Daten zur Verwaltungsgesellschaft Daten zum Investmentfonds Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen) Fondscharakteristik...

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1 VB Österreich-Index-Fonds RECHENSCHAFTSBERICHT RECHNUNGSJAHR 2012/2013

2 Inhaltsverzeichnis Daten zur Verwaltungsgesellschaft... 2 Daten zum Investmentfonds... 3 Allgemeine Fondsdaten (Anteilsgattungen)... 3 Fondscharakteristik... 3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos... 3 Umlaufende Anteile... 4 Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre... 4 Ausschüttung / Auszahlung / Wiederveranlagung... 4 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode... 5 Aktivitäten in der Berichtsperiode... 5 Zusammensetzung des Fondsvermögens... 5 Ertragsrechnung... 6 Vermögensaufstellung... 7 Bestätigungsvermerk... 8 Steuerliche Behandlungen... 9 Fondsbestimmungen VB Österreich-Index-Fonds 1

3 Daten zur Verwaltungsgesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Kolingasse Wien Tel (0) Fax + 43 (0) office@volksbankinvestments.com Stammkapital: Gesellschafter: Geschäftsführer: EUR ,00 (zur Gänze einbezahlt) Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Manfred STAGL Günter TOIFL Aufsichtsrat: Friedrich STROBL, MBA, Vorsitzender Mag. Thomas BIEDERMANN Dr. Friedhelm BOSCHERT Heimo ROTTENSTEINER Franz SCHLEIFER, MBA Mag. Hubert BEREUTER (ab ) Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS Amtsdirektor RR Johann WITTMANN (ab ) VB Österreich-Index-Fonds 2

4 Daten zum Investmentfonds Der VB Österreich-Index-Fonds veranlagt in Aktien österreichischer Unternehmen. Das Management des Fonds orientiert sich an der Gewichtung der Aktien im ATX. 1) Allgemeine Fondsdaten: Anteilsgattungen Auflagedatum ISIN Thesaurierer (Retail-Tranche) AT0000A0GWN4 Thesaurierer (Institutionelle-Tranche) AT0000A0GWM6 Vollthesaurierer (Institutionelle-Tranche) AT0000A0GWL8 Fondscharakteristik: Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: ) Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: EU-Richtlinien-Konformität: Max. Verwaltungsgebühr des Investmentfonds: Max. Verwaltungsgebühr der enthaltenen Subfonds: Fondstyp: Zielgruppe: Depotbank (Verwahrstelle): Garantiegeber: Anlageberater: Fondsmanager: Abschlussprüfer: Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres: EU-Richtlinien-konform 1,20 % p.a. % p.a. Zielfonds (bis max. 0% Subfonds) Publikumsfonds Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft 1090 Wien, Kolingasse Tel Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51 Änderung Fondsbestimmungen: Anpassung an das InvFG 2011 Änderungsstichtag des Fondsnamens: vormals Österreich-Index-Fonds Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Als Methodik zur Messung des Gesamtrisiko wird gemäß Fondsbestimmungen der Commitment Ansatz herangezogen. Tracking Error (täglich): 0,80 % In der Berichtsperiode hat der Fonds keine Geschäfte in OTC-Derivaten mit erweiterten Berichtspflichten gemäß "Leitlinien zu börsegehandelten Indexfonds (Exchange-Traded Funds, ETF) und anderen OGAW-Themen" i.d.g.f. getätigt. Prospekthinweis: Der veröffentlichte Prospekt sowie das Kundeninformationsdokument (KID, Wesentliche Anlegerinformation) dieses Investmentfonds stehen unter und in den Hauptanstalten und Geschäftsstellen der Volksbank Gruppe in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Wesentlichen Anlegerinformationen sind auch in englischer Sprache erhältlich. 1) Der ATX (Austrian Traded Index ) ist eine eingetragene Marke der Wiener Börse AG und wird von der Wiener Börse AG real-time berechnet und veröffentlicht. Die Indexbeschreibung sowie die tagesaktuelle ATX Zusammensetzung sind auf - dem Indexportal der Wiener Börse AG verfügbar. Dem Emittenten wurde bezüglich dieser Emission eine Lizenz zur Verwendung des ATX erteilt. 2) Dem Rechnungsabschluss wurde die Preisberechnung vom zu Grunde gelegt. VB Österreich-Index-Fonds 3

