Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen
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- Swen Hofmann
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1 Aclidiniumbromid/Formoterol bei COPD Zusatznutzen für bestimmte Patientengruppen - Bei schwerer Erkrankten ist Zusatznutzen nicht belegt Köln (4. Mai 2015) - Die Fixkombination Aclidiniumbromid/Formoterol ist seit November 2014 für die Dauertherapie von Erwachsenen mit COPD zugelassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer Dossierbewertung überprüft, ob diese Wirkstoffkombination gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet. Demnach gibt es einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen für erwachsene COPD-Patienten mit mittlerem Schweregrad (Stufe II). Für Erwachsene mit Stufe III und weniger als zwei Exazerbationen (Krankheitsschüben) im Jahr ergibt sich ein Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie. Für noch schwerer Erkrankte lassen die vorgelegten Daten dagegen keine Aussagen über einen größeren oder geringeren Nutzen zu. 1 / 5
2 Vergleichstherapie hängt von Schweregrad und Exazerbationshäufigkeit ab Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die zweckmäßige Vergleichstherapie vom Schweregrad der Erkrankung abhängig gemacht: Ab einem mittleren Schweregrad (Fragestellung 1) sollte die neue Wirkstoffkombination mit einem langwirksamen Beta-2-Sympathomimetikum (etwa Formoterol) und/oder Tiotropium verglichen werden. Ab Stufe III und mindestens zwei Krankheitsschüben im Jahr (Fragestellung 2) sollten die Patientinnen und Patienten im Vergleichsarm außerdem ein inhalatives Kortikosteroid erhalten. Drei geeignete Studien mit direkten Vergleichen Der Hersteller reichte Daten aus drei doppelblinden, randomisierten kontrollierten Zulassungsstudien an Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer COPD ein, in denen die Wirkstoffkombination direkt mit Formoterol verglichen wurde. In diesen Studien konnten anders als vom G- BA vorgesehen alle eingeschlossenen Patienten eine bestehende Therapie mit einem inhalativen Kortikosteroid fortführen, unabhängig vom Schweregrad und der Exazerbationshäufigkeit. In die vorgelegten Auswertungen flossen aber nur die Daten derjenigen Patienten ein, die gemäß den Vorgaben 2 / 5
3 des G-BA behandelt worden waren. Relevante Unterschiede nur bei Symptom-Fragebogen E-RS Zur Beantwortung von Fragestellung 2 lagen für Patienten mit COPD-Stufe IV keine verwertbaren Daten vor; für Stufe III waren die Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen nicht statistisch signifikant. Daher ist ein Zusatznutzen für Patientinnen und Patienten mit Stufe III oder IV und mindestens zwei Krankheitsschüben im Jahr nicht belegt. Bei Fragestellung 1 ist die Datenlage besser. Befragte man die Betroffenen nach ihrer Atemnot, so fiel diese zwar bei Stufe III unter der neuen Wirkstoffkombination schwächer aus als unter der Kontrollintervention. Der Unterschied war aber zu klein, um daraus auf einen Zusatznutzen zu schließen. Erhob man die Symptome dagegen in einem breiteren Ansatz mit dem E-RS-Fragebogen (Atemlosigkeit, Husten und Auswurf, Brustsymptome), so ergab sich bei Stufe II ein Hinweis auf und bei Stufe III ein Beleg für einen Zusatznutzen. Hinzu kommt bei Stufe III ein Hinweis auf einen Zusatznutzen beim Endpunkt schwere Exazerbationen. Für Patienten mit COPD-Stufe IV lagen auch bei Fragestellung 1 keine Daten vor. Zusammen führt dies zu einem Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen für Patienten mit mittlerem Schweregrad und zu einem Beleg für einen beträchtlichen Zusatznutzen für Patienten mit COPD-Stufe III und höchstens einem Krankheitsschub im Jahr. 3 / 5
4 G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens Diese Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens. Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen. Weitere Informationen / 5
5 Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), (tb). 5 / 5
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