenden Bewertung der Vergleich gegen Glipizid ebenfalls betrachtet und in einer eigenen Fragestellung dargestellt. Die Bewertung wird anhand patientenrelevanter Endpunkte auf Basis der vom pu im Dossier vorgelegten Daten vorgenommen. Für die Ableitung des Zusatznutzens werden RCTs mit einer Mindestdauer von 24 Wochen herangezogen. Dies entspricht den Einschlusskriterien des pu. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 8 -

18 2.3 Informationsbeschaffung und Studienpool Der Studienpool der Bewertung wurde anhand der folgenden Angaben zusammengestellt: Quellen des pu im Dossier: Studienliste zu Dapagliflozin (Stand zum ) bibliografische Recherche zu Dapagliflozin (letzte Suche am ) Suche in Studienregistern zu Dapagliflozin (letzte Suche am ) Überprüfung der Vollständigkeit des Studienpools durch: Suche in Studienregistern zu Dapagliflozin (letzte Suche am ) Durch die Überprüfung wurde keine zusätzliche relevante Studie identifiziert. Der pu identifiziert für die Bewertung des Zusatznutzens von Dapagliflozin bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 folgende RCTs: für den Vergleich Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin: Studie D1689C00014 (DapaZu) [6-8]; diese Studie wurde nach der 1. Dossierbewertung zu Dapagliflozin (Dossierbewertung A12-18 und zugehöriges Addendum A13-18) durchgeführt und für die vorliegende Dossierbewertung erstmals vom pu eingereicht, für den Vergleich Dapagliflozin + Metformin vs. Glipizid + Metformin: Studie D1690C00004 [9]; diese Studie war bereits Gegenstand der 1. Dossierbewertung zu Dapagliflozin. Beide RCTs sind in der Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 5: Studienpool des pu RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Sulfonylharnstoff + Metformin Studie D1689C00014 (DapaZu b ) Studie zur Zulassung des zu bewertenden Arzneimittels (ja / nein) Studienkategorie Gesponserte Studie a Studie Dritter (ja / nein) (ja / nein) nein ja nein D1690C00004 ja ja nein a: Studie, für die der Unternehmer Sponsor war. b: Die Studie wird im Folgenden unter dieser Kurzbezeichnung geführt. pu: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; vs.: versus Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) - 9 -

19 Aus beiden vom pu eingeschlossenen Studien lässt sich kein Zusatznutzen von Dapagliflozin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten. Dies wird nachfolgend im Detail begründet. Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Studie DapaZu Studiencharakteristika Tabelle 6 und Tabelle 7 beschreiben die Studie DapaZu. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

20 Tabelle 6: Charakterisierung der vom pu eingeschlossenen Studie DapaZu RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Studie Studiendesign Population Interventionen (Zahl der randomisierten Patientinnen und Patienten) Studiendauer Ort und Zeitraum der Durchführung DapaZu RCT, doppelblind, parallel Erwachsene (18 bis 74 Jahre) mit Diabetes mellitus Typ 2 und HbA1c-Wert 7,5 % bis 10,5 % mit vorheriger Metformin- Therapie mit maximal tolerierbarer Dosis von 1500 mg/tag für mindestens 8 Wochen Dapagliflozin + Placebo (für Saxagliptin + Glimepirid) + Metformin (N = 314) Glimepirid + Placebo (für Dapagliflozin + Saxagliptin) + Metformin (N = 313) Dapagliflozin + Saxagliptin + Placebo (für Glimepirid) + Metformin (N = 312) c Screening: 1 Woche Einschlussphase: 2 Wochen Behandlungsphase: 52 Wochen Nachbeobachtung: 3 Wochen b 194 Studienzentren in Deutschland, Slowakei, Ungarn, Polen und Tschechien 09/ /2017 Primärer Endpunkt; sekundäre Endpunkte a primär: Veränderung des HbA1c-Wertes nach 52 Wochen Behandlung sekundär: Morbidität, Hypoglykämien, gesundheitsbezogene Lebensqualität, Nebenwirkungen a: Primäre Endpunkte beinhalten Angaben ohne Berücksichtigung der Relevanz für diese Nutzenbewertung. Sekundäre Endpunkte beinhalten ausschließlich Angaben zu relevanten verfügbaren Endpunkten aus den Angaben des pu im Dossier Modul 4 A. b: gilt für unerwünschte Ereignisse (bis einschließlich 4 Tage bei UE und maximal 30 Tage bei SUE nach der Gabe der letzten Dosis der Studienmedikation) c: Der Arm ist für die Bewertung nicht relevant und wird in den nächsten Tabellen nicht mehr dargestellt. HbA1c: Hämoglobin A1c; N: Anzahl randomisierter Patientinnen und Patienten; pu: pharmazeutischer Unternehmer; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SUE: schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis; UE: unerwünschtes Ereignis; vs.: versus Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