5 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. legt hiermit den Bericht des VB Österreich-Index-Fonds, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 75 InvFG), für das Rechnungsjahr vom 16. April 2012 bis 15. April 2013 vor. Umlaufende Anteile: AT0000A0GWN4 (Retail-Tranche) AT0000A0GWM6 (Institutionelle-Tranche) AT0000A0GWL8 (Institutionelle-Tranche) Anteile Rechnungsjahresbeginn Absätze im Rechnungsjahr Rücknahmen im Rechnungsjahr Anteile Rechnungsjahresende Fondsdetails der letzten 5 Rechnungsjahre in EUR: Rechnungsjahr Fondsvermögen Gesamt in EUR Vollthesaurierungsanteil AT0000A0GWL8 Errechneter Wert je Anteil in EUR AT0000A0GWN4 Errechneter Wert je Anteil in EUR Thesaurierungsanteil AT0000A0GWN4 / AT0000A0GWM6 AT0000A0GWM6 Errechneter Wert je Anteil in EUR Zur Thesaurierung verwendeter Betrag in EUR KESt- Auszahlungen gemäß 13 3.Satz InvFG in EUR Wertentwicklung in % lt. OeKB- Methode 1) ) ,01 112,69 112,69 112,69 0,47 0, / ,22 116,17 116,15 116,15 1,89 0,06 + 3, / ,05 83,87 83,81 83,81 27, / ,05 98,42 98,35 98, ,35 Die Wertentwicklung seit Fondsauflage beträgt: 0,50 % p.a. Die Wert- und Ertragsentwicklungen von Investmentfonds können nicht mit Bestimmtheit vorausgesagt werden. Performanceergebnisse der Vergangenheit (Quelle: OeKB) lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Investmentfonds zu. Ausgabe- und Rücknahmespesen, sowie Provisionen, Gebühren und andere Entgelte sind in der Performanceberechnung nicht berücksichtigt und können sich mindernd auf die angeführte Bruttowertentwicklung auswirken. Für die Thesaurierungsanteile werden die Erträge des Fonds thesauriert. Die Ausschüttung bzw. KESt-Auszahlung wird bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefassten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. 1) Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Berechnung der Wertentwicklung der unterschiedlichen Anteilsgattungen durch systembedingte Rundungen zu Abweichungen kommen kann. 2) Rumpfrechnungsjahr vom bis VB Österreich-Index-Fonds 4

6 Entwicklung der Märkte in der Berichtsperiode Innerhalb der Berichtsperiode gab es an den globalen Aktienmärkten überwiegend deutliche Kursanstiege. Das Szenario des zukünftigen globalen Wirtschaftsaufschwungs gewann etwas an Glaubwürdigkeit. Dazu hat beispielsweise die teilweise Stabilisierung an den Anleihenmärkten der Eurozone deutlich beigetragen. Die vermutete Wahrscheinlichkeit eines Zerfalls der Währungsunion hat sich verringert. In den USA wurde das Risiko massiver Steuererhöhungen ("Fiscal Cliff") und der dadurch auslösbaren Rezession zunächst erfolgreich behoben. Die Staatsverschuldungssituation blieb allerdings weiterhin ungelöst. Auch andere Risiken, wie beispielsweise der Rückgang des Wirtschaftswachstums in Entwicklungsmärkten oder die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit in entwickelten Märkten, blieben bestehen. Der Zinssatz der US-Notenbank blieb weiterhin bei 0,25 %, während der Zinssatz der EZB auf 0,75 % gesenkt wurde. Die Hauptindizes haben in der Berichtsperiode wie folgt performt (Daten auf Euro-Basis per ): der Dow Jones Industrial Average konnte 13,7 % zulegen, der S&P 500 Index 13,4 % und der NASDAQ Composite Index 6,9 %. Der Euro Stoxx 50 konnte 14,5 % zulegen, der DAX 17,1 % und der AEX Index 13,1 %. Der CAC 40 schloss 16,3 % höher, der OMX Stockholm Index 21,9 % höher und der FTSE 100 Index 8,4 % höher. Die Schweiz performte im SMI mit 26,2 %. In Asien performte der Nikkei 225 Index mit 13,8 %, der Hang Seng Index mit 5,2 % und der australische S&P/ASX Index mit 15,1 %. Der ATX Index legte um 16,5 % zu. Aktivitäten in der Berichtsperiode Der VB Österreich-Index-Fonds ist ein Investmentfonds nach österreichischem Investmentfondsgesetz, dessen Ziel es ist, die Wertentwicklung des ATX Index nachzubilden. Zufließende bzw. abfließende Mittel wurden gemäß der jeweiligen Gewichtung des ATX Index investiert. Im Interesse der Anteilseigner wurden geringfügige Cashbestände und -Überziehungen akzeptiert. Dadurch betrug der Tracking Error in Verbindung mit Transaktionskosten und sonstigen Kosten, Gebühren oder Steuern und Abgaben zum Abschlussstichtag 0,80 %. Diese sind abhängig von der Ordergröße und des Preises, die bei Berechnung des Index keine Berücksichtigung finden. Zu- und Abflüsse aufgrund von Anteilscheinumsätzen trugen unter anderem ebenfalls zur Erhöhung des Tracking Error bei. Berechnung Tracking Error: Bei der Berechnung des Tracking Error wurde der ATX Total Return Index verwendet. Der Tracking Error wird als annualisierte Standardabweichung der täglichen Total-Return-Differenz zwischen dem Fonds und dem Benchmark-Index berechnet. Unter normalen Marktbedingungen ist die Brandbreite für die erwartete Abweichung (=Tracking Error) des Fonds im Verhältnis zum Index zwischen 0,50 % und 4 %. Ein niedriger Tracking Error steht für eine sehr ähnliche Wertentwicklung. Der Tracking Error ist höher, je größer die durchschnittliche Abweichung der Fondsentwicklung von der Wertentwicklung des ATX Total Return Index ist. Die Wertentwicklung des Fonds betrug im Berichtszeitraum 2012/ ,35 %. Im Vergleich dazu betrug die Wertentwicklung des ATX Total Return Index 19,78 % (Datenquelle: Bloomberg). Die Abweichung kann hauptsächlich durch die monatlich verrechnete Verwaltungsgebühr, Transaktionskosten, sonstige Kosten, Abgaben sowie geringfügige Cashbestände begründet werden. Zusammensetzung des Fondsvermögens zum Rechnungsjahrende Aktien ATX Aufteilung nach Branchen Kurswert Kurswert per 15. April 2012 per 15. April 2013 Mio. EUR % Mio. EUR % Finanzwesen 2,138 36,96 2,935 41,24 Grundstoffe 1,863 32,21 2,160 30,36 Industriegüter und Dienstleistungen 1,010 17,45 1,380 19,41 Technologie und Telekom 0,417 7,21 0,249 3,50 Versorger 0,340 5,88 0,295 4,14 Summe Aktien ATX 5,768 99,71 7,019 98,65 Summe Wertpapiervermögen 5,768 99,71 7,019 98,65 Bankguthaben 0,017 0,29 0,096 1,35 Fondsvermögen 5, ,00 7, ,00 VB Österreich-Index-Fonds 5

