Stellenausschreibungen. I. stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter an Grundschulen

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1 Stellenausschreibungen Das Staatliche Schulamt Wünsdorf beabsichtigt, vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, die nachfolgend aufgeführten Stellen zum angegebenen bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen: I. stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter an Grundschulen 1. Grundschule Geschwister Scholl Eichenweg Jüterbog 2. Friedrich-Ebert-Grundschule Theaterstraße 15a Luckenwalde Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über -folgende Voraussetzungen verfügen: 1. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Primarstufe; 2. mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis in der Primarstufe; 3. Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Qualitätsentwicklung in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule, zum engen Zusammenwirken mit dem 4. Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Belastbarkeit; 5. fundierte Kenntnisse der vorliegenden Regelungen und Bedingungen für die Entwicklung der brandenburgischen Schule; 6. umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; der Nachweis Die Stellen können mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die unter Punkt 1 benannte Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 12 zuzüglich Amtszulage (vergleichbar Entgeltgruppe 11 TV-L zuzüglich Amtszulage) und die unter Punkt 2 benannte Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13 BBesG (vergleichbar Entgeltgruppe 13 TV-L) bewertet. Die Funktionen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter werden zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung/Höhergruppierung in das entsprechende Amt kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Besetzung der unter Punkt 1 benannten Stelle soll zum und die Besetzung der unter Punkt 2 benannten Stelle soll zum erfolgen.

2 II. Schulleiterin oder Schulleiter an Oberschulen Oberschule Dr. Hans Bredow Königs Wusterhausen Rosa-Luxemburg-Straße Königs Wusterhausen a) Leitung der Schule auf kollegialer Grundlage; 1. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sekundarstufe I; 2. mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis der Sekundarstufe I; 3. Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Qualitätsentwicklung in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule und zum engen Zusammenwirken mit dem 4. Führungskompetenz, Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Belastbarkeit; 5. umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes und des brandenburgischen Schulrechts sowie regionale Kenntnisse; der Abschluss einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht; 6. fundierte Kenntnisse der vorliegenden Regelungen und Bedingungen für die Entwicklung der brandenburgischen Schule. Wir erwarten ein hohes Engagement und Eigenständigkeit sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit. Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die benannte Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 14 BbgBesG zuzüglich Amtszulage (vergleichbar Entgeltgruppe 14 TV-L zuzüglich Amtszulage) bewertet. Das Amt als Schulleiterin oder Schulleiter wird gemäß 120 des Landesbeamtengesetzes bzw. gemäß 31 TV-L bis zur Höchstdauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Eine Beförderung/Höhergruppierung kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Besetzung der Stelle soll zum erfolgen. III. stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter an Oberschulen 1. Otto-Unverdorben-Oberschule Dahme Nordhag Dahme/Mark

3 2. Oberschule Dr. Hans Bredow Königs Wusterhausen Rosa-Luxemburg-Straße Königs Wusterhausen 3. Spreewald-Schule Lübben Oberschule Am kleinen Hain Lübben 1. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sekundarstufe I; 2. mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis der Sekundarstufe I; 3. Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Qualitätsentwicklung in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule, zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Mitwirkungsgremien; 7. Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Belastbarkeit; 8. umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes und des brandenburgischen Schulrechts sowie regionale Kenntnisse; der Nachweis einer Qualifikation auf dem Gebiet des Schulmanagements ist erwünscht; 9. fundierte Kenntnisse der vorliegenden Regelungen und Bedingungen für die Entwicklung der brandenburgischen Schule. Die Stellen können mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die benannten Stellen sind mit der Besoldungsgruppe A 14 BbgBesG (vergleichbar Entgeltgruppe 14 TV-L) bewertet. Die Funktionen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter werden zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung/Höhergruppierung in das entsprechende Amt kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Besetzung der unter Punkt 1 benannten Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die Besetzung der unter Punkt 2 und 3 benannten Stellen soll zum erfolgen. IV. stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule Musikbetonte Gesamtschule Paul Dessau Zeuthen Schulstraße Zeuthen

4 c) Zusammenwirken mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern auf gute Unterrichts- e) Unterstützung und Leitung von Gremien zur Mitwirkung der Eltern, der Schülerinnen und Schüler 1. Befähigung für die Laufbahn des Studienrates (zwei allgemeinbildende Fächer); 2. mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis im Unterricht des Bildungsganges zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife; 3. Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit an der Schule, zum engen Zusammenwirken mit dem 4. Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, hohe Belastbarkeit; 5. umfassende Kenntnisse des brandenburgischen Schulrechts; 6. umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; der Abschluss Die Stelle kann mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BbgBesG zuzüglich Amtszulage (vergleichbar Entgeltgruppe 15 TV-L zuzüglich Amtszulage) bewertet. Die Funktion als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung/Höhergruppierung in das entsprechende Amt kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Besetzung der Stelle soll zum erfolgen. V. stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter an Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten 1. Kastanienschule Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Ziegelstraße Jüterbog 2. Schule am Wald Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Groß Schulzendorf/Ludwigsfelde Zossener Straße Ludwigsfelde

5 1. Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik, Befähigung für die Laufbahn des Förderschullehrers oder Befähigung für die Laufbahn des Lehrers im Unterricht an Förderschulen. Der Nachweis der sonderpädagogischen Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik wird vorausgesetzt; 2. mehrjährige Bewährung in der Unterrichtspraxis; 3. Fähigkeit und Bereitschaft zur kollegialen Zusammenarbeit, zur Innovation in der Unterrichtsund Erziehungsarbeit an der Schule, zum engen Zusammenwirken mit dem Schulträger, der Schulaufsicht und den Mitwirkungsgremien; 4. Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Belastbarkeit; 5. fundierte Kenntnisse der vorliegenden Regelungen und Bedingungen für die Gestaltung und Entwicklung der brandenburgischen Schule; 6. umfassende Kenntnisse über die Leitung und Organisation des Schulbetriebes; der Nachweis Die Stellen können mit Beamten oder mit tariflich Beschäftigten besetzt werden. Die Stellen sind mit der Besoldungsgruppe A 14 BbgBesG (vergleichbar Entgeltgruppe 14 TV-L) bewertet. Die Funktion als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter wird zur Feststellung der Bewährung in der Funktion übertragen. Die Feststellung der Bewährung erfolgt nach Ablauf eines Jahres. Eine Beförderung/Höhergruppierung in das entsprechende Amt kann erst nach Erfüllen der schullaufbahnrechtlichen und sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Die Besetzung der Stellen soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen sind unter Angabe der angestrebten Funktion innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zu richten an: Staatliches Schulamt Wünsdorf Frau Hellmann Verwaltungszentrum B Hauptallee 116/ Zossen.

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