Durchführungsbestimmungen Sachsenliga, Nachwuchsoberliga und Verbandsliga Saison

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1 5. Spieltechnische Bestimmungen Die Meisterschaften werden gemäß den Internationalen Spielregeln für Hallenhandball, den Kommentaren, Erläuterungen und dem Auswechselraum-Reglement der IHF, den Satzungen und Ordnungen des DHB mit den Zusatzbestimmungen des HVS und den Durchführungsbestimmungen des HVS ausgetragen. Die Vereine, die eine Mannschaft zur Teilnahme an den Meisterschaftsspielen des HVS gemeldet haben sind verpflichtet, bis zum Ende der Saison durchzuspielen und alle finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem HVS sowie den anderen Vereinen zu erfüllen Spielmodus Erwachsene Die Punktspiele im Erwachsenenbereich werden in einer doppelten Punktrunde ausgetragen Nachwuchs Der Einsatz von Nachwuchs-Förderlizenzen (gültig nur für den Jugendspielbetrieb auf HVS-Ebene) regelt sich entsprechend den Festlegungen, die unter und dem Linke Service in der Rubrik Formulare Antrag Nachwuchs-Förderlizenz veröffentlicht sind Weibliche Jugend A Es findet kein Punktspielbetrieb in der Oberliga statt, da nur 2 Meldungen eingingen. An der Ermittlung des Sachsenmeisters nehmen folgende 8 Mannschaften teil: - Jeweils ein Vertreter der vier Spielbezirke, - die Mannschaften, die termingerecht für die Oberliga gemeldet haben (SV Rotation Weißenborn und HV Chemnitz), - die Mannschaften des HC Leipzig und des BSV Sachsen Zwickau (diese Mannschaften wurden gesetzt). In der Vorrunde wird in zwei Viererstaffeln gespielt. An der Endrunde nehmen die 1.und 2. jeder Vorrundenstaffel teil. Die Finalteilnehmer werden in 2 Halbfinalspielen (1.Staffel I gegen 2.Staffel II bzw. 2.Staffel I gegen 1.Staffel II) ermittelt und spielen die Plätze 1-4 aus. Der Sachsenmeister nimmt an der Meisterschaft des SHV teil. Die Mannschaften aus den vier Spielbezirken sind bis zum schriftlich an den Mädchenspielwart hristian Pleißner und an die Geschäftsstelle des HVS zu mleden. Die Staffeleinteilung und die genauen Spieltermine werden nach dem Meldetermin bekannt gegeben. Vorrunde :12/ oder 19./ Ausrichter: SB Chemnitz und SB Sachsen-Mitte Endrunde : Ausrichter SB Leipzig Weibliche Jugend B Es wird eine dreifache Punktrunde gespielt. Der Sieger ist Sachsenmeister und qualifiziert für die Teilnahme an der Meisterschaft des SHV. Der Vizemeister ist für den Pokalwettbewerb des SHV qualifiziert. Bei Spielen im Bereich des SHV ist der Einsatz von Spielern mit Förderlizenz nicht möglich! Weibliche Jugend C Es wird eine doppelte Punktrunde (Hin- und Rückrunde) gespielt. Der Sieger ist Sachsenmeister und nimmt an der Bestenermittlung Neue Bundesländer und Berlin teil Männliche Jugend A Es wird eine doppelte Punktrunde (Hin- und Rückrunde) gespielt. Der Sieger der doppelten Punktrunde ist Sachsenmeister. Die Ermittlung des sächsischen Vertreters für die Teilnahme an der Meisterschaft des SHV erfolgt in Qualifikationsspielen zwischen dem Sachsenmeister und SV Concordia Delitzsch. Bei Spielen im Bereich des SHV ist der Einsatz von Spielern mit Förderlizenz nicht möglich! Männliche Jugend B Es wird eine doppelte Punktrunde (Hin- und Rückrunde) gespielt. Der Sieger der doppelten Punktrunde ist Sachsenmeister. Die Ermittlung des sächsischen Vertreters für die Teilnahme an der Meisterschaft des SHV erfolgt in Qualifikationsspielen zwischen dem Sachsenmeister und dem SV Concordia Delitzsch. Bei Spielen im Bereich des SHV ist der Einsatz von Spielern mit Förderlizenz nicht möglich! Männliche Jugend C Es wird eine doppelte Punktrunde (Hin- und Rückrunde) gespielt. Der Sieger der doppelten Punktrunde ist Sachsenmeister.und somit Teilnehmer an der Bestenermittlung Neue Bundesländerund Berlin Weibliche und männliche Jugend D und E Siehe Punkt 7 dieser Durchführungsbestimmungen! Gesonderte Ausschreibungen der NWK für die teilnehmenden Mannschaften folgen.