7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens in der Berichtsperiode 1. Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Thesaurierungsanteile Vollthesaurierungsanteile AT0000A0GWN4 AT0000A0GWM6 AT0000A0GWL8 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres... EUR 83,81 83,81 83,87 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres... EUR 98,35 98,35 98,42 Nettoertrag pro Anteil... EUR + 14,55 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr ,35% 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge ,52 Dividendenerträge , ,03 Zinsaufwendungen (Sollzinsen)... 3,26 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,67 Depotbankgebühren ,80 Publizitätskosten ,30 Prüfungskosten ,00 Sonstige Kosten ,00 Wertpapier-Depotgebühren , ,97 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,80 Realisiertes Kursergebnis 1) Realisierte Gewinne ,19 Realisierte Verluste ,54 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,35 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,55 b) Nicht realisiertes Kursergebnis 1) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,03 Ergebnis des Rechnungsjahres 2) ,48 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich ,38 Fondsergebnis gesamt ,86 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres ( Anteile) ,05 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich ,38 Ausgabe von Anteilen ,78 Rücknahme von Anteilen , ,14 Fondsergebnis gesamt ,86 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres ( Anteile) ,05 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung KESt-Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,00 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je EUR 0, ,00 Wiederveranlagung für Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 0, , ,00 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,17 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,17 Gewinnübertrag auf die Substanz... 0, ,17 Veränderung des Gewinnvortrags 3) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr ,00 Gewinnübertrag in die Folgeperiode... 0, , ,00 1) 2) 3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 1.525,50. Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. VB Österreich-Index-Fonds 6

