Offenlegungsbericht der Sparkasse Sprockhövel

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1 Offenlegungsbericht der Offenlegung gemäß CRR zum Seite: 1 von 76

2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 18 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) 19 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 25 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 29 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 32 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Verschuldung (Art. 451 CRR) 42 Seite: 2 von 76

3 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR FinaRisikoV GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk OGA SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Organismen für gemeinsame Anlagen Solvabilitätsverordnung Seite: 3 von 76

4 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die nachfolgenden Ausführungen enthalten die Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung gemäß Artikel 431, 436 / und 13 CRR / sowie 26a (1) Satz 1 KWG. Die Offenlegung der erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Prüfung der Angemessenheit bei der Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen gemäß den Vorgaben im BaFin-Rundschreiben 05/2015 (BA) wurde durchgeführt und entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Seite: 4 von 76

5 Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die : Art. 438 Buchstabe b) CRR (Keine Offenlegung von Kapitalaufschlägen gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 441 CRR (Die ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 452 CRR (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 CRR (Die verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 CRR (Die verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Sprockhövel veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Sprockhövel. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die hat gemäß Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFin- Rundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Seite: 5 von 76

6 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) Buchstaben a) bis d) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. Prognose-, Chancen und Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Erklärung des Vorstandes gemäß Art. 435 (1) Buchstaben e) und f) CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Der Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt D. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 0 0 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 0 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2016 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung der Stadt Sprockhövel als Träger der Sparkasse erforderlich. Seite: 6 von 76

7 Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beachtet. Bei gleicher Eignung erfolgt die Besetzung von Vorstandspositionen entsprechend des Gleichstellungsgesetzes mit einem Vertreter des unterrepräsentierten Geschlechts. Eine Findungskommission unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische (z. B. Lehrinstitut, Verbandsprüferausbildung) und praktische (z. B. Kreditentscheidungskompetenz, eigenverantwortliche Mitwirkung Gesamtbanksteuerung) Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch die Stadt Sprockhövel als Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitnehmer vorgeschlagen und entsprechend den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein- Westfalen von der Trägervertretung gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsratssind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist das vom Stadtrat gewählte Mitglied der Vertretung. Die bietet den Mitgliedern des Verwaltungsrates die Teilnahme am Seminarprogramm für Verwaltungsräte der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen an. Die Vorgaben des BaFin- Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Ein separater Risikoausschuss wurde gebildet. Die Anzahl der im Jahr 2016 stattgefundenen Sitzungen beträgt 4. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. 3. Risikomanagementprozess offengelegt. Seite: 7 von 76

8 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken , , ,5 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 0,0 0,0 0,0 b) Kapitalrücklage 0,0 0,0 0,0 c) Gewinnrücklagen 0,0 0,0 0,0 ca) Sicherheitsrücklage ,2 0, ,2 cb) andere Rücklagen 511,3 0,0 511,3 d) Bilanzgewinn 600,2-600,2 2 0,0 Sonstige Überleitungskorrekturen Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36 (1) Buchst. b, 37 CRR) -44,8 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung ,2 0,0 0,0 1 Keine Anerkennung der Ansparrücklage für die Erste Abwicklungsanstalt als Eigenmittel gem. CRR in Höhe von TEUR 1.662,0 und Abzug der Zuführung (TEUR 2.170,00) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26(1) Buchstabe f CRR) 2 Abzug des Bilanzgewinnes wegen Anrechnung der Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26(1) Buchstabe c) CRR) Die Daten stammen aus den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2016 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Seite: 8 von 76

9 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die hat keine i. S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen TEUR Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 2 Einbehaltene Gewinne ,4 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige 26 (1) Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken ,5 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember (2) 483 (2) (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORD- NUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTER- LIEGEN ODER VOR- GESCHRIEBENER RESTBETRAG GE- MÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/ Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 84, 479, 480 Seite: 9 von 76

10 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 26 (2) ,9 34, ,9 36 (1) (b), 37, 472 (4) -17,9 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) Seite: 10 von 76

11 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 48 (1), 470 (2) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (I) 467 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 davon:... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge 481 davon: Seite: 11 von 76

12 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt -17,9 36 (1) (j) -44,8-17,9 29 Hartes Kernkapital (CET1) ,2 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 51, davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 486 (3) 483 (3) 85, 86, (3) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) Seite: 12 von 76

13 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ ,9 davon Immaterielle Vermögenswerte -17,9 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR- Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste -17,9 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) 477, 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 42a Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt (e) 17,9 0,0 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) ,2 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft davon: Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 31. Dezember , (4) 483 (4) Seite: 13 von 76

14 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 87, 88, (4) 50 Kreditrisikoanpassungen 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR- Restbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/ (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) Seite: 14 von 76

15 davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/ c davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon:... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste davon:... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 467, 468, Ergänzungskapital (T2) 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) ,2 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) davon:... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) davon:... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) Seite: 15 von 76

16 davon:... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt ,3 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,59 92 (2) (a), Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 16,59 92 (2) (b), ,59 92 (2) (c) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer 0,625 CRD 128, 129, 130 (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A- SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 0, davon: antizyklischer Kapitalpuffer 67 davon: Systemrisikopuffer 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 69 [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung) 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld CRD ,09 CRD ,4 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) Seite: 16 von 76

17 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) , Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2021) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 484 (5), 486 (4) und (5) 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. Seite: 17 von 76

18 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt B.4.1. Vermögenslage wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und diesem Bericht als Anlage beigefügt. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die keine Relevanz. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Standardansatz Kreditrisiko Betrag per (TEUR) Zentralstaaten oder Zentralbanken 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 Öffentliche Stellen 16,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 Internationale Organisationen 0,0 Institute 210,4 Unternehmen 9.553,7 Mengengeschäft 2.380,4 Durch Immobilien besicherte Positionen 6.119,8 Ausgefallene Positionen 898,3 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 248,7 Gedeckte Schuldverschreibungen 32,6 Verbriefungspositionen 0,0 Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung 0,0 OGA 179,2 Beteiligungspositionen 864,2 Sonstige Posten 259,6 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 2.156,4 Standardansatz 0,4 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen Seite: 18 von 76

19 Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch (interne Modelle) Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Davon: Allgemeine Kreditrisiko- positionen Davon: Risikopositionen im Handelsbuch Davon: Verbriefungsrisiko- positionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 5 Kapitalpuffer (Art. 440 CRR) Die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach den aufsichtlichen Vorgaben. Die folgenden Tabellen stellen die geographische Verteilung der für die Berechnung des Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen sowie die Ermittlung des institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffers zum dar TEUR Allgemeine Kreditrisiko- positionen Risiko- position im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Eigenmittelanforderungen Frankreich 788,7 71,0 71,0 0,35 0,00 Niederlande 2.625,9 156,5 156,5 0,76 0,00 Deutschland , , ,7 94,74 0,00 Italien 913,8 75,6 75,6 0,37 0,00 Irland 1.284,5 61,0 61,0 0,30 0,00 Dänemark 542,7 43,9 43,9 0,21 0,00 Portugal 212,0 25,5 25,5 0,12 0,00 Spanien 32,6 3,8 3,8 0,02 0,00 Belgien 790,2 32,4 32,4 0,16 0,00 Luxemburg 921,9 63,4 63,4 0,31 0,00 Norwegen 2.021,5 16,6 16,6 0,08 1,50 Finnland 33,8 4,1 4,1 0,02 0,00 Österreich 1.096,1 80,1 80,1 0,39 0,00 Schweiz 6.819,7 278,7 278,7 1,36 0,00 Polen 196,0 23,5 23,5 0,11 0,00 Großbritannien 714,1 69,4 69,4 0,34 0,00 USA 1.029,1 71,5 71,5 0,35 0,00 Kanada 8,3 1,0 1,0 0,00 0,00 Indien 0,4 0,0 0,0 0,00 0,00 Singapur 61,7 1,7 1,7 0,01 0,00 Summe 421,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,4 0,0 0, ,4 100,00 Tabelle: Geografische Verteilung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen Kreditrisikopositionen Seite: 19 von 76

