Mitteilungsblatt Nr Jahrgang, Wien, Dezember 2012

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1 Mitteilungsblatt Nr Jahrgang, Wien, Dezember 2012 Inhalt 1) Spielbetrieb Seite 2 2) Finanzen Seite 5 3) Wettspiel Seite 6 4) Trainer Seite 8 5) Internationale Termine Seite 9 6) ÖEHV Hockeycamps Seite 11 7) Anti-Doping Seite 13 8) IIHF Hockey Centre Seite 15

2 1) SPIELBETRIEB Passfoto bei Spieleranmeldungen Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass Spieleranmeldungen ausschließlich mit Passfoto durchgeführt werden können. Papierausdrucke können nicht akzeptiert werden (s. 5 Art. 5 Meldevorschriften). Vereinsadressen/Zustellung per Post Auch heuer gab es beim Versand der Jahrbücher kleine Schwierigkeiten. Einige Exemplare konnten nicht zugestellt werden. Deshalb ersucht der ÖEHV die Vereine, bei der Bekanntgabe der Vereinsadresse immer eine Person zu nennen, die für den ÖEHV-Schriftverkehr zuständig ist. Beispiel: EHC Leonsteiner Penguins c/o Max Mustermann Musterstraße Leonstein Die Vereine werden ersucht, die Namen (inkl. Adresse, Telefonnummer und Fax sowie - und Internet- Adresse) dem Sekretariat des ÖEHV mitzuteilen: (Fax). Durch die Unterlassung dieser Meldeverpflichtung allenfalls auftretende Unzukömmlichkeiten gehen zu Lasten des gegen diese Bestimmung verstoßenden Vereins. 2

3 SPIELBETRIEB Änderung des Vereinsnamens bzw. der -Anschrift Die Vereine werden ersucht, eine allfällige Vereinsnamensänderung bzw. Änderung der -Adresse umgehend dem Referenten für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen im Wege des Sekretariates des ÖEHV bekannt zu geben. Die vereinspolizeiliche "Bestätigungsmitteilung" ist beizulegen. Leihverträge Pro Saison darf nur ein Leihvertrag pro Spieler abgeschlossen werden. Dies ist bis zum 31. Jänner 2013 möglich. Bei Auflösung eines Leihvertrages fällt der Spieler zu seinem Stammverein zurück und ist dort spielberechtigt. Die Auflösung des Spielerleihabkommens ist jedoch nur in der Transferzeit möglich. Tausch eines gesperrten ausländischen Transferkartenspielers Aus gegebenem Anlass wird der Vorstandsbeschluss vom 6. Juli 2005 in Erinnerung gebracht, demzufolge der Tausch eines gesperrten ausländischen Transferkartenspielers zwar möglich ist, die Strafe jedoch vom neuen Spieler abgesessen werden muss. Sollte der ausgetauschte Spieler, über den die Strafe verhängt worden ist, von einem anderen österreichischen Verein angemeldet werden, darf er solange nicht eingesetzt werden, bis der von seinem vorhergehenden Verein eingetauschte Spieler die Strafe verbüßt hat. Transferzeiten In der Saison 2012/13 werden Transfers von Spielern nur noch bis 31. Jänner 2013 vom Österreichischen Eishockeyverband bearbeitet. Die Ausnahme bildet die Erste Bank Eishockey Liga, für die die Transferdeadline nach einem Beschluss des Internationalen Eishockeyverbandes auf 15. Februar 2013 verlängert wurde. 3

4 SPIELBETRIEB Eishockey-Österreicher Eishockeyösterreicher sind jene ausländische oder staatenlose Nachwuchsspieler, die vor Erreichen des 17. Geburtstages fünf Saisonen in ununterbrochener Reihenfolge bei Vereinen des ÖEHV gemeldet und nachweislich in der Meisterschaft eingesetzt wurden. Eishockeyösterreicher gelten nicht als sogenannte Transferkartenspieler. Sie werden danach wie inländische Spieler behandelt und sind in der Folge für Vereine unbeschränkt spielberechtigt. Den Status eines Eishockeyösterreichers behält ein Spieler auch dann, wenn er seine Karriere unterbricht oder aus dem Ausland wieder nach Österreich zurückkehrt. Eishockeyösterreichern gleichgestellt, mit Wirkung ab 01. Jänner 2013, sind Nachwuchsspieler, die EU-Bürger sind und deren Familie (zumindest ein Elternteil) vor Erreichen des 17. Geburtstages des Spielers nachweislich nach Österreich übersiedelt ist, in Österreich den Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt hat, sowie zumindest ein Elternteil in Österreich sozialversicherungspflichtig ist. Der Nachwuchsspieler muss überdies mit den Eltern oder zumindest dem in Österreich lebenden und hier sozialversicherten Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben. 4

