RECHENSCHAFTSBERICHT. Hypo-EURO-Konvergenz Fonds

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1 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 für den Miteigentumsfonds gem. InvFG 2011 Ausschütter: ISIN AT Thesaurierer: ISIN AT der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Landstraßer Hauptstraße 1, Top Wien

2 GESELLSCHAFTER AUFSICHTSRÄTE HYPO Capital Management AG Dr. Harald Thury, Vorsitzender Harald P. Holzer, CFA Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft Mag. Emmerich Schneider Stellvertreter des Vorsitzenden Ulrich Fetz HYPO TIROL BANK AG Mag. Michael Blenke, CFA Universal-Investment-Gesellschaft mbh Oliver Harth STAATSKOMMISSÄR Mag. (FH) Ulrike Danzmayr STAATSKOMMISSÄR-STELLVERTRETER Mag. Ilse Schmalz GESCHÄFTSFÜHRER DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb PROKURISTEN Walter Kitzler Karin Amon Peter Müller

3 RECHENSCHAFTSBERICHT ÜBER DAS 19. RECHNUNGSJAHR VOM 1. MÄRZ 2014 BIS 28. FEBRUAR 2015 Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011 ISIN Ausschütter: AT ISIN Thesaurierer: AT Verwaltung MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, A-1030 Wien Depotbank Fondsmanager SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Heßgasse 1, A-1010 Wien Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hypo-Passage 1, A-6900 Bregenz Ein gemäß 129 Investmentfondsgesetz 2011 erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, A-1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 1, Top 27, der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft (Depotbank), A-6900 Bregenz, Hypo- Passage 1, sowie bei den Zahlstellen kostenlos bezogen werden. SEHR GEEHRTE ANTEILSINHABER! Mit 28. Februar 2015 beendete der, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, das 19. Rechnungsjahr. Das Fondsvermögen betrug zu Beginn des Rechnungsjahres EUR ,26 und hatte am Ende ein Ausmaß von EUR ,37. Der Anteilsumlauf hat sich nach mehreren Rücknahmen / Aufstockungen folgendermaßen verändert: Beginn Rechnungsjahr Ende Rechnungsjahr Ausschütter Stück Stück Thesaurierer Stück Stück Der errechnete Wert belief sich am Ende des 19. Rechnungsjahres auf 64,31 je Ausschüttungsanteil und EUR 116,36 je Thesaurierungsanteil. Seit der ersten Preisberechnung des am 3. Juni 1996 wurde bis Ende des 19. Rechnungsjahres eine Wertveränderung von 4,99 % p.a. je Ausschüttungs- und 4,17 % p.a. je Thesaurierungsanteil (erste Preisberechnung am 26. Februar 2001) erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). Die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ist der vereinfachte Ansatz (Commitment-Ansatz). Die Verwaltungsgebühr des betrug im aktuellen Rechnungsjahr 1,00 % p.a. des Fondsvermögens (maximale Verwaltungsgebühr laut Fondsbestimmungen: 1,00 %)

4 AUSSCHÜTTUNGSDATEN UND WERTENTWICKLUNG AUSSCHÜTTUNG UND KEST-AUSZAHLUNG Für das Rechnungsjahr 2014/2015 wird eine Ausschüttung von EUR 1,51 je Ausschüttungsanteil vorgenommen. Sofern der Anteilsinhaber der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Erträge gem. 93 Abs. 3 EStG 1988 unterliegt, vermindert sich der Ausschüttungsbetrag um den KESt-Anteil in Höhe von EUR 0,45 für Anteile mit und ohne Optionserklärung. Je Thesaurierungsanteil wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,81 je Anteil ausgezahlt und bei Vorliegen der Voraussetzungen an das Finanzamt abgeführt. Die Ausschüttung von EUR 1,51 je Ausschüttungsanteil sowie die KESt-Auszahlung von EUR 0,81 je Thesaurierungsanteil wurde am 20. April 2015 gegen Einziehung des Erträgnisscheines Nr. 19 bei der SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien, sowie den Zweigstellen, Filialen und Zahlstellen dieser Bank(en) kostenfrei vorgenommen. Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Fonds und die Ausschüttungen bzw. KESt-Auszahlungen in den letzten fünf Rechnungsjahren Rechnungsjahr Fondsvermögen gesamt in Mio. EUR Ausschüttungsanteil AT Errechneter Wert je Anteil in EUR Ausschüttung je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT Errechneter Wert je Anteil in EUR Auszahlung gemäß 58 Abs 2 1. Satz InvFG in EUR Wertentwicklung p. a. in % lt. OeKB-Methode AT (A) AT (T) 2010/ ,85 79,79 5,00 126,82 1,96 2,17 2, /2012 7,98 73,76 3,24 123,06 1,36-1,45-1, /2013 6,65 74,77 2,40 129,04 1,22 6,02 6, /2014 4,94 68,90 2,35 121,67 1,23-4,83-4, /2015 4,07 64,31 1,51 116,36 0,81-3,38-3,39

