Überweisung 1 Scheck
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- Tobias Esser
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1 Seite 1 von 5 Termine Juli 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Überweisung 1 Scheck Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern (ohne Dauerfristverlängerung) für das abgelaufene Kalendervierteljahr. Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. Termine August 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 3 Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Überweisung 1 Scheck Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern (mit Dauerfristverlängerung) für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
2 Seite 2 von In den Bundesländern und Regionen, in denen der ein gesetzlicher Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, wird die Steuer am fällig. Das Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung fällt sodann auf den Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahrs um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahrs. Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 1. Januar 2015: Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung bis ,83 % 4,17 % 8,17 % bis ,83 % 4,17 % 8,17 % bis ,83 % 4,17 % 8,17 % bis ,88 % 4,12 % 8,12 % bis ,88 % 4,12 % 8,12 % Im Geschäftsverkehr gilt insbesondere Folgendes: Vertragliche Vereinbarung von Zahlungsfristen ist grundsätzlich nur noch bis maximal 60 Kalendertage (bei öffentlichen Stellen als Zahlungspflichtige maximal 30 Tage) möglich. Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Empfangs der Gegenleistung. Erhöhung des Verzugszinssatzes von acht auf neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Anspruch auf Verzugszinsen: Bei Vereinbarung einer Zahlungsfrist ab dem Tag nach deren Ende, ansonsten 30 Tage nach Rechnungszugang bzw. 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Waren- oder Dienstleistungsempfangs. Mahnung ist entbehrlich: Der Gläubiger kann bei Zahlungsverzug sofort Verzugszinsen verlangen, sofern er seinen Teil des Vertrags erfüllt hat, er den fälligen Betrag nicht (rechtzeitig) erhalten hat und der Schuldner für den Zahlungsverzug verantwortlich ist. Einführung eines pauschalen Schadenersatzanspruchs in Höhe von 40 für Verwaltungskosten und interne Kosten des Gläubigers, die in Folge des Zahlungsverzugs entstanden sind (unabhängig von Verzugszinsen und vom Ersatz externer Beitreibungskosten). Abnahme- oder Überprüfungsverfahren hinsichtlich einer Ware oder Dienstleistung darf grundsätzlich nur noch maximal 30 Tage dauern. Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein
3 Seite 3 von 5 Einkünfte unterliegen der Einkommensbesteuerung, wenn sie mit der Absicht, Gewinne zu erwirtschaften, erzielt werden. Werden Verluste erwirtschaftet, muss für die steuerliche Berücksichtigung in vielen Fällen durch eine Prognoserechnung die Gewinnerzielungsabsicht nachgewiesen werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Verlust aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei einer negativen Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein kann. Im entschiedenen Fall hatte ein Mann ein anteiliges Erbbaurecht an einem Grundstück sowie zwei Photovoltaikanlagen von einer Kommanditgesellschaft erworben. Diese plante entsprechend ihres Verkaufsprospekts einen Solarpark aus unabhängigen Einzelanlagen. In dem Prospekt war eine Ertragsprognose enthalten. Die tatsächliche Leistung der Anlagen wich aber von der Prognose ab. Der Mann erzielte daher Verluste, die das Finanzamt nicht anerkannte. Weil die Ertragsprognose negativ sei, handele es sich um steuerlich irrelevante Liebhaberei. Dem widersprach das Finanzgericht. Die Gewinnerzielungsabsicht ist zweistufig zu prüfen. Nachdem in der ersten Stufe die Ertragsprognose für die Nutzungsdauer der Photovoltaikanlage (20 Jahre) negativ war, waren in der zweiten Stufe die Gründe dafür zu würdigen. Die verlustbringende Tätigkeit beruhte nicht auf persönlichen Gründen des Mannes. Die Verluste waren daher anzuerkennen. Kosten