IMPRESSUM. Polizeipräsidium/FD Landeskriminalamt. LKA 220 Tramper Chaussee Eberswalde Tel
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2 IMPRESSUM LKA 220 Tramper Chaussee Eberswalde Tel wikri01.lkaew@polizei-internet.brandenburg.de 2014 FD Landeskriminalamt 2
3 Trend Wirtschaftskriminalität (WiKri) gesamt: Veränderung Erfasste Fälle (insgesamt) ,3 % Schaden (WiKri) in Mio. EUR 185,7 125,0-32,7 % Anteil des Schadens der WiKri am Gesamtschaden Land Brandenburg 56,5 % 44,9 % - 11,6 % Punkte Tatverdächtige (insgesamt) ,6 % Aufklärungsquote 93,5 % 95,7 % + 2,2 % Punkte Ausgewählte Deliktsfelder mit Veränderungen WiKri-Betrug ,8 % Insolvenzstraftaten ,8 % WiKri i. Z.m. Wettbewerbsdelikten ,3 % WiKri i. Z.m. Arbeitsverhältnissen ,6 % davon 266a StGB ,5 % 3
4 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen Lagedarstellung - Kernaussagen Fallzahlenentwicklung der gesamten WiKri Schaden Tatverdächtigenstruktur, Aufklärungsquote Lagedarstellung - Besonderheiten Entwicklung im Phänomenbereich des Betruges Anlagebetrug (PKS-Schlüssel: ) Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen (PKS-Schlüssel: ) Geldkreditbetrug (PKS-Schlüssel: ) Insolvenzstraftaten WiKri im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen Wettbewerbsdelikte (PKS-Summenschlüssel: ) Urheberrechtsverletzungen (PKS-Schlüssel: 715***) Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (PKS-Schlüssel: , ) Gesamtbewertung und Ausblick Anlagen
5 1 Vorbemerkungen Das Landeslagebild Wirtschaftskriminalität 2013 wurde als Informations- und Dokumentationsquelle für die Polizeiführung, die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung, die Justiz sowie für Aus- und Fortbildungszwecke erstellt und dient insbesondere der Lagedarstellung. Es wurden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik Brandenburg (PKS) des Jahres 2013 verwendet. Um das Informationsangebot zu erweitern bzw. Entwicklungstendenzen zu verdeutlichen, fanden auch PKS-Daten der Vorjahre und in Einzelfällen Daten des Polizeilichen Auskunftssystems Strafsachen (POLAS) Eingang in den Bericht. Die polizeilich registrierten Fallzahlen der WiKri stellen nur das Hellfeld dieses Phänomenbereiches dar. Neben dem Anzeigeverhalten ist zu berücksichtigen, dass in der PKS jene Wirtschaftsstraftaten fehlen, die durch die Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften oder die Fiskalbehörden unmittelbar und ohne Beteiligung der Polizei verfolgt bzw. bearbeitet wurden 1. Zudem handelt es sich bei der WiKri in Teilbereichen um so genannte Kontrollkriminalität 2. Als WiKri gemäß Definitionskatalog der PKS sind anzusehen: 1. Die Gesamtheit der in 74c Abs. 1 Nr. 1 6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgeführten Straftaten jedoch ohne Computerbetrug, 2. Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und/oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert. Im Textteil des Lagebildes finden sich grundlegende Angaben zur WiKri im Land Brandenburg. Wurden bei einzelnen Deliktsbereichen starke Veränderungen registriert, erfahren diese ebenfalls eine Betrachtung im Textteil. Analog wird zu Sachverhalten verfahren, die einen neuen Modus Operandi beinhalteten bzw. welche die PKS nachhaltig beeinflussten (insbesondere bei hohem Fallaufkommen, einer hohen Anzahl von Tatverdächtigen und/oder hohem Schaden). Ergänzend sind im Anhang des Lagebildes zahlenmäßige und grafische Lagedarstellungen aufgeführt, die u. a. eine Gesamtübersicht einschließen. 1 Hierzu zählen beispielsweise Fälle des 266a StGB, die im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit ausschließlich durch die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls) bearbeitet wurden, aber auch Fälle, in deren Bearbeitung die Polizei nicht durch die Staatsanwaltschaft einbezogen wurde. 2 Kontrolldelikte sind z. B. Insolvenzverfahren, zu denen die Staatsanwaltschaft von Amts wegen bei allen Insolvenzanträgen den Anfangsverdacht einer Straftat prüft. 5
