BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/9142 Situation in deutschen Abschiebehaftanstalten Vorbemerkung der Fragesteller ImMärz2008hatdieBerliner AntirassistischeInitiative ihre15.aktualisierte Übersicht BundesdeutscheFlüchtlingspolitikundihretödlichenFolgen vorgelegt ( Demzufolge tötetensichseit1993nichtwenigerals149personenangesichtsihrerdrohenden Abschiebung davon 56 Menschen in Abschiebehaft, weitere746personenverletztensichoderversuchtensichseit1993aus AngstvoreinerAbschiebungumzubringen davonbefandensich449menschen in Abschiebehaft. Konkretlistetedie AntirassistischeInitiative fürdiejahre2006bis2007u.a. folgende Fälle auf: Am30.Dezember2007erhängtesichder28-jährigeTunesierMohamed M.imBerlinerAbschiebegefängnismithilfeseinesSchnürsenkelsamBügel des Oberlichts. Am27.Juni2007erhängtesichder30-jährigeKurdeMustafaA.inderAbschiebehaftanstaltinFrankfurt/MainmithilfeeineszerrissenenT-Shirtsan einem Heizungsrohr. Am12.Dezember2006erhängtesichderausreisepflichtigekurdische Flüchtling G. Y. in einer niedersächsischen psychiatrischen Klinik. Am26.Oktober2006erhängtesichderinAbschiebehaftgenommene Äthiopier Asseged A. in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Am8.Mai2006erlageine57JahrealteChinesinihrenVerletzungen,die siebeieinemsuizidversuchinderabschiebehaftanstaltneusserlitten hatte. InihrerAntwortaufeineKleineAnfragederFraktionDIELINKE.lehntedie BundesregierungeineBeantwortungmitfolgenderBegründungab: Fürdie AnordnungunddenVollzugvonAbschiebungshaftsinddieLänderzuständig (Artikel83und70Abs.1desGrundgesetzes).DerBundesregierungliegen daherangabenzurgesamtzahldersichgegenwärtiginabschiebungshaftbe- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom17.Dezember2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode findlichenausländerebensowenigvorwienähereangabenzudenrechtlichen GrundlagenfürdieDurchführungvonAbschiebungshaftindenLändernbzw. zu den dortigen Vollzugsmodalitäten (Bundestagsdrucksache 16/1757). AufNachfrage,obdieBundesregierunginderVergangenheitDatenzuAbschiebehaftoderzueinzelnenGruppenvonAbschiebehäftlingenbeidenLandesinnenministerienerfragthabe,verweistdieBundesregierunglediglichauf eine Erhebungen im Februar 2005 (Bundestagsdrucksache 16/2434). BeideAntwortenderBundesregierungsindunzureichendundinakzeptabel. DenntatsächlichwardieBundesregierunginderVergangenheitdurchaus WillensundinderLage,selbstimRahmeneinerKleinenAnfrage (unbeachtlichdergrundgesetzlichenzuständigkeitsverteilung)mithilfeeinerabfragebei denbundesländern,fragenzuselbsttötungsversuchenvonflüchtlingenin bundesdeutschenabschiebehaftanstaltenbzw.beieinerbeibevorstehender Abschiebungkonkretzubeantworten (vgl.bundestagsdrucksache12/8583, S. 3, 13/1987, 13/3801, 13/3802 und 14/1141, S. 4). DieAntwortaufdievorliegendeGroßeAnfragewürdeauchhelfen,offenkundigeWissenslückeninnerhalbderBundesregierungzuschließen:Aufeine KleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN,obdieStaatsministerinundBeauftragtederBundesregierungfürMigration,Flüchtlingeund Integration,Dr.MariaBöhmer,wisse,wievielePersonensichindenJahren 2005bis2007wielangeindeutschemAbschiebegewahrsambefundenbzw. dortversuchthätten,sichausangstvoreinerabschiebungdaslebenzunehmen,antwortetedieintegrationsbeauftragtederbundesregierungnämlich,ihr lägen keine exakten Daten vor (Bundestagsdrucksache 16/8646). Vorbemerkung der Bundesregierung DerVollzugderAbschiebungshaftistnachdergrundgesetzlichenKompetenzverteilung Sache der Länder. DieGroßeAnfragewurdedenLändernmitderBitteumÜbermittlungderfür diebeantwortungdereinzelnenfragenerforderlichenangabenzugeleitet.die AntwortderBundesregierungberuhtaufdenseitensderLänderübermittelten Angaben. SoweitdieAntwortennachfolgend unbekannt lauten,istdies wennnichts anderesvermerktist daraufzurückzuführen,dassabgefragtedatendurchdie Bundesländer statistisch nicht erfasst wurden. Von [ ] umfassteergänzungenzuländerangabenwurdenausgründender besseren Verständlichkeit durch die Bundesregierung eingefügt. DasBayerischeStaatsministeriumdesInnernweisteinleitenddaraufhin,dass diedarstellungdesfalleseinesäthiopischengefangenen,dersichinabschiebungshaftam26.oktober2006inderjustizvollzugsanstaltmünchengetötet habensoll,indereingangspassagedergroßenanfragefalschsei.diesergefangenehabesichnichtinabschiebungshaft,sondernwegendesverdachtsdes versuchten Totschlags in Untersuchungshaft befunden.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WievielePersonenbefandensichzumStichtag31.Dezember2007ineiner deutschenabschiebehaftanstalt (bitteaufschlüsselnnachbundesländern, GeschlechtundAltersgruppeninfolgenderGliederung:unter16Jahre, 16 bis 18 Jahre, 18 bis 59 Jahre, 60 Jahre und älter)? Die Länder haben Folgendes mitgeteilt: insges.männl.weibl. <16 16 bis <18 18 bis <60ab 60 BW unbek.unbek. BY unbek.unbek.unbek.unbek. BE BB HB HH HE* MV NI NWunbek.unbek.unbek.unbek RP unbek.unbek. SL SN ST SH TH *DieAngabendesHessischenMinisteriumsderJustizbeziehensichaufdieEinrichtungfürAbschiebungshaftOffenbach;Abschiebungshäftlinge,welcheinanderenAnstalteninhaftiertwaren,wurden statistisch nicht erfasst. 2. Wie viele Personen saßen in den Jahren 2005 bis 2007 a) länger als drei Monate, b) länger als sechs Monate, c) länger als zwölf Monate, d) länger als 17 Monate ineinerdeutschenabschiebehaftanstalt (bitteaufschlüsselnnachbundesländern,geschlechtundaltersgruppeninfolgendergliederung:bis 16 Jahre, 16 bis 18 Jahre, 18 bis 59 Jahre, 60 Jahre und älter)?

