A. PRÄAMBEL 8. DEFINITIONEN, VERFAHRENSBESCHREIBUNG
|
|
- Kasimir Kirchner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Freiwillige Selbstverpflichtung (FSV) nach 11 Abs. 2 ARegV der deutschen Übertragungsnetzbetreiber für die Beschaffung von Netzverlustenergie und den Umgang mit den daraus resultierenden Kosten für die zweite Regulierungsperiode A. PRÄAMBEL Entsprechend 10 der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV) können die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Kosten der Beschaffung von Energ ie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie) bei der Ermittlung der Netzkosten in Ansatz bringen. Das im Folgenden dargestellte System beschreibt die Beschaffung der Verlustenergie durch die ÜNB mit dem Ziel zur Erreichung höherer Effizienz und Kosteneinsparung. Außerdem werden Bedingungen und Methoden für die Anerkennung der sich daraus ergebenden Kosten geregelt. Die ÜNB verpflichten sich, nach diesem Modell zu verfahren, die im Modell vorgesehene Anpassung der Erlösobergrenze (EOG) strikt an den Vorgaben auszurichten und die Anpassungen auch dann vorzunehmen, wenn diese im Einzelfall zur Absenkung der EOG und zu Belastungen für die Unternehmen führen. Die ÜNB verpflichten sich darüber hinaus, alle von der Bundesnetzagentur (BNetzA) für erforderlich erachteten Informationen, insbesondere die im Abschnitt C. genannten Daten fristgemäß, elektronisch verarbeitbar und nachprüfbar der BNetzA zu übermitteln. Damit wird es der BNetzA ermöglicht, das Ergebnis des Vergehens entsprechend dieser vorliegenden FSV wie wirksam verfahrensreguliert gemäß 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV zu behandeln. 8. DEFINITIONEN, VERFAHRENSBESCHREIBUNG B 1. DEFINITIONEN VERLUSTENERGIE UND VERLUSTENERGiEKOSTEN Mit Verlustenergie werden die zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste benötigte Energie und technisch bedingter Stromverbrauch bezeichnet. Unter Verlustenergiekosten fallen Kosten der Beschaffung gemäß 10 Abs. 1 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung - StromNZV) bzw. der Festlegung des Ausschreibungsverfahrens für Verlustenergie und des Verfahrens zur Bestimmung der Netzverluste gemäß 27 Abs. 1 Nr. 6 StromNZV i. V. m. 10 StromNZV der BNetzA (BK ) vom sowie die Kosten der entsprechenden Bilanzkreisabweichungen.
2 Seite 2 von 6 Technisch bedingte Stromverbräuche sind Bestandteil der Verlustenergiemengen. Kosten für die technisch bedingten Stromverbräuche werden somit im Rahmen dieser FSV als Teil der Verlustenergiekosten behandelt. Sie sind ohnehin in der Kostenposition enthalten bzw. nicht abgrenzbar. Kosten für verwaltungsbedingte Betriebseigenverbräuche werden nicht als Teil der Verlustenergiekosten behandelt ALLGEMEINE V ERFAHRENSBESCHREIBUNG Die in der EOG ansatzfähigen Kosten für die Kalenderjahre 2014 bis 2018 innerhalb der zweiten Regulierungsperiode ergeben sich gemäß der nachstehend beschriebenen Berechnungsmethodik dieser FSV auf Basis eines jährlichen Referenzpreises sowie einer Verlustenergiemenge. Allgemein wird für das Jahr (t) auf Basis des jeweils festgesetzten Referenzpreises und der für die Langfristkomponente für das Jahr (t) prognostizierten Verlustenergiemenge ein Kosten-Planwert ermittelt. Im Jahr (t+1) erfolgt eine Abrechnung des Jahres (t) auf Basis der tatsächlichen Verlustenergiemenge multipliziert mit dem jeweils festgesetzten Referenzpreis des Abrechnungsjahres (t). Die Differenz zwischen dem Kosten-Planwert für das Jahr (t) und dem Abrechnungsergebnis für (t) aus dem Jahr (t+1) wird in der EOG des Jahres (t+2) berücksichtigt. Für das Jahr 2014 wird aufgrund der zum Zeitpunkt der Verhandlungen dieser FSV schon beschafften Netzverluste eine leicht andere Vergehensweise insb. im Hinblick auf die Istkostenabrechnung vereinbart (s.u.). B 2.1. Ermittlung der Referenzpreise Bei der Ermittlung des Referenzpreises werden die notwendigen Vorlaufzeiträume für die Beschaffung der Verlustenergie berücksichtigt. Da die Langfristbeschaffung für das Jahr 2014 bereits erfolgt ist, werden für das Jahr 2014 als Kosten-Planwert die Kosten der Langfristbeschaffung entsprechend der Daten der Anlage 1 festgesetzt. Die Referenzpreise werden für die jeweiligen Kalenderjahre innerhalb der zweiten Regulierungsperiode wie folgt festgesetzt: Der Referenzpreis für die Jahre 2015 und 2016 wird a festgesetzt. Der Referenzpreis für die Jahre 2017 und 2018 wird aus dem 12-monatigen Zeitraum (t-2) bis (t-1) auf Basis von Börsenpreisen ermittelt. Er ergibt sich aus den durchschnittlichen Settlement-Preisen dieses Zeitraums für das Lieferjahr (t) an der European Energy Exchange AG (EEX) für die Produkte Base (Phelix Baseload Year Futures) und Peak (Phelix Peakload Year Futures). Die Berechnung des Referenzpreises erfolgt als gewichteter Mittelwert aus dem Base-Preis (85%) und dem Peak-Preis (15%). Demnach wird der Referenzpreis (RP) der Jahre 2017 und 2018 wie folgt ermittelt: RP 1 = 0,85. Base 1 [ (t - 2);30.06.(t - 1)] + o,15 Peak 1 [ (t - 2);30.06(t -1)]
