(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

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1 L 294/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2015/2002 R KOMMISSION vom 10. November 2015 zur Änderung der Anhänge IC und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (Text von Bedeutung für den EWR) DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen ( 1 ), insbesondere auf Artikel 58 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 der Kommission ( 2 ) zur Ersetzung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) werden die gefahrenrelevanten Eigenschaften von Abfällen geändert, um sie an Änderungen anzugleichen, die mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 4 ) eingeführt wurden. Mit dieser Änderung werden die gefahrenrelevanten Eigenschaften H1 bis H15 in HP1 bis HP15 umbenannt, um mögliche Verwechslungen mit den Codierungen der Gefahrenhinweise gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu vermeiden. Die genannte Verordnung gilt ab dem 1. Juni (2) Anhang IC der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 mit den spezifischen Anweisungen für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare nimmt auf die alte Bezeichnung der gefahrenrelevanten Eigenschaften Bezug und sollte daher entsprechend aktualisiert werden. (3) Mit dem Beschluss 2014/955/EU der Kommission ( 5 ) wird das Abfallverzeichnis im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG der Kommission ( 6 ) ersetzt, um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen. Der Beschluss 2014/955/EU gilt ab dem 1. Juni (4) Anhang V Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 enthält die Liste der im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG aufgeführten Abfälle. Nach der Änderung der Entscheidung 2000/532/EG sollte Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 an diese Änderungen angepasst werden. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Zeitpunkt gelten wie die Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 und der Beschluss 2014/955/EU. (5) Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 sollte daher entsprechend geändert werden. ( 1 ) ABl. L 190 vom , S. 1. ( 2 ) Verordnung (EU) Nr. 1357/2014 der Kommission vom 18. Dezember 2014 zur Ersetzung von Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 365 vom , S. 89). ( 3 ) Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom , S. 3). ( 4 ) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom , S. 1). ( 5 ) Beschluss 2014/955/EU der Kommission vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 370 vom , S. 44). ( 6 ) Entscheidung 2000/532/EG der Kommission vom 3. Mai 2000 zur Ersetzung der Entscheidung 94/3/EG über ein Abfallverzeichnis gemäß Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates über Abfälle und der Entscheidung 94/904/EG des Rates über ein Verzeichnis gefährlicher Abfälle im Sinne von Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle (ABl. L 226 vom , S. 3).

2 L 294/ (6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschusses HAT FOLGEN VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Anhänge IC und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 werden entsprechend dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Juni Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 10. November 2015 Für die Kommission Der Präsident Jean-Claude JUNCKER

3 L 294/3 ANHANG Die Anhänge IC und V der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 werden wie folgt geändert: 1. In Anhang IC Nummer IV.25 erhält Buchstabe g folgende Fassung: g) Unterposition viii: Falls anwendbar, geben Sie bitte hier den/die passenden H-Code/s an, das heißt die Codes, die Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle geben (siehe dem Notifizierungsformular beigefügtes Verzeichnis der Abkürzungen und Codes). Sollten die Abfälle keine der im Basler Übereinkommen aufgeführten gefährlichen Eigenschaften haben, aber nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates als gefährlich einzustufen sein, geben Sie bitte den/die HP-Code/s gemäß diesem Anhang III an und setzen Sie die Buchstaben EU hinter den HP-Code (Beispiel: HP14 EU). 2. In Anhang V erhält Teil 2 folgende Fassung: Teil 2 Im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG aufgeführte Abfälle ( 1 ) 01 ABFÄLLE, DIE BEIM AUFSUCHEN, AUSBEUTEN UND GEWINNEN SOWIE BEI R PHYSIKALISCHEN UND CHEMI SCHEN BEHANDLUNG VON BONSCHÄTZEN ENTSTEHEN Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen * Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz * andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Abfällen, die unter fallen * Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung, der gefährliche Stoffe enthält, mit Ausnahme der unter genannten Abfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nicht metallhaltigen Bodenschätzen * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nicht metallhaltigen Bodenschätzen Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle von Sand und Ton staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen ( 1 ) Mit einem Sternchen gekennzeichnete Abfälle gelten als gefährliche Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG. Bei der Identifizierung von Abfällen in der nachstehenden Liste sind die Abschnitte unter Begriffsbestimmungen, Bewertung und Einstufung und Abfallverzeichnis im Anhang der Entscheidung 2000/532/EG maßgeblich.