20 Gesamtforderungsbetrag (in TEUR) ,3 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0,00 Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer (in TEUR) 0,00 Tabelle: Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Seite: 20 von 76

21 6 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 6.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von ,3 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen zusammen. Es werden alle bilanziellen Geschäfte mit einem Adressenausfallrisiko sowie außerbilanzielle nicht derivative Positionen wie unwiderrufliche Kreditzusagen ausgewiesen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben TEUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken ,2 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 9.090,6 Öffentliche Stellen 1.000,8 Multilaterale Entwicklungsbanken 1.514,8 Institute ,7 Unternehmen ,0 Mengengeschäft ,0 Durch Immobilien besicherte Positionen ,8 Ausgefallene Positionen ,6 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 2.072,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 1.797,4 OGA 2.230,4 Sonstige Posten 6.721,6 Gesamt ,1 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Seite: 21 von 76

22 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Risikopositionen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider TEUR Deutschland EWR Sonstige Zentralstaaten oder Zentralbanken , ,1 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 8.717,7 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 1.000,8 0,0 0,0 Institute , , ,7 Unternehmen , , ,8 Mengengeschäft ,6 57,5 145,4 Durch Immobilien besicherte Positionen ,0 179, ,4 Ausgefallene Positionen ,4 43,4 0,0 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 2.072,2 0,0 0,0 Gedeckte Schuldverschreibungen 2.031, ,3 0,0 OGA 2.242,3 0,0 0,0 Sonstige Posten 6.914,5 0,0 0,0 Gesamt , , ,3 Tabelle: Risikopositionen nach geografischen Gebieten Seite: 22 von 76

23 Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds) Öffentliche Haushalte Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) TEUR Risikopositionen nach Branchen Zentralstaaten oder Zentralbanken ,7 0, ,1 0,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale 0,0 0, ,7 0,0 0,0 0,0 Gebietskörperschaften Institute ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 0, ,3 0,0 0,0 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0, ,7 297,7 18,1 Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 297,7 18,1 Durch Immobilien besicherte 0,0 0,0 0, ,0 127,9 12,9 Positionen Davon: KMU 0,0 0,0 0,0 0,0 127,9 12,9 Ausgefallene 0,0 0,0 0, ,9 0,0 0,0 Positionen Mit besonders hohen Risiken 0, ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 4.075,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 OGA 0, ,3 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,5 Gesamt , , , ,9 425, ,5 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Seite: 23 von 76

24 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, etc. Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, etc. Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, davon: TEUR Risikopositionen nach Branchen Öffentliche Stellen 0, ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 319,1 681, , , , , , , ,3 Davon: KMU 319,1 406, , , , , , , ,9 Mengengeschäft 912,0 27, , , ,7 435,5 225, , ,3 Davon: KMU 912,0 27, , , ,7 435,5 225, , ,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 1.225,0 549, , , , , , , ,1 Davon: KMU 1.225,0 549, , , , , , , ,1 Ausgefallene Positionen 0,0 0, ,8 135,5 970,7 0,0 343, , ,6 Gesamt 2.456, , , , , , , , ,3 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Für die Pauschalwertberichtigungen wurde wegen Geringfügigkeit keine Branchenzuordnung vorgenommen sondern der Gesamtbetrag unter den Privatpersonen im Mengengeschäft ausgewiesen. Seite: 24 von 76

25 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten TEUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken , ,0 503,1 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 5.746, ,3 779,0 Öffentliche Stellen 0, ,8 0,0 Institute , , ,9 Unternehmen , , ,8 Mengengeschäft , , ,1 Durch Immobilien besicherte Positionen , , ,8 Ausgefallene Positionen 1.701,5 509, ,8 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen 0,0 0, ,2 Gedeckte Schuldverschreibungen 26, , ,4 OGA 0,0 0, ,3 Sonstige Posten 4.262,7 0, ,7 Gesamt , , ,1 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 6.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen bzw. Teilabschreibungen getroffen wurden oder für die Zinskorrekturposten bzw. Rückstellungen mit Wertberichtigungscharakter gebildet wurden. Forderungen werden im Offenlegungsbericht als überfällig ausgewiesen, wenn Forderungen gegenüber einem Schuldner mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind und sie nicht bereits als notleidend eingestuft sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen, Pauschalwertberichtigungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, Seite: 25 von 76

26 wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2016 im Berichtszeitraum 808,0 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 81,1TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 101,8 TEUR. Seite: 26 von 76

27 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen TEUR Banken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Haushalte 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Privatpersonen 1.338,9 502,8 147,0 0,0-72,9 10,9 35,6 395,5 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden , ,5 0,0 525,7-735,1 70,2 66, ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Verarbeitendes Gewerbe 1.416,5 655,0 0,0 525,7 77,7 0,0 46,5 821,2 Baugewerbe 160,3 23,9 0,0 0,0-320,5 1,8 0,0 1,8 Handel; Instandhaltung und Reparatur von KFZ Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck 4.288, ,3 0,0 0,0 860,6 68,4 11,1 302,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 236,0 15,6 0,0 0,0-35,9 0,0 0,0 159, , ,9 0,0 0, ,6 0,0 0, , ,2 924,8 0,0 0,0-17,4 0,0 8,6 105,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt , ,3 147,0 525,7-808,0 81,1 101, ,4 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Für die Pauschalwertberichtigungen wurde wegen Geringfügigkeit keine Branchenzuordnung vorgenommen sondern der Gesamtbetrag unter den Privatpersonen ausgewiesen. Seite: 27 von 76

28 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen TEUR Deutschland , ,3 147,0 525, ,0 EWR 0,0 0,0 0,0 0,0 43,4 Gesamt , ,3 147,0 525, ,4 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge TEUR Zuführung Auflösung 7.718,1 920,4 976,3 323,9 0, ,3 Rückstellungen 914,9 0,0 389,2 0,0 0,0 525,7 Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 186,0 0,0 39,0 0,0 0,0 147, ,0 920, ,5 323,9 0, ,0 0,0 500,0 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge Seite: 28 von 76

29 7 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) und Exportversicherungsagenturen (ECA) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Unternehmen Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Verbriefungspositionen Investmentfonds (OGAW-Fonds) Benannte Ratingagenturen / bzw. Exportversicherungsagenturen Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach Kreditrisikominderung. Seite: 29 von 76

30 Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 3.055,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0, ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute ,5 0, ,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 252,3 0, ,3 0, ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0, , ,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, , ,4 0,0 0,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0,0 0,0 verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0, ,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Verbriefungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,3 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,7 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 3.669,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt , , , , , , , ,6 0,0 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte vor Kreditrisikominderung Seite: 30 von 76

31 Risikogewicht in % Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse Zentralstaaten oder Zentralbanken ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 3.055,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Öffentliche Stellen 0,0 0, ,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Internationale Organisationen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute ,5 0, ,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Unternehmen 0,0 0,0 252,3 0, ,3 0, ,9 0,0 0,0 0,0 0,0 Mengengeschäft 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0,0 0,0 0, , ,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Ausgefallene Positionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, , ,4 0,0 0,0 0,0 Mit besonders hohen Risiken 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,2 0,0 0,0 0,0 verbundene Positionen Gedeckte Schuldverschreibungen 0, ,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Verbriefungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Institute und Unternehmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung OGA 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,3 0,0 0,0 0,0 0,0 Beteiligungspositionen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,7 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige Posten 3.669,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0, ,1 0,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt , , , , , , , ,6 0,0 0,0 0,0 Tabelle: Risikopositionswerte nach Kreditrisikominderung Seite: 31 von 76