2 5.2. Spielball In allen Spielklassen auf Verbandsebene kommt der offizielle Spielball der Firma Molten zum Einsatz. Der Heimverein hat vor Spielbeginn den Schiedsrichtern zwei offizielle Spielbälle zur technischen Besprechung vorzulegen. Kann ein Heimverein diese zwei vorgeschriebenen Spielbälle nicht bereitstellen, so ist auf den offiziellen Spielball der Gastmannschaft zurückzugreifen. Können beide Vereine nicht den offiziellen Spielball vorlegen, so muss mit einem anderen Ball laut IHF-Regel 3 gespielt werden. Verstöße gegen diese Festlegung ziehen gegenüber dem Heimverein eine Geldbuße in Höhe von 30 durch den Spielwart nach sich. Die Austragung des Spieles steht im Vordergrund und ist Pflicht. In der Oberliga C-Jugend weiblich wird mit der Ballgröße I gespielt. 6. Richtlinien der TK zur Spieldurchführung 6.1. Verantwortlichkeiten Verantwortlich für die Gesamtdurchführung des Spielbetriebes ist der Vizepräsident Spieltechnik. Die spieltechnische Leitung der Staffeln der Sachsenliga und der Verbandsligen obliegt dem jeweiligen Spielwart Auf- und Abstiegsregelungen Sachsenliga Männer und Frauen Die Landesmeister erwerben das Aufstiegsrecht zur Mitteldeutschen Oberliga (MDOL)für die Saison 2011/12. Verzichtet der Landesmeister, geht das Aufstiegsrecht, entsprechend DHB-Spielordnung 40 Zusatzbestimmungen HVS Punkt 3 an die Zweit- oder Drittplatzierten. Aus den Sachsenligen steigen die auf den Plätzen 11 und 12 liegenden Mannschaften in die Verbandsliga ab. Der weitere Abstieg richtet sich nach der Abstiegsregelung aus der MDOL. Die Staffelstärke der Sachsenligen beträgt bei Männern und Frauen in der Saison 2011/12 12 Mannschaften. Die Staffel setzt sich aus dem Absteiger (den Absteigern) aus der MDOL und den 2 Staffelsiegern der Verbandsliga zusammen. Entsprechend der Abschlusstabelle 2010/11 der Sachsenliga wird die Staffel auf 12 Mannschaften aufgefüllt. Steigen bei den Männern mehr als zwei Mannschaften aus der MDOL ab, wird die Staffelstärke auf 14 Mannschaften erhöht. Bis zum ist eine schriftliche Meldung über die Aufstiegsabsicht zur MDOL urch die Vereine an den zuständigen Spielwart abzugeben Auf- und Abstiegsregelung Verbandsliga Männer/Frauen Die Sieger der Verbandsligastaffeln erwerben das Aufstiegsrecht zur Sachsenliga. Verzichten die Staffelsieger, geht das Aufstiegsrecht entsprechend DHB-Spielordnung 40 Zusatzbestimmungen HVS Punkt 3. an die Zweit- oder Drittplatzierten. Die in den Staffeln der Verbandsliga auf den Plätzen 11 und 12 liegenden Mannschaften steigen in die Spielbezirke ab. Die Verbandsliga Männer und Frauen spielen in der Saison 2011/12 mit jeweils 24 Mannschaften in 2 Staffeln. Die Verbandsligen Männer und Frauen setzen sich 2011/2012 wie folgt zusammen: - Absteiger aus der Sachsenliga, - 4 Aufsteiger aus den Spielbezirken - Auffüllung entsprechend der Abschlusstabelle 2010/11, bis die Staffelstärke 12 in beiden Staffeln der Männer und Frauen erreicht ist. In Ausnahmefällen kann es bei der Neubildung der Staffeln für die Saison 2011/2012 zum Wechsel von Mannschaften von der Ost- in die Weststaffel und umgekehrt kommen. Die Entscheidung darüber obliegt allein der TK. Nach Abschluss der Punktspiele notwendig werdende Entscheidungsspiele für den Verbleib in der Verbandsliga zählen zum alten Spieljahr (Spielordnung DHB 9). Bis zum ist eine schriftliche Meldung über die Aufstiegsabsicht zur Sachsenliga durch die Vereine an den Spielwart abzugeben. Bei Entscheidungsspielen in der Halle des Heimvereins trägt der beteiligte Verein seine Kosten selbst. Die Kosten von Schiedsrichter und Zeitnehmer/Sekretär hat der Heimverein zu tragen. Der Gastverein trägt seine Reisekosten Staffelzusammensetzung für die Jugend-Oberligen für die Saison 2011/2012 Die Staffelzusammensetzungen der Oberligen der A- bis C-Jugend männlich und weiblich für die Saison 2011/2012 erfolgen auf Meldebasis. Die Nachwuchskommission entscheidet nach Meldeeingang, ob Relegationsspiele in den einzelnen Altersklassen erforderlich sind und welche Mannschaften daran teilnehmen bzw. ohne Relegation für die Oberliga gesetzt werden. Meldet ein Verein zwei Mannschaften in der gleichen Altersklasse männlich/weiblich, so sind bei den Relegationsspielen in der zweiten Mannschaft nur Spieler/Spielerinnen des jüngeren Jahrgangs spielberechtigt. Alle Relegationsspiele im Jugendbereich werden nach den neuen Stichtagen für 2011/12 gespielt. Einheitlicher Meldetermin für alle Spielklassen für das Spieljahr 2011/12 ist der (Posteingang).

