Berufliches Gymnasium

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1 Berufliches Gymnasium Lise-Meitner-Schule Oberstufenzentrum Chemie, Physik und Biologie Rudower Str Berlin Tel 030 / Fax 030 / Homepage: verwaltung@osz-lise-meitner.eu So erreichen Sie uns: Mit der U-Bahnlinie 7 vom U-Bahnhof Wutzkyallee oder Lipschitzallee und dann entweder 10 Minuten zu Fuß oder mit dem Bus (ab Lipschitzallee drei Stationen Richtung Rudower Straße). Die Buslinien 171 und 172 halten vor der Schule (Haltestelle: Lipschitzallee/Rudower Straße); die Buslinie X 11 hält Johannisthaler Chaussee Ecke Rudower Straße (5 Minuten zu Fuß) Stand: November 2013

2 Berufliches Gymnasium Das Berufliche Gymnasium an der Lise-Meitner-Schule hat die Besonderheit, dass die Schüler/-innen in den naturwissenschaftlichen Fächern mit einem hohen praktischen Anteil in zahlreichen Laboratorien unterrichtet werden. Unter bestimmten Leistungskurskombinationen wie z.b. Biologie/Chemie können unsere Gymnasiasten nach dem Abitur durch eine zusätzliche Berufsausbildung innerhalb eines Jahres (sog. Doppelqualifikation : Abitur plus einjährige Berufsausbildung) den Berufsabschluss Biologisch-Technische/r, Chemisch-Technische/r oder Physikalisch-Technische/r Assistent/-in erwerben. Diese kurze einjährige Berufsausbildung ist unseres Wissens einmalig in der Bundesrepublik und gilt nur für die Lise- Meitner-Schule, da sich die Schüler/-innen durch diese Kurskombinationen eine große Experimentierpraxis angeeignet haben. Aufnahmevoraussetzungen Aufgenommen in die 11. Jahrgangsstufe (Einführungsphase / E-Phase) der dreijährigen Gymnasialen Oberstufe werden Schüler/-innen der integrierten Sekundarschule (ISS), der auslaufenden Schularten Hauptschule, Realschule, verbundene Haupt- und Realschule sowie der einjährigen Berufsfachschule und der Berufsfachschule, wenn sie 1. das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und 2. den Mittleren Schulabschluss (MSA) erworben haben und 3. dieser MSA die Berechtigung für den Übergang in die Gymnasiale Oberstufe ausweist. Diese 3. Bedingung liegt vor, wenn folgende Leistungskriterien erfüllt werden: Schüler/-innen eines Gymnasiums, die ein Zeugnis über die Versetzung am Ende der 10. Klasse erworben haben. Schüler/-innen der integrierten Sekundarschule, auslaufende Schulart Realschule, wenn in allen Fächern Jahrgangsleistungen mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser vorliegen, dabei müssen in den Fächern: Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen vorliegen und kein weiteres Fach darf schlechter als ausreichend bewertet sein. Schüler/-innen der integrierten Sekundarschule, auslaufende Schulart Hauptschule, wenn in allen Fächern Jahrgangsleistungen mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser vorliegen, dabei darf die Summe der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik a) nicht größer als fünf oder b) wenn eines dieser Fächer in der Leistungsstufe A unterrichtet wurde, nicht größer als sechs oder c) wenn zwei (drei) Fächer in der Leistungsstufe A unterrichtet wurden, nicht größer als sieben (acht) sein. Schüler/-innen der Berufsfachschule, wenn in allen Fächern Jahrgangsleistungen mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser vorliegen, dabei müssen in den Fächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen vorliegen und die Summe dieser Fächer darf nicht größer als sechs sein und kein weiteres Fach darf schlechter als ausreichend bewertet sein. Die Leistungen in den Fächern Musik, Bildende Kunst und Sport bleiben unberücksichtigt. Bewerbung um Aufnahme Bewerbungszeitraum: Beginn: am Tag der offenen Tür Ende: ca. 6 Wochen vor dem letzten Schultag des laufenden Schuljahres ( ) Einzureichende Unterlagen: siehe Aufnahmeantrag (letzte Seite) Einführungsphase (11. Jahrgang / E-Phase) Der Weg zum Abitur in einem Beruflichen Gymnasium gliedert sich in die Einführungsphase in der Jahrgangsstufe 11 (mit zwei Schulhalbjahren) sowie in die vier Kurshalbjahre umfassende Qualifikationsphase in den Jahrgangsstufen 12 und 13. Die Unterrichtzeit bis zum Abitur dauert also ein Jahr länger als an einem allgemeinbildenden Gymnasium. Dies ist aber kein Nachteil, da u.a. durch die frühzeitig vermittelten praktischen und beruflichen Inhalte eine sich anschließende Berufsausbildung oder ein Studium mit naturwissenschaftlichem Bezug viel schneller abgeschlossen werden kann.

