SPÄNGLERPRIVAT: FLEXIBEL

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1 SPÄNGLERPRIVAT: FLEXIBEL Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht (OGAW gem. 46 ivm 66ff Investmentfondsgesetz) verwaltet durch die Spängler IQAM Invest GmbH AT0000A18WY1 / AT0000A18WC7 RECHENSCHAFTSBERICHT vom 1. August 2015 bis 31. Juli 2016

2 INHALTSVERZEICHNIS Angaben zur Spängler IQAM Invest GmbH... 1 Angaben zur Vergütung (Geschäftsjahr 2015)... 2 Angaben zum SpänglerPrivat: Flexibel... 3 Bericht an die Anteilsinhaber des SpänglerPrivat: Flexibel... 4 Übersicht seit Fondsbeginn in EUR... 5 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance)... 6 Fondsergebnis in EUR (Ertragsrechnung)... 7 Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 8 Wertpapiervermögen und derivative Produkte zum Aufgliederung des Fondsvermögens zum in EUR Bestätigungsvermerk *) Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A18WY1) Steuerliche Behandlung für Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT0000A18WC7) Fondsbestimmungen... 27

3 ANGABEN ZUR SPÄNGLER IQAM INVEST GMBH Fondsverwaltung: Aufsichtsrat: Geschäftsführung: Spängler IQAM Invest GmbH Franz-Josef-Straße 22, 5020 Salzburg T , F office@spaengler-iqam.at, KR Heinrich Spängler, Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Prof. Dr. Andreas Grünbichler, stv. Vorsitzender Mitglied des Vorstandes, CFO Wüstenrot Versicherungs-AG und Bausparkasse Wüstenrot AG Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Josef Zechner, stv. Vorsitzender Mitglied der Wissenschaftlichen Leitung, Spängler IQAM Invest Dr. Jochen Stich Chief Executive Officer, Volkswagen Group Services SA/NV Dr. Werner G. Zenz Mitglied des Vorstandes, Bankhaus Carl Spängler & Co. AG Dr. Hans Georg Mustafa Vorsitzender des Verwaltungsausschusses, Ärztekammer für Salzburg Sylvia Peroutka (ab ) vom Betriebsrat entsandt Erika Erbschwendtner, CMS vom Betriebsrat entsandt Michael Illsinger vom Betriebsrat entsandt Mag. Werner Eder Mag. Markus Ploner, CFA, MBA Dr. Thomas Steinberger 1

4 ANGABEN ZUR VERGÜTUNG (GESCHÄFTSJAHR 2015) der Verwaltungsgesellschaft gem. 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG bzw. gem. Anlage I Schema B Ziffer 9 InvFG 2011 Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Vergütungen insgesamt (in EUR): ,36 davon feste Vergütungen (in EUR): ,59 davon variable (leistungsabhängige) Vergütungen (in EUR): ,77 Anzahl der Mitarbeiter/Begünstigten per : 57 (FTE 51) Gesamtsumme gem. InvFG (in EUR) Gesamtsumme gem. AIFMG (in EUR) Vergütungen an Führungskräfte/Geschäftsleiter , ,34 Vergütungen an Risikoträger ,09 - Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen ,51 - Vergütungen an Mitarbeiter die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie die Geschäftsleiter und Risikoträger, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder der von ihr verwalteten OGAW haben 0,00 - Vergütungen an Mitarbeiter deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt ,60 Carried Interests/Performance Fees 0,00 0,00 Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten Investmentfonds. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass Nachhaltigkeit, Geschäftserfolg und Risikoübernahme berücksichtigt werden und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen wurden. Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, dass die Entlohnung, insbesondere der variable Gehaltsbestandteil, die Übernahme von geschäftsinhärenten Risiken in den einzelnen Teilbereichen der Verwaltungsgesellschaft nur in jenem Maße honoriert, der dem Risikoappetit der Verwaltungsgesellschaft entspricht. Es wird darauf geachtet, dass die Vergütungspolitik mit den Risikoprofilen und Fondsbestimmungen der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds vereinbar ist. Die Berechnung der Vergütungen erfolgt nach dem Bruttogesamtbetrag aller Zahlungen und Vorteile (inkl. geldwerter Sachzuwendungen), die von der Verwaltungsgesellschaft im Austausch gegen im gegenständlichen Geschäftsjahr erbrachte Arbeitsleistungen an Mitarbeiter ausgezahlt bzw. diesen zugesprochen wurden. Unter dem Begriff fixe Vergütung werden alle Zahlungen oder Vorteile (inkl. geldwerter Sachleistungen) verstanden, deren Auszahlung unabhängig von einer Leistung des Mitarbeiters oder einem wirtschaftlichen Ergebnis erfolgt. Der Begriff variable Vergütung umfasst alle Zahlungen oder Vorteile (inkl. geldwerter Sachzuwendungen), deren Auszahlung bzw. Zuspruch von einer besonderen Leistung des Mitarbeiters und/oder einem wirtschaftlichen Ergebnis der Verwaltungsgesellschaft abhängig sind. Die variable Vergütung bezieht sich - unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt - auf alle Leistungen des Mitarbeiters, die im Geschäftsjahr erbracht wurden, auch wenn die Vergütung vorerst noch nicht ausbezahlt, sondern rückgestellt wurde. Der Bruttogesamtbetrag umfasst Dienstnehmerbeiträge (Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, etc.), jedoch nicht Dienstgeberanteile. Die Vergütungspolitik und deren Umsetzung in der Verwaltungsgesellschaft wird jährlich von der Internen Revision geprüft und das Prüfergebnis im Detail dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Der Bericht der Internen Revision dient dem Aufsichtsrat auch als Basis für die Überwachung der von ihm festgelegten Grundsätze der Vergütungspolitik. Im Rahmen der genannten Überprüfungen sind keine wesentlichen Feststellungen getroffen und keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Im Jahr 2015 wurden keine wesentlichen Veränderungen an der Vergütungspolitik vorgenommen. Nähere Information zur Vergütungspolitik sind auf der Homepage abrufbar. 2

