Deutsche Hochschulmeisterschaft

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1 Deutsche Hochschulmeisterschaft Kanupolo 2015 Endrunde: November 2015 in Göttingen Ausrichter: Universität Göttingen

2 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 2 VERANSTALTER: AUSRICHTER: AUSTRAGUNGSORT: TERMIN: Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) Zentrum für Hochschulsport der Universität Göttingen Schwimmhalle der Universität Göttingen, Sprangerweg 2, Göttingen 6. November 18h bis 8. November 17h TEILNAHMEBERECHTIGUNG: 3 der Satzung des adh (Auszug) (1) Mitglieder des adh können in Deutschland tätige staatliche und nach deutschem Recht staatlich an - erkannte oder diesen gleichwertige Hochschulen sein. Die Prüfung der Gleichwertigkeit orientiert sich an den Kriterien der HRK. 7, 8 Wettkampfordnung (WO) des adh 7 (Auszug) (1) Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des adh sind alle Mitglieder von Einrichtungen, die gemäß Art. 3 (1) der Satzung Mitglied im adh sind. Zweit-, Neben- und Gasthörerinnen sind nicht startberechtigt. (2) Ehemalige Hochschulmitglieder sind darüber hinaus bis höchstens zum Ende des auf einen berufsqualifizierenden Studienabschluss folgenden Kalenderjahres teilnahmeberechtigt. (3) Eine Teilnahmeberechtigung der Mitglieder von Einrichtungen im Sinne des Art. 3 (1) der adh Satzung, die nicht Mitglied im adh sind, ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine deutlich erhöhte Verbandsabgabe festzulegen. Näheres regelt der Verbandsrat. 8 (Auszug) (1) Als Startausweis der studentischen Teilnehmerinnen/Teilnehmer gilt der Studierendenausweis oder eine im laufenden Semester durch das Immatrikulationsbüro der Hochschule ausgestellte Studienbescheinigung mit Angabe der Matrikel-Nummer, bei ehemaligen Studierenden das Examenszeugnis, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. Bei Teilnehmerinnen/Teilnehmern von Hochschulen gem. Art. 3 (1), Satz 3 der Satzung muss aus der Studienbescheinigung zweifelsfrei der Standort der besuchten Hochschuleinrichtung hervorgehen. (2) Als Startausweis gilt bei hauptberuflich tätigen Mitgliedern von Hochschulen eine im laufenden Semester ausgestellte Bestätigung des Personalbüros, aus der ihre hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule hervorgeht, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. (3) Der Startausweis ist bei allen Veranstaltungen vorzulegen und bei Rundenspielen vom örtlichen Ausrichter, ansonsten vom Schiedsgericht zu überprüfen; näheres regelt die Ausschreibung. Die nachträgliche Feststellung des Fehlens einer Startberechtigung führt zur sofortigen Disqualifikation des Teilnehmers/der Teilnehmerin bzw. der Mannschaft für die gesamte Veranstaltung. (4) Kann ein/e Teilnehmer/in seinen/ihren Startausweis nicht vorlegen, so kann die Startgenehmigung unter Vorbehalt erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in a) eidesstattlich versichert, im Besitz eines gültigen Startausweises zu sein und seine/ihre Startberechtigung binnen acht Tagen (Datum des Poststempels) bei der Geschäftsstelle nachweist, b) ein Reuegeld in Höhe von 15,00 Euro an den Ausrichter zahlt, c) sich durch einen Lichtbildausweis ausgewiesen hat. (5) Die Ergebnisse sind inoffiziell, bis der Nachweis der Startberechtigung geführt ist. Bitte beachten: Der Konsum von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln auf den ausgewiesenen Wettkampfflächen ist während des gesamten Verlaufs einer Veranstaltung untersagt. Die Wettkampfteilnahme unter Einfluss von Alkohol sowie anderen Suchtmitteln ist untersagt. Bei Verstößen erfolgt eine Sanktionierung durch das Schiedsgericht auf Grundlage des 5 RSO. Die Obleuteversammlung/Teamleitersitzung ist Bestandteil der Veranstaltung. Diese findet am Samstag um 715h im Seminarraum Ebene IV statt.