3 6.5. Spielbericht Für alle Spiele ist der amtliche Spielbericht des SHV (Fünffachsatz) auszufüllen. Die gastgebende Mannschaft ist für die Bereitstellung sowie die vollständige, ordnungsgemäße und lesbare Ausfüllung (Blockschrift) verantwortlich. Unvollständig, fehlerhaft oder nicht lesbar ausgefüllte Spielberichte ziehen Geldbußen nach sich (RO des DHB 25). Spätestens am 1. Werktag nach dem Spiel ist der Spielbericht durch die Schiedsrichter an den unter 2.2. bis genannten zuständigen Spielwart und das Schiedsrichterexemplar an den jeweiligen Schiedsrichteransetzer zu senden. In den Spielklassen OmJA, OmJB und OmJC ist der Spielbericht an den Jungenwart, Gottfried Schüller (2.8.) zu senden. Der ausgefüllte Spielbericht und die Spielausweise sind den Schiedsrichtern zur technischen Besprechung vorzulegen. Während des Spiels führt der Sekretär den Spielbericht. Nach Ende der 1.Halbzeit und nach Spielende gehen die Schiedsrichter direkt in die Kabine, um dort mit dem Sekretär dessen Eintragungen mit den eigenen Aufzeichnungen zu vergleichen. Eine Kontrolle hat grundsätzlich nur in der Schiedsrichterkabine zu erfolgen. Das gleiche gilt auch nach Spielende. Die Schiedsrichter füllen nach dem Spielende den Spielbericht aus. Die Unterschriften beider Vereine (je ein Vertreter des Vereins) müssen in beiderseitiger Anwesenheit bis spätestens 20 Minuten nach Spielende erfolgen. Dabei werden auch Einspruchsgründe der Vereine, oder einer betroffenen Person, auf deren Verlangen und in ihrer dargebrachten Formulierung durch die Schiedsrichter eingetragen. Jeder Verein erhält eine Durchschrift. Weitere Eintragungen sind dann nicht mehr möglich. Der gastgebende Verein hat für das Verschicken der Spielberichte zwei ausreichend frankierte und mit der zutreffenden Empfängeradresse versehene Briefumschläge zur Verfügung zu stellen. Die Adresse des Absenders auf dem Briefumschlag ist erforderlich. Der Absender ist der Schiedsrichter, nicht der Heimverein Anreise der Mannschaften Die Anreise der Mannschaften hat so zu erfolgen, dass ein pünktlicher Spielbeginn gewährleistet ist und die Schiedsrichter ihre Aufgaben vor dem Spiel rechtzeitig erfüllen können. Die Wartezeit beträgt maximal 15 Minuten auf Gastmannschaften und Schiedsrichter. Die Durchführung der Spiele ist Pflicht, wenn es die Hallenbelegung zulässt Einspielzeit Allen Mannschaften ist eine Einspielzeit von 30 Minuten zu gewähren. Die Schiedsrichter sind beauftragt, diese Festlegung im Interesse der Aktiven durchzusetzen Spielverlegungen Spielverlegungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Über die Genehmigung entscheidet der zuständige Spielwart. Der Antrag ist entsprechend DHB-Spielordnung 46 auf dem dafür vorgesehenen Formular (zu erhalten über die Geschäftsstelle des HVS und im Internet), mit Vorlage des Einzahlungsbeleges der Verlegungsgebühr laut Finanzordnung des HVS, Anlage 2, rechtzeitig vorher zu stellen. Teilnahme an Turnieren oder Freundschaftsspielen sind kein Grund für eine Punktspielverlegung, diese Anträge werden auf jeden Fall abgelehnt. Bei der Beförderung von Mannschaften mit folgenden Verkehrsmitteln soll die Spielleitende Stelle davon ausgehen, dass keine Schuldhaftigkeit im Sinne von 50 Abs.1 c SpO vorgelegen hat, wenn ein Spiel wegen Ausfalles dieser Beförderungsmittel nicht ausgetragen werden konnte: BAHN, ÖPNV, behördlich zum gewerbsmäßigen Personenverkehr zugelassene KFZ. Die Benutzung privateigener KFZ erfolgt in allen Fällen auf eigenes Risiko. Bei Ausfall dieses Transportmittels soll die Spielleitende Stelle keinen besonderen Umstand gemäß 4 SpO annehmen Bei kurzfristigem Spielausfall hat der verursachende Verein den Nachweis über die Gründe, die zur Absage führten, innerhalb von drei Werktagen nach dem angesetzten Spiel beim zuständigen Spielwart schriftlich zu erbringen. Erfolgt dies nicht, tritt für die fehlbare Mannschaft Punktverlust ein. Eine Geldbuße regelt die RO des DHB 25 (1) Punkt 1. Der Spielwart entscheidet über die Wertung bzw. die Neuansetzung des Spieles. Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Fahrverbot, Autobahnsperren usw.) haben Vereine und Schiedsrichter sofort nach dem Bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln an den Spielort zu kommen. Sollte ein Erreichen des Spielortes trotzdem nicht möglich sein, sind die Spielleitende Stelle und der Heimverein unverzüglich zu verständigen. Spiele der ersten beiden Spieltage können nur auf einen Termin vor dem jeweiligen Spieltag verlegt werden. Anträgen auf terminliche oder uhrzeitliche Verlegung von Spielen der letzten beiden Spieltage wird grundsätzlich nicht stattgegeben. Ausgefallene bzw. verlegte Spiele der Hinrunde sollen bis zu deren Ende, solche der Rückrunde bis 14 Tage nach dem jeweiligen Spieltag, nachgeholt werden. Ausgefallene Spiele des vorletzten Spieltages sind grundsätzlich vor dem letzten Spieltag in der Woche auszutragen. Bei Spielausfall durch höhere Gewalt an den letzten zwei Spieltagen entscheidet die TK über die Spielwertung Ergebnismeldung Der gastgebende Verein meldet bis maximal 30 Minuten nach Spielschluss das Ergebnis an den zuständigen Spielwart. Die Ergebnismeldung erfolgt ausschließlich an den bekannt gegebenen Telefonanschluss oder per SMS im HVS. Ausnahme: Die Ergebnismeldung aller Spiele der männlichen Oberliga erfolgt an den Jungenspielwart Gottfried Schüller. Bei verspäteter oder fehlender Ergebnismeldung wird der fehlbare Verein mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 10, je Ergebnis, belegt.