21 Tabelle 7: Charakterisierung der Intervention RCT, direkter Vergleich: Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin Studie Intervention Vergleich DapaZu Dapagliflozin 10 mg 1-mal/Tag, oral + Metformin 1500 mg/tag a, oral in bisheriger Dosierung + Placebo für Saxagliptin + Placebo für Glimepirid Glimepirid (Startdosis 1 mg, Titration bis zu 6 mg), 1-mal/Tag, oral + Metformin 1500 mg/tag, oral in bisheriger Dosierung + Placebo für Dapagliflozin + Placebo für Saxagliptin Titration / Dosiserhöhung von Glimepirid Anfangsdosis: 1 mg/tag Dosiserhöhung um 1 mg alle 2 Wochen möglich bis zur Maximaldosis 6 mg/tag. Individueller Zielwert, ein FPG-Zielwert von ungefähr 110 mg/dl war empfohlen. Dosisreduktion war erlaubt. Vor- und Begleitmedikation Vorbehandlung Vorbehandlung mindestens 8 Wochen vor dem Studienbeginn mit Metformin 1500 mg/tag bzw. in maximal tolerierbarer Dosierung nicht erlaubte Begleitbehandlung Sulfonylharnstoffe, Pioglitazon, Rosiglitazon, GLP-1 Rezeptor Agonisten, DPP-4- und SGLT2 Inhibitoren, Schleifendiuretika weitere Testmedikation systemische Glukokortikoide (äquivalent zu 10 mg/tag Prednisolon oral) 5 Tage (Inhalation und topische Anwendung erlaubt) nicht verschreibungspflichtige Medikamente zur Gewichtsreduktion Bedarfsmedikation glykämische Notfallmedikation mit Insulin war innerhalb definierter FPG- bzw. HbA1c-Grenzwerte für insgesamt 14 Tage und für bis zu 7 aufeinanderfolgende Tage erlaubt: Woche 0 bis 12 (nach Visite 2 und einschließlich Visite 8): FPG > 240 mg/dl (13,3 mmol/l) Woche 12 bis 24 (nach Visite 8 und einschließlich Visite 9): FPG > 200 mg/dl (11,1 mmol/l) Woche 24 bis 52 (nach Visite 9 und einschließlich Visite 12): HbA1c > 8,0 % DPP-4: Dipeptidylpeptidase-4; FPG: Fasting Plasma Glucose; GLP-1: Glucagon-Like-Peptide-1; HbA1c: Hämoglobin A1c; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SGLT2: Sodium Glucose Co-Transporter 2; vs.: versus Die Studie DapaZu ist eine randomisierte, aktiv kontrollierte, doppelblinde Phase-IV-Studie. Eingeschlossen waren erwachsene Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 zwischen 18 und 74 Jahren, bei denen trotz einer Behandlung mit Metformin in einer stabilen maximal tolerierbaren Dosierung von 1500 mg/tag keine ausreichende Blutzuckerkontrolle erreicht wurde und die in der Einschlussphase einen HbA1c-Wert 7,5 % und 10,5 % aufwiesen. Vor dem Einschluss sollten alle Patientinnen und Patienten Metformin für mindestens 8 Wochen in stabiler Dosierung 1500 mg/tag erhalten haben. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

