Abschnitt 1: Regelungen für das Hauptfach Geschichte, General Studies und Professionalisierungsbereich 2

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abschnitt 1: Regelungen für das Hauptfach Geschichte, General Studies und Professionalisierungsbereich 2"

Transkript

1 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 8. Dezember Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß 87 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBI. S. 339) folgende Änderungsordnung beschlossen: Die fachspezifische Prüfungsordnung gilt zusammen mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 in der jeweils gültigen Fassung. Abschnitt 1: Regelungen für das Hauptfach, General Studies und Professionalisierungsbereich 2 1 Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt drei Studienjahre bzw. sechs Fachsemester. 2 Studiendauer, Studienaufbau und Stundenumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs sind insgesamt 180 Kreditpunkte (CP) zu erwerben. Das Studium der besteht aus a. dem Hauptfach mit 105 CP für ein nicht-schulisches Berufsfeld oder dem Hauptfach für das Berufsziel 'Lehramt an mnasien und Gesamtschulen- Sek. II-' mit 90 CP, b. aus 'General Studies' (30 CP) für ein nicht-schulisches Berufsfeld oder dem 'Professionalisierungsbereich' (45 CP) für das Berufsziel 'Lehramt an mnasien und Gesamtschulen- Sek. II-' sowie c. einem Nebenfach (45 CP). Studierende mit dem Studienziel 'nicht-schulische Berufsfelder' müssen 'General Studies' belegen und können ein Nebenfach aus Cluster 2, 3 und 4 3 wählen (Anl. 5). Studierende mit dem Studienziel 'Lehramt an mnasien und Gesamtschulen- Sek. II-' müssen den 'Professionalisierungsbereich ' belegen und können folgende Nebenfächer wählen: Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik, Spanisch. Die vorliegende Ordnung regelt im Gebiet Professionalisierungsbereich lediglich die fachdidaktischen Anteile. Weitere Regelungen sind der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Professionalisierungsbereich (Hauptfach-Nebenfach-Bachelorstudiengänge) in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen. (2) Das Studium ist in Module gegliedert. Module, die im 5. Semester beginnen, müssen im 5. Semester abgeschlossen werden können. a. Das Hauptfach mit dem Studienziel nicht-schulische Berufsfelder vermittelt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten: Im Pflichtbereich grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs im Umfang von 69 CP: 1 Soweit diese Ordnung auf natürliche Personen Bezug nimmt, gilt sie für weibliche und männliche Personen in gleicher Weise. Dienst- und Funktionsbezeichnungen bei Frauen werden in der weiblichen Sprachform geführt. 2 Die Bestimmungen des Abschnitts 1 gelten für die Module und Veranstaltungen, die das Hauptfach anbietet. Für Module und Veranstaltungen anderer Fächer gelten die Regelungen der Prüfungsordnungen der anderen Fächer, sofern sie von denjenigen des Abschnitt 1 abweichen. 3 Die Nebenfächer Arbeitslehre, Musik, Sport, Religion und Pflegewissenschaften sind prüfungsrechtlich möglich, werden jedoch nicht empfohlen. 1

2 o Einführung in das Studium der, o Einführung in die Alte, o Einführung in die Mittelalterliche, o Einführung in die Neuere und Neueste, o Einführung in die Europäische und Außereuropäische, o Techniken und Theorien historischen Arbeitens, o Quellenkundliche Fremdsprachenkenntnisse, o Historische Räume/Orte/Regionen, o Bachelorarbeit. Im Wahlpflichtbereich können Schwerpunkte gesetzt werden im Umfang von 36 CP: o Ordnung und Dissens, o Kulturen: Kontakt Transfer Konflikt, o Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe, o Neuzeit Die Vielfalt der Moderne. b. Das Hauptfach mit dem Studienziel Lehramt an mnasien und Gesamtschulen vermittelt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten: Im Pflichtbereich grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs im Umfang von 63 CP: o Einführung in das Studium der, o Einführung in die Alte, o Einführung in die Mittelalterliche, o Einführung in die Neuere und Neueste, o Einführung in die Europäische und Außereuropäische, o Techniken und Theorien historischen Arbeitens, o Historische Räume/Orte/Regionen, o Bachelorarbeit. Im Wahlpflichtbereich können Schwerpunkte gesetzt werden im Umfang von 27 CP. o Ordnung und Dissens, o Kulturen: Kontakt Transfer Konflikt, o Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe, o Neuzeit Die Vielfalt der Moderne. c. In General Studies werden Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Gebieten vermittelt: Im Pflichtbereich im Umfang von 12 CP o Praktikum und Praktikumsbericht Im Wahlpflichtbereich im Umfang von 18 CP o alle Angebote aus dem 'Pool General Studies' der Universität d. Im Professionalisierungsbereich werden Kenntnisse und Fertigkeiten in folgenden Gebieten vermittelt: o Orientierungspraktikum 6 CP o Fachdidaktik des Hauptfachs 15 CP 2