4 6.10. Hallensprecher Der Hallensprecher darf nicht am Zeitnehmertisch Platz nehmen.die Äußerungen des Hallensprechers haben sich auf die für alle Beteiligten (Spieler, SR, Offizielle, Presse, Zuschauer usw.) notwendigen und gewünschten sachlichen Informationen (Nennung der Torschützen, aktueller Spielstand, Hinweise auf organisatorische Abläufe vor Ort, Vereinsveranstaltungen, Auswärtsspiele, Mitfahrgelegenheiten, Werbedurchsagen etc.) zu beschränken. Unerwünscht sind jegliche Äußerungen und Kommentare zu Schiedsrichterentscheidungen, zum Verhalten und zu den Leistungen einzelner Spieler usw. Die Missachtung dieser Vorgaben, unsportliche Äußerungen und unsportliches Verhalten können zur Ablösung des Hallensprechers durch die Schiedsrichter und zu einer Bestrafung (Geldbuße) führen Fairplay - Pokal In allen Spielklassen auf Verbandsebene wird nach Saisonende ein Fairplay-Pokal vergeben. Diesen Pokal sowie einen Sachpreis (Spielball der Firma Molten) erhält die fairste Mannschaft der jeweiligen Spielklasse. Die näheren Kriterien und die Wertung werden im Internet unter der Tabelle der Spielklasse veröffentlicht. 7. Sachsenmeisterschaften mjd, wjd, wja und Bestenermittlung mje/wje AK Ausrichter-Spielbezirk Termin Meldung bis m. Jgd. D Sachsen - Mitte 21./ für OLmJD m. Jgd. E Riesa / HVS w. Jgd. D Ostsachsen für OLwJD w. Jgd. E Riesa / HVS Hinweis: Für die Kreis-Kinder- und Jugendspiele 2011 ist das Wochenende Juni vom Landessportbund festgelegt. mjd/wjd: Spiele auf Spielkreis- und bezirksebene im Zeitraum September 2010 bis Februar Jeder Spielbezirk meldet zum je zwei Teilnehmer männlich/weiblich für die Oberliga Jugend D. Die Spiele auf Landesebene finden in den Monaten März -Mai 2011 statt. mje/wje: Jeder Spielbezirk meldet zum je zwei Teilnehmer männlich/weiblich für die sächsische Bestenermittlung SHV-Nachwuchsmeisterschaften und Pokalspiele sowie DHB-Nachwuchsmeisterschaften Der Spielmodus richtet sich nach den jeweiligen Ausschreibungen des SHV und DHB. Es liegen folgende Termine vor: Meldetermin männliche und weibliche Jugend A und B an den SHV 09./ bzw. 16./ Halbfinale SHV männl. und weibl. Jugend A und B 07./ bzw. 14./ Finale SHV männl. und weibl. Jugend A und B Meldetermin männl. und weibl. Jugend A und B an den DHB 28./29.05.bzw. 04./05.06 Viertelfinalspiele DHB männl. und weibl. Jugend A und B 18./ Finalfour DHB männl. und weibl. Jugend A und B 7.2. Altersklasseneinteilung: Erwachsene vor dem Geborene A-Jugendliche B-Jugendliche C-Jugendliche D-Jugendliche E-Jugendliche und jünger 7.3. Spielzeiten Erwachsenenbereich Oberliga männl. Jugend A Oberliga männl. Jugend B und C Oberliga weibl. Jugend B und C 2 x 30 Minuten 2 x 30 Minuten 2 x 25 Minuten 2 x 25 Minuten

5 8. Pokalmeisterschaft um den Molten-Pokal Männer/Frauen 8.1. Allgemeine Bestimmungen Spielleitende Stelle ist die TK des HVS. Sie wird durch den Spielwart der Sachsenliga Männer, Helmut Hertel, vertreten. Die Teilnahme am Pokalwettbewerb um den Molten-Pokal ist freiwillig. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind die gemeldeten Mannschaften der 3. Liga, der MDO, der Sachsen- und Verbandsliga sowie die Finalteilnehmer am Pokalwettbewerb der Spielbezirke. Die Vorsitzenden der TK der Spielbezirke melden ihre Vertreter bis schriftlich an Sportfreund Helmut Hertel. Absteiger aus der Verbandsliga sind nicht teilnahmeberechtigt. Niederklassige Mannschaften haben in der 1. und 2. Runde gegenüber höherklassigen Vertretungen Heimrecht. Bezirksvertreter sind einheitlich niederklassig Spieltechnische Bestimmungen Die Spiele werden im K.O.-System bis zur Entscheidung gemäß Regel 2:2 und weiter nach Regel 14 ausgetragen. Grundlage für notwendige Entscheidungen sind die DHB-Spiel- und -Rechtsordnung. Die Anwurfzeit sollte sonnabends nicht vor Uhr und sonntags nicht nach Uhr sein. Abweichungen sind nur mit Zustimmung des jeweiligen Spielpartners möglich. Bei verspätetem Antritt der Gastmannschaft wird eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten festgesetzt. Eine Verlegung der Spiele ist bei Übereinkunft der Spielpartner möglich. Bis zum Termin der Auslosung für die nächste Runde sind alle Spiele auszutragen. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Schiedsrichteransetzer des HVS Bernd Thomas. Den Zeitnehmer und den Sekretär stellt der Heimverein. Für die Absendung des Spielberichtsbogens hält der Heimverein zwei adressierte und ausreichend frankierte Briefumschläge bereit. Das Original ist an Helmut Hertel, Bergstr. 3, Schneckengrün, die 1. Durchschrift an den Schiedsrichteransetzer des HVS Bernd Thomas, Dr.