3 Seite 3 von 6 Wobei Base 1 [ Ol.07.(t- 2);30.06.(t -1)] = ungewichteter Durchschnittspreis aus den Phelix-Year-Futures-Settlement-Preisen für Baseload aller Handelstage im Zeitraum (t-2) bis (t-1) für das Lieferjahr (t) und Peak 1 [01.07.(t-2);30.06(t-1)] = ungewichteter Durchschnittspreis aus den Phelix-Year-Futures-Settlement-Preisen fü r Peakload aller Handelstage im Zeitraum (t-2) bis (t-1) für das Lieferjahr (t). B 2.2. Ermittlung der ansatzfähigen Verlustenergiemengen und des Kasten-Planwertes Bei der Ermittlung des Kasten-Planwertes für das Jahr (t) wird die im Rahmen der Beschaffung der Langfristkomponente zum jeweiligen Zeitpunkt beschaffte Verlustenergiemenge (MP1an 1 ) angesetzt. Damit ergibt sich der Kosten-Planwert für das Jahr (t) aus Multiplikation von Referenzpreis und ansatzfähiger Verlustenergiemenge zu: 1 1 KPian = RP 1 X MPian B 2.3. Kostenabrechnung und Anpassunq der Erlösobergrenze Bei der Kostenabrechnung des Jahres (t) im Jahr (t+1) wird der Referenzpreis des Jahres (t) gemäß Punkt B 2.1. mit den tatsächlichen Verlustenergiemengen (M,s1) 1 des Jahres (t) multipliziert und dem Kosten-Planwert des Jahres (t) gegenübergestellt. Zu den tatsächlichen Verlustenergiemengen gehören die Verlustenergiemengen der Langfrist- und der Kurzfristkomponente sowie die Mengen aus Bilanzkreisabweichungen. Kdif/ =(RP 1 X MPian 1 )- (RP 1 X Mst 1 ) Die Kostendifferenz ~ iff 1 wird bei der Ermittlung der EOG des Jahres (t+2) berücksichtigt, indem die Differenz zwischen dem Kosten-Planwert für das Jahr (t) und dem Abrechnungsergebnis im Jahr (t+1) für das Jahr (t) in die EOG des Jahres (t+2) eingerechnet wird. Positive Kostendifferenzen reduzieren, negative erhöhen die jeweilige EOG. Eine Verzinsung der ermittelten Kostendifferenz erfolgt nicht. Die ÜNB passen die EOG gemäß 4 Abs. 3 S. 1 Nr.2 ARegV für Kostenanteile nach 11 Abs. 2 ARegV jeweils zum eines Kalenderjahres selbstständig an. Entsprechend dieser FSV passen die ÜNB die EOG um den Planwert der Kosten der Verlustenergiebeschaf
4 Seite 4 von 6 fung für das jeweilig anzuwendende Jahr an. Darüber hinaus passen die ÜNB die EOG im Jahr (t+2) um die Differenz zwischen dem Kosten-Planwert und dem Abrechnungsergebnis des Jahres (t) an. Abweichend zu den Jahren 2015 bis 2018 wird für das Jahr 2014 die resultierende Kostendifferenz aus dem Kosten-Planwert und den tatsächlich angefallenen Kosten der Netzverlustbeschaffung für das Jahr 2014, d.h. unter Berücksichtigung der Kosten der Langfrist- und der Kurzfristkomponente sowie der Kosten der Bilanzkreisabweichungen, in die EOG des Jahres 2016 überführt. C. TRANSPARENZ UND NACHWEISPFLICHTEN Die ÜNB übermitteln der BNetzA alle für die Ermittlung des Kasten-Planwertes gemäß Abschnitt B 2. notwendigen Daten für das Kalenderjahr (t) bis zum (t-1 ). Dies umfasst: die Höhe der Langfristkomponente für das Kalenderjahr (t), die gemäß Abschnitt B 2.1. ermittelten Referenzpreise für die Jahre 2017 und 2018, den gemäß Abschnitt B 2.2. resultierenden Kosten-Planwert für das Kalenderjahr (t). Abweichend erfolgt die Übermittlung der Plankosten für das Jahr 2014 mit dieser FSV (s. Anlage 1). Die ÜNB übermitteln der BNetzA alle für die Kostenabrechnung der Verlustenergie notwendigen Daten für das Kalenderjahr (t) bis zum (t+1 ). Dies umfasst: für das Jahr 2014 die tatsächlichen Verlustenergiekosten, die tatsächlich beschaffte Verlustenergiemenge für das Kalenderjahr (t), dazu insbesondere die eingekauften und die verkauften Mengen gemäß der Kurzfristkomponente, d.h. etwaige überflüssige bzw. fehlende Energiemengen aus der Rückveräußerung bzw. Beschaffung am day-ahead- bzw. intra-day-markt sowie die Inanspruchnahme positiver bzw. negativer Ausgleichsenergie zum Ausgleich der Bilanzkreisabweichungen, die Differenz zwischen dem Kosten-Planwert für das Jahr (t) und dem Abrechnungsergebnis zur Berücksichtigung in der EOG des Jahr (t+2). Die Daten werden so aufbereitet, dass die tatsächlich im jeweiligen Betrachtungsjahr relevanten Verlustenergiemengen ersichtlich werden.