3 o Schlüsselqualifikationen 9 CP o Erziehungswissenschaften 15 CP (3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten, die einzelnen Lehrveranstaltungen werden von der Studienkommission in der Jahresplanung des Lehrprogramms ausgewiesen. Darüber hinaus können auf Antrag auch weitere Module und Lehrveranstaltungen von der Studienkommission für die entsprechenden Prüfungsgebiete anerkannt werden. (4) Das dritte oder vierte Fachsemester kann als Auslandssemester absolviert werden. Näheres regelt die Studienordnung. (5) Das bei dem Studienziel nicht-schulische Berufsfelder verpflichtende achtwöchige Praktikum kann in Deutschland oder im Ausland absolviert werden; es werden 12 CP vergeben. Über das Praktikum ist ein unbenoteter Auswertungsbericht zu schreiben; näheres regelt die Studienordnung/Praktikumordnung. (6) Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache gehalten. Entfällt. 3 Prüfungsvorleistungen 4 Prüfungen (1) Prüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden: 1. mündliche Prüfung (20 bis 30 Minuten Dauer), 2. Klausur (90 Minuten Dauer), 3. Proseminararbeit, ca. 15 Seiten (ohne Anlagen), 4. Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen), 5. mehrere Kurzessays im Laufe des Semesters (jeweils 3 bis 4 Seiten) 6. kontinuierliches Bearbeiten von Übungsaufgaben, 7. Anfertigen einer Rezension, 8. mündliches Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (5 bis 10 Seiten), 9. Beitrag zur öffentlichen Präsentation (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung), 10. Posterpräsentation, 11. Praktikumsbericht, ca.10 Seiten (ohne Anlagen). (2) Anmeldungen zu Modulprüfungen erfolgen spätestens acht Wochen nach Vorlesungsbeginn. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. (3) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die Prüfungsformen nicht festgelegt sind, kann der Prüfer eine Prüfungsform gemäß Abs. 1 festlegen. Formen und Fristen sind den Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben. Prüfungen müssen so terminiert werden, dass eine abschließende Bewertung der Prüfung innerhalb des letzten Modulsemesters sichergestellt ist. (4) Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen Form als der der ursprünglichen Leistung erfolgen. (5) Die erstmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung soll spätestens noch in der darauf folgenden veranstaltungsfreien Zeit ermöglicht werden. (6) Die Prüfungsleistungen der Module HIS 1 Einführung in das Studium der, HIS 7 Quellenkundliche Fremdsprachenkenntnisse und das Praktikum bleiben unbenotet. 3

4 (7) Von den Modulen HIS 4 und HIS 5 ist eines mit einer Proseminararbeit und eines mit einer mündlichen Prüfung abzuschließen. Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9-12 sind zwei Module mit einer Seminararbeit abzuschließen, die Formen weiterer Prüfungen sind nicht vorgeschrieben. 5 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Oldenburg werden im Rahmen eines Kooperationsvertrages anerkannt. Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums an anderen Hochschulen erbracht werden, erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die Möglichkeit der Anerkennung soll vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden. 6 Prüfungsanforderungen der Bachelorprüfung (1) Als Voraussetzung für die Zulassung zu den jeweiligen Modulprüfungen sind gem. Anlagen 1 und 2 Prüfungsvorleistungen zu erbringen. (2) Die Prüfungsanforderungen sind in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt. (3) Das Studium einiger Module setzt den erfolgreichen Abschluss von anderen Modulen gem. Anlage 1 voraus. 7 Bachelorarbeit (1) Die Anmeldung zur Bachelorarbeit setzt im Hauptfach für ein außerschulisches Berufsfeld den Erwerb von mindestens 84 Kreditpunkten voraus, das Praktikum muss absolviert sein. Im Hauptfach für das Berufsziel 'Lehramt an mnasien und Gesamtschulen - Sek. II-' setzt die Anmeldung zur Bachelorarbeit den Erwerb von mindestens 69 Kreditpunkten voraus. (2) Für die Bachelorarbeit werden 12 CP vergeben. (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Ihr Umfang soll 30 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten. (4) Die Bachelorarbeit kann mit Genehmigung des Prüfungsausschusses auch als Gruppenarbeit mit bis zu drei Kandidaten erstellt werden. (5) Die Bachelorarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und Bewertung gewährleistet sind. (6) Die Bearbeitungsfrist kann vom Prüfungsausschuss bei Vorliegen gewichtiger Gründe auf Antrag um maximal vier Wochen verlängert werden. (7) Eine mit nicht ausreichend bewertete Bachelorarbeit kann auf Antrag einmal mit einem neuen Thema wiederholt werden. Ein mit nicht ausreichend bewerteter Teil einer Gruppenarbeit kann auf Antrag einmal mit einer Frist von vier Wochen nachgebessert werden. Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses an den Prüfungsausschuss zu stellen. 8 Gesamtnote der Bachelorprüfung Die Note von Bachelorarbeit und die Noten der Module werden entsprechend ihren CP gewichtet und bilden die Gesamtnote der Bachelorprüfung. 4