22 Die Studie bestand aus einer 2-wöchigen Einschlussphase, einer Behandlungsphase von 52 Wochen und einer Nachbeobachtungsphase von 3 Wochen. Es wurden insgesamt 939 Patientinnen und Patienten in die 3 Behandlungsarme Dapagliflozin, Glimepirid sowie Dapagliflozin + Saxagliptin (jeweils zusätzlich zu Metformin) randomisiert. In die beiden für die vorliegende Bewertung relevanten Studienarme wurden 314 Patientinnen und Patienten (in den Dapagliflozin-Arm) bzw. 313 Patientinnen und Patienten (in den Glimepirid-Arm) randomisiert. Nach der Randomisierung erhielten die Patientinnen und Patienten entweder eine fixe Dosis von 10 mg/tag Dapagliflozin oder eine Startdosis von 1 mg/tag Glimepirid, jeweils zusätzlich zu Placebo, um die Studienarmzugehörigkeit zu verblinden. Die Glimepiriddosis konnte vom Prüfarzt bei jeder Visite (in einem Abstand von mindestens 2 Wochen) um jeweils 1 mg/tag bis zur Maximaldosis von 6 mg/tag erhöht werden. Zusätzlich erhielten alle Patientinnen und Patienten eine stabile, vor dem Studieneinschluss bestehende Metformindosis von 1500 mg/tag. Eine hyperglykämische Notfallmedikation mit Insulin war nach dem Erreichen der höchsten Glimepiriddosis (6 mg/tag) bzw. Glimepirid-Placebo-Dosis zusätzlich zur randomisierten Studienmedikation und Metformin innerhalb definierter Glukosegrenzwerte erlaubt (siehe Tabelle 7). Primärer Endpunkt der Studie war die Veränderung des HbA1c-Wertes nach 52 Wochen Behandlung. Dabei sollte die Nichtunterlegenheit von Dapagliflozin im Vergleich zu Glimepirid (jeweils zusätzlich zu Metformin) bei der Veränderung der HbA1c-Werte vom Studieneinschluss bis Behandlungswoche 52 gezeigt werden. Die Nichtunterlegenheitsgrenze wurde a priori bei 0,30 Prozentpunkten festgelegt. Ergebnisse zu Hypoglykämien nicht interpretierbar Die Ergebnisse der oben beschriebenen Studie DapaZu zum Endpunkt Hypoglykämien sind nicht interpretierbar. Dies beruht primär auf dem konkreten Vorgehen zur Blutzuckersenkung in der Kontrollgruppe (aktive Titration mit Glimepirid mit regelhafter Aufdosierung bis zu einer Dosis von 6 mg/tag) in Verbindung mit daraus resultierenden deutlichen Unterschieden in der Blutzuckersenkung (keine Nichtunterlegenheit von Dapagliflozin im Studienverlauf). Auch die individuell festgelegten Blutzuckertherapieziele wurden unter Dapagliflozin seltener erreicht, wobei die Festlegung der Therapieziele auf Basis der vom pu vorgelegten Unterlagen zudem unklar bleibt. Abbildung 1 zeigt die Veränderung der HbA1c-Werte während der 52-wöchigen Behandlungsphase und Tabelle 8 die Werte einschließlich der Mittelwertdifferenzen über den gesamten Studienverlauf. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

23 Die grüne Kurve beschreibt den HbA1c-Verlauf in einem für die vorliegende Bewertung nicht relevanten Studienarm (Dapagliflozin + Saxagliptin + Metformin). Bei den dargestellten Kurven wurden keine HbA1c- Werte nach Erhalt von Notfallmedikation oder Behandlungsabbruch berücksichtigt. MMRM-Auswertung der ITT-Population. Abbildung 1: Adjustierte mittlere HbA1c-Wertveränderungen im Verlauf der Studie DapaZu Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