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Die Länder haben Folgendes mitgeteilt: Zu Frage 2a: 3 bis < 6 Monate insges.männl.weibl. <16 16 bis <18 18 bis <60ab 60 BW unbek.unbek.unbek.unbek. BYunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. BE BB HB HHunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. HE* MV NIunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. NW unbek.unbek.unbek.unbek. RP unbek.unbek. SL SN79unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. ST SH TH Zu Frage 2b: 6 bis < 12 Monate insges.männl.weibl. <16 16 bis <18 18 bis <60ab 60 BW2120 1unbek.unbek.unbek.unbek. BYunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. BE BB HB HHunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. HE* MV NIunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. NW unbek.unbek.unbek.unbek. RP unbek.unbek. SL SN **unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. ST SH TH

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/11384 Zu Frage 2c: 12 bis < 17 Monate insges.männl.weibl. <16 16 bis <18 18 bis <60ab 60 BW BYunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. BE BB HB HHunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. HE* MV NIunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. NW 3 3 0unbek.unbek.unbek.unbek. RP unbek.unbek. SL SN **unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. ST SH TH Zu Frage 2d: > 17 Monate insges.männl.weibl. <16 16 bis <18 18 bis <60ab 60 BW BYunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. BE BB HB HHunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. HE* MV NIunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. NW 3 3 0unbek.unbek.unbek.unbek. RP unbek.unbek. SL SN **unbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. ST SH TH **DieAngabendesHessischenMinisteriumsderJustizbeziehensichaufdieEinrichtungfürAbschiebungshaftOffenbach;Abschiebungshäftlinge,welcheinanderenAnstalteninhaftiertwaren,wurden statistisch nicht erfasst. **Sachsen-AnhalthatdieZahlenfüreinelängeralssechsMonateandauerndeAbschiebungshaftnichtin weitere Zeitintervalle unterteilt; insgesamt wurden zu den Fragen 2b bis 2d 388 Personen gemeldet.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3.InwelchenBundesländernwerdenauchJustizvollzugsanstaltenzurDurchführung der Abschiebehaft genutzt? Nach eigenen Angaben trifft dies auf folgende Länder zu: Baden-Württemberg,Bayern,Bremen,Hamburg,Hessen,Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz,Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen 4. Wie viele ausreisepflichtige Personen saßen in den Jahren 2005 bis 2007 a)ineinrichtungen,diealleinzurdurchführungderabschiebehaftgenutzt werden bzw. b)injustizvollzugsanstalten,dieauchzurdurchführungderabschiebehaft genutzt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Folgende Antworten wurden seitens der Länder übermittelt: AbschiebungshaftanstaltJVA BW BYunbek.unbek. BE BB HB298 0 HH 0unbek. HE MV 0342 NI NW RP92620 SL406 8 SN ST 0421 SH930 83* TH 0163 *SH: FürdasJahr2005warderJVALübeckeineErfassungderDatenaustechnischenGründennicht mehr möglich.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2005 bis 2007 a) Vorbereitungshaft ( 62 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz) bzw. b) Sicherungshaft ( 62 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz) angeordnet (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Hierzu haben die Länder mitgeteilt: Vorbereitungshaft 2005 Vorbereitungshaft 2006 Vorbereitungshaft 2007 Sicherungshaft 2005 Sicherungshaft 2006 Sicherungshaft 2007 BWunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. BYunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. BEunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. BBunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. HB HHunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. HEunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. MV NIunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. NWunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. RPunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. SL SN ST SHunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. THunbek.unbek.unbek WievielenAbschiebungengingnachErkenntnisderBundesregierungin den Jahren 2005 bis 2007 die Verhängung von Abschiebehaft voraus? WievieleAbschiebungenerfolgtenohnevorherigeVerhängungvonAbschiebehaft (bitte jeweils nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? Seitens der Länder wurde mitgeteilt: 2005 mit Haft 2006 mit Haft 2007 mit Haft 2005 ohne Haft 2006 ohne Haft 2007 ohne Haft BW BYunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. BE /146*149/123*131/78* BB unbek.unbek.unbek. HB HH HEunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. MV NI /519**133/509**75/271** NW***

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode RP SL SN ST SHunbek.unbek.unbek.unbek.unbek.unbek. TH *** Auch in diesen Fällen wurde die Abschiebungshaft angeordnet; die Abschiebung erfolgte jedoch aus der Strafhaft/ohne Haftvollzug. *** Aus der Strafhaft/Aus der Freiheit *** Die Zahlen beinhalten nicht die Fälle, in denen den Abschiebungen Strafhaft vorausging. 7.InwievielenFällenwurdenindenJahren2005bis2007Personenwegen UndurchführbarkeitderAbschiebungausderAbschiebehaftentlassen (bitte nachjahrensowiebundes-undherkunftsländernderbetroffenensowie der jeweiligen Haftdauer aufschlüsseln)? Die Länder haben mitgeteilt: BWunbek.unbek. unbek. BYunbek.unbek.unbek. BEunbek.unbek.unbek. BBunbek.unbek.unbek. HB* HHunbek.unbek.unbek. HE** MV** NI* NW*** RPunbek.unbek.unbek. SL** SN** ST* SH** TH** *** Herkunftsländer und Haftdauer werden insoweit statistisch nicht erfasst. *** Vgl. die nachfolgenden, nach Ländern sortierten Anlagen. *** Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf männliche Abschiebungsgefangene, vgl. insoweit die nachfolgende Anlage. I. Ü. erfolgte keine statistische Erhebung der entsprechenden Daten. DieAufschlüsselungnachHerkunftsländernundHaftdauer soweitstatistisch erfasst ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten:

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/11384 Hessen hat die nachstehenden Angaben übermittelt: 2005: a) männliche Abschiebungsgefangene: Anzahl der Abschiebungsgefangenen 135 Herkunftslanddavon: b) weibliche Abschiebungsgefangene unter 3 Monate länger als 3 Monate länger als 6 Monate länger als 12 Monate länger als 17 Monate Ohne Angabe der Haftdauer 1Afghanistan Algerien Ghana Liberia Marokko Serbien Vietnam nicht mehr ermittelbar Gesamt Anzahl der Abschiebungsgefangenen Herkunftslanddavon: unter 3 Monate länger als 3 Monate länger als 6 Monate länger als 12 Monate länger als 17 Monate 1Armenien Kamerun Lettland Liberia Nigeria Russland Serbien Singapur Sudan Türkei Uganda Ukraine Gesamt

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2006: a) männliche Abschiebungsgefangene Anzahl der Abschiebungsgefangenen Herkunftslanddavon: unter 3 Monate länger als 3 Monate länger als 6 Monate länger als 12 Monate länger als 17 Monate Ohne Angabe der Haftdauer 1Ägypten Afghanistan Algerien Arabische Republik Aserbeidschan Äthiopien Bosnien China Ecuador Eritrea Georgien Guinea Indien Irak Israel Libanon Liberia Marokko Mazedonien Moldawische Republik Pakistan Philippinen Russland Serbien- Montenegro Tunesien Türkei Ukraine Uganda Vietnam nicht mehr ermittelbar Gesamt

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/11384 b) weibliche Abschiebungsgefangene Herkunftslanddavon: unter 3 Monate länger als 3 Monate länger als 6 Monate länger als 12 Monate länger als 17 Monate Anzahl der Abschiebungsgefangenen 1Ghana Kamerun Liberia Marokko Moldawische Republik Nigeria Serbien- Montenegro Türkei Usbekistan Gesamt