5 Seite 5 von 6 Ermittlung des Kasten Ermittlung des Kasten Planwertes für 2016 Planwertes für 2017 Ermittlung des Kasten und Kostenabrechnung und Kostenabrechnung Planwertes für 2015 für 2014 für I Ị. Ị.r Ị EOG-Anpa sung für 2015 EOG-A ~passung für 2016 EOG- ~npassung für 2017 Datenlieferung an die Datenlieferung an die Datenlieferung an die BNetzA bis zum BNetzA bis zum BNetzA bis zum D. ÖFFNUNGSKLAUSEL EINE ANPASSUNG DES MODELLS ERFOLGT NUR, FALLS SICH DIE DEM MODELL ZUGRUNDELIE GENDEN UmSTÄNDE IN ERHEBLICHEM MAßE ÄNDERN. E. LAUFZEIT Die FSV gilt ab dem Jahr 2013 erstmalig für die Anpassung der EOG für das Jahr 2014 und dann für die gesamte zweite Regulierungsperiode (Kalenderjahre 2014 bis 2018) unter Anwendung der oben beschriebenen Abrechnungsverfahren. Der Abgleich von Plan- und Ist Kosten erfolgt für das Jahr 2018 letztmalig im Jahr Die sich aus dem Plan-Ist-Abgleich ergebenden Differenzen sind in der Erlösobergrenze des Jahres 2020 zu berücksichtigen.
6 Seite 6 von 6 Anlage 1 zur Freiwilligen Selbstverpflichtung nach 11 Abs. 2 ARegV der deutschen Ubertragungsnetzbetreiber für die Beschaffung von Netzverlustenergie und den Umgang mit den daraus resultierenden Kosten für die zweite Regulierungsperiode Bei der Beschaffung der Verlustenergiemengen für das Betrachtungsjahr (t) sind entsprechende Vorlaufzeiten zu beachten. So sind für das Jahr 2014 die Verlustenergiemengen entsprechend der Langfristkomponente bereits beschafft worden. Für das Jahr 2014 sind je ÜNB folgende Kosten für die Langfristbeschaffung angefallen, die als Kosten-Planwert in die EOG für das Jahr 2014 eingerechnet werden: Datum. Unterschrift
legt die Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen als Landesregulierungsbehörde
Regulierungskammer des Landes Nordrhein Westfalen Landesregulierungsbehörde Regulierungskammer im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190
MehrAllgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr der DREWAG NETZ GmbH. - nachfolgend DREWAG NETZ genannt -
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2019 der DREWAG NETZ GmbH - nachfolgend DREWAG NETZ genannt - - 1 - Stand: 10.05.2017 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz
MehrI Bundesnetzagentur. - Beschlusskammer 8 ~ 1. Alle Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen im hier genannten Zuständigkeitsbe~ Az.
I Bundesnetzagentur 11 -für die Landesregulierungsbehörde - Beschlusskammer 8 ~ Beschluss Az.: BK8-12/016 In dem Verwaltungsverfahren nach 29 Abs. 1 EnWG i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 4a, 11 Abs. 5 ARegV wegen
MehrA l l g e m e i n e B e d i n g u n g e n. f ü r d i e A u s s c h r e i b u n g v o n. V e r l u s t e n e r g i e
A l l g e m e i n e B e d i n g u n g e n f ü r d i e A u s s c h r e i b u n g v o n V e r l u s t e n e r g i e 2016 Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH Kurfürstenanlage 42-50 69115 Heidelberg Inhalt 1.