5 ANGABEN ZUM SPÄNGLERPRIVAT: FLEXIBEL Fondsmanager: Depotbank: Abschlussprüfer: ISIN: Bankhaus Carl Spängler & Co. AG, Salzburg Raiffeisen Bank International AG, Wien Ernst & Young, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h., Wien AT0000A18WY1 Thesaurierende Institutionelle Tranche (IT) AT0000A18WC7 Thesaurierende Retail Tranche (RT) 3

6 BERICHT AN DIE ANTEILSINHABER DES SPÄNGLERPRIVAT: FLEXIBEL MARKTENTWICKLUNG Die US-BIP-Daten für das 2. Quartal 2016 zeigen einen Anstieg des realen Produktionswertes um 1,23 Prozentpunkte in den letzten zwölf Monaten. Das Bureau of Labor Statistics publizierte zuletzt eine Arbeitslosenrate von 5,10%. In Europa zeigten die letzten Jahreszahlen eine Veränderung des Bruttoinlandsproduktes von +1,57% innerhalb der Euro-Zone und eine Arbeitslosenrate von 10,20%. Am europäischen Geldmarkt haben sich die Zinssätze wie folgt entwickelt: EURIBOR 3 Monate -0,297% (-27 Basispunkte), EURIBOR 6 Monate -0,186% (-23 Basispunkte) und EURIBOR 1 Jahr -0,049% (-22 Basispunkte). Am amerikanischen Geldmarkt sieht die Situation folgendermaßen aus: LIBOR 3 Monate 0,759% (+45 Basispunkte), LIBOR 6 Monate 1,112% (+62 Basispunkte) und LIBOR 1 Jahr 1,432% (+60 Basispunkte). Der Leitzinssatz der Fed liegt aktuell bei 0,5%, jener der europäischen Zentralbank bei 0,00%. Deutsche Bundesanleihen mit zehn Jahren Restlaufzeit rentierten per Ultimo Juli bei -0,177%, jene mit fünf Jahren Restlaufzeit bei -0,578% und jene mit zwei Jahren Restlaufzeit bei -0,633%. Die Corporate Spreads in Europa erreichten zuletzt einen Wert von 107 Basispunkten. In den USA ist das Spreadniveau zuletzt auf 150 Basispunkte gestiegen. Der bekannteste Rohstoffindex, der CRB-Index, erreichte Ende Juli den Stand von 408,30 Punkten (dies entspricht einem Verlust von 2,07 Punkten gegenüber dem ). Der Goldpreis stieg im betrachteten Zeitraum um 23,28%. Der Ölpreis notierte per bei 42,44 US-Dollar pro Barrel (im Vergleich zu 52,79 US-Dollar am ). Der europäische Konsumentenpreisindex stieg auf 100,12 Punkte. Am Aktienmarkt zeigte sich folgende Entwicklung: Global betrachtet fiel der MSCI World Index, in Euro gerechnet, um 3,65% innerhalb der letzten zwölf Monate. In Europa notierte der STOXX 600 zuletzt bei 341,89 Punkten (dies entspricht einer Veränderung von -13,74% gegenüber dem ). In den USA erholte sich der S&P 500 um 69,76 Punkte und notierte am bei 2.173,60 Punkten. Die Währungsmärkte entwickelten sich in den vergangenen vier Quartalen wie folgt: Der US-Dollar verschlechterte sich auf ein Niveau von 1,1183 gegenüber dem Euro. Der Euro gewann gegenüber dem Schweizer Franken an Wert (+1,78%). Der Wechselkurs des Britischen Pfunds zum Euro veränderte sich im Berichtszeitraum um 0,1343 und notierte zuletzt bei 0,8423. Der japanische Yen konnte weiterhin Boden gutmachen und stieg