5 9 Zeugnis und Urkunde Aufgrund der bestandenen Prüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (abgekürzt: B.A.) verliehen. 5

6 Abschnitt 2: Regelungen für das Nebenfach 10 Studiendauer, Studienaufbau und Stundenumfang (1) Für den erfolgreichen Abschluss des Nebenfachs sind insgesamt 45 Kreditpunkte (CP) zu erwerben. (2) Das Studium ist in Module und einzelne Lehrveranstaltungen gegliedert. Das Nebenfach vermittelt folgende Kenntnisse und Fertigkeiten: a. Im Pflichtbereich grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachs im Umfang von 30 CP: o Einführung in das Studium der, o Einführung in die Alte, o Einführung in die Mittelalterliche, o Einführung in die Neuere und Neueste. b. Im Wahlpflichtbereich können Schwerpunkte gesetzt werden im Umfang von 15 CP: o Ordnung und Dissens, o Kulturen: Kontakt Transfer Konflikt, o Geschichtsverständnis und Vergangenheitsentwürfe, o Neuzeit Die Vielfalt der Moderne. Dabei ist ein Modul in der verkürzten Variante mit 6 CP nachzuweisen. (3) Lehrveranstaltungen werden in deutscher oder englischer Sprache gehalten. Entfällt. 11 Prüfungsvorleistungen 12 Prüfungen (1) Prüfungen können in den folgenden Formen durchgeführt werden: 1. mündliche Prüfung (20 bis 30 Minuten Dauer), 2. Klausur (90 Minuten Dauer), 3. Proseminararbeit, ca. 15 Seiten (ohne Anlagen), 4. Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen), 5. mehrere Kurzessays im Laufe eines Semesters (jeweils 3 bis 4 Seiten), 6. kontinuierliches Bearbeiten von Übungsaufgaben, 7. Anfertigen einer Rezension, 8. mündliches Referat mit schriftlicher Ausarbeitung (5 bis 10 Seiten), 9. Beitrag zur öffentlichen Präsentation (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung), 10. Posterpräsentation, 11. Praktikumsbericht, ca. 10 Seiten (ohne Anlage). (2) Anmeldungen zu Prüfungen erfolgen spätestens acht Wochen nach Vorlesungsbeginn. Danach sind Rücktritte nur auf begründeten Antrag und mit Genehmigung des Prüfungsausschusses möglich. (3) Sofern in den Anlagen zu dieser Ordnung die Prüfungsformen nicht festgelegt sind, kann der Prüfer eine Prüfungsform gemäß Abs. 1 festlegen. Formen und Fristen sind den 6

