Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Vom 13.
|
|
- Elisabeth Waldfogel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Vom 13. September 2007 (Staatsanzeiger Nr. 35 vom , S. 1441) geändert durch: Ordnung v (Staatsanzeiger v , Nr. 12, S. 584) Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167), geändert durch das Erste Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2006 (GVBl. S. 438), BS , hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sozialwissenschaft der Technischen Universität Kaiserslautern am 5. Juli 2006 die folgende Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrative Sozialwissenschaft beschlossen. Diese Prüfungsordnung hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur mit Schreiben vom 4. September 2007, Az.: 9526 Tgb.Nr. 122/06, genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gemacht. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Bachelorgrad 3 Regelstudienzeit, Studienumfang, Praktikum, Auslandssemester 4 Zweck der Bachelorprüfung 5 Umfang und Art der Bachelorprüfung 6 Voraussetzungen und Fristen für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen 7 Erwerb von Leistungspunkten durch studienbegleitende Prüfungsleistungen 8 Art der studienbegleitenden Prüfungsleistungen 9 Bachelorarbeit 10 Bildung der Gesamtnote 11 Nichtbestehen der Bachelorprüfung 12 Inkrafttreten 1 Geltungsbereich Diese Fachprüfungsordnung gilt für den Studiengang Bachelor of Arts in Sozialwissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern. Sie ergänzt und spezifiziert die Bachelorprüfungsordnung des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern (BPO). 2 Bachelorgrad Ist die Bachelorprüfung bestanden, verleiht der Fachbereich Sozialwissenschaften den akademischen Grad Bachelor of Arts, abgekürzt B.A.. 1
2 3 Regelstudienzeit, Studienumfang, Praktikum, Auslandssemester (1) Im Interesse der Einhaltung der Regelstudienzeit ist das Studium straff organisiert; es ist so angelegt, dass die Modulprüfungen der Bachelorprüfung im ersten Semester begonnen und bis zum Ende des sechsten Semesters abgeschlossen und die Bachelorarbeit im sechsten Semester angefertigt werden kann. Studienleistungen müssen bis zur zweiten Woche der Vorlesungszeit des achten Semesters erbracht, Prüfungsleistungen bis zu diesem Zeitpunkt erstmals durchgeführt sein. In Ausnahmefällen können die Fachprüfungsausschüsse auf schriftlichen Antrag des oder der Studierenden eine Verlängerung der Frist bis zum Ende des achten Semesters gestatten. Der Antrag ist spätestens bis zum Ende des siebten Semesters zu stellen. 17 Abs. 2 der Bachelorprüfungsordnung des Fachbereichs Sozialwissenschaften bleibt unberührt. Als Fachsemester werden diejenigen Semester bezeichnet, die eine Studierende oder ein Studierender im Bachelorstudiengang Integrative Sozialwissenschaft studiert. (2) Das Studium gliedert sich in fünf Bereiche: Basismodule, Kompetenzmodule, Spezialisierungsmodul, Praktikum und Bachelorarbeit. Es umfasst eine Gesamtleistung von 180 Leistungspunkten (entsprechend den Regelungen des European Credit Transfer Systems). (3) Das Gesamtstudienvolumen verteilt sich auf 46 SWS Pflichtlehrveranstaltungen und je nach Wahl des Spezialisierungsmoduls zwischen Semesterwochenstunden (SWS) Wahlpflichtveranstaltungen. (4) Zum Studium gehört ein Fachpraktikum von mindestens zwölf Wochen Dauer. Es soll in der zweiten Hälfte der Regelstudienzeit und möglichst im fünften Semester abgelegt werden (in der vorlesungsfreien Zeit) und ist spätestens bis zur Anmeldung zur Bachelorarbeit zu beginnen. Das Praktikum ist durch eine Bescheinigung der Praktikumsstelle und einen Praktikumsbericht gegenüber dem Prüfungsausschuss nachzuweisen. Auf Grundlage dieser Nachweise beurteilt der Prüfungsausschuss die Anrechnungsfähigkeit. Die oder der Studierende wird über die Entscheidung unterrichtet. Das Praktikum kann in Teilen von mindestens sechs Wochen Dauer absolviert werden. Näheres regelt die Praktikantenordnung für den Bachelor-Studiengang Integrative Sozialwissenschaft. 