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2007: a) männliche Abschiebungsgefangene Herkunftslanddavon: unter 3 Monate länger als 3 Monate länger als 6 Monate länger als 12 Monate länger als 17 Monate ohne Angabe Anzahl der Abschiebungsgefangenen 1Ägypten Afghanistan Albanien Algerien Arabische Republik Äthiopien Bosnien- Herzegowina Eritrea Ghana Guinea Indien Iran Irak Kirgistan Kongo Libanon Liberia Marokko Mazedonien Moldawische Republik Nepal Nigeria Pakistan Palästina Russland Senegal Serbien- Montenegro Somalia Türkei Ukraine Venezuela Vietnam nicht mehr ermittelbar Gesamt

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/11384 b) weibliche Abschiebungsgefangene Herkunftslanddavon: unter 3 Monate länger als 3 Monate länger als 6 Monate Mecklenburg-Vorpommern hat die nachstehenden Angaben übermittelt: IndenJahren2005bis2007wurdenPersonennachfolgenderHaftdauerwegen Undurchführbarkeit der Abschiebung aus der Abschiebungshaft entlassen: EntlassungvonPersonenausderAbschiebungshaftwegenUndurchführbarkeit der Abschiebung: länger als 12 Monate länger als 17 Monate 1Armenien China Georgien Iran Irak Anzahl der Abschiebungsgefangenen Serbien- Montenegro Türkei Zentralafrika Gesamt unter 3 Monate über 3 Monate über 6 Monate über 12 Monate über 17 Monate 0 0 0

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode HerkunftvonPersonen,dieohneAbschiebungausderAbschiebehaftentlassen wurden: 2005 Vietnam 11 Algerien 4 Bosnien-Herzegowina 4 Türkei 3 Aserbaidschan 2 Ghana 2 Jugoslawien 2 Ukraine 2 Afghanistan 1 Ekuador 1 Irak 1 Iran 1 Kamerun 1 Russland 4 Serbien 1 Sri-Lanka Vietnam 4 Togo 3 Algerien 2 Serbien 2 Türkei 2 Weißrussland 2 Benin 1 Ghana 1 Georgien 1 Irak 1 Iran 1 Jugoslawien 1 Rumänien 1 Russland 1 Syrien 1

15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/ Russland 4 Georgien 3 Mongolei 3 Togo 3 Armenien 2 Türkei 2 Ukraine 2 Vietnam 2 Ghana 1 Irak 1 Pakistan 1 Nordrhein-WestfalenhatzudenHerkunftsländernundderHaftdauerdermännlichenAbschiebungshäftlinge,diewegenUndurchführbarkeitderAbschiebung ausderabschiebungshaftentlassenwurden,dienachstehendenangaben übermittelt: Land Gesamt Gef.HafttageGef.HafttageGef.Hafttage Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Armenien Aserbaidschan Äthiopien Australien Bangladesch Belarus Belgien Benin Bosnien-Herzegowina Brasilien Burkina Faso China, Volksrepublik Côte d Ivoire Ecuador Eritrea Gambia Georgien Ghana

16 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Land Gesamt Gef.HafttageGef.HafttageGef.Hafttage Guinea Guinea-Bissau Griechenland Indien Irak Iran, Islam. Republik Israel Jamaika Jemen, Demokr. Rep Jordanien Jugoslawien Kamerun Kanada Kasachstan Katar Kenia Kongo, Dem. Rep Kongo, Volksrep Kosovo Kuba Kroatien Libanon Liberia Libysch Arab. Dsch Litauen Mali Marokko Mazedonien Mexiko Moldau, Rep Montenegro Nepal Niger Nigeria Pakistan Palästina Phlippinen Polen Portugal Ruanda Rumänien

17 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17 Drucksache 16/11384 Land Gesamt Gef.HafttageGef.HafttageGef.Hafttage Russische Förderation Saudi-Arabien Serbien Serbien-Montenegro Sierra Leone Simbabwe Somalia Sri Lanka Südafrika Sudan Syrien, Arab. Rep Tansania Togo Tunesien Türkei Ukraine ungeklärt Usbekistan Venezuela Vietnam Gesamt

18 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode SaarlandhatzudenAbschiebungshäftlingen,diewegenUndurchführbarkeit derabschiebungausderabschiebungshaftentlassenwurden,dienachstehenden Angaben übermittelt: 2005 Herkunftsland Haftdauer in Tagen je Fall Algerien 42, 70, 446 China 177, 177, 177, 273 Indien58, 81 Italien10 Kongo46 Libanon 10, 197, 257 Marokko91 Moldau60 Pakistan10 Russische Förderation 43, 51, 57 Senegal148 Serbien-Montenegro 2, 5, 27 Sri Lanka91 Syrien8, 42 Togo 3 Tunesien338 Türkei Herkunftsland Haftdauer in Tagen je Fall Algerien 68, 448, 448 China 34, 34, 91, 91 Ghana51 Indien366 Irak12 Libanon91 Liberia 9 Pakistan286, 363 Rumänien 5 Serbien 27, 42, 56, 93 Syrien6, 7 Türkei 4, 4, 6, 15, 23, 25, 51 Ungeklärt433

19 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 19 Drucksache 16/ Herkunftsland Haftdauer in Tagen je Fall Benin184 Burkina Faso60, 225 Ecuador33 Indien 63, 179, 182, 183, 260, 450 Cote d Ivoire30 Kongo 5 Liberia10 Nigeria204 Pakistan90 Russische Förderation 30, 32, 75, 112 Serbisch70, 140 Sierra Leone48, 267 Türkei 15, 52, 105 Ungeklärt52, 55 Vietnam135 SachsenhatzudenAbschiebungshäftlingen,diewegenUndurchführbarkeitder AbschiebungausderAbschiebungshaftentlassenwurden,dienachstehenden Angaben übermittelt: 2005 HerkunftslandAnzahl Haftdauer in Monaten D < 1 1 < D < 3 3 < D < 6 D > 6 Albanien 1 1 Algerien Bosnien 1 1 Bosnien-Herzeg. 2 2 China Georgien 1 1 Ghana Guinea-Bissau Indien Irak Kasachstan Kuba Libanon Libyen Marokko Mauretanien 1 1 Moldau 3 2 1

20 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Mongolei Nigeria Pakistan Rumänien 1 1 Russ.Föderation Senegal 1 1 Serb.-Montenegro 3 3 Sierra Leone 1 1 Sudan 1 1 Tunesien 1 1 Türkei Ukraine ungeklärt 1 1 Vietnam Weißrussland HerkunftslandAnzahl Haftdauer in Monaten D < 1 1 < D < 3 3 < D < 6 D > 6 Ägypten 1 1 Algerien Armenien 3 3 Äthiopien 1 1 Bangladesch 1 1 Bosnien-Herzeg. 1 1 China 2 2 Georgien 3 3 Indien 1 1 Irak Kongo 1 1 Libanon Liberia 1 1 Libyen 1 1 Mazedonien Mongolei Nigeria 1 1 Pakistan 1 1 Palästina 1 1 Russ.Föderation Serb.-Montenegro 3 2 1

