BAUHERRENINFORMATION
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- Joachim Kruse
- vor 6 Jahren
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2 IHR BAUVORHABEN UNSERE ANSPRECHPARTNER HAUSANSCHLÜSSE WASSER UND GAS Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH als Geschäftszeiten: Dienstleister für den Bau & Service Oberursel täglich: 8:30 12:00 Uhr und Wasserversorgung Steinbach (Taunus) GmbH 13:30 15:30 Uhr TaunaGas Oberursel (Taunus) GmbH Montag: bis 17:30 Uhr Oberurseler Straße Freitag: bis 12:00 Uhr Oberursel Technisches Betriebsbüro Telefon: Nächste Bushaltestelle: Stadtwerke Oberursel, Buslinie: 43 André Grau Leiter Technisches Betriebsbüro Telefon: Lars Grohmann Technische Dokumentation / Netzvertrieb Telefon: lars.grohmann@stadtwerke-oberursel.de Planauskunft planauskunft@stadtwerke-oberursel.de KUNDENSERVICE ENERGIE Telefon: kundenservice@stadtwerke-oberursel.de 2
3 WEITERE ANSPRECHPARTNER FÜR SIE ABWASSER- UND KANAL-ANSCHLUSS Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel Oberurseler Straße Oberursel Sprechzeiten: Telefon: Mo. Fr.: Uhr Fax: und nach Vereinbarung Öffnungszeiten des Betriebshofes: siehe: FÜR STEINBACH: Bauamt der Stadt Steinbach/Ts. / Amt 60 Gartenstraße Steinbach (Taunus) Telefon: Fax: HAUSANSCHLUSS STROM Team Netzvertrieb Rhein-Main Anschlusswesen Syna GmbH Ludwigshafener Straße Frankfurt/M. Planauskunft Tel: nur mit Onlineregistrierung möglich. Infos unter Fax: Telefon: oder anschlusswesen@syna.de hotline.geoservice@syna.de TELEFON / FESTNETZ Deutsche Telekom Bauherrenberatung Telefon: BREITBANDKABELNETZ Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG Kundenservice Bauherren Postfach Marburg Telefon: Fax: bauherren@unitymedia.de 3
4 BAUHERRENINFORMATION Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, um für Ihr Bauvorhaben die Versorgung mit Gas und Wasser zu realisieren, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Fahrplan einzuhalten. Führen Sie so früh wie möglich ein Beratungsgespräch mit uns. Beauftragen Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Versorgung mit Bauwasser. Hierfür benötigen Sie ein Standrohr. Dieses können Sie bei uns ausleihen und an den nächstgelegenen Hydranten anschließen. Der Wasserverbrauch wird mit einem geeichten Wasserzähler erfasst und mit den aktuell gültigen Preisen abgerechnet. Beauftragen Sie frühzeitig die Hausanschlüsse für Wasser und Gas. Für die Zählersetzung und Inbetriebnahme sowie die fachgerechte Wartung Ihrer Heizungsanlage wenden Sie sich bitte an einen unserer Vertragsinstallateure. Denken Sie daran, sich rechtzeitig um Ihre Trinkwasser-, Erdgas- und Strom-Lieferverträge zu kümmern. Bei der Deutschen Energieagentur ( können Sie sich umfassend über das Thema Energieeffizienz informieren. Ihr Stadtwerke Oberursel-Team und Ihr Bau & Service Oberursel-Team 4
5 EIN BEISPIEL EINER VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNG (SCHNITT) FÜR IHR HAUS Bitte beachten Sie, dass sich stets unterschiedliche Lösungen ergeben. Von daher bitten wir Sie, Details mit dem jeweiligen Netzbetreiber zu klären. 1A 1B 1C 1D 1E Abwasser-Sammelleitung Abwasser-Anschlussleitung Reinigungs- und Übergabeschacht Offene Rinne (Revisionsöffnung) Grundstücksentwässerungsanlage 1F 1G Rückstausicherung. Erforderlich bei Einleitungen unterhalb der Rückstauebene Hebeanlage. Erforderlich bei Fäkaleinleitungen unterhalb der Rückstauebene 2A 2B Trinkwasser-Verteilungsleitung Trinkwasser-Hausanschluss 3A 3B Erdgas-Verteilungsleitung Erdgas-Hausanschluss 4A 4B Strom-Verteilungsleitung Strom-Hausanschluss 5A 5B Telefonanschluss Breitbandkabelanschluss (TV) Grundstücksgrenze Rückstauebene Rückstauebene Sinkkasten 3B 2B 4A 5A 5B Variante 2 Hebeanlage Straßenentwässerung 1A 3A 1B 2A 4B 1D 1C 1E 1F Variante 1 Rückstausicherung oder 1G bei Einleitung von Schmutzwasser unterhalb der Rückstauebene Stadtwerke Langen GmbH Abb. 1 5