in den letzten zwölf Monaten um 16,28% auf einen Kurs von 114,6039. FONDSENTWICKLUNG Das abgelaufene Geschäftsjahr war an den europäischen Aktienmärkten von Kursrückgängen und zwischenzeitlich hoher Volatilität geprägt. Im August 2015 verlor der europäische Aktienmarkt gemessen am Stoxx600 (SXXP) Index -8,32% und im Jänner ,41%. Dem gegenüber standen Monate der Erholung angeführt vom Oktober 2015 mit einem Plus von +10,75%. In Summe gestaltete sich die Wertentwicklung für den Fonds und den europäischen Aktienmarkt negativ. Der Fonds beendete das Geschäftsjahr mit einem Minus von -11,14% (Institutionelle Tranche) und der Stoxx600 (SXXP) Index mit -14,33%. Die belastenden Faktoren kamen aus unterschiedlichen Richtungen. Zu Beginn des Geschäftsjahres waren Sorgen um die chinesische Wirtschaftsentwicklung sowie die überraschende Abwertung der chinesischen Währung die Hauptauslöser für die Kursrückgänge. Später kamen Unsicherheiten über die weitere Zinspolitik der US-Notenbank Fed hinzu. Der Rückgang des Ölpreises hielt Anfang 2016 die Märkte in Atem und im Juni 2016 kam es nach der BREXIT-Entscheidung in Großbritannien zu Turbulenzen an den Aktien- und Währungsmärkten. Es folgten jedoch immer wieder Erholungsphasen an den Aktienmärkten welche durch die Negativ- bzw. Niedrigzinspolitik der Notenbanken getrieben wurden. In diesem Umfeld wurde der Aktienanteil im Fonds auf nunmehr 25% abgesenkt. Damit wurde das Ziel einer geringeren Schwankungsbreite des Fonds gegenüber dem Gesamtmarkt erreicht. Der Fonds präsentierte sich in Abwärtsphasen deutlich stabiler, blieb aber dann in den Erholungsmonaten hinter dem Gesamtmarkt zurück. Bevorzugt wurden defensivere Branchen wie persönlicher Bedarf und Haushalt, Nahrungsmittel und Getränke sowie das Gesundheitswesen. 4

7 ÜBERSICHT SEIT FONDSBEGINN IN EUR Rechnungsjahresende Fondsvermögen in Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A18WY1) Rechenwert je Anteil 101,50 115,70 Anzahl der ausgegebenen Anteile zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 0,00 7,93 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 0,00 1,37 Wertentwicklung in % -11,14 +15,70 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT0000A18WC7) Rechenwert je Anteil 99,49 114,45 Anzahl der ausgegebenen Anteile zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 0,00 6,83 Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG 0,00 1,24 Wertentwicklung in % -12,04 +14,45 Thesaurierende Tranche: Bei der thesaurierenden Tranche werden die Erträgnisse mit Ausnahme der Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG (= KESt-Auszahlung) im Fonds belassen. Die Auszahlung gem. 58 Abs 2 InvFG wird ab dem 15. November 2016 von der jeweiligen depotführenden Bank ausbezahlt bzw. bei Kapitalertragsteuerpflicht einbehalten und abgeführt. 5