6 2 Lagedarstellung - Kernaussagen 2.1 Fallzahlenentwicklung der gesamten WiKri Von den im Jahr 2013 insgesamt im Land Brandenburg registrierten Straftaten waren Fälle (1,4 %) dem Phänomenbereich der WiKri zuzuordnen. Der Anteil an allen polizeilich registrierten Straftaten lag damit annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (1,6 %). Im Vergleich zum Vorjahr war eine Abnahme des WiKri-Fallaufkommens um 14,3 % (- 447 Fälle) zu verzeichnen. Die sinkenden Fallzahlen sind in erster Linie auf das Ausbleiben fallstarker Ermittlungskomplexe bei den Betrugsdelikten zurückzuführen. 2.2 Schaden Der entstandene Schaden aller im Land Brandenburg polizeilich registrierten Straftaten betrug rund 278,4 Mio. EUR und sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um ca. 15,3 %. Im Einklang dazu erfuhr der durch WiKri polizeilich registrierte Schaden gegenüber dem Vorjahr (2012: ca. 185,7 Mio. EUR) eine Abnahme um rund 32,7 % auf ca. 125 Mio. EUR. Der Anteil des WiKri-Schadens am polizeilich registrierten Gesamtschaden im Land Brandenburg betrug 44,9 % (2012: 56,5 %). 2.3 Tatverdächtigenstruktur, Aufklärungsquote Im Berichtszeitraum wurden Tatverdächtige i. Z. m. WiKri und damit 320 weniger als im Vorjahr (- 20,6 %) registriert. Dabei handelte es sich um 962 männliche und 274 weibliche Personen (Anteil weiblicher Tatverdächtiger: ca. 22,2 %). Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger lag mit 10,6 % leicht über dem Stand des Vorjahres (2012: 10,1 %). Damit ist seit 2007 mit Ausnahme des Jahres 2009 (20,6%) ein weitgehend gleichbleibendes Niveau zu verzeichnen (siehe Anlage 6.3). Die Aufklärungsquote konnte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,2 %-Punkte auf 95,7 % (2012: 93,5 %) gesteigert werden. Dies entspricht aufgeklärten Fällen. 6
7 3 Lagedarstellung - Besonderheiten 3.1 Entwicklung im Phänomenbereich des Betruges Im Jahr 2013 wurden im Land Brandenburg Betrugsdelikte (2012: Fälle - 9,3 %) registriert. Davon waren 586 Fälle (ca. 2,4 %) dem Phänomenbereich der WiKri zuzuordnen. Obwohl im Berichtszeitraum ein Rückgang der WiKri-Betrugsstraftaten um 536 Fälle (- 47,8 %) zu verzeichnen war, stellt der Betrug fortwährend einen Arbeitsschwerpunkt der WiKri dar (Anteil von 21,9 % am WiKri-Fallaufkommen). Umfangreiche Fallkomplexe von Betrugsstraftaten i. Z. m. Wirtschaftsdelikten blieben jedoch im Berichtsjahr aus, was für das sinkende Fallaufkommen der Wirtschaftsstraftaten mitbestimmend war. Tatverdächtige, Aufklärungsquote, Schaden Zu den 586 erfassten Fällen des WiKri-Betruges konnten 419 Tatverdächtige ermittelt werden, davon waren 38 Personen nichtdeutscher Herkunft (9,1 %). Rund 22,9 % waren weibliche Tatverdächtige. Es wurden 527 Betrugsfälle aufgeklärt. Damit ist die Aufklärungsquote im Verhältnis zum Vorjahr (2012: aufgeklärte Fälle AQ: 94,2 %) um 4,3 %-Punkte auf 89,9 % gesunken. Analog zum Rückgang der Betrugsfallzahlen i. Z. m. WiKri sanken im Berichtsjahr auch die polizeilich