Der (Nach)Osterspaziergang und Brückenschlag

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1 Jahrgang 13, Ausgabe 142 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Drognitz mit den Ortsteilen Lothra, Neidenberga, Neuenbeuthen, Reitzengeschwenda und der Gemeinde Altenbeuthen In dieser Ausgabe 1 Bekanntmachungen zur Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Drognitz Diese Brücke ist heute für Wirtschaft und Tourismus dieser Region nicht alles aber ohne sie ist alles nichts! Der (Nach)Osterspaziergang und Brückenschlag am 10. April 2010 im Altenroth 2 3 Der (Nach)Osterspaziergang und Brückenschlag am 10. April 2010 im Altenroth Satzung Dorfclub Altenbeuthen Bürgermeisterin Constanze Marten aus Altenbeuthen und Bürgermeister Manfred Ulitsch aus Gössitz zerschneiden das Band auf der Pontonbrücke Sitz: Gemeinde Drognitz Ortsstraße Drognitz Telefon / Telefax / Drognitz Lothra Neidenberga Neuenbeuthen Reitzengeschwenda Altenbeuthen

2 Seite 2 AMTLICHER TEIL

3 Seite 3

4 Seite 4

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9 Seite 9 Beschlüsse der Gemeinde Drognitz 29-08/09 Beitrittserklärung zur Forstbetriebsgemeinschaft Saale-Schiefergebirge 30-08/09 Anpachtung Campingplatz Mutschwiese 31-08/09 Zustimmung zur Durchführung der Thüringen Rallye 32-08/09 Ausschreibung Sportlerheim Reitzengeschwenda 33-08/09 Grundstücksverkauf in der Gemarkung Drognitz 34-08/09 Notarvertrag Urk.-Nr. 99/2010, Notar Münsterberg Saalfeld 35-08/09 Notarvertrag Urk.-Nr. 98/2010, Notar Münsterberg Saalfeld Beschlüsse der Gemeinde Altenbeuthen 30-06/05 Erweiterung der Tagesordnung Punkt 3 Beratung und Beschlussfassung zur Zustimmung Radrundweg Punkt 4 Außerplanmäßige Ausgabe Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe Tragkraftspritze 31-06/05 Vergabe Verpachtung Freizeitzentrum Zur Scheune 32-06/05 Zustimmung zum Bau Radrundweg im Gemeindegebiet Altenbeuthen 33-06/05 Vergabe Ankauf Tragkraftspritze der FFw Altenbeuthen 34-06/05 Außerplanmäßige Ausgabe Bauhof Altenbeuthen Mitteilungen des Einwohnermeldeamtes Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2009 Die Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum 31. Mai 2010 abzugeben sind. Für Land- und Forstwirte, deren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt wird, endet die Erklärungsfrist jedoch nicht vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2009/2010 folgt. Die Umsatzsteuererklärung ist auch in diesen Fällen bis zum 31. Mai 2010 abzugeben. Für Arbeitnehmer, die einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, endet die Antrags- und Erklärungsfrist am 31. Dezember Die Umsatzsteuererklärung war in den Fällen, in denen der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit vor dem 31. Dezember 2009 beendet hat, binnen eines Monats nach Beendigung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzugeben. Bei nichtgeschäftsfähigen natürlichen Personen sowie bei juristischen Personen ist der gesetzliche Vertreter, bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen der Geschäftsführer bei nicht vorhandenem Geschäftsführer jedes Mitglied, jeder Gesellschafter oder jeder Vermögensberechtigte zur Abgabe der Steuererklärungen verpflichtet. Außerdem ist jeder zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, der hierzu vom Finanzamt besonders aufgefordert wird. Die Steuererklärungen sind nach amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben, diese sind beim Finanzamt erhältlich. Wer später erkennt, dass eine abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, ist verpflichtet, dies dem Finanzamt unverzüglich mitzuteilen. Sprechzeiten Gemeindebüro Altenbeuthen Die Bürgermeistersprechstunde findet am Dienstag von bis Uhr oder nach Vereinbarung statt. Marten Bürgermeisterin ENDE AMTLICHER TEIL

