adh-open Wellenreiten 2018
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- Silke Linden
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1 Ausschreibung adh-open Wellenreiten bis in Seignosse Plage / Frankreich Veranstalter: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Ausrichter: Kooperationspartner: MELDESCHLUSS: Gesundheitspartner
2 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: AUSRICHTER: AUSTRAGUNGSORT: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Hochschule Darmstadt in Kooperation mit Wavetours (Action Sports Travel GmbH) Seignosse Plage / Frankreich TERMIN: 19. bis TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Art. 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich anerkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK. 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöh - te Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. Start von Minderjährigen: Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Einverständniserklärung sollte zumindest das Einverständnis zur Teilnahme sowie das Einverständnis, an Veranstaltungen nach einer bestimmten Uhrzeit teilnehmen zu dürfen, beinhalten. Über weitere Inhalte der Erklärung, wie zum Beispiel das Einverständnis zur eigenen Anreise, können die entsendenden Hochschulen je nach Situation selbst entscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Person zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule.
3 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Eine Muster-Einverständniserklärung kann über den für Mitgliedshochschulen geschützten Bereich der adh- Homepage bezogen werden. Bitte beachten: Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt. Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des 5 RSO. Die Obleuteversammlung/Teamleitersitzung ist Bestandteil der Veranstaltung. Termin und Ort werden spätestens bei der bei der Anmeldung vor Ort bekannt gegeben. Bei adh-veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS- SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Partei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. ANMELDE- VORAUSSETZUNG: Studienausweis/Anstellungsbescheinigung einer Hochschule. Dieser ist beim Abholen der Startunterlagen vorzulegen. MELDUNGEN: MELDUNGEN:Nur über die jeweiligen Hochschulsporteinrichtungen online unter: (im passwortgeschützten Bereich)!!! Fax- oder -Meldungen von adh-mitgliedshochschulen werden nicht akzeptiert!!! Nichtmitgliedshochschulen melden ihre Teilnehmer formlos. Die Meldung muss durch einen Verantwortlichen der Hochschule per Mail an Wavetours, David Strassburger ([email protected]) erfolgen. Und bitte eine Kopie an den adh, Volker Friederich ([email protected]) senden. Mit der Meldung sind jeweils folgende Angaben notwendig: Name, Vorname, Geschlecht, Hochschule, , Wettbewerb/e (Open und/oder Longboard). Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Bildaufnahmen während der Veranstaltung auf denen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder eigene Werbezwecke verwendet werden dürfen. MELDESCHLUSS: FREITAG MELDEBESTÄTIGUNG: DAS MELDEGELD MUSS BIS ZUM ÜBERWIESEN WERDEN. NACH GELDEINGANG ERFOLGT DIE OFFIZIELLE MELDEBESTÄTIGUNG PER MAIL, ERST DANN IST EIN STARTPLATZ GARANTIERT. NACHMELDUNGEN: Nachmeldungen sind nur nach Absprache mit dem Ausrichter und unter Vorlage einer Bestätigung durch die jeweilige Hochschulsporteinrichtung und gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 10,-- vor Ort möglich. Die Teilnehmerinnen-/Teilnehmerzahl ist begrenzt. MELDEGELD: 40,- inkl. offiziellen T-Shirt Jede weitere Klasse + 30,-. Das Meldegeld ist bis zum Meldeschluss, Freitag auf folgendes Konto zu überweisen: Action Sports Travel IBAN: DE Deutsche Bank Hamburg BIC (SWIFT-CODE): DEUTDEDBHAM Vermerk: adh-open Wellenreiten, Hochschule / Name/Vorname
4 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 REUEGELD: Wird eine Nennung nicht erfüllt, so ist zusätzlich zur Meldegebühr eine Reuegebühr von 15,- an den Ausrichter zu zahlen. WETTKAMPF- Gewertet wird nach den internationalen Wettkampfregeln der International REGELN: Surfing Association (ISA) und ASP mit den Headjudges des DWV (deutschen Wellenreitverbandes) WETTBEWERBE: Open, Open Women, Longboard und Longboard Women Sollte es das Programm zulassen können Skimboard-, Longboard- und Indoboard Contests organisiert werden. ZEITPLAN: UNTER VORBEHALT! Samstag, :00 Uhr Anreise, T-Shirt-Vergabe, Appartement-Check-In und Einsurfen. 16:00 Uhr Ende Meldereconfirming (Pflicht) danach nur noch Restplatzvergabe möglich 21:30 Uhr Surfer Meeting: Bekanntgabe der Auslosungen, Wochenplan und Goodiebag Ausgabe. Sonntag, :00 Uhr Beginn Surf Contest Montag, :30 Uhr Surf Contest Dienstag, :30 Uhr Surf Contest Mittwoch, :30 Uhr Surf Contest Donnerstag, :00 Uhr Contest Finale Uhr Siegerehrung & Night of the Champs Freitag, :00 Uhr Reservetag für Contest Samstag, Abreisetag 09:00 Uhr Bungalowübergabe Info: Es wir dein Abwechslungsreiches Rahmenprogramm geben. Dazu bitte die Website wavetours.com und facebook.de/adhopen.surfen beachten. UNTERKUNFT: Die Belambra Bungalowanlage in Seignosse ist direkt an der Düne gelegen und hat einen quasi exklusiven Hausspot. Die Regeln der Anlage sind zu respektieren. Preis : 4er Chalet: 556,- 5er Bungalow: 645,- 6er Bungalow: 714,- optimal für 2 Pärchen Einzelbuchung: 159,- Es empfiehlt sich für die einzelnen Hochschulen bungalowweise zu buchen. Bei gewünschter Minderbelegung, ist der Ausgleich zur vollen Belegung selbst zu tragen. Einzelbuchungen werden zusammengelegt. Große Musikanlagen sind generell verboten! Wettkampf Teilnehmer können auf der Mer-Seite untergebracht werden. Hier gelten besondere Regelungen, damit sich die Wettkämpfer auf den Contest konzentrieren können. Eine Nachtruhe ab 22:00 Uhr und Alkoholverbot muss eingehalten werden. Alle anderen Gäste werden auf der Piniede Seite untergebracht. Ein kleines Kontingent wird auch vor Ort noch kurzfristig verfügbar sein. Kur- und Securitytax pro Woche/Person: 25,-. Teilnehmer werden.
5 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 AUSKÜNFTE: HAFTUNG: Bitte wendet Euch an: David Strassburger Tel.: 0 40 / [email protected] Veranstalter und Ausrichter lehnen eine Haftung für Schadensfälle jeglicher Art ab. gez.: Christoph Edeler gez.: Roland Joachim adh Sportartenbeauftragter Wellenreiten Hochschule Darmstadt
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