7 Studierenden zu Beginn des Moduls bekannt zu geben. Prüfungen müssen so terminiert werden, dass eine abschließende Bewertung der Prüfung innerhalb des letzten Modulsemesters sichergestellt ist. (4) Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung kann auch in einer anderen Form als der der ursprünglichen Leistung erfolgen. (5) Die erstmalige Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfung soll spätestens noch in der darauf folgenden veranstaltungsfreien Zeit ermöglicht werden. (6) Die Prüfungsleistungen der Module HIS 1 Einführung in das Studium der, HIS 7 Quellenkundliche Fremdsprachenkenntnisse und das Praktikum bleiben unbenotet. (7) Von den Modulen HIS 4 und HIS 5 ist eines mit einer Proseminararbeit und eines mit einer mündlichen Prüfung abzuschließen. Aus dem Wahlpflichtbereich HIS 9-12 sind zwei Module mit einer Seminararbeit abzuschließen, die Formen weiterer Prüfungen sind nicht vorgeschrieben. 13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Oldenburg werden im Rahmen eines Kooperationsvertrages anerkannt. Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums an anderen Hochschulen erbracht werden, erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Die Möglichkeit der Anerkennung soll vor Antritt des Auslandsstudiums mit dem Prüfungsausschuss geklärt werden. 14 Prüfungsanforderungen für das Nebenfach (1) Als Voraussetzung für die Zulassung zu den jeweiligen Modulprüfungen sind gem. Anlage 3 Prüfungsvorleistungen zu erbringen. (2) Die Prüfungsanforderungen sind in Anlage 3 aufgeführt. 15 Inkrafttreten, Geltungsbereich und Übergangsregelungen (1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 in Kraft. (2) Module, die nach der Prüfungsordnung vom 6. Juli 2005 in der jeweils geltenden Fassung abgeschlossen wurden, werden nach der Prüfungsordnung in der vorliegenden Fassung anerkannt. (3) Abweichend von 4 Absatz 2 und 12 Absatz 2 können die Anmeldungen zu Modulprüfungen im Wintersemester 2009/10 bis zum 8. Januar 2010 erfolgen. Bremen, den Der Rektor 7

8 Anlage 1 Prüfungsanforderungen Hauptfach Modul P/WP Studienprogr. HIS 1 P HF, LA- HIS 2 P HF, LA- HIS 3 P HF, LA- HIS 4 P HF, LA- HIS 5 P HF, LA- HIS 6 P HF, LA- Titel CP Prüfungsform Einführung in das Studium der 3 Klausur (unbenotet) Einführung in die Alte 9 Proseminararbeit Einführung in die Mittelalterliche Einführung in die Neuere und Neueste Einführung in die Europäische und Außereuropäische Techniken und Theorien historischen Arbeitens 9 Proseminararbeit 9 1 x Proseminararbeit 9 1x mdl. Prüfung 6 frei HIS 7 P HF Quellenkundliche Fremdsprachenkenntnisse 6 frei (unbenotet) HIS 8 P HF, LA- Historische Räume/Orte/Regionen 6 frei HIS 9 WP HF, LA- Profilmodul 1: Ordnung und Dissens 9 2 x Seminararbeit, weitere Prüfungen: frei HIS 10 WP HF, LA- Profilmodul 2: Kulturen: Kontakt 9 Transfer Konflikt HIS 11 WP HF, LA- Profilmodul 3: Geschichtsverständnis 9 und Vergangenheitsentwürfe HIS 12 WP HF Profilmodul 4: Neuzeit Die Vielfalt 9 der Moderne P HF, LA, Bachelorarbeit 12 Bachelorarbeit Summe der CP HF 105 (nichtschulisches Berufsfeld) Summe der CP HF (LA-) 90 HF: Hauptfach bei dem Studienziel nichtschulische Berufsfelder LA : Hauptfach bei dem Studienziel Lehramt an mnasien und Gesamtschulen Sek. II Der erf. Abschluss von... ist Voraussetzung für Belegung des Moduls HIS 1, HIS 2, HIS 3, HIS 4, HIS 5 HIS 9, HIS 10, HIS 11, HIS 12 8

9 Prüfungsanforderungen General Studies 4 Modul P/WP Titel CP Prüfungsform WP Module und Veranstaltungen des universitären Pools und in eigenen Angeboten des Fachbereichs nach Anerkennung durch die Studienkommission, z. B. 18 frei Fremdsprachen, EDV, studienfördernde oder berufsvorbereitende Schlüsselkompetenzen, Gender etc. P 8-wöchiges Praktikum, das auch im Ausland absolviert werden kann 12 Praktikumsbericht Summe der notwendigen CP 30 Anlage 2 Prüfungsanforderungen Professionalisierungsbereich (Lehramtsoption) Modul P/WP Titel CP Prüfungsform HIS FD-1 P Grundlagen der Geschichtsdidaktik 6 Hausarbeit HIS FD-2 P im schulpraktischen Kontext 9 Praktikumsbericht Die Prüfungsanforderungen für weitere Bereiche des Professionalisierungsbereiches sind der fachspezifischen Prüfungsordnung für den Professionalisierungsbereich (Hauptfach- Nebenfach-Bachelorstudiengänge) zu entnehmen. Summe der notwendigen CP 45 4 Im Bereich General Studies können Kreditpunkte in Modulen und Veranstaltungen des universitären Pools und in eigenen Angeboten des Fachs bzw. Fachbereichs nach Anerkennung durch die Studienkommission erworben werden. 9