medizinischer Seminare als außergewöhnliche Belastung Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der steuerpflichtigen Personen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (sog. außergewöhnliche Belastungen), so wird auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt. Der Teil der Aufwendungen, der die zumutbare Belastung übersteigt, wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Krankheitskosten stellen grundsätzlich außergewöhnliche Belastungen dar. Dazu zählen z. B. Aufwendungen für die Behandlung durch Ärzte und Heilpraktiker, für Operationen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Krankenbeförderungen und Hilfsmittel. Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird. Das Finanzgericht Münster hatte folgenden Fall zu entscheiden: Bei zwei Pflegekindern diagnostizierten die Ärzte frühkindliche Traumata und andere Störungen und Schwächen. Die Pflegeeltern besuchten medizinische Seminare, um sich in die Lage zu versetzen, mit der Krankheit ihrer Kinder im Alltag heilungsfördernd umzugehen. Das Gericht entschied, dass diese Seminarkosten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sind. Es stellt zudem klar, dass Krankheitskosten für minderjährige Pflegekinder den Pflegeeltern aufgrund sittlicher Verpflichtung zwangsläufig entstehen. Privates Veräußerungsgeschäft: Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung Bei Veräußerung eines dem Privatvermögen zuzuordnenden Grundstücks liegt ein steuerlich relevantes Veräußerungsgeschäft vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung des Grundstücks und der Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wann der Verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft zu berücksichtigen ist, wenn der Veräußerungspreis über mehrere Jahre in Raten bezahlt wird. Danach fällt der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zum Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Jahren der Zahlungszuflüsse an. Beispiel: Der Steuerpflichtige veräußert ein Grundstück für und erzielt damit einen Veräußerungsverlust von Der Erwerber bezahlt im Jahr (60 % des Kaufpreises), (30 %) und (10 %). Entsprechend hat der Steuerpflichtige seinen Veräußerungsverlust von auf die Veranlagungszeiträume zu verteilen ( im Jahr 2014, im Jahr 2015 und im Jahr 2016). Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns: Zulagen und Prämien als Bestandteile des Mindestlohns Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass alle zwingend und transparent geregelten Gegenleistungen des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Bestandteile des Mindestlohns sind. Es folgte damit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union. Geklagt hatte eine Telefonistin, die im Berechnungszeitraum monatlich neben ihrem Bruttogrundgehalt i. H. v ,00 eine Wechselschichtzulage von 243,75, eine Prämie für die Fähigkeit zur Funkvermittlung i. H. v. 122,71 und zwei verschieden berechnete Leistungsprämien i. H. v. 81,81 und 51,13 erhielt. Sie war der Meinung, dass damit bei einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden der Mindestlohn nicht erreicht sei, weil es sich bei den Zulagen und Prämien um Zahlungen handele, die neben ihrem Grundgehalt gezahlt würden. Dem widersprach nun das Bundesarbeitsgericht. Als Zahlungen zur Erfüllung des Mindestlohns seien alle Zahlungen anzusehen, die als zwingend und transparent geregelte Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung gezahlt werden. Hierzu gehörten nach Ansicht des Gerichts auch die im vorliegenden Fall streitigen Zulagen und Prämien, so dass die Klägerin keine weiteren Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber hatte. Hohes Honorar ist starkes Indiz gegen Scheinselbstständigkeit Das Bundessozialgericht hatte im Fall eines Heilpädagogen zu entscheiden, der neben einer Vollzeittätigkeit auf der Basis von Honorarverträgen vier bis sieben Stunden wöchentlich für einen Landkreis Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe erbrachte und hierfür ein Honorar von ca. 40,00 je Betreuungsstunde erhielt.