4 L 294/ Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Bohrschlämme und andere Bohrabfälle Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen * ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle * Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen Abfälle a. n. g. 02 ABFÄLLE AUS LANDWIRTSCHAFT, GARTENBAU, TEICHWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT, JAGD UND FISCHEREI SOWIE R HERSTELLUNG UND VERARBEITUNG VON NAHRUNGSMITTELN Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt Abfälle aus der Forstwirtschaft * Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Metallabfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus tierischem Gewebe für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen Abfälle von Konservierungsstoffen Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g.

5 L 294/ Abfälle aus der Zuckerherstellung Rübenerde nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Milchverarbeitung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Abfälle von Konservierungsstoffen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao) Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials Abfälle aus der Alkoholdestillation Abfälle aus der chemischen Behandlung für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g. 03 ABFÄLLE AUS R HOLZBEARBEITUNG UND R HERSTELLUNG VON PLATTEN, MÖBELN, ZELLSTOFFEN, PAPIER UND PAPPE Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln Rinden- und Korkabfälle * Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Holzkonservierung * halogenfreie organische Holzschutzmittel * chlororganische Holzschutzmittel * metallorganische Holzschutzmittel * anorganische Holzschutzmittel * andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Holzschutzmittel a. n. g.

6 L 294/ Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe Rinden- und Holzabfälle Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen) De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Kalkschlammabfälle Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 04 ABFÄLLE AUS R LER-, PELZ- UND TEXTILINDUSTRIE Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie Fleischabschabungen und Häuteabfälle geäschertes Leimleder * Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase chromhaltige Gerbbrühe chromfreie Gerbbrühe chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne) Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle a. n. g Abfälle aus der Textilindustrie Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse) * Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Abfälle a. n. g. 05 ABFÄLLE AUS R ÖLRAFFINATION, ERDGASREINIGUNG UND KOHLEPYROLYSE Abfälle aus der Erdölraffination * Entsalzungsschlämme

7 L 294/ * Bodenschlämme aus Tanks * saure Alkylschlämme * verschüttetes Öl * ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung * Säureteere * andere Teere * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen * säurehaltige Öle Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung Abfälle aus Kühlkolonnen * verbrauchte Filtertone schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung Bitumen, Abfälle a. n. g Abfälle aus der Kohlepyrolyse * Säureteere * andere Teere Abfälle aus Kühlkolonnen Abfälle a. n. g Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport * quecksilberhaltige Abfälle schwefelhaltige Abfälle Abfälle a. n. g. 06 ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren * Schwefelsäure und schweflige Säure * Salzsäure * Flusssäure * Phosphorsäure und phosphorige Säure * Salpetersäure und salpetrige Säure * andere Säuren Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Basen * Calciumhydroxid * Ammoniumhydroxid

8 L 294/ * Natrium- und Kaliumhydroxid * andere Basen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden * feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten * feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * Metalloxide, die Schwermetalle enthalten Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * arsenhaltige Abfälle * quecksilberhaltige Abfälle * Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten Abfälle a. n. g Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen * Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie * asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse * Aktivkohle aus der Chlorherstellung * quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme * Lösungen und Säuren, z. B. Kontaktsäure Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Silicium und Siliciumverbindungen * Abfälle, die gefährliche Chlorsilane enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie phosphorhaltige Schlacke * Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g.