32 8 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen hinreichende Renditen in Relation zum Risiko auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung ergibt sich für die Gruppe der Kapitalbeteiligungen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen direkten Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert, der beizulegende Zeitwert sowie, sofern an einer Börse notiert, ein vorhandener Börsenwert ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Berichtsstichtag und entspricht dem Buchwert. Die Positionen werden aus strategischen Gründen als auch zur Renditeerzielung gehalten. Seite: 32 von 76

33 TEUR Buchwert Beizulegender Zeitwert (Fair Value) Börsenwert Strategische Beteiligungen 7.906, ,2 0,0 davon börsengehandelte Positionen 0,0 0,0 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 7.906, ,2 davon andere Beteiligungspositionen 0,0 0,0 Funktionsbeteiligungen 0,0 0,0 0,0 davon börsengehandelte Positionen 0,0 0,0 0,0 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 davon andere Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligungen 2.896, ,4 791,6 davon börsengehandelte Positionen 779,7 791,6 791,6 davon nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0,0 0,0 davon andere Beteiligungspositionen 2.116, ,8 Gesamt , ,6 791,6 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen Die kumulierten realisierten Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Beteiligungen betragen TEUR 71. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Seite: 33 von 76

34 9 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Arbeitsanweisungen in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge Aktiv. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 und 126 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bareinlagen bei der Sparkasse Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. In der Meldung zum 31. Dezember 2016 wurden keine finanziellen Sicherheiten verrechnet. Auf die graphische Darstellung wird daher verzichtet. Seite: 34 von 76

35 10 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. Seite: 35 von 76

36 11 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Für weitere Angaben in Bezug auf die Berechnungsmodalitäten wird auf den Lagebericht Teil D 5.4. Zinsänderungsrisiken verwiesen. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden bei der Abbildung von Risiken aus impliziten Optionen berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Zuwachssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischem und optionalem Ausübeverhalten im Einsatz. Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Gemäß 25 Absatz 1 und 2 KWG in Verbindung mit 2 Absatz 1 Nr. 4 FinaRisikoV sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtliche anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 bzw Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Die Verminderung des Barwertes gemessen an den regulatorischen Eigenmitteln betrug bei einem Zinsanstieg um 200 Basispunkte 26,82%. Vor dem Hintergrund der soliden Kapitalausstattung und der damit verbundenen Risikotragfähigkeit sowie der entspannten Risikolage wird das Zinsänderungsrisiko für noch vertretbar gehalten. In nachfolgender Übersicht werden die Auswirkungen eines Zinsschocks bei der vom Institut angewendeten Methode zur internen Steuerung des Zinsänderungsrisikos dargestellt: berechnete Ertrags- / Barwertänderung Zinsschock Basispunkte Zinsschock Basispunkte TEUR , ,8 Tabelle: Zinsänderungsrisiko Seite: 36 von 76

37 12 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt keine derivativen Finanzgeschäfte zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken oder Währungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Seite: 37 von 76

38 13 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. Seite: 38 von 76

39 14 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen und Offenmarktgeschäften. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag TEUR ,9 belastet. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gefallen. Der Rückgang der Belastungsquote ist zum einen auf den Rückgang der Weiterleitungsdarlehen und zum anderen auf den Wegfall von Konsortialverträgen zurückzuführen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 22,5Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um immaterielle Vermögenswerte, Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Medianwerte 2016 TEUR Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Summe Vermögenswerte , ,4 Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte davon Aktieninstrumente 0,00 0, , ,5 davon Schuldtitel , , , ,1 davon sonstige Vermögenswerte 0, ,5 Tabelle: Belastete und unbelastete Vermögenswerte Seite: 39 von 76

40 Medianwerte 2016 TEUR Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 davon Aktieninstrumente 0,0 0,0 davon Schuldtitel 0,0 0,0 davon sonstige erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS Tabelle: Erhaltene Sicherheiten 0,0 0,0 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten und erhaltenen Sicherheiten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Medianwerte 2016 TEUR Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten , ,5 Tabelle: Erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Seite: 40 von 76

41 15 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. Seite: 41 von 76

42 16 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der Nicht-Berücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR 1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2016 auf 9,54 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich somit ein Anstieg von 0,34 Prozentpunkten. Maßgeblich für den Anstieg der Verschuldungsquote war ein Rückgang der bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen um insgesamt 18,2 Mio.EUR bei nur annähernd gleichbleibendem Kernkapital. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Zeile Anzusetzender Wert LRSum TEUR 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss ,8 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert 0,0 werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungs- kreis angehören 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen 0,0 in der Bilanz angesetzt wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0,0 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0,0 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d. h. Umrechnung außerbilanzieller ,5 Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) EU-6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 0,0 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositions-messgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) EU-6b (Anpassung für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der 0,0 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 7 Sonstige Anpassungen 5.529,6 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ,9 Tabelle: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote (LRSum) 1 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Seite: 42 von 76

43 Zeile LRCom Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR 1 Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, ,1 aber einschließlich Sicherheiten) 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivabeträge) -44,8 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten ,3 4 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, 0,0 in bar erhaltene Nachschüsse) 5 Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in 0,0 Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) EU-5a Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode 0,0 6 Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten 0,0 gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden 7 (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) 0,0 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) 0,0 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate 0,0 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung 0,0 um als Verkauf verbuchte Geschäfte 13 (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen 0,0 aus Brut-to-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva 0,0 EU-14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß 0,0 Ar-tikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/ Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften 0,0 EU-15a (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT- Risikopositionen) 16 Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert ,4 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) ,9 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 0,0 0,0 0,0 0, ,5 Seite: 43 von 76

44 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU-19a (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht 0,0 einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) EU-19b (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 0,0 429 Ab-satz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital ,2 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote ,9 22 Verschuldungsquote 9,54 Gewählte Übergangsregelung und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße ja EU-24 Betrag des gemäß Artikel 429 Absatz 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens Tabelle: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote (LRCom) 0,0 Zeile LRSpl EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote TEUR ,1 EU-2 Risikopositionen im Handelsbuch 0,0 EU-3 Risikopositionen im Anlagebuch, davon ,1 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 4.075,7 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt ,0 wer-den EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen 1.000,8 Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden EU-7 Institute ,9 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert ,8 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft ,7 EU-10 Unternehmen ,4 EU-11 Ausgefallene Positionen ,3 EU-12 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) Tabelle: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) (LRSpl) ,5 Seite: 44 von 76

45 Anlage 1: Lagebericht der Stadtsparkasse Sprockhövel Lagebericht der Stadtsparkasse Sprockhövel zum Seite: 45 von 76

46 A. Grundlagen der Sparkasse Die Sparkasse ist gemäß 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Berlin und Bonn, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Essen unter der Nummer A 7595 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist die Stadt Sprockhövel. Satzungsgebiet sind die Stadt Sprockhövel, der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die an diesen Kreis angrenzenden Städte und Kreise. Die Sparkasse ist Mitglied im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen besteht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Sicherungssystem der Sparkassen als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Es besteht nun aus einer freiwilligen Institutssicherung und einer gesetzlichen Einlagensicherung. Die Sparkasse ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere im satzungsrechtlichen Geschäftsgebiet, sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert. Die Sparkasse unterhält ausschließlich in Sprockhövel die folgenden Geschäftsstellen: Personenbesetzte Geschäftsstellen: Hauptstraße 68 Mittelstraße 4-6 SB-Geschäftsstellen: Bochumer Straße 15 Schmiedestraße 25 Elberfelder Straße 138 Seite: 46 von 76