MehrPrognose der EEG-Umlage 2010 nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB
Prognose der EEG-Umlage 2010 nach AusglMechV Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB (Stand 15. Oktober 2009) EEG-Umlage nach AusglMechV Grundlagen der Ermittlung Prognose der Einnahmen Prognose der Ausgaben
MehrErgänzung der freiwilligen Selbstverpflichtung BW zur Verlustenergie (Ausschreibung mittels einer Preisformel)
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Postfach 10 34 51 70029 Stuttgart Elektronischer Versand: An alle Stromnetzbetreiber mit Teilnahme an der freiwilligen Selbstverpflichtung
MehrPer Postzustellungsurkunde. An alle Stromnetzbetreiber in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Sachsen. Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Landesregulierungsbehörde Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Per Postzustellungsurkunde An alle Stromnetzbetreiber in der Zuständigkeit
MehrAllgemeine Bedingungen zur Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2019
Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2019 Präambel Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes
MehrAllgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung der Verlustenergie. der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG. für das Jahr Los 3
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung der Verlustenergie der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG für das Jahr 2018 Los 3 Präambel Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die Betreiber
MehrRundmail der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (LRegB NRW) zu folgenden Themen:
Rundmail der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (LRegB NRW) zu folgenden Themen: (1) Netzentgelte 2017; Veröffentlichung zum 15.10.2016 gemäß 20 EnWG (1a) Erlösobergrenzen 2017 für Strom und
MehrVeröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln
Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln 184 Christian Lismann Effizienzanforderungen in den Festlegungen einer wirksamen Verfahrensregulierung nach 11 Abs. 2 S. 2 4
MehrAllgemeine Bedingungen. für die Ausschreibung der Dienstleistung. Kurzfristkomponente Verlustenergie. für das Jahr 2018 der Syna GmbH
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung der Dienstleistung Kurzfristkomponente Verlustenergie für das Jahr 2018 der Syna GmbH Präambel Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Verordnung über den
MehrAusschreibung. Kurzfristkomponente Netzverluste Stadtwerke Saarbrücken Netz AG
Ausschreibung Kurzfristkomponente Netzverluste 2016 Stadtwerke Saarbrücken Netz AG Hintergrund: Gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur müssen die Stadtwerke Saarbrücken die Kurzfristkomponente der Netzverluste
MehrHinweise. zum Verfahren zur. Anpassung der Erlösobergrenze Gas aufgrund eines. Antrags des Netzbetreibers nach Maßgabe des 5 ARegV (Regulierungskonto)
Hinweise zum Verfahren zur Anpassung der Erlösobergrenze Gas aufgrund eines Antrags des Netzbetreibers nach Maßgabe des 5 ARegV (Regulierungskonto) Stand: Juni 2017 1. Einleitung Nach der ARegV-Novellierung,
MehrAllgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2013 der E.ON Avacon AG (Netzgebiet Niedersachsen)
Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2013 der E.ON Avacon AG (Netzgebiet Niedersachsen) Seite 1 von 5 PRÄAMBEL Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben
MehrStromliefervertrag. SWE Netz GmbH Magdeburger Allee Erfurt. Lieferant Straße PLZ Ort
Stromliefervertrag zwischen SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt (nachfolgend VNB genannt) und Lieferant Straße PLZ Ort (nachfolgend Lieferant genannt) über die Lieferung und Abnahme von Energie
MehrAllgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2014 der Ausschreibungsgemeinschaft Avacon AG und HSN Magdeburg GmbH
Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2014 der Ausschreibungsgemeinschaft Avacon AG und HSN Magdeburg GmbH Seite 1 von 6 PRÄAMBEL Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
MehrPROGNOSE DER BANDBREITE DER EEG- UMLAGE 2015 NACH AUSGLMECHAV
PROGNOSE DER BANDBREITE DER EEG- UMLAGE 2015 NACH AUSGLMECHAV Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand EEG-UMLAGE NACH AUSGLMECHAV Grundlagen der Ermittlung Prämissen der unteren
MehrGemeinschaftliche Ausschreibung Fahrplanlieferung Strom vom bis für wesernetz Bremerhaven GmbH und wesernetz Bremen GmbH
Gemeinschaftliche Ausschreibung Fahrplanlieferung Strom vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 für wesernetz Bremerhaven GmbH und wesernetz Bremen GmbH Braunschweig, den 22. Mai 2017 ENERGIE REVISION Ingenieurbüro
MehrGemeinschaftliche Ausschreibung. Fahrplanlieferung Strom vom bis für wesernetz Bremerhaven GmbH und wesernetz Bremen GmbH
Gemeinschaftliche Ausschreibung Fahrplanlieferung Strom vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 für wesernetz Bremerhaven GmbH und wesernetz Bremen GmbH Braunschweig, den 12. Mai 2014 Hinweis: Am 16.05.2014 erfolgte
Mehr1. Präambel. Anlage 1
Anlage 1 Freiwillige Selbstverpflichtung nach 11 Abs. 2 ARegV von Elektrizitätsverteilernetzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg für ein verbindliches Verfahren
MehrPer Postzustellungsurkunde. An alle Stromnetzbetreiber in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Sachsen. Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Landesregulierungsbehörde Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 01073 Dresden Per Postzustellungsurkunde An alle Stromnetzbetreiber in der Zuständigkeit
MehrStromliefervertrag zur Beschaffung der Netzverluste - Kurzfristkomponente
Stromliefervertrag zur Beschaffung der Netzverluste - Kurzfristkomponente zwischen ENSO NETZ GmbH Friedrich-List-Platz 2 01069 Dresden - im Folgenden Netzbetreiber genannt - und - folgend Lieferant genannt
MehrVEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV)