3 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 3 Bei adh-veranstaltungen werden Dopingkontrollen durchgeführt. Laut Vereinbarung zwischen dem adh und der NADA übernimmt die NADA im Auftrag des adh die Organisation und Durchführung des Ergebnismanagementverfahrens. Kommt die NADA im Auftrag des adh nach Durchführung des Ergebnismanagements zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen einer Athletin oder eines Athleten nicht auszuschließen ist, leitet sie beim Deutschen Sportschiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ein Disziplinarverfahren ein und führt dieses in eigenem Namen durch. Die Durchführung des Schiedsverfahrens richtet sich nach der Sportschiedsgerichtsordnung der DIS (DIS- SportSchO). Mit Einleitung des Disziplinarverfahrens informiert die NADA den jeweiligen Sportfachverband der betroffenen Athletin oder des Athleten und eröffnet diesem die Möglichkeit, fristgerecht als Par - tei dem Rechtsstreit vor dem Schiedsgericht beizutreten. Mit der Anmeldung erteilen alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Bildaufnahmen während der Veranstaltung auf denen sie eventuell abgebildet sind, für Berichterstattungen oder eigene Werbezwecke verwendet werden dürfen. Ist das Meldegeld bis nicht auf dem angegebenen Konto (ggf. Zahlungsbeleg mitbringen), muss vor Turnierbeginn durch den Vertreter der Hochschule bar bezahlt werden! REUEGELD: AUSWEISKONTROLLE: Bei Nichterfüllen einer Nennung bzw. Nichtantreten eines gemeldeten Teams ist zusätzlich zum Meldegeld eine Reuegebühr von 270,-- an die ausrichtende Hochschule zu zahlen. Die Kontrolle der Startberechtigung erfolgt mannschaftsweise im Wettkampfbüro in der Schwimmhalle bis Samstag 12h. AUSTRAGUNGSMODUS: Gespielt wird nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Kanu-Verbandes mit folgenden Ausnahmen: Kein time-out nach einem Tor und kein shot-clock. Alle Spielerinnen/Spieler dürfen nur in einem Team ihrer Hochschule eingesetzt werden. Namentliche Meldung mit der Anmeldung. Im gesamten Turnier wird mit 4 Feldspielern/innen gespielt, wobei immer mindestens eine Frau bzw. ein Mann je Team auf der Spielfläche sein muss. Die Spielzeit beträgt 2 x7 Minuten. Sollte es nach den Gruppenspielen zu einer Punktgleichheit kommen, so zählt der direkte Vergleich. Wenn dieser unentschieden geendet hat, zählt die Tordifferenz, dann die erzielten Tore. Sollte dies keine Entscheidung bringen, so entscheidet ein Münzwurf. In allen Entscheidungsspielen gilt die Overtime-Regel (2min) mit Golden Goal bis es eine Entscheidung gibt. Penalty-Werfen findet nicht statt! Die Schiedsrichter-Ansetzungen sind zu beachten. Neben zwei Schiedsrichtern müssen Zeitnehmer und Protokollschreiber gestellt werden. Da der Zeitplan eng ist, bitte pünktlich da sein und anpfeifen. Sollte es Probleme mit der Pünktlichkeit geben, so entscheidet die Jury über das Strafmaß. Dies kann unter anderem Straftore für das nächste eigene Spiel bedeuten. Die Gruppeneinteilung und die Wahl des Spielsystems obliegen dem Disziplinchef. Boote stellt der Ausrichter. Paddel, Helme, Spritzdecken und Schwimmwesten müssen mitgebracht werden. Paddel dürfen keine Metallkanten haben. Ein Abkleben ist nicht erlaubt.

4 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 4 SCHIEDSRICHTER: TURNIERLEITUNG: Schiedsrichter sind von den Teams zu stellen und nach dem Spielplan einzusetzen. Sie sind durch schwarze Kleidung kenntlich zu machen. Daniel C. Liebermann ZEITPLAN, UNTERKUNFT, VERPFLEGUNG, ANFAHRT/ LAGEPLAN: Als Unterkunft dienen Sporthallen / Seminarräume. Es wird für die Übernachtung keine weitere Gebühr verlangt. Bitte keine Glasflaschen, Alkoholika oder Essen in die Hallen mitnehmen. Während der Nacht sorgt ein Sicherheitsdienst für Ordnung. Diesen Personen ist Folge zu leisten. Ein Verpflegungsstand wird von der Uni Göttingen zu fairen Preisen in der Cafeteria eingerichtet. Eigene Verpflegung kann mitgebracht werden und in der Ebene 3 verzehrt werden. Bitte kein Essen in den Schlafstätten. Anreise ist am Freitag ab 18h. Ab 1930h bietet sich die Möglichkeit zum Einspielen in eigenen oder gemischten Teams. Hier steht der Spaß im Vordergrund und soll selbst organisiert werden. Obleutebesperchung ist am Samtag um 715h im Seminarraum in der Ebene IV. Jedes Team ist verpflichtet einen Obmann zur Obleuteversammlung zu entsenden. Die Schwimmhalle findet ihr hier: Sprangerweg Göttingen Hier befinden sich auch die Schlafstätten. AUSKÜNFTE: Minderjährige TN: Daniel C. Liebermann Tel.: [email protected] Für minderjährige Teilnehmende muss eine Einverständniserklärung der Eltern gegenüber der entsendenden Hochschule vorliegen. Die Einverständniserklärung sollte zumindest das Einverständnis zur Teilnahme sowie das Einverständnis, an Veranstaltungen nach einer bestimmten Uhrzeit teilnehmen zu dürfen, beinhalten. Über weitere Inhalte der Erklärung, wie zum Beispiel das Einverständnis zur eigenen Anreise, können die entsendenden Hochschulen je nach Situation selbst entscheiden. Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, insbesondere der 5 und 9, ist durch die entsendende Hochschule an eine geeignete Person zu übertragen. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Regelung liegt bei der entsendenden Hochschule. Eine Muster-Einverständniserklärung kann über den für Mitgliedshochschulen geschützten Bereich der adh-homepage bezogen werden. HAFTUNG: Veranstalter und Ausrichter lehnen eine Haftung für Schadensfälle jeglicher Art ab. gez.: gez.: Dr. Axel Bauer Leiter Hochschulsport der Universität Göttingen Sigrun Schulte Disziplinchefin Kanupolo im adh