47 B. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2016 Die Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten zum Jahresbeginn 2016 und das une r- wartete Austrittsvotum Großbritanniens aus der Europäischen Union haben das Expansion s- tempo der Weltwirtschaft nicht nachhaltig beeinträchtigt. Sie befindet sich weiterhin in einer moderaten Wachstumsphase. Zwar wurde die Dynamik in den großen Industrieländern von der schwächeren Entwicklung in den Vereinigten Staaten gedämpft. Jedoch stabilisierte sich die Lage in den Schwellenländern, was insbesondere auf die Festigung der Konjunktur in China zurückzuführen war. In den rohstoffexportierenden Schwellenländern dürfte sich die Stabilisierung des Ölpreises positiv ausgewirkt haben. Die Industrieländer befinden sich in einer Phase der konjunkturellen Erholung. In den meisten Ländern ist die Unterauslastung auf den Produkt- und Arbeitsmärkten im ersten Halbjahr 2016 zurückgegangen. Insbesondere im Euro-Raum und in Japan stieg die Wirtschaftsleistung schneller als das Produktionspotenzial. Hingegen blieb die wirtschaftliche Entwicklung in den USA hinter den Erwartungen zurück. In den meisten Industrieländern tragen die aufwärts g e- richtete Arbeitsmarktlage und die damit einhergehenden Einkommenszuwächse dazu bei, dass die Konjunkturerholungen überwiegend binnenwirtschaftlich getrieben sind. In den Schwellenländern hat sich die Wirtschaftslage in den vergangenen Monaten stabilisiert. Die chinesische Wirtschaft expandierte robust. Außerdem verzeichnete Indien anhaltend hohe Wachstumsraten. Dies dürfte darauf zurückzuführen sein, dass Indien im Ver gleich zu vielen anderen Schwellenländern ein Rohstoffimporteur ist. In den übrigen Schwellenländern ist die Lage nach wie vor ungünstiger. In Russland und Lateinamerika zeichnet sich aber allmählich ein Ende der Rezession ab. Ausschlaggebend dürften die gefestigten Rohstoffpreise sein. Im Euro-Raum hat sich die konjunkturelle Erholung in den vergangenen Monaten fortgesetzt. Seit mittlerweile drei Jahren steigt die gesamtwirtschaftliche Produktion kontinuierlich an. Problematisch ist allerdings, dass ein wesentlicher Teil des Wachstums auf die expansive Geldpolitik zurückgeht. Gleichzeitig nutzen die Regierungen der Mitgliedsstaaten die günstige Lage nicht hinreichend, um ihre Haushalte nachhaltig zu verbessern und marktorientierte Strukturr e- formen durchzuführen. Die Wirtschaftsleistung des Euro-Raums hat inzwischen das Vorkrisenniveau des Jahres 2008 übertroffen. Auch auf dem Arbeitsmarkt schreitet die Erholung voran; die Arbeitslosenquote liegt mit 10,1 % auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr Die da mit einhergehenden Einkommenszuwächse treiben die Konsumnachfrage der privaten Haushalte. Nachfrageseitige Impulse kamen darüber hinaus von den Ausrüstungsinvestitionen der privaten Unternehmen, die seit Jahresmitte 2013 kontinuierlich angestiegen sind. Die wirtschaftliche Erholung im Euro-Raum ist nach wie vor durch eine starke Heterogenität zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten geprägt. Besonders positiv haben sich Deutschland, Irland, Malta und die Slowakei entwickelt. Im konjunkturellen Mittelfeld bef inden sich Spanien, Luxemburg, die Niederlande, Frankreich, Österreich und Belgien. Mitgliedsstaaten mit krit i- scher Wirtschaftsentwicklung sind Griechenland, Italien, Portugal und Zypern. Seite: 47 von 76

48 Zu einem erheblichen Teil wird der Aufschwung allerdings von der anh altend extrem expansiven Geldpolitik der EZB gestützt. Mit einem Bündel an unkonventionellen Maßnahmen hat die Notenbank die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert. Der Euro - Wechselkurs befindet sich auf einem niedrigen Niveau; die Finanzie rungsbedingungen für Unternehmen und Haushalte sind günstig. Ohne die Impulse der EZB wären die Wachstumsraten deutlich geringer ausgefallen. Die Erholung im Euro-Raum ist daher nicht selbsttragend. In der Bundesrepublik Deutschland liefert die aktuelle Wirtschaftsentwicklung grundsätzlich ein positives Bild: Das reale Bruttoinlandsprodukt wird im Jahr 2016 voraussichtlich um 1,9 % zulegen (Vorjahr: 1,7 %). Getragen wird der Aufschwung von der dynamischen Binnennachfr a- ge, insbesondere von der deutlichen Ausweitung der privaten Konsumausgaben und der Wohnungsbauinvestitionen. Die Arbeitslosenquote sank von 6,4 % im Vorjahr auf 6,1 %. Damit ist Deutschland nicht mehr allzu weit von der Vollbeschäftigung entfernt, die bis zu einer Quote von 5,0 % definiert ist. Die größte Herausforderung besteht aktuell darin, die hohe Anzahl anerkannter Asylbewerber in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Zuwachsrate der Exporte hat sich von 5,2 % im Jahr 2015 auf voraussichtlich 3,3 % abgeschwächt. Dämpfend wirken die zögerliche Erholung der Weltwirtschaft und der wenig dynam i- sche Welthandel. Darüber hinaus hat sich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zuletzt leicht verschlechtert: Die positiven Effekte der zurückliegenden Euro - Abwertung laufen allmählich aus; zudem steigen die Lohnstückkosten. Im Zuge des mittlerweile seit rund drei Jahren anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwungs hat die Auslastung der Produktionskapazitäten kontinuierlich zugenommen. Gleichwohl bleibt die Expansion der Unternehmensinvestitionen moderat; sie reicht nicht an das Niveau früherer Aufschwünge heran. Bei den Ausrüstungsinvestitionen (bewegliche Investitionsgüter wie M a- schinen und Fahrzeuge) wird in diesem Jahr ein Zuwachs von 1,6 % (Vorjahr: 3,7 %) erwartet. Die gewerblichen Bauinvestitionen werden wohl um 0,6 % sinken, nachdem sie im Jahr 2015 bereits um 1,8 % zurückgegangen sind. Die zurückhaltende Investitionsneigung ist auf einen breit gefächerten Anstieg der unterne h- merischen Unsicherheit zurückzuführen. Hierzu haben die zunehmenden geopolitischen Risiken ebenso beigetragen wie die Sorgen über eine Abschwächung der Weltkonjunktur. Hinzu kam die Unsicherheit über die mittel- bis langfristigen Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union. Demgegenüber legen die privaten Wohnungsbauinvestitionen weiter dynamisch zu, und zwar um voraussichtlich 4,3 % in diesem Jahr (Vorjahr: 1,5 %). Ursächlich sind verschiedene günst i- ge Faktoren: Die Hypothekenzinsen haben neue Tiefstände err eicht, mit alternativen Kapitalanlagen sind kaum noch Renditen zu erzielen. Zudem ist die Einkommens - und Arbeitsmarktlage gut und insbesondere in urbanen Zentren steigt die Nachfrage nach Wohnraum. Die heimische Wirtschaft konnte eine konjunkturelle Schwächephase im Herbst mit einem unerwartet starken Jahresendspurt weitgehend ausgleichen. Die Geschäfte gehen gut, die Auftragslage ist überwiegend stabil, der Jobmotor läuft in weiten Teilen der Region. Laut einer Umfrage der Südwestfälischen IHK beurteilen branchenübergreifend 87 Prozent der Befragten ihre aktuelle Situation mit gut oder befriedigend. Eigenen Beobachtungen nach zu Urteilen ist die Investitionsneigung dennoch eher verhalten. Seite: 48 von 76