8 Vermögensaufstellung zum Rechnungsjahrende Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 16. April 2012 bis 15. April ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert %-Anteil bezeichnung bzw. Whg. Zugänge Abgänge in EUR am Fondsim Berichtszeitraum vermögen AKTUELLER BESTAND AKTIEN AT00000AMAG3 AMAG AUSTRIA METALL AG STK EUR 23, ,99 0,87% AT RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG STK EUR 25, ,33 3,94% AT CA IMMOBILIEN ANLAGEN AG STK EUR 9, ,01 2,04% AT LENZING AG STK EUR 62, ,80 2,17% AT ERSTE GROUP BANK AG STK EUR 23, ,02 19,15% AT RHI AG STK EUR 25, ,84 1,87% AT CONWERT IMMOBILIEN INVEST SE STK EUR 8, ,76 1,48% AT TELEKOM AUSTRIA AG STK EUR 5, ,30 3,50% AT ANDRITZ AG STK EUR 50, ,20 11,00% AT EVN AG STK EUR 11, ,48 1,05% AT OMV AG STK EUR 34, ,76 14,84% AT VERBUND AG STK EUR 17, ,43 3,09% AT IMMOFINANZ AG STK EUR 3, ,72 8,25% AT WIENERBERGER AG STK EUR 9, ,76 2,88% AT ZUMTOBEL AG STK EUR 8, ,35 0,65% AT VIENNA INSURANCE GROUP STK EUR 38, ,10 6,38% AT VOESTALPINE AG STK EUR 22, ,69 8,22% AT MAYR-MELNHOF KARTON AG STK EUR 81, ,20 2,13% AT SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQU. AG STK EUR 77, ,50 2,25% AT0000APOST4 ÖSTERREICHISCHE POST AG STK EUR 32, ,02 2,89% SUMME DER AKTIEN EUR ,26 98,65% SUMME DER WERTPAPIERE EUR ,26 98,65% BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN EUR ,79 1,35% FONDSVERMÖGEN EUR ,05 100,00% UMLAUFENDE THESAURIERENDE ANTEILE (RETAIL-TRANCHE) STK UMLAUFENDE THESAURIERENDE ANTEILE (INSTITUTIONELLE-TRANCHE) STK UMLAUFENDE VOLLTHESAURIERENDE ANTEILE (INSTITUTIONELLE-TRANCHE) STK ANTEILSWERT THESAURIERENDE ANTEILE (RETAIL-TRANCHE) EUR 98,35 ANTEILSWERT THESAURIERENDE ANTEILE (INSTITUTIONELLE-TRANCHE) EUR 98,35 ANTEILSWERT VOLLTHESAURIERENDE ANTEILE (INSTITUTIONELLE-TRANCHE) EUR 98,42 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. ISIN Wertpapier- Stück Käufe/ Verkäufe/ Wähbezeichnung Zugänge Abgänge rung im Berichtszeitraum AKTIEN BÖRSENOTIERT AT000000STR1 STRABAG SE STK EUR Wien, am 16. Juli 2013 VOLKSBANK INVEST KAPITALANLAGE- GESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Manfred Stagl Günter Toifl VB Österreich-Index-Fonds 7

9 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 15. April 2013 der Volksbank Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh, Wien, über den von ihr verwalteten VB Österreich-Index-Fonds, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 75 InvFG), über das Rechnungsjahr vom 16. April 2012 bis 15. April 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichtes. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 15. April 2013 über den VB Österreich-Index-Fonds, Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ( 46 InvFG ivm 75 InvFG), nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 16. Juli 2013 KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DDr. Martin Wagner Wirtschaftsprüfer ppa Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer VB Österreich-Index-Fonds 8

10 Grundlagen der Besteuerung des Investmentfonds A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1. b) bis 1. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine serklärung abgegeben: Thesaurierungsanteile AT0000A0GWN4 AT0000A0GWM6 EUR Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit serklärung: 0,0001 Anzusetzende Werte bei Depots ohne serklärung: 2) 0,0001 Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0,7492 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit serklärung: 0,5448 Anzusetzende Werte bei Depots ohne serklärung: 0,5448 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer serklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 Die Punkte 2. c) bis 2. f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. 9) b) Wenn keine serklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a) angeführten Betrages ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) Anstatt der im Punkt a) (mit serklärung) bzw. b) (ohne serklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 0,7493 Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0,7492 Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit serklärung: 5) 0,5448 Für Depots ohne serklärung: 5) 0,5448 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. Vollthesaurierungsanteile AT0000A0GWL8 EUR VB Österreich-Index-Fonds 9

11 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) Thesaurierungsanteile AT0000A0GWN4 AT0000A0GWM6 EUR Vollthesaurierungsanteile AT0000A0GWL8 EUR a) Zurechnungen: Ausschüttung: ordentliches Fondsergebnis: 0,2045 0,2046 ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0,0000 0,0000 inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,5448 0,5452 ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %): 0,0000 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge: b) Abrechnungen: 7) Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0,7492 0,7498 Beteiligungserträge gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG: 0,0000 0,0000 Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0,0000 0,0000 bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 0,0000 Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds: 0,0000 0,0000 Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,0000 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 0,5448 0,5452 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,5448 0,5452 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (unterliegen der Zwischenbesteuerung): 0,0001 0,0000 Steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,5448 0,5452 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Körperschaftssteuer: 7) 0,0000 0,0000 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. bzw. 18 im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,0000 0,0000 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. bzw. 18. im Abschnitt B. 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinnes/Verlustes berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern), Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. VB Österreich-Index-Fonds 10