4 Zweck der Bachelorprüfung Die Bachelorprüfung ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss. Durch die Bachelorprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin oder der Kandidat eine hinreichende Handlungs- und Entscheidungskompetenz für komplexe soziale und politische Prozesse erworben und damit eine hinreichende Berufsbefähigung erreicht oder die notwendigen gründlichen Fach- und Methodenkenntnisse für den Übergang in einen fachwissenschaftlichen Masterstudiengang erworben hat. 5 Umfang und Art der Bachelorprüfung (1) Die Bachelorprüfung wird durch die studienbegleitenden Prüfungsleistungen und die Bachelorarbeit erbracht. (2) Das Bestehen der Bachelorprüfung setzt den Nachweis folgender Leistungspunkte (LP) und Veranstaltungen im Umfang folgender SWS voraus: 1. Basismodul Politik: 15 LP 10 SWS 2. Basismodul Soziologie: 15 LP 10 SWS 3. Basismodul Interaktion und Kommunikation: 10 LP 7 SWS 4. Basismodul Wirtschaftswissenschaften 12 LP 9 SWS 5. Basismodul Methodenlehre: 6 LP 4 SWS 6. Basismodul Wissenschaftstheorie: 10 LP 4 SWS 7. Ringvorlesung 2 LP 2 SWS Summe Basismodule: 70 LP 46 SWS 2
3 8. Sprachmodul: 12 LP 8 SWS 9. Modul Bibliothek und Literatur 4 LP 2 SWS 10. aus den Kompetenzmodulen sind drei von vier auszuwählen Methoden der Empirischen Sozialforschung 14 LP 6 SWS Management- und Veranstaltungstechniken 14 LP 6 SWS Erwachsenenpädagogik 14 LP 6 SWS Arbeits- und Organisationspsychologie 14 LP 6 SWS Summe Kompetenzmodule: 58 LP 34 SWS 11. Spezialisierungsmodul (Politikwissenschaft oder Soziologie): 24 LP 8-14 SWS Praktikum: 16 LP 13. Bachelorarbeit: 12 LP Gesamtsumme: 180 LP SWS 2 1 Je nach Wahl des Spezialisierungsmoduls 2 Je nach Wahl des Spezialisierungsmoduls (3) Gegenstand der einzelnen Prüfungen sind die Stoffgebiete der Lehrveranstaltungen, die den Modulen nach Maßgabe des Studienplanes für den Studiengang zugeordnet sind. Dem Studienplan ist für die einzelnen Module der Umfang der dazugehörigen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen und etwaige vorausgesetzte Studienleistungen zu entnehmen. Die Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu den Modulen, die Zulassungsvoraussetzungen zu einer Lehrveranstaltung sowie die Form der Prüfung und mögliche Prüfungsvoraussetzungen regelt das Modulhandbuch. (4) Die Bachelorprüfung ist bestanden, sobald die in Absatz 2 genannten Leistungen erzielt worden sind und keine Gründe für das Nichtbestehen der Bachelorprüfung vorliegen. 6 Voraussetzungen und Fristen für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen (1) In jedem Semester ist ein Antrag auf Zulassung für die studienbegleitenden Leistungen, die geprüft werden sollen, erforderlich. (2) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich oder unter Nutzung anderweitiger vom Prüfungsausschuss für zulässig erklärter technischer Möglichkeiten an den Prüfungsausschuss zu richten. Dies hat innerhalb des durch Aushang bekannt gegebenen Meldungszeitraums zu erfolgen. Der Meldezeitraum beträgt vier Wochen. (3) Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen sind in dem Studiensemester zu erbringen, in dem die entsprechenden Lehrveranstaltungen abgeschlossen werden. (4) Prüfungssprache ist deutsch oder nach Entscheidung des Prüfungsausschusses die Sprache, in der die Lehrveranstaltung abgehalten wurde. 7 Erwerb von Leistungspunkten durch studienbegleitende Prüfungsleistungen (1) Leistungspunkte können nur in Modulprüfungen erworben werden, die dem Studiengang angehören. (2) Die Anzahl der Leistungspunkte korrespondiert mit dem Arbeitsaufwand der oder des Studierenden des zur Aneignung und Vertiefung der Veranstaltung(en) zugeordneten Lehrstoffes. Die genaue Zuordnung ist dem Studienplan zu entnehmen. (3) Die Prüferin oder der Prüfer kann vorab festlegen, ob in einer Lehrveranstaltung Studienleistungen nur bei regelmäßiger Teilnahme bescheinigt werden. 3