24 Tabelle 8: HbA1c-Werte und Mittelwertdifferenzen im Studienverlauf Behandlungswoche Dapagliflozin + Metformin Glimepirid + Metformin Dapagliflozin + Metformin vs. Glimepirid + Metformin N a HbA1c MW b, c (SD) N a HbA1c MW b, c (SD) MD [95 %-KI] b, c Woche ,08 (0,74) 305 8,09 (0,80) 0,02 [ 0,03; 0,07] Woche ,83 (0,74) 305 7,81 (0,82) 0,06 [ 0,01; 0,14] Woche ,65 (0,73) 305 7,56 (0,81) 0,12 [0,03; 0,21] Woche ,55 (0,76) 305 7,38 (0,81) 0,17 [0,07; 0,26] Woche ,45 (0,78) 305 7,27 (0,82) 0,20 [0,10; 0,31] d Woche ,44 (0,79) 305 7,16 (0,84) 0,29 [0,18; 0,41] d Woche ,48 (0,83) 305 7,18 (0,92) 0,31 [0,18; 0,44] d Woche ,39 (0,84) 305 7,17 (0,90) 0,26 [0,12; 0,40] d Woche ,27 (0,75) 305 7,11 (0,81) 0,17 [0,03; 0,31] d Woche ,21 (0,67) 305 7,05 (0,74) 0,16 [0,03; 0,2986] HbA1c-Werte einschließlich Daten nach Erhalt einer Notfallmedikation oder Behandlungsabbruch Woche ,39 (0,81) 306 7,21 (0,85) 0,18 [0,06; 0,31] a: Anzahl der Patientinnen und Patienten, die in der Auswertung zur Berechnung des Effektschätzers berücksichtigt wurden, die Werte bei Studienanfang können auf anderen Patientenzahlen basieren. b: wenn nicht anders angegeben, MMRM-Auswertung der ITT-Population c: Keine Berücksichtigung von HbA1c-Werten nach Erhalt von Notfallmedikation oder Behandlungsabbruch. HbA1c-Werte im Studienverlauf einschließlich Daten nach Erhalt einer Notfallmedikation liegen nur zu Woche 52 vor. d: Obere Grenze des 95 %-Konfidenzintervalls liegt oberhalb der Nichtunterlegenheitsgrenze von 0,3 Prozentpunkten. HbA1c: Hämoglobin A1c; ITT: Intention to treat; KI: Konfidenzintervall; MD: Mittelwertdifferenz; MMRM: gemischtes Modell mit wiederholten Messungen; MW: Mittelwert; N: Anzahl ausgewerteter Patientinnen und Patienten; RCT: randomisierte kontrollierte Studie; SD: Standardabweichung; vs.: versus Betrachtet man den zeitlichen Verlauf der HbA1c-Wert-Veränderung, so zeigt sich in beiden Studienarmen ein Absinken der HbA1c-Werte, das jedoch unter der zielwertgerichteten Therapie mit Glimepirid deutlich stärker ausfällt. Der größte Unterschied (0,31 Prozentpunkte) zeigt sich dabei zu Woche 24 (siehe Tabelle 8). Über den größten Teil der Studie (Woche 10 bis Woche 48 bzw. Woche 52, je nach Auswertungsart) wurde die Nichtunterlegenheit von Dapagliflozin, gemessen an der vom pu selbst gesetzten Nichtunterlegenheitsgrenze von 0,3 Prozentpunkten, nicht erreicht. Die Therapiestrategie im Glimepirid-Arm erfolgt dabei nach einem Titrationsschema, das weder inhaltlich sachgerecht ist noch den Vorgaben der Fachinformation entspricht. Wie oben beschrieben, konnte im Studienverlauf die Glimepiriddosis auf maximal 6 mg/tag erhöht werden. In der Fachinformation von Glimepirid wird diese Dosierung zwar als maximal empfohlene Dosierung angegeben. Jedoch wird die schrittweise Titration nur bis zu einer Dosis von 4 mg/tag beschrieben. Dosen von mehr als 4 mg Glimepirid täglich verbessern laut Fachinformation nur in Einzelfällen die Wirkung [10]. Danach wäre ein Titrationsschema adäquat, das eine Titration bis zur maximalen Tagesdosis von 6 mg/tag zwar nach einer Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