49 Zinsentwicklung Nach zahlreichen Lockerungen liegen der Hauptrefinanzierungssatz der EZB aktuell bei 0,0 % und der Einlagenzins bei -0,4 %. Zudem versorgt die EZB die Banken über mehrjährige Refinanzierungsgeschäfte zu sehr günstigen Finanzierungsbedingungen mit Liquidität im Umfang von aktuell 500 Mrd.. Durch ihre Ankaufprogramme für Wertpapiere weitete die Notenbank ihre Bilanz außerdem erheblich aus. All diese Maßnahmen lassen sich mit den aktuellen Konjunkturdaten kaum in Einklang bringen. Angesichts des weiterhin positiven Potenzialwachstums gibt es wenig Evidenz für ein außerordentlich niedriges Zinsniveau. Darüber hinaus befindet sich die vorwiegend infolge des Ölpreisverfalls gesunkene Verbraucherpreisinflation von zuletzt 0,2 % nicht in einem Bereich, der die aktuelle geldpolitische Ausrichtung rechtfertigen könnte. Die Lockerungsmaßnahmen haben die Zinsstrukturkurve so weit nach unten verschoben, dass die Langfristzinsen auf Staatsanleihen mit guter Bonität negativ wurden. Die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen fielen Anfang Juli 2016 auf -0,24 %. Ferner sind die Zinsen für Unternehmenskredite deutlich gefallen und die Vermögenspreise stark angestiegen. 2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2016 Seit dem 1. Januar 2016 erfolgt die schrittweise Zusammenführung der nationalen Abwicklungsfonds zu einem einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds (Vergemeinschaftung). Das Zielvolumen des einheitlichen, EU-weiten Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) soll zum erreicht sein. Durch die Bankenabgabe sollen die Kosten des systematischen Risikos des Kredit- und Handelsgeschäfts dem Finanzsektor auferlegt werden. Ebenfalls seit dem 1. Januar 2016 ist das neue Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) anzuwenden. Nach diesem Gesetz müssen Sparkassen, Banken und andere Finanzdienstleister die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kontoinhaber feststellen und Informationen zu ausländischen Steuerpflichtigen an die deutsche Finanzverwaltung übermitteln. Diese wird die Daten automatisch an die betreffenden Staaten weiterleiten. Am 21. März 2016 ist das nationale Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WohnImmoRl) in Kraft getreten. Die WohnImmoRl setzt die mit der Verbraucherkreditrichtlinie begonnene Regulierung der Kreditvergabe fort. Im Fokus beider Richtlinien steht der Schutz des Verbrauchers. Ziel der WohnImmoRl ist es, einen transparenten, effizienten und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt auch für Immobilienfinanzierungen zu schaffen. Darüber hinaus soll eine nachhaltige und verantwortungsvolle Kreditvergabe sowie die Verbesserung der Beratungsqualität sichergestellt werden. Zum 18. Juni 2016 trat die erste Stufe des Umsetzungsgesetzes zur Zahlungskontenrichtlinie in Kraft (Zahlungskontengesetz; ZKG). Das ZKG regelt den Rechtsanspruch auf ein Girokonto und dient dem Abbau von Diskriminierung wegen fehlenden oder zu geringen Einkommens, sozialen Status oder Wohnsitz. Darüber hinaus soll es den Wettbewerb um Privatgirokonten durch eine größere Preistransparenz erhöhen und den Kontowechsel vereinfachen. Seit der Umsetzung der zweiten Stufe des ZKG zum sind alle Institute verpflichtet, jedem Verbraucher mit einem Zahlungskonto bei einem Zahlungsdienstleister Unterstützungsleistungen für einen Wechsel seines Zahlungskontos zu einem anderen Institut zu gewähren. Mit Umsetzung der dritten Stufe voraussichtlich im Herbst 2017 werden neue Instrumente eingeführt, mit denen die Vergleichbarkeit der Entgeltmodelle verbessert werden soll. Dies soll der Intensivierung des Wettbewerbs auf den Girokontenmärkten dienen. Seite: 49 von 76

50 Weiterhin in der Umsetzung befindet sich das bereits zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Regelwerk Basel III. Die Regelungen sehen Neuerungen hinsichtlich des Eigenkapitals, der Risikobetrachtung, des Kapitalpuffers, der Leverage Ratio (Verschuldungskennziffer) und der Liquidität vor. Die Umsetzung ist teils schrittweise bis zum Jahr 2019 durchzuführen. In diesem Zusammenhang ist seit dem die Kennziffer zur Liquiditätsdeckungsquote (LCR) monatlich an die Aufsicht zu melden. Ferner weist die Aufsicht seit dem Sommer 2016 allen Kreditinstituten schrittweise bis zum Jahr 2018 ihre individuell zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen auf Basis der SREP-Leitlinien zu. Für alle Institute, die bisher noch keinen SREP-Bescheid erhalten haben, hat die BaFin am auf Basis des 10 Absatz 3 KWG eine Allgemeinverfügung zur Kapitalunterlegung der Zinsänderungsrisiken veröffentlicht. Aus dieser haben die Institute bis zum Vorliegen eines SREP-Bescheids quartalsweise den durch sie einzuhaltenden Kapitalzuschlag für Zinsänderungsrisiken abzuleiten. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 3.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen Die Bilanzsumme ging im Jahr 2016 leicht um 6,6 Mio. EUR bzw. 1,4 % auf 473,9 Mio. EUR zurück. Die durchschnittliche Bilanzsumme lag mit 479,6 Mio. EUR um 15,3 Mio. EUR über dem Wert von 2015 (464,3 Mio. EUR). Der Planwert von 490,9 Mio. EUR konnte nicht erreicht werden Kreditgeschäft Insgesamt reduzierten sich die Forderungen an Kunden einschließlich Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen für Kunden gemessen an bilanziellen Werten gegenüber dem Vorjahr um 3,0 % auf 380,8 Mio. EUR. Mit einem Jahresdurchschnittsbestand von 393,1 Mio. EUR konnte die Planung von 395,0 Mio. EUR nicht ganz erreicht werden. Die Darlehenszusagen gingen im Jahr 2016 deutlich um 34,2 Mio. EUR auf 43,0 Mio. EUR zurück. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus reduzierten sich um 9,2 Mio. EUR auf 23,0 Mio. EUR. Der Strukturanteil der Kundenforderungen an der Stichtagsbilanzsumme blieb mit 78,2 % (Vorjahr: 78,6 %) nahezu stabil. Bei Privatpersonen stiegen die Forderungen leicht um 1,2 Mio. EUR auf 127,8 Mio. EUR. Das zugesagte Kreditvolumen an private Haushalte sank jedoch von 24,3 Mio. EUR im Vorjahr auf 18,7 Mio. EUR. Im Kreditgeschäft mit Unternehmen und Selbstständigen haben sich die Darlehenszusagen von 52,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 23,6 Mio. EUR mehr als halbiert. Der Forderungsbestand reduzierte sich hingegen nur moderat um 3,5 % auf 233,6 Mio. EUR. Seite: 50 von 76