8 WERTENTWICKLUNG IM RECHNUNGSJAHR (FONDS-PERFORMANCE) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlags Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A18WY1) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 115,70 Auszahlung (KESt) am (Rechenwert: 106,28) von 1,37 entspricht 0,0129 Anteilen 1,37 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 101,50 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0129 * 101,50) 102,81 Nettoertrag pro Anteil (102,81 115,70) -12,89 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % -11,14 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT0000A18WC7) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 114,45 Auszahlung (KESt) am (Rechenwert: 104,92) von 1,24 entspricht 0,0118 Anteilen 1,24 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 99,49 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Auszahlungsbetrag erworbene Anteile (1,0118 * 99,49) 100,67 Nettoertrag pro Anteil (100,67 114,45) -13,78 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % -12,04 Die OeKB-Methode unterstellt einen fiktiven Erwerb von neuen Fondsanteilen am Ex-Tag im Gegenwert der Ausschüttung/Auszahlung pro Anteil. Bei der Performance-Ermittlung nach der OeKB-Berechnungsmethode kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu Rundungsdifferenzen sowie bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällige Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. 6

9 FONDSERGEBNIS IN EUR (ERTRAGSRECHNUNG) REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 5.489,22 Dividendenerträge ,11 sonstige Erträge 0,00 Zinsenaufwendungen (inkl. negativer Habenzinsen) , ,84 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) ,73 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ,77 Publizitätskosten ,90 Kosten für die Depotbank ,83 Kosten für Dienste externer Berater 0,00 Sonstige Kosten 0, ,23 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,61 2) 3) Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,30 Realisierte Verluste aus Wertpapieren , ,08 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,47 2) 3) NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,12 Nachgewiesene ausschüttungsgleiche Erträge 0, ,12 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) ,59 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres ,99 FONDSERGEBNIS GESAMT ,58 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von 0,00 enthalten. 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): ,20 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von ,75. 7

10 ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS IN EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES ,86 Thesaurierende Institutionelle Tranche (ISIN AT0000A18WY1) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,47 Thesaurierende Retail Tranche (ISIN AT0000A18WC7) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am ,76 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,19 Rücknahme von Anteilen ,05 Anteiliger Ertragsausgleich , ,13 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) ,58 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES ,18 8

11 WERTPAPIERVERMÖGEN UND DERIVATIVE PRODUKTE ZUM ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE AKTIEN auf BRITISCHE PFUND lautend GB ASTRAZENECA PLC DL-, , ,81 0,64 GB BTG PLC LS-, , ,30 0,60 GB GLAXOSMITHKLINE LS-, , ,35 0,61 GB00B0LCW083 HIKMA PHARMACEUTIC.LS-, , ,26 0,59 GB00BRS65X63 INDIVIOR PLC DL 0, , ,26 0,82 JE00B2QKY057 SHIRE PLC LS-, , ,51 0,61 GB SMITH + NEP. DL -, , ,30 0,59 Summe ,79 4,46 AKTIEN auf DÄNISCHE KRONEN lautend DK CHRISTIAN HANSEN HL.DK , ,17 0,62 DK COLOPLAST NAM. B DK , ,96 0,59 DK GENMAB AS DK , ,85 0,65 DK GN STORE NORD A/S NAM.DK , ,35 0,65 DK NOVO-NORDISK NAM.B DK-, , ,29 0,63 DK NOVOZYMES A/S NAM. B DK , ,50 0,59 DK WILLIAM DEM.HLDG A DK 0, , ,27 0,64 Summe ,39 4,37 AKTIEN auf EURO lautend FR ESSILOR INTL INH. EO -, , ,40 0,58 FR EUROFINS SCIEN.INH.EO 0, , ,20 0,62 DE FRESEN.MED.CARE KGAA O.N , ,80 0,60 DE FRESENIUS SE+CO.KGAA O.N , ,77 0,63 DE000A0LD6E6 GERRESHEIMER AG , ,66 0,60 ES GRIFOLS SA INH. A EO-, , ,50 0,61 FR IPSEN S.A. PORT. EO , ,52 0,68 DE MERCK KGAA O.N , ,65 0,62 FI ORION CORP. B , ,53 0,64 FR ORPEA ACT.NOM. EO 1, , ,65 0,67 NL QIAGEN NV EO -, , ,44 0,60 IT RECORDATI SPA EO -, , ,44 0,60 FR SANOFI SA INHABER EO , ,07 0,64 DE STADA ARZNEIMITT.VNA O.N , ,85 0,65 BE UCB S.A , ,32 0,64 Summe ,80 9,36 AKTIEN auf SCHWEDISCHE KRONEN lautend SE ELEKTA AB B SK , ,13 0,61 SE GETINGE AB B FR. SK-, , ,56 0,62 SE MEDA AB A SK , ,08 0,63 SE SWEDISH ORPHAN BIOVIT.SK , ,51 0,62 Summe ,28 2,48 AKTIEN auf SCHWEIZER FRANKEN lautend CH ACTELION LTD SF 0, , ,56 0,60 CH BB BIOTECH NAM. SF 0, , ,53 0,66 CH LONZA GROUP AG NA SF , ,36 0,67 CH NOVARTIS NAM. SF 0, , ,45 0,58 CH SONOVA HLDG AG NA.SF 0, , ,85 0,59 CH STRAUMANN HLDG NA SF 0, , ,30 0,62 Summe ,05 3,72 GENUSSSCHEINE auf SCHWEIZER FRANKEN lautend CH ROCHE HLDG AG GEN , ,51 0,61 Summe ,51 0,61 9