VEREINBARUNG ÜBER EIN ENTGELT FÜR SINGULÄR GENUTZTE BETRIEBSMITTEL ( 19 ABS. 3 STROMNEV) zwischen Letztverbraucher Straße PLZ Ort nachfolgend Letztverbraucher" genannt und EnergieNetz Mitte GmbH Monteverdistraße
MehrPrognose der EEG-Umlage 2018 nach EEV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand:
Prognose der EEG-Umlage 2018 nach EEV Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: 16.10.2017 Inhaltsverzeichnis / Gliederung 1. Grundlage und Rahmenbedingungen 2. Mengen, Kosten und Erlöse 3. Kontostand
MehrAllgemeine Bedingungen
Allgemeine Bedingungen Ausschreibung Verlustenergie Seite 1 von 6 Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2016 der Allgemeine Bedingungen Ausschreibung Verlustenergie
Mehr(5) Der freiwilligen Selbstverpflichtung liegen die nachfolgende Zeitablaufpläne zu Grunde: t-2 t-1 t t+1 Datengrundlage für die Langfristkomponente
Freiwillige Selbstverpflichtung nach 11 Abs. 2 ARegV von Stromverteilungsnetzbetreibern im Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg für ein verbindliches Verfahren zur Beschaffung
MehrHartmann & Wiegler. Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere
Netzbetreiberinfo: Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere 2011 Verbraucherpreisindex 2011 Pauschalierter Investitionszuschlag Gas für 2013 Datenerhebung Kostenprüfung Strom Umlaufrendite festverzinslicher
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Kunde GmbH, Straße Hausnummer, PLZ Kundenort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und E.DIS Netz GmbH,
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) MUSTER
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) zwischen Firma, Straße, Hausnummer, PLZ Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt und Avacon Netz GmbH, Schillerstraße
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung der Abrechnung von Mehr- bzw. Mindermengen Strom (Leistungsbeziehungen)
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrLos 3: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbh
Los 3: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft mbh 1 Vorbemerkungen Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh
MehrAllgemeine Bedingungen für die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2020
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2020 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten
Mehra) Bezugnehmend auf die Ausschreibung sowie Bieteranfragen Nr. 3 vom möchten wir auf folgendes hinweisen:
Flug-Hafen-Saarland GmbH Ausschreibung Stromlieferung und Erdgaslieferung Bieteranfrage Nr. 4 vom 21. September 2016, 15:28 Uhr Frage 1: Preise STROM: a) Bezugnehmend auf die Ausschreibung sowie Bieteranfragen
MehrVereinbarung über ein individuelles Netzentgelt
Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt nach 19 Absatz 2 Satz 2 bis 4 StromNEV zwischen Letztverbraucher Straße HsNr PLZ Ort Registergericht: Registernummer: nachstehend "Letztverbraucher genannt
MehrAllgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2014 der E.ON Bayern AG
Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Netzverlustenergie für das Jahr 2014 der E.ON Bayern AG Seite 1/6 PRÄAMBEL Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen
MehrStadtwerk Haßfurt GmbH
Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber gemäß des Leitfadens der Bundesnetzagentur "Leitfaden für die Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber" in der Version 1.1 vom
MehrLos 1: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh 1 Vorbemerkungen
Los 1: Leistungsbeschreibung und Preisregelung Stromlieferstellen der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh 1 Vorbemerkungen Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbh
MehrStadtwerke Dingolfing
Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber gemäß des Leitfadens der Bundesnetzagentur "Leitfaden für die Internet-Veröffentlichungspflichten der Stromnetzbetreiber" in der Version 1.1 vom
MehrAllgemeine Bedingungen für die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2016
Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung der Langfristkomponente der Verlustenergie für das Lieferjahr 2016 1. Einführung Das Energiewirtschaftsgesetz und die Netzzugangsverordnung Strom verpflichten
MehrAllgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr 2012 der Stadtwerke Saarbrücken AG
Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung Verlustenergie für das Jahr 2012 der Stadtwerke Saarbrücken AG PRÄAMBEL Gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 12.07.2005 haben die Betreiber von Energieversorgungsnetzen
MehrN E W S L E T T E R. f ü r N e t z b e t r e i b e r N r. 0 2 /
N E W S L E T T E R f ü r N e t z b e t r e i b e r N r. 0 2 / 2 0 1 8 A k t u e l l e I n f o r m a t i o n e n a u s d e r E n e r g i e w i r t s c h a f t Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn das
MehrHinweise für Verteilernetzbetreiber zur Anpassung der Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2017
Hinweise für Verteilernetzbetreiber zur Anpassung der Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2017 Die Anpassung der Erlösobergrenze gemäß 4 Abs. 3 ARegV erfolgt durch den Netzbetreiber. Dieser ist verpflichtet
MehrPreise für Netznutzung*
Netznutzung Strom Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum 01.01.2014
MehrAllgemeine Bedingungen. zur Ausschreibung. des 2. Loses Verlustenergie für das Jahr der Stadtwerke Saarbrücken AG
Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung des 2. Loses Verlustenergie für das Jahr 2015 der Stadtwerke Saarbrücken AG Allgemeine Bedingungen Netzverlustenergie 2015 Los 2 Seite 1 von 6 Präambel Gemäß Energiewirtschaftsgesetz
MehrLeitfaden zum 19 Abs. 2 StromNEV- Umlagemechanismus
Energie-Info Leitfaden zum 19 Abs. 2 StromNEV- Umlagemechanismus BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Verband kommunaler Unternehmen e.v. Invalidenstr.
MehrEEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 16. Oktober 2017)
EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2018 () Inhaltsverzeichnis EEG-Strommengen Tab. 1 Tab. 1.1 EEG-Strommengen EEG-Strommengen differenziert nach Veräußerungsform EEG-Vergütungs-
MehrPrognose der EEG-Umlage nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB
Prognose der EEG-Umlage nach AusglMechV Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB (Stand 15. Oktober 2010) EEG-Umlage nach AusglMechV EnBW Transportnetze AG Grundlagen der Ermittlung Prognose der Einnahmen
MehrVereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)
Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) Zwischen Name, Straße, Haus-Nr., Plz, Ort nachfolgend "Letztverbraucher" genannt Und Westfalen Weser Netz GmbH,
MehrMinisterialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 23 vom 17. September 2018 G ENTWURF
503 Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 23 vom 17. September 2018 G 4763 503 ENTWURF 71. Jahrgang Ausgegeben zu Düsseldorf am 17. September 2018 Nummer 23 Inhalt I. Veröffentlichungen,
Mehrzwischen Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbh Hafenplatz Münster - nachfolgend Käufer genannt und xy xy xy - nachfolgend Verkäufer genannt
Vertrag über die Lieferung und die Abnahme von elektrischer Energie nach einem Fahrplan zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste (Verlustenergie) zwischen Hafenplatz 1 48155 Münster - nachfolgend
MehrPROGNOSE DER EEG-UMLAGE 2014 NACH AUSGLMECHV
PROGNOSE DER EEG-UMLAGE 2014 NACH AUSGLMECHV Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand 15.10.2013 AGENDA Rechtliche Grundlagen der Umlageberechnung Beauftragte Gutachter Bestimmung
MehrPreisblatt der Harz Energie Netz GmbH für den Netzzugang Gas
Preisblatt der Harz Energie Netz GmbH für den Netzzugang Gas inkl. vorgelagerter Netze Stand: 19.12.2016, gültig ab 01.01.2017 Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag uns zum
MehrBeschluss. In dem Verwaltungsverfahren. Festlegung des übergehenden Anteils der kalenderjährlichen Erlösobergrenze
1Bundesnetzagentur Beschlusskammer 8 Aktenzeichen: BKS-17 /0843-75 Beschluss In dem Verwaltungsverfahren nach 26 Abs. 2, 32 Abs. 1 Nr. 10, 4 ARegV i.v.m. 29 Abs. 1 EnWG wegen Festlegung des übergehenden
MehrAnlage LB. Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie für die Saarland-Spielbank GmbH. Leistungsbeschreibung
Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie für die Saarland-Spielbank GmbH Leistungsbeschreibung August 2017 Inhalt Seite 1 Ausgangslage und Zielsetzung 1 2 Gegenstand der Preisanfrage 1 2.1
MehrAntrag Regulierungskontosaldo zum , neue Rechtslage
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 70029 Stuttgart Elektronischer Versand: An alle Strom- und Gasnetzbetreiber
MehrAllgemeine Bedingungen
Allgemeine Bedingungen Ausschreibung Verlustenergie Seite 1 von 6 Allgemeine Bedingungen für die Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2017 der Albwerk GmbH & Co. KG Allgemeine Bedingungen Ausschreibung
MehrPrognose der EEG-Umlage 2019 nach EEV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB
Prognose der EEG-Umlage 2019 nach EEV Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Inhaltsverzeichnis / Gliederung 1. Grundlage und Rahmenbedingungen 2. Mengen, Kosten und Erlöse 3. Kontostand und Nachholung
MehrStromliefervertrag. über die Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste. zwischen.
Stromliefervertrag über die Lieferung und Abnahme von Energie zum Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste zwischen Lieferant Adresse - nachfolgend Lieferant genannt - und Netzgesellschaft Düsseldorf
MehrBDEW/VKU Beiblatt zum Kalkulationsleitfaden nach 18 StromNEV
Anhang zum BDEW/VKU Beiblatt zum Kalkulationsleitfaden nach 18 StromNEV (Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen) Berlin, 09. Oktober 2009 1 Allgemeines Nach 17 des zum 01.01.2009 novellierten EEG
MehrNetznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016
Netznutzung Strom Entgelte Gültig ab 01.01.2016 Die Erlösobergrenze für das Jahr 2016 kann nicht endgültig bestimmt werden, da das vorläufige Ergebnis der Kostenprüfung vom 25.06.2013 noch nicht rechtskräftig
MehrVereinbarung über ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV
Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV zwischen Stadtwerke Achim AG Gaswerkstraße 7 28832 Achim nachfolgend Netzbetreiber genannt und [Name des Letztverbrauchers]
MehrOffshore-Haftungsumlage nach 17f Abs. 5 EnWG Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV...
