Mediadaten und Preisliste

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1 Mediadaten und Preisliste 2017 gültig ab Stadtanzeiger für den Frankfurter Westen

2 Zielen Sie in Zukunft genauer! Worauf kommt es in der Werbung an? Die Antworten auf diese Frage füllen ganze Bücherregale, dabei reichen drei Worte: auf den Erfolg. Für lokale und regionale Anbieter verspricht die Werbung den größten Erfolg, die sich ohne große Streuverluste direkt an die einheimischen Verbraucher wendet. Wir haben uns darauf spezialisiert, Zeitungen genau für diese Zielgruppe zu kreieren. Die Tagesschau bietet die Weltnachrichten, wir die Geschichten aus dem Wohnort. Unsere Inserenten haben dadurch die Möglichkeit, die Kunden mit ihrer Werbung direkt und ohne Umwege zu erreichen. Das bringt oft mehr als gewaltige Auflagen. Denn entscheidend ist nicht, wie viele Kunden Ihre Anzeige wahrnehmen könnten, sondern wie viele sie tatsächlich wahrnehmen. Probieren Sie es aus! Testen Sie uns und messen Sie den Erfolg! Sie werden überrascht sein.

3 Ihre Ansprechpartner Verlagsanschrift: Anzeigenabteilung: Schwalbacher Zeitung/Sulzbacher Anzeiger: Verlag Schwalbacher Zeitung Mathias Schlosser Niederräder Straße Schwalbach a. Ts. Tel / Fax / info@schwalbacher-zeitung.de Ingrid Andersch Verlag Schwalbacher Zeitung (s.o.) Telefon / Fax / anzeigen@schwalbacher-zeitung.de Sossenheimer Wochenblatt: Dieter Lochau Verlag Schwalbacher Zeitung (s.o.) Telefon / Fax / lochau@sossenheimer-wochenblatt.de Stadtanzeiger für den Frankfurter Westen: Hans Cavalier (Geschäftsstelle Höchst) Alt-Höchst 8, Frankfurt Telefon 069 / Fax 069 / anzeigen@stadtanzeiger-west.de

4 Die Schwalbacher Zeitung wurde 1974 als Bürgerzeitung gegründet. Untersuchungen haben ergeben, dass neun von zehn Schwalbachern das Gelbe Blättchen lesen. www. schwalbacherzeitung.de Auflage Verbreitungsgebiet Erscheinungsweise Erscheinungstag Anzeigen-/DU-Schluss Schwalbach am Taunus wöchentlich Mittwoch Mo, 11 Uhr / Di, 11 Uhr Grundpreis EUR 0,79 Familienanzeigen EUR 0,55 Vereinsanzeigen EUR 0,55 1/1 Seite inkl. 4c EUR 790,-- Farbzuschläge 4c = 20%, mind. EUR 10,-- Titelseitenzuschlag 50% Telefonservice (mind. 1/4 jährliche Buchung) EUR 12,--/Veröffentlichung (14-tägig) Alle Preisangaben gelten zzgl. der gesetzl. MwSt.

5 Der Sulzbacher Anzeiger ist seit den 60er Jahren das amtliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Sulzbach (Taunus) und gehört seit April 2010 zum Verlag. Auflage Verbreitungsgebiet Erscheinungsweise Erscheinungstag Anzeigen-/DU-Schluss Sulzbach am Taunus wöchentlich Freitag Mi, 11 Uhr / Do, 11 Uhr Grundpreis EUR 0,59 Familienanzeigen EUR 0,45 Vereinsanzeigen EUR 0,45 1/1 Seite inkl. 4c EUR 590,-- Farbzuschläge 4c = 20%, mind. EUR 10,-- Titelseitenzuschlag 50% Telefonservice (mind. 1/4 jährliche Buchung) EUR 10,--/Veröffentlichung (14-tägig) Alle Preisangaben gelten zzgl. der gesetzl. MwSt.

6 1962 gegründet, ist das Sossenheimer Wochenblatt in dem Frankfurter Stadtteil eine Institution. Im November 2011 wurde das Blättchen komplett neu gestaltet. www. sossenheimerwochenblatt.de Auflage Verbreitungsgebiet Erscheinungsweise Erscheinungstag Anzeigen-/DU-Schluss Frankfurt-Sossenheim 14-tägig (gerade Kw) Donnerstag Di, 11 Uhr / Mi, 11 Uhr Grundpreis EUR 0,69 Familienanzeigen EUR 0,55 Vereinsanzeigen EUR 0,55 1/1 Seite inkl. 4c EUR 690,-- Farbzuschläge 4c = 20%, mind. EUR 10,-- Titelseitenzuschlag 50% Telefonservice (mind. 1/4 jährliche Buchung) EUR 12,--/Veröffentlichung (14-tägig) Alle Preisangaben gelten zzgl. der gesetzl. MwSt.