6 ERDGAS- UND TRINKWASSER-NETZANSCHLÜSSE WAS IST EIN NETZANSCHLUSS (HAUSANSCHLUSS)? Ein Haus- oder Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem Verteilungsnetz des Versorgers und Ihrer Gebäudeinstallation. Er beginnt an der Verteilungsleitung und endet an der Hauptabsperreinrichtung (Übergabepunkt) unmittelbar nach Einführung der Hausanschlussleitung in das Gebäude. Ein Haus- oder Netzanschluss besteht aus der Hausanschlussleitung, dem Isolierstück und der Hauptabsperreinrichtung. Beim Gas-Hausanschluss ist zudem noch ein Hausdruckregelgerät notwendig. Gas- und Wasser-Hausanschlüsse werden durch den örtlichen Netzbetreiber erstellt, gehören zu dessen Betriebsanlagen und sind dessen Eigentum. Die gängigste Ausführungsform können Sie der Abbildung 2 (Beispiel-Schema einer Hausanschluss-Wand) entnehmen. Generell werden die Leitungen möglichst geradlinig, auf dem kürzesten Wege und rechtwinklig zum Haus verlegt. Die Hausanschlussleitungen dürfen nicht überbaut werden und müssen dauerhaft zugänglich sein. Bitte verzichten Sie im Bereich der geplanten Trassenführung auf Kontrollschächte, Regenwasserzisternen, Entwässerungsleitungen, etc.. In den Versorgungsgebieten, in denen wir die Versorgungssparten Gas und Wasser zur Verfügung stellen, setzen wir in der Regel eine Platz sparende Mehrspartenhauseinführung (siehe Seite 7) ein. HINWEIS: Bei unverhältnismäßig langen Wasser-Hausanschlussleitungen (auf Privatgrund länger als 20 m), liegt die Unterhaltungspflicht dieses Leitungsteils bei Ihnen. In diesem Fall errichtet der Netzbetreiber unmittelbar an der Grundstücksgrenze einen Wasserzählerschacht. BEISPIEL-SCHEMA EINER HAUSANSCHLUSS-WAND 1A 1B 1C Trinkwasser-Hauptabsperreinrichtung (HAE) Trinkwasser-Zähler Trinkwasser-Zählerbügel 3D 1D 1E KFR-Ventil (Rückflussverhinderer) Trinkwasser-Filter OK Erdreich 2B 4A 4B 3B 2A 2B Erdgas-Hauptabsperreinrichtung (HAE) Erdgas-Zählerplatte 1,20 m 2C 2A 3A 2C Erdgas-Zähler 1D 1B 3A 3B 3C Strom-Hausanschlusskasten mit Hausanschlusssicherungen Hauptstromleitung Potenzialausgleichsschiene mit Anschluss an Fundamenterder 1E 1C 1A1 3C Stadtwerke Langen GmbH 3D Strom-Zählerschrank 4A 4B Telefon-Verteiler Breitbandkabel Übergabepunkt 1,20 m freie Bedien- und Arbeitsfläche (Vermeidung von Unfallgefahren) Abb. 2 6
7 STANDARDLÖSUNG: KOMBINIERTER ÜBERGABEPUNKT MEHRSPARTENHAUSEINFÜHRUNG (MSH) FÜR UNTERKELLERTES GEBÄUDE Für Reihenhäuser, Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser (bis ca. fünf Wohneinheiten) hat sich der Einsatz von Mehrspartenhauseinführungen bewährt. VORTEILE: Durchführung der Medien Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation durch einen einzigen Wanddurchbruch. Minimierung des Platzbedarfs für Hausanschlüsse. Optimale Kellerwanddurchdringung. Die Abdichtung aller Versorgungsleitungen erfolgt in nur einer Kernbohrung bzw. mit einem Futterrohr mit einem Durchmesser von 200 mm. Alle Leitungen können in einem eigenen Schutzrohr von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeinnenseite verlegt werden. Die Montage der Schutzrohre bietet sich vor dem Verfüllen der Baugrube bzw. mit der Erstellung der Grundstücksentwässerungsanlage an. Hierdurch ergibt sich ein vereinfachter Bauablauf. Abb. 3 ÜBERGABEPUNKT FÜR EINEN WASSER-HAUSANSCHLUSS MÖGLICHE EINBAUVARIANTE Neben der Standardlösung der Mehrspartenhauseinführung gibt es auch Sonderlösungen für die Übergabepunkte, beispielsweise den Wasserzählerschacht oder ein Gasübergabeschrank. Wasserzählerschacht Abb. 4 WICHTIG! Detailinformationen über die verschiedenen Einbauvoraussetzungen erhalten Sie bei der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH unter der Tel.: oder