4 Seite 4 von 5 Nach Ansicht des Gerichts lag in diesem Fall keine abhängige Beschäftigung vor, da der Heilpädagoge weitgehend weisungsfrei arbeitete und auch nicht in die Arbeitsorganisation des Landkreises eingebunden war. Gegen eine abhängige Beschäftigung sprach zudem die Höhe der Vergütung, die deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten Arbeitnehmers gelegen und damit eine Eigenvorsorge ermöglicht habe. Folge: Der Landkreis konnte im Zusammenhang mit der Beauftragung des Heilpädagogen nicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden. Typisierende Annahme der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung bei Nießbrauchsrecht Verluste aus Vermietung und Verpachtung können nur berücksichtigt werden, wenn der Vermieter eine Einkünfteerzielungsabsicht hat. D. h., der Vermietung muss die Absicht zugrunde liegen, nachhaltig Überschüsse zu erwirtschaften. Von dieser Absicht wird bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ausgegangen. Anderenfalls ist über einen Prognosezeitraum zu prüfen, ob ein Überschuss erwirtschaftet werden kann (sog. Überschussprognose). Das Finanzgericht Münster entschied in diesem Zusammenhang folgenden Fall: Ein Ehepaar baute im Jahr 2000 ein Haus mit drei Wohnungen. Kurz darauf vermietete es die Wohnungen, eine davon an den Sohn. Im gleichen Jahr schenkten die Eheleute das Haus ihrem Sohn und behielten sich für fünf Jahre ein Nießbrauchsrecht vor. Aus der Vermietung aller Wohnungen erzielten die Eheleute negative Einkünfte. Das Gericht unterschied: Für die dauerhaft an Dritte vermieteten Wohnungen unterstellte es die Einkünfteerzielungsabsicht typisierend, sodass die Verluste anteilig geltend gemacht werden konnten. Für die vom Sohn zu privaten Zwecken genutzte Wohnung galt die Typisierung nicht. In dem Fall musste für die Dauer des Nießbrauchs eine Überschussprognose erstellt werden. Diese fiel negativ aus, weil von Beginn der Vermietung an klar war, dass nach fünf Jahren der Nießbrauch wegfallen würde. Das Mietverhältnis würde auf den Eigentümer (Sohn) übergehen und dadurch erlöschen. Diese Einkunftsquelle würde dann einer Selbstnutzung des Sohns weichen. Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf muss Vermieter Schadensersatz zahlen Wer einem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigt, es sich aber nachher herausstellt, dass dieser vorgetäuscht war, muss dem Mieter Schadensersatz leisten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Gericht hat sich bei einer Eigenbedarfskündigung erneut damit auseinandergesetzt, welche Anforderungen an die Würdigung des Parteivortrags und das Ergebnis der Beweisaufnahme zu stellen sind, wenn der Mieter Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs begehrt, weil der Vermieter den in seiner Kündigung geltend gemachten Bedarf nach dem Auszug des Mieters nicht verwirklicht. Vermieter müssen bei solch einem Verdacht schlüssig erklären, warum sie die Wohnung nach Auszug des Mieters doch nicht selbst nutzen. In dem entschiedenen Fall war einem Mieter nach dem Verkauf des Hauses vom neuen Besitzer mit der Begründung gekündigt worden, dass die Wohnung für einen neuen Hausmeister benötigt werde. Nachdem der Mieter ausgezogen war, zog allerdings nicht der angekündigte neue Hausmeister in die Wohnung ein, sondern eine nicht mit diesen Diensten betraute Familie. Auf die Klage des ehemaligen Mieters wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs erklärte der Vermieter, dass der Hausmeister kurzfristig vor Einzug in die Wohnung Abstand von der Anmietung genommen habe. Nach Meinung der Richter sei diese Darstellung nicht plausibel und kaum nachvollziehbar. Könne der Vermieter in solchen Fällen nicht plausibel erklären, warum der Eigenbedarf im Nachhinein entfallen sei, müssten die Gerichte von einer Vortäuschung und unberechtigten Kündigung ausgehen. Vermieter seien dann gegenüber ausgezogenen Mietern zum Schadensersatz verpflichtet. Höhe der Pensionsrückstellung zugunsten Gesellschafter-Geschäftsführer muss wegen möglicher Überversorgung überprüft werden Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil zur Pensionsrückstellung eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) folgende Grundsätze bestätigt: Wird dem GGF eine Pension als Festbetrag zugesagt, darf deswegen in der Steuerbilanz der GmbH eine Pensionsrückstellung nur insoweit gebildet werden, als keine sog. Überversorgung vorliegt. Diese ist dann gegeben, wenn die Pensionsanwartschaft zusammen mit Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen betrieblichen Altersversorgungsleistungen mehr als 75 % der am Bilanzstichtag bezogenen Vergütungen (sogenannte Aktivbezüge) beträgt. Sind die Aktivbezüge wegen einer Änderung des Beschäftigungsgrads infolge des Wechsels von Vollzeit- zur Teilzeittätigkeit gemindert worden, ist dies beim Ansatz der Aktivbezüge in einer