7 Stadtanzeiger für den Frankfurter Westen Der Stadtanzeiger für den Frankfurter Westen wurde 2014 als Wiederauflage des Grünen Blättchens gegründet und erscheint in Höchst und Unterliederbach. www. stadtanzeigerwest.de Auflage Verbreitungsgebiet Erscheinungsweise Erscheinungstag Anzeigen-/DU-Schluss F-Höchst, F-Unterliederbach 14-tägig (gerade Kw) Donnerstag Di, 11 Uhr / Mi, 11 Uhr Grundpreis EUR 1,59 Familienanzeigen EUR 1,19 Vereinsanzeigen EUR 1,19 1/1 Seite inkl. 4c EUR 1.590,-- Farbzuschläge 4c = 20%, mind. EUR 10,-- Titelseitenzuschlag 50% Telefonservice (mind. 1/4 jährliche Buchung) EUR 15,--/Veröffentlichung (14-tägig) Alle Preisangaben gelten zzgl. der gesetzl. MwSt.

8 Kombinationspreise + Auflage mm-preis EUR 1,19 1/1 Seite inkl. 4c EUR 1.190,-- Stadtanzeiger für den Frankfurter Westen + Auflage mm-preis EUR 1,69 1/1 Seite inkl. 4c EUR 1.690, Auflage mm-preis EUR 1,69 1/1 Seite inkl. 4c EUR 1.690,-- Gesamtkombination (alle 4 Zeitungen) Auflage mm-preis EUR 2,69 1/1 Seite inkl. 4c EUR 2.690,-- Alle Preisangaben gelten zzgl. der gesetzl. MwSt.

9 KombinationspreiseTelefonservice Preis je 14-tägiger Veröffentlichung + Stadtanzeiger für den Frankfurter Westen EUR 19,-- EUR 23,-- EUR 29,-- Gesamtkombination (alle 4 Zeitungen) EUR 35,-- Beilagen und Mitverteilungen In allen Verbreitungsgebieten bieten wir die Möglichkeit, Flyer und Prospekte den jeweiligen Zeitungen beizulegen oder separat durch unseren Verteildienst mitverteilen zu lassen. Alle Beilagen bitte mindestens eine Woche vor dem Erscheinungstag beim Verlag ankündigen. Eine Lieferung an die Druckerei allein reicht nicht aus. Details zur Anlieferung erhalten Sie beim Verlag. Maschinell beigelegt werden können nur Prospekte, die an einer Seite geschlossen gefalzt sind. Offen gefalzte Prospekte (z.b. Zick-Zack-Falz) oder einzelne Blätter oder Flyer mit einem Gewicht unter 10g müssen gegen Aufpreis von Hand beigelegt werden. Alternativ ist eine separate Verteilung durch unseren Austrägerdienst möglich. Beilagen von Prospekten bis 20g (maschinelle Beilage): Beilagen von Prospekten bis 30g (manuelle Beilage): Mitverteilung von Prospekten bis 40g: EUR 59,--/1.000 Stück EUR 69,--/1.000 Stück EUR 69,--/1.000 Stück Alle Preisangaben gelten zzgl. der gesetzl. MwSt.

10 Private Kleinanzeigen In allen Zeitungen gibt es die Möglichkeit, private Kleinanzeigen mit einem Umfang von bis zu vier Druckzeilen zu veröffentlichen. Private Kleinanzeigen können jedoch nur für nicht-gewerbliche Angebote ohne eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht geschaltet werden. Private Kleinanzeige 4 Druckzeilen Private Kleinanzeige 4 Druckzeilen plus Foto EUR 9,-- inkl. MwSt. EUR 18,-- inkl. MwSt. Sonderthemen Alle Zeitungen des Verlags veröffentlichen in jeder Ausgabe ein Sonderthema, das ein besonderes redaktionelles Umfeld für bestimmte, zum Beispiel jahreszeitlich aktuelle Themen bietet. Für Insertionen auf den Sonderseiten gelten Sonderpreise, über die die Mitarbeiter der Anzeigenabteilung gerne informieren. Hier ein Auszug aus unseren Sonderthemen. Der genauen Themenplan wird jeweils zu Beginn eines Jahres festgelegt: Januar bis März Gesundheit aktuell Bauen, renovieren, einrichten Recht und Steuerberatung Valentinstag Nachhilfe Leben im Alter Urlaub und Reisen Geld und Immobilien Schönheit, Wellness, Fitness Hochzeit Tag der Rückengesundheit Garten im Frühling Azubi gesucht