-Martin-Luther-Str. 1 a, Neustadt/Sachsen zu schicken Finanzen Der Spielbeitrag beträgt pro teilnehmende Mannschaft 30. Er ist bis zum auf das Konto des HVS, Kontonummer , BLZ bei der Sparkasse Leipzig einzuzahlen. Die Schiedsrichterentschädigung ist, gemäß der Finanzordnung des HVS, vom Gastgeber zu tragen. Für die Endspiele übernimmt der HVS diese Kosten Ergebnismeldung Die Ergebnisse (einschließlich Verlängerung bzw. 7m-Werfen) sind bis maximal 30 Minuten nach Spielschluss an den Spielleiter Helmut Hertel, Tel oder Mobil unter , zu melden. Bei Nichteinhaltung wird der fehlbare Verein mit einer Ordnungsgebühr von 10 belegt Spieltermine 1. Runde: 04./ Runde: 09./ (Auslosung am 11./ ) Viertelfinale: 18./ (Auslosung am 23./ ) Halbfinale: 05./ (Auslosung am 08./ ) Die Endspiele finden am in der Stadtsporthalle Döbeln statt. 9. Richtlinien der Schiedsrichterkommission 9.1. Alle Spiele werden nach den gültigen Internationalen Handballregeln (Ausgabe 2010) sowie den dazugehörigen Kommentaren, Erläuterungen und dem Auswechselraum-Reglement geleitet. Ebenso sind die Ordnungen (SpO, SRO, SRAO, FO, RO) des HVS zu beachten. Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt entsprechend den Festlegungen des Schiedsrichterausschusses des HVS durch den jeweiligen Ansetzer. Beobachter werden durch den Verantwortlichen für Beobachtung im HVS angesetzt. Einsprüche gegen Ansetzungen sind nicht zulässig. Die Heimvereine haben zu allen Spielen ausgebildete Sportfreunde oder Sportfreundinnen als Zeitnehmer und Sekretär zu stellen. Die Kosten für das Kampfgericht trägt der Heimverein. Die Schiedsrichter finden sich spätestens 30 Minuten vor Spielbeginn in der Sporthalle ein. Die Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär und beide Mannschaftsverantwortlichen treffen sich 20 Minuten vor Spielbeginn in der Schiedsrichterkabine zur technischen Besprechung. Schwerpunkte zur technischen Besprechung: - Abgabe Spielbälle, Spielberichtsbogen und Spielausweise, - Kontrolle der Trikotfarben beider Mannschaften einschließlich Torhüter und Überziehhemden. Fehlende Wechselkleidung kann mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 50 belegt werden. Überziehhemden werden nicht als Wechselkleidung anerkannt! - Einhaltung der Hallenordnung bezüglich Haftmitteleinsatz, - Vorhandensein einer DHB-Tischzeituhr in allen Spielklassen, - Klärung pünktlicher Spielbeginn, Einlaufen (Gastmannschaft 4 Minuten, Heimmannschaft 2 Minuten), Showeinlagen, Wischer, Ordner. Nach dem Spiel halten sich Zeitnehmer/Sekretär bis zum Abschluss des Ausfüllens des Spielberichts in Reichweite der Schiedsrichter auf. Es liegt jedoch im Ermessen der Schiedsrichter, das Kampfgericht eher zu entlassen.

6 In den Kampfgerichten dürfen nur Sportfreunde mit einer gültigen Lizenz eingesetzt werden. Bei Spielen der SLM, SLF und VLM ist eine Schulung 2009 oder 2010 verbindlich. Das Nachweisdokument (SR-Ausweis, Kampfrichterausweis) muss einen Stempel und einen Gültigkeitseintrag für die Saison 2010/11 vom Verantwortlichen für die Kampfgerichte, Dieter Mähnert, besitzen. Die Schiedsrichter prüfen vor Spielbeginn diese Lizenz. Mängel werden im Spielbericht eingetragen und entsprechend der RO des DHB 25 (1), Zusatzbestimmungen HVS Punkt 25 sanktioniert. Bei den Spielen der Sachsenliga Männer und Frauen füllen die Schiedsrichter einen Bewertungsbogen zur Arbeit der Kampfgerichte aus. Diese Bögen sind bis spätestens 3 Werktage nach dem Spiel an den Verantwortlichen für Kampfgerichte Sportfreund Dieter Mähnert per Mail zu senden. Für die Spiele der Bundesliga werden Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Beobachter sowie Spielaufsicht vom DHB angesetzt. Für die Spiele der Oberliga werden Schiedsrichter, Beobachter sowie Spielaufsicht durch den MHV angesetzt Für alle Spiele der Sachsenliga und der Verbandsliga Männer/Frauen, ist von den am Spiel beteiligten Vereinen ein elektronischer Schiedsrichterbeobachtungsbogen online auszufüllen. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel zu senden. Das Nichteinsenden des Schiedsrichterbeobachtungsbogens wird entsprechend der RO des DHB mit Zusatzbestimmungen des HVS 25(1) Punkt 26 mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 20 geahndet. Bei wiederholtem Nichteinsenden erhöht sich die Gebühr jeweils um 5. Der elektronische Schiedsrichterbeobachtungsbogen befindet sich auf der Internetseite des HVS (Schiedsrichterseite- Beobachtung). Auf dieser Seite auf den Link einloggen. Benutzername und Passwort werden den Vereinen zugestellt. Die Anleitung erfolgt zur Vereinsbeobachterschulung am und am Termine, Zeit und Ort stehen auf der Internetseite des HVS unter Lehrgänge. Die Teilnahme an der Vereinsbeobachtungsschulung ist für die Vereine, deren Mannschaften in der Sachsen- bzw. Verbandsliga spielen, Pflicht. Die Nichtteilnahme an dieser Schulung wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 30 geahndet. Bei den Spielen um den Molten-Pokal entfällt die Vereinsbeobachtung Die neutrale Schiedsrichterbeobachtung wird durch die vom SRA-HVS bestimmten Beobachter durchgeführt. Die Ansetzung erfolgt durch Sportfreund Burkhard Müller. Die Beobachtungsbogen werden ebenfalls online durch die Beobachter eingegeben. Die Abrechnung der Kosten für den neutralen Beobachter erfolgt am Spielort. Für die Abrechnung ist der Vordruck des HVS (siehe Internet Beobachtung) zu benutzen. Die Kosten trägt der Heimverein. Der erhobene Betrag ist in den Spielbericht einzutragen (Schiedsrichterbeobachtung, Name, Vorname. Betrag). Der Beobachter hat sich vor dem Spiel mündlich oder schriftlich beim Heimverein anzumelden. Durch den Heimverein ist für den Beobachter ein guter Sichtplatz sicherzustellen und ein ungestörtes Beobachtergespräch mit den SR nach dem Spiel zu gewährleisten Die SR sind verpflichtet, von Spielern, die wegen grob unsportlichen Verhaltens, das eine Beleidigung oder Bedrohung der SR, ZN / Sekr oder der Spielaufsicht darstellt, disqualifiziert wurden, den Spielausweis einzubehalten. Der eingezogene Spielausweis ist mit dem Spielberichtsbogen an den Spielwart zuschicken. Der Spielwart erhält von den Schiedsrichtern einen gesonderten Bericht zum Vorkommnis. Nach einer Disqualifikation auf Grund einer besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktion wird der Spielausweis ebenfalls eingezogen und durch die SR dem Spielwart mit dem Spielberichtsbogen zugeschickt Der Spielausweis ist auch einzuziehen, wenn durch Schiedsrichter mehrfach festgestellt wurde, dass auf dem Passbild kein aktueller Vereinsstempel zu erkennen ist. In diesem Fall wird der Verein mit einer Ordnungsgebühr in Höhe von 5 belegt Bei der Leitung der Spiele kommen im Bereich des HVS auch Schiedsrichter anderer Landesverbände zum Einsatz. Dieser Einsatz erfolgt in Absprache der beteiligten Landesschiedsrichterwarte und SR-Ansetzer Durch die SR sind im Spielbericht alle Verstöße gegen die jeweils gültige Hallenordnung einzutragen Die Spielleitungsentschädigung (alle Angaben in ) ist wie folgt geregelt: - für Einzelspiele - bis 60 Minuten Einsatzzeit bei festgelegten Turnieren - bei Spielen in Turnierform (z.b. Endrunden Jugend): Summe der geleiteten Spiele (in Minuten ohne Pause) dividiert durch 60, gerundet auf die nächste volle Zahl = Anzahl der geleiteten Vollzeitspiele Ebene SR ZN/S Beobachter Spielaufsicht 1. BLM lt. DHB lt. DHB lt. DHB lt. DHB 1. BLF lt. DHB lt. DHB lt. DHB lt. DHB 2. BLM lt. DHB lt. DHB lt. DHB lt. DHB 2. BLF lt. DHB lt. DHB lt. DHB lt. DHB 3. Liga M lt. DHB lt. DHB lt. DHB lt. DHB 3. Liga F lt. DHB lt. DHB lt. DHB lt. DHB OLM OLF SLM SLF VLM VLF OLJA OLJB OLJC-E

7 SB Männer lt. SBL SB Frauen lt. SBL SB Jug. A lt. SBL SB Jug. B lt. SBL SB Jug. C-E lt. SBL Ebene SR ZN/S Beobachter Spielaufsicht SK Männer lt. SKL SK Frauen lt. SKL SK Jug. A lt. SKL SK Jug. B-E lt. SKL Für Pokalspiele gelten die gleichen Festlegungen wie für Punktspiele auf der jeweiligen Spielebene. Die Entschädigungen stehen auch dem Kampfgericht zu, sofern es nicht von einem Verein der am Spiel beteiligten Mannschaften zu stellen ist. Die Vereine können für ihre Kampfgerichte eigene Regelungen festlegen. Bei Vorbereitungsspielen gelten gesonderte Regelungen Fahrtkosten: Die Fahrtkostenerstattung ist im HVS für Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, Beobachter und Spielaufsicht gleich geregelt. Dabei ist folgendes zu beachten: - bei der Nutzung von ÖPNV werden die tatsächlich angefallenen Kosten (mit Beleg), erstattet, - bei Nutzung von PKW: werden pro Kilometer 0,25 für jede weitere mitgenommene Person 0,02 pro Kilometer erstattet, - bei Koppelspielen SL mit VL = 1/2 und 1/2, - bei Koppelspielen SL/VL mit SB = 2/3 und 1/3, - Kampfgerichte (Z/S) Beobachter, Spielaufsicht BL und RL entsprechend der Regelungen des DHB/HVS Tagegeld: Tagegeld für Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretär, Beobachter, Spielaufsicht kann wie folgt erhoben werden: - 8 bis 14 Stunden Einsatzzeit 06 Euro - 14 bis 24 Stunden Einsatzzeit 12 Euro - über 24 Stunden Einsatzzeit 24 Euro Für die Abrechnung der Einsatzgelder, Fahrtkosten sowie Tagegelder ist der Vordruck (siehe Internet SR HVS) der jeweiligen Spielebene zu benutzen. Die SR-Paare haben grundsätzlich