51 3.3. Wertpapiereigenanlagen Zum Bilanzstichtag reduzierte sich der Bestand an Wertpapiereigenanlagen gegenüber dem Vorjahr um 13,3 Mio. EUR auf 47,7 Mio. EUR. Ursächlich hierfür war insbesondere die Veräußerung variabel verzinslicher Anleihen infolge des Abbaus von Kundeneinlagen Beteiligungen/Anteilsbesitz Der Anteilsbesitz der Sparkasse per von 7,4 Mio. EUR entfällt mit 6,9 Mio. EUR (Vorjahr: 6,8 Mio. EUR) auf die Beteiligung am Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL). Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Mio. EUR resultieren aus der Stammkapitalerhöhung des SVWL infolge der Kapitalerhöhung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse. Gleichzeitig war zum Jahresende eine Abschreibung auf die Beteiligung in Höhe von 0,5 Mio. EUR erforderlich Geldanlagen von Kunden Für das Jahr 2016 hatte die Sparkasse gemessen am monatlichen Ultimowert aus Dezember 2015 leicht steigende Bestände bei den Geldanlagen von durchschnittlich 338,5 Mio. EUR prognostiziert. Mit einem Durchschnitt von 321,1 Mio. EUR konnte dieses Ziel nicht erreicht werden, wobei dieser Rückgang zu einem Großteil auf den Abzug von Einlagen eines Großkunden zurückzuführen ist. Infolge dessen sank auch der bilanzielle Einlagenbestand von 344,8 Mio. EUR im Vorjahr auf 335,2 Mio. EUR. Der Gesamtbestand täglich fälliger Verbindlichkeiten gegenüber Kunden reduzierte sich um 3,8 % von 174,7 Mio. EUR auf 168,0 Mio. EUR. Der bilanzielle Bestand der Spareinlagen sank leicht um 0,4 % auf 137,9 Mio. EUR. Die Privatkunden erhöhten ihre bilanziellen Einlagenbestände um 15,2 Mio. EUR. Die Unternehmen reduzierten diese um 25,0 Mio. EUR, wobei dieser Rückgang im Wesentlichen auf den Abbau der Einlagen eines Großkunden zurückzuführen ist Interbankengeschäft Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich um 11,5 Mio. EUR auf 28,4 Mio. EUR. Der überwiegende Teil davon (26,0 Mio. EUR) wurde im Zuge von Liquiditätssteuerungs-maßnahmen zum auf laufenden Konten gehalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich leicht um 1,4 Mio. EUR auf 71,9 Mio. EUR. Bei diesen Beständen handelt es sich im Wesentlichen um langfristige Weiterleitungsdarlehen und Sparkassenbriefe sowie einen Langfristtender der EZB. Seite: 51 von 76

52 3.7. Dienstleistungsgeschäft Die zum neu eingeführten Girokontenmodelle bewirkten eine positive Veränderung der Erträge gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt entwickelten sich die Erträge der Sparkasse etwas besser als erwartet. Bei den Entgelten im Kreditkartengeschäft konnten erneut höhere Erträge als erwartet erzielt werden. Das Wertpapiergeschäft wurde im Jahr 2016 maßgeblich von der weiteren Erholung der Kapital- und Aktienmärkte geprägt. Aufgrund rückläufiger Transaktionszahlen und geringerer Erlöse bei den Depotgebühren wurden die von uns erwarteten Erträge in diesem Bereich nicht vollständig erreicht. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 101 Bausparverträge mit einem Vertragsvolumen von 3,9 Mio. EUR abgeschlossen. Damit konnte erneut weder die Anzahl, noch das Volumen des Vorjahres (109 Verträge, 5,5 Mio. EUR Volumen) erreicht werden. Der Absatz und das Volumen von Lebensversicherungen entwickelten sich in 2016 positiv. Bei den Sachversicherungen ist bei gestiegenem Absatz ein geringeres Volumen als im Vorjahr zu verzeichnen. Die Anzahl der Immobilienvermittlungen erhöhte sich von 20 vermittelten Objekten im Vorjahr auf 22 vermittelte Objekte in Der Verkaufswert der Immobilien lag mit 4,8 Mio. EUR um 0,5 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Gemessen am gesamten Provisionsertrag wurden unsere Erwartungen vom Jahresbeginn leicht übertroffen. Der Provisionsüberschuss liegt mit 3,2 Mio. EUR um 0,1 Mio. EUR höher als geplant Investitionen Im Jahr 2016 wurden keine größeren Investitionen vorgenommen Personalbericht Am beschäftigte die 101 (Vorjahr: 101) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 58 vollzeitbeschäftigte Angestellte. 34 nutzen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weitere 4 Angestellte befinden sich in der Freizeitphase nach dem Altersteilzeitgesetz. Mit insgesamt 5 Auszubildenden zum wurde die Sparkasse auch in diesem Bereich ihrer Verantwortung gerecht. Die Ausbildung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch intensive Förderung geprägt ist, dient der Sicherung unseres hohen Qualitätsstandards. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden durch regelmäßige bedarfsorientierte Schulungen und Seminare vertieft. Somit stellen wir sicher, dass wir unseren Kunden in allen finanziellen Fragen stets ein verlässlicher, kompetenter Ansprechpartner sind. Seite: 52 von 76

53 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage 4.1. Vermögenslage Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns des Jahres Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2016 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 30,0 Mio. EUR (Vorjahr: 29,4 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für Allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB weist einen Bestand von 22,0 Mio. EUR aus. Darin enthalten ist eine Vorsorge über 1,7 Mio. EUR zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt. Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Das Verhältnis der angerechneten Eigenmittel, bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken) übertrifft am mit 16,59 % den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % nach der CRR zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des Kapitalzuschlags für Zinsänderungsrisiken auf Basis der Allgemeinverfügung der BaFin vom deutlich. Die Leverage Ratio weist zum einen Wert von 9,54 % auf. Die Sparkasse verfügt damit über eine gute Kapitalbasis. Mit der Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen wurde den Risiken im Kredit-geschäft und aus sonstigen Verpflichtungen entsprechend den strengen Bewertungsmaßstäben angemessen Rechnung getragen. Der Wertpapierbestand wurde unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute besteht eine besondere zusätzliche Vorsorge Finanzlage Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Vorschriften der Liquiditäts-verordnung (LiqV) wurden stets eingehalten. Im Berichtsjahr lag die Liquiditätskennziffer durchgehend über dem aufsichtlichen Mindestwert von 1,0 und lag zum bei 2,64. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) nach delegierter EU-Verordnung 61/2015 weist einen Wert von 150,0 % auf (Mindestanforderung: 70 %). Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Für mögliche Inanspruchnahmen der von der Deutschen Bundesbank eingeräumten Refinanzierungsangebote hat die Sparkasse im Rahmen des Pfanddepotverfahrens Wertpapiere in angemessener Höhe verpfändet. Darüber hinaus stellt die Landesbank Hessen-Thüringen der Sparkasse eine Liquiditätslinie zur Verfügung, die im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen wurde. Seite: 53 von 76

54 4.3. Ertragslage Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Der Zinsüberschuss liegt mit 10,1 Mio. EUR bzw. 2,12 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) knapp unter dem geplanten Wert von 10,3 Mio. EUR. Der für 2016 geplante Provisionsüberschuss in Höhe von 3,1 Mio. EUR auf Basis des Betriebsvergleichs wurde mit 3,2 Mio. EUR übertroffen. Der Personalaufwand blieb mit 5,9 Mio. EUR bzw. 1,22 % der DBS unterhalb des Planwerts. Der Sachaufwand entspricht mit 3,5 Mio. EUR bzw. 0,73 % der DBS dem Planwert. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 4,2 Mio. EUR bzw. 0,87 % der durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) des Jahres 2016 (Vorjahr: 4,7 Mio. EUR bzw. 1,00 %). Es lag damit über dem Planwert von 4,0 Mio. EUR. Im Vergleich zu den Sparkassen im SVWL liegt das Betriebsergebnis vor Bewertung bezogen auf die DBS unter dem Durchschnittswert von 1,02 % der DBS, entspricht jedoch dem Durchschnittswert von Sparkassen vergleichbarer Größe. Die Cost-Income-Ratio (Verhältnis von Aufwendungen und Erträgen) erhöht sich mit 69,2 % gegenüber dem Vorjahreswert und liegt unter dem geplanten Wert von 70,5 %. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr ,13 %. Die Eigenkapitalrendite liegt bei 9,06 % (Vorjahr: 2,15 %). Aufgrund des langfristig niedrigen Zinsniveaus vermindert sich der für die Bewertung der Pensionsrückstellungen heranzuziehende Abzinsungssatz gemäß Rückstellungsabzinsungs-verordnung weiter stetig. Daher erfolgte in 2016 zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften eine Änderung des 253 HGB. Der Bezugszeitraum für die Ermittlung des Durchschnittzinssatzes wurde von 7 auf 10 Jahre verlängert. Aus dieser Änderung der Bewertungsmethode ergibt sich insgesamt eine Verminderung der Pensionsrückstellungen um TEUR (Unterschiedsbetrag gemäß 253 Abs. 6 Satz 1 HGB), die als Zinsertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wird. Ferner wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes entsprechend dem Ausweiswahlrecht nach IDW RS HFA 30, TZ 87, anstatt im Personalaufwand nun im Zinsergebnis ausgewiesen. Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt. Seite: 54 von 76