10 Anlage 3 a) Prüfungsanforderungen des Nebenfachs (nicht-schulische Berufsfelder) Modul P/WP Titel CP Prüfungsform HIS 1 P Einführung in das Studium der 3 Klausur (unbenotet) HIS 2 P Einführung in die Alte 9 Proseminararbeit HIS 3 P Einführung in die Mittelalterliche 9 Proseminararbeit HIS 4 P Einführung in die Neuere und Neueste 9 Proseminararbeit HIS 9-12 WP Profilmodul 9 Seminararbeit HIS 9-12 WP Profilmodul verkürzte Variante 6 frei Summe der CP 45 Der erf. Abschluss von... ist Voraussetzung für Belegung des Moduls HIS 1, HIS 2, HIS 3, HIS 4 HIS 9, HIS 10, HIS 11, HIS 12 b) Prüfungsanforderungen des Nebenfachs (Lehramt /Gesamt) Modul P/WP Titel CP Prüfungsform HIS 1 P Einführung in das Studium der 3 Klausur (unbenotet) HIS 2 P Einführung in die Alte 9 Proseminararbeit HIS 3 P Einführung in die Mittelalterliche 9 Proseminararbeit HIS 4 P Einführung in die Neuere und Neueste 9 1 x Proseminararbeit, 1 x mdl. Prüfung HIS 5 P Einführung in die Europäische und 9 Außereuropäische HIS 6 P Techniken und Theorien historischen 6 frei Arbeitens Summe der CP 45 10

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geschichte (Vollfach) der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geschichte (Vollfach) der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geschichte (Vollfach) der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3.

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 3. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kulturwissenschaft in der vom 1. Oktober 2007 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung der

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 31. Oktober 2008 Der Fachbereichsrat 10 (Literatur- und Sprachwissenschaften)

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 11. November 2008 Der Rektor hat am 11. November 2008 nach

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gewerblich- Technische Wissenschaften der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gewerblich- Technische Wissenschaften der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gewerblich- Technische Wissenschaften der Universität Bremen Zum 19.07.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 9. Februar 2011

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Geschichte im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 9. Februar 2011 Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen vom 9. Februar 2011 Der Fachbereichsrat 08 hat auf seiner Sitzung am 9. Februar 2011 gemäß 87 Absatz 1

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen

Mehr

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120

906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur

Mehr

Abschnitt 1 Regelungen für das Hauptfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur, General Studies und den Professionalisierungsbereich 1

Abschnitt 1 Regelungen für das Hauptfach Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur, General Studies und den Professionalisierungsbereich 1 Nachstehend wird der Wortlaut der sordnung für den Bachelorstudiengang Sportwissenschaft/Sport und Bewegungskultur in der vom 1. Oktober 2005 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt.

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Pflegewissenschaft bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 23. September 2009 (Brem.ABl. S. 1027), -

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Leadership and Organisational Development der Universität Bremen 1

Fachspezifische Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Leadership and Organisational Development der Universität Bremen 1 Fachspezifische Prüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Leadership and Organisational Development der Universität Bremen 1 Vom 11. Juli 2012 Die Fachbereichsräte 7 (Wirtschaftswissenschaft)

Mehr

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni

Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2011 637 2 Durchführung von Prüfungen als e-klausur (1) Eine e-klausur ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 13.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 13. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen Vom 13. April 2011 Der Fachbereichsrat 3 hat auf seiner Sitzung am 13. April

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx Der Fachbereichsrat x hat auf seiner Sitzung am xx. xxxx 20xx gemäß

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20. Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für das Studienfach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte der Universität Bremen Vom XX.XX.2014

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte der Universität Bremen Vom XX.XX.2014 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte der Universität Bremen Vom XX.XX.2014 Der Fachbereichsrat 08 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 26.02.2014 gemäß 87 Absatz

Mehr

Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad

Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Nachstehend wird der Wortlaut der Anlage 1.8 () zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs vom 21. Juni 2011 der Universität

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen Vom 10.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen Vom 10. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen Vom 10. Juni 2015 Der Fachbereichsrat 1 (Physik/Elektrotechnik) hat auf

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen Vom 25. Mai 2011

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen Vom 25. Mai 2011 Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen Vom 25. Mai 2011 Der Fachbereichsrat 1 hat auf seiner Sitzung am 25. Mai 2011 gemäß 87 Absatz

Mehr

Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad

Studienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad Anlage 1.4 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie der Universität Bremen vom 4. Juli 2012

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie der Universität Bremen vom 4. Juli 2012 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie der Universität Bremen vom 4. Juli 2012 Der Fachbereichsrat 2 (Biologie/Chemie) hat auf seiner Sitzung am 4. Juli 2012 gemäß 87 Absatz 1