8 MONTAGEANLEITUNG MEHRSPARTEN-HAUSEINFÜHRUNG (MSH) FÜR UNTERKELLERTES GEBÄUDE Schnitt gemäß Hauff-Technik 20 cm Stadtwerke Langen GmbH Überdeckung 1,20 m MSH MG Abb. 5 8
9 MONTAGEANLEITUNG MEHRSPARTEN-HAUSEINFÜHRUNG (MSH) FÜR NICHT UNTERKELLERTES GEBÄUDE Schnitt gemäß Hauff-Technik 20 cm R min = 1,0 m Einbauteil ist während der Rohbauphase vor mechanischer Beschädigung zu schützen. MSH MB Futterrohr für Bodenplatte montieren 20 cm 20 cm Achse Rohrpakete ca. 1,1 m bis Oberkante Gelände wegen frostfreier Verlegung der Trinkwasserleitung Stadtwerke Langen GmbH Hüllrohr R min = 1,0 m Abb. 6 Mehrsparten-Hauseinführungen für nicht unterkellerte Gebäude müssen bauseits vor dem Bau der Bodenplatte installiert werden. Das entsprechende Bauteil erhalten Sie im technischen Betriebshof der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH, Oberurseler Str
10 IHR WEG ZUM KANAL-HAUSANSCHLUSS Für Auskünfte stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung: FÜR OBERURSEL: Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel Sprechzeiten: Oberurseler Straße 54 Mo. Fr.: Uhr Oberursel und nach Vereinbarung Ansprechpartner: Ansprechpartner: Bernd Feger Christoph Pestinger Telefon: Telefon: Weitere Informationen zum Kanal- und Wasser-Hausanschluss in Oberursel finden Sie im Internet unter FÜR STEINBACH: Bauamt der Stadt Steinbach/Ts. / Amt 60 Gartenstraße Steinbach (Taunus) Telefon: Fax: Weitere Informationen zum Kanal-Hausanschluss in Steinbach finden Sie im Internet unter IHR WEG ZUM TRINKWASSER-HAUSANSCHLUSS (IN DER REGEL MEHRSPARTENHAUSEINFÜHRUNG) 1. Für die Errichtung Ihres Wasser-Hausanschlusses bitten wir Sie, den entsprechenden Antrag (Download unter: komplett auszufüllen und unterschrieben an uns zu senden. Gerne beraten wir Sie hierbei auch in einem persönlichen Gespräch! 2. Zur Bearbeitung dieses Antrags benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: Einen amtlichen Lage- und Entwässerungsplan mit allen Grenzen und vorhandenen und geplanten Gebäuden hier bitte die Lage des geplanten Hausanschlusses eintragen. Einen Gebäudegrundriss mit Kellergrundriss und Schnitt (bemaßt). Pläne vorzugsweise georeferenziert (UTM oder Gauß-Krüger) als dxf- oder dwg-datei per (Diese werden Ihnen durch das Vermessungs- bzw. Planungsbüro in digitaler Form zur Verfügung gestellt). Gegebenenfalls auf besondere Anforderung ein Leitungsschema nach DIN 1988 mit Angaben der Rohrdimensionen. Evtl. Wegerechtserlaubnis der Eigentümer von benachbarten Grundstücken. 3. Sobald alle von Ihnen erforderlichen Informationen vorliegen, prüfen wir die technische Realisierung, vereinbaren einen Vororttermin nach Rohbaufertigstellung und erstellen anschließend ein individuelles Angebot. Die Kosten werden hierbei nach Pauschalsätzen berechnet. Bitte entnehmen Sie die Kosten unserer aktuell gültigen Preisblätter. 4. Sie wollen unser Angebot annehmen? Dann einfach unterschreiben und an uns zurück senden. Gegebenenfalls werden wir Sie bitten, nach Eingang Ihres Auftrages, eine Vorauszahlung zu leisten. 5. Bitte beachten Sie, dass mit den Arbeiten erst begonnen werden kann, sobald Sie die Vorauszahlung geleistet haben. Die Vorlaufzeit zwischen dem Eingang der Vorauszahlung und dem geplanten Ausführungstermin sollte dabei mindestens 30 Tage betragen! 6. Nach Fertigstellung der Arbeiten erhalten Sie die Schlussrechnung. 10