9 L 294/ Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien, aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln * Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung Abfälle a. n. g Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen a. n. g * anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide * gebrauchte Aktivkohle (außer ) Industrieruß * Abfälle aus der Asbestverarbeitung * Ofen- und Kaminruß Abfälle a. n. g. 07 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der HZVA von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoffabfälle

10 L 294/ * Abfälle von Zusatzstoffen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Zusatzstoffen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle, die gefährliche Silicone enthalten siliconhaltige Abfälle, andere als die in genannten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11) * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer und ), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien

11 L 294/ * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g * wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen * halogenierte Reaktions- und Destillationsrückstände * andere Reaktions- und Destillationsrückstände * halogenierte Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 08 ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, ), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken * Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen

12 L 294/ * wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Farb- oder Lackentfernerabfälle Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe) Abfälle von Beschichtungspulver wässrige Schlämme, die keramische Werkstoffe enthalten wässrige Suspensionen, die keramische Werkstoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Druckfarben wässrige Schlämme, die Druckfarben enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Druckfarben enthalten * Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Ätzlösungen * Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Dispersionsöl Abfälle a. n. g Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien) * Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen enthalten wässrige flüssige Abfälle, die Klebstoffe oder Dichtmassen enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen

13 L 294/ * Harzöle Abfälle a. n. g Nicht unter 08 aufgeführte Abfälle * Isocyanatabfälle 09 ABFÄLLE AUS R FOTOGRAFISCHEN INDUSTRIE Abfälle aus der fotografischen Industrie * Entwickler- und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis * Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis * Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis * Fixierbäder * Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder * silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien * Einwegkameras mit Batterien, die unter , oder fallen Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g. 10 ABFÄLLE AUS THERMISCHEN PROZESSEN Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19) Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter fällt Filterstäube aus Kohlefeuerung Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit unbehandeltem Holz * Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen * Schwefelsäure * Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen * Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter , und fallen * Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

14 L 294/ Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Sande aus der Wirbelschichtfeuerung Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie Abfälle aus der Verarbeitung von Schlacke unbearbeitete Schlacke * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Walzzunder * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen andere Schlämme und Filterkuchen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie Anodenschrott * Schlacken aus der Erstschmelze Aluminiumoxidabfälle * Salzschlacken aus der Zweitschmelze * schwarze Krätzen aus der Zweitschmelze * Abschaum, der entzündlich ist oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgibt Abschaum mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme von Filterstaub, der unter fällt * andere Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub), die gefährliche Stoffe enthalten Teilchen und Staub (einschließlich Kugelmühlenstaub) mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

15 L 294/ Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen Abfälle aus der Behandlung von Salzschlacken und schwarzen Krätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie * Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Calciumarsenat * Filterstaub * andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) * Filterstaub andere Teilchen und Staub * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung

16 L 294/ * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) Krätzen und Abschaum (Erst- und Zweitschmelze) feste Abfälle aus der Abgasbehandlung andere Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie Teilchen und Staub * Salzschlacken (Erst- und Zweitschmelze) andere Schlacken * Krätzen und Abschaum, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben Krätzen und Abschaum mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung Abfälle aus der Anodenherstellung, die Kohlenstoff enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Anodenschrott * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält

17 L 294/ Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen Ofenschlacke * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen Glasfaserabfall Teilchen und Staub * Gemengeabfall mit gefährlichen Stoffen vor dem Schmelzen Gemengeabfall vor dem Schmelzen mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Glasabfall in kleinen Teilchen und Glasstaub, die Schwermetalle enthalten (z. B. aus Kathodenstrahlröhren) Glasabfall mit Ausnahme desjenigen, der unter fällt * Glaspolier- und Glasschleifschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Glaspolier- und Glasschleifschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten

18 L 294/ Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug Rohmischungen vor dem Brennen Teilchen und Staub Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung verworfene Formen Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen) * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Glasurabfälle, die Schwermetalle enthalten Glasurabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung Abfälle a. n. g Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen Abfälle von Rohgemenge vor dem Brennen Abfälle aus der Kalzinierung und Hydratisierung von Branntkalk Teilchen und Staub (außer und ) Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung * asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Herstellung anderer Verbundstoffe auf Zementbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten feste Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Betonabfälle und Betonschlämme Abfälle a. n. g Abfälle aus Krematorien * quecksilberhaltige Abfälle aus der Gasreinigung 11 ABFÄLLE AUS R CHEMISCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG UND BESCHICHTUNG VON METALLEN UND AN REN WERKSTOFFEN; NICHTEISENHYDROMETALLURGIE Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung) * saure Beizlösungen

