Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen) Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung...

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1 VB GoEast-Bond RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2013/2014

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 3 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 3 Fondscharakteristik... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 3 Umlaufende Anteile... 4 Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre... 4 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung... 4 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode... 5 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 5 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 5 Ertragsrechnung... 6 Vermögensaufstellung... 7 Bestätigungsvermerk... 9 Steuerliche Behandlungen Fondsbestimmungen VB GoEast-Bond 1

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Kolingasse Wien Tel (0) Fax + 43 (0) office@volksbankinvestments.com Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: ,00 (zur Gänze einbezahlt) Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Manfred STAGL Günter TOIFL Aufsichtsrat: Friedrich STROBL, MBA, Vorsitzender Mag. Hubert BEREUTER Mag. Markus HÖRMANN (ab ) Thomas SCHANTZ (ab ) Michael SANTER (ab ) Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS Amtsdirektor RR Johann WITTMANN (ab ) VB GoEast-Bond 2

4 Daten zum Investmentfonds Der VB GoEast-Bond veranlagt in Anleihen in Zentral- oder Osteuropa. Das Fondsvermögen wird in regionalen Währungen investiert. Der Schwerpunkt liegt auf Investment-Grade gerateten Anleihen. Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Ausschütter (A) AT0000A00LF1 Thesaurierer (T) AT0000A07RW8 Vollthesaurierer (VT) AT0000A04A72 Fondscharakteristik: Fondswährung: Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: EU- Richtlinien-Konformität: EU-Richtlinien-konform Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: 0,90 % p.a. Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: % p.a. Fondstyp: Zielfonds (bis max. 10 % Subfonds) Zielgruppe: Publikumsfonds Depotbank (Verwahrstelle): Garantiegeber: Anlageberater: Fondsmanager: Abschlussprüfer: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft 1090 Wien, Kolingasse Tel Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1090 Wien, Porzellangasse 51 Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres: Änderungsstichtag des Fondsnamens: Änderung Fondsbestimmungen: ; vormals Volksbank-GoEast-Bond ; Anpassung an das InvFG 2011 und Erhöhung der Verwaltungsgebühr von 0,75 % auf 0,90 % des Fondsvermögens Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisiko wird gemäß Fondsbestimmungen der Commitment Ansatz herangezogen. In der Berichtsperiode hat der Fonds keine Geschäfte in OTC-Derivaten mit erweiterten Berichtspflichten gemäß "Leitlinien zu börsegehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen" i.d.g.f. getätigt. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbank Gruppe in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in englischer Sprache erhältlich. Hinweis bezüglich verwendeter Daten: Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Die verwendeten Quellen stufen wir als zuverlässig ein. Die verwendete Software rechnet mit mehr als den angezeigten zwei Kommastellen. Durch weitere Berechnungen mit ausgewiesenen Ergebnissen können geringfügige Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. 1) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt. VB GoEast-Bond 3

5 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. legt hiermit den Bericht des VB GoEast-Bond, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), für das Rechnungsjahr vom 1. Februar 2013 bis 31. Jänner 2014 vor. Umlaufende Anteile: ISIN Anteile Rechnungsjahresbeginn Absätze im Rechnungsjahr Rücknahmen im Rechnungsjahr Anteile Rechnungsjahresende AT0000A00LF1 (A) AT0000A07RW8 (T) AT0000A04A72 (VT) Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre in : Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in Vollthesaurierungsanteil AT0000A04A72 Ausschüttungsanteil AT0000A00LF1 Thesaurierungsanteil AT0000A07RW8 Wertentwicklung in % lt. OeKB- Methode 1) Errechneter Wert je Anteil in Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in Errechneter Wert je Anteil in Ausschüttung je Anteil in Errechneter Wert je Anteil in Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in KESt-Auszahlungen gemäß 13 3.Satz InvFG in 2009/ ,36 110,89 3,72 98,65 5,25 107,75 2,18 1, , / ,62 118,15 5,67 99,74 5,69 113,33 3,81 1,63 + 6, / ,58 118,13 2,60 94,11 5,50 111,71 0,82 1,64 0, / ,67 128,47 11,14 96,48 4,44 119,74 8,96 1,42 + 8, / ,53 116,22 2,42 83,32 4,00 107,05 1,59 0,64 9,53 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt: + 2,86 % p.a. Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Am 31. März 2014 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung von 4,00 je Ausschüttungsanteil gegen Aufruf des Kupon Nr. 8 für das Rechnungsjahr 2013/2014 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer von 0,49 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung bzw. KESt-Auszahlung wird bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische Volksbanken- Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. Für die Thesaurierungsanteile werden die Erträge des Fonds thesauriert. Für das Rechnungsjahr wird ein Betrag in Höhe der Kapitalertragsteuer von 0,64 je Thesaurierungsanteil gegen Aufruf des Kupon Nr. 7 ausgezahlt. Der Vertrieb der Vollthesaurierungsanteile ist nur für die Slowakei (AT0000A04A72) zugelassen. Für das Rechnungsjahr 2013/2014 wird eine Wiederveranlagung von 2,42 je Vollthesaurierungsanteile im Fonds verbucht. 1) Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Berechnung der Wertentwicklung der unterschiedlichen Anteilsgattungen systembedingt durch Rundungen zu Abweichungen kommen kann. VB GoEast-Bond 4