10 Seite 10 ALLGEMEINER TEIL Die Sprechstunden der Gemeindeschwester Frau Kunze finden wie folgt statt: mittwochs Sprechstunden Keine Sprechstunde findet statt: - am Mittwoch, dem 12. Mai 2010 im Gemeindebüro Drognitz - am Freitag, dem 14. Mai 2010 in der Gemeindeverwaltung Kaulsdorf Zimmermann Bürgermeister Uhr Uhr Termine April Uhr Uhr Uhr Uhr Termine Mai Uhr Uhr (Montag) Uhr Uhr Uhr Uhr (und nach Vereinbarung) Die Gemeindeschwester ist wie folgt erreichbar: dienstlich / privat / Jugendweihe 2010 Wir gratulieren ganz herzlich zur Jugendweihe am 15. Mai 2010 Maria Henniger aus Altenbeuthen Geburtstage Wir gratulieren recht herzlich unseren Jubilaren und wünschen Gesundheit und alles Gute! Geburtstage Monat Mai Drognitz Lisa Ulitzsch zum 70. Geburtstag Karl Schürer zum 77. Geburtstag Erika Picha zum 73. Geburtstag Christa Genski zum 80. Geburtstag Lothar Schmidt zum 66. Geburtstag Rudi Kuchenbäcker zum 75. Geburtstag Lothra Heinrich Pitzig zum 83. Geburtstag Dora Schulz zum 70. Geburtstag Hartmut Seyfarth zum 67. Geburtstag Waltraud Schneider zum 80. Geburtstag Brigitta Müller zum 71. Geburtstag Gerhard Kein zum 81. Geburtstag Irene Fetting zum 84. Geburtstag Neuenbeuthen Luzia Nagler zum 83. Geburtstag Lieselotte Wolf zum 74. Geburtstag Reitzengeschwenda Walter Jeschonnek zum 80. Geburtstag Manfred Dietzel zum 65. Geburtstag Altenbeuthen Irmgard Süßenguth zum 83. Geburtstag Fritz Butters zum 77. Geburtstag Charlotte Müller zum 83. Geburtstag Heinz Süßenguth zum 83. Geburtstag Nutzen Sie Ihr Lindenblatt kostengünstig für private Danksagungen und Mitteilungen bei Festlichkeiten und Höhepunkten im persönlichen Leben!

11 Seite 11 Bau Osterbrunnen Was passiert in der Regel an den gemütlichen Cocktailabenden im Vereinsraum des Feuerwehrvereins Reitzengeschwenda? Klar, es wird das frisch Gemixte genossen und über Gott und die Welt diskutiert. So auch geschehen im zeitigen Frühjahr dieses Jahres. Wie so oft vorneweg unsere Frauen mit folgender Idee: Eine Tradition, die es vor Jahren schon einmal in Reitzengeschwenda gab, mehrere Jahre dann nicht mehr praktiziert und nun wieder aufleben sollte. Das Bauen und Errichten einer so genannten Osterkrone auf unserem Dorfbrunnen. Die Männer des Vereins waren aufgefordert, ein geeignetes Gestell zu bauen und sich um diverses Streu von Birken und Tannen zu beschaffen. Der Wunsch war uns Befehl und wurde prompt erfüllt. Nun trafen sich mehrere Vereinsfrauen und Frauen, die an dieser Sache Spaß haben, bei Anemüllers in der Garage und begannen das Gestell zuerst mit dem Birkenreisig zu umwickeln. Später folgte dann die zweite Lage, diesmal mit Tannenstreu. Bindedraht und Zwirn gab dem Ganzen Halt und ein formschönes Aussehen. Nebenher waren so um die tausend bunte Kunststoffeier aufzubohren und zu langen Ketten aneinander zu fädeln. Diese gaben dann der Krone den eigentlichen österlichen Touch. Bei Nacht und Nebel wurde das Prachtstück auf den Brunnen gestellt, und trotz des super Blickfanges waren die Damen noch nicht zufrieden gestellt. Um noch einmal zu verdeutlichen, dass diese Krone etwas mit Ostern zu tun hat, musste zusätzlich ein Hase her. Der Wald lieferte eine geeignete Astgabel und mit Heu vom Vorjahr modellierten die Mädels einen Hasenkörper. Dieser steht nun vor der Krone und begrüßt die vorbei laufenden oder fahrenden, aber stets staunenden Leute. Toll gemacht an alle, die daran beteiligt waren. Detlef Gottschald

12 Seite 12 Diese Brücke ist heute für Wirtschaft und Tourismus dieser Region nicht alles aber ohne sie ist alles nichts! Der (Nach)Osterspaziergang und Brückenschlag am 10. April 2010 im Altenroth Es dürfte auch von den Besucherzahlen her (über 3.000) die bisher größte Veranstaltung in diesem Stauseeabschnitt gewesen sein. Wer nicht dabei war, hat etwas verpasst. Auch der Himmel hatte ein Einsehen, die Politiker waren stark beeindruckt und die Gegner verstummten. Neue Hoffnung scheint berechtigt! Vielleicht Einweihung der neuen Brücke 70 Jahre nach der Inbetriebnahme der Vorgängerbrücke. Terminvorschlag Tag der Deutschen Einheit Unter anderem mit dem Heeresmusikkorps 13 aus Thüringen! Hermann Hirschfeld Einwohner aus Altenbeuthen Brückengegner Die Brücke wird eingeschwenkt Besucher auf dem Brückenwiderlager Die Bürgermeister aus Altenbeuthen und Gössitz zerschneiden das Band auf der Pontonbrücke

