«Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel

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1 Studiengangreglement «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» der Universität Basel «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» der Universität Basel Vom 7. Juni 07 Die Fakultät für Psychologie der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat und gestützt auf die universitären Weiterbildungsbestimmungen folgendes Studiengangreglement.. Zweck und Geltungsbereich Dieses Studiengangreglement regelt die berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengänge «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie», «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie», «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» und «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» der Universität Basel. Es gilt für alle Studierenden, die an der Universität Basel die Weiterbildungsstudiengänge «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie», «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie», «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» und «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» der Universität Basel studieren.

2 Über Einzelheiten der Weiterbildungsstudiengänge orientiert der Studienplan.. Trägerschaft Trägerin des Studiengangs ist die Fakultät für Psychologie der Universität Basel. Bezüglich administrativer und finanzieller Belange sind die Studiengänge den Advanced Studies der Universität Basel zugeordnet.. Aufnahme zum Studium Für die Aufnahme in die Studiengänge müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) ein abgeschlossenes Studium (mind. Masterstufe) der Psychologie, der Medizin (eidgenössisches Diplom) oder einer Sozialwissenschaft bzw. aus dem Bildungsbereich an einer Universität, Fachhochschule, einer von der Universität anerkannten Hochschule oder höheren Fachschule sowie b) eine aktuelle berufliche Tätigkeit in einer psychosozialen Institution für Kinder und Jugendliche In begründeten Ausnahmefällen können Kandidatinnen oder Kandidaten ohne Hochschulabschluss zum Studium zugelassen werden, die über eine mindestens dreijährige Berufspraxis sowie besondere Qualifikation auf einem für psychosoziale Versorgung von Kinder und Jugendlichen relevanten Gebiet verfügen.. Inhalt der Studiengänge Die Studiengänge vermitteln aktuelle wissenschaftliche und praxisbewährte Erkenntnisse im Kontext von pädagogischer Psychologie, Schulpsychologie, Erziehungsberatung und Entwicklungsdiagnostik. Theorie und Methoden werden miteinander verknüpft im Hinblick auf die Anwendung in der Diagnostik, Beratung und Prävention von Individuen, Gruppen und Institutionen. Die Studiengänge enthalten folgende Inhalte: a) Aktuelles, empiriebasiertes Wissen zur pädagogisch-psychologischen, systemisch orientierten Diagnostik im Kindes- und Jugendalter b) Vermittlung der diagnostischen Kernkompetenzen c) Aktuelles, empiriebasiertes Wissen zu Beratungsansätzen in der psychosozialen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien d) Vermittlung beraterischer Kernkompetenzen zu Gesprächsführung und Interventionen im Beratungskontext e) Reflexion des entwicklungspsychologischen Wissens im Hinblick auf die praktische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern und Familien f) Reflexion der eigenen beruflichen Rolle im System der psychosozialen Versorgung im Kindes- und Jugendbereich

3 g) Vermittlung von Kenntnissen zu Gruppendynamiken, Moderation und Mediation h) Vermittlung und Reflexion rechtlicher und ethischer Grundlagen i) Reflexion der eigenen Arbeit auf dem Hintergrund empiriebasierten, evaluierten Arbeitens j) Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Berufsalltag Die Studienganginhalte berücksichtigen den aktuellen Stand von Forschung, Lehre und Anwendung. Änderungen hinsichtlich der Inhalte bleiben der Studiengangkommission vorbehalten. 5. Umfang und Dauer des Studiengangs Der «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel umfasst 60 ECTS-Kreditpunkte mit einer Studienzeit von zwei bis drei Jahren. Es besteht die Möglichkeit, die Studiendauer auf maximal 6 Jahre zu verlängern. Der Umfang und die Dauer der in den «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» integrierbaren Studiengänge sind wie wie folgt: a) Die Studiengänge (Basismodule) «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie» oder «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie» umfassen jeweils ECTS- Kreditpunkte bei einer regulären Studienzeit von bis Jahren. b) Die Studiengänge (Wahlmodule) «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik», oder «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» oder «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» umfassen je 0 ECTS-Kreditpunkte bei einer regulären Studienzeit von ca. Jahr. c) Das Zusatzmodul Vertiefung in Individueller Entwicklung in Systemen umfasst 0 ECTS- Kreditpunkte bei einer regulären Studienzeit von ca. Jahr. d) Das Zusatzmodul Praxisforschung umfasst 8 ECTS-Kreditpunkte bei einer regulären Studienzeit von ca. Monaten. 6. Aufbau des MAS-Studiengangs Der «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel ist modular aufgebaut. Er besteht aus folgenden Modulen, die alle (bis auf die Praxisforschungsarbeit und die Vertiefung in Individueller Entwicklung in Systemen) einzeln abgeschlossen werden können:. Das Basismodul «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie» ODER das Basismodul «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie»

