Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Kleinkunden ohne Leistungsmessung. Preise gültig ab

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1 1. Preise für Netznutzung In den ausgewiesenen Preisen ist die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen, der sogenannte Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Netzkunden widerspiegelt, bereits berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für das Netznutzungsentgelt ist die gemessene Jahresarbeit des Kunden. Netzbereich Niederspannung NSP Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Kleinkunden ohne Leistungsmessung Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze der Technischen Werke Kaiserslautern Versorgungs-AG und der vorgelagerten Netzbereiche gelten die nachstehenden Regelungen und Preise. Preisbestandteile Die Preise beinhalten die Bereitstellung der Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren), die Systemdienstleistungen nach der Verbändevereinbarung II+ und die mit dem Energietransport verbundenen Leistungs- und Arbeitsverluste. Arbeitspreis Grundpreis Nettopreis Nettopreis Bruttopreis* Kleinkunden 5,38 ct/kwh 0,00 /Jahr 0,00 /Jahr Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten, die aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, in der jeweils gültigen Fassung, resultieren. Diese betragen für die ersten kwh/a, 0,366 ct/kwh, für jede weitere kwh/a gemäß 9 Abs.7 Satz 2 KWKG, 0,050 ct/kwh und gemäß 9 Abs.7 Satz 3 KWKG, 0,025 ct/kwh. Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Gemäß KAV 2 Abs. 2 Nr.1 a) sind dies 0,61 ct/kwh, gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 b), 1,59 ct/kwh und gemäß 2 Abs. 3 Nr.1, 0,11 ct/kwh. 4. Verrechnungspreis Für die Erfassung und Abrechnung der Energiemengen wird ein separater Verrechnungspreis je Zähleinrichtung, der sich nach deren jeweiligen Ausstattung richtet, in Rechnung gestellt. 5. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. 6. Messebene Wird die Messung der Energie eine Spannungsebene unterhalb der Lieferung durchgeführt (OLUM), ist ein Aufschlag in Höhe von 4 % für Arbeit und Leistung zu berücksichtigen.

2 Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze der Technischen Werke Kaiserslautern Versorgungs-AG und der vorgelagerten Netzbereiche gelten die nachstehenden Regelungen und Preise. 1. Preise für Netznutzung Die Preise beinhalten die Bereitstellung der Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren), die Systemdienstleistungen nach der Verbändevereinbarung II+ und die mit dem Energietransport verbundenen Leistungs- und Arbeitsverluste. In den ausgewiesenen Preisen ist die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen, der sogenannte Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Netzkunden widerspiegelt, bereits berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für die Entgeltermittlung sind die gemessene Jahreshöchstleistung und Jahresarbeit des Kunden. Netzbereich Benutzungsdauer* Benutzungsdauer* < 2500 >= 2500 Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Mittelspannung MSP 11,95 /kwa 2,65 ct/kwh 71,08 /kwa 0,28 ct/kwh Umspannung MSP/NSP 10,13 /kwa 3,21 ct/kwh 86,06 /kwa 0,17 ct/kwh Niederspannung NSP 17,34 /kwa 3,33 ct/kwh 71,38 /kwa 1,16 ct/kwh *) Die Benutzungsdauer ist der Quotient aus der gemessenen Jahresarbeit und der gemessenen Jahreshöchstleistung des Kunden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten, die aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, in der jeweils gültigen Fassung, resultieren. Diese betragen für die ersten kwh/a, 0,366 ct/kwh, für jede weitere kwh/a gemäß 9 Abs.7 Satz 2 KWKG, 0,050 ct/kwh und gemäß 9 Abs.7 Satz 3 KWKG, 0,025 ct/kwh. Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Gemäß KAV 2 Abs. 2 Nr.1 a) sind dies 0,61 ct/kwh, gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 b), 1,59 ct/kwh und gemäß 2 Abs. 3 Nr.1, 0,11 ct/kwh. 4. Verrechnungspreis Für die Erfassung und Abrechnung der Energiemengen wird ein separater Verrechnungspreis je Zähleinrichtung, der sich nach deren jeweiligen Ausstattung richtet, in Rechnung gestellt. 5. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. 6. Messebene Wird die Messung der Energie eine Spannungsebene unterhalb der Lieferung durchgeführt (OLUM), ist ein Aufschlag in Höhe von 4 % für Arbeit und Leistung zu berücksichtigen.