zusammen anzureisen. Die Abrechnung hat vor Spielbeginn beim Heimverein zu erfolgen. Am Spieljahresende gehen die Kosten der SR und der neutralen Beobachter in den Schiedsrichter-Kostenausgleich ein. Für die Richtigkeit der gemachten Angaben ist der Erheber selbst verantwortlich. Falsche Abrechnungen sind zurückzuweisen Bei zentralen Veranstaltungen des HVS (Endrunden, Pokalendspiele, Turniere, Sichtungen u.a.) werden den eingesetzten Schiedsrichtern und Kampfgerichten die Kosten durch die Geschäftsstelle des HVS überwiesen. Dazu sind die ausgefüllten Abrechnungsbogen mit zugehöriger Bankverbindung und Kontonummer an den Einsatzleiter vor Ort zu übergeben. Für Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretäre, Beobachter und Spielaufsichten ist zu beachten, dass Einkünfte aus Einsatzgeldern dem Steuerrecht unterliegen. Hierzu ist Jeder eigenverantwortlich Bei der An- und Abreise zum und vom Einsatzort mit dem eigenen PKW, besteht für Pkw-Schäden am eigenen Fahrzeug, bei einem selbstverschuldeten Unfall, für die Schiedsrichter, Zeitnehmer/Sekretäre, Beobachter oder Spielaufsichten Versicherungsschutz, die sich an der zusätzlichen Versicherung für den Pkw-Einsatz im HVS beteiligt haben Im Spielbetrieb auf HVS-Ebene sind nur Bälle der Firma Molten zulässig. Verstöße sind im Spielbericht zu erfassen und werden entsprechend Abs dieser Durchführungsbestimmungen geahndet. 10. Sonstige Bestimmungen Spielbeiträge (Meldegebühr/Startgebühr in Euro) SL Männer 500 VL Männer 400 SL Frauen 400 VL Frauen 300 OL A- und B-Jugend 175 OL C-Jugend 145 HVS Pokal Erwachsene 30 OL D-Jugend 20 Der Spielbeitrag (Meldegebühr/Startgebühr) für die Punktspiele ist bis zum auf das Konto des HV Sachsen, Sparkasse Leipzig, Kontonummer , BLZ , Codierung Vr.-Nr., Vereinsname, Spielklasse, einzuzahlen. Bei Nichteinhaltung besteht kein Startrecht. Der Einzahlungstermin der Oberliga D-Jugend wird durch die Nachwuchskommission in der Ausschreibung veröffentlicht.

8 10.2. Ordnung und Sanitätsdienst Für Ordnung und Sicherheit sowie die Bereitstellung der Ersten Hilfe und von Wischern ist der Heimverein verantwortlich. Als Wischer darf kein auf dem Spielberichtsbogen eingetragener Spieler, Mannschaftsoffizieller oder Zeitnehmer/Sekretär fungieren. Verstöße gegen diese Festlegung sind durch die SR sofort zu unterbinden. Sollten die Bemühungen der SR zu keiner Einhaltung der Festlegung führen, ist das auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Die Gastmannschaften haben den Anweisungen und Bestimmungen der Heimvereine sowie der gültigen Hallenordnung Folge zu leisten. Die Vereine haben sich beim Betreten der Sporthalle umfassend über die Hallenordnung zu informieren. Verstöße jeglicher Art können rechtliche Schritte nach sich ziehen. Für die Durchsetzung der Hallenordnung ist der Heimverein verantwortlich. Verstöße gegen die Hallenordnung sind zivilrechtlich gegen den Verursacher geltend zu machen Haftmittelbenutzung Verstößt ein Verein gegen die Bestimmungen zur Haftmittelbenutzung, kann gegen ihn zusätzlich eine Ordnungsgebühr in Höhe von 50 verhängt werden. Bei weiteren Vergehen dieser Art kann sich der Betrag weiter erhöhen. Grundlage dafür ist die durch den Verein beim HVS hinterlegte Vereinbarung zum Einsatz von Haftmitteln zwischen dem Verein und dem Halleneigentümer. Ein Muster befindet sich im Anhang der DB. Wenn nur bestimmte Haftmittelfabrikate zugelassen sind, hat diese der Heimverein dem Gastverein in ausreichender Menge kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ansonsten besteht für beide Vereine Haftmittelverbot. Wenn die Schiedsrichter in Hallen mit Haftmittelverbot bei Spielern nicht zugelassene Haftmittel an den Händen feststellen, sind diese Spieler unabhängig davon, ob sie beim Anbringen des Klebemittels beobachtet wurden oder nicht, mit Namen und Verein von den Schiedsrichter im Spielbericht aufzuführen. Haftmitteldepots an Schuhen, Armen etc. sind nicht erlaubt und müssen vor Betreten des Spielfeldes entfernt werden. Der Heimverein haftet dafür, dass alle am Spiel Beteiligten die Halle ungehindert betreten können und sorgt für den ungehinderten Zu- und Abgang auf den Weg zu den Kabinen und zur Spielfläche. Die Schiedsrichter sind angehalten, Sicherheitsabstände vor Spielbeginn herstellen zu lassen und für deren Einhaltung auch während des Spiels Sorge zu tragen. Jeder Heimverein ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Ordnern zu stellen. Richtwerte sollten sein: auf die ersten 50 Zuschauer zwei Ordner und auf je weitere 50 Zuschauer ein Ordner. Die Ordner sind für jeden deutlich sichtbar