13 Seite 13 Die Bürgermeister mit Staatssekretärin Eich-Born, Landrat Roßner und Landtagsabgeordneten Wetzel Das Floß vom Uhlstädter Flößerverein Blick von der Linkenmühler Seite Mit Einsetzen der Dämmerung werden Fackeln und Lagerfeuer entzündet Besucherandrang am Ufer Abendstimmung an der Pontonbrücke

14 Seite 14 Jagdgenossenschaft Altenbeuthen Beschluss der Jagdgenossen vom 12. März Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2009/2010 entlastet. 2. Die Jagdpacht wird für 2009/2010 mit 10,00 Euro/ha ausgezahlt. Für Wegebau wurden Euro eingestellt unter der Voraussetzung, dass die Grundstückseigentümer in ihren Nutzungsrechten nicht beeinträchtigt werden dürfen. 3. Das Essen zur Versammlung wird von der Jagdgenossenschaft bezahlt. Horst Meinhardt Jagdvorsteher Dorfclub Altenbeuthen ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Am 21. März 2010 gründete sich der Dorfclub Altenbeuthen mit den zehn Gründungsmitgliedern - Andreas Bergner - Fred Henniger - Jana Linke - Lothar Linke - Heidi Seifert - Rolf Schnitter - Uwe Schmidt - Andrea Urban - Sven Urban - Henrik Wolfram und den drei Vorstandsmitgliedern - Sven Urban - Henrik Wolfram - Uwe Schmidt Die beiliegende Satzung kann eingesehen werden. Einladung Der Dorfclub Altenbeuthen lädt hiermit alle interessierten Bürger der Gemeinde Altenbeuthen zur Versammlung recht herzlich ein: am Samstag, dem 24. April 2010 um Uhr in das Gasthaus Zur Krone Altenbeuthen Wir möchten unseren Verein mit seinen Zielen vorstellen und würden uns über neue Mitglieder freuen. Der Vorstand Satzung Verein zur Organisation von Dorfveranstaltungen 1 Name und Sitz 1. Der Verein hat den Namen Dorfclub Altenbeuthen. Er hat den Sitz in Altenbeuthen. Er soll in den Vereinsregister eingetragen werden. 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze 1. Vereinszweck ist die Förderung des kulturellen Dorflebens. Er wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Kulturveranstaltungen. 2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Tourismus und der Kultur. 3. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4. Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person Ausgaben tätigen, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. 3 Gliederung Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine eigene in der Haushaltsführung selbständige/unselbständige Abteilung gegründet werden. 4 Mitgliedschaft Der Verein besteht aus den - ordentlichen Mitgliedern - fördernden Mitgliedern - Ehrenmitgliedern 5 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig. 2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm aktiv zu betätigen. Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.

15 Seite Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist. 6 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 2. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten und nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. 3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden: - wegen erheblicher Verletzung satzungsmäßiger Verpflichtungen - wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Sie muss schriftlich binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig. 4. Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind. 5. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch einen eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begründet werden. 7 Die Rechte und Pflichten 1. Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. 2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich nach der Satzung des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet. 3. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe der Beiträge sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. 8 Organe Die Organe des Vereins sind: - der Vorstand - die Mitgliederversammlung 9 Der Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus: - dem ersten Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden 2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Bei dessen Abwesenheit entscheidet die Stimme seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen. Er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten. 3. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind: - der erste Vorsitzende - der stellvertretende Vorsitzende - der zweite stellvertretende Vorsitzende Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der genannten drei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. 4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. 10 Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet zweimal jährlich statt. 2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt. 11 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung 1. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für: - Entgegennahme der Berichte des Vorstandes - Entlastung und Wahl des Vorstandes - Entlastung und Wahl des Kassenwartes - Festsetzung von Beiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit - Genehmigung des Haushaltsplanes - Satzungsänderungen - Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen - Ernennung von Ehrenmitgliedern - Entscheidung über die Einrichtung von Abteilungen und deren Leitung