21 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 21 Drucksache 16/11384 HerkunftslandAnzahl Haftdauer in Monaten D < 1 1 < D < 3 3 < D < 6 D > 6 Südafrika 1 1 Sudan Tunesien Türkei Ukraine Vietnam Weißrussland HerkunftslandAnzahl Haftdauer in Monaten D < 1 1 < D < 3 3 < D < 6 D > 6 Albanien 1 1 Algerien Armenien 1 1 China 1 1 Guinea 1 1 Indien Irak1313 Kirgistan 1 1 Libanon 1 1 Liberia 1 1 Marokko 1 1 Moldau 1 1 Mongolei 1 1 Pakistan 6 6 Palästina 1 1 Russ. Föderation Senegal 1 1 Serbien 2 2 Serbien-Montenegro 1 1 Somalia 1 1 Sri Lanka 1 1 Südkorea 1 1 Tunesien 2 2 Türkei Ukraine 1 1 Vietnam

22 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode SchleswigHolsteinhatzudenAbschiebungshäftlingen,diewegenUndurchführbarkeitderAbschiebungausderAbschiebungshaftentlassenwurden,die nachstehenden Angaben übermittelt: 2005 HerkunftslandAnzahl Aufenthaltsdauer in Tagen Indien 143 Irak Iran Liberia 165 Moldawien 141 Nepal Senegal 124 Serbien-Montenegro Somalia Syrien 126 Togo 127 Tschad 188 Tunesien 110 Türkei Ukraine 192 ungeklärt 129 Gesamtsumme HerkunftslandAnzahl Aufenthaltsdauer in Tagen Ghana 1 4 Angola 1182 ungeklärt Türkei Pakistan 190 Russland 1 9 Irak Nigeria 173 Syrien 120 Aserbaidschan 1 2 Rumänien 1 2 Afghanistan Serbien-Montenegro 1 4 Togo 128 Somalia 146 Ägypten 1146 Portugal 113 Iran 1 3 Summe32

23 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 23 Drucksache 16/ HerkunftslandAnzahl Aufenthaltsdauer in Tagen Irak Serbien-Montenegro 125 Ägypten 192 Argentinien 122 Marokko 1 2 Togo 181 Guinea 186 ungeklärt Türkei Serbien Vietnam 1 8 Ghana 176 Summe31 8.InwievielenFällenbefandensichindenJahren2005bis2007Schwangere,ElternmitminderjährigenKindern,unbegleiteteMinderjährigebzw. traumatisiertepersonenwielangeineinerdeutschenabschiebehaftanstalt (bitte aufschlüsseln)? Die Länder haben folgende Angaben übermittelt: Schwangere Eltern mit minderjährigen Kindern unbegl. Minderjährige *ZuderHaftdauerderschwangerenAbschiebungshäftlingehabendieLänder die nachstehenden Angaben übermittelt: BW: unbekannt BB: 3, 5, 8, 18, 26, 51 bzw. 73 Tage; traumatisierte Pers. BW5* 03**unbek. BYunbek.unbek.unbek.unbek. BEunbek.unbek.155***unbek. BB7* 034** 0 HB1* HHunbek.unbek.unbek.unbek. HEunbek.unbek.unbek.unbek. MV 0 06** 0 NIunbek.unbek.unbek.unbek. NW19*unbek.86**unbek. RP3*unbek.3**unbek. SL1* 03** 0 SNunbek.unbek.65**unbek. ST1*unbek. 0unbek. SH 0unbek.22**unbek. TH 0unbek.unbek.unbek.

24 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode HB: 22 Tage; NW: 2*6, 8, 9, 14, 2*17, 19, 2*20, 29, 30, 31, 32, 37, 63, 75, 89, 132 Tage; RP: 5, 40, 91 Tage; SL: 93 Tage; ST: 15. Oktober bis 5. November 2006 **ZuderHaftdauerderunbegleitetenminderjährigenAbschiebungshäftlinge haben die Länder die nachstehenden Angaben übermittelt: BW: unbekannt BB < 3 Mo.:32; 3-5 Mo.: 1; > 6 Mo.: 1; MV: 16, 4*40 bzw. 94 Tage; NW:2005:48Mj.,durchschnittl.32Tage;2006:24Mj.,durchschnittl.40 Tage; 2007: 14 Mj., durchschnittl. 19,5 Tage; RP: 3, 26, 85 Tage; SL: 93, 132, 142 Tage; SN: 47* < 1 Monat, 15* < 3 Monate, 3* < 6 Monate; SH: unbekannt ***BerlinhatbezüglichderunbegleitendenminderjährigenAbschiebungshäftlinge die folgenden Angaben übermittelt: 2005: 15-Jährige: 2 16-Jährige: 8 17-Jährige: : 14-Jähriger: 1 15-Jähriger: 1 AnzahlVerweildauer 11 Tag 182 Tage AnzahlVerweildauer 61 Tag 19 Tage 1167 Tage AnzahlVerweildauer 91 Tag 29 Tage 131 Tage 146 Tage AnzahlVerweildauer 111 Tage AnzahlVerweildauer 11 Tag

25 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 25 Drucksache 16/ Jährige: 8 AnzahlVerweildauer 20 Tage 51 Tag 131 Tage 17-Jährige: 58 AnzahlVerweildauer 20 Tage 201 Tag 22 Tage 16 Tage 17 Tage 38 Tage 510 Tage 118 Tage 220 Tage 121 Tage 322 Tage 125 Tage 226 Tage 129 Tage 133 Tage 134 Tage 136 Tage 142 Tage 143 Tage 149 Tage 150 Tage 154 Tage 156 Tage 163 Tage 185 Tage 1113 Tage 1162 Tage 2007: 12-Jähriger: 1 AnzahlVerweildauer 11 Tag 14-Jähriger: 1 AnzahlVerweildauer 11 Tag

26 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15-Jährige: 6 AnzahlVerweildauer 61 Tag 16-Jährige: 12 AnzahlVerweildauer 81 Tag 216 Tage 130 Tage 174 Tage 17-Jährige: 44 AnzahlVerweildauer 100 Tage 271 Tag 19 Tage 212 Tage 116 Tage 129 Tage 157 Tage 184 Tage 9.InwelchenBundesländerngibtesinAbschiebeeinrichtungenBetreuungsmöglichkeiten welcher Art a)für Schwangere, b) für Eltern mit minderjährigen Kindern, c)für unbegleitete Minderjährige, d)für traumatisierte Personen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? DievorstehendeFragewurdedenLändernübermittelt.Hierzusindfolgende Antworten ergangen: Zu Frage 9a Schwangere Baden-Württemberg: SchwangereAbschiebungsgefangeneerhaltendieselbeumfangreicheBetreuungwieschwangereStraf-undUntersuchungsgefangene,namentlichdienotwendigeärztlicheVersorgung,BetreuungdurchdensozialenDienstsowiebei Bedarf durch den psychologischen Dienst. Bayern: [zu den Fragen 9a bis d] DainBayernAbschiebungshaftindenJustizvollzugsanstaltenvollzogen wird,stehtdortdenanschiebungsgefangenenselbstverständlichdasumfassendebetreuungsangebotderanstaltenoffen.dadurchisteinequalifizierte BetreuungderBetroffenendurchspeziellhierfürausgebildetesFachpersonal

