DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V.
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1 DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. Kurfürstenstraße Berlin An die Hochschulen Betreff des Bauingenieurwesens DER VORSITZENDE Dipl.-Ing. Klaus Pöllath Telefon Telefax Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: AMu/RTr Unsere Nachricht vom: Berlin, 20. Juni 2018 Auslobung des Innovationspreises Bautechnik 2019 «Briefanrede» «Familienname», der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V. (DBV) fühlt sich in besonderem Maße dem beruflichen Nachwuchs verpflichtet. Zur Motivation und Förderung von Studierenden und Promovierenden des Bauingenieurwesens lobt der DBV alle zwei Jahre den Innovationspreis Bautechnik aus. Ich lade Sie herzlich ein, Kandidatinnen und Kandidaten Ihrer Hochschule für das Kolloquium für Jungingenieure und damit auch für die Vergabe des Innovationspreises Bautechnik 2019 zu benennen. Die Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation muss in einer der folgenden Disziplinen entstanden sein, sich in einem weit vorangeschrittenen Stadium befinden und es muss bereits erkennbar sein, dass die Arbeit eine sehr gute Qualität aufweist: - Tragwerkslehre im Bauingenieurwesen, Bemessung/Konstruktion, - Baustofftechnik, - Baubetrieb/Bauverfahrenstechnik/Baumanagement oder - Bauphysik/Technische Gebäudeausrüstung. Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten müssen ihre Arbeit im Kolloquium für Jungingenieure am 7. März 2019 beim Deutschen Bautechnik-Tag in Stuttgart dem Preisgericht und der Fachöffentlichkeit vorstellen. Auf dieser Basis wird anschließend das Preisgericht einen Preisträger des Innovationspreises Bautechnik auswählen. Seite 1 / 2 Kurfürstenstraße 129 Postfach Telefon info@betonverein.de Berlin Berlin Telefax
2 Die Bewerbungen müssen bis Mittwoch, 1. August 2018 (Datum des Poststempels) in der DBV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Der Preis besteht aus einer Anerkennungsurkunde und einem Geldpreis in Höhe von Die Satzung des Innovationspreises Bautechnik mit den Teilnahmebedingungen sowie weiteren Hinweisen finden Sie auf unserer Homepage unter Für Rückfragen steht Ihnen Frau Muschelknautz unter bzw gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. gez. Dipl.-Ing. Klaus Pöllath Vorsitzender DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. Seite 2 / 2 Kurfürstenstraße 129 Postfach Telefon info@betonverein.de Berlin Berlin Telefax
3 Wir bitten um Rücksendung des Fragebogens! Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V. Rona Trauthan Postfach Berlin Absender: Telefax: Kolloquium für Jungingenieure am 7. März 2019 zur Ermittlung des Trägers des Innovationspreises Bautechnik im Rahmen des Deutschen Bautechnik-Tages in Stuttgart Wir nehmen die Einladung zur Teilnahme am o. g. Kolloquium gerne an und benennen nachfolgend unsere Kandidatinnen bzw. Kandidaten (nicht mehr als zwei je Hochschule!): Wir werden die dazu erforderlichen Unterlagen vollständig und fristgerecht bis zum 1. August 2018 einreichen: eine bis zu vier Seiten umfassende aussagekräftige Kurzfassung der Arbeit, den Lebenslauf der Anwärterin oder des Anwärters, ein digitales Passbild der Anwärterin oder des Anwärters sowie eine Vorschlagsbegründung der Leiterin bzw. des Leiters des betreuenden Lehrstuhls. Die Arbeit ist/wird abgeschlossen am:. Wir haben folgende Anmerkungen: Ort, Datum Stempel, Unterschrift
4 DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V Berlin, Kürfürstenstraße 129, Berlin, Postfach , Tel. (0 30) , Fax (0 30) Satzung für die Verleihung des Innovationspreises Bautechnik des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V. 1. (a) Zur Motivation und Förderung von Studierenden und Promovierenden des Bauingenieurwesens verleiht der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V. zweijährlich den Innovationspreis Bautechnik. (b) Der Preis besteht aus einer Anerkennungsurkunde, die jeweils auf dem Deutschen Bautechnik-Tag verliehen wird, und aus einem Geldpreis in Höhe von Euro. 2. Die Anwärterinnen und Anwärter auf den Innovationspreis Bautechnik müssen - an einer Hochschule (Universität, Technische Universität, Technische Hochschule, Fachhochschule) studieren bzw. studiert haben oder promovieren bzw. promoviert haben und - eine in einem der Fachgebiete Tragwerkslehre im Bauingenieurwesen, Bemessung/Konstruktion, Baustofftechnik, Baubetrieb/Bauverfahrenstechnik/ Baumanagement oder Bauphysik/Technische Gebäudeausrüstung gestellte Aufgabe als Diplom- oder Masterarbeit bzw. Dissertation mit innovativem Inhalt behandelt und dafür das Urteil sehr gut erhalten haben. 3. (a) Die Anwärterinnen und Anwärter auf den Innovationspreis Bautechnik werden gegenüber dem Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. von der jeweiligen Fakultät oder von den einzelnen Instituten vorgeschlagen. Jedoch sollten nicht mehr als zwei Vorschläge je Hochschule im Sinne von Ziffer 2., erster Spiegelstrich, eingebracht werden. (b) Der jeweilige Vorschlag beinhaltet dabei: - eine bis zu vier Seiten umfassende aussagekräftige Kurzfassung der Arbeit, - den Lebenslauf der Anwärterin oder des Anwärters sowie - eine Vorschlagsbegründung der Leiterin bzw. des Leiters des betreuenden Lehrstuhls.