16 Seite 16 - Beschlussfassung über Anträge - Auflösung des Vereins 12 Einberufung von Mitgliederversammlungen Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch eine schriftliche Einladung. 13 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen 1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies verlangt. 3. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Vereins erforderlich. 4. Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden ist. 14 Stimmrecht und Wählbarkeit 1. Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. 2. Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 15 Ernennung von Ehrenmitgliedern Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit. Sie bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. 16 Ordnungen Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung sowie eine Ordnung für die Benutzung der Vereinsstätten zu erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen. 17 Protokollierung von Beschlüssen Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter zu unterschreiben. 18 Auflösung des Vereins 1. Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitgliedern. 2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen der Gemeinde Altenbeuthen zu, die es unmittelbar und ausschließlich für die in 2 dieser Satzung aufgeführten Zwecke zu verwenden hat. 19 Inkrafttreten Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 21. März 2010 beschlossen worden. VdK-Ortsverband Leutenberg Liebe Mitglieder Wir möchten noch einmal an die Ausfahrt nach Bamberg am 4. September 2010 erinnern. Start ist hier in Leutenberg gegen Uhr. Geplant ist eine Stadtführung und eine Fahrt mit dem Schiff auf der Regnitz. Eine baldige Anmeldung (Telefon / ) ist uns wichtig, da wir spätestens Ende Mai wissen müssen, wie groß der Bus sein muss, mit dem wir fahren wollen und wer alles mitfahren möchte. Ehepartner sind selbstverständlich gern gesehene Gäste. Wir freuen uns auf diesen Tag und hoffen, dass möglichst viele das Angebot nutzen. H. Müller Vorstandsvorsitzende

17 Seite 17 Geschichtsverein Obere Saale Lieber Günter Immer hast Du für Leben im Oberland gesorgt, ob als engagierter Lehrer oder später durch die Gründung unseres Geschichtsvereins. Immer hast Du 200 Prozent von Dir gegeben. Wenn wir an Dich denken, sehen wir den Pfarrer auf einer Bauernhochzeit und den besten Reiseführer auf so vielen Tagesfahrten. Wir erinnern uns auch an mehr als interessante geschichtliche Vorträge, die Du uns gehalten hast. Wir danken Dir aber auch für viele traumhafte Stunden in Polen, in denen Du mit uns deine Jugenderinnerungen geteilt hast. All das können wir nun nie wieder so erleben, wir vermissen Dich jetzt schon. Aber eines möchten wir Dir hier und heute versprechen: Deinen Verein soll es noch sehr lange geben und bei jeder Veranstaltung wirst Du bei uns sein. Die Mitglieder und Freunde deines Geschichtsvereins Obere Saale Der Geschichtsverein Drognitz informiert Tagesausfahrt nach Rothenburg o. d. Tauber Unsere Tagesausfahrt nach Rothenburg o. d. Tauber: am Samstag, dem 15. Mai 2010 Abfahrt Uhr in Drognitz Kosten ca. 30,00 Euro Unsere Kräuterwanderung Die Kräuterwanderung ist am Samstag, dem 19. Juni 2010 um Uhr in Remptendorf Treffpunkt ist Uhr in Drognitz an der Linde. Die Wanderung dauert ungefähr zwei Stunden mit anschließender Kräuterverkostung. Interessenten melden sich bitte: bei Ramona Sell / oder Hermann Hirschfeld / Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. IMPRESSUM Herausgeber: Einheitsgemeinde Drognitz und Gemeinde Altenbeuthen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann, Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Frau Konstanze Marten Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder der Gemeinden zeichnen diese selbst verantwortlich. Das Lindenblatt erscheint ab Oktober 1998 am 15. jeden Monats. Redaktions- und Anzeigenschluss ist jeweils der 8. des Monats. Es wird an alle erreichbaren Haushalte der Einheitsgemeinde Drognitz und der Gemeinde Altenbeuthen kostenlos verteilt. Im Bedarfsfalle können Einzelexemplare bei der Firma Satz & Media Service, Straße des Friedens 1 a, Kaulsdorf zum Einzelpreis von 2,23 Euro (incl. Porto und Mehrwertsteuer) bezogen werden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Rücksendung nur bei Rückporto. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Einheitsgemeinde Drognitz Herr Zimmermann, Telefon / Bürgermeister der Gemeinde Altenbeuthen Frau Konstanze Marten Gesamtherstellung, verantwortlich für Anzeigenannahme und kostenlose Verteilung: Satz & Media Service, Inh. Uwe Nasilowski Straße des Friedens 1a, Kaulsdorf Telefon / , Telefax satz.mediaservice@t-online.de Für Verträge mit der Fa. Satz & Media Service, Inhaber Uwe Nasilowski gelten deren allgemeine Geschäftsbedingungen. Gesamtauflage: 500 Exemplare