6 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode Die expansive Geldpolitik der bedeutendsten Notenbanken bestimmte im abgelaufenen Rechnungsjahr die Geschehnisse an den internationalen Rentenmärkten. Sowohl in den USA als auch in Europa kündigten die Notenbanker an, die Leitzinsen für einen längeren Zeitraum auf extrem tiefem Niveau zu belassen. Die Kapitalmarktzinsen in europäischen Core-Ländern und den USA stiegen im Jahresverlauf mehr oder weniger deutlich, die Outperformer waren "riskantere" Anleihen wie jene der Peripheriestaaten Südeuropas und Unternehmensanleihen. Auch Aktien konnten im aktuellen Niedrigzinsumfeld hervorragende Wertsteigerungen erzielen. Als Underperformer des Jahres sind Anleihen aus Emerging Markets zu nennen, die in den Frühsommermonaten im Zuge einer aufkeimenden Diskussion bezüglich eines Endes der Anleihekäufe der US-Notenbank deutlich verloren. An der Währungsfront konnte sich der Euro als stärkste der G3-Währungen etablieren, insbesondere der japanische Yen verlor im Jahresverlauf deutlich an Wert. Die Rentenmärkte Zentral- und Osteuropas kamen beginnend mit dem 2. Quartal 2013 im Zuge einer globalen Krise der Emerging-Markets-Assets unter Druck. Sowohl die Währungen als auch die Anleihen der meisten Staaten mussten deutliche Kursverluste hinnehmen. Aktivitäten in der Berichtsperiode Der Fokus der Veranlagung lag im Berichtszeitraum auf lokalen Anleihen der Länder Polen, Tschechien, Russland, Türkei und Ungarn. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf Staatsanleihen, das Laufzeitspektrum war breit gestreut. Zusammensetzung des Fondsvermögens zum Rechnungsjahrende Kurswert Kurswert per 31. Jänner 2013 per 31. Jänner 2014 Mio. % Mio. % 1. Renten HUF 1,259 7,83 1,484 11,79 CZK 2,126 13,21 2,309 18,34 PLN 4,835 30,02 3,525 27,99 TRY 3,146 19,53 1,842 14,65 RUB 2,994 18,60 2,195 17,44 Summe Renten 14,360 89,19 11,355 90,21 2. Investmentzertifikate in HRK VB Cash 0,637 3,95 0,648 5,15 Summe Investmentzertifikate 0,637 3,95 0,648 5,15 Summe Wertpapiervermögen 14,997 93,14 12,003 95,36 Bankguthaben 0,814 5,06 0,340 2,70 Sonstige Vermögenswerte 0,291 1,80 0,244 1,94 Fondsvermögen 16, ,00 12, ,00 VB GoEast-Bond 5