55 GuV Veränderung Posten Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR % Zinsüberschuss 1 bis 3 10,7 11,4-0,7-6,1 Provisionsüberschuss 5 und 6 3,2 2,9 0,3 10,3 Nettoergebnis des Handelsbestands 7 0,0 0,0 0,0 0,0 Sonstige betriebliche Erträge 8 und 20 0,9 0,3 0,6 >100,0 Personalaufwand 10 a) 6,4 7,4-1,0-13,5 Anderer Verwaltungsaufwand 10 b) 3,1 2,9 0,2 6,9 Sonstige betriebliche Aufwendungen 11, 12, 17 und 21 0,5 0,5 0,0 20,0 Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 4,8 3,8 1,0 23,7 Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge 13 bis 16 0,8 2,7 1,9 70,4 Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 18 2,2 0,3 1,9 >100,0 Ergebnis vor Steuern 19 1,8 0,8 1,0 >100,0 Steueraufwand 23 und 24 1,2 0,7 0,5 71,4 Jahresüberschuss 25 0,6 0,1 0,5 >100,0 Der Zinsüberschuss verringerte sich um 6,1 % auf 10,7 Mio. EUR. Bereinigt um die Zinseffekte aus den Pensionsrückstellungen stand dem Rückgang der Erträge aus dem Kreditgeschäft um 1,1 Mio. EUR eine Entlastung im Zinsaufwand des Einlagengeschäfts von lediglich 0,4 Mio. EUR gegenüber. Negative Zinsen haben das Ergebnis nicht wesentlich beeinflusst. Der Provisionsüberschuss konnte insbesondere aufgrund neu eingeführter Girokontomodelle um 10,3 % auf 3,2 Mio. EUR gesteigert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen infolge gestiegener Auflösungen von Rückstellungen für Sparverträge von 0,3 Mio. EUR auf 0,9 Mio. EUR. Die Personalaufwendungen reduzierten sich infolge der veränderten Zuordnung des Zinseffekts aus der Änderung des Abzinsungssatzes bei Pensionsrückstellungen zum Zinsergebnis um 13,5 % auf 6,4 Mio. EUR. Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen in absoluten Werten leicht um 0,2 Mio. EUR auf 3,1 Mio. EUR. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) wurden in Höhe von 0,8 Mio. EUR (Vorjahr 2,7 Mio. EUR) ausgewiesen, und fallen damit besser aus als zu Jahresbeginn erwartet. Der Jahresüberschuss beträgt 0,6 Mio. EUR und entspricht dem erwarteten Ergebnis. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der ertrags- und risikoorientierten Wachstumspolitik des Instituts ist die Sparkasse mit dem Geschäftsverlauf im Jahr 2016 zufrieden. Die Lage der Sparkasse wird weiterhin als solide bewertet. Seite: 55 von 76

56 C. Nachtragsbericht Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß 285 Nr. 33 HGB im Anhang. D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Ziele und Strategien des Risikomanagements Risiken werden eingegangen, wenn Chancen und Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies geschieht nach geschäftspolitischen und betriebswirtschaftlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit der Sparkasse. Vor dem Hintergrund einer risikoneutralen Ausrichtung werden Risiken bei günstigem Chance-/ Risikoprofil bewusst eingegangen. Bei ungünstigerem Chance-/ Risikoprofil erfolgt eine Kompensation oder Verminderung der Risiken. Risiken mit vertretbaren potenziellen Schäden werden akzeptiert. Zur Risikosteuerung besteht ein umfassendes Risikomanagementsystem. Der Vorstand hat in der Risikostrategie die Rahmengrundsätze des Risikomanagements und die risikopolitische Ausrichtung der Sparkasse im Rahmen eines festgelegten Strategieprozesses überprüft und den aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Das Risikomanagementsystem wird laufend weiterentwickelt. Aus der Risikodeckungsmasse wird ein Risikobudget zur Abdeckung der potenziellen wesentlichen Risiken bereitgestellt. Die eingegangenen Einzelrisiken werden vierteljährlich im Rahmen der GuVorientierten Risikotragfähigkeitsrechnung dem Risikobudget gegenübergestellt und eine Auslastungsquote ermittelt. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und des hieraus abgeleiteten gesamten Risikolimits. Darüber hinaus werden aus dem Risikobudget Einzellimite für einzelne Risikoarten bzw. -gruppen in der Risikotragfähigkeit abgeleitet. Daneben existieren für einzelne Risiken ergänzende Risiko- und Volumenlimite. Der Verwaltungsrat der Sparkasse überprüft die Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Risikostrategie anhand der quartalsweisen Risikoberichte und der allgemeinen turnusmäßigen Berichterstattung über die Risikolage. Gemäß den Anforderungen der MaRisk wurde das Risikotragfähigkeitskonzept um einen zukunftsgerichteten Kapitalplanungsprozess ergänzt. Damit ist die frühzeitige Identifikation eines zusätzlichen Kapitalbedarfs (im Sinne des Risikodeckungspotenzials) möglich, der sich über den Risikobetrachtungshorizont hinaus zur Deckung künftiger Risiken ergeben könnte. Die frühzeitige Einleitung eventuell erforderlicher Maßnahmen wäre damit möglich. Beim Kapitalplanungsprozess handelt sich nicht um eine erweiterte Risikotragfähigkeitsbetrachtung im engeren Sinne. 2. Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß 25a Abs. 1 KWG. Zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung der Risiken hat der Vorstand ein Risikomanagement- und -überwachungssystem eingerichtet. Das vorrangige Ziel des Risikomanagement- Seite: 56 von 76

57 prozesses besteht darin, mögliche Risiken transparent und damit steuerbar zu machen. Das Risikomanagement umfasst die Verfahren zur Identifizierung und Bewertung der Risiken, die Festlegung von geeigneten Steuerungsmaßnahmen sowie die notwendigen Kontrollprozesse. Für alle risikorelevanten Geschäfte ist die in den MaRisk geforderte Funktionstrennung bis in die Ebene des Vorstands zwischen Handel/Markt einerseits und Abwicklung, Kontrolle und Risikocontrolling/Marktfolge andererseits festgelegt. Risikobehaftete Geschäfte werden nur getätigt, sofern deren Risikogehalt von allen damit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beurteilt werden kann. Bevor Geschäfte mit neuen Produkten oder auf neuen Märkten regelmäßig abgeschlossen werden, ist im Rahmen einer Testphase das Risikopotenzial dieser Geschäfte zu bewerten und sind die für die Abwicklung notwendigen Prozesse in Arbeitsanweisungen festzulegen. Die Interne Revision prüft in regelmäßigen Abständen das eingerichtete Risikomanagement-system. Zielsetzung der Prüfungen ist insbesondere die ordnungsgemäße Handhabung der festgelegten Regelungen sowie die Feststellung von Schwachstellen im Risikomanagement-system und die Überwachung der Umsetzung notwendiger Anpassungen. Gemäß den MaRisk hat jedes Institut über eine Risikocontrolling-Funktion zu verfügen, die für die unabhängige Überwachung und Kommunikation der Risiken zuständig ist. Der Vorstand der Sparkasse hat die Leitung der Risikocontrolling-Funktion dem Abteilungsleiter Controlling übertragen. Der Risikocontrolling-Funktion wurden die in den MaRisk geforderten Befugnisse eingeräumt. Sie hat in der insbesondere folgende Aufgaben: Unterstützung des Vorstandes in allen risikopolitischen Fragen, insbesondere bei der Entwicklung und Umsetzung der Risikostrategie sowie bei der Ausgestaltung eines Systems zur Begrenzung der Risiken Durchführung der Risikoinventur und Erstellung des Gesamtrisikoprofils Unterstützung des Vorstandes bei der Einrichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und controllingprozesse Einrichtung und Weiterentwicklung eines Systems von Risikokennzahlen und eines Risikofrüherkennungsverfahrens Laufende Überwachung der Risikosituation des Instituts und der Risikotragfähigkeit sowie der Einhaltung der eingerichteten Risikolimite Regelmäßige Erstellung der Risikoberichte für die Geschäftsleitung Überwachung und Weiterentwicklung der Prozesse zur unverzüglichen Weitergabe von unter Risikogesichtspunkten wesentlichen Informationen an die Geschäftsleitung, an das Risikocontrolling, die jeweiligen Verantwortlichen und gegebenenfalls die Interne Revision Der Vorsitzende des Risikoausschusses kann unmittelbar beim Leiter des Risikocontrollings Auskünfte einholen. Der Leiter des Risikocontrollings muss den Vorstand hierüber unterrichten. Wechselt die Leitung der Risikocontrolling-Funktion, wird der Verwaltungsrat informiert. In der Sparkasse ist eine Compliance-Funktion eingerichtet, deren Aufgaben dem Abteilungsleiter Controlling übertragen wurden. Der Compliance-Beauftragte ist unmittelbar dem Vorstand unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Die Compliance-Funktion nach WpHG wird von der Abteilungsleiterin Marktfolge Wertpapiere wahrgenommen, die zugleich die Aufgaben im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie sonstiger strafbarer Handlungen übernimmt. Seite: 57 von 76