18 Seite 18 TSV Gahma Mitteilung Nach der Winterpause beginnt der Spielbetrieb aller Fußballmannschaften des TSV Gahma mit einigen Spielausfällen. Hoffnung auf Besserung ist in Sicht. Aktuelle Informationen finden alle Anhänger des TSV Gahma in der OTZ und unter Auf eine erfolgreiche, sportlich faire und verletzungsfreie Rückrunde. Alle Mannschaften freuen sich auf rege Unterstützung, besonders bei den Heimspielen. Spielplan TSV Gahma Freitag, 16. April 2010 D-Junioren TSV Gahma spielfrei Samstag, 17. April 2010 E-Junioren Uhr TSV Gahma - VfR Lobenstein II Sonntag, 18. April 2010 Herren Uhr SG Schmieritz - TSV Gahma Freitag, 23. April 2010 Alt-Herren Uhr TSV Gahma - Wissenschaft Röppisch Sonntag, 25. April 2010 C-Junioren Uhr SG Triptis/Oettersdorf - SG TSV Gahma Herren Uhr TSV Gahma - SG Oettersdorf/ Tegau II Einladung Sehr geehrte Sportfreundinnen und Sportfreunde Anlässlich unseres 37. Pfingstturniers laden wir zwölf Volleyballmannschaften zur Teilnahme an unserem Volleyballturnier für Hobby- und Freizeitmannschaften herzlich zu einer Teilnahme am Turnier ein. Teilnahmeentscheidend ist die Reihenfolge der Anmeldungen. Das Turnier findet am Pfingstsonntag, dem 23. Mai 2010 statt. Der erste Anpfiff ist für Uhr geplant. Gespielt wird auf drei Spielfeldern. Es wird von allen Mannschaften eine Startgebühr von 10,00 Euro erhoben. Für Speisen und Getränke wird im Festzelt gesorgt. In Erwartung eurer Zusage (bis 30. April 2010) möglichst per an Simone Hopfe (mailto: fhopfe@web.de, fhopfe@web.de), Telefon / verbleiben wir mit sportlichem Gruß. TSV Gahma e.v. Schnuppertraining Hallo, zukünftige Fußballprofis! Um Kindern (Jungen und Mädchen) den Weg zum Fußballsport zu erleichtern, unterstützt der TSV Gahma diesen Wunsch. Mit dem Ziel, aktiv in einer Mannschaft des TSV Gahma Fußball zu spielen, bieten die ausgebildeten Trainer und langjährigen Übungsleiter ein Schnuppertraining, besonders für Kinder ab fünf Jahren an.

19 Seite 19 Alle interessierten Kinder sind mit ihren Eltern am Freitag, dem 16. April 2010 ab Uhr herzlich eingeladen, den Fußballsport beim TSV Gahma zu erkunden, später vielleicht regelmäßig zu betreiben. Kleines Geheimnis am Rande: Für jedes aktiv teilnehmende Kind wartet eine kleine Überraschung! Pfarramt Drognitz gibt bekannt: GOTTESDIENSTE und VERANSTALTUNGEN Wer einen Engel zum Freund hat, braucht die ganze Welt nicht zu fürchten. Martin Luther Sonntag, 18. April Uhr Drognitz Konfirmationsgottesdienst mit Abendmahl mit dem Kirchenchor Mittwoch, 21. April Uhr Drognitz Seniorennachmittag im Pfarrhaus Sonntag, 25. April Uhr Altenbeuthen Uhr Neuenbeuthen Uhr Reitzengeschwenda Uhr Landsendorf Sonntag, 2. Mai Uhr Lothra Uhr Kleingeschwenda Sonntag, 9. Mai Uhr Dorfilm Uhr Drognitz Donnerstag, 13. Mai 2010 Christi Himmelfahrt Uhr Altenbeuthen Uhr Neuenbeuthen Uhr Landsendorf Uhr Reitzengeschwenda Dankeschön! Alle Teilnehmer der diesjährigen Winterwanderung des TSV Gahma und der Feuerfüchse Gahma/Gleima e.v. sagen den Machern und Unterstützern nochmals ein herzliches Dankeschön. Die tolle Wanderung trug kräftig zur Festigung der Heimatverbundenheit bei. Ihr Pfarrer Thomas Seeber STEINMETZ - Ulrich Zeißig - Gedenksteine Kriegerdenkmale Schrifttafeln Grabmale und Naturgrabfelsen sowie Aufarbeitung vorhandener Grabsteine und Anfertigung von Zweitschriften WERNSDORF Tel / Beratung und Verkauf Mo - Fr durchgehend! Gerne auch persönliche Terminvereinbarungen!

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