3 Verteilung der Unterrichtsstunden pro Woche in der Einführungsphase (11. Jahrgang / E-Phase): Unterrichtsfächer Wochenstunden I. Pflichtunterricht Deutsch 3 Englisch 3 Politikwissenschaften 3 Mathematik 3 Chemie (Theorie) 2 Chemietechnik (Laborübungen) a) 3 Physik (Theorie) 2 Physiktechnik (Laborübungen) a) 3 Biologie (Theorie) 2 Biologietechnik (Laborübungen) a) 3 II. Unterricht in einer 2. Fremdsprache Französisch oder Latein b) 4 III. Wahlpflichtunterricht Informatik / Sport / Darstellendes Spiel 2 Bildende Kunst c) / Musik c) IV. Wahlunterricht c) Weitere Fremdsprache 4 Bildende Kunst / Musik 2 Informatik d) 2 Sport 2 Darstellendes Spiel 2 Anmerkungen: a) b) c) d) Der Unterricht wird in geteilten Klassen mit ca. 12 Schüler/-innen durchgeführt. Pflicht für Schüler/-innen, die in der Klassenstufe nicht durchgehend am Unterricht einer 2. Fremdsprache teilgenommen haben Die Wahl dieser Fächer kann nur im Rahmen des Unterrichtangebotes und der organisatorischen Möglichkeiten der Schule getroffen werden. Erforderlich neben dem Wahlpflichtfach Informatik für das Leistungsfach Informatik Wie Sie daraus ersehen, nehmen mit fünfzehn Stunden die naturwissenschaftlichen Fächer mit Laborübungen einen großen Teil der Unterrichtszeit in Anspruch. In diesen sechs Fächern lernen Sie physikalische, chemische und biologische Untersuchungsmethoden sowie den Umgang mit naturwissenschaftlichen Geräten sowie die entsprechende Theorie kennen. Sie experimentieren selbständig und auch in kleinen Gruppen an modern ausgerüsteten Laborplätzen. Der allgemeinbildende Unterricht in Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Politikwissenschaften und weiteren Fächern steht gleichrangig neben der Ausbildung in den naturwissenschaftlichen Fächern. Kursphase und Abitur In der Jahrgangsstufe 12 und 13 wird der Unterricht nicht mehr im Klassenverband sondern in Kursen durchgeführt. Die Noten werden in Punkte umgerechnet, die dann neben den Ergebnissen der Abiturprüfung die Grundlage für die Durchschnittsnote im Abitur bilden. Mit dem Abitur in der Tasche haben Sie wie an jedem anderen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife erworben. Hiermit können Sie an jeder Universität bzw. Hochschule alle angebotenen Fachrichtungen studieren. Sollten Sie die Abiturprüfung ausnahmsweise nicht bestehen, so ist der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife möglich. Mit der Entscheidung für die Lise-Meitner- Schule haben Sie eine Vorentscheidung für die Wahl bestimmter naturwissenschaftlicher Kurse getroffen. Diese Wahl kann bis zum Abitur in zwei Fachrichtungen erfolgen: a) Fachrichtung des sog. doppelqualifizierenden Bildungsganges oder b) Fachrichtung Technik mit dem Schwerpunkt Chemietechnik, Physiktechnik bzw. Biologietechnik.