5 KOMMENTARE DES FONDSMANAGEMENTS Entwicklung der Kapitalmärkte Die Finanzmärkte befanden sich in den letzten Monaten im Bann von Notenbanken und Konjunkturdaten. Gerüchte um die erste Zinserhöhung in den USA und ein mittlerweile sehr konkret ausgestaltetes und gestartetes Ankaufprogramm der Europäischen Zentralbank sorgten für erhebliche Kursbewegungen an den Anleihemärkten. Die wirtschaftliche Entwicklung in Europa hellte sich zusehends auf. Die Einkaufsmanagerindizes stiegen zu Beginn des Jahres an und lagen weiter im Expansionsbereich. Schwächer zeigte sich dagegen die Konjunktur in Russland. Nach den beiden Zinsanhebungen zur Stabilisierung des Rubels und Bekämpfung der Inflation senkte die russische Zentralbank ihren Leitzins wieder. Gleichzeitig wurde die Bonität russischer Anleihen deutlich herabgestuft. Die vereinbarte Waffenruhe für den Osten der Ukraine ist zwar brüchig, dennoch verlor der Konflikt seit Abschluss des zweiten Minsker Abkommens an Relevanz für die europäischen Rentenmärkte. Stattdessen bestimmten die Ereignisse in Griechenland die Entwicklung. Die neue griechische Regierung sorgte mit vielfältigen Vorschlägen zur Finanzierung bzw. Umstrukturierung der Staatsverschuldung für zunehmende Verstimmung. Letztlich einigte man sich auf eine viermonatige Verlängerung des Hilfsprogramms, wobei Griechenland sich als Gegenleistung aber zur Einhaltung des bisherigen Programms bekennen musste. Bis Mitte April sollen nun Verhandlungen über die Budgetziele und Strukturreformen geführt werden. Die staatliche Finanzierung bis dorthin ist jedoch unklar. Trotz der schwierigen Lage in Griechenland verbesserte sich die Stimmung der europäischen Unternehmen. Ein niedriger Ölpreis, ein fallender Euro und die extrem expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank unterstützten die Dynamik. Bereits im Schlussquartal des vergangenen Jahres verzeichnete die Eurozone ein robustes Wachstum. Seit Beginn des neuen Jahres überlagerte der nahende Beginn der quantitativen Lockerung durch die EZB alle sonstigen Einflussfaktoren. Die Aufgabe der Anbindung des Schweizer Franken an den Euro löste in vielen osteuropäischen Ländern Probleme bei Immobilienfinanzierungen aus. Da in zahlreichen Ländern Privatpersonen Hypothekenkredite nicht in der Landeswährung, sondern in Schweizer Franken abgeschlossen hatten, führte die deutliche Aufwertung des Franken zu stark gestiegenen Finanzierungskosten. Fondspolitik Die Allokation des Fondsvermögens ist im vergangenen Halbjahr kaum verändert worden. Nach wie vor werden größtenteils Anleihen mit guter Bonität gehalten. Titel mit dem Rating AA- oder besser sind zu ca. 36 % gewichtet, Titel der Kategorie A machen mit ca. 42 % den derzeit größten Anteil aus. BBB oder schlechter geratete Anleihen sind zu ca. 17 % im Fondsvermögen enthalten. Währungsseitig dominieren PLN-Anleihen die Allokation mit ca. 40 % deutlich. RUB-Anleihen folgen mit ca. 20 %, die Tschechische Krone und der Rumänische Leu mit 17 % bzw. 5 %. Ausblick Das laufende Jahr dürfte von einer Entkopplung der Wirtschaftsentwicklung der großen Volkswirtschaften geprägt sein. Während in den USA und Großbritannien die Finanzkrise überwunden wurde und der Konjunkturmotor wieder rund läuft, gerät das Wachstum im Euroraum und Japan immer wieder ins Stocken. Daneben sind nach wie vor zahlreiche strukturelle Aufgaben ungelöst und müssen aufgearbeitet werden. Diese Divergenz wird sich auch in der Geldpolitik widerspiegeln. So werden die amerikanische und die britische Notenbank wohl bereits gegen Mitte des Jahres ihre Leitzinsen anheben. Währenddessen werden die EZB und die japanische Notenbank ihren ultra-expansiven Kurs fortsetzen und eventuell sogar noch ausweiten. Dementsprechend dürften die Renditen in den USA langsam steigen. Der Druck wird jedoch aufgrund des tiefen Ölpreises und der dadurch moderaten Inflationsraten nicht allzu groß sein. Die Zinsen in Europa sollten dem Trend von Übersee folgen, allerdings mit immer größer werdendem Abstand.