25 patientenindividuellen Abwägung ermöglicht, eine Titration auf Dosierungen oberhalb von 4 mg/tag aber nicht als regelhaften Titrationsschritt vorsieht. In der Studie DapaZu waren jedoch Titrationsschritte auf Dosierungen > 4 mg/tag (5 bzw. 6 mg/tag) Glimepirid für alle Patientinnen und Patienten möglich und hatten den gleichen Stellenwert wie Titrationsschritte auf die Dosierungen 4 mg/tag. Erst nach dem Erreichen der Maximaldosis von Glimepirid von 6 mg/tag bzw. Glimepirid-Placebo durfte Notfallmedikation eingesetzt werden. Bereits zu Behandlungswoche 8 erhielt fast ein Fünftel (18,3 %) der Patientinnen und Patienten im Glimepirid-Arm Glimepirid-Dosen > 4 mg/tag. Zum Studienende nach 52 Wochen lag der Anteil bei 64 % und die mittlere tägliche Dosis bei 4,7 mg (Median: 6 mg). Die in der DapaZu angewandte Titration hat demnach nachweislich die Anwendung einer Glimepiriddosis über 4 mg/tag nicht auf Einzelfälle beschränkt, sondern im Gegenteil war dies der Regelfall. Dies ist weder inhaltlich sachgerecht, noch entspricht dies der Zulassung von Glimepirid. Ergänzend ist anzumerken, dass der G-BA bereits im Vorfeld der Studiendurchführung darauf hingewiesen hatte, dass die Aufdosierung eines zu titrierenden Präparats gemäß Zulassung sowie dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung einer patientenindividuellen Nutzen- Risiko-Bewertung erfolgen soll [11,12]. Mit der Studie DapaZu hat der pu diese Anforderungen nicht erfüllt. Der Einsatz hoher Glimepirid-Dosen, spiegelt sich auch im Auftreten von symptomatischen Hypoglykämien wider. Zwar sind in der Studie DapaZu keine schweren Hypoglykämien aufgetreten, jedoch traten symptomatische, bestätigte Hypoglykämien (Blutzucker 50 bzw. 70 mg/dl) über den gesamten Studienverlauf deutlich häufiger im Glimepirid-Arm auf (siehe Abbildung 2 und Abbildung 3, im Dapagliflozin + Metformin-Arm trat lediglich eine symptomatische, bestätigte Hypoglykämie 70 mg/dl auf). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

26 Es liegen nur bis Woche 12 Angaben in 2-Wochen-Intervallen vor. Zwischen Woche 13 und 48 wurde die Anzahl der Hypoglykämien pro 12 Wochen und zwischen Woche 49 und 52 pro 4 Wochen berichtet. Hier wird für diese Zeitabschnitte die durchschnittliche Anzahl der Hypoglykämien pro 2 Wochen angegeben. Der letzte Balken bildet als Ausnahme 3 Wochen ab. Abbildung 2: Anzahl symptomatischer, bestätigter Hypoglykämien (Blutzucker 50 mg/dl) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