4 Zu a) Fast alle Schüler/-innen wählen den sog. doppelqualifizierenden Bildungsgang, den wir intern als Abitur plus oder DQ-Ausbildung bezeichnen (DQ steht hier für Doppelqualifikation). In dieser Fachrichtung muss als erstes Leistungsfach eine Naturwissenschaft gewählt werden (Chemie, Physik oder Biologie). Auch der zweite Leistungskurs ist mehr oder weniger festgelegt: entweder eine zweite Naturwissenschaft oder das Fach Mathematik bzw. Informatik. Ja, wir bieten als eines von wenigen Gymnasien in Berlin auch das Fach Informatik als Leistungskurs an. Zu jedem der naturwissenschaftlichen Leistungskurse muss ein praktischer Grundkurs belegt werden, der als Labortechnik-Kurs (Chemielabortechnik, Physiklabortechnik und Biologielabortechnik) bezeichnet wird. Und so kann es weitergehen Wenn Sie an ein Universitätsstudium denken, wird für Sie vermutlich ein naturwissenschaftliches Fach nahe liegen. Aufgrund Ihrer Erfahrungen aus der E-Phase und der Kursphase werden Sie an der Universität Ihren Kommilitonen eine Nasenlänge voraus sein. Gleiches gilt auch für Abiturienten, die nicht ins Studium, sondern in ein Ausbildungsverhältnis im Berufsfeld Chemie, Physik und Biologie gehen. Außerdem rechnen viele Universitäten und Hochschulen Teile unserer Ausbildung auf das Studium an. Noch Fragen? Mit dieser Häufung an naturwissenschaftlicher Theorie verknüpft mit einer intensiven praktischen Laborausbildung können Sie an unserer Schule nach dem Abitur in einem Jahr zum/r Biologisch-, Chemisch- bzw. Physikalischtechnischen Assistenten/-in ausgebildet werden (Abitur plus einjährige Berufsausbildung). Zu b) Die Fachrichtung Technik mit dem Schwerpunkt Chemietechnik, Physiktechnik bzw. Biologietechnik lässt Ihnen die Möglichkeit offen, auch Leistungskurse in den Fächern wie Deutsch oder Englisch zu wählen. Bitte beachten Sie zu a) und zu b) jeweils auch die entsprechende Tabelle der Kurswahlmöglichkeiten zum Abitur auf den folgenden Seiten. Über das Sekretariat der Lise-Meitner-Schule können Sie sich an die Abteilungsleitung des Beruflichen Gymnasiums wenden, die Ihnen über die verschiedenen Bildungsgänge der Schule Auskunft geben und alle Fragen beantworten kann. Also, wenn Sie mehr über die gymnasiale Oberstufe in der Lise-Meitner-Schule und über die anderen Bildungsgänge erfahren möchten als in diesem Steckbrief steht, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Mail und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin oder sogar einen Schnupperunterricht. Vielleicht sehen wir uns auch zum Tag der offenen Tür am oder in der Langen Nacht der Wissenschaften am , an der die Lise-Meitner-Schule als einzige Berliner Schule teilnehmen darf. (Stand: November 2013)

5 Tabellen der Kurswahlmöglichkeiten zum Abitur für a) Doppelqualifizierender Bildungsgang DQ : Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit anschließendem einjährigen Bildungsgang zum/r technischen Assistenten/-in der Fachrichtung Chemie, Physik oder Biologie Leistungskursfächer Prüfungsfächer weitere Prüfungsfächer 5. PK Referenzfach De weitere Pflichtgrundkurse soweit nicht schon in den Spalten 1 bis 5 bzw 11 gewählt Zeile Nr NW NW FS De 2. AF 2 4 4/4 4 2 NW NW FS Ma 2. AF 4 2 4/4 4 3 NW NW Ma De 2. AF 4 2 4/4 4 4 NW Ma De 2. AF bel NW Ma FS 2. AF bel NW In FS De 2. AF NW In FS Ma 2. AF NW In Ma De 2. AF FS Ge/ PW Ma Ck/ Pk/ Bk In Sp Abkürzungen: NW FS De Ma Ck Pk Bk - Naturwissenschaft - Fremdsprache - Deutsch - Mathematik - Chemielabortechnik - Physiklabortechnik - Biologielabortechnik In - Informatik 2. AF - 2. Aufgabenfeld bel. - beliebig Ge/PW - Je nach Wahl des Prüfungs-/Referenzfaches aus dem 2. Aufgabenfeld ist hier Geschichte oder PW zu wählen Sp - Sportpraxis

6 Weitere Anmerkungen (zu a)): Naturwissenschaft (NW): Chemie oder Physik oder Biologie Eines der naturwissenschaftlichen Fächer Chemie, Physik oder Biologie muss als Leistungsfach gewählt werden. Chemielabortechnik, Physiklabortechnik, Biologielabortechnik (Ck/Pk/Bk): Jedem gewählten ersten Leistungskurs Chemie, Physik oder Biologie sind vier fachrichtungsbezogene Labortechnikgrundkurse als Pflichtkurse zugeordnet. Die in den ersten beiden Kurshalbjahren belegten Pflichtgrundkurse müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werde. Ist auch das zweite Leistungsfach eines der Fächer Chemie, Physik oder Biologie, so müssen für den doppelqualifizierenden Bildungsgang ebenfalls vier fachrichtungsbezogene Labortechnikgrundkurse als Pflichtkurse belegt werden. Insgesamt dürfen aus den Labortechnikfächern Chemietechnik, Physiktechnik und Biologietechnik nur sechs Grundkurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden; diese Fächer dürfen nicht Prüfungsfach sein. Werden im zweiten Leistungsfach Chemie, Physik oder Biologie die letzten beiden Labortechnikgrundkurse nicht belegt, so ist nach dem dreijährigen Bildungsgang im Beruflichen Gymnasium ein anschließender zweijähriger Bildungsgang zur technischen Assistentin und zum technischen Assistenten mit der Fachrichtung Chemie, Physik oder Biologie möglich. 