4 (4) Wiederholungen nicht bestandener Prüfungsleistungen können in Abhängigkeit von der Form der Prüfung und der Lehrkapazität des Fachbereichs in größeren Abständen als sechs Monaten erfolgen. Hierüber bestimmt der Prüfungsausschuss. Die Wiederholungsprüfung kann nach Ablauf von mindestens acht Wochen angesetzt werden. (5) Ist die erste Wiederholung einer studienbegleitenden Prüfungsleistung nicht bestanden, findet hierzu auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten eine schriftliche Ergänzungsprüfung statt. Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und besonders zu begründen. Die Ergänzungsprüfung wird in Form einer 30minütigen Klausur durchgeführt. Bei der schriftlichen Ergänzungsprüfung wird lediglich darüber entschieden, ob die Kandidatin oder der Kandidat die Note 4,0 oder schlechter erhält. (6) Prüfungen von Modulen, die von anderen Fachbereichen angeboten werden, erfolgen nach den Regeln der Prüfungsordnungen der jeweiligen Fachbereiche. 8 Art der studienbegleitenden Prüfungsleistungen (1) Für studienbegleitende Prüfungsleistungen sind schriftliche, mündliche bzw. praktische Leistungsnachweise zu erbringen. Die Zuordnung für die Modulveranstaltungen ist dem Studienplan zu entnehmen. Die genaue Form der Leistungsüberprüfung ist spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt zu geben. Es ist sicherzustellen, dass jede Studierende oder jeder Studierende im Verlauf des Bachelorstudiums mindestens einmal jede angebotene Prüfungsform durchläuft. (2) Referate, schriftliche Ausarbeitungen und praktische Leistungsnachweise können durch Gruppen erbracht werden. In diesem Fall ist vorab festzulegen, ob die Leistungen der Gruppenteilnehmer individuell oder als Gesamtleistung beurteilt werden. (3) Der Prüfungsausschuss überwacht die Äquivalenz der verschiedenen Prüfungsformen hinsichtlich des zu erwartenden Vorbereitungs- und Durchführungsaufwandes für die Studierenden. 9 Bachelorarbeit (1) Zur Bachelorarbeit kann zugelassen werden, wer 1. zur Bachelorprüfung zugelassen ist und 2. die studienbegleitenden Prüfungen für die Basismodule nach 5 Abs. 2 abgelegt hat und Leistungspunkte auf der Grundlage von in Lehrveranstaltungen erbrachten Leistungen erreicht hat. (2) Der Studierende hat seinen Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit spätestens dann zu stellen, wenn er die Modulprüfung bestanden hat, mit welcher er die 148 anrechnungsfähigen Leistungspunkte aus den studienbegleitenden Prüfungen erreicht hat. Trifft der Antrag nicht innerhalb von zwölf Wochen nach der Mitteilung über diese Modulprüfung beim Prüfungsausschuss ein, gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden. (3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit von der Ausgabe des Themas bis zur Ablieferung beträgt drei Monate. Im Einzelfall kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Frist auf begründeten Antrag um höchstens einen Monat, bei empirischen Arbeiten um eine zur Datenerhebung angemessene Zeit verlängern. (4) Der Umfang der Bachelorarbeit soll Wörter (ca. 30 Seiten) nicht überschreiten. Die Bachelor-Arbeit ist in zwei gedruckten Exemplaren und in elektronischer Form (PDF- oder MS-Word- Format) im Hochschulprüfungsamt abzugeben. 4