12 B. Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB Österreich-Index-Fonds Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 16. April April 2013 KEST-AUSZAHLUNG: 15. Juli 2013 ISIN: AT0000A0GWN4 und AT0000A0GWM6 mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,2045 0,2045 0,2045 0,2045 0,2045 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,5448 0,5448 0,5448 0,5448 0,5448 0,5448 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV (50 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 0,7493 0,7493 0,7493 0,7493 0,7493 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,7492 0,7492 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,7493 0,7493 0,7493 0,7493 0,0001 0, Hiervon endbesteuert 0,7493 0,7493 0,7493 0,7493 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0001 0,0001 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 98,35 98,35 98,35 98,35 98,35 98,35 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Aktien (Dividenden) 4) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 VB Österreich-Index-Fonds 11

13 VB Österreich-Index-Fonds Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 16. April April 2013 KEST-AUSZAHLUNG: 15. Juli 2013 ISIN: AT0000A0GWN4 und AT0000A0GWM6 12. Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG 12) mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR a) inländische Dividenden 0,7492 0,7492 0,7492 0,7492 0,7492 0,7492 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) 0,7492 0,7492 0,7492 0,7492 0,7492 0,7492 a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (30 %) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,5448 0,5448 0,5448 0,5448 0,5448 0, Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern VB Österreich-Index-Fonds 12

14 VB Österreich-Index-Fonds Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 16. April April 2013 KEST-AUSZAHLUNG: 15. Juli 2013 ISIN: AT0000A0GWN4 und AT0000A0GWM6 mit ohne Natürliche Personen (auch OG, KG,...) mit ohne Juristische Personen Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) 12) 13) 14) 15) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs. 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). VB Österreich-Index-Fonds 13

15 B. Steuerliche Behandlung je Vollthesaurierungsanteil des Investmentfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw. im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. VB Österreich-Index-Fonds Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 16. April April 2013 ISIN: AT0000A0GWL8 Juristische Personen EUR Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen 1. Ordentliches Fondsergebnis 0,2046 0, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,5452 0,5452 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds nach VV 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne nach VV (50 %) 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0, Ertrag 0,7498 0, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,7498 0,7498 e) Steuerfrei gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 bzw. 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 2) 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 h) Verlustverrechnung (nach Saldierung ao Ergebnis) 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 0,0000 0, Hievon endbesteuert 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 0,0000 0,0000 davon unterliegen der Zwischenbesteuerung 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 98,42 98,42 9. Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt a) Dividenden 3) 5) 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 6) 7) EUR 0,0000 0,0000 aus Aktien (Dividenden) 3) 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 7) 8) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 aus ausländischen Fonds 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. c)) 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs. 4 EStG/ 10 Abs. 1 KStG/ 13 Abs. 2 KStG a) inländische Dividenden 0,7498 0,7498 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,7498 0,7498 VB Österreich-Index-Fonds 14

16 VB Österreich-Index-Fonds Betriebliche Anleger Privatstiftungen RECHNUNGSJAHR: 16. April April 2013 ISIN: AT0000A0GWL8 13. Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: Juristische Personen EUR Im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 9) 0,0000 0,0000 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 9) 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 9) 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 9) 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 9) 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 9) 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (30 %) 9) 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,5452 0, Österreichische KEST II auf: a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen c) ausländische Dividenden d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds f) Erträge aus Immobilienfonds g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) Österreichische KESt II (gesamt) 16. Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds b) Substanzgewinne Österreichische KESt III (gesamt) 17. Österreichische KESt II und III (gesamt) EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern b) Zu Punkt 11. a) rückerstattbare ausländische Steuern c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern 19. Angaben einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert. 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs. 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltend machen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs. 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Dieser Betrag abzüglich der unter Pkt. 10a) ausgewiesenen ausländischen Dividenden unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung. 5) sind in der Privatstiftung steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), weil die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach 10 KStG nicht gegeben sind 6) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 7) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 8) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 9) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 10) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I bzw. KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 12) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 13) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 14) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 15) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 16) Es handelt sich hierbei bei juristischen Personen und Privatstiftungen um die Summe aller rückerstattbaren ausländischen Quellensteuern. Die tatsächlich rückerstattbaren Quellensteuern müssen im Einzelfall ermittelt werden und können abhängig von der steuerlichen Ausgangssituation des Anlegers variieren. VB Österreich-Index-Fonds 15

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