Verhältnisrechnung zu berücksichtigen, damit es nicht zu einer negativen Rückwirkung wegen des abgesenkten Gehalts kommt. Beispiel: Der GGF hat 20 Jahre ein (volles) Gehalt von monatlich bezogen. Ihm ist eine Pension von jährlich zugesagt worden, andere Altersversorgungsanwartschaften hat er nicht. Die letzten fünf Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand erhält er aufgrund seiner verringerten Arbeitszeit nur noch 50 % der vollen Bezüge. Aufgrund der Änderung des Gehaltsniveaus ist die 75 %-Grenze auf einen neuen Grenzwert anzupassen, weil ansonsten bei einer Halbierung des Gehalts auf die Überversorgungsgrenze nur noch (1.500 x 12 x 75/100 =) betragen würde. Ab dem Bilanzstichtag nach dem Wechsel des Beschäftigungsgrads ergibt sich die Überversorgungsgrenze deswegen in Bezug auf das maßgebende bisherige Gehalt von nach folgender Formel:
5 Seite 5 von 5 Überversorgungsgrenze = [75 x (20/25)] + [75 x (50/100) x (5/25)] = 67,5 % von = Die Pensionsrückstellung darf in diesem Fall nicht in Höhe der zugesagten Pension von , sondern höchstens in Höhe von steuerlich berücksichtigt werden. Hinsichtlich der Differenz liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor, die den Gewinn der GmbH nicht mindern darf. Tipp: In der Auszahlungsphase muss der GGF die Pension als Arbeitslohn versteuern. Soweit wegen der Überversorgung aber eine verdeckte Gewinnausschüttung vorlag, führen die zufließenden Pensionszahlungen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und können mit dem Abgeltungsteuersatz versteuert werden. Insofern kann dies für ihn steuerlich günstig sein. Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen Der Bundesfinanzhof hat entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass Leistungen einer Pflegekraft, die diese als Subunternehmerin gegenüber einem auf dem Gebiet der Pflege von Menschen tätigen Verein erbringt, umsatzsteuerfrei sein können. Voraussetzung ist, dass die Kosten der Leistungen der Eingliederungshilfe oder im Rahmen des Individuellen Services für Menschen mit Behinderungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Regelung von einem Träger der sozialen Fürsorge oder der sozialen Sicherheit in mehr als 40 % der Fälle getragen werden. Für die Umsatzsteuerbefreiung ist nicht erforderlich, dass eine unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen der Pflegekraft und der betreuten Person besteht. Abmahnung und Aufwendungsersatz sind umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Abmahnung durch einen Unternehmer und der zu zahlende Aufwendungsersatz des abgemahnten Wettbewerbers im Rahmen eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs stattfinden. Im entschiedenen Fall hatte der Unternehmer über einen Rechtsanwalt mehrere Wettbewerber wegen unrichtiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen abgemahnt. Die Wettbewerber gestanden den Verstoß ein und unterzeichneten eine Unterlassungserklärung. Darüber hinaus zahlten sie den für die Erstellung der Abmahnung geltend gemachten Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten). Der Unternehmer behandelte die Zahlungen als nicht steuerbaren Schadensersatz. Zu Unrecht, wie der Bundesfinanzhof entschied. Denn mit der Abmahnung als Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung hat der Unternehmer seinen Wettbewerbern einen Weg gewiesen, ihn als Gläubiger ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen. Das stellt eine Leistung des Unternehmers dar, die der Umsatzsteuer unterliegt. Verspätete Anmeldung eines Reisemangels bei unklaren Reiseunterlagen In einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatten Reisende erst am 11. Tag einer 15-tägigen Reise gegenüber der Reiseleitung erhebliche Mängel am gebuchten Zimmer geltend gemacht, wegen der sie später eine Minderung des Reisepreises verlangten. Der Reiseveranstalter verwies auf seine Reisebedingungen, wonach Leistungsmängel der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen sind, und lehnte eine Minderung des Reisepreises für die ersten zehn Tage ab. Das Gericht bejahte den Anspruch der Reisenden auf Minderung des Reisepreises auch für die ersten zehn Reisetage. Der Hinweis in der Reisebestätigung auf die Reisebedingungen entsprach weder vom Inhalt noch von der Form her den gesetzlichen Anforderungen. Der Hinweis muss die Fundstelle nennen, wenn auf Reisebedingungen Bezug genommen wird. Er muss deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit ohne weiteres erkennbar sein. Ein schwer lesbarer Kleindruck genügt diesen Anforderungen nicht.
Newsletter Juli Sehr geschätzte Mandanten und Geschäftspartner,
Sehr geschätzte Mandanten und Geschäftspartner, im aktuellen Newsletter habe ich Ihnen auch in diesem Monat Themen rund um das Steuerrecht zusammen gestellt und hoffe, dass Sie hier etwas Interessantes
wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren.