11 April bis Juni Feinkost Auto aktuell Bauen, renovieren, einrichten Fahrrad und Freizeit Leben im Alter Recht und Steuerberatung Die schönsten Küchen Geld und Immobilien Im Freien genießen Unsere lieben Haustiere Juli bis September Gesundheit aktuell Urlaub zu Hause Recht und Steuerberatung Gut hören und sehen Die schönsten Bäder Gesund schlafen Recht und Steuerberatung Bauen, renovieren, einrichten Leben im Alter Tag der Zahngesundheit Garten im Herbst Oktober bis Dezember Kachel- und Kaminöfen Hilfe im Trauerfall Energie sparen Recht und Steuerberatung Die schönsten Geschenktipps Gastronomie Urlaub und Reisen Geld und Immobilien Leben im Alter Bauen, renovieren, einrichten Dekorationen zum Fest Weihnachtsgrüße

12 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Anzeigenaufträge im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gemährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textteil-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigenteil-Millimeter umgerechnet. 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgeben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein. 6. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht

13 angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und Einwand freie Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Einwand freie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht Einwand frei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung wesentlicher Vertrags- Pflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vier Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages

14 und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit Rechnung auf Wunsch ab einem Anzeigenvolumen von 30 mm einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Beleg-Seiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Exemplaren 20%, bei einer Auflage bis zu Exemplaren 15%, bei einer Auflage bis zu Exemplaren 10% und bei einer Auflage über Exemplaren 5% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an, Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Woche aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Zeit nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote an Stelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 1.000g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Die Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber dabei entstehende Gebühren/Kosten übernimmt. 19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 20. Erfüllungsort ist Schwalbach am Taunus. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Königstein im Taunus. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers - auch bei Nichtkaufleuten - zum Zeitpunkt der Klage-Erhebung nicht bekannt, oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

15 Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags 1. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Änderungswünschen, Korrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung. 2. Der Inserent verpflichtet sich durch die Erteilung des Anzeigenauftrags die Kosten gemäß des gültigen Anzeigentarifs der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu übernehmen. 3. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Texte und Bilder verantwortlich. Er stellt den Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Anzeigenauftrags gegen den Verlag erwachsen. 4. Verkaufsagenturen, Zweigniederlassungen und Filialen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Insertionen zentral verwaltet werden, sind keine ortsansässigen Firmen im Sinne der Preisliste. Im Einzelfall entscheidet darüber ausschließlich der Verlag. Eine Mittlervergütung auf den Ortspreis ist nicht möglich. 5. Nach 26 des Bundesdatenschutzgesetz weist der Verlag darauf hin, dass die Kundendaten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit elektronischer Datenverarbeitung gespeichert werden. 6. Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Klagefall werden gewährte Rabatte zurück belastet. 7. Der Verlag behält es sich vor, die Veröffentlichung von Sammelanzeigen abzulehnen. 8. Kann durch einen Streik oder höhere Gewalt innerhalb oder außerhalb des Verlags ein Auftrag nicht zu dem vereinbarten Termin ausgeführt werden, so kann der Verlag den Auftrag in der nächst erreichbaren Ausgabe ausführen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall keine Gewährleistungs- oder Mängelansprüche erheben. 9. Bei Beilagen entstehen erst Gewährleistungsansprüche, wenn die Beilage in mindestens 10% der Auflage fehlt. 10. Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge gelten grundsätzlich die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zweifelsfall vor. Stand: Stadtanzeiger für den Frankfurter Westen

16 Technische Angaben Formate: Papierformat: 315 mm x 470 mm (Berliner Format) Satzspiegel: 285 mm x 423 mm Spaltenzahl: 6 Spaltenbreiten: 1-spaltig 45 mm 4-spaltig 189 mm 2-spaltig 93 mm 5-spaltig 237 mm 3-spaltig 141 mm 6-spaltig 285 mm Druckunterlagen: Farben: Datenübertragung: Dateien vorzugsweise in den Formaten.pdf,.eps (mit eingebundenen Schriften und Grafiken) oder.tif (Auflösung 300dpi in Ausgabegröße). Alle Formate für PC. Euroskala, Sonderfarben in CMYK umgewandelt. per an anzeigen@schwalbacher-zeitung.de FTP nach Rücksprache

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