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung () ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Vollthesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres... 96,48 119,74 128,47 Ausschüttung am von 4,44 entspricht 0,0476 Anteilen 1) KESt-Auszahlung am von 1,42 entspricht 0,0119 Anteilen 2) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres... 83,32 107,05 116,22 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile (1,0476 x 83,32) 87,29 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile (1,0119 x 107,05) 108,32 Nettoertrag pro Anteil... 9,19 11,42 12,25 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr... 9,53 % 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge ,71 Zinsaufwendungen (Sollzinsen)... 45,94 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,82 Depotbankgebühren ,84 Wertpapier-Depotgebühren ,15 Publizitätskosten ,50 Sonstige Kosten ,65 Prüfungskosten ,00 Bestandsprovisionen , ,23 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,54 Realisiertes Kursergebnis 3) Realisierte Gewinne ,55 Ausschüttungsgleiche außerordentliche Erträge aus ausländischen Subfonds ,59 Realisierte Verluste ,92 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,78 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,76 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,37 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) ,61 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,12 Fondsergebnis gesamt ,73 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ( Anteile) ,67 Ausschüttung am für Anteile zu je 4, ,28 KESt-Auszahlung am für Anteile zu je 1, ,96 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,12 Ausgabe von Anteilen ,47 Rücknahme von Anteilen , ,17 Fondsergebnis gesamt ,73 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ( Anteile) ,53 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung am für Ausschüttungsanteile zu je 4, ,00 KESt-Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je 0, ,72 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je 1, ,67 Wiederveranlagung für Vollthesaurierungsanteile zu je 2, , ,05 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,64 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,41 Veränderung des Gewinnvortrags 5) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,00 Gewinnübertrag in die Folgeperiode... 0, , ,05 1) 2) 3) 4) 5) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am (Ex-Tag) 93,21. Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am (Ex-Tag) 119,76. Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von 1.013,70. Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. VB GoEast-Bond 6

8 Vermögensaufstellung zum Rechnungsjahrende Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 1. Februar 2013 bis 31. Jänner ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in am Fondsim Berichtszeitraum vermögen AKTUELLER BESTAND RENTEN BÖRSENOTIERT CZ ,6000% TSCHECHIEN CZK % 116, ,82 3,80% CZ ,7500% TSCHECHIEN CZK % 113, ,89 2,50% CZ ,7000% TSCHECHIEN CZK % 120, ,87 10,43% CZ ,0000% TSCHECHIEN CZK % 119, ,91 0,69% CZ ,8500% TSCHECHIEN CZK % 113, ,55 0,92% HU ,5000% UNGARN HUF % 100, ,62 7,10% HU ,7500% UNGARN HUF % 100, ,46 4,69% PL ,7500% POLEN PLN % 107, ,33 3,80% PL ,2500% POLEN PLN % 104, ,09 7,54% PL ,5000% POLEN PLN % 106, ,65 6,25% PL ,2500% POLEN PLN % 104, ,10 3,76% PL ,7500% POLEN PLN % 107, ,03 3,44% PL ,7500% POLEN PLN % 103, ,16 3,20% RU000A0JQAE3 12,000% RUSSISCHE FÖDERATION RUB % 103, ,17 2,50% RU000A0JQCL4 11,200% RUSSISCHE FÖDERATION RUB % 103, ,24 1,56% RU000A0JQLL5 8,1000% RUSSISCHE FÖDERATION RUB % 101, ,16 1,59% RU000A0JQYN4 6,8800% RUSSISCHE FÖDERATION RUB % 100, ,85 5,91% RU000A0JR779 7,1000% RUSSISCHE FÖDERATION RUB % 100, ,29 3,62% RU000A0JR7G1 7,3500% RUSSISCHE FÖDERATION RUB % 100, ,19 2,26% TRT060814T18 11,000% TÜRKEI TRY % 100, ,45 4,68% TRT080317T18 9,0000% TÜRKEI TRY % 96, ,92 0,65% TRT120122T17 9,5000% TÜRKEI TRY % 96, ,00 1,88% TRT140218T10 6,3000% TÜRKEI TRY % 86, ,95 3,35% TRT270116T18 9,0000% TÜRKEI TRY % 97, ,82 4,09% SUMME DER BÖRSENOTIERTEN WERTPAPIERE ,52 90,21% INVESTMENTZERTIFIKATE HRVBINUVBCA6 VB CASH STK HRK 126, ,17 5,15% SUMME DER INVESTMENTZERTIFIKATE ,17 5,15% SUMME DER WERTPAPIERE ,69 95,36% BANKGUTHABEN -GUTHABEN ,27 2,20% HUF-GUTHABEN ,02 HUF 3.231,75 0,03% CZK-GUTHABEN ,30 CZK ,05 0,14% PLN-GUTHABEN ,26 PLN ,28 0,09% RON-GUTHABEN 35,56 RON 7,91 0,00% RUB-GUTHABEN ,83 RUB ,24 0,20% TRY-GUTHABEN ,15 TRY 5.149,36 0,04% USD-GUTHABEN 206,03 USD 152,56 0,00% SUMME BANKGUTHABEN ,42 2,70% SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ZINSANSPRÜCHE ,08 1,94% SOLLZINSEN 7,66 0,00% SUMME SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ,42 1,94% FONDSVERMÖGEN ,53 100,00% UMLAUFENDE AUSSCHÜTTENDE ANTEILE STK UMLAUFENDE THESAURIERENDE ANTEILE STK UMLAUFENDE VOLLTHESAURIERENDE ANTEILE STK ANTEILSWERT AUSSCHÜTTENDE ANTEILE 83,32 ANTEILSWERT THESAURIERENDE ANTEILE 107,05 ANTEILSWERT VOLLTHESAURIERENDE ANTEILE 116,22 VB GoEast-Bond 7