5 10 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote der Bachelorprüfung ergibt sich nach Leistungspunkten gewichtet aus den erworbenen Noten der studienbegleitenden Prüfungsleistungen und der Bachelorarbeit, die bei der Notenermittlung dreifaches Gewicht erhält. 11 Nichtbestehen der Bachelorprüfung Die Bachelorprüfung ist nicht bestanden, wenn die Bachelorarbeit endgültig mit der Note nicht ausreichend (5,0) bewertet wurde. 12 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz in Kraft. Kaiserslautern, den 13. September 2007 Der Dekan des Fachbereichs Sozialwissenschaften der Technischen Universität Kaiserslautern Univ.-Prof. Dr. Wolfgang N e u s e r 5
Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) vom 08.
Fachprüfungsordnung für den Studiengang Integrative Sozialwissenschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) vom 08. November 2012 (Staatsanzeiger Nr. 48 vom 24.12.2012, S. 2526) Aufgrund 7 Abs. 2
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Pharmazie an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 20.02.2013 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 8 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)
MehrNichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach)
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Deutsch als Fremdsprache (Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 06. November 2011 Aufgrund des 7 Abs. 2
MehrFachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der
Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Klinische Psychologie der Universität Bremen Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.03.2015 aufgeh. durch 8 Abs. 2 der Verordnung
Mehrp u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier
p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang
MehrNichtamtliche Lesefassung. Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Philosophie Vom 12. November 2008 Geändert am 09. Juli 2009 Geändert am 01. Oktober 2013 Geändert am 09. August
Mehran der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013**
Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) an der Universität Koblenz-Landau Vom 01. März 2012* i. d. F. vom 29. Oktober 2013** Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr.
Mehr- 1 Version 25b,
- 1 Version 25b, 25.04.2005 Prüfungsordnung für den Master-Studiengang vom Typ A (Master of Arts) Besonderer Teil Die Prüfungen im Fach Empirische Politik- und Sozialforschung, deutsch-französisch 1 Prüfungsausschuss
MehrFachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen
MehrPrüfungsordnung. berufsbegleitender MBA. General Management
Prüfungsordnung berufsbegleitender MBA General Management Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden MBA-Studiengang General Management des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel
MehrStudienumfang und Regelstudienzeit
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 11. November 2008 Der Rektor hat am 11. November 2008 nach
Mehr906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120
906 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 13. November 2008 Nr. 120 1. Nach 4 Absatz 7 wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt: (8) In Modulen, die regelhaft mit einer Klausur bzw. mit einer e-klausur
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer- Bachelorstudium der Universität Bremen vom 20.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für das Studienfach Musikwissenschaft im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen bekannt gemacht, wie er sich aus - der Fassung der Ordnung
MehrOrdnung der Universität Trier. für die Prüfung im Masterstudiengang. Organisation des Sozialen
Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Organisation des Sozialen Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Ziel des Studiums, Akademischer Grad
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang English and American Culture and Business Studies/Anglistik, Amerikanistik und Wirtschaftwissenschaften des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaften
MehrNeufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen. Vom 13.