6 VERMÖGENSRECHNUNG UND ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS RECHNUNGSJAHR 2014/2015 Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ausschüttungs- Thesaurierungs- Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: anteil anteil AT AT pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 68,90 121,67 Ausschüttung am (entspricht 0,0351 Anteilen) 1) 2,35 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,0102 Anteilen) 1) 1,23 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 64,31 116,36 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 66,57 117,54 Nettoertrag pro Anteil -2,33-4,13 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr -3,38 % -3,39 % Aufgrund der Verwendung gerundeter Werte bei Anteilscheinen, Ausschüttungen und Auszahlungen kann die Wertentwicklung der Anteilscheinklassen trotz Verwendung des gleichen Gebührensatzes voneinander abweichen. Fondsergebnis in EUR a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge , ,51 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) -0,28 Aufwendungen Vergütung an die KAG , ,50 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater ,00 Zulassungskosten Ausland ,27 Publizitätskosten -257,72 Wertpapierdepotgebühren ,91 Depotbankgebühr , , ,22 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,01 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne 3.032,16 Realisierte Verluste ,68 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,52 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,49 2) 3) b) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,03 Ergebnis des Rechnungsjahres ,54 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,93 Ertragsausgleich ,93 Fondsergebnis gesamt 4) ,47 1) 2) 3) 4) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil (AT ) am EUR 66,86; für einen Thesaurierungsanteil (AT ) am EUR 120,98 Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,55. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 825,76.

7 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres 5) ,26 Ausschüttung / Auszahlung Ausschüttung am (für Ausschüttungsanteile AT ) ,65 Auszahlung am (für Thesaurierungsanteile AT ) ,92 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 753,09 Rücknahme von Anteilen ,87 Ertragsausgleich 4.974,93 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt) , , ,47 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 6) ,37 Herkunft des Fondsergebnisses in EUR Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,56 Verteilungsfähiges Ergebnis ,56 Verwendung des Fondsergebnisses in EUR Ausschüttung pro Anteil 1,51 Anzahl der Ausschüttungsanteile ( AT ) per Ausschüttung am ,25 davon Ausschüttung aus der Substanz -310,57 Auszahlung pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug 0,81 Anzahl der Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug ( AT ) per KESt-Auszahlung am ,55 Übertrag auf Substanz für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug ,33 Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug 2, ,56 5) 6) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile ( AT ) und Thesaurierungsanteile ( AT ) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile ( AT ) und Thesaurierungsanteile ( AT )

8 VERMÖGENSAUFSTELLUNG ZUM 28. FEBRUAR 2015, EINSCHLIESSLICH VERÄNDERUNGEN IM WERTPAPIERVERMÖGEN VOM 1. MÄRZ 2014 BIS 28. FEBRUAR 2015 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Amtlicher Handel und organisierte Märkte Obligationen 3,85 Czech Republic CZ CZK % 123, ,25 9,91 4,60 Tschechien CZ CZK % 115, ,54 7, ,79 17,13 4 Slowakei XS EUR % 121, ,00 5,98 4 Slowakei SK EUR % 119, ,00 7, ,00 13,33 11 LB Hessen-Thüringen GZ XS PLN % 110, ,28 5,88 5,25 Polen, Republik PL PLN % 109, ,29 8,40 5,36 GE Capital Corp ) XS PLN % 107, ,01 8,90 5,75 Polen, Republik PL PLN % 126, ,93 14,93 6,25 Polen, Republik PL PLN % 102, ,12 2, ,63 40,55 5,75 Rumänien RO1216DBN030 RON % 103, ,36 5, ,36 5,19 6,75 European Investment Bank XS RUB % 99, ,02 4,24 7,5 Caterpillar Intl. Fin. Ltd XS RUB % 95, ,91 3,73 8 Eurasian Development Bank XS RUB % 85, ,34 3,67 8,446 Federal Grid Finance Ltd XS RUB % 79, ,77 3, ,04 15,04 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,82 91,24 Nicht notierte Wertpapiere Obligationen 7,6 Russische Föderation RU000A0JREQ7 RUB % 76, ,93 3, ,93 3,29 Summe der nicht notierten Wertpapiere Summe Wertpapiervermögen EUR ,93 3,29 EUR ,75 94,53