5 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 5 Deutsche Hochschulmeisterschaft Kanupolo 2015 Spielplan Samstag Spiel Uhrzeit Gruppe Team 1 Ergebnis Team 2 Schiedsgericht 1 08:00 A Uni Leipzig : FU Berlin Uni Dui.-Essen 2 08:20 A WG Münster : WG Göttingen 2 WG Köln 3 08:40 B WG Hamburg : WG Aachen WG Hannover 4 09:00 B WG Darmstadt : Uni Marburg HS Ruhr-West 5 09:20 C Uni Dui.-Essen : TU Berlin WG Göttingen :40 C Uni Rostock : WG Köln WG Mainz 7 10:00 A WG Aachen 2 : Uni Leipzig WG Darmstadt 8 10:20 A FU Berlin : WG Münster Uni Marburg 9 10:40 B WG Potsdam : WG Hamburg TU Berlin 10 11:00 B WG Aachen : WG Darmstadt Uni Rostock 11 11:20 D WG Göttingen 1 : WG Mainz WG Münster 12 11:40 D WG Hannover : HS Ruhr-West WG Hamburg 13 12:00 A Uni Leipzig : WG Göttingen 2 WG Aachen 14 12:20 A FU Berlin : WG Aachen 2 WG Potsdam 15 12:40 B WG Hamburg : Uni Marburg WG Göttingen :00 B WG Aachen : WG Potsdam Uni Leipzig 17 13:20 C TU Berlin : Uni Rostock FU Berlin 18 13:40 C WG Köln : Uni Dui.-Essen WG Aachen :00 D WG Mainz : WG Hannover WG Hamburg 20 14:20 D HS Ruhr-West : WG Göttingen 1 WG Aachen 21 14:40 A WG Göttingen 2 : FU Berlin Uni Dui.-Essen 22 15:00 A WG Aachen 2 : WG Münster TU Berlin 23 15:20 B Uni Marburg : WG Aachen WG Göttingen :40 B WG Potsdam : WG Darmstadt WG Mainz 25 16:00 C Uni Dui.-Essen : Uni Rostock Uni Leipzig 26 16:20 C TU Berlin : WG Köln FU Berlin 27 16:40 D WG Göttingen 1 : WG Hannover WG Darmstadt 28 17:00 D WG Mainz : HS Ruhr-West Uni Marburg 29 17:20 A Uni Leipzig : WG Münster Uni Rostock 30 17:40 A WG Göttingen 2 : WG Aachen 2 WG Köln 31 18:00 B WG Hamburg : WG Darmstadt WG Münster 32 18:20 B Uni Marburg : WG Potsdam WG Göttingen :40 ZR 2.C : 3.D 1.B Stand: :36

6 Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband Seite 6 Deutsche Hochschulmeisterschaft Kanupolo 2015 Spielplan Samstag 34 19:00 ZR 2.D : 3.A 3.B 35 19:20 ZR 2.B : 3.C 1.A 36 19:40 ZR 2.A : 3.B 1.D 37 20:00 E 4.C : 4.A 3.D 38 20:20 F 4.D : 4.B 2.D 39 20:40 ZR 1.A : gew.33 4.B 40 21:00 ZR 1.B : gew.34 4.C 41 21:20 ZR 1.C : gew.36 4.D 42 21:40 ZR 1.D : gew.35 4.A Spielplan Sonntag Spiel Uhrzeit Gruppe Team 1 Ergebnis Team 2 Schiedsgericht 43 09:00 E 4.C : 5.B 44 09:20 F 4.D : 5.A 45 09:40 ZR verl.36 : verl :00 ZR verl.35 : verl :20 ZR verl.39 : verl :40 ZR verl.41 : verl :00 E 4.A : 5.B 50 11:20 F 4.B : 5.A 51 11:40 HF gew.39 : gew :00 HF gew.41 : gew :20 P11 verl.45 : verl :40 P9 gew.45 : gew :00 P17 3.E : 3.F 56 13:20 P15 2.E : 2.F 57 13:40 P13 1.E : 1.F 58 14:00 P7 verl.47 : verl :20 P5 gew.47 : gew :40 P3 verl.51 : verl :00 P1 gew.51 : gew.52 Stand: :39

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