9 DEVISENKURSE Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den folgenden Kursen per 31. Jänner 2014 in umgerechnet. Kroatische Kuna 1 = HRK 7,6515 Polnische Zloty 1 = PLN 4,2488 Türkische Lira 1 = TRY 3,0742 Tschechische Kronen 1 = CZK 27,5000 Ungarische Forint 1 = HUF 313,2600 US-Dollar 1 = USD 1,3505 Rumänische Lei 1 = RON 4,4943 Russische Rubel 1 = RUB 47,7482 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapier- Währung Käufe/ Verkäufe/ bezeichnung Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum RENTEN BÖRSENOTIERT FIXE VERZINSUNG PL ,7500% POLEN PLN RU000A0JRHZ1 7,0000% RUSSISCHE FÖDERATION RUB HU ,5000% HUNGARY 09-13/13/E HUF TRT091013T12 8,0000% TURKEY TRY TRT290114T18 8,0000% TURKEY TRY Wien, am 16. Mai 2014 VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGE- GESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl VB GoEast-Bond 8

10 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Jänner 2014 der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien, über den von ihr verwalteten VB GoEast-Bond, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), über das Rechnungsjahr vom 1. Februar 2013 bis 31. Jänner 2014 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Jänner 2014 über den VB GoEast-Bond, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 66ff InvFG), nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 16. Mai 2014 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DDr. Martin Wagner Wirtschaftsprüfer ppa Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer VB GoEast-Bond 9

11 Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Ausschüttungsanteile AT0000A00LF1 Thesaurierungsanteile AT0000A07RW8 Vollthesaurierungsanteile AT0000A04A72 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. b) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine serklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit serklärung: 1,9771 2,5404 Anzusetzende Werte bei Depots ohne serklärung: 2) 1,9771 2,5404 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,0000 0,0000 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit serklärung: 0,4943 0,6351 Anzusetzende Werte bei Depots ohne serklärung: 0,4943 0,6351 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 0,0000 Die Punkte 2. c) bis 2. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine serklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a) angeführten Betrages ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) Anstatt der im Punkt a) (mit serklärung) bzw. b) (ohne serklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 1,9771 2,5404 Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,0000 0,0000 Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit serklärung: 5) 0,4943 0,6351 Für Depots ohne serklärung: 5) 0,4943 0,6351 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. VB GoEast-Bond 10

12 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Ausschüttungsanteile AT0000A00LF1 Thesaurierungsanteile AT0000A07RW8 Vollthesaurierungsanteile AT0000A04A72 a) Zurechnungen: Ausschüttung: 4,0000 ordentliches Fondsergebnis: 5,2214 5,6688 ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,2414 0,3102 0,3368 inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 0,0000 ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 0,0000 ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %): 0,0000 0,0000 0,0000 sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne: 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge: 0,0637 b) Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,0000 0,0000 0,0000 Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0,0000 0,0000 Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 0,0000 bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 0,0000 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 0,0000 ausgeschüttete Substanzgewinne: 0,0000 0,0000 0,0000 Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,0000 0,0000 0,0000 Verlustverrechnung (nach Saldierung a.o. Ergebnis): 2,3280 2,9912 3,2475 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,4943 0,6351 0,0000 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer: 7) 0,1810 0,2326 0,2526 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 1,2070 1,5509 1,6837 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 1,9771 2,5404 2,7581 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 0,0000 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftssteuer: 7) 0,1810 0,2326 0,2526 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 1,2070 1,5509 1,6837 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinnes/Verlustes berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. VB GoEast-Bond 11