5 2) FINANZEN Pauschale Reiseaufwandsentschädigung Neu geregelt im 3 Abs. 1 Z. 16 c Budgetbegleitgesetz 2009 gilt für begünstigte Rechtsträger (also gemeinnützige Vereine), deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (z.b. Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 60,-- /Einsatztag, höchstens aber 540,-- /Kalendermonat der Tätigkeit. Abrechnungen nach den Vereinsrichtlinien Gelten für Funktionäre laut Satzungen/Statuten bzw. Helfer und nahestehende Personen und sind diese pauschalen Kostensätze nach VerRL RZ 744. Derzeit für Taggelder bis 4 Stunden 13,20 (Reisekostenausgleich 1,50) und über 4 Stunden 26,40 (Reisekostenausgleich 3,--). Ist das Massenbeförderungsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar, dann gibt es 75 % des amtlichen Satzes und zwar 0,32. Sportförderlandschaft in Österreich Möglichkeiten der Sportfinanzierung in Österreich gibt es durch Bund, Länder, Städte, Gemeinden sowie Dachund Fachverbände. Alle notwendigen Informationen finden sich auf den jeweiligen Webseiten der Organisationen. z.b.: Nachwuchsfahrtkostensubvention durch ÖEHV Seit Jahren erhalten Vereine, die an österreichischen Nachwuchsmeisterschaften teilnehmen und bei welchen die Hin- und Rückfahrt zum Meisterschaftsspiel mehr als 300 Kilometer beträgt, einen Fahrtkostenzuschuss pro teilnehmenden Spieler und einer Begleitperson. Die jeweiligen Bedingungen für die Subventionshöhe und die Ausnahmen werden von Saison zu Saison neu geregelt und stehen in den Durchführungsbestimmungen. 5

6 3) WETTSPIEL Nachwuchs U13-Finalturnier: 22. bis 24. März 2013 in Linz (Veranstalter EHC Linz) U12-Finalturnier: 15. bis 17. März 2013 in Weiz (Veranstalter ATSE Graz/Weiz) U11-Finalturnier: 08. bis 10. März 2013 in Kitzbühel (Veranstalter LLZ Tirol) U10-Finalturnier: 29. bis 31. März 2013 in St. Pölten (Veranstalter Vienna Tigers) Halskrause und Mundschutz Sämtliche Nachwuchsspieler sind verpflichtet, mit einem von der IIHF approbierten Kopf- und Vollgesichtsschutz zu spielen. Der Vollgesichtsschutz muss aufklappbar sein. Während des Spiels sind der Vollgesichtsschutz und das Kinnband geschlossen zu tragen. Kunststoff-Vollvisiere sind für Torhüter nicht gestattet. Die Vollgesichtsschutzmasken müssen so konstruiert sein, dass weder der Puck noch eine Stockschaufel die Schutzvorrichtung durchdringen können. Alle Nachwuchsspieler sind verpflichtet, einen Nacken- und Halsschutz zu tragen, den der Schiedsrichter überprüft. Außerdem ist für die Nachwuchsspieler ein Mundschutz verpflichtend. 6