58 3. Risikomanagementprozess Aus dem Gesamtsystem hat die Sparkasse einen Managementprozess zur Erkennung und Bewertung von Risiken (strategische, jährliche Risikoinventur) sowie zur Messung, Steuerung und Kontrolle von Risiken (operative, dauerhafte Tätigkeiten) abgeleitet. Anhand von Risikoindikatoren erfolgen eine systematische Ermittlung der Risiken sowie deren Einordnung in einen Risikokatalog. Die Risikomessung erfolgt für die in die Risikotragfähigkeitsrechnung einbezogenen wesentlichen Risiken in der handelsrechtlichen Sichtweise. Die Risiken werden danach gemessen, ob und in welcher Höhe ihr Eintritt Auswirkungen auf den Jahresüberschuss der Sparkasse hat. Die Ermittlung der Risiken erfolgt sowohl auf den Planungshorizont des jeweils aktuellen Jahres, als auch für das Folgejahr. Als Risiko wird in dieser Sichtweise eine negative Abweichung von den Planwerten verstanden. Die Sparkasse erstellt eine GuV-orientierte Risikotragfähigkeitsrechnung. Dieser liegt als Leitlinie der Going-Concern-Ansatz zu Grunde. Für die Risikodeckungsmasse wird das prognostizierte Betriebsergebnis vor Bewertung abzüglich des erwarteten Bewertungsergebnisses im Kredit- und Wertpapiergeschäft, des sonstigen Bewertungsergebnisses, resultierend aus den Beteiligungen und der Ansparrate für die EAA (Dotierung im Jahr 2016 ausgesetzt), des neutralen Ergebnisses und des erwarteten Steueraufwandes herangezogen. Die für die Unterlegung der Risikoaktiva aufsichtsrechtlich nicht benötigten Eigenkapitalbestandteile werden in das Risikodeckungspotenzial einbezogen. Dieses ist Grundlage für die Limitierungen der von der Sparkasse als wesentlich identifizierten Risiken (Adressenausfall-, Marktpreis- einschließlich Zinsänderungsrisiken und operationelle Risiken). Liquiditätsrisiken werden über gesonderte Szenarioberechnungen überwacht und gesteuert. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung werden die Einzelrisiken der genannten Risikokategorien quantifiziert und den jeweiligen Limiten gegenübergestellt. Neben der Risikotragfähigkeitsrechnung wurden jährlich Stressszenarien berechnet, bei denen die Anfälligkeit der Sparkasse gegenüber unwahrscheinlichen, aber plausiblen Ereignissen analysiert wird. Dabei wird das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Die Stresstests berücksichtigen dabei auch Risikokonzentrationen innerhalb (Intra-Risikokonzentrationen) und zwischen einzelnen Risikoarten (Inter-Risikokonzentrationen). Diversifikationseffekte, die das Gesamtrisiko mindern würden, werden nicht berücksichtigt. Über die eingegangenen Risiken wird dem Gesamtvorstand und dem Verwaltungsrat bzw. Risikoausschuss der Sparkasse regelmäßig schriftlich im Rahmen eines vierteljährlichen Risikoberichts und unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben durch die MaRisk berichtet. Der Risikobericht enthält neben der Beurteilung der Risiko- und Ertragssituation sowie der Limitauslastungen auch Handlungsempfehlungen zur Steuerung und Verminderung der Risiken, über die der Gesamtvorstand entscheidet. Der Risikobericht enthält auch die Auswirkungen von Stresseinflüssen auf die Risikosituation der Sparkasse. Dadurch soll die Wirkung von unwahrscheinlichen, aber plausibel möglichen Ereignissen auf die Risikotragfähigkeit der Sparkasse analysiert, transparent und steuerbar gemacht werden. Dabei wird auch das Szenario eines schweren konjunkturellen Abschwungs analysiert sowie ein inverser Stresstest durchgeführt. Seite: 58 von 76

59 Die Berichterstattung über die wesentlichen Risikoarten wird durch eine Vielzahl regelmäßiger Berichte (täglich, monatlich, quartalsweise) zeitnah und umfangreich sichergestellt. Zusätzlich sind Regelungen für Ad-hoc-Berichterstattungen bei dem Eintritt von Risikoereignissen mit wesentlicher Bedeutung vorgesehen. Die zur Steuerung bzw. Verringerung von Risiken einzusetzenden Instrumente sind vom Vorstand festgelegt worden. Die Bearbeitungs- und Kontrollprozesse sind umfassend in Arbeitsanweisungen beschrieben. Die durchgeführten Maßnahmen zur Steuerung bzw. Verringerung der Risiken werden regelmäßig überprüft. Verbesserungsmöglichkeiten fließen in den Risikomanagementprozess ein. Die Interne Revision gewährleistet die unabhängige Prüfung und Beurteilung sämtlicher Aktivitäten und Prozesse der Sparkasse sowie von ihr ausgelagerter Bereiche. Sie achtet dabei insbesondere auf die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements und berichtet unmittelbar dem Vorstand. 4. Aufgabenzuordnung im Rahmen des Risikomanagementsystems Für alle Teilschritte des Risikomanagements sind Verantwortlichkeiten festgelegt worden. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden zentral vom Leiter der Risikocontrolling-Funktion überprüft. Zu seinen Aufgaben gehören die Analyse und Quantifizierung der Risiken, die Überwachung der Einhaltung der vom Vorstand festgelegten Limite und die Risikoberichterstattung. Der Leiter der Risikocontrolling- Funktion ist auch für die Fortentwicklung des Risikomanagementsystems und die Abstimmung der gesamten Aktivitäten im Risikomanagement verantwortlich. Das Risikomanagementsystem ist in einem Risikohandbuch dokumentiert. Die folgende Übersicht zeigt die im Risikohandbuch der Sparkasse beschriebenen wesentlichen Risikokategorien: Aufbauend auf der GuV-orientierten Risikotragfähigkeitsrechnung werden im Rahmen der Gesamtbanksteuerung die wesentlichen Risiken limitiert. Ferner ist der Umgang mit wesentlichen Risiken sowie Risikokonzentrationen in der Risikostrategie und der Kreditstrategie beschrieben. Seite: 59 von 76

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