4 . Das Wahlmodul «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik» oder das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» (das CAS, das nicht im gewählten DAS als Basismodul enthalten ist). Das Zusatzmodul Vertiefung in Individueller Entwicklung in Systemen. Das Zusatzmodul Praxisforschungsarbeit, einschliesslich Präsentation Die Lehrveranstaltungen der Module mit Angabe der damit erwerbbaren ECTS-Kreditpunkte werden den Studierenden im Studienplan bekannt gegeben. 7. Bestehen des Studiums Der «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel ist bestanden, wenn folgende ECTS-Kreditpunkte erworben sind: a) ECTS-Kreditpunkte für den Abschluss eines Basismoduls «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie» oder «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie» b) 0 ECTS-Kreditpunkte für den Abschluss des Wahlmoduls «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik» oder für das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» c) 0 ECTS-Kreditpunkte für das Zusatzmodul Vertiefung im Bereich Individuelle Entwicklung in Systemen d) 8 ECTS-Kreditpunkte für das Zusatzmodul Praxisforschungsarbeit und deren Präsentation. Das «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel ist bestanden, wenn folgende ECTS-Kreditpunkte erworben sind: a) 0 ECTS-Kreditpunkte des Wahlmoduls «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Diagnostik» b) 0 ECTS-Kreditpunkte des Wahlmoduls «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» c) ECTS-Kreditpunkte für Supervision d) 6 ECTS-Kreditpunkte für zwei Fallarbeiten (schriftliche Abschlussarbeit) e) ECTS-Kreditpunkte für das Abschlussgespräch. Das «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie» ist bestanden, wenn folgende ECTS-Kreditpunkte erworben sind: a) 0 ECTS-Kreditpunkte des «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Ju-

5 5 gendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» b) 0 ECTS-Kreditpunkte des «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» c) ECTS-Kreditpunkte für Supervision d) 6 ECTS-Kreditpunkte für zwei Fallarbeiten (schriftliche Abschlussarbeit) e) ECTS-Kreditpunkte für das Abschlussgespräch. Das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik» der Universität Basel ist bestanden, wenn 0 ECTS-Kreditpunkte durch den Besuch folgender Kurse erworben wurden: a) 6 Pflichtkurse aus dem Bereich Diagnostik der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) b) weitere Kurse aus dem Bereich Diagnostik der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinderund Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) c) weitere, frei wählbare Kurse der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) d) weitere Kurse der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel, oder von externen Anbietern, aus dem Bereich Beratung und Kurs frei wählbar, jeweils mit Nachweis von Vor- und/oder Nachbereitung, sonst müssen 6 (externe) Kurstage nachgewiesen werden ( aus dem Bereich Diagnostik und Kurse frei wählbar), zusammen ECTS-Kreditpunkte). Die frei wählbaren Kurse von externen Anbietern müssen der Studiengangleitung zwecks Bewilligung vorgelegt werden. 5 Das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» der Universität Basel ist bestanden, wenn 0 ECTS-Kreditpunkte Besuch folgender Kurse erworben wurden: a) 6 Pflichtkurse aus dem Bereich Beratung der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) b) weitere Kurse aus dem Bereich Beratung der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) c) weitere, frei wählbare Kurse der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) d) weitere Kurse der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel, oder von externen Anbietern, aus dem Bereich Beratung und Kurs frei wählbar, jeweils mit Nachweis von Vor- und/oder Nachbereitung, sonst müssen 6 externe Kurstage nachgewiesen werden ( aus dem Bereich Beratung und Kurse frei wählbar), zusammen ECTS-Kreditpunkte

6 6 6 Das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Individuelle Entwicklung in Systemen» der Universität Basel ist bestanden, wenn 0 ECTS-Kreditpunkte Besuch folgender Kurse erworben wurden: a) Pflichtkurse aus dem Bereich Entwicklung und Entwicklungsstörungen der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) b) Pflichtkurse aus dem Bereich Systemische Aspekte der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) c) weitere Kurse aus den Bereichen Entwicklung und Entwicklungsstörungen oder Systemische Aspekte der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) d) weitere, frei wählbare Kurse der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel ( ECTS-Kreditpunkte) e) weitere Kurse der Studiengänge CAS/DAS/MAS Kinder- und Jugendpsychologie, Universität Basel, oder von externen Anbietern, jeweils mit Nachweis von Vor- und/oder Nachbereitung, sonst müssen 6 externe Kurstage nachgewiesen werden ( ECTS-Kreditpunkte). Die frei wählbaren Kurse von externen Anbietern müssen der Studiengangleitung zwecks Bewilligung vorgelegt werden. 8. Lehrveranstaltungsformate In den Studiengängen werden folgende Lehrveranstaltungsformate angeboten a) Seminarleistungen b) Präsentation der Praxisforschungsarbeit c) Schriftliche Abschlussarbeit (Fallarbeit) d) Mündliche Abschlussprüfung Die Kurssprache ist in der Regel Deutsch. 9. Leistungsüberprüfungsformate Die Studierenden erwerben die erforderlichen Leistungsnachweise durch: a) Seminarleistungen (siehe 0) b) Präsentation der Praxisforschungsarbeit (nur MAS, siehe ) c) Schriftliche Abschlussarbeit, Fallarbeit (nur DAS und MAS, siehe ) d) Mündliche Abschlussprüfung (nur DAS und MAS, siehe ) Negative Leistungsüberprüfungen können einmal wiederholt werden. 0. Seminarleistungen In den Präsenzveranstaltungen wird grundsätzliche eine aktive Mitwirkung erwartet. Die Seminarleistungen werden von der jeweils verantwortlichen Dozentin oder dem verantwortlichen Dozen-