12 ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ANLEIHEN auf EURO lautend BE BELGIQUE 15/ , , ,00 9,35 DE BUND SCHATZANW. 14/16 0, , ,00 9,35 FR HSBC FR 15/19 FLR MTN 0, , ,00 4,69 IT ITALIEN , , ,00 9,35 NL NIEDERLANDE 16/ , , ,00 9,36 FR REP. FSE ZO 0, , ,00 9,36 ES0L SPANIEN LDT ZO 0, , ,00 9,35 Summe ,00 60,80 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ,82 85,81 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,82 85,81 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG BETRAG FONDSWÄHRUNG EURO EUR ,36 FESTGELDER EUR ,62 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN ,98 DEVISENKURSE WÄHRUNG EINHEITEN KURS AMERIKANISCHE DOLLAR 1 EUR = 1, USD BRITISCHE PFUND 1 EUR = 0, GBP DÄNISCHE KRONEN 1 EUR = 7, DKK SCHWEDISCHE KRONEN 1 EUR = 9, SEK SCHWEIZER FRANKEN 1 EUR = 1, CHF WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) WERTPAPIERE CH ARYZTA AG NAM. SF-,02 CHF CH BARRY CALLEBAUT NA SF18,6 CHF CH CIE FIN.RICHEMONT SF 1 CHF CH LINDT SPRUENGLI NAM.SF100 CHF 4 4 CH NESTLE NAM. SF-,10 CHF CH SWATCH GRP AG INH.SF 2,25 CHF DK CARLSBERG A/S NAM. B DK20 DKK DK PANDORA A/S DK 1 DKK BE AB INBEV PARTS S. EUR DE000A1EWWW0 ADIDAS AG NA O.N. EUR FI AMER SPORTS CORP. A EUR DE BEIERSDORF AG O.N. EUR FR BIC SA INH. EO 3,82 EUR FR CHRISTIAN DIOR INH. EO 2 EUR FR DANONE S.A. EO -,25 EUR IT DAVIDE CAMPARI-MIL.EO-,10 EUR IE GLANBIA PLC EO 0,06 EUR NL HEINEKEN EO 1,60 EUR FR HERMES INTERNATIONAL O.N. EUR DE000A1PHFF7 HUGO BOSS AG NA O.N. EUR IE KERRY GRP PLC A EO-,125 EUR