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Anlage 1.2 Regelungen für das Fach Elementarmathematik inkl. der fachdidaktischen Anteile zur fachspezifischen

Nachstehend wird der Wortlaut der Anlage 1.2 Regelungen für das Fach Elementarmathematik inkl. der fachdidaktischen Anteile zur fachspezifischen Nachstehend wird der Wortlaut der Anlage 1.2 Regelungen für das Fach Elementarmathematik inkl. der fachdidaktischen Anteile zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften

Mehr

Abschnitt 1: Regelungen für das Hauptfach Frankoromanistik/Französisch, General Studies und Professionalisierungsbereich. 1 Regelstudienzeit

Abschnitt 1: Regelungen für das Hauptfach Frankoromanistik/Französisch, General Studies und Professionalisierungsbereich. 1 Regelstudienzeit Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Frankoromanistik/Französisch Literaturen und Kulturen Frankreichs und der Frankophonie Langues, Littératures et Cultures françaises et francophones

Mehr

Nr. 31 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Februar

Nr. 31 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Februar Nr. 31 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Februar 2007 257 Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 38 für den Bau eines Einrichtungshauses und eines SB Möbelmarktes in Bremen-Osterholz

Mehr

Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal Bremen zu betrachten.

Bitte folgen Sie diesem Link, um die Tabelle an dieser Stelle auf dem Transparenzportal Bremen zu betrachten. Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Inklusive Pädagogik: Lehramt Sonderpädagogik in Kombination mit dem Lehramt an Grund- und Sekundarschulen der Universität Bremen Gesamtausgabe

Mehr

930 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. November 2005 Nr. 115

930 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. November 2005 Nr. 115 930 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. November 2005 Nr. 115 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelor- Studiengang Physik 1 der Universität Bremen Vom 7. Oktober 2005 Der Rektor der

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Nachstehend wird der Wortlaut der fachspezifischen Anlage für das Studienfach Politik zur Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Germanistik der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Germanistik der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Germanistik der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2008 bis 30.09.2013 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung vom 6. Juli

Mehr

zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16.

zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16. Anlage 1k zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16. Februar 2006 Anlage 1k Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziologie 1 der Universität Bremen vom 8. November 2006

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziologie 1 der Universität Bremen vom 8. November 2006 Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziologie in der vom 8. November 2006 an geltenden Fassung bekannt gemacht, wie er sich aus ergibt. - der Fassung vom 7. Mai

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Religionswissenschaft/ Religionspädagogik im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Religionswissenschaft/ Religionspädagogik im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Religionswissenschaft/ Religionspädagogik im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen Vom Dezember 2010 Der Fachbereichsrat 9 (Kulturwissenschaften)

Mehr

Studienfach Religionspädagogik/Religionswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium

Studienfach Religionspädagogik/Religionswissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für das Studienfach Religionswissenschaft/Religionspädagogik im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen bekannt gemacht, wie er sich aus - der

Mehr

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006

Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006 Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kunst - Medien - Ästhetische Bildung- (Zwei-Fächer-Studium) der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kunst - Medien - Ästhetische Bildung- (Zwei-Fächer-Studium) der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Kunst - Medien - Ästhetische Bildung- (Zwei-Fächer-Studium) der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2016

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technomathematik (Vollfach) der Universität Bremen vom 14. Juli 2008

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technomathematik (Vollfach) der Universität Bremen vom 14. Juli 2008 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Technomathematik (Vollfach) der Universität Bremen vom 14. Juli 008 Der Fachbereichsrat 3 (Mathematik/Informatik) hat auf seiner Sitzung am 7.

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern

Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 26/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs der Universität

Mehr

Inhalt. Senatsbeschluss vom Im Genehmigungsverfahren

Inhalt. Senatsbeschluss vom Im Genehmigungsverfahren Senatsbeschluss vom 21.01.2015 Im Genehmigungsverfahren Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Deutsch-Französischer integrierter Studiengang Politikwissenschaft an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikpädagogik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 30.