7 7 ten festgelegt. Sie können das Verfassen einer Seminararbeit, ein Referat, ein Korreferat, eine Fallpräsentation und/oder die aktive Diskussionsteilnahme umfassen. Form, Umfang und Zeitpunkt der Seminarleistung sowie allfällige Überarbeitungsmöglichkeiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung schriftlich bekanntgegeben.. Präsentation der Praxisforschungsarbeit (nur MAS) Die Praxisforschungsarbeit wird von der Studiengangleitung begleitet. Die Studierenden sind angehalten, im ersten oder zweiten Semester ihr Konzept bei einem Praxisforschungskurstag zu präsentieren sowie im dritten oder vierten Semester bei einem Praxisforschungskurstag vom Verlauf ihrer Arbeit zu berichten. Das Konzept der Praxisforschungsarbeit muss der Studiengangleitung zur Bewilligung vor Beginn der Arbeit vorgelegt werden. Es kann ein Thema in Absprache mit dem Arbeitgeber gewählt werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Betreuung gewährleisten. Wenn ein Thema gewählt wird, das von der Studiengangleitung vorgeschlagen wurde, vermittelt die Studiengangleitung eine Betreuung der Arbeit durch ein Mitglied der Fakultät. Die Ergebnisse der Praxisforschung müssen einer (Fach-) Öffentlichkeit in Form einer mündlichen oder schriftlichen Präsentation zur Kenntnis gebracht werden. Die Präsentation muss vor Veröffentlichung der Studiengangleitung zur Genehmigung vorgelegt werden.. Schriftliche Abschlussarbeit, Fallarbeit (nur DAS und MAS) Studierende verfassen eine Abschlussarbeit (Fallarbeit bzw. zwei Fallarbeiten) vorzugsweise am Ende des Weiterbildungsstudiums. Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass die im jeweiligen Studiengang geforderten Leistungen erbracht (siehe 7, -6) und in Form von ECTS- Kreditpunkten dokumentiert sind (Dokumentation Kurse, einschliesslich Themenbereich 5; Fallarbeit/en mit Unterschriften der Supervisoren und Supervisorinnen; Dokumentation Supervision; Abstract der Praxisforschungsarbeit). Die Abschlussarbeit wird unter der Betreuung einer von dem Berufsverband anerkannten Supervisorin oder eines Supervisors verfasst. Es wird ein Studienvertrag für die schriftliche Abschlussarbeit unterzeichnet; die Supervisorin oder der Supervisor bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er/sie die entsprechende Fallarbeit betreut hat. Die Abschlussarbeit wird von mindestens einem Mitglied der Studiengangkommission mit pass / fail bewertet. Eine Abschlussarbeit kann einmal nachgebessert werden. Eine als ungenügend bewertete Abschlussarbeit wird von einem von der Studiengangleitung ausgewählten anderen Mitglied der Fakultät oder einem auswärtigen Experten oder einer auswärtigen Expertin begutachtet. Die endgültige Bewertung der Abschlussarbeit wird im Konsensverfahren bestimmt.