11 DER RICHTIGE ZEITPUNKT FÜR DIE HERSTELLUNG IHRES WASSER- UND/ODER GAS- HAUSANSCHLUSSES Um mit den Baumaßnahmen beginnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Innerhalb des Gebäudes: Der Hausanschlussraum sollte abschließbar, trocken, und belüftbar sein. Frostsicherheit muss gewährleistet werden, auch während der Bauphase. Die Wandoberfläche muss fertig gestellt sein. Außerhalb des Gebäudes: Ein fachgerecht verfülltes Kellergebäude ist Voraussetzung. Die Leitungstrassen außerhalb des Gebäudes und im Bereich der geplanten Hausanschlusstrassen zwischen Grundstücksgrenze und Hauseinführung müssen frei sein (keine Geräte, kein Baukran, etc.). Beachten Sie diesbezüglich beispielsweise die Stellzeiten des Baugerüsts. Die Abwasserkanäle müssen verlegt sein. Bitte besprechen Sie mit uns die Art und Lage des Wasser-Hausanschlusses, bevor mit der Arbeit begonnen wird. INBETRIEBNAHME DER WASSERVERSORGUNG Bitte beachten Sie, dass eine Wasserinstallation von einem zugelassenen Installationsunternehmen ausgeführt werden muss. Eine aktuelle Liste aller bei uns konzessionierten Installateure finden Sie im Internet unter Bei Installation und Inbetriebnahme der Wasserversorgung erfolgt eine sofortige Zählersetzung durch die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH. HINWEIS: Bei einer unverhältnismäßig langen Wasserhausanschlussleitung (auf Privatgrund länger als 20 m), wird ein Wasserzählerschacht an der Grundstücksgrenze gesetzt. Ab Schacht liegt die Unterhaltspflicht der Leitung bei Ihnen als Grundstückseigentümer (Siehe auch Seite 7, Abb. 3 Wasserzählerschacht ). 11
12 BAUHERRENINFORMATION IHR WEG ZUM ERDGAS-HAUSANSCHLUSS (IN DER REGEL MEHRSPARTENHAUSEINFÜHRUNG) Alle erforderlichen Daten auf einen Blick Für die Errichtung Ihres Erdgas-Hausanschlusses erfassen wir alle erforderlichen Daten in einem persönlichen Gespräch. 1. Für die Errichtung Ihres Wasser-Hausanschlusses bitten wir Sie, den entsprechenden Antrag (Download unter: komplett auszufüllen und unterschrieben an uns zu senden. Gerne beraten wir Sie hierbei auch in einem persönlichen Gespräch! 2. Zur Bearbeitung dieses Antrags benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen: Einen amtlichen Lage- und Entwässerungsplan (bemaßt) mit allen Grenzen und vorhandenen und geplanten Gebäuden hier bitte die Lage des geplanten Hausanschlusses eintragen. Einen Gebäudegrundriss mit Kellergrundriss und Schnitt (bemaßt). Pläne vorzugsweise georeferenziert (UTM oder Gauß-Krüger) als dxf- oder dwg-datei per (Diese werden Ihnen durch das Vermessungs- bzw. Planungsbüro in digitaler Form zur Verfügung gestellt). Gegebenenfalls auf besondere Anforderung ein Leitungsschema nach DIN 1988 mit Angaben der Rohrdimensionen. Evtl. Wegerechtserlaubnis der Eigentümer von benachbarten Grundstücken. 3. Sobald alle von Ihnen erforderlichen Informationen vorliegen, prüfen wir die technische Realisierung und erstellen anschließend ein Angebot. Die Kosten werden hierbei nach Pauschalsätzen berechnet. Bitte entnehmen Sie die Kosten unserer aktuell gültigen Preisblätter. 4. Sie wollen unseren Netzanschlussvertrag annehmen? Dann einfach unterschreiben und an uns zurücksenden. Gegebenenfalls werden wir Sie bitten, nach Eingang Ihres Auftrages, eine Vorauszahlung zu leisten. 5. Bitte beachten Sie, dass mit den Arbeiten erst begonnen werden kann, sobald Sie die Vorauszahlung geleistet haben. Die Vorlaufzeit zwischen dem Eingang der Vorauszahlung und dem geplanten Ausführungstermin sollte dabei mindestens 30 Tage betragen! 6. Nach Fertigstellung der Arbeiten erhalten Sie die Schlussrechnung. HINWEIS Bei einer unverhältnismäßig langen Gashausanschlussleitung (auf Privatgrund länger als 20 m), wird ein Gasübergabeschrank an der Grundstücksgrenze gesetzt. Ab Schacht liegt die Unterhaltspflicht der Leitung bei Ihnen als Grundstückseigentümer 12