27 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 27 Drucksache 16/11384 gewährleistet.indenjustizvollzugsanstaltenstehennebendenqualifizierten VollzugsbedienstetenverschiedeneFachdienstewieÄrzte,Psychologen,Lehrer, Sozialarbeiter oder Geistliche für eine Betreuung zur Verfügung. Berlin: PsychologischeundärztlicheBetreuung.Abdem6.Schwangerschaftsmonat bzw. bei Komplikationen erfolgt die Entlassung. Brandenburg: TäglichemedizinischeBetreuungdurchmedizinischesPersonalvorOrtbzw. durch Fachärzte in der Stadt Eisenhüttenstadt. Bremen: [zu den Fragen 9a bis d]: DurchErlassistgeregelt,dasseineInhaftnahmederinderFragegenannten Personengruppenentwedergrundsätzlichausgeschlossenoderaufbesondere Ausnahmefällebeschränktist (siehefrage10).imfallederinhaftnahmeerfolgt eine Betreuung durch Sozialarbeiter. Hamburg: [zu den Fragen 9a bis d] DengenanntenPersonengruppenstehensämtlicheBetreuungsangebotezur Verfügung,dieindenJustizvollzugsanstaltenfürdieStrafgefangenenbereitgehalten werden: ärztlicherdienst,einschließlichpsychiatrischerundgynäkologischerversorgung, BetreuungdurchpsychologischePsychotherapeuten,Sozialpädagogen,Erzieher und Pädagogen, BeratunginausländerspezifischenAngelegenheitendurchdafürbesonders qualifizierte Bedienstete (Ausländerberater), seelsorgerischebetreuungfürchristendurchanstaltsgeistliche;angehörigeandererreligionenwerdenaufwunschbeiderkontaktaufnahmemit einem Seelsorger unterstützt. Hessen: InderEinrichtungfürAbschiebungshaftOffenbachwirdlediglichAbschiebungshaftanmännlichenPersonenvollzogen.FrauensowieweiblicheJugendlicheundHeranwachsendewerdeninderJustizvollzugsanstaltfürFrauen, FrankfurtamMainIIIuntergebracht.DortstehenihnenimFalleeinerSchwangerschaftdieBetreuungsmöglichkeitenderJustizvollzugsanstaltfürFrauenzur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern: [zu den Fragen 9a bis d] InMecklenburg-VorpommernerfolgtdieAbschiebungshaftinderJVA Bützow.EinegemeinsameUnterbringungvonElternmitihrenminderjährigen Kindernisthiernichtvorgesehen.DeshalbwirdgrundsätzlichnureinElternteil inhaftgenommen.imübrigenwerdeninderjvabützowauchnurmännliche PersoneninAbschiebungshaftuntergebracht.SofernfürweiblichePersonen Abschiebungshaftangeordnetwird,werdendieseinAbschiebungshafteinrichtungen/JustizvollzugsanstaltenandererBundesländer,überwiegendinEisenhüttenstadt (Brandenburg),untergebracht.WelcheBetreuungsmöglichkeitenin denaschiebungshafteinrichtungenoderjustizvollzugsanstaltenderanderen Bundesländer zur Verfügung gestellt werden, ist nicht bekannt.

28 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode InderJVABützoworientiertsichdievollzugliche,soziale,seelsorgerischeund psychologischebetreuungamstandardfürstrafgefangene.danebenwerden dieabschiebungshäftlingeauchdurcheinenmitarbeiterdesdiakonischen WerkesderEvangelisch-LutherischenLandeskircheaufgrundentsprechender vertraglichervereinbarungunddurcheinenmitarbeiterdesamtesfürmigrationundflüchtlingsangelegenheitendeslandesamtesfürinnereverwaltung betreut.diemedizinischebetreuungwirddurchdenmedizinischendienstder JVA sichergestellt. Niedersachsen: [zu den Fragen 9a bis d] InNiedersachsengibteskeinebesonderenBetreuungsmöglichkeitenfürdiese Personengruppe.JederBedienstetederAnstaltistzurBetreuungdesPersonenkreisesbereit.InsbesonderesinddiesderAnstaltspsychologe,dieSozialarbeiter,Drogenberater.EswirdvondenBedienstetenzujedergewünschtenInstitutionKontakthergestelltz.B.Jugendämter,Familie,KommunalerSozialdienst, Ausländerbehörde usw. Nordrhein-Westfalen: [zu den Fragen 9a bis d] DasumfangreicheBetreuungsangebotderAbschiebungshaftkommtallen genannten Gefangenengruppen zugute. Hierbei sind insbesondere zu nennen: AllgemeinmedizinischeAufnahmediagnostik,VersorgungundBetreuung der Inhaftierten Fachärztliche,auchgynäkologischeUntersuchungenundBehandlungen durch niedergelassene Arzte und Ambulanzen Seelsorgerische Maßnahmen Einzelfallhilfen, Kriseninterventionen und Case Management (Sozialdienst) NiederschwelligeAngebotewieBeschäftigung-,Handarbeits-,Gesprächs-, Entspannungs- und Freizeitgruppen (Sozialdienst) Möglichkeiten des gemeinschaftlichen Kochens Freizeitgruppen großzügige Besuchsregelungen Rheinland-Pfalz: [zu den Fragen 9a bis d] PsychiatrischeundpsychologischeBeratung,BetreuungundKrisenintervention ProblembezogeneBeratungs-undBetreuungsgesprächedurcheinenSozialdienst DiemedizinischeundsozialeBetreuungderinderrheinland-pfälzischenGewahrsamseinrichtungfürAusreisepflichtigeuntergebrachtenPersonenwird durchlandespersonalundüberverträgemiteinemwohlfahrtsverbandbzw.einemprivatenanbietersichergestellt.medizinischeuntersuchungen,dienicht indergewahrsamseinrichtungfürausreisepflichtigeerfolgenkönnen,werden beientsprechenderindikationdurchüberweisungzuentsprechendenfachärztenoderpsychologenveranlasst.beivorliegendermedizinischerindikationerfolgt die Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Fachklinik. Saarland: DiemedizinischeundsozialeBetreuungderinderGfAuntergebrachtenPersonenwirddurchdendortigenSozialdienstsowiedurchexterneKräfteüber VerträgemiteinemWohlfahrtsverbandbzw.einemprivatenAnbietersichergestellt.SofernmedizinischeUntersuchungennichtinderGfAerfolgenkönnen,