7 WETTSPIEL Spielberichte und Statistikinformation Aus aktuellem Anlass, um einigen Vereinen den Vorstandbeschluss vom 20. November 2011 in Erinnerung zu rufen: Die jeweiligen Heimvereine sind dafür verantwortlich, dass der Spielbericht unmittelbar nach Spielende an folgende Adressen geschickt wird. Bei Nichtbeachtung tritt 55 der Disziplinarordnung des ÖEHV in Kraft. Geschäftstelle ÖEHV Statistik ÖEHV, Martin Kogler Fax: Fax: info@eishockey.at martin.kogler@hockey-group.at Folgende Dinge bitten wir unbedingt zu beachten (egal ob Fax oder ): - Übermittlung unmittelbar nach Spielende - weiße Spielberichtsseite verwenden - Zusatzberichte des Schiedsrichters faxen - Spielbericht richtig ins Faxgerät einlegen - Sendebestätigung sowohl an ÖEHV als auch Martin Kogler abwarten Die Schiedsrichter sind weiterhin dafür verantwortlich, dass die Originalspielberichte (inkl. evt. Zusatzberichte) an die entsprechenden Stellen im Original geschickt wird. 7

8 4) TRAINER Lehrwarte/Instruktorenausbildung Die Ausbildung für Lehrwarte/Instruktoren wurde im Mai 2012 in der BSPA Graz-Liebenau abgeschlossen. Der Kursteil I wurde von 25 Teilnehmern besucht. Die Fortsetzung erfolgte im August 2012 in Zeltweg. Abschlussprüfung Zeltweg Trainerausbildung Die Trainerausbildung 2012 musste mangels Teilnehmer abgesagt werden. Es gibt zwar immer wieder Interesse, aber es fehlt den meisten Interessenten das I. und II. Semester der Grundausbildung. Diese Grundausbildung kann in allen Bundessportakademien in Österreich (Innsbruck, Linz, Wien, Graz) absolviert werden. Es besteht auch die Möglichkeit diese Ausbildung in Wochenendkursen zu machen. Alle weiteren Termine und Informationen sind unter bzw. zu finden. Übungsleiterausbildung Steindorf/Kärnten 25 Teilnehmer Kapfenberg/Steiermark 23 Teilnehmer St. Pölten/Niederösterreich 36 Teilnehmer 70 Teilnehmer haben die Ausbildung mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen und sind daher zur Teilnahme an der Lehrwarte/Instruktorenausbildung berechtigt. Neue Termine für die Übungsleiterausbildung 2013 werden auf der Homepage oder der jeweiligen Landesverbände ab Jänner 2013 bekannt gegeben. 8

9 5) INTERNATIONALE TERMINE 2012/13 IIHF Breaks Februar 2013: 4th IIHF Break Teilnahme von österreichischen Nationalteams an Weltmeisterschaften Senioren, Herren: Mai 2013, IIHF Weltmeisterschaft, Schweden/Finnland U18, Herren: April 2013, IIHF U18 Weltmeisterschaft Div. IB, Polen Senioren, Damen: April 2013, IIHF Damen Weltmeisterschaft Div. IA, Norwegen U18, Damen: Jänner 2013, IIHF Damen U18 Weltmeisterschaft, Division I, Schweiz IIHF U20 Weltmeisterschaft Division IA Spielort: Amiens/Frankreich Ergebnisse , 15:30 Uhr: Österreich Norwegen 1:4 (0:1,1:1,0:2) , 12:00 Uhr: Weißrussland Österreich 2:0 (0:0,1:0,1:0) , 12:00 Uhr: Dänemark Österreich 8:3 (3:1,4:1,1:1) , 15:30 Uhr: Slowenien Österreich 4:3 n.p. (1:0,0:3,2:0) , 19:00 Uhr: Österreich Frankreich 6:3 (3:2,0:1,3:0) 9

10 INTERNATIONALE TERMINE 2012/13 IIHF U20 Weltmeisterschaft Division IA Endstand Rang/Team W OTW OTL L PTS Tore 1 Norwegen :7 2 Weißrussland :8 3 Dänemark :15 4 Slowenien :14 5 Österreich :21 6 Frankreich :28 Die österreichische U20-Nationalmannschaft schaffte den Klassenerhalt in der Division IA. Deutschland stieg souverän mit fünf Siegen in fünf Spiele in die höchste Leistungsklasse für 2013 auf. Die österreichische U20-Nationalmannschaft spielte bei der IIHF Weltmeisterschaft mit: Tor: David Kickert, Phillipp Zopf Verteidigung: Landan Viveiros, Niklas Mayrhauser, Bernhard Fechtig, Nicolas Paul, Christoph Duller, Patrick Peter, Layne Viveiros Angriff: Philipp Koczera, Dominic Zwerger, Stephan Fellinger, Philipp Cirtek, Daniel Ban, Alexander Cijan, Thomas Mader, Johannes Bischofberger, Kevin Schettina, Alexander Rauchenwald, Philipp Kreuzer, Florian Kurath, Smail Samardzic 10