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Informatik (Komplementärfach) im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen Vom 13. April 2011 Der Fachbereichsrat 3 hat auf seiner Sitzung am 13. April
MehrLesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016
Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik
MehrInhalt. Anlagen Studien- und Prüfungsplan
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Umweltingenieurwesen des Fachbereichs Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen der Universität Kassel vom 29. April 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Akademischer
MehrOrdnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Masterstudiengang Psychologie Vom 12. November 2008 Geändert am 05.11.2009 Geändert am 29.06.2011 Geändert am 10.01.2012 Geändert
MehrUniversität Trier. vom 30. März 1999 mit späteren Änderungen. Nichtamtliche Fassung
Universität Trier Prüfungs- und Studienordnung des Fachbereichs IV der Universität Trier für den postgradualen Studiengang für im Ausland graduierte Ökonomen zum Erwerb des Grades Magistra der Wirtschaft
Mehr2 Akademische Grade, Profiltyp
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwesen der Universität Kassel und Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule
Mehr460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51
460 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2009 Nr. 51 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom 20. Mai 2008 Die Rektorin
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Virtual Design an der Hochschule Kaiserslautern Vom 12.07.2016 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Linguistik/ Language Sciences mit Haupt- und Nebenfach der Universität Bremen vom 31. Oktober 2008 Der Fachbereichsrat 10 (Literatur- und Sprachwissenschaften)
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der TU Kaiserslautern
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik an der TU Kaiserslautern Vom 16. November 2006 - fusioniert mit der Änderungsordnung vom 10. Februar 2009 - Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Facility Management an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 15. Mai 2008
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Facility Management an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 15. Mai 2008 (Staatsanzeiger Nr. 24 vom 07.07.2008, S. 1060) geändert durch: Ordnung
MehrFachprüfungsordnung für den BA-Studiengang. Germanistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1. August 2006
Fachprüfungsordnung für den BA-Studiengang Germanistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-15.pdf)
Mehrvom 12. Mai 2016 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 05/2016, S. 510)
Ordnung zur Änderung der Ordnungen der Hochschule für Musik Mainz für die Prüfung in den Bachelorstudiengängen Kirchenmusik Klavier und Orchesterinstrumente Oper und Konzert an der Johannes Gutenberg-Universität
Mehrvom 29. März 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 04/2017, S. 188)
Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 03 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Wirtschaftswissenschaften als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geschichte (Vollfach) der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geschichte (Vollfach) der Universität Bremen vom 8. Dezember 2009 Der Fachbereichsrat 8 (Sozialwissenschaften) hat am 8. Dezember 2009 gemäß
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 2. März 2007
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Biowissenschaften an der Technischen Universität Kaiserslautern vom 2. März 2007 (Staatsanzeiger Nr. 10 vom 26.03.2007, S. 423) geändert durch: Ordnung vom
MehrFachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern
Fachprüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 6. November 2007 (Staatsanzeiger Nr. 42 vom 19.11.2007,
Mehr(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte.
Prüfungsordnung Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Informatik (Fachspezifischer Teil) Vom.. Der Rektor der Hochschule Bremen hat am... 200.. gemäß 110 Abs. 2 des Bremischen
MehrSpezielle Prüfungsordnung
Anlage 3: geänderte Prüfungsordnung BCO Spezielle Prüfungsordnung für den grundständigen Bachelorstudiengang Controlling (BCO) vom 04.12.2013 Inhalt Präambel... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Akademischer
MehrVom 3. November (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Nr. 11/2014, S. 458)
Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 06 Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Germersheim für die Prüfung im Bachelorstudiengang Sprache,
Mehrvom 29. März 2017 (Veröffentlichungsblatt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Nr. 04/2017, S. 182)
Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats
Mehr1 Version 8c. Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.)
1 Version 8c Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang (Bakkalaureus Artium, B.A.) Besonderer Teil II. Die Prüfungen im Nebenfach Politikwissenschaft 1 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist mit
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM 21.05.2012 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Sch/Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Bauingenieurwesen, den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Facility Management an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 15. Mai 2008
Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Facility Management an der Technischen Universität Kaiserslautern Vom 15. Mai 2008 (Staatsanzeiger Nr. 24 vom 07.07.2008, S. 1060) geändert durch: Ordnung
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik
Spezielle rüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Logistik Vom 27.04.2012 Nach Beschluss des Fachbereichsrats des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 601 2014 Verkündet am 4. Juli 2014 Nr. 133 Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Architektur (Fachspezifischer Teil) Vom 10. Juni 2014
Mehrc) In Modul 2, 3, 4, 5, 6 werden bei der Beschreibung der Modulprüfung jeweils die Worte abschließende sowie, mündliche Prüfung (15 min) gestrichen.