23.06.2017 Wichtige Informationen für Sie als Steuerpflichtigen Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren.
Mandanteninformation. Juli 2017
Mandanteninformation Juli 2017 Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung Leverkuser Straße 33 42897 Remscheid Telefon: 0 21 91 / 46 23 0 0 Telefax: 0 21 91 / 46 23 0 99 E-Mail: info@sua.de Remscheid,
Aktuelle Informationen für unsere Mandanten
Aktuelle Informationen für unsere Mandanten Ausgabe Juni 2017 Ausgabe August 2017 Arbeitgeber/Arbeitnehmer Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns: Zulagen und Prämien als Bestandteile des Mindestlohns
Folgende Themen lesen Sie im Einzelnen: Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juli 2017 und August 2017
Newsletter Juli 2017 Wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. Ilona Harten Steuerberaterin Flockenfeld 45 46049 Oberhausen Telefon: 0208 851788 Telefax:
Mandantenrundschreiben Juli 2017
Angela Lenz Steuerberaterin Tel.: 09101-902498 Fax: 09101-902499 e-mail: a.lenz@lenz-stb.de Bankverbindungen: Sparkasse Fürth, Kontonummer 9995481, BLZ 762 500 00 Mandantenrundschreiben Juli 2017 Sehr
Mandanten INFO Brief Juli
Mandanten INFO Brief Juli 2017 05.07.2017 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchten wir Sie über aktuelle steuerliche Änderungen und Entscheidungen informieren. Diese Information soll
1. Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni und Juli Arbeitgeber/Arbeitnehmer Mieter/Vermieter...
SteuerTHEMEN 1. Fälligkeitstermine Steuern/Sozialversicherung Juni und Juli 2017... 2 2. Arbeitgeber/Arbeitnehmer... 3 3. Mieter/Vermieter... 3 4. Einkommensteuer... 4 5. Unternehmer/Unternehmen... 6 6.
Termine Juli 2017 Roels Harnischmacher Partner Steuerberatungsgesellschaft Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit
Erläuterungen und Kommentare zur Ausgabe Juli 2017
Erläuterungen und Kommentare zur Ausgabe Juli 2017 Sehr geehrte Damen und Herren, wir begrüßen Sie zur Ausgabe Juli 2017 des Blitzlichts. Sollten Sie von Mandanten auf umfangreiche juristische Fragestellungen
EDITORIAL HERAUSGEBER REDAKTIONSLEITUNG GRAPHISCHE LEITUNG QUELLE. HAFTUNGSSAUSCHLUSS: Die Zeitschrift wurde mit größter
Newsletter 07/2017 EDITORIAL Der Monatsnewsletter erscheint zum Monatsbeginn Aktuelle Ausgabe 07/2017 HERAUSGEBER DanRevision Schwarzenbek Steuerberatungsgesellschaft KG Möllner Straße 55 21493 Schwarzenbek
Mandantenbrief Januar 2016
Inhalt Termine Januar 2016... 2 Termine Februar 2016... 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 5 Freie Unterkunft oder freie Wohnung als Sachbezug ab 1.1.2016... 7 Freie Verpflegung als Sachbezug
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Aktuelle Informationen aus Steuern, Recht und Wirtschaft Juli 2017 *********************************** auch in diesem Monat haben wir für Sie aktuelle Informationen zu folgenden Themen zusammengestellt:
Muthmann, Schäfers & Kollegen Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung
Mandantenbrief Termine Juli 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch
Abmahnung und Aufwendungsersatz sind umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch
Steuerliche Informationen im Juni 2017 Termine Juli 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist
nachfolgend möchten wir Sie mit den steuerlich relevanten Änderungen der vergangenen Monate vertraut
HaWi Revision GmbH, Berliner Str. 6, 13507 Berlin Berliner Straße 6 13507 Berlin-Reinickendorf Telefon: 030 / 439 83 964 Telefax: 030 / 439 83 969 E-Mail: info@hawi-revision.de Internet: www.hawi-revision.de
Der Steuertipp zeigt, wie Sie Kosten von medizinischen Seminaren als außergewöhnliche Belastung geltend machen können.