mit einer Armbinde oder mit T-Shirt (Aufschrift Ordner ) zu kennzeichnen. Die Schiedsrichter überzeugen sich vor Spielbeginn davon Zeitmessanlage / Grüne Karte / Kennzeichnung der Offiziellen Ist eine der Regel entsprechende Zeitmessanlage vorhanden, so muss diese vom Zeitnehmer benutzt werden. Zusätzlich hat der Heimverein am Zeitnehmertisch eine Tischstoppuhr mit einem Durchmesser von mindestens 11 cm bereitzustellen. Entsprechend der Regel 2:10 und den Erläuterungen zu den Spielregeln Punkt 3. ist das Team-Time-out mittels einer Grünen Karte beim Zeitnehmer zu beantragen. Der Heimverein ist verantwortlich, dass zwei Grüne Karten im Format A5 und zwei Ständer zum Aufstellen der Karten, rechtzeitig vor Spielbeginn beim Kampfgericht bereitliegen. Die Offiziellen tragen Umhängeschilder mit den Buchstaben A, B, C oder D. Die Offiziellen sind diesen Buchstaben entsprechend im Spielberichtsbogen einzutragen. Offizieller A ist der Mannschaftsverantwortliche. Das Tragen der Umhängeschilder ist für alle Offiziellen verbindlich. Die Neubeschaffung von Umhängeschildern ist über die Geschäftsstelle möglich Spielausweise Spielausweise sind durch die Vereine nur nach Anforderung an die Spielleitenden Stelle zwecks Prüfung einzusenden. Das Fehlen von Spielausweisen zum Wettkampf wird mit einer Ordnungsgebühr (RO des DHB 25 (1) Punkt 11) bestraft. Fehlender Spielausweis 10, pro Mannschaft mit Unentgeltliche Körperpflege Die Heimvereine haben den Mannschaften und Schiedsrichtern die unentgeltliche Körperpflege zu gewährleisten Bereitstellung einer abschließbare Kabine Durch den Heimverein ist Schiedsrichtern, Zeitnehmer und Sekretär sowie einer eventuellen Spielaufsicht eine abschließbare Kabine zur Verfügung zu stellen, in der ein Tisch und mindestens 3 Stühle bereitstehen müssen Freier Eintritt Freien Eintritt erhalten neben den am Spiel beteiligten Personen (je Mannschaft maximal 14 Spieler und vier Mannschaftsoffizielle) Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär sowie beauftragte Schiedsrichterbeobachter, Spielaufsichten, Personen des HVS mit besonderem HVS-Ausweis bzw. SL/VL-Schiedsrichter mit ihrem SR-Ausweis, Pressemitarbeiter und bis zu fünf Mitglieder des Gastvereins, für die an der Hallenkasse entsprechende Sitzplatzkarten bereitzuhalten sind.

9 10.8. Medienvertreter Medienvertreter haben sich rechtzeitig (spätestens am Vortag) beim jeweiligen Verein anzumelden. Beim Betreten der Sporthalle haben sich die Medienvertreter auszuweisen (z. B. Presseausweis). Die Medienvertreter haben aus Gründen der eigenen Sicherheit den Anweisungen des Vereins- bzw. Hallenpersonals Folge zu leisten. Die Vereine sollten Arbeitsplätze für Berichterstatter mit Blick auf das gesamte Spielfeld, unter Beachtung der Sicherheit für Zuschauer und Spieler, schaffen. Vor Spielbeginn sollten in der Sporthalle Foto- und Kamerazonen festgelegt werden. Den Medienvertretern sollten die Mannschaftsaufstellungen ausgehändigt werden. Eine Einsicht in den Spielberichtsbogen ist nur vor Spielbeginn, in der Halbzeitpause oder nach Spielschluss in Absprache mit den Schiedsrichtern möglich. Der Zutritt zum Innenraum für Interviews, Kamera- und Fotoaufnahmen sollte unter Beachtung der Sicherheit aller Beteiligten vor und nach dem Spiel gewährt werden Spielaufsicht Die Spielaufsicht ist eine von der spielleitenden Stelle angesetzte offizielle Aufsicht. Ihre Hauptaufgabe ist die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Spieldurchführung. Sie ist kein Oberschiedsrichter, die Verantwortung auf dem Spielfeld tragen die Schiedsrichter. Der Aufsichtsführende ist verpflichtet, während des Spiels neben dem Zeitnehmer zu sitzen, um den Auswechselraum jederzeit überblicken und nötigenfalls ins Spiel eingreifen zu können. Seine Aufgaben regeln sich nach der Anweisung des MHV/HVS. Unabhängig davon kann auch eine unangemeldete Spielbeobachtung durch Mitglieder des Schiedsrichterausschusses und der TK erfolgen Schiedsrichterkostenausgleich Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele erfolgt in allen Spielklassen ein Schiedsrichterkostenausgleich einschließlich der Umlagen für die Schiedsrichterbeobachtung und Spielaufsicht. Die Vereine erhalten von der Geschäftsstelle des HVS die entsprechende Abrechnung. Die aus dem Schiedsrichterkostenausgleich und den Umlagen für die Schiedsrichterbeobachtung und Spielaufsicht entstehenden Guthaben werden mit dem Mitgliedsbeitrag 2011 verrechnet. Wolfgang Schmerler Jens Seifert Ronald Meier Vizepräsident Spieltechnik Schiedsrichterwart Geschäftsführer

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