13 ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) IT LUXOTTICA GROUP EO 0,06 EUR FR LVMH EO 0,3 EUR FR OREAL (L') INH. EO 0,2 EUR DE000LED4000 OSRAM LICHT AG NA O.N. EUR FR PERNOD-RICARD O.N. EUR FR SEB SA INH. EO 1 EUR NL UNILEVER CVA EO -,16 EUR ES VISCOFAN SA INH. EO 0,70 EUR GB ASSOC. BR. FOODS LS-,0568 GBP GB BARRATT DEV. PLC LS-,10 GBP GB BELLWAY PLC LS -,125 GBP GB00B02L3W35 BERKELEY GRP HLDGS ORD GBP GB BOVIS HOMES GRP LS-,50 GBP GB BRIT.AMER.TOBACCO LS-,25 GBP GB00B0N8QD54 BRITVIC PLC LS-,20 GBP GB BURBERRY GROUP LS-,0005 GBP CH COCA-COLA HBC NA.SF 6,70 GBP GB DIAGEO PLC LS-, GBP GB IMPERIAL BRANDS PLC LS-10 GBP GB PERSIMMON PLC LS-,10 GBP GB00B24CGK77 RECKITT BENCK.GRP LS -,10 GBP GB SABMILLER DL-,10 GBP GB TATE + LYLE LS-,25 GBP GB TAYLOR WIMPEY PLC LS -,01 GBP NO MARINE HARVEST ASA NK 7,5 NOK NO ORKLA NK 1,25 NOK SE ELECTROLUX B SEK SE HUSQVARNA NAM. B SK 100 SEK SE SVENSKA CELL.B FRIA SK10 SEK SE SWEDISH MATCH SEK BE BELGIQUE 14/ EUR BE BELGIQUE 15/ EUR BE BELGIQUE 15/ EUR DE BUND SCHATZANW. 14/16 0,250 EUR XS CIBC 15/17 FLR MTN EUR IT ITALIEN EUR IT ITALIEN EUR IT ITALIEN EUR NL NIEDERLANDE 15/ EUR FR REP. FSE EUR ES0L SPANIEN LDT ZO EUR Die Verwaltungsvergütung des SpänglerPrivat: Flexibel betrug im Rechnungsjahr 2015/2016 für die Thesaurierende Institutionelle Tranche 0,06% und für die Thesaurierende Retail Tranche 1,06%. Die Ermittlung des Leverage wird gemäß der Umrechnungsmethodik der Einzelinvestments nach dem Commitment Approach vorgenommen. Wertpapierleihegeschäfte, Pensionsgeschäfte sowie Total Return Swaps wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 11

14 AUFGLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS ZUM IN EUR EUR % Anleihen ,00 60,80 Aktien ,31 24,40 Genussscheine ,51 0,61 Wertpapiervermögen ,82 85,81 Zinsenansprüche (inkl. negativer Habenzinsen) 121,77 0,00 Dividendenansprüche 5.160,21 0,02 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten ,98 14,23 Gebührenverbindlichkeiten ,60-0,06 FONDSVERMÖGEN ,18 100,00 Salzburg, am 11. November 2016 Spängler IQAM Invest GmbH e. h. Mag. Werner Eder e. h. Mag. Markus Ploner, CFA, MBA e. h. Dr. Thomas Steinberger 12

15 BESTÄTIGUNGSVERMERK *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2016 der Spängler IQAM Invest GmbH über den von ihr verwalteten "SpänglerPrivat: Flexibel", Miteigentumsfonds, über das Rechnungsjahr vom 1. August 2015 bis 31. Juli 2016 geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung dieses Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes und für die internen Kontrollen, die die gesetzlichen Vertreter als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Bankprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Rechenschaftsbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing - ISA). Nach diesen Grundsätzen haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Bankprüfer das für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts durch die Gesellschaft relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Juli 2016 über den "SpänglerPrivat: Flexibel", Miteigentumsfonds, den gesetzlichen Vorschriften. 13

16 Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 11. November 2016 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.h. e. h. Mag. Friedrich O. Hief e. h. ppa MMag. Roland Unterweger Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zb verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 14

17 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE INSTITUTIONELLE TRANCHE (ISIN AT0000A18WY1) für das Fondsgeschäftsjahr bis (in EUR pro Anteil) / Extag: Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -9,7086-9,7086-9,7086-9, Zuzüglich Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste 2.6 aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 3.2 Steuerfreie Zinserträge Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,1760 0,1760 0,1760 0,1760 9,5326 9,5326 9,5326 9,5326 0,0000 0,0000 Steuerfreie Dividendenerträge 3.3 (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 0,0000 0, Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge 0,0000 0, Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 0,0000 0, Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 15

18 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0, Nicht endbesteuerte Einkünfte Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 0, In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -9,7086-9,7086-9,7086-9, Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) 6.1 Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) -0,1760-0,1760-0,1760-0,1760 Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF 6.2 Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 16

19 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden Zinsen Ausschüttungen von Subfonds Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen- /Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) 17