registrierten Schadenssummen in diesem Deliktsfeld um ca. 5,7 Mio. EUR auf rund 27,5 Mio. EUR. Maßgeblich hierfür waren rückläufige Schadenssummen in den Phänomenbereichen des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen und des Sonstigen Betruges (PKS-Schlüssel: ). Der Anteil des registrierten Schadens für WiKri-Betrugsdelikte am WiKri-Gesamtschaden betrug rund 22 % Anlagebetrug (PKS-Schlüssel: ) Begriffsbestimmung Der Täter veranlasst die Geschädigten (i. d. R. über eine Anlagevermittlungsfirma) mit Versprechen hoher Renditen, hoher Kursgewinne oder anderer attraktiver Gewinnmöglichkeiten zur Hergabe von Anlagegeldern, verwendet diese aber ganz oder teilweise zweckwidrig oder täuscht anderweitig über wesentliche Merkmale der Geldanlage (z. B. Risiko, Aufschläge, Provisionsanteile usw.). Fallzahlen, Tatverdächtige, Aufklärungsquote, Schaden Im Berichtszeitraum wurden 76 Fälle des Anlagebetruges und damit 207 Fälle weniger als für das Jahr 2012 registriert. Ursächlich für diesen drastischen Rückgang um 73,1 % war das Ausbleiben fallstarker Ermittlungskomplexe im Berichtsjahr. 7
8 Zu den 76 erfassten Fällen des Anlagebetruges wurden 35 Tatverdächtige (2012: 32 Tatverdächtige) ermittelt, davon waren 2 Personen nichtdeutscher Herkunft (2012: 1 nichtdeutscher Tatverdächtiger). Die Aufklärungsquote lag bei 96,1 % und erfuhr damit einen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr (2012: 100 %). Einhergehend mit dem Rückgang der Fallzahlen sank auch das für den Anlagebetrug registrierte Schadensaufkommen um rund 907 Tsd. EUR auf ca. 2 Mio. EUR Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen (PKS-Schlüssel: ) Begriffsbestimmung Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen besteht in der betrügerischen Erlangung von Geldleistungen von Selbstzahlern, Krankenkassen, Krankenversicherungen und Beihilfestellen durch Angehörige medizinischer oder pharmazeutischer Berufe sowie Krankenhäusern und Sanatorien. Fallzahlen, Tatverdächtige, Aufklärungsquote, Schaden Der drastische Fallanstieg des Vorjahres setzte sich im Berichtszeitraum nicht fort. Grund hierfür war ebenfalls das Ausbleiben des Abschlusses fallstarker Ermittlungsverfahren im Berichtsjahr. Mit 44 erfassten Fällen war ein Rückgang um 83,5 % (2012: 267 Fälle) zu verzeichnen. Es liegen jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt Anzeichen vor, dass es sich nicht um einen nachhaltigen Rückgang dieses Phänomens handelt und künftig mit einem Wiederanstieg zu rechnen ist. Zu den 38 aufgeklärten Fällen konnten 34 Tatverdächtige ermittelt werden, wovon 1 Person nichtdeutscher Herkunft war (2012: 11 nichtdeutsche Tatverdächtige). Mit ca. 47 % liegt der Anteil weiblicher Tatverdächtiger (16) in diesem Deliktsbereich deutlich über dem Durchschnitt (22,2 %) der WiKri-Straftaten. Die polizeilich registrierten Fälle des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen verursachten einen Schaden von ca. 338 Tsd. EUR. Dies entspricht einem Rückgang um ca. 10,6 Mio. EUR, womit dieser Phänomenbereich maßgeblich mitverantwortlich für die sinkenden Schadenssummen bei den Gesamt- Betrugsdelikten ist Geldkreditbetrug (PKS-Schlüssel: ) Begriffsbestimmung Der Geldkreditbetrug entspricht dem betrügerischen Erlangen von Darlehen. Unter dem Summenschlüssel des Geldkreditbetruges werden folgende Straftatbestände erfasst: Kreditbetrug gem. 265b StGB, Subventionsbetrug, Kreditbetrug gem. 263 StGB, Wechselbetrug und Wertpapierbetrug. 8