27 Es liegen nur bis Woche 12 Angaben in 2-Wochen-Intervallen vor. Zwischen Woche 13 und 48 wurde die Anzahl der Hypoglykämien pro 12 Wochen und zwischen Woche 49 und 52 pro 4 Wochen berichtet. Hier wird für diese Zeitabschnitte die durchschnittliche Anzahl der Hypoglykämien pro 2 Wochen angegeben. Der letzte Balken bildet als Ausnahme 3 Wochen ab. Abbildung 3: Anzahl symptomatischer, bestätigter Hypoglykämien (Blutzucker 70 mg/dl) Festlegung individueller Therapiezielwerte intransparent Der pu beschreibt, dass er bei der Planung der Studie DapaZu die Beratung durch den G-BA berücksichtigt habe [11,12]. In der vom pu genannten Beratung hat der G-BA beschrieben, dass in der Studie individualisierte HbA1c-Ziele unter der Berücksichtigung verschiedener Aspekte wie Alter, Komorbiditäten sowie nach Abwägung zwischen Nutzen (Risikoreduktion bei diabetesbedingten Folgeerkrankungen) und Risiko (beispielsweise für Hypoglykämien) mit den Patienten vereinbart werden sollen. Auch die Art der eingesetzten Substanz sollte bei der Zielfestlegung berücksichtigt werden. Dabei sollte eine Titration der Vergleichstherapie entsprechend diesen patientenindividuellen Therapiezielwerten und nicht nach einem für alle Patientinnen und Patienten einheitlich festgelegten Zielwert erfolgen. Diese Kriterien entsprechen den Empfehlungen der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) zur Therapie des Typ-2-Diabetes [13]. Aus den vom pu vorgelegten Informationen ist nicht ersichtlich, ob bei der Planung der Studie DapaZu die beschriebenen Aspekte aus der Beratung des G-BA hinreichend umgesetzt wurden. Zwar wurden laut Studienunterlagen in der Studie DapaZu zu Studienbeginn mit allen Patientinnen und Patienten individuelle Therapieziele für HbA1c und Nüchternplasmaglukose (FPG) festgelegt. In den Studienunterlagen wird jedoch nicht berichtet nach welchen Kriterien die Festlegung der Zielwerte erfolgten sollte. Auch wird nicht berichtet, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

28 welche Zielwerte festgelegt wurden und ob sie für einzelne Patientinnen und Patienten patientenindividuell jeweils unterschiedlich waren. Gleichzeitig wird dargestellt, dass für die Zielwertfestlegung regelhaft ein FPG-Zielwert von 110 mg/dl empfohlen wurde, was auf eine normnahe Blutzuckereinstellung abzielt. Die vorliegenden Daten vermitteln dazu kongruent den Eindruck, dass sich die HbA1c- Zielwerte in der Studie DapaZu nicht wesentlich von einem HbA1c < 7 % unterschieden haben, da die Anzahl der Patientinnen und Patienten, die zu Woche 52 einen HbA1c < 7 % erreicht haben (68 [20,3 %] vs. 107 [33,9 %]) sich nur unwesentlich von der Anzahl der Patientinnen und Patienten unterscheidet, welche ihr individuell festgelegtes Therapieziel erreicht haben (70 [21,6 %] vs. 117 [37,8 %]). Zur Überlappung zwischen diesen 2 Auswertungen liegen jedoch keine Angaben vor. Neben der Tatsache, dass die unterschiedliche Zielwerterreichung die Interpretierbarkeit der Ergebnisse zu Hypoglykämien einschränkt, ergibt sich hieraus auch die Frage, ob diese Ziele überhaupt sinnvoll waren. Falls ja, wäre die Therapie insbesondere mit Dapagliflozin regelhaft (bei ca. 80 % der Patienten) unzureichend gewesen. Falls nein, wäre hieraus eine Übertherapie im Vergleichsarm abzuleiten, da auf diese nicht sinnvollen Therapieziele hin titriert wurde. Ergänzende Betrachtung der Ergebnisse der Studie DapaZu Betrachtet man unabhängig von den oben genannten Punkten die Ergebnisse der Studie DapaZu (siehe Anhang A) im Einzelnen, so zeigen diese für Dapagliflozin insgesamt keinen Vorteil gegenüber Glimepirid. Einer geringeren Rate nicht schwerer Hypoglykämien auf der einen stehen mehr Genitalinfektionen, Harnwegsinfektionen sowie mehr Abbrüche wegen unerwünschter Ereignisse auf der anderen Seite gegenüber. Dapagliflozin + Metformin vs. Glipizid + Metformin Studie D1690C00004 Die Studie D1690C00004 ist eine randomisierte, doppelblinde und aktiv kontrollierte Zulassungsstudie zum Vergleich von Dapagliflozin + Metformin gegenüber Glipizid + Metformin. Diese Studie wurde vom pu bereits für die Erstbewertungen von Dapagliflozin als Monosubstanz (A12-18 und A13-18) [1,2] und als fixe Kombination mit Metformin (A14-07) [14] vorgelegt und wird dort ausführlich beschrieben. Die Gründe dafür, dass sich aus der Studie D1690C00004 kein Zusatznutzen von Dapagliflozin ableiten lässt, hat auch der G-BA in seinen Tragenden Gründen zu den Nutzenbewertungsbeschlüssen für Dapagliflozin sowie die Fixkombination Dapagliflozin/Metformin ausführlich erläutert [15,16]. Da die Studie D1690C00004 bereits 2013 beendet wurde, lagen die vom pu für die jetzige Nutzenbewertung vorgelegten Daten nach 208 Wochen bereits für die Erstbewertung der Fixkombination von Dapagliflozin/Metformin vor. Auch diese Daten ändern, wie bei der Erstbewertung der Fixkombination Dapagliflozin/Metformin festgestellt, die Einschätzung der Nichtinterpretierbarkeit der Studie D1690C00004 nicht. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