8 8 5 Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss der Weiterbildungsstudiengänge «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie», «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsycholgie» und «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie».. Mündliche Abschlussprüfung (nur DAS und MAS) Kann ein/e Studierende/r Nachweise über alle für den jeweiligen Studiengang erforderlichen Studienleistungen (siehe 7, -6) erbringen, wird er/sie zur mündlichen Abschlussprüfung zugelassen. Verantwortlich für die Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung ist die Prüfungskommission, die aus mindestens zwei Mitgliedern der Studiengangkommission zusammengesetzt ist. Die Leistung in der mündlichen Abschlussprüfung wird von der Prüfungskommission bewertet. Eine Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss der Weiterbildungsstudiengänge «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie», «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinderund Jugendpsycholgie» und «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie».. Leistungsbewertung Studentische Leistungen werden mit bestanden/nicht bestanden (pass/fail) bewertet. Es wird keine Benotung vorgenommen. Bei Nichtbestehen von Diploma of Advanced Studies (DAS) - und Master of Advanced Studies (MAS) -Abschlussarbeiten dürfen diese einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen der Leistungsüberprüfungsformate führt zum Ausschluss vom gesamten Studiengang. 5. Einsichtsrecht Nach Abschluss der Leistungsüberprüfungen wird der Kandidatin oder dem Kandidaten auf Verlangen und im Rahmen der zeitlich beschränkten Einsichtsperiode Einsicht gewährt. 6. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von ECTS-Kreditpunkten, die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden bzw. werden, entscheidet die Studiengangkommission. Eine allfällige Anerkennung oder Anrechnung führt zu keiner Reduktion der Studiengebühren. 7. Urkunden Studierenden, die den «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsycholo-

9 9 gie» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehrveranstaltungen und Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS- Kreditpunkte sowie das Thema der Abschlussarbeit. Studierenden, die das «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehrveranstaltungen und Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS- Kreditpunkte sowie das Thema der Abschlussarbeit. Studierenden, die das «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehrveranstaltungen und Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS- Kreditpunkte sowie das Thema der Abschlussarbeit. Studierenden, die das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Diagnostik» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Diagnostik» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehrveranstaltungen und Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS- Kreditpunkte. 5 Studierenden, die das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehrveranstaltungen und Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS- Kreditpunkte. 6 Studierenden, die das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehrveranstaltungen und Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS- Kreditpunkte. 7 Diploma of Advanced Studies (DAS)- und Certificate of Advanced Studies (CAS)- Abschlussurkunden der Universität Basel, welche als Teil des Weiterbildungsstudienganges «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» der Universität Basel bereits erwor-

10 0 ben wurden, sind vor der Übergabe der Master of Advanced Studies (MAS)-Abschlussurkunde der Studiengangleiterin oder dem Studiengangleiter zurückzugeben. 8 Studierende, die das Studium nicht bestanden haben, erhalten einen Nachweis über die erbrachten Leistungen. 8. Härtefälle In Härtefällen kann die Studiengangkommission begründete Ausnahmen von den in diesem Reglement genannten Regelungen gewähren, soweit diese grundsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen. 9. Ausschluss Studierende können von den Studiengängen «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie», «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie», «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» der Universität Basel ausgeschlossen werden, wenn sie die universitären Bestimmungen nicht befolgen oder die Leistungsüberprüfungen dieses Studiengangreglements definitiv nicht bestanden haben. 0 Kosten Die Studiengebühr für den Studiengang «Master of Advanced Studies (MAS) in Kinder- und Jugendpsychologie» beträgt insgesamt 600 Sfr, zuzüglich einer Anmeldegebühr von Sfr 600, die bei erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung rückerstattet wird. Die Studiengebühr für die Studiengänge «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Diagnostik in der Kinder- und Jugendpsychologie» und «Diploma of Advanced Studies (DAS) in Systemischer Beratung in der Kinder- und Jugendpsychologie» betragen jeweils insgesamt 600 Sfr. Die Studiengebühr für die Studiengänge «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Systemische Diagnostik», «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Beratung» und «CAS in Kinder- und Jugendpsychologie, Schwerpunkt Individuelle Entwicklung in Systemen» der Universität Baselbetragen jeweils insgesamt 700 Sfr. 5 Die Zahlungsmodalitäten werden im Studienplan festgelegt. Die Studiengebühr schliesst Gebühren für Prüfungen, Lehr- und Lernmaterialien mit ein, nicht aber Kosten für spezielle Leistungen wie bspw. für Reisen resp. Unterkunft.

11 6 Im Falle des Nicht-Bestehens eines geforderten Leistungselements oder einer Prüfungsleistung im zweiten Versuch und der damit verbundenen vorzeitigen Beendigung des Studiums oder im Falle eines Abbruchs des Studiengangs oder Ausschluss von diesem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühr oder Teilgebühren.. Schluss- und Übergangsbestimmungen Dieses Studiengangreglement tritt am in Kraft. Das Studienreglement für den «Master of Advanced Studies in Developmental Diagnostics and Psychological Counseling (MAS DDPC)» an der Universität Baselwird zum.7.07 aufgehoben. Studierende die in Studiengang MAS DDPC eingeschrieben sind müssen diesen bis spätestens.7.00 beenden. Die Studierenden können bis spätestens.7.00 einen Antrag auf Übertritt in den MAS Kinder- und Jugendpsychiatrie stellen. Vom Rektorat genehmigt am. Juli 07.

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