13 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB GoEast-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Februar Jänner 2014 AUSSCHÜTTUNG: 31. März 2014 ISIN: AT0000A00LF1 Natürliche Personen (auch OG, KG,...) Juristische Personen VB GoEast-Bond 12 mit ohne mit ohne Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 4,0000 4,0000 4,0000 4,0000 4,0000 4, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,2414 0,2414 0,2414 0,2414 0,2414 0,2414 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfond 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV (50 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0637 0,0637 0,0637 0,0637 0,0637 0, Ertrag 4,3051 4,3051 4,3051 4,3051 4,3051 4, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 k) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 2,3280 2,3280 2,3280 2,3280 2,3280 2, Verbleibender Ertrag 1,9771 1,9771 1,9771 1,9771 1,9771 1, Hievon endbesteuert 1,9771 1,9771 1,9771 1,9771 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 17) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,9771 1,9771 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 1, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 83,32 83,32 83,32 83,32 83,32 83,32 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 1,2070 1,2070 1,2070 1,2070 1,2070 1,2070 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 1,2070 1,2070 1,2070 1,2070 1,2070 1,2070 aus Aktien (Dividenden) 4) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604

14 VB GoEast-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Februar Jänner 2014 AUSSCHÜTTUNG: 31. März 2014 ISIN: AT0000A00LF1 mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 1,9771 1,9771 1,9771 1,9771 1,9771 1,9771 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (30 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,4943 0,4943 0,4943 0,4943 0,4943 0,4943 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,4943 0,4943 0,4943 0,4943 0,4943 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,4943 0,4943 0,4943 0,4943 0,4943 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 Summe aus Anleihen 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 0,1810 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 Summe aus Anleihen 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 0,0604 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern VB GoEast-Bond 13

15 VB GoEast-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Februar Jänner 2014 AUSSCHÜTTUNG: 31. März 2014 ISIN: AT0000A00LF1 mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 1,4700 1,4700 1,4700 1,4700 1,4700 1,4700 1) 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang (bzw. Verlustverrechnung) neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw. rückerstattbar. 5) Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 6) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 7) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 8) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 17) Für betriebliche Anleger bestehen zusätzlich nicht verbrauchte Altverluste in Höhe von 0,00. Diese können im Rahmen der Veranlagung geltend gemacht werden bzw. sind vortragsfähig ( 198 Abs 2 Z 1 InvFG). VB GoEast-Bond 14

16 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB GoEast-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Februar Jänner 2014 KEST-AUSZAHLUNG: 31. März 2014 ISIN: AT0000A07RW8 mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen 1. Ordentliches Fondsergebnis 5,2214 5,2214 5,2214 5,2214 5,2214 5, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,3102 0,3102 0,3102 0,3102 0,3102 0,3102 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV (50 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 5,5316 5,5316 5,5316 5,5316 5,5316 5, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 2,9912 2,9912 2,9912 2,9912 2,9912 2, Verbleibender Ertrag 2,5404 2,5404 2,5404 2,5404 2,5404 2, Hievon endbesteuert 2,5404 2,5404 2,5404 2,5404 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,5404 2,5404 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 2, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 107,05 107,05 107,05 107,05 107,05 107,05 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 1,5509 1,5509 1,5509 1,5509 1,5509 1,5509 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 1,5509 1,5509 1,5509 1,5509 1,5509 1,5509 aus Aktien (Dividenden) 4) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 VB GoEast-Bond 15

17 VB GoEast-Bond Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 1. Februar Jänner 2014 KEST-AUSZAHLUNG: 31. März 2014 ISIN: AT0000A07RW8 12. Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 2,5404 2,5404 2,5404 2,5404 2,5404 2,5404 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (30 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,6351 0,6351 0,6351 0,6351 0,6351 0,6351 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,6351 0,6351 0,6351 0,6351 0,6351 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,6351 0,6351 0,6351 0,6351 0,6351 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 Summe aus Anleihen 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 0,2326 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus polnischen Anleihen 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 Summe aus Anleihen 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 0,0776 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern VB GoEast-Bond 16

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