29 2.4 Ergebnisse zum Zusatznutzen Aus den vom pu vorgelegten Daten gibt es keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Dapagliflozin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, ein Zusatznutzen ist damit nicht belegt. 2.5 Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Tabelle 9 stellt das Ergebnis der Bewertung des Zusatznutzens von Dapagliflozin im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie dar. Tabelle 9: Dapagliflozin Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Indikation Zweckmäßige Vergleichstherapie a Wahrscheinlichkeit und Ausmaß des Zusatznutzens Dapagliflozin + Metformin Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) b oder Metformin + Empagliflozin oder Metformin + Liraglutid c Zusatznutzen nicht belegt a: Dargestellt ist jeweils die vom G-BA festgelegte zweckmäßige Vergleichstherapie. In den Fällen, in denen der pu aufgrund der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA aus mehreren Alternativen eine Vergleichstherapie auswählen kann, ist die entsprechende Auswahl des pu fett markiert. b: Gemäß Auftrag des G-BA sollen zusätzlich direkt vergleichende Studien gegenüber Glipizid bewertet werden. c: Liraglutid in Kombination mit weiterer Medikation zur Behandlung der kardiovaskulären Risikofaktoren, insbesondere Antihypertensiva, Antikoagulanzien und / oder Lipidsenker und nur für Patientinnen und Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung (zur Operationalisierung siehe Studienprotokoll [5]). G-BA: Gemeinsamer Bundesausschuss; pu: pharmazeutischer Unternehmer Über den Zusatznutzen beschließt der G-BA. 2.6 Liste der eingeschlossenen Studien Die Angaben in diesem Abschnitt entfallen, da der pu keine geeigneten Daten für die Nutzenbewertung vorgelegt hat. 2.7 Kommentare zum Dossier des pharmazeutischen Unternehmers Kommentar zur zweckmäßigen Vergleichstherapie (Modul 3 A, Abschnitt 3.1) Die Angaben des pu zur zweckmäßigen Vergleichstherapie befinden sich in Modul 3 A (Abschnitt 3.1) des Dossiers. Der G-BA hat folgende zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt: Metformin + Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid) oder Metformin + Empagliflozin oder Metformin + Liraglutid (Liraglutid in Kombination mit weiterer Medikation zur Behandlung der kardiovaskulären Risikofaktoren, insbesondere Antihypertensiva, Antikoagulanzien und / oder Lipidsenker und nur für Patientinnen und Patienten mit manifester kardiovaskulärer Erkrankung). Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

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