11 6) HOCKEYCAMPS 2013 Es ist wieder soweit die Registrierung für die ÖEHV Hockeycamps C1 bis C6 im Sommer 2013 ist ab sofort wieder unter möglich. Der ÖEHV bietet erstmals ein eigenes Skills Camp mit einem stark besetzten Trainerteam an. Die Einteilung der Gruppen erfolgt nach Jahrgängen und Können. Das Programm wird dabei ganz auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt. Jeder Tag widmet sich einem anderen Themenschwerpunkt (Powerskating, Passing, Shooting und Scoring, Stickhandling und Puckkontrolle sowie Offensiv- und Defensivspiel etc.). Skills Camp - C1 Torhüter Camp - C2 Jahrgang Jahrgang bis 27. Juli bis 27. Juli 2013 Zeltweg Zeltweg U16/U15 Camp - C3 U14 Camp - C4 Jahrgang 1998/99 Jahrgang Juli bis 03. August Juli bis 03. August 2013 Zeltweg Villach U13 Camp - C5 U12/U11 Camp - C6 Jahrgang 2001 Jahrgang 2002/ bis 10. August bis 17. August 2013 Villach Villach 11

12 HOCKEYCAMPS 2013 Kombinieren und sparen Bis 28. Februar 2013 kann man sich einen Frühbucherbonus sichern und auch noch weiter Geld sparen, wenn man die verschiedenen ÖEHV Hockeycamps miteinander kombinierst. So kann der ÖEHV beispielsweise das Skills Camp (C1) oder das Torhütercamp (C2) plus ein Jahrgangscamp (C3 bis C6) speziell empfehlen. Alle wichtigen Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung zu den ÖEHV Hockeycamps 2013 gibt es auf der offiziellen Website der ÖEHV Hockeycamps: Gewinnspiel Unter allen, die sich noch bis Ende Dezember für ein oder mehrere Camps anmelden, verlost der ÖEHV auch dieses Jahr wieder einen Freiplatz. Der Anmeldeschluss ist der 31. Dezember 2012 um Uhr! Der Gewinner wird auf unserer Website bekannt gegeben. 12

13 7) ANTI-DOPING Aufenthaltsinformationen Für 2013 gibt es keine grundsätzlichen Änderungen in den diesbezüglichen Bestimmungen. Allerdings wird die NADA Austria die Bestimmungen betreffend des Missed-Test-Managements bzw. der daraus resultierenden möglichen Sanktionierung bei Verstößen ab 01. Jänner 2013 verstärkt anwenden. In diesem Zusammenhang möchten wir zudem darauf hinweisen, dass die Qualität der Aufenthaltsinformationen vieler Sportler derzeit nicht den gesetzlichen Bestimmungen (insb. 19 Abs. 3 und Abs. 4) entspricht und dass die bloße Angabe eines Übernachtungsortes (meist noch dazu als ganztägiger Standort ) definitiv nicht ausreichend ist. Wir ersuchen Sie daher dringend, Ihre Sportler rechtzeitig vor dem ersten Quartal 2013 dazu anzuhalten, ihre gesetzlichen Verpflichtungen betreffend Aufenthaltsinformationen einzuhalten. Alle relevanten Informationen zu den derzeit gültigen Bestimmungen finden Sie auf der Website von NADA Austria im Bereich Testpools und Meldepflichten. Info-Material Wie schon in den vergangenen Jahren bietet die NADA Austria auch 2013 kostenloses Informationsmaterial an. Alle Broschüren finden Sie auf der Website im Bereich Download. Da es für 2013 keine Änderungen in den Bestimmungen gibt, sind die bereits aufgelegten Broschüren weiterhin gültig. Die NADA Austria bietet wieder kostenlose Vorträge, Schulungen und Seminare an. Eine entsprechende Aus- und Weiterbildung für die Referenten wird es im Frühjahr 2013 geben. 13