20 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 0,0561 0,0561 0,1575 0, Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 8.3 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 8) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) 8) Steuerfrei gemäß DBA Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Ausländische Dividenden Ausschüttungen ausländischer Subfonds Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) -0,1014-0,1014 0,0000 0,0000 0,0000 0, Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 10) 11) 18

21 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Österreichische KESt, die bei Zufluss von 11. Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG ) 10) 12) Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber 15.1 KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 16. Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr EU-QuSt 0,0100 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2. und 8.3. je Land Zu Punkt 8.1 auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Zu Punkt 8.2 von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Belgien 0,0024 0,0024 0,0054 0,0054 Dänemark 0,0021 0,0021 0,0033 0,0033 Deutschland 0,0029 0,0029 0,0066 0,0066 Finnland 0,0036 0,0036 0,0053 0,0053 Frankreich 0,0148 0,0148 0,0296 0,0296 Großbritannien 0,0000 0,0000 0,0598 0,0598 Irland 0,0002 0,0002 0,0009 0,0009 Italien 0,0012 0,0012 0,0029 0,0029 Luxemburg 0,0000 0,0000 0,0004 0,0004 Niederlande 0,0000 0,0000 0,0103 0,0103 Norwegen 0,0037 0,0037 0,0037 0,0037 Schweden 0,0080 0,0080 0,0120 0,0120 Schweiz 0,0172 0,0172 0,0172 0,0172 Steuern auf Erträge aus Anleihen exkl. Altemissionen (Zinsen) Zu Punkt 8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 19

22 Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem investmentfondsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. Erläuterungen zur Steuerlichen Behandlung 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt-pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen im einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. 20

23 STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR THESAURIERENDE RETAIL TRANCHE (ISIN AT0000A18WC7) für das Fondsgeschäftsjahr bis (in EUR pro Anteil) / Extag: Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -10, , , , Zuzüglich Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste 2.6 aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 3.2 Steuerfreie Zinserträge Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,1339 0,1339 0,1339 0, , , , ,4369 0,0000 0,0000 Steuerfreie Dividendenerträge 3.3 (Länderdetails sind aus dem Dividendenblatt zu entnehmen) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 0,0000 0, Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge 0,0000 0, Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 0,0000 0, Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 21

24 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0, Nicht endbesteuerte Einkünfte Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 0, In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -10, , , , Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) 6.1 Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) -0,1339-0,1339-0,1339-0,1339 Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF 6.2 Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 22

25 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung Dividenden Zinsen Ausschüttungen von Subfonds Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen- /Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) 23

26 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen 0,0439 0,0439 0,1184 0, Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 8.3 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe Begünstigte Beteiligungserträge Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 8) Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden) 8) Steuerfrei gemäß DBA Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Ausländische Dividenden Ausschüttungen ausländischer Subfonds Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) -0,0745-0,0745 0,0000 0,0000 0,0000 0, Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 10) 11) 24

27 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Österreichische KESt, die bei Zufluss von 11. Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG ) 10) 12) Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber 15.1 KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 16. Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr EU-QuSt 0,0000 Privatanleger Natürliche Jurisitische Stiftungen Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2. und 8.3. je Land Zu Punkt 8.1 auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Zu Punkt 8.2 von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Belgien 0,0021 0,0021 0,0047 0,0047 Dänemark 0,0014 0,0014 0,0023 0,0023 Deutschland 0,0020 0,0020 0,0045 0,0045 Finnland 0,0024 0,0024 0,0037 0,0037 Frankreich 0,0110 0,0110 0,0220 0,0220 Großbritannien 0,0000 0,0000 0,0430 0,0430 Irland 0,0002 0,0002 0,0008 0,0008 Italien 0,0011 0,0011 0,0025 0,0025 Luxemburg 0,0000 0,0000 0,0003 0,0003 Niederlande 0,0000 0,0000 0,0078 0,0078 Norwegen 0,0032 0,0032 0,0032 0,0032 Schweden 0,0062 0,0062 0,0092 0,0092 Schweiz 0,0143 0,0143 0,0143 0,0143 Zu Punkt 8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 25

28 Die steuerpflichtigen Einkünfte (Pkt 4.) werden durch Ableitung (Zu- und Abschläge) aus dem investmentfondsrechtlichen Fondsergebnis (Pkt 1.) ermittelt. Erläuterungen zur Steuerlichen Behandlung 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt-pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen im einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. 26

STEUERLICHE BEHANDLUNG FÜR VOLLTHESAURIERENDE TRANCHE (ISIN AT0000A07HH0)

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