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikpädagogik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 30. Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikpädagogik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 30. November 2011 Der Fachbereichsrat 9 hat auf seiner Sitzung am 30. November 2011

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 25/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der Universität Siegen

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physik (Vollfach) bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physik (Vollfach) bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physik (Vollfach) bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 25. Mai 2011 (Brem.ABl. S. 1570), und - der

Mehr

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51

460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2008 Die Rektorin

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Alte Welt mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Vom 19. März 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-8)

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen vom 11. November 2009

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen vom 11. November 2009 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen vom 11. November 2009 Der Fachbereichsrat 11 (Human- und Gesundheitswissenschaften) hat auf seiner

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Anlage für das Studienfach Mathematik des Studienganges Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/ Gesamtschulen der Universität Bremen vom 10. November 2008 1 Studienumfang und

Mehr

Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen. Geltungsbereich

Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen. Geltungsbereich Fachspezifische Prüfungsordnungen für die Bachelorstudienangebote Geographie, Frankoromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch und Italianistik im Rahmen der Kooperation der Universitäten Bremen und

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik (Vollfach) der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik (Vollfach) der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mathematik (Vollfach) der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2008 bis 30.09.2017 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Ordnung

Mehr

Anlage 1-4 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen" der Universität Bremen vom 23.

Anlage 1-4 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen vom 23. Anlage 1-4 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen" der Universität Bremen vom 23. April 2013 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht

Mehr

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN

AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN AMTSBLATT DER FREIEN HANSESTADT BREMEN H 1270 233 2010 Ausgegeben am 7. April 2010 Nr. 35 Inhalt Bekanntmachung zur Festsetzung des Vomhundertsatzes nach 148 des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX)..........................................

Mehr

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016

Lesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016 Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik

Mehr

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan

Inhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen der Universität Kassel vom 29. April 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Akademischer

Mehr

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte

U N I V E R S I T Ä T K O N S T A N Z Anlage B zur Prüfungsordnung für die geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge im Hauptfach Geschichte (in der Fassung vom 30. Juli 2009) 1 Studienumfang (1) Im Hauptfach Geschichte sind insgesamt 120 ECTS-Credits (cr) zu erwerben, im Ergänzungsbereich mindestens 20 ECTS-Credits. (2) Gem. 2 Abs. 4 der Prüfungs-

Mehr

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG

Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012 Fachspezifische rüfungsordnung für den Masterstudiengang hysik der Universität Bremen Vom 25. April 2012 Der Fachbereichsrat 1 (hysik/elektrotechnik) hat auf seiner Sitzung am 25. April 2012 gemäß 87 Absatz

Mehr

Dokumentation der Studiengänge der Geowissenschaftlichen Fakultät

Dokumentation der Studiengänge der Geowissenschaftlichen Fakultät 1 Prüfungs- und Studienordnung der Universität Tübingen für die Studiengänge der Geowissenschaftlichen Fakultät mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.)

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1227 2013 Verkündet am 31. Oktober 2013 Nr. 254 Ordnung zur Änderung der fachspezifischen Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer Bachelorstudium der Universität

Mehr

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier

p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang

Mehr

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad

1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang English and American Culture and Business Studies/Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftwissenschaften des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Public Health / Pflegewissenschaft bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Public Health / Pflegewissenschaft bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Public Health / Pflegewissenschaft bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 5. November 2008 (Brem.ABl.

Mehr

Bachelor of Arts (abgekürzt B. A.) verliehen. Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption wird der Titel "Bachelor of Arts" vergeben.

Bachelor of Arts (abgekürzt B. A.) verliehen. Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption wird der Titel Bachelor of Arts vergeben. Prüfungsordnung B.A. Kunst Medien Ästhetische Bildung Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für das Studienfach Kunst Medien Ästhetische Bildung im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Soziologie vom 31. August 2012 i.v.m. der Änderung vom 17. März 2014 (Studienmodell 2011)

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Soziologie vom 31. August 2012 i.v.m. der Änderung vom 17. März 2014 (Studienmodell 2011) Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Soziologie vom 3. August 202 i.v.m. der Änderung vom 7. März 204 (Studienmodell 20) - Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der Universität

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung -

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) B I.

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung

Mehr

1 Geltungsbereich. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

1 Geltungsbereich. Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Praktikumsordnung für den Bachelor- Studiengang (B.A.) Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs und die Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge mit Lehramtsoption für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Public Health/ Gesundheitswissenschaften im Zwei- Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Public Health/ Gesundheitswissenschaften im Zwei- Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Public Health/ Gesundheitswissenschaften im Zwei- Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen Zum 16.01.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Soziologie und Sozialforschung bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 6. Juli 2011 (Brem.ABl. 2012, S.

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Anlage 1-1 Regelungen für das Fach Deutsch inkl. der

Nachstehend wird der Wortlaut der Anlage 1-1 Regelungen für das Fach Deutsch inkl. der Nachstehend wird der Wortlaut der Anlage 1-1 Regelungen für das Fach Deutsch inkl. der fachdidaktischen Anteile zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien/Oberschulen

Mehr

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte. Prüfungsordnung Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom.. Der Rektor der Hochschule Bremen hat am... 200.. gemäß 110 Abs. 2 des Bremischen

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**

an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.