3 Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen durch Sondervertragskunden mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze der Technischen Werke Kaiserslautern Versorgungs- AG und der vorgelagerten Netzbereiche gelten die nachstehenden Regelungen und Preise. 1. Preise für Netznutzung Die Preise beinhalten die Bereitstellung der Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren), die Systemdienstleistungen nach der Verbändevereinbarung II+ und die mit dem Energietransport verbundenen Leistungs- und Arbeitsverluste. In den ausgewiesenen Preisen ist die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen, der sogenannte Gleichzeitigkeitsgrad, der die nicht zeitgleiche Inanspruchnahme des Netzes durch die Gesamtheit der Netzkunden widerspiegelt, bereits berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für die Entgeltermittlung sind die gemessenen Monatshöchstleistungen und die Jahresarbeit des Kunden. Netzbereich Leistungspreis Arbeitspreis Mittelspannung MSP 11,85 /kwm 0,28 ct/kwh Umspannung MSP/NSP 14,34 /kwm 0,17 ct/kwh Niederspannung NSP 11,90 /kwm 1,16 ct/kwh Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten, die aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, in der jeweils gültigen Fassung, resultieren. Diese betragen für die ersten kwh/a, 0,366 ct/kwh, für jede weitere kwh/a gemäß 9 Abs.7 Satz 2 KWKG, 0,050 ct/kwh und gemäß 9 Abs.7 Satz 3 KWKG, 0,025 ct/kwh. Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Gemäß KAV 2 Abs. 2 Nr.1 a) sind dies 0,61 ct/kwh, gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 b), 1,59 ct/kwh und gemäß 2 Abs. 3 Nr.1, 0,11 ct/kwh. 4. Verrechnungspreis Für die Erfassung und Abrechnung der Energiemengen wird ein separater Verrechnungspreis je Zähleinrichtung, der sich nach deren jeweiligen Ausstattung richtet, in Rechnung gestellt. 5. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. 6. Messebene Preisbestandteile

4 Wird die Messung der Energie eine Spannungsebene unterhalb der Lieferung durchgeführt (OLUM), ist ein Aufschlag in Höhe von 4 % für Arbeit und Leistung zu berücksichtigen.

5 Preisblatt Verrechnungspreise (Messung, Datenbereitstellung und Abrechnung) 1. Verrechnungspreise für Sondervertragskunden mit Leistungsmessung mittelspannungsseitige Messung niederspannungsseitige Messung Nettopreise Bruttopreise* Nettopreise Bruttopreise* Verrechnungspreis 1.434,00 /Jahr 1.663,44 /Jahr 1.116,00 /Jahr 1.294,56 /Jahr Kundenseitig ist kostenfrei ein Telefonanschluss am Ort der Messung bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden zusätzliche Kosten in Höhe von monatlich 13,80 zuzgl. MwSt an den Kunden weiterverrechnet. 2. Verrechnungspreise für Kleinkunden ohne Leistungsmessung Zählertyp Nettopreis Verrechnungspreis Bruttopreis* Eintarifzähler 20,85 /Jahr 24,19 /Jahr Doppeltarifzähler 39,90 /Jahr 46,28 /Jahr 3. Blindleistung In Rechnung gestellt wird nur der Teil der Blindarbeit, der im Abrechnungsmonat die Freigrenze von 50 % der Wirkarbeit übersteigt. Der höhere Blindstromverbrauch wird mit 1 ct/kvarh berechnet. *incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, z.zt. in Höhe von 16%

6 1. Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität Beispiel-Preisblatt für die Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität Netzkunden, die Eigenerzeugungsanlagen betreiben, können gemäß der Verbändevereinbarung II+ Punkt Reservenetzkapazität bestellen. Die Preise für die Vorhaltung von Reservenetzkapazität werden auf Anfrage bekannt gegeben. Preisbestandteile Für die Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität gelten nachfogende Leistungsentgelte in Abhängigkeit von der Dauer der jährlichen Inanspruchnahme. Die Preise beinhalten die mit dem Energietransport verbundenen Verluste. Netzbereich Reserveinanspruchnahme h/a h/a h/a Mittelspannung MSP 23,90 /kwa 28,68 /kwa 33,46 /kwa Umspannung MSP/NSP 25,34 /kwa 30,40 /kwa 35,47 /kwa Niederspannung NSP 43,35 /kwa 52,01 /kwa 60,68 /kwa Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrkosten, die aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, in der jeweils gültigen Fassung, resultieren. Diese betragen für die ersten kwh/a, 0,366 ct/kwh, für jede weitere kwh/a gemäß 9 Abs.7 Satz 2 KWKG, 0,050 ct/kwh und gemäß 9 Abs.7 Satz 3 KWKG, 0,025 ct/kwh. Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Gemäß KAV 2 Abs. 2 Nr.1 a) sind dies 0,61 ct/kwh, gemäß 2 Abs. 2 Nr. 1 b), 1,59 ct/kwh und gemäß 2 Abs. 3 Nr.1, 0,11 ct/kwh. 4. Umsatzsteuer Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. 5. Messebene Wird die Messung der Energie eine Spannungsebene unterhalb der Lieferung durchgeführt (OLUM), ist ein Aufschlag in Höhe von 4 % für Arbeit und Leistung zu berücksichtigen.

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