Fünfzehnte Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereiche 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang vom 9. September 2014 (Veröffentlichungsblatt
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer
Studienordnung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Philosophie der Philipps-Universität Marburg für den Studiengang Philosophie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magistra/Magister
MehrAnlage 4.4b: Bachelor Degree Medienwirtschaft und Journalismus Anlage 4.5: Diploma Supplement Medienwirtschaft und Journalismus
Besonderer Teil (B) der Bachelor-Prüfungsordnung für die Studiengänge 1. Wirtschaftsingenieurwesen 2. Wirtschaftsinformatik 3. Wirtschaftsingenieurwesen Telekommunikation 4. des Fachbereichs Wirtschaftsingenieurwesen
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Philosophie/Philosophy an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 28. März 2013 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2013/2013-24.pdf)
MehrStudienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Politikwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 19. März 2014 Nr. 25/2014 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Physik im Bachelorstudium für das Lehramt an Haupt-, Realund Gesamtschulen der Universität Siegen
MehrNichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach)
Nichtamtliche Lesefassung Ordnung der Universität Trier für die Prüfung im Bachelorstudiengang Französische Philologie (Haupt- und Nebenfach) Vom 2. April 2009 Geändert am 28. Oktober 2013 Geändert am
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption der Universität Bremen vom xxxxx Der Fachbereichsrat x hat auf seiner Sitzung am xx. xxxx 20xx gemäß
MehrVerkündungsblatt Nr. 1/ der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen
Verkündungsblatt 09.0.207 Nr. / Seite Verkündungsblatt Nr. /09.0.207 der TU Kaiserslautern Amtliche Bekanntmachungen Verkündungsblatt 09.0.207 Nr. / Seite 2 Verkündungsblatt Nr. /09.0.207 der TU Kaiserslautern
MehrStudienumfang, Regelstudienzeit und Abschlussgrad
Anlage 1.4 zur Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs der Universität Bremen vom 21. Juni 2011 Regelungen für das Fach Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht
MehrStudiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems
Studiengang Business Information Systems International* und Engineering Business Information Systems an der Frankfurt University of Applied Sciences *Gemeinsamer Studiengang der Fachbereiche Informatik
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie der Universität Bremen vom 4. Juli 2012
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie der Universität Bremen vom 4. Juli 2012 Der Fachbereichsrat 2 (Biologie/Chemie) hat auf seiner Sitzung am 4. Juli 2012 gemäß 87 Absatz 1
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Facility
MehrInhalt. Anhang A: Modulübersicht
Fachprüfungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel Inhalt 1 Geltungsbereich 2
MehrMasterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil)
Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang International Studies in Economics and Business Administration (Fachspezifischer Teil) Zum 17.10.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen Vom 10.