29 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 29 Drucksache 16/11384 werdendiebetroffenenzuentsprechendenfachärztenoderpsychologenüberwiesen.beivorliegendermedizinischerindikationerfolgtdiebehandlungin einem Krankenhaus oder einer Fachklinik. Sachsen: [zu den Fragen 9a bis d] ImFreistaatSachsenwirddieAbschiebungshaftimWegederAmtshilfefür dassächsischestaatsministeriumdesinnenindenjustizvollzugsanstalten durchgeführt.gemäß 8Abs.2FreiEntzGi.V.m. 171StVollzGgeltendie BestimmungendesStrafvollzugsgesetzesfürdieAbschiebungsgefangenenentsprechend.AbschiebungsgefangenewerdenindenJustizvollzugsanstaltenvon denbedienstetendesallgemeinenvollzugsdienstes,sozialarbeitern,psychologen,ärztenundseelsorgerndesjustizvollzugssowievonehrenamtlichenmitarbeiternbetreut.insbesonderebekommensiemedizinischeversorgungund psychologischehilfe,könnenfreizeitangebotederjustizvollzugsanstaltwahrnehmen,besuchempfangen,inderanstalteinkaufenundsichzudiesem Zweck Geld einzahlen lassen. Sachsen-Anhalt: ExterneBeratungdurchProFamilia,medizinischeVersorgungdurchdenAnstaltsarzt. Schleswig-Holstein: [zu den Fragen 9a und b] InSchleswig-HolsteingibtesderzeitkeineEinrichtungfürweiblicheAbschiebungshaftgefangene.AufgrundeinerVerwaltungsvereinbarungmitdem LandBrandenburgerfolgtderenUnterbringunginderAbschiebungshafteinrichtungEisenhüttenstadt.DerErlassdesInnenministeriumsdesLandes Schleswig-Holsteinvom25.Februar2008 (IV )sieht vor,dassbeischwangerenfrauendieverhältnismäßigkeitderhaftanordnung besonderszuüberprüfenistundabdemsechstenschwangerschaftsmonatvon derbeantragungderhaftabzusehenist.beimütternmitkindernunter10jahrensowiebeikindernundjugendlichenunter16jahrenistvonderbeantragungvonabschiebungshaftabzusehen.beifamilienmitkindernistzuvermeiden,dassbeideelternteilegleichzeitiginabschiebungshaftgenommen werden.istdiehaftindenbeidenzuletztgenanntenfällenunumgänglich,sind dieverfahrensovorzubereiten,dassdiehaftinderregelnichtmehrals5tage andauert.istdervollzugderabschiebungshaftmitdertrennungvonmutter undkindverbunden,istvoreinerinhaftierungdurchabstimmungmitdemjugendamt sicherzustellen, dass dem Kindeswohl Rechnung getragen wird. Thüringen: [zu den Fragen 9a bis d] InderJustizvollzugsanstaltGoldlautersindnurmännlicheAbschiebungsgefangeneuntergebracht.SofernAbschiebungsgefangenetraumatisiertseinsollten,erfolgteineerforderlicheBetreuungdurchdenpsychologischenDienstder Justizvollzugsanstalt Goldlauter. Zu Frage 9b Eltern mit minderjährigen Kindern Baden-Württemberg: BetreuungsmöglichkeitenfürElternmitminderjährigenKindernsindnicht vorgesehen. Bayern: siehe Antwort zu Frage 9a

30 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Berlin: GetrennteUnterbringunginFamilienzimmernggf.mitbesondererBeobachtung.Unabhängigdavonsteheneineseelsorgerische,psychologischeundeine soziale Betreuung für alle Insassen zur Verfügung. Brandenburg: Entfällt.ElternmitminderjährigenKindernwerdennichtinderAbschiebungshafteinrichtung untergebracht. Bremen: siehe Antwort zu Frage 9a Hamburg: siehe Antwort zu Frage 9a Hessen: ElternmitihrenminderjährigenKindernsindimhessischenJustizvollzug nicht untergebracht. Mecklenburg-Vorpommern: siehe Antwort zu Frage 9a Niedersachsen: siehe Antwort zu Frage 9a Nordrhein-Westfalen: siehe Antwort zu Frage 9a Rheinland-Pfalz: siehe Antwort zu Frage 9a Saarland: EineUnterbringungvonElterngemeinsammitminderjährigenKindernist nicht vorgesehen. Sachsen: siehe Antwort zu Frage 9a Sachsen-Anhalt: BeratungundBetreuungdurchdasJugendamtsowiedenSozialenDienstder Anstalt. Schleswig-Holstein: siehe Antwort zu Frage 9a Thüringen: siehe Antwort zu Frage 9a Zu Frage 9 c) unbegleitete Minderjährige Baden-Württemberg: ImHinblickdarauf,dassinderRegelkeineMinderjährigeninAbschiebungshaft genommen werden, werden keine Betreuungsmöglichkeiten vorgehalten. Bayern: siehe Antwort zu Frage 9a Berlin: siehe Antwort zu Frage 9a Brandenburg: BetreuungerfolgtdurcheinenVormundunddurchausgebildeteSozialarbeiter in der Einrichtung. Bremen: siehe Antwort zu Frage 9a Hamburg: siehe Antwort zu Frage 9a

31 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 31 Drucksache 16/11384 Hessen: MännlicheJugendlicheundHeranwachsendeinAbschiebungshaftwerdenin denjugendanstaltenwiesbadenundrockenberguntergebracht.ihnenstehen dortdiebehandlungs-undbetreuungsmöglichkeitendesjugendvollzugszur Verfügung. Mecklenburg-Vorpommern: siehe Antwort zu Frage 9a Niedersachsen: siehe Antwort zu Frage 9a Nordrhein-Westfalen: siehe Antwort zu Frage 9a und: FürminderjährigeInhaftiertewirdeinindividuellerBetreuungsplanerstellt, umdieteilnahmediesespersonenkreisesansport-undfreizeitmaßnahmensowiearbeitsicherzustellen.jedemminderjährigenwirdeinbetreuerzugeordnet,derihntäglichaufsuchtundinderhaftzeitbegleitet.beibedarfwirdpsychologischinterveniert.fernerwirddasörtlichzuständigejugendamtbeteiligt und es erfolgt eine Information des Jugendamts am früheren Aufenthaltsort. Rheinland-Pfalz: siehe Antwort zu Frage 9a Saarland: MinderjährigePersonenausdemSaarlandwerdeninderGfARheinland-Pfalz nicht aufgenommen. Sachsen: siehe Antwort zu Frage 9a Sachsen-Anhalt: Entfällt (siehe Antwort zu Frage 8) Schleswig-Holstein: DerErlassdesInnenministeriumsvom25.Februar2008siehtvor,dassbei Jugendlichen,diedas16.abernochnichtdas18.Lebensjahrvollendethaben, einhaftantragnurgestelltwerdensoll,wenndiehaftfürdiesicherungderabschiebungunabdingbarerscheint.dieausländerbehördemussdahervorabin AbstimmungmitdemzuständigenJugendamtklären,obeineanderweitigeUnterbringung i. S. d. 42 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII möglich und geeignet ist. Seit1.Januar2008werdenJugendlicheinderAbschiebungshafteinrichtungin Rendsburg (AHE)untergebracht.InderAHEwerdenausschließlichmännliche Abschiebungsgefangeneuntergebracht.DieBeratungsangeboteinderAHE werdenvonnichtregierungsorganisationensowiedemlandesamtfürausländerangelegenheitenübernommen.ergebensichproblememitderverständigung, werden Dolmetscher hinzugezogen. SeitdemJahr2004bietetderDiakonievereinMigrationdasEU-geförderteProjekt FlüchtlingsberatunginderAbschiebungshafteinrichtungSchleswig-Holstein EinzelberatungundVernetzungmitZielländern an.zielderberatung istes,überdieengeverzahnungmitallenaneinerhaftundhaftdurchführung beteiligtenbehördendenaufenthaltderinhaftiertennachhaltigzuverkürzen. DenGefangenensolleinschnellerZugangzurVerfahrensberatungermöglicht werden.übereinekontinuierlicheundvertrauensvollepsychosozialeundsozialebertreuungisteineverringerungvonangst,isolierungundunsicherheit unterdenabschiebungshäftlingenundsomitabbauvonspannungenzuerreichen.spezielleberatungsangebotefürjugendlichesindbishernichteingerichtetworden.zunächstsollbeobachtetwerden,wievielejugendlicheindereinrichtungdurchschnittlichuntergebrachtwerdenmüssenundwiederenhaftzeit verläuft.angebotefüreinejugendgerechtefreizeitgestaltungstehenbereitszur