14 ANTI-DOPING Wichtige Änderungen zur Verbotsliste ab 2013 Unter Punkt S0. wird klargestellt, dass pharmakologisch wirksame Substanzen, die z.b. noch nicht zugelassen oder nur für die Anwendung bei Tieren zugelassen sind oder deren Entwicklung eingestellt wurde, zu jeder Zeit verboten sind. Ab 01. Jänner 2013 wird der Grenzwert für Formoterol von bisher 36 Mikrogramm/Tag auf 54 Mikrogramm/Tag angehoben, die Nachweisgrenze im Urin auf 40 ng/ml angepasst. Alle anderen Beta-2-Agonisten (z.b. Terbutalin, Fenoterol) bedürfen weiterhin einer medizinischen Ausnahmegenehmigung. Neu hinzu gekommen ist unter Punkt M1.3. die Formulierung Jegliche Form der intravaskulären Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen mit physikalischen oder chemischen Mitteln ist verboten wurde zu Nikotin, Koffein, Pseudoephedrin, Hydrocodon und Tramadol auch Tapentadol (ein Schmerzmittel) neu aufgenommen, um Erkenntnisse über eventuelle Missbrauchstendenzen zu gewinnen. Die Online-Medikamentenabfrage der NADA Austria ( ermöglicht für jedes Präparat des Austria Codex eine Überprüfung, ob es verboten ist oder nicht. Seit. 01. Jänner 2012 kann auch nach Substanzen gesucht werden. Wenn Sie ein Präparat nicht in der Medikamentenabfrage finden, dann ist es entweder nicht im Austria Codex gelistet (z.b. viele homöopathische Mittel oder Nahrungsergänzungsmittel), das Produkt ist in Österreich nicht zugelassen oder das Präparat wurde nicht in Österreich gekauft. 14

15 8) IIHF HOCKEY CENTRE Wir erlauben uns, Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Eishockeyverband (IIHF) Informationen bezüglich des IIHF Hockey Centers zu übermitteln. Build your program, learn from the best das sind die Willkommensworte auf der Startseite des IIHF Hockey Centers bei dem Vereine und Trainer die Möglichkeit haben, zahlreiche Übungen zu den verschiedensten Themenbereichen aufzurufen und sich Tipps und Tricks für die Arbeit am als auch abseits des Eises zu holen. In einer eigens dafür programmierten Drill Bank werden Übungen zur Verfügung gestellt, welche die Arbeit z.b. in der Zusammenstellung von Trainingseinheiten erleichtern. Es gibt die Möglichkeit, eigene Playlists zu erstellen, Videos zu den Übungen anzusehen und auch selbst direkt auszudrucken. Gleichzeitig gibt es viele Informationen und Wissenswertes rund um die Themen Coaching, Learn to Play, Leadership, Medizin und Anti- Doping, Spielerrekrutierung sowie die Videos der durchgeführten IIHF Coaching Symposiums seit dem Jahr Vorerst haben sämtliche Vereine der Erste Bank Eishockey Liga, Inter-National-League, von Nachwuchs- und Damenmeisterschaften die Möglichkeit, sich für eine der begehrten Lizenzen beim ÖEHV anzumelden. Pro Verein gibt es einen Benutzernamen und Passwort, die Registrierung nach Bestätigung über den ÖEHV ist kostenlos. Für die Abwicklung innerhalb des ÖEHV ist die Abteilung Sport, Entwicklung und Spielbetrieb verantwortlich. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Accounts ist aber leider beschränkt und daher gilt auch das Prinzip first come first serve. An dieser Stelle erlauben wir uns, auf die entsprechende Deadline zur Rückmeldung an am 31. Dezember 2012 aufmerksam zu machen. 15

16 Im Namen von Präsident Dr. Dieter Kalt, des gesamten Präsidiums und aller Mitarbeiter des Österreichischen Eishockeyverbandes wünschen wir frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! 16

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