5. Prüfungskomponente (5. PK): Das jeweils in der Spalte 5 angegebene Fach ist als Referenzfach (Hauptfach) der 5. PK zu wählen. Wenn in Spalte 5 beliebig angegeben ist, ist es im Falle der Anfertigung einer BLL als 5. Prüfungskomponente auch möglich, als Referenzfach der 5. PK eines der vier Prüfungsfächer zu wählen. Fremdsprache (FS): Eine Fremdsprache, die erst in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Einführungsphase begonnen wurde, darf nur als 3. oder 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Die Verpflichtungen nach Spalte 8 sind durch vier Kurse einer durchgängig belegten Fremdsprache zu erfüllen, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind. In der Regel ist dies eine fortgesetzte, also spätestens ab Jahrgangsstufe 9 besuchte Fremdsprache. Wer in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Einführungsphase eine zweite Fremdsprache neu beginnt, muss die neu begonnene bis zum Ende des 4. Kurshalbjahrs und die fortgesetzte erste Fremdsprache bis zum Ende des zweiten Kurshalbjahrs belegen. Die Kurse des ersten und zweiten Kurshalbjahrs in der neu begonnenen Fremdsprache müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden; jedoch müssen zwei aufeinander folgende Kurse der fortgesetzten Fremdsprache eingebracht werden. Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache durchgängig von Jahrgangsstufe 7 bis 10 besucht haben, die Verpflichtungen gemäß Spalte 8 aber mit einer erst in der Jahrgangsstufe 10 oder der Einführungsphase begonnenen Fremdsprache erfüllen wollen, müssen in jedem Kurshalbjahr einen Pflichtkurs in der neu begonnenen Fremdsprache und zusätzlich mindestens im 1. und 2. Kurshalbjahr einen Grundkurs in einer fortgesetzten Fremdsprache belegen. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre zweite Fremdsprache erst in Jahrgangsstufe 8 oder 9 begonnen haben, gilt Entsprechendes, jedoch muss die im 1. und 2. Kurshalbjahr zu belegende fortgesetzte Fremdsprache die in Jahrgangsstufe 8/9 begonnene sein. 2. Aufgabenfeld (2. AF): Mindestens eines der Fächer Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie, Sozialwissenschaften, Psychologie, Philosophie, Recht oder Wirtschaft muss als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Ein Fach des 2. Aufgabenfelds muss vier Semester belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Insgesamt müssen mindestens sechs Kurse aus dem 2. Aufgabenfeld in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Geschichte oder Politikwissenschaft (Ge/PW): Bei der Wahl von Geschichte als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Politikwissenschaft (Kurse pw-3 und pw-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen, es sei denn, ein weiteres Fach aus dem 2. Aufgabenfeld wird als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK gewählt. Bei der Wahl eines der anderen Fächer des 2. Aufgabenfelds als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Geschichte (Kurse ge-3 und ge-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. Informatik Bei der Wahl des Leistungskurses Mathematik müssen beginnend mit dem Unterricht in der E-Phase vier Pflichtgrundkurse Informatik in der Qualifikationsphase belegt werden. Diese Pflichtgrundkurse müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Sport (Sp): Sportpraxis Sporttheorie In jedem Kurshalbjahr ist ein Kurs in Sportpraxis zu belegen. Diese Verpflichtung kann nicht mit Kursen in Sporttheorie und mit im Blockunterricht erteilten Kursen erfüllt werden (vgl. 13 Abs. 3 VO-GO). Für eine Abiturprüfung darf Sport nur als 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. In allen diesen Fällen sind zusätzlich zu den vier Kursen in Sportpraxis zwei Kurse Sporttheorie zu belegen.