19 L 294/ * Säuren a. n. g * alkalische Beizlösungen * Phosphatierschlämme * Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Abfälle aus der Entfettung, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus der Entfettung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten * gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie * Schlämme aus der Zink-Hydrometallurgie (einschließlich Jarosit, Goethit) Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse * Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle aus Prozessen der Kupfer-Hydrometallurgie mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * andere Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Abfälle a. n. g Schlämme und Feststoffe aus Härteprozessen * cyanidhaltige Abfälle * andere Abfälle Abfälle aus Prozessen der thermischen Verzinkung Hartzink Zinkasche * feste Abfälle aus der Abgasbehandlung * gebrauchte Flussmittel Abfälle a. n. g. 12 ABFÄLLE AUS PROZESSEN R MECHANISCHEN FORMGEBUNG SOWIE R PHYSIKALISCHEN UND MECHANI SCHEN OBERFLÄCHENBEARBEITUNG VON METALLEN UND KUNSTSTOFFEN Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen Eisenfeil- und -drehspäne Eisenstaub und -teilchen NE-Metallfeil- und -drehspäne NE-Metallstaub und -teilchen

20 L 294/ Kunststoffspäne und -drehspäne * halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) * halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) * halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen * halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen * synthetische Bearbeitungsöle * gebrauchte Wachse und Fette Schweißabfälle * Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Strahlmittelabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) * biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle * gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle a. n. g Abfälle aus der Wasser- und Dampfentfettung (außer 11) * wässrige Waschflüssigkeiten * Abfälle aus der Dampfentfettung 13 ÖLABFÄLLE UND ABFÄLLE AUS FLÜSSIGEN BRENNSTOFFEN (AUSSER SPEISEÖLE UND ÖLABFÄLLE, DIE UNTER DIE KAPITEL 05, 12 UND 19 FALLEN) Abfälle von Hydraulikölen * Hydrauliköle, die PCB enthalten * chlorierte Emulsionen * nichtchlorierte Emulsionen * chlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis * nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis * synthetische Hydrauliköle * biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle * andere Hydrauliköle Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen * chlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis * nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis * synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle * biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle

21 L 294/ * andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle Abfälle von Isolier- und Wärmeübertragungsölen * Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten * chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis * synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle * biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle * andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle Bilgenöle * Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt * Bilgenöle aus Molenablaufkanälen * Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern * feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern * Schlämme aus Einlaufschächten * Öle aus Öl-/Wasserabscheidern * öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern Abfälle aus flüssigen Brennstoffen * Heizöl und Diesel * Benzin * andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) Ölabfälle a. n. g * Schlämme oder Emulsionen aus Entsalzern * andere Emulsionen * Abfälle a. n. g. 14 ABFÄLLE AUS ORGANISCHEN LÖSEMITTELN, KÜHLMITTELN UND TREIBGASEN (AUSSER 07 UND 08) Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen * Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW * andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische * andere Lösemittel und Lösemittelgemische * Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten * Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten

22 L 294/ VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (A.N.G.) Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verpackungen aus Metall Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Glas Verpackungen aus Textilien * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung * Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen 16 ABFÄLLE, DIE NICHT ANRSWO IM VERZEICHNIS AUFGEFÜHRT SIND Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, und 16 08) Altreifen * Altfahrzeuge Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten * Ölfilter * quecksilberhaltige Bauteile * Bauteile, die PCB enthalten * explosive Bauteile (z. B. aus Airbags) * asbesthaltige Bremsbeläge Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Bremsflüssigkeiten * Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Flüssiggasbehälter Eisenmetalle

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