5 Satzung für die Verleihung des Innovationspreises Bautechnik des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V. 2 (c) Die Einreichungsfrist für die vorgenannten Entscheidungsunterlagen zur Vorlage bei der DBV-Geschäftsstelle in Berlin wird vom DBV-Vorstand festgelegt 1. (d) Aus dem Kreis der Vorschläge werden durch den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. bis zu 16 geeignete Arbeiten ausgewählt. (e) Die ausgewählten Arbeiten werden von der jeweiligen Anwärterin bzw. vom jeweiligen Anwärter in einem mündlichen Vortrag vorgestellt. Hierzu veranstaltet der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V. im Rahmen der Deutschen Bautechnik-Tage ein Kolloquium für Jungingenieure. 4. (a) Über die Preisverleihung entscheidet ein Preisgericht, dem angehören - zwei vom Vorstand des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V. berufene Professoren der wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland, die einen Lehrstuhl der unter Ziffer 2. aufgeführten Fachgebiete innehaben bzw. das Fachgebiet vertreten, - drei vom Vorstand berufene Vertreter von ordentlichen Mitgliedern des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V. Die Vertreter müssen Ingenieure und sollten in ihrem Unternehmen in leitender Funktion tätig sein und über besondere Kenntnisse der Bautechnik verfügen. (b) Die Berufung in das Preisgericht gilt jeweils für das darauffolgende Kolloquium inklusive Preisverleihung. (c) Gehört der Vorsitzende des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. nicht selbst dem Preisgericht an, bestimmt er eines der fünf Mitglieder des Preisgerichts zu dessen Vorsitzenden. (d) Beschlüsse über die Verleihung des Preises werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Preisgerichts. Mitglieder des Preisgerichts, die mit dem Bewerber beruflich oder sonst wie verbunden sind, enthalten sich bei der Abstimmung der Stimme. (e) Das Preisgericht hat die Aufgabe, im unmittelbaren Anschluss an das Kolloquium nach 3. (e) aus vorgestellten Arbeiten eine Preisträgerin oder einen Preisträger zu ermitteln. Hierbei beurteilt sie insbesondere folgende Kriterien: 1. Stellt das dargestellte Thema mit einer Lösung einen Fortschritt für die Bautechnik dar? 2. Hat der Vortragende sein Thema in der vorgegebenen Zeit allgemeinverständlich und in ansprechender Form dargestellt? 3. Konnte der Vortragende in der Diskussion gestellte Fragen souverän beantworten? (f) Werden die Kriterien von zwei Anwärterinnen oder Anwärtern gleichermaßen erfüllt, kann der Preis an zwei Personen verliehen und entsprechend geteilt werden. 1 Für den Innovationspreis Bautechnik der Jahre 2019, 2021 und 2023 ist dies jeweils der 1. August des Vorjahres.
6 Satzung für die Verleihung des Innovationspreises Bautechnik des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V. 3 (g) Die Preisträgerin bzw. der Preisträger wird im Rahmen des jeweiligen Deutschen Bautechnik-Tages bekannt gegeben und erhält dort den Preis und eine entsprechende Urkunde. 5. (a) Der Preis wurde das erste Mal für das Kalenderjahr 2006 zum Deutschen Bautechnik-Tag 2007 ausgelobt. Dabei wurden Diplom- bzw. Masterarbeiten berücksichtigt, die im Zeitraum 1. Oktober 2005 bis 30. September 2006 entstanden sind. (b) Für die Jahre 2007 bis 2009 wurde der Innovationspreis Bautechnik jährlich vergeben. Dabei galt die vorstehende Regelung sinngemäß: Diplom- oder Masterarbeiten, die für das jeweilige Kalenderjahr eingereicht werden, müssen im Zeitraum 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September dieses Kalenderjahres entstanden sein. (c) Ab dem Jahr 2010 wird der Preis zweijährlich vergeben und beim Deutschen Bautechnik-Tag ausgelobt. 6. Der Deutsche Beton- und Bautechnik-Verein E.V. behält sich das Recht vor, diese Verpflichtung zur Verleihung des Innovationspreises Bautechnik zum Termin des Deutschen Bautechnik-Tages mit Wirkung auf den nächsten Deutschen Bautechnik- Tag zu kündigen. Berlin, den 20. März 2018 gez. Dipl.-Ing. Klaus Pöllath Vorsitzender des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V. Beschlossen vom DBV-Vorstand am 20. März 2018 in Berlin
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