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach Physik im Zwei-Fächer- Bachelorstudium mit Lehramtsoption an der Universität Bremen Vom 10. Juni 2015 Der Fachbereichsrat 1 (Physik/Elektrotechnik) hat auf
MehrNeufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)
Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode vom 08.06.2016
MehrInhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-
Mehr(4) Der in dieser Ordnung genannte Fachbereichsrat ist der des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsordnung im deutsch-britischen Bachelor-Studiengang International Business (Bachelor of Arts) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule für Wirtschaft und Recht und an der University
MehrStudienordnung Soziologie Inhaltsübersicht
Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx Aufgrund des 2 Abs. 4
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
Mehr- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im
Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes
MehrSoziologie an der Universität Leipzig
Universität Leipzig Institut für Soziologie Informationen der Studienfachberatung Soziologie an der Universität Leipzig Studienbegleiter für Studierende des Bachelorstudienganges Sozialwissenschaften und
MehrTECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU
TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Erste Änderung der Diplomprüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer Hochschulgesetzes
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM 14. November 2011 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Bochum vom 14. November 2011 In der Fassung
MehrFachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014
Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Technische Logistik an der Fachhochschule Kaiserslautern vom 3. April 2014 Auf Grund des 7 Abs. 2 Nr. 2 und des 86 Abs. 2 Nr. 3 des Hochschulgesetzes (HochSchG)
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der Fachhochschule
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG ANGEWANDTE SYSTEMWISSENSCHAFT Neufassung beschlossen in Ersatzvornahme des Dekanats des Fachbereichs
MehrZur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten:
0a Studiengang Betriebswirtschaft Zur fachlichen Vertiefung werden im Studiengang folgende fünf Wahlrichtungen angeboten: Controlling Digital Business International Business Marketing Produktion und Logistik
MehrÄnderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung
Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bearbeitungsfrist Acht Wochen
MehrLesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2013
Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG SOZIOLOGIE: DYNAMIKEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH SOZIALWISSENSCHAFTEN STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG SOZIOLOGIE: DYNAMIKEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDELS Neufassung beschlossen durch den Fachbereichsrat des
MehrInhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, den 24.08.2015 - Der Präsident - Az.: Dez. 4 - Br Studiengangsprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik (7 Sem.), Elektrotechnik (8 Sem.), Elektrotechnik (13
MehrPädagogik mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) beschlossen.
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik/Pädagogik mit akademischer Abschlussprüfung
MehrNBl. MWV. Schl.-H S. 4 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der CAU: 8. März 2010
Fachprüfungsordnung (Satzung) der Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.) (Fachprüfungsordnung
MehrÄnderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung
Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Sonderpädagogik im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Modul Bachelorarbeit Das Modul
MehrInhaltsverzeichnis. IV. Schlußbestimmung 19 Inkrafttreten
Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Prähistorische Archäologie am Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin Präambel Aufgrund von 14 Abs. 1 Nr.
MehrStudienordnung für den. BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 1.
Studienordnung für den BA-Studiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 1. August 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-27.pdf)
MehrVom 16. August 2011 StAnz. S. 1648
Ordnung zur Änderung der Ordnung des Fachbereichs 01 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Beifach Evangelische Theologie als Teil des Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs der Fachbereiche
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Pädagogik (Education) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-80.pdf)
MehrAusgabe Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein. Inhaltsübersicht:
Ausgabe 15 19.04.2017 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2: Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang
MehrUniversität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.
Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 16.09.2010 7.36.06 Nr. 1 Spezielle Ordnung für den Master-Studiengang Spezielle Ordnung Beschluss Genehmigung In-Kraft-Treten FBR 06 JLU:
MehrPrüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mediziningenieurwesen (Besonderer Teil)
Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Mediziningenieurwesen (Besonderer Teil) Fakultät Naturwissenschaften und Technik Der Fakultätsrat der Fakultät Naturwissenschaften und Technik der HAWK Hochschule
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GRUNDSCHULEN gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 111. Sitzung der zentralen Kommission für Studium
MehrPräambel. Inhaltsverzeichnis. 1 Geltungsbereich. 2 Prüfungsausschuss. 3 Regelstudienzeit. 4 Umfang der Prüfungs- und Studienleistungen.
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Geschichte und Kulturen Altvorderasiens mit den Schwerpunkten Altorientalistik und Vorderasiatische Archäologie Präambel Aufgrund von 14 Absatz 1 Nr. 2 Teilgrundordnung
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gewerblich- Technische Wissenschaften der Universität Bremen
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Gewerblich- Technische Wissenschaften der Universität Bremen Zum 19.07.2017 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Bitte folgen Sie
MehrZweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig
5/17 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Zweite Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Universität Leipzig Vom 21. Januar 2004
Mehr