9 Fallzahlen, Tatverdächtige, Aufklärungsquote, Schaden Entgegen den rückläufigen Fallzahlen bei den Betrugsdelikten erfuhr die Entwicklung beim Geldkreditbetrug im Vergleich von 2012 zu 2013 einen Zuwachs um 24,1 % auf 103 Fälle (2012: 83 Fälle). Maßgeblich hierfür waren Verfahren im Bereich des Kreditbetruges (39 Fälle) und des Subventionsbetruges (45 Fälle). Zu den 103 erfassten Straftaten konnten 98 Tatverdächtige, wovon 3 nichtdeutscher Herkunft waren, ermittelt werden. Die Aufklärungsquote betrug 93,2 % (2012: 98,8 %), das entspricht 96 aufgeklärten Fällen. Analog den höheren Fallzahlen steigerten sich die in diesem Deliktsbereich polizeilich erfassten Schadenssummen um rund 3,8 Mio. EUR auf ca. 10,5 Mio. EUR, was einem Anstieg um ca. 56,9 % entspricht. Der zur Kategorie des Geldkreditbetruges gehörende Subventionsbetrug stellt nach wie vor insbesondere qualitativ einen Arbeitsschwerpunkt dar und entsprach mit 45 Fällen in etwa dem Vorjahresniveau (2012: 50 Fälle). Fallbeispiel Subventionsbetrug: Hervorzuheben ist ein Sachverhalt i. Z. m. einer Betriebsstätte für Motorboote, welche zur Erlangung von Fördergeldern der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nur zum Schein errichtet wurde. Die ausgezahlten Gelder flossen jedoch tatsächlich zweckentfremdet ins Ausland. Es entstand ein Schaden von ca. 1,25 Mio. EUR. 3.2 Insolvenzstraftaten Begriffsbestimmung Zur Deliktsgruppe der Insolvenzstraftaten zählen folgende Tatbestände: - Insolvenzstraftaten ( d StGB), (PKS-Schlüssel: 56****) Bankrott und besonders schwerer Fall des Bankrotts, Verletzung der Buchführungspflicht, Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung und - Insolvenzverschleppung ( 15a Insolvenzordnung/InsO, PKS-Schlüssel: ). Der Begriff der Insolvenzdelikte umfasst alle Deliktsformen, die im Zusammenhang mit der Überschuldung oder der drohenden bzw. bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen stehen. Ferner unterliegen dem Begriff Fälle, in denen die Insolvenz eines Unternehmens durch weitere Handlungen des Geschäftsführers verursacht oder wesentlich mit verursacht oder solche Handlungen zum Zeitpunkt der Krise des Unternehmens begangen wurden. 9
10 Fallzahlen, Tatverdächtige, Aufklärungsquote, Schaden Die Insolvenzdelikte erfuhren mit 362 Fällen (2012: 397 Fälle) im Vergleich zum Vorjahrjahreszeitraum einen leichten Rückgang um - 8,8 %. Den größten Anteil dieser Deliktskategorie nahmen die Insolvenzverschleppungen gem. 15a Insolvenzordnung (InsO) ein. Das Fallaufkommen sank hierbei im Vorjahresvergleich um 29 Fälle auf 249 Fälle (- 10,4 %). Nachdem für die Jahre 2009 bis 2011 ein kontinuierlicher Anstieg vorlag (2009: 255 Fälle, 2010: 289 Fälle, 2011: 313 Fälle), nimmt das Fallaufkommen seit 2012 wieder geringfügig ab (2012: 278 Fälle, 2013: 249). Diese Entwicklung könnte mit dem Abklingen der 2008 durch die Finanzmarktkrise ausgelösten verschärften ökonomischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang stehen. Zu den 362 erfassten Fällen der Insolvenzdelikte konnten 375 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der Anteil Nichtdeutscher bei 7,7 % lag (2012: 13,0 %). Die Aufklärungsquote betrug 100 %. Das zu den Insolvenzstraftaten registrierte Schadensaufkommen fiel im Berichtsjahr um ca. 48,7 Mio. EUR auf ca. 91,5 Mio. EUR. Davon sind rund 89,6 Mio. Euro dem Phänomenbereich der Insolvenzverschleppungen zuzuordnen. Dieses Schadensaufkommen wurde durch drei Unternehmensinsolvenzen im Potsdamer Raum (1 Pharmahandel, 1 Kosmetikproduktionsfirma, 1 Großhandel) mit einer jeweiligen Schadenshöhe von über 8 Mio. Euro besonders beeinflusst. Die im Jahr 2013 registrierten 249 Fälle der Insolvenzverschleppung gem. 15a InsO (ca. 0,1 % am Gesamtfallaufkommens des Landes Brandenburg von Fällen) verursachten einen Anteil am Gesamtschaden des Landes Brandenburg von ca. 32,2 % (ca. 89,6 Mio. Euro von insgesamt ca. 278,4 Mio. Euro). 