13 Folgende Arbeiten werden von Ihrem Installateur ausgeführt: Er installiert die komplette Erdgasanlage, die Rohrleitungen im Haus und ggf. alle weiteren erdgasbetriebenen Geräte. Er überprüft die Funktionstüchtigkeit und Dichtigkeit der Gasanlage. Er verständigt den Schornsteinfeger zur Überprüfung der Abgaswege. Er füllt den Antrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage aus und leitet ihn an die TaunaGas weiter. Er vereinbart mit der TaunaGas einen Termin zur Gasfreigabe. Der Schornsteinfeger überprüft, ob Abgaswege und Verbrennungsluftversorgung den geltenden Vorschriften entsprechen. Seine Unterschrift auf dem Abstimmungsformular zwischen Vertragsinstallationsunternehmen und zuständigem Bezirksschornsteinfegermeister gibt uns grünes Licht! Wenn die Erdgasheizung komplett eingebaut und geprüft ist und der Schornsteinfeger der Inbetriebnahme der Erdgas-Verbrauchsanlagen zugestimmt hat, kann ein Mitarbeiter unseres technischen Betriebshofes das Gasdruckregelgerät und den Erdgaszähler montieren. Nach der Gasfreigabe steht der Inbetriebnahme Ihrer Erdgasheizung nichts mehr im Wege. INBETRIEBNAHME DER ERDGASVERSORGUNG Sobald der Erdgasanschluss verlegt ist, kann ein von den Stadtwerken Oberursel (Taunus) GmbH zugelassener Vertragsinstallateur mit der Installation der Gasanlage (z. B. Heizungsanlage) beginnen. Eine aktuelle Liste aller konzessionierten Installateure finden Sie im Internet unter oberursel.de. ALLES AUS EINER HAND Sind die Gasleitungen verlegt, bieten wir Ihnen selbstverständlich auch einen Gasliefervertrag an. Außerdem beliefern wir Sie auch günstig und zuverlässig mit Strom. Kundenservice Energie Telefon:
14 BAUWASSER-VERSORGUNG Die Wasserentnahme für Bauzwecke ist nur aus Hydranten der Bau & Service Oberursel bzw. der Wasserversorgung Steinbach (Taunus) GmbH möglich. Die Bauwasser-Versorgung erfolgt ausgehend vom nächsten Hydranten durch einen Standrohrwasserzähler Für den Anschluss an einen Hydranten ist ein von uns gestelltes Standrohr mit Zähler notwendig, welches Sie von uns gegen Kaution ausleihen können. Getrennter Trinkwasser-Hausanschluss (Sonderfall) Muss zunächst ein bestehendes Gebäude abgerissen werden, ist es ggf. möglich, das Bauwasser durch den vorhandenen Trinkwasser-Hausanschluss zu beziehen. Er wird an der Grundstücksgrenze getrennt, sofern die Leitung technisch einwandfrei ist. Dies muss von uns geprüft werden. Anschließend wird ein Bauwasserzähler an der getrennten Leitung installiert. Bitte beachten Sie, dass Bauwasserzähler gegen Frost und mechanische Zerstörung geschützt werden müssen. Details und Mietkosten entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt bzw. unserer Wassersatzung. 5 TIPPS FÜR EINEN REIBUNGSLOSEN ABLAUF BEI DER HERSTELLUNG IHRER HAUSANSCHLÜSSE 1. Führen Sie bitte frühestmöglich ein Beratungsgespräch mit uns. 2. Für eine optimale Planung Ihrer Hausanschlüsse benötigen wir den Keller- und ämtlichen Lageplan Ihres Bauvorhabens. 3. Beachten Sie bitte, dass die Gesamtleistung der Erdgasgeräte in Kilowattstunden (kw) und der Spitzenvolumenstrom Ihrer Trinkwasseranlage in Liter pro Sekunde (l/s.) die wesentlichen Größen für die Bemessung Ihrer Hausanschlüsse sind. Insbesondere aus diesem Grund ist ggf. die Mitwirkung Ihres Installateurs bei der Beauftragung erforderlich. 4. Beauftragen Sie bitte rechtzeitig die Herstellung der Hausanschlüsse. Wir wünschen Ihnen eine reibungslose Planung und viel Erfolg beim Bau Ihres Gebäudes! 14
15 Stand 05/2018 Bau & Service Oberursel Eigenbetrieb der Stadt Oberursel Oberurseler Straße Oberursel Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH Oberurseler Straße Oberursel
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