Juli 2017 MedizinerNEWS Steuertipp Kosten medizinischer Seminare als außergewöhnliche Belastung Mehr dazu auf Seite 7 Liebe Mandanten, in dieser MedizinerNEWS informieren wir Sie über Änderungen in der
Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein
FS Fritze SteuerberatungsgesellSchaft MBH - Danzstrasse 1-39104 Magdeburg Termine Juli 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Juli Mandantenbrief IN DIESER AUSGABE TERMINE STEUER AKTUELL RECHT AKTUELL
Mandantenbrief Juli 2017 IN DIESER AUSGABE TERMINE Steuern & Sozialversicherungsbeiträge 02 Auch dauernde Verluste aus einer Photovoltaikanlage können steuerlich anzuerkennen sein 03 Kosten medizinischer
Aktuelle Informationen. Sehr geehrte Damen und Herren,
Rainer Külper Frank Röhlig Fachanwalt für Familienrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker Olaf Schönfelder Fachanwalt für Arbeitsrecht RAe Külper + Röhlig Postfach 95 01 15 21111 Hamburg Kerstin Hillmann
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Juli 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
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- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Juli 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 2 Wann Verluste aus Steuerstundungsmodellen nur beschränkt abziehbar sind... 3 Höhe der Pensionsrückstellung zugunsten
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Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine August 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer,
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Überweisung 1 Scheck
Termine Januar 09 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer, Kirchensteuer,
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HANS JOACHIM KAULFERS Steuerberater HANS JÖRG SPERLING Steuerberater Diplom-Kaufmann (FH) MARCO VIERHELLER Steuerberater MAEDER + PARTNER Hermann-Blenk-Str. 22 38108 Braunschweig Maeder + Partner Steuerberatungsgesellschaft
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Inhalt Termine Februar 2016... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen... 6 Fahrtenbuchmethode und Leasingsonderzahlung...
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innotax EXKLUSIV August 2017 Das Magazin der Innotax Kosten medizinischer Seminare als außergewöhnliche Belastung Überschusserzielungsabsicht bei Nießbrauchsrecht Kündigung bei langer Betriebszugehörigkeit
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 11 Kassel Termine Februar 018 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
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Steuerliche und rechtliche Informationen im Juli 2017 Lesen Sie Informationen zu folgenden Themen: ü Termine August 2017 ü Höhe der Pensionsrückstellung zugunsten Gesellschafter-Geschäftsführer muss wegen
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Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine September 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine April 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
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Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine Mai 07 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Termine Januar 2016 11.1.2016 14.1.2016 8.1.2016. Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
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KANZLEI KADEN Steuerberater Dipl-Oec. Axel Kaden
Dipl-Oec. Axel Kaden Aktuelle Steuerliche Informationen März 2012 Termine März 2012...2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen...2 Gewerbesteuermessbetrag für Mitunternehmer einheitlich und gesondert festzustellen...3
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- 1 - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter März 008 Termine April 008 Termine Mai 008 Gewinne aus Grundstücksveräußerung innerhalb der Spekulationsfrist
Mandanteninformation / November 2014
Termine Dezember 2014 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer,
WOLFGANG HAAS & PARTNER MBB
WOLFGANG HAAS & PARTNER MBB STEUERBERATER Wolfgang Haas & Partner mbb*olgastraße 13*74072 Heilbronn WOLFGANG HAAS STEUERBERATER BETTINA KEUFER STEUERBERATERIN M.A. FABIAN HAAS STEUERBERATER FACHBERATER
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Mai 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis
B & K Aktuell 0/0 Inhaltsverzeichnis Termine April 0 Termine Mai 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen facebook-seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats Amtliche Bescheinigung
Überweisung 1 Scheck 2 11.04.2016 14.04.2016 08.04.2016
Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine April 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Aktuelle Informationen aus Steuer, Wirtschaft und Recht Ausgabe Juni 2017
Leins & Seitz Steuerberater l Wirtschaftsprüfer Winnender Str. 67 71563 Affalterbach Dietmar Leins Gundula Seitz-Bubeck Wirtschaftsprüfer Dipl. Finanzwirtin Steuerberater Steuerberaterin Winnender Str.