9 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR , ,38 1,44 Guthaben Kontokorrent in sonstigen EU-Währungen CZK , ,17 0,47 PLN , ,75 0,37 RON , ,10 0,67 Guthaben Kontokorrent in nicht EU-Währungen TRY 4.971, ,24 0,04 Summe der Bankguthaben EUR ,64 2,99 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben Zinsansprüche aus Wertpapieren Summe Sonstige Vermögensgegenstände PLN 273,65 65,88 0,00 TRY 48,55 17,29 0,00 CZK , ,10 0,28 EUR , ,78 0,39 PLN , ,25 1,21 RON 4.395,21 992,64 0,02 RUB , ,76 0, ,70 2,57 Sonstige Verbindlichkeiten Verwaltungsgebühren Depotgebühren Depotbankgebühren Summe Sonstige Verbindlichkeiten EUR , ,98-0,08 EUR -458,68-458,68-0,01 EUR -192,06-192,06 0,00 EUR ,72-0,09

10 Gattungsbezeichnung ISIN Stück Bestand Käufe/ Verkäufe/ WHG Kurs Kurswert %-Anteil bzw. Anteile Zugänge Abgänge in EUR am Fondsbzw. Whg. im Berichtszeitraum vermögen Fondsvermögen EUR ,37 100,00 Hypo-EURO-Konvergenz A Anteilwert 64,31 Ausgabepreis 66,56 Anzahl Anteile Hypo-EURO-Konvergenz T Anteilwert 116,36 Ausgabepreis 120,43 Anzahl Anteile Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Es liegen keine berichtpflichtige Geschäftsfälle gemäß ESMA Leitlinie, bezüglich Derivate, zum Stichtag vor. Wertpapierkurse bzw. Marktsätze Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/Marktsätze bewertet. Devisenkurse (in Mengennotiz) PLN RUB CZK RON TRY per ,1535 = 1 EUR (EUR) 68,8165 = 1 EUR (EUR) 27,515 = 1 EUR (EUR) 4,4278 = 1 EUR (EUR) 2,8085 = 1 EUR (EUR) Die Bewertung von Vermögenswerten in wenig liquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen.

11 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE IN WERTPAPIEREN, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Gattungsbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Volumen bzw. Anteile Zugänge Abgänge in bzw. Whg. Während des Berichtszeitraumes kam es zu keinen getätigten Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, die nicht in der Vermögensaufstellung genannt wurden. Wien, am 19. Juni 2015 MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH Geschäftsführung DI Andreas Müller Dr. Hannes Leitgeb

12 BESTÄTIGUNGSVERMERK Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 28. Februar 2015 der MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien über den von ihr verwalteten, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, über das Rechnungsjahr vom 1. März 2014 bis 28. Februar 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung nach 49 Abs. 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Rechenschaftsbericht zum 28. Februar 2015 über den Hypo-EURO- Konvergenz Fonds, Miteigentumsfonds gemäß InvFG 2011, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.

13 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 19. Juni 2015 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. Peter Pessenlehner Wirtschaftsprüfer

14 BERICHT DES AUFSICHTSRATES Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat während des Rechnungsjahres laufend Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fondsbestimmungen sowie der Qualitätsstandards der österreichischen Investmentfondsbranche überwacht. Die von der Generalversammlung zum Abschlussprüfer bestellte PwC Wirtschaftsprüfung GmbH hat den Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr 2014/2015 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechenschaftsbericht der Geschäftsführung und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind dem Aufsichtsrat vorgelegt worden. Das Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Überprüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Wien, im Juni 2015 Der Aufsichtsrat Dr. Harald Thury Vorsitzender

15 STEUERLICHE BEHANDLUNG DER AUSSCHÜTTUNG UND KEST-AUSZAHLUNG AUF HYPO-EURO-KONVERGENZ FONDS- ANTEILE AUS 2014/2015 Grundlagen der Besteuerung (Steuerlicher Zufluß ab ) Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Aus- Thesau- Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. schüttungs- rierungsanteile anteile AT AT EUR EUR A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 1,7909 3,2406 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 1,7909 3, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,4500 0,8100 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,4500 0,8100 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 0,0000 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 1,7909 3, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,4500 0,8100 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,4500 0,8100 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B.