Mehr

Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) beschlossen.

Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) beschlossen. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung

Mehr

FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017

FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017 FH-Mitteilungen 4. August 2017 Nr. 81 / 2017 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur im Fachbereich Architektur an der Fachhochschule Aachen vom 12. Mai 2009 FH-Mitteilung Nr. 39/2009 in

Mehr

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10

Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10 Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der Fachhochschule

Mehr

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)

Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode vom 08.06.2016

Mehr

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management

Prüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Drucktechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Drucktechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-DTB) vom 11. Juni 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz

Mehr

Prüfungs- und Studienordnung Bachelor Internationale Fachkommunikation Seite 1

Prüfungs- und Studienordnung Bachelor Internationale Fachkommunikation Seite 1 Seite 1 Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation an der Fachhochschule Flensburg (1) Aufgrund 52 Absatz 1 und 10 des

Mehr

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit, Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehrämter Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik und Grundschule der Universität Bremen vom 29. Oktober 2013 Regelungen für das

Mehr

Prüfungsordnung BA Kunst - Medien -

Prüfungsordnung BA Kunst - Medien - Institut f. Kunst http://www.kunst.uni-bremen.de/studium /studien-pruefungsordnungen/ba-kunstmedien-aesthetische-bildung.html BA Kunst - Medien - Ästhetische Bildung Prüfungsordnung BA Kunst - Medien -

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom 12.07.2016 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in

Mehr

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik

Studienordnung. Bachelorstudiengang Medientechnik Studienordnung für den Bachelorstudiengang Medientechnik an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig (FH) (StudO-MTB) vom 30. April 2008 Aufgrund von 21 Absatz 1 des Gesetzes über die

Mehr

Artikel 2 Inkrafttreten

Artikel 2 Inkrafttreten 15. Das Fachgespräch nach 27 Abs. 3 ThürEStPLRSVO hat spätestens bis zum Ende des 12. Semesters zu erfolgen. Wird die Frist aus vom Kandidaten selbst zu vertretenen Gründen überschritten, so kann das erfolgreiche

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Vom 13.

Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Vom 13. Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Vom 13. September 2007 (Staatsanzeiger Nr. 35 vom 24.09.2007, S. 1441) geändert durch: Ordnung

Mehr

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.

Studienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. Studienordnung für den BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-27.pdf)

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Islamischer Orient an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. September 2012 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2012/2012-62.pdf)

Mehr

Studienumfang und Regelstudienzeit

Studienumfang und Regelstudienzeit Fachspezifische Anlage für das Studienfach Chemie des Studienganges Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 29. September 2008 1 Studienumfang und Regelstudienzeit

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 16 für das Fach Mathematik

Mehr

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Vom 21. März 2016

Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Vom 21. März 2016 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Psychologie an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt Vom 21. März 2016 geändert durch Satzung vom 5. August 2016 Aufgrund des Art. 5 3 Satz 1 des Konkordats

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2009/2009-12.pdf)

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats

Mehr

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie bekannt gemacht, wie er sich aus

Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie bekannt gemacht, wie er sich aus Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftspsychologie bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung vom 9. Februar 2011 (Brem.ABl. S. 531) und

Mehr

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar

Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Mitteilungen der Bauhaus-Universität Weimar Der Rektor Der Kanzler Studienordnung für den Studiengang Ausgabe Architektur 14/2011 erarb. Dez./Einheit Telefon Datum Fak. A

Mehr

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012)

BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Informationen zum Studium BA-Studium Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik ) (GPO 2002/2012) Der BA-Studiengang im Fach Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft ist

Mehr

2 Akademische Grade, Profiltyp

2 Akademische Grade, Profiltyp Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwesen der Universität Kassel und Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule

Mehr

Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen vom 23.

Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen vom 23. Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen der Universität Bremen vom 23. April 2013 Regelungen für das Fach Deutsch inkl. der fachdidaktischen Anteile,

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg

Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorteilstudiengang Physik innerhalb der Lehramtsstudiengänge der Universität Hamburg Vorschlag der Studiengangskommission Physik vom 10.04.12, beschlossen vom Erweiterten Vorstand Physik am 18.04.12; im ALSt am 09.05.12 behandelt; beschlossen vom MIN-FAR am 06.06.12 Fachspezifische Bestimmungen

Mehr