32 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Verfügung (z.b.fuß-undvolleyballsowiebadmintonundschachimfreistundenhof,tischfußball,tischtennisplatte).darüberhinausrichtensichdie BetreuungsangebotederMitgliederdesArbeitskreisesAbschiebungshaftder Ev.-Luth.ChristkirchengemeindeRendsburg-Neuwerk,dieinderAnstaltangebotenwerden,auchandieJugendlichen.DerSchwerpunktderArbeitliegtbei einemwöchentlichenbesuchsdienstinderahe.diemitgliederdesarbeitskreisessorgenfüreinenreichhaltiggedecktenkaffeetischundsprechenmit dengefangenen (außerindeutschauchinenglisch,französischundrussisch).zweimitgliederdesarbeitskreisesbietendarüberhinauseinmalinder Woche Deutschunterricht an. Thüringen: siehe Antwort zu Frage 9a Zu Frage 9d traumatisierte Personen Baden-Württemberg: TraumatisierteAbschiebungsgefangenewerdendurchdensozialenDienst, denpsychologischendienstsowiebeibedarfdurchexternepsychologische Fachkräfte betreut. Bayern: siehe Antwort zu Frage 9a Berlin: siehe Antwort zu Frage 9b Brandenburg: Dienotwendigemedizinische/psychologischeBetreuungtraumatisierter Personen wird gewährleistet. Bremen: siehe Antwort zu Frage 9a Hamburg: siehe Antwort zu Frage 9a Hessen: ÜberdieAnzahlvontraumatisiertenAbschiebungsgefangenenliegenkeine verlässlichenangabenvor.grundsätzlichkönnenalleinhaftierteerforderlichenfallspsychologischehilfebzw.imfalleinermedizinischenindikation psychiatrische Hilfe erhalten. Mecklenburg-Vorpommern: siehe Antwort zu Frage 9a Niedersachsen: siehe Antwort zu Frage 9a Nordrhein-Westfalen: siehe Antwort zu Frage 9a Rheinland-Pfalz: siehe Antwort zu Frage 9a Saarland: siehe Antwort zu Frage 9a Sachsen: siehe Antwort zu Frage 9a Sachsen-Anhalt: PsychologischeundpsychiatrischeBetreuungdurchAnstaltspsychologenund einefachärztinfürpsychiatriesowieexterndurchdas,psychosozialezentrum Halle. Schleswig-Holstein: BestehenfürdieMitarbeiterinnenundMitarbeiterderAHEinRendsburgAnhaltspunktefüreineTraumatisierung,werdendieAbschiebungsgefangenen demanstaltsarztzugeführt.darüberhinausbestehtdiemöglichkeit,einepsy-

33 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 33 Drucksache 16/11384 chologischebegutachtungüberdiesozialberatungdesdiakonievereinsmigrationeinzuholen.derdiakonievereinarbeitetengmitdemverein,refugio ZentrumfürBehandlung,BeratungundPsychotherapievonFolter-,Fluchtund Gewaltopfern Schleswig-Holstein e.v. in Kiel zusammen. Thüringen: siehe Antwort zu Frage 9a 10.WelcheBundesländerverzichtendarauf,Schwangere,ElternmitminderjährigenKindern,unbegleiteteMinderjährigebzw.traumatisiertePersonen in Abschiebehaft zu nehmen? Auf diese Frage sind folgende Antworten der Länder ergangen: Baden-Württemberg: InBaden-WürttembergsollenSchwangereinnerhalbdergesetzlichenMutterschutzvorschriftengrundsätzlichnicht,außerbeiStraffälligkeit,inAbschiebungshaft genommen werden. InBaden-WürttembergwirdbeieinerFamiliemitminderjährigenKindernin derregelnurfürdenhaushaltsvorstandundggf.fürdievolljährigenkinder Abschiebungshaftbeantragt.DerRestderFamiliesollbiszurAbschiebungeiner unteren Aufnahmebehörde zugewiesen werden. Minderjährige,diedas14.Lebensjahrnochnichtvollendethaben,werdenin Baden-WürttembergnichtinHaftgenommen.FürAusländer,diedas18.Lebensjahrnochnichtvollendethaben,darf sofernnichtdasinnenministerium imeinvernehmenmitdemjustizministeriumandersentscheidet keineabschiebungshaftbeantragtwerden.indenübrigenfällen,indeneneinuntergetauchterodersichillegalindeutschlandaufhaltenderminderjährigerausländer aufgegriffenwird,isternachmöglichkeitindieobhutvonfamilienangehörigenzugeben,sofernbekanntist,dasssolcheimbundesgebietleben.istdies nichtmöglichodersindkeinefamilienangehörigenbekannt,istdasörtlichzuständige Jugendamt einzuschalten. InBaden-WürttembergbestehtgrundsätzlichdieMöglichkeit,traumatisierte PersoneninAbschiebungshaftzunehmen.DieBesonderheitendesEinzelfalls werden dabei stets berücksichtigt. Bayern: GrundsätzlichfindetdreiMonatevor (unddreimonatenach)derentbindung einerausländischenfraukeineaufenthaltsbeendigungstatt.eskanndavon ausgegangenwerden,dassindiesenfällenauchkeineabschiebungshaftbeantragtwird,wennsichdiebetroffenederausländerbehördeoffenbart.ansonstengiltinsbesondereauchfürschwangere,dasshaftfähigkeitvorliegen müsste.einefreiheitsentziehungkommtgrundsätzlichauchnichtinbetracht, wenndiebetroffenenichtreisefähigistundnichtabgeschobenwerdenkönnte. DatenüberbestehendeSchwangerschaftenunddasSchwangerschaftsstadium imzeitpunktderentlassungoderabschiebungausderabschiebungshaftwurden oder werden nicht erhoben. EsentsprichtderbayerischenPraxis,dassbeiderAbschiebungvonausreisepflichtigenFamilienmitminderjährigenKindernAbschiebungshaftnurdann beantragtwird,wennaufandere,diefamilienwenigerbelastendeweiseeine ordnungsgemäßeabschiebungnichtsichergestelltwerdenkann.istabschiebungshaftzursicherungderabschiebungerforderlich,istnacheinembeschlussdesbayerischenlandtagsvom11.oktober1995 (LT-Drs.13/2840) möglichstschonendvorzugehen.grundsätzlichistdahernurgegendenfamilienvaterabschiebungshaftzuerwirken,währenddieehefrauzusammenmit denkindernanderweitigbiszurabschiebungunterzubringenbzw.inderbis-