INFOBRIEF JULI 2017 relevante steuerliche Änderungen und für Sie wichtige Termine
Dr. Weitz Euting Grünsfelder Treuhand GmbH Leonhard-Stinnes-Str. 58 45470 Mülheim an der Ruhr Steuerberatungsgesellschaft Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Finanzwirtin Birgit
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 30 33 Kassel Termine Juli 08 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Termine Februar 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung
Aktuell Februar 2016
Aktuell Februar 2016 Das köstlichste Gut, die deutsche Sprache, die alles ausdrückt, das Tiefste und das Flüchtigste, den Geist, die Seele, die voller Sinn ist. Nachweislich hatte Goethe einen aktiven
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag
Termine März 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1
Aktuell November 2014
Aktuell November 2014 Die Zeit verweilt genug für denjenigen, der sie nutzen will, schreibt Leonardo da Vinci. Die Zeit ist uns gegeben, wie sie genutzt wird, ist Sache jedes Einzelnen. Oft ist zu hören
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quitter & Eckhardt Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine Februar 09 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
+++newsletter
Ausgabe 07.2017 +++newsletter+++ Termine Juli 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist
Quentin / Quitter & Eckhardt Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine März 2019 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig
06/2014. Inhaltsverzeichnis. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/ -Erstattungen als regelmäßig wiederkehrende Zahlungen bei Einnahmen- Überschussrechnung 3
Inhaltsverzeichnis 06/04 Termine Juni 04 Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamem Haushalt mit den Eltern Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn erfordert die Veräußerung bzw. Überführung
+++newsletter
Ausgabe 02.2016 +++newsletter+++ Termine Februar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist
Heinrichs Rose & Collegen
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine April 2018... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Keine Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft wegen sachlicher Unbilligkeit bei verzögerter Eintragung
- Newsletter April/Mai 2008
- - Steuerlabyrinth? Nicht den Faden verlieren, wir helfen Ihnen gerne!! Bürstadt Stockstadt - Newsletter April/Mai 2008 Termine Mai 2008 Termine Juni 2008 Aufteilung von Steuerrückständen bei Eheleuten
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Februar 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Inhaltsverzeichnis. 09/2018 B & K Aktuell. Termine September Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete möblierter Wohnungen 7
09/08 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine September 08 Termine Oktober 08 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn 5 Verdeckte Gewinnausschüttung
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 0 Kassel Termine April 07 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart
Inhaltsverzeichnis. 08/2018 B & K Aktuell. Termine August
08/08 B & K Aktuell Inhaltsverzeichnis Termine August 08 Termine September 08 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Steuerabzug für Bauleistungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen 5 Krankheits-
Inhaltsverzeichnis 05/2013. Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar 6. Termine Mai Termine Juni
05/0 Inhaltsverzeichnis Termine Mai 0 Termine Juni 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 %-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenneupreises verfassungsrechtlich unbedenklich 5 Gewerbesteuer kann
Termine Juni 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1
Mandanteninformation / Januar 2015
Termine Februar 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Lohnsteuer,
Überweisung 1 Scheck
Quentin / Quiiter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Februar 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
B & K Aktuell. Inhaltsverzeichnis 10/2015. Unter das Arzneimittelgesetz fallende Medikamente sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig 7
B & K Aktuell 0/05 Inhaltsverzeichnis Termine Oktober 05 Termine November 05 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen aufgrund Zeitreihenvergleichs nur eingeschränkt
Heinrichs Rose & Collegen
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Oktober 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Steuerliche Erleichterungen und Bürokratieabbau bei kleineren Beträgen... 3 Bilanzierung von Verbindlichkeiten
INFOBRIEF JANUAR 2017 relevante steuerliche Änderungen und für Sie wichtige Termine
Dr. Weitz Steuerberatung Moers Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Oec. Jörg Grünsfelder Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers INFOBRIEF JANUAR 2017 relevante