3.3 WiKri im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen Begriffsbestimmung Hierzu zählen Straftaten des Arbeitsvermittlungsbetruges, des Betruges zum Nachteil von Sozialversicherungen und Sozialversicherungsträgern sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Außerdem zählen zu dieser Straftatengruppe Delikte der illegalen Beschäftigung, die jedoch ausschließlich durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bearbeitet werden und damit keinen Eingang in die Fallzahlen der WiKri finden. Fallzahlen, Schaden, Tatverdächtige, Aufklärungsquote Entgegen der rückläufigen Entwicklung der letzten Jahre in diesem Deliktsbereich sind die Fallzahlen erstmalig seit 2007 (2007: Fälle) wieder leicht gestiegen. Es wurden im Berichtsjahr Fälle und damit 50 Fälle mehr als im Vorjahr (2012: Fälle + 4,6 %) verzeichnet. 10
11 Ursächlich für den Anstieg waren maßgeblich steigende Fallzahlen im Bereich des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Mit einem Zuwachs um 8,5 % wurden Fälle in dieser Deliktskategorie im Jahr 2013 registriert (2012: Fälle). Der für Straftaten i. Z. m. Arbeitsverhältnissen polizeilich registrierte Schaden ist analog zum wachsenden Fallaufkommen gestiegen und betrug im Berichtsjahr ca. 3 Mio. EUR (2012: ca. 2,6 Mio. EUR + 13,4 %). Die Aufklärungsquote konnte bei aufgeklärten Fällen um 0,3 %-Punkte auf 100 % verbessert werden. Von den 431 ermittelten Tatverdächtigen (2012: 467 Tatverdächtige) waren 9,7 % nichtdeutscher Herkunft (2012: 6,9 %). Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger machte in diesem Deliktsbereich ca. 20,4 % aus. 3.4 Wettbewerbsdelikte (PKS-Summenschlüssel: ) Begriffsbestimmung Unter Wettbewerbsdelikten werden nach der PKS alle Deliktsformen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Urheberrechtsbestimmungen sowie gegen das Wettbewerbsrecht nach dem StGB verstanden. Fallzahlen, Schaden, Tatverdächtige, Aufklärungsquote Mit 87 erfassten Wettbewerbsdelikten im Berichtsjahr setzte sich der seit dem Jahr 2008 bestehende Trend der sinkenden Fallzahlen (2008: Fälle, 2009: 362 Fälle, 2010: 169 Fälle, 2011: 120 Fälle, 2012: 104 Fälle) fort. Ursächlich für die Abnahme ist insbesondere das Ausbleiben der Straftaten i. Z. m. Urheberrechtsbestimmungen und Markenrechtsbestimmungen. Mit 72 Fällen (2012: 84 Fälle) und einem Anteil von rund 83 % an allen Wettbewerbsdelikten stellen die Verletzungen i. V. m. dem Urheberrecht weiterhin den Schwerpunkt dieses Phänomenbereiches dar. Bei den Straftaten bezüglich des Markengesetzes war ein Rückgang der Fallzahlen um 21 Fälle auf 10 Straftaten im Berichtsjahr zu verzeichnen. Einhergehend mit dem Rückgang der Fallzahlen sank auch der bei Wettbewerbsdelikten polizeilich erfasste Schaden gegenüber dem Vorjahr um rund 152 Tsd. EUR auf ca. 125 Tsd. EUR (ca. - 54,9 %). Für die 87 registrierten Wettbewerbsdelikte wurden bei einer Aufklärungsquote von 82,8 % (2012: 78,8 %) insgesamt 64 Tatverdächtige ermittelt. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger betrug 9,4 % (2012:13 %). 11