7 für b) Bildungsgang Fachrichtung Technik: Allgemeine Hochschulreife (Abitur) mit Schwerpunkt Chemietechnik, Physiktechnik bzw. Biologietechnik Leistungskursfächer Prüfungsfächer weitere Prüfungsfächer 5. PK Referenzfach De weitere Pflichtgrundkurse soweit nicht schon in den Spalten 1 bis 5 bzw 11 gewählt Ck/ Pk/ Bk FS Ge/ PW Ma NW Sp Zeile Nr De Ct/Pt/Bt Ma 2. AF bel De Ct/Pt/Bt FS 2. AF bel FS Ct/Pt/Bt De 2. AF bel FS Ct/Pt/Bt Ma 2. AF bel De Ma Ct/Pt/Bt 2. AF bel De In FS Ct/Pt/Bt 2. AF De In Ma Ct/Pt/Bt 2. AF FS Ma Ct/Pt/Bt 2. AF bel FS In De Ct/Pt/Bt 2. AF FS In Ma Ct/Pt/Bt 2. AF Ma In De Ct/Pt/Bt 2. AF Ma In FS Ct/Pt/Bt 2. AF NW Ma De Ct/Pt/Bt 2. AF NW Ma FS Ct/Pt/Bt 2. AF Abkürzungen: FS De Ma Ct Pt Bt Ck Pk - Fremdsprache - Deutsch - Mathematik - Chemietechnik - Physiktechnik - Biologietechnik - Chemielabortechnik - Physiklabortechnik 2. AF - 2. Aufgabenfeld NW - Naturwissenschaft bel. - beliebig Ge/PW - Je nach Wahl des Prüfungs-/Referenzfaches aus dem 2. Aufgabenfeld ist hier Geschichte oder PW zu wählen Sp - Sportpraxis Bk - Biologielabortechnik

8 Weitere Anmerkungen (zu b)): Chemietechnik, Physiktechnik, Biologietechnik (Ct/Pt/Bt): Bei der Wahl von Chemietechnik, Physiktechnik oder Biologietechnik als fachrichtungsbezogenes Prüfungsfach ist das der Naturwissenschaft entsprechende Fach Chemielabortechnik, Physiklabortechnik oder Biologielabortechnik zu wählen. 5. Prüfungskomponente (5. PK): Das jeweils in der Spalte 5 angegebene Fach ist als Referenzfach (Hauptfach) der 5. PK zu wählen. Wenn in Spalte 5 beliebig angegeben ist, ist es im Falle der Anfertigung einer BLL als 5. Prüfungskomponente auch möglich, als Referenzfach der 5. PK eines der vier Prüfungsfächer zu wählen. Fremdsprache (FS): Eine Fremdsprache, die erst in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Einführungsphase begonnen wurde, darf nur als 3. oder 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Die Verpflichtungen nach Spalte 8 sind durch vier Kurse einer durchgängig belegten Fremdsprache zu erfüllen, die in die Gesamtqualifikation einzubringen sind. In der Regel ist dies eine fortgesetzte, also spätestens ab Jahrgangsstufe 9 besuchte Fremdsprache. Wer in der Jahrgangsstufe 10 oder in der Einführungsphase eine zweite Fremdsprache neu beginnt, muss die neu begonnene bis zum Ende des 4. Kurshalbjahrs und die fortgesetzte erste Fremdsprache bis zum Ende des zweiten Kurshalbjahrs belegen. Die Kurse des ersten und zweiten Kurshalbjahrs in der neu begonnenen Fremdsprache müssen nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden; jedoch müssen zwei aufeinander folgende Kurse der fortgesetzten Fremdsprache eingebracht werden. Schülerinnen und Schüler, die eine zweite Fremdsprache durchgängig von Jahrgangsstufe 7 bis 10 besucht haben, die Verpflichtungen gemäß Spalte 8 aber mit einer erst in der Jahrgangsstufe 10 oder der Einführungsphase begonnenen Fremdsprache erfüllen wollen, müssen in jedem Kurshalbjahr