16 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 1, ordentliches Fondsergebnis - 2, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,2895 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0, steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0, sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne: 0, steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0, b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0,0000 Beteiligungserträge gem. 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0, bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0, ausgeschüttete Substanzgewinne: 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0, Ausschüttung aus der Fondssubstanz 9) 0, Verlustverrechnung 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,4500 0,8100 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0391 0,0709 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,8046 1,4559 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 1,7909 3,2406 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0391 0,0709 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,8046 1,4559 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 9) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.

17 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 1,5100 1,5100 1,5100 1,5100 1,5100 1, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,2895 0,2895 0,2895 0,2895 0,2895 0,2895 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 1,7995 1,7995 1,7995 1,7995 1,7995 1, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,0086 0,0086 0,0086 0,0086 0,0086 0,0086 k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 1,7909 1,7909 1,7909 1,7909 1,7909 1, Hievon endbesteuert 1,7909 1,7909 1,7909 1,7909 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,7909 1,7909 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 1, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 65,35 65,35 65,35 65,35 65,35 65,35 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,8046 0,8046 0,8046 0,8046 0,8046 0,8046 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,8046 0,8046 0,8046 0,8046 0,8046 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10)11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,2504 0,2504 0,2504 0,2504 0,2504 0,2504 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,2504 0,2504 0,2504 0,2504 0,2504 0,2504 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14)15) 1,7909 1,7909 1,7909 1,7909 1,7909 1,7909 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (60%) 14)15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

18 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,4477 0,4477 0,4477 0,4477 0,4477 0,4477 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,4477 0,4477 0,4477 0,4477 0,4477 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,4500 0,4500 0,4500 0,4500 0,4500 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 Summe aus Anleihen 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 0,0391 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,1174 0,1174 0,1174 0,1174 0,1174 0,1174 aus tschechischen Anleihen 0,1330 0,1330 0,1330 0,1330 0,1330 0,1330 Summe aus Anleihen 0,2504 0,2504 0,2504 0,2504 0,2504 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,8900 0,8900 0,8900 0,8900 0,8900 0,8900 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10)einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten 11)Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12)Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13)Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14)Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der. KESt II pflichtigen Erträge Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15)bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16)für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

19 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Auszahlung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 2,7167 2,7167 2,7167 2,7167 2,7167 2, Zuzüglich: a) einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,5239 0,5239 0,5239 0,5239 0,5239 0,5239 b) steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 3,2406 3,2406 3,2406 3,2406 3,2406 3, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 3,2406 3,2406 3,2406 3,2406 3,2406 3, Hievon endbesteuert 3,2406 3,2406 3,2406 3,2406 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3,2406 3,2406 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 3, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 118,24 118,24 118,24 118,24 118,24 118,24 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 1,4559 1,4559 1,4559 1,4559 1,4559 1,4559 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,4559 1,4559 1,4559 1,4559 1,4559 1, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,4530 0,4530 0,4530 0,4530 0,4530 0,4530 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,4530 0,4530 0,4530 0,4530 0,4530 0,4530 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG / 10 Abs 1 KStG / 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 3,2406 3,2406 3,2406 3,2406 3,2406 3,2406 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) steuerpflichtige Substanzgewinne (60%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

20 14. Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,8102 0,8102 0,8102 0,8102 0,8102 0,8102 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,8102 0,8102 0,8102 0,8102 0,8102 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,8100 0,8100 0,8100 0,8100 0,8100 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 Summe aus Anleihen 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 0,0709 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,2125 0,2125 0,2125 0,2125 0,2125 0,2125 aus tschechischen Anleihen 0,2405 0,2405 0,2405 0,2405 0,2405 0,2405 Summe aus Anleihen 0,4530 0,4530 0,4530 0,4530 0,4530 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 1,6100 1,6100 1,6100 1,6100 1,6100 1,6100 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag abzüglich der unter Punkt 10. a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I und KESt II Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der. KESt II pflichtigen Erträge Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten

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