12 3.4.1 Urheberrechtsverletzungen (PKS-Schlüssel: 715***) Begriffsbestimmung Der Bereich umfasst insbesondere sämtliche Arten der Lizenzpiraterie, also Fälle, in denen Rechte Dritter (Lizenz-, Patent- und Markenrechtsinhaber) durch die Herstellung oder den Vertrieb von Waren verletzt werden. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Herstellung und der Vertrieb von Ton- und Bildträgern sowie von urheberrechtlich in formaler bzw. inhaltlicher Hinsicht geschützter Druckerzeugnisse. Fallzahlen, Schaden, Tatverdächtige, Aufklärungsquote Das Fallaufkommen mit 72 Straftaten i. Z. m. Urheberrechtsbestimmungen spiegelt einen Rückgang um 12 Fälle ( - 14,3 %) im Vergleich zum Jahr 2012 wider. Die Aufklärungsquote konnte um 4,4 %-Punkte auf 88,9 % verbessert werden. Insgesamt wurden 52 Tatverdächtige ermittelt. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag bei 9,6 %. Der durch Urheberrechtsverletzungen entstandene Schaden war mit dem Gesamtschaden der Wettbewerbsdelikte identisch und belief sich auf ca. 125 Tsd. EUR und weist damit eine Reduzierug gegenüber dem Vorjahr um ca. 54,9 % (2012: ca. 278 Tsd. EUR) auf Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (PKS-Schlüssel: , ) Begriffsbestimmung Der Täter verschafft oder sichert sich unbefugt oder unter Einsatz besonderer Mittel und Methoden, aus Wettbewerbsgründen, Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in Geschäftsschädigungsabsicht ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, verwertet dieses unbefugt oder teilt es unbefugt jemandem mit. Fallzahlen, Tatverdächtige, Aufklärungsquote Mit 10 registrierten Fällen des Verrates von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (so genannte Konkurrenzausspähung bzw. Industriespionage) befindet sich dieser Deliktsbereich quantitativ unter dem Niveau des Vorjahres (2012: 18 Fälle - 44,4 %). Der Gegenstand der meisten Ermittlungsverfahren bezog sich auch in diesem Jahr auf Anzeigen von Unternehmen, die sich gegen ehemalige Mitarbeiter richteten. Ihnen wurde vorgeworfen, nach der Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unberechtigt Kundenlisten, Betriebsunterlagen etc. in ihrem Gewahrsam behalten und diese zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen bei ihren neuen Arbeitgebern bzw. in eigenen Unternehmen verwendet zu haben. Es konnten 8 der 10 Fälle aufgeklärt (80 %) und 15 deutsche Tatverdächtige ermittelt werden. 12
13 4 Gesamtbewertung und Ausblick Die WiKri erfuhr im Jahr 2013 mit erfassten Straftaten einen Rückgang der Fallzahlen um 14,3 %. Damit setzte sich der rückläufige Trend seit drei Jahren in Folge fort. Wenngleich auch der durch Wirtschafsstraftaten verursachte Schaden um rund 32,7 % auf ca. 125 Mio. EUR zurückgegangen ist, so macht er dennoch einen Anteil am polizeilich registrierten Gesamtschaden im Land BB von 44,9 % aus, obwohl der Anteil der WiKri-Straftaten am gesamten Fallaufkommen ( Fälle) bei lediglich 1,4 % liegt. Die Aufklärungsquote wurde im Berichtsjahr um 2,2 %-Punkte auf 95,7 % gesteigert. Einer Studie der PricewaterhouseCoopers i. Z. m. der Universität Halle-Wittenberg 3 zufolge, sind 2013 ca. 45 % aller deutschen Firmen in einen Fall von Wirtschaftskriminalität verwickelt worden. Diese Feststellung und der trotz sinkender Tendenz hohe polizeilich registrierte Schaden bei Wirtschaftsstraftaten belegen, dass dem Phänomenbereich nach wie vor ein hohes Maß an Bedeutung zugesprochen werden muss. Die sinkenden Fallzahlen sind in erster Linie auf einen starken Rückgang der Betrugsdelikte (- 47,8 %) zurückzuführen, wobei sich die rückläufige Entwicklung nahezu auf alle Deliktsbereiche des Betruges erstreckt. Den größten Anteil der WiKri nahmen im Berichtsjahr mit rund 43 % die Delikte i. Z. m. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ein. Es wurden Fälle und damit 89 mehr als im Vorjahr (+ 8,5 %) erfasst. Somit stellte dieser Bereich den (quantitativen) Schwerpunkt in der Sachbearbeitung des Dezernates Wirtschaftskriminalität dar. In qualitativer Hinsicht kam insbesondere den Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Subventionsbetrugs eine herausgehobene Bedeutung zu. Diese Verfahren sind regelmäßig mit sehr aufwendigen Auswertungen von zunehmend in elektronischer Form vorliegenden Beweismitteln verbunden. 3 veröffentlicht in der DW am
14 5 Anlagen 5.1 Fallzahlenentwicklung der WiKri (PKS), Fünf-Jahres-Überblick Fälle Schadensentwicklung (PKS), Fünf-Jahres-Überblick Anteil des Schadens der Wirtschaftskriminalität am polizeilich erfassten Gesamtschaden in Brandenburg ab 2009 Schaden in Mio. EUR ,7 328,8 286,1 278,4 247,6 183,2 185,7 115,3 133, ,6% 46,6% 54,7% 56,5% 44,9%
15 5.3 Tatverdächtige (PKS), Fünf-Jahres-Überblick Anzahl TV Tatverdächtige gesamt davon nichtdeutsche TV 5.4 Aufklärungsquote (PKS), Fünf-Jahres-Überblick Aufklärungsquote in % ,8 97,6 93,5 95,5 95,
16 5.5 Deliktische Schwerpunkte der WiKri (PKS) im Jahr 2013 (Zahlen gerundet) Insolvenzstraftaten gem. StGB und Nebengesetzen (PKS ) 13,5% Wettbewerbsdelikte (PKS ) 3,3% Veruntreuungen (PKS ) 54,9% Sonstiger Betrug (PKS ) 11,2% Anlagebetrug (PKS ) 2,8% restliche Straftatbestände 10,3% Geldkreditbetrug (PKS ) 3,9% 16
17 5.6 Vergleichende Fallentwicklung (PKS) 2012/ Veränderung WiKri erfasste Fälle (insgesamt) Anteil an der Gesamtkriminalität (in %) davon: = - 14,3 % 1,6 1,4-0,2 %-Punkte Hauptschlüssel mit a u s g e w ä h l t e n Teilbereichen (Anzahl Fälle) WiKri-Betrug (893100) ,8 % Anlagebetrug (513200) ,1 % Sonstiger Betrug (517***) ,8 % Abrechnungsbetrug im ,5 % Gesundheitswesen (518110) Insolvenzstraftaten gem. StGB und ,8 % Nebengesetzen (893200) Insolvenzverschleppung 15a InsO ,4 % (712200) Insolvenzstraftaten gem. StGB ,0 % (Bankrottdelikte ) WiKri im Anlage- und Finanzierungsbereich ,9 % (893300) WiKri i. Z. m. Wettbewerbsdelikten ,3 % (893400) Straftaten gg. Urheberrechtsbestimmungen ,3 % (715000) Verrat von Betriebs- und Geschäfts ,4 % geheimnissen gem. 17 UWG (715300, ) WiKri i. Z. m. Arbeitsverhältnissen (893500) ,6 % Vorenthalten und Veruntreuen von ,5 % Arbeitsentgelt (522000) WiKri-Betrug und Untreue i. Z. m. Beteiligungen und Kapitalanlagen (893600) ,7 % 17
18 5.6.1 Entwicklung ausgewählter Phänomenbereiche bei Betrugsdelikten Anzahl Fälle Anlagebetrug (PKS ) Geldkreditbetrug (514***) Sonstiger Betrug (517***) Entwicklung der Insolvenzdelikte gem. StGB und Nebengesetzen Anzahl Fälle Insolvenzverschleppung gem. 84 GmbH-Gesetz und 130b, 177a HGB, 15a InsO (PKS ) Insolvenzstraftaten gem. StGB (Bankrottdelikte) (PKS )
19 5.6.3 Entwicklung der Urheberrechtsverletzungen, Fünf-Jahres-Überblick Anzahl Fälle Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen (PKS ) Entwicklung der Fälle i. Z. m. 17 UWG (Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) Anzahl Fälle Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gem. 17 UWG (PKS )
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