News Februar Inhaltsverzeichnis. Special: Überblick über das neue InvStG Teil 2 (abrufbar unter:
Inhaltsverzeichnis Termine Februar 2017 2 Berücksichtigung des Selbstbehalts bei einer privaten Krankenversicherung nur als außergewöhnliche Belastung möglich 3 Wahlrechte bei Pauschalierung der Steuer
Termine September 2015
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine September 2015... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert... 4 Keine Lohnsteuerpauschalierung bei geringfügiger
10.2.2016 15.2.2016 5.2.2016
Termine Februar 2016 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung
keine Schonfrist keine Schonfrist
Sehr geehrte Damen und Herren, wir weisen Sie in unserem Mandantenrundschreiben VIII/2003 besonders auf die Änderung des Verzugszinssatzes ab 01.07.2003 (siehe S. 2/3 ) sowie das Schreiben zu anschaffungsnahen
Aktuelle Informationen 4/2017
Aktuelle Informationen 4/2017 Henn & Fries Info * Termine August 2017 * Termine September 2017 * Abgrenzung des Handels mit Goldbarren vom Wertpapierhandel * Festsetzung der Schenkungsteuer gegen Schenker
Termine April Inhaltsverzeichnis W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine April 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Keine Änderung des steuerlichen Einlagekontos und keine nachholbare Bescheinigung bei nachträglich festgestellter
Helmut Schlickmann. Informationsbrief Juni 2012. Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater. Dipl.-Betriebswirt, StB
Helmut Schlickmann Dipl.-Betriebswirt, StB Helmut Schlickmann, Hauptstr. 138-142, 33647 Bielefeld Wilhelm Landwehr vereidigter Buchprüfer Steuerberater Helmut Schlickmann Dipl.-Betriebswirt Steuerberater
anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere hinweisen:
An meine Mandanten Nürtingen, 23. Dezember 2015 Mandantenbrief Januar 2016 Sehr geehrte Mandanten, anbei erhalten Sie meinen aktuellen Mandantenbrief. Auf folgende interessante Themen möchte ich insbesondere
heute erhalten Sie unseren monatlichen Mandantenbrief zu Ihrer Information.
DWL Döcker und Partner mbb, Mühlenstr. 64, 48431 Rheine M U S T E R Firma Kanzlei-Mandant Mühlenstr. 64 48431 Rheine Rheine, den 22.06.2015 Dipl. Finanzwirt Hans Döcker Wirtschaftsprüfer Steuerberater
22. März 2010 Aktuelle Steuerinformationen April 2010
Dauthendeystr. 2 81377 München Tel.: (089) 714 58 56 Fax: (089) 718 49 1 E-Mail: info@steuerkanzlei-friedrich.de Internet: www.steuerkanzlei-friedrich.de Ihre Ansprechpartner: Sebastian Friedrich Dipl.-Kfm.
07/2013 Inhaltsverzeichnis
07/0 Inhaltsverzeichnis Termine Juli 0 Termine August 0 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Ab 0.07.0 höhere Pfändungsfreigrenzen Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer Verdeckte Gewinnausschüttung
Aktuelle Informationen 1/2017
Aktuelle Informationen 1/2017 Henn & Fries Info Termine Februar 2017 Termine März 2017 UNTERNEHMEN Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer 2017 beantragen Energiesteuerentlastung muss grundsätzlich innerhalb
News Mai Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Termine Mai 207 2 Individueller Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige 3 Berücksichtigung von weiteren Mietaufwendungen neben denen für ein häusliches
INFOBRIEF JANUAR 2018 relevante steuerliche Änderungen und für Sie wichtige Termine
Dr. Weitz Steuerberatung Moers Postfach 10 19 22 47409 Moers Dipl.-Kfm. Dr. Josef Weitz Steuerberater Dipl.-Oec. Jörg Grünsfelder Steuerberater Landwehrstraße 6 47441 Moers Tel. 0 28 41 / 99 99 2-0 Fax.
wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren.
Wichtige Informationen für Sie als Steuerpflichtigen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie über die wichtigsten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren. Folgende Themen lesen
Termine November 2010
Seite 1 von 5 Termine November 2010 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung 1 Scheck/bar 2 Lohnsteuer,
Heinrichs Rose & Collegen
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine Mai 2016... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 2 Update der BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung für ein bebautes Grundstück... 3 Ist die Zinsschranke verfassungsgemäß?...
Quentin / Quitter / Stb.-Partnerschaft Wilhelmshöher Allee 305 34131 Kassel Termine Juni 2017 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Mandantenrundschreiben Juli 2017
Löffler, Wulff + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbh, 91781 Weißenburg Mandantenrundschreiben Juli 2017 91781 Weißenburg i. Bay., Auf der Wied 6 Postfach 3 64 (PLZ 91772) Telefon 09141/8608-0 Telefax
Heinrichs Rose & Collegen
- 2 - Inhaltsverzeichnis Termine November 2017... 2 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen... 3 Geschenke an Geschäftsfreunde... 3 Jahresabschluss 2016 muss bis zum Jahresende 2017 veröffentlicht werden...