34 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode herigenunterkunftzubelassenist.fallserforderlichbestehtdiemöglichkeit, MüttermitminderjährigenKindernkurzfristig (inderregeldienachtvorder Rückführung)gesichertinderTransitunterkunftamFlughafenMünchenunterzubringen.DieBeantragungvonAbschiebungshaftgegenbeideElternteileund weiterefamilienangehörigestelltdenabsolutenausnahmefalldarundkommt als,ultimaratio inbetracht,wennbeispielsweisedierestfamiliedieabschiebungdurchvorübergehendesuntertaucheneinzelnerfamilienmitgliedergezieltvereitelt.keinesfallskommtnachbayerischerpraxisdieunterbringung vonkindernineinerjustizvollzugsanstaltinbetracht.statistiken,denendie gefordertenangabenzuelternmitminderjährigenkindernzuentnehmenwären, werden nicht geführt. ÜberdieZahlderJugendlichenunterdenAbschiebungsgefangenenwerdengesondertestatistischeAufzeichnungennichtgeführt.EineeinmaligeAuswertungderDatensätzeinderZentralenVollzugsdateiimJahr2004hatergeben, dassseinerzeitderanteilderabschiebungsgefangenenbis18jahrelediglich 1,28Prozentbetragenhat.Hierbeiwarenallerdingsauchdiejenigen nichtwenigen Fälleerfasstworden,indenendieAbschiebungshaftnebeneinersonstigenFreiheitsentziehungangeordnet,aberunterUmständennichtvollzogen wurde. Statistikendarüber,wievieletraumatisiertePersonensichineinerbayerischen JustizvollzugsanstaltinAbschiebungshaftbefundenhaben,werden unabhängigvonderfrage,wasinsoweitunterdembegriff,traumatisierung imeinzelfall zu verstehen ist nicht geführt. Berlin: EinegenerelleRegelung,fürdiegenanntenPersonenkreisekeineHaftanträge seitensderhiesigenausländerbehördezustellen,gibtesinberlinnicht.die Ausländerbehördeistjedochgehalten,indiesenFällenunterBerücksichtigung desverhältnismäßigkeitsgrundsatzessehrgenauzuprüfen,obstatteinerhaftantragstellungnichtmilderemittelwiez.b.meldepflichtoderselbstgestellungen in Betracht kommen. Brandenburg: InBrandenburgwerdenimRahmenderGesetzeauchSchwangereundunbegleitete Minderjährige in Abschiebungshaft genommen. Bremen: DurchErlassistgeregelt,dassMinderjährige,diedas16.Lebensjahrnoch nichtvollendethabenundausländer,diedas65.lebensjahrvollendethaben, sowieschwangerebzw.mütterinnerhalbdergesetzlichenmutterschutzvorschriftengrundsätzlichnicht,außerbeistraffälligkeit,inabschiebungshaftgenommen werden sollen. HaltensichdieElterndesunter16JahrealtenAusländersnichtimBundesgebietauf,istdieAusländerbehördeverpflichtetmitdemzuständigenJugendamt wegenderunterbringungdesausländerskontaktaufzunehmen.minderjährigeausländer,derenasylantragabgelehntwordenist,sindbiszurabschiebung i. d. R. in der bisherigen Unterkunft unterzubringen. ImRahmenderBeachtungdesGrundsatzesderVerhältnismäßigkeitiststetszu prüfen,obesnichtmilderemittelgibt,dieingleicherweisegeeignetsind,den verfolgten Zweck zu erreichen. BeiElternmitminderjährigenKindernwirdnureinElternteilinAbschiebungshaft genommen.

35 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 35 Drucksache 16/11384 Hamburg: ImBundeslandHamburgwirdgrundsätzlichdaraufverzichtet,Elterngemeinsam mit minderjährigen Kindern in Abschiebungshaft zu nehmen. HinsichtlichderübrigenPersonengruppenwirdimRahmeneinerumfassenden Einzelfallprüfungentschieden,obdieBeantragungvonAbschiebungshaftnotwendig ist. Hessen: InderEinrichtungfürAbschiebungshaftOffenbachbzw.indenJustizvollzugsanstaltendesLandesHessenwerdennurerwachseneFrauenundMänner in Abschiebungshaft genommen. IndenJugendanstaltenRockenbergundWiesbadenbzw.inderJugendabteilungderJustizvollzugsanstaltFrankfurtamMainIII (Frauen)befindensich minderjährige männliche und weibliche Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr. Mecklenburg-Vorpommern: EinengenerellenVerzichtaufdieInhaftnahmefürdengenanntenPersonenkreisgibtesinMecklenburg-Vorpommernnicht.ImjeweiligenEinzelfallsind dieausländerbehördenangehalten,zuprüfen,obschutzwürdigeinteressenzu beachten sind. Niedersachsen: InNiedersachsenwirdderbeschriebenePersonenkreisnichtinAbschiebungshaftgenommen,wenndiePersonenauchnichtreisefähigsindunddieReisefähigkeit kurzfristig nicht zu erwarten ist. Nordrhein-Westfalen: Indennordrhein-westfälischenAbschiebungshaftrichtlinienwurdeeinvölliger Verzicht für diesen Personenkreis nicht aufgenommen. IndenAbschiebungshaftrichtlinienwirdjedochdaraufhingewiesen,dassderin Artikel20Abs.3GGverankerteGrundsatzderVerhältnismäßigkeitinVerbindungmitdemGrundrechtausArtikel2Abs.2Satz2Grundgesetz (GG)eine umfassendeprüfungdervoraussetzungenfüreineanordnungvonabschiebungshaftinrechtlicherundtatsächlicherhinsichterfordert.diesesverfassungsgebotzwingtdazu,dasöffentlicheinteresseandersicherungder AbschiebungunddenFreiheitsanspruchdesBetroffenengegeneinanderabzuwägen;dabeiistauchzubedenken,dassdasGewichtdesFreiheitsanspruchs gegenüberdemöffentlicheninteresseaneinerwirksamendurchsetzungausländerrechtlichervorschriftenmitzunehmenderdauerderhaftregelmäßig zunimmt.voreinemmöglichenhaftantraggegenjugendliche,schwangere, MüttermitSäuglingen,stillendeFrauensowieAlleinerziehendesindbeider PrüfungderVerhältnismäßigkeitzusätzlichzudenAspekten,dieausderWerteentscheidunginArtikel6GGfolgen,insbesondereFragendesKindeswohls umfassendzuberücksichtigen.indenfällen,indenenaufeineabschiebungshaftnichtverzichtetwerdenkann,mussdiehaftdauersokurzwiemöglich gehaltenwerden.soweitermessenbesteht,istdiesbeiderinhaftierungvon Jugendlichen unter 18 Jahren besonders zu beachten. DarüberhinauswerdenindenAbschiebungshaftrichtlinienSchwangereund MüttermitSäuglingen,stillendeFrauensowieMinderjährigeuntereinenbesonderenSchutzgestellt.SosollaußerbeiStraffälligkeitindenfolgendenFällen grundsätzlich von einem Antrag auf Abschiebungshaft abgesehen werden:

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BUNDESAMT FÜR MIGRATION UND FLÜCHTLINGE Seite 1/6 da da Gewährung Albanien 121 8.010 7.055 88,1% 955 11,9% 24.676 1 0,0% 3 0,0% 48 0,2% 35 0,1% 87 0,4% 20.001 81,1% 4.588 18,6% 7.544 525 Bosnien und Herzegowina 122 1.436 947 65,9% 489 34,1%

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