Umlagen Strom 2016 Inhalt Seite Offshore-Haftungsumlage nach 17f Abs. 5 EnWG... 2 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV... 3 Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV... 4 KWK-Umlage... 5 1 Offshore-Haftungsumlage
Mehr18 StromNEV Ermittlung und Vergütung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Einspeisung
Die Abrechnung der vermiedenen Netznutzungsentgelte durch dezentrale Einspeisungen erfolgt auf Basis der in 18 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vorgegebenen Regelungen und nach VDN Kalkulationsleitfaden
MehrEEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis (Stand: 14. Oktober 2016)
EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2017 () Inhaltsverzeichnis EEG-Strommengen Tab. 1 Tab. 1.1 EEG-Strommengen EEG-Strommengen differenziert nach Veräußerungsform EEG-Vergütungs-
MehrErläuterungen zum Berechnungstool für die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß Artikel 22 NC CAM
Erläuterungen zum Berechnungstool für die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß Artikel 22 NC CAM Hintergrund: Stand 19.10.2017 Um die Wirtschaftlichkeitsprüfung transparent und nutzerfreundlich zu gestalten,
MehrTRIDELTA Energieversorgungs GmbH
Preisblatt I gültig ab 01.01.2014 Preistabelle I Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in /kw*a Arbeitspreis in Ct/kWh Mittelspannung 14,34 3,47 Mittelspannung mit Messung in 15,80 3,56 Umspannung
MehrBeschaffungsmodelle im EnergieEinkauf. Vor- und Nachteile der Modelle - mit Berechnungsbeispielen
Beschaffungsmodelle im EnergieEinkauf Vor- und Nachteile der Modelle - mit Berechnungsbeispielen Drei mögliche Beschaffungsmodelle Festpreis Es wird ein Energiepreis* vereinbart, der über die Laufzeit
MehrVersorgungssicherheit werden die Märkte unterschätzt?
Versorgungssicherheit werden die Märkte unterschätzt? Dr. Maximilian Rinck 18. März 2015 Day-Ahead Handelsschluss Lieferung Märkte für Elektrizität Struktur Financial/Derivatives Years/Months/Weeks/Days
MehrFestlegung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg. - Festlegung Verlustenergie - vom
WIRTSCHAFTSMINISTERIUM Az.: 1-4455.7/18 Festlegung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg zur Zuordnung von Kosten für die nach den Vorgaben der freiwilligen Selbstverpflichtung BW zur Verlustenergie
MehrFestlegung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg
MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Az.: 4-4455.7/39 Festlegung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg zur Zuordnung von Kosten für die nach den Vorgaben der Freiwilligen Selbstverpflichtung
MehrPrognose der EEG-Umlage 2017 nach AusglMechV. Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand:
Prognose der EEG-Umlage 2017 nach AusglMechV Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: 14.10.2016 Inhaltsverzeichnis / Gliederung 1. Grundlage und Rahmenbedingungen 2. Mengen, Kosten und Erlöse 3.
MehrPROGNOSE DER BANDBREITE DER EEG- UMLAGE 2016 NACH AUSGLMECHAV
PROGNOSE DER BANDBREITE DER EEG- UMLAGE 2016 NACH AUSGLMECHAV Prognosekonzept und Berechnung der Übertragungsnetzbetreiber Stand EEG-UMLAGE NACH AUSGLMECHAV Grundlagen der Ermittlung Prämissen der unteren
MehrUnterlagen zum Workshop - AG 5 Kosten und Erlöse
Unterlagen zum Workshop - AG 5 Kosten und Erlöse Workshop zum Evaluierungsbericht Bonn, 19.03.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht Vorstellung und Diskussion der Leitfragen Determinanten der EOG-Entwicklung
MehrPREISE UND REGELUNGEN. für die Nutzung des Stromverteilnetzes der. Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG
PREISE UND REGELUNGEN für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2019 Vorbemerkungen Die Bundesnetzagentur hat am 14.09.2018 Hinweise für Verteilnetzbetreiber
MehrStromliefervertrag. Kurzfristkomponente Verlustenergie
Stromliefervertrag Kurzfristkomponente Verlustenergie zwischen Süwag Netz GmbH Ludwigshafener Straße 4, 65929 Frankfurt am Main und Name des Dienstleisters Strasse, Ort im Folgenden Dienstleister genannt
MehrStromliefervertrag Dienstleistung zur Kurzfristbeschaffung für Netzbilanzkreise inkl. der Kurzfristkomponente der Verlustenergie
Stromliefervertrag Dienstleistung zur Kurzfristbeschaffung für Netzbilanzkreise inkl. der Kurzfristkomponente der Verlustenergie zwischen E.ON Avacon AG, Schillerstraße3, 38350 Helmstedt - im folgenden
MehrGemeinsame Stellungnahme der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu Ausgleichszahlungen an Städte oder Gemeinden
Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu Ausgleichszahlungen an Städte oder Gemeinden Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) begrüßen die vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit,
MehrPreisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG
Preisblatt Netzentgelte Strom der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Stand: 20.12.2013, gültig ab 01.01.2014 Hinweis: Als Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte lag uns
MehrPreisblatt Netznutzung für das Stromnetz der ENGIE Deutschland GmbH in Radeberg
Preisblatt Netznutzung für das Stromnetz der ENGIE Deutschland GmbH in 01454 Radeberg gültig ab 01.01.2018 Die Preise gemäß Ziffern 1. und 2. basieren auf den Festlegungen der Landesregulierungsbehörde
MehrNetzbetreiberinfo: Netzverlustpreis Strom 2016 Netznutzungs-/ Lieferantenrahmenvertrag Strom IT-Sicherheitskatalog
Hartmann & Wiegler Consulting GmbH Sportplatzstraße 106 98617 Belrieth T + 49 (0) 3693 88 19 52 F + 49 (0) 3693 88 55 97 info@myhwc.de www.myhwc.de 07. September 2015 Netzbetreiberinfo: Netzverlustpreis
MehrPreisblatt Hertz Transmission GmbH
Preisblatt 2013 50Hertz Transmission GmbH Für den Zugang zum Übertragungsnetz in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH (gültig ab 01.01.2013 bis 31.12.2013) Gemäß den Regelungen des 4 Abs. 3 i.v.m.
MehrStromliefervertrag. (Verlustenergie) zwischen der. nachstehend Lieferant genannt. und der. Braunschweiger Netz GmbH.
Stromliefervertrag (Verlustenergie) zwischen der nachstehend Lieferant genannt und der Braunschweiger Netz GmbH Taubenstraße 7 38106 Braunschweig nachstehend Netzbetreiber genannt, beide gemeinsam nachstehend
MehrAusgabe: Herausgeber: envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße Chemnitz
Ausgabe: 2014 Herausgeber: envia Mitteldeutsche Energie AG Chemnitztalstraße 13 09114 Chemnitz Energiebeschaffung Tel.: 0341 120-6666 Fax: 0341 120-6776 E-Mail: Vertriebshandel@enviaM.de Ausgabe: 2014
MehrEntgelte für die Nutzung des Stromnetzes der. Remstalwerk Netzgesellschaft GmbH
Entgelte für die Nutzung des Stromnetzes der Remstalwerk Stand: 1. Januar 2019 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem der Entnahmestellen mit ¼ Lastgangzählung (Kunden mit registrierender Lastgangmessung)
MehrDatenerfassungsbogen Veröffentlichungspflichten & Energiefluss Strom* 3.Korrektur
EVU-Assist Version V4. Datenerfassungsbogen Veröffentlichungspflichten & Energiefluss Strom* 3.Korrektur *Dieser Fragebogen dient der Erhebung diverser Daten aus dem Bereich der Elektrizitätsverteilung,
MehrBeurteilungsspielräume und Regulierungsermessen in der Rechtsprechung des BGH zum Energierecht. Dr. Christian Grüneberg
Beurteilungsspielräume und Regulierungsermessen in der Rechtsprechung des BGH zum Energierecht Dr. Christian Grüneberg Übersicht I. Einleitung II. Grundsätze III. Entscheidungspraxis 1. Stadtwerke Konstanz
MehrPreisblatt OsthessenNetz GmbH für den Netzzugang Gas
Preisblatt OsthessenNetz GmbH für den Netzzugang Gas (gültig ab 01.01.2013, Stand: 13.12.2012) Vorläufige Gültigkeit aufgrund der noch ausstehenden behördlichen Festlegung der Erlösobergrenze gemäß 4 Abs.
Mehrdes Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar
MehrStromliefervertrag. zwischen. dem Netzbetreiber. ELE Verteilnetz GmbH Ebertstraße Gelsenkirchen, nachfolgend DSO genannt.
Stromliefervertrag zwischen dem Netzbetreiber ELE Verteilnetz GmbH Ebertstraße 30 45879 Gelsenkirchen, nachfolgend DSO genannt und dem Lieferanten --- --- ---, nachfolgend Verkäufer genannt, gemeinsam
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG für das Jahr 2015
Bericht nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 für das Jahr 2015 Netzbetreiber: Stadtwerke Gengenbach Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 100000080 Netznummer bei der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerte(r)
MehrVertrag über die Bewirtschaftung der Kurzfristkomponente der Netzverluste der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG
Vertrag über die Bewirtschaftung der Kurzfristkomponente der Netzverluste der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG zwischen Stadtwerke Saarbrücken Netz AG Hohenzollernstraße 104 106 66117 Saarbrücken -nachstehend
MehrAllgemeine Bedingungen zur Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2018
STAND: 11.01.2017 Allgemeine Bedingungen zur Ausschreibung von Verlustenergie für das Jahr 2018 PRÄAMBEL Gemäß 22 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und 10 Abs. 1 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Mehr