SPEICHERVERTRAG. zwischen. (nachfolgend Speicherkunde" genannt) und. Uniper Energy Storage GmbH, Ruhrallee 80, Essen
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- Cathrin Grosse
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1 Vertrags-ID: SPEICHERVERTRAG zwischen (nachfolgend Speicherkunde" genannt) und Uniper Energy Storage GmbH, Ruhrallee 80, Essen (nachfolgend Uniper Energy Storage genannt) - nachfolgend einzeln oder gemeinsam Vertragspartner genannt -
2 Speichervertrag (ID: ) mit der Uniper Energy Storage GmbH Seite Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Speicherdienstleistungen (im Folgenden: AGBS ) der Uniper Energy Storage sind Bestandteil dieses Vertrages. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGBS sind auf den Internetseiten der Uniper Energy Storage ( einsehbar und werden dem Speicherkunden auf Wunsch auch postalisch zugesandt. Die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Speicherkunden ist ausgeschlossen, selbst wenn Uniper Energy Storage diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. 2 Vertragsgegenstand 1. Uniper Energy Storage verpflichtet sich, die in Anhang I dieses Vertrages aufgeführten Speicherkapazitäten in dem dort genannten Speicher und für den dort genannten Speicherzeitraum für den Speicherkunden vorzuhalten sowie die zugehörigen Speicherdienstleistungen und Systemdienstleistungen zu erbringen. Umfang und Inhalt dieser Pflichten ergeben sich aus diesem Vertrag und den dazu gehörigen AGBS einschließlich der jeweiligen Anhänge. 2. Der Speicherkunde verpflichtet sich, die Speicherkapazitäten im Rahmen der in diesem Vertrag und den AGBS einschließlich der in den jeweiligen Anhängen genannten Bedingungen, insbesondere den Technischen Rahmenbedingungen (Anhang III der AGBS) zu nutzen und für die von ihm gebuchten Speicherkapazitäten das in Anhang I aufgeführte Speicherentgelt zu bezahlen. Der Speicherkunde verpflichtet sich insbesondere, die von ihm gebuchte Befüll- und Ausspeicherleistung nur gemäß den in Anhang I dieses Vertrages dargestellten und gegebenenfalls in Anhang III der AGBS näher erläuterten individuellen Befüll- und Ausspeicherkennlinien in Anspruch zu nehmen.
3 Speichervertrag (ID: ) mit der Uniper Energy Storage GmbH Seite Entgelte, Preisanpassung 1. Das Gesamtspeicherentgelt setzt sich zusammen aus: a) dem jährlichen Speicherentgelt bzw. bei Buchung von Speicherkapazitäten über einen nach Monaten bemessenen Zeitraum, dem monatlichen Speicherentgelt; dieses ist abhängig davon, welche festen und/ oder unterbrechbaren, gebündelten und/ oder ungebündelten Speicherkapazitäten der Speicherkunde gebucht hat; b) dem an den tatsächlichen Gasumschlag gebundenen Entgelt für variable Kosten gemäß 4 AGBS; c) dem Systemdienstleistungsentgelt, bestehend aus einem jährlichen Pauschalbetrag gemäß 3 AGBS. Das spezifisch von dem Speicherkunden zu zahlende Gesamtentgelt ist in Anhang I dieses Vertrages aufgeführt. Alle Entgelte sind Nettopreise. 2. Bei der Buchung von Speicherkapazitäten über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr werden das jährliche Speicherentgelt, die jährliche Systemdienstleistungspauschale sowie das Entgelt für variable Kosten mit Wirkung zum Beginn eines jeden Speicherjahres (1. April, 06:00 Uhr), das auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses folgt, nach den in Anhang IV der AGBS aufgeführten Preisanpassungsformeln angepasst. Die Preisanpassung erfolgt erstmals am 1. April Basisjahr für die in den Preisanpassungsformeln aufgeführten Indexwerte ist das Kalenderjahr Die Basisentgelte für die Preisanpassung betragen - für das jährliche Speicherentgelt für gebündelte feste Speicherkapazitäten: - für das jährliche Speicherentgelt für ungebündelte feste Ausspeicherleistung: - für das jährliche Speicherentgelt für ungebündelte feste Arbeitsgaskapazität: - für das jährliche Speicherentgelt für ungebündelte feste Befüllleistung: - für die jährliche Systemdienstleistungspauschale: für das Entgelt für variable Kosten: 42 -Cent je MWh eingespeichertes Arbeitsgas
4 Speichervertrag (ID: ) mit der Uniper Energy Storage GmbH Seite - 4 Die angepassten jährlichen Speicherentgelte und jährlichen Systemdienstleistungsentgelte werden auf volle Eurobeträge auf- oder abgerundet. Sollten die in den Preisanpassungsformeln genannten Indexwerte nicht mehr veröffentlicht werden, so treten an deren Stelle die diesen Indexwerten am ehesten entsprechenden veröffentlichten Indexwerte. Das Gleiche gilt, falls die Veröffentlichungen nicht mehr vom Statistischen Bundesamt erfolgen. 4 Ansprechpartner, Bankdaten 1. Für den Austausch von Informationen benennen sich der Speicherkunde und die Uniper Energy Storage gegenseitig Kontaktadressen. Der Speicherkunde gewährleistet die ständige Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Fragen der Vertragsabwicklung, wie Nominierung, Matching und Allokation. 2. Als Ansprechpartner wird von Seiten des Speicherkunden folgende Person benannt: Name: Vorname: Funktion: Adresse: Telefon: Fax: 3. Seitens Uniper Energy Storage werden die in Anhang II genannten Kontaktpersonen benannt. 4. Die Umsatzsteuer-ID des Speicherkunden lautet:
5 Speichervertrag (ID: ) mit der Uniper Energy Storage GmbH Seite Der Speicherkunde wird gebeten, seine Bankdaten anzugeben. Diese Daten werden für die Erteilung von möglichen Gutschriften benötigt. Kreditinstitut: Kontonummer: Bankleitzahl: IBAN: SwiftBIC: Ort, Datum Essen, Speicherkunde Uniper Energy Storage GmbH
6 Anhang II: Kontaktdaten Uniper Energy Storage Seitens Uniper Energy Storage werden folgende Kontaktadressen benannt: Allgemein: Uniper Energy Storage GmbH Ruhrallee Essen Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) Fragen zur Speicherkapazitätsbuchung: Herr Thorsten Wüster Telefon: +49 (0) Mobil: +49 (0) Fragen zur Speichereinsatzplanung: Herr Carsten Bentler Telefon: +49 (0) Mobil: +49 (0) Vertragliche Abwicklung (Nominierung/Matching): Vertragsdispatching (24 Stunden Erreichbarkeit) unter Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0)
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