einen Pflichtkurs in der neu begonnenen Fremdsprache und zusätzlich mindestens im 1. und 2. Kurshalbjahr einen Grundkurs in einer fortgesetzten Fremdsprache belegen. Für Schülerinnen und Schüler, die ihre zweite Fremdsprache erst in Jahrgangsstufe 8 oder 9 begonnen haben, gilt Entsprechendes, jedoch muss die im 1. und 2. Kurshalbjahr zu belegende fortgesetzte Fremdsprache die in Jahrgangsstufe 8/9 begonnene sein. 2. Aufgabenfeld (2. AF): Mindestens eines der Fächer Politikwissenschaft, Geschichte, Geografie, Sozialwissenschaften, Psychologie, Philosophie, Recht oder Wirtschaft muss als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Ein Fach des 2. Aufgabenfelds muss vier Semester belegt und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Insgesamt müssen mindestens sechs Kurse aus dem 2. Aufgabenfeld in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. 3. Aufgabenfeld (3. AF): Mindestens eines der Fächer des 3. Aufgabenfeldes muss als Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. Geschichte oder Politikwissenschaft (Ge/PW): Bei der Wahl von Geschichte als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Politikwissenschaft (Kurse pw-3 und pw-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen, es sei denn, ein weiteres Fach aus dem 2. Aufgabenfeld wird als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK gewählt. Bei der Wahl eines der anderen Fächer des 2. Aufgabenfelds als Prüfungsfach oder Referenzfach der 5. PK sind zusätzlich zwei Pflichtkurse Geschichte (Kurse ge-3 und ge-4) zu belegen und in die Gesamtqualifikation einzubringen. Naturwissenschaft (NW): Chemie oder Physik oder Biologie Bei der Wahl von Chemie, Physik oder Biologie als Leistungskursfach darf nicht das der Naturwissenschaft entsprechende Fach Chemietechnik, Physiktechnik oder Biologietechnik als fachrichtungsbezogenes Grundkursfach gewählt werden. Sport (Sp): Sportpraxis Sporttheorie In jedem Kurshalbjahr ist ein Kurs in Sportpraxis zu belegen. Diese Verpflichtung kann nicht mit Kursen in Sporttheorie und mit im Blockunterricht erteilten Kursen erfüllt werden (vgl. 13 Abs. 3 VO-GO). Für eine Abiturprüfung darf Sport nur als 4. Prüfungsfach oder als Referenzfach der 5. PK gewählt werden. In allen diesen Fällen sind zusätzlich zu den vier Kursen in Sportpraxis zwei Kurse Sporttheorie zu belegen.

9 Aufnahmeantrag für das Berufliche Gymnasium der Lise-Meitner-Schule zum Schuljahr 2014 / 2015 (Unterrichtsbeginn: 25. August 2014) Angaben zur Person Name: Vornamen (gemäß Personalausweis): geb. am in Land Staatsangehörigkeit(en): Muttersprache: (Die Muttersprache ist die Sprache, welche vorrangig in der Familie gesprochen wird.) Anschrift: Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer Telefon: Handy Angaben zu der/den Erziehungsberechtigten Name der Mutter: Anschrift: Telefon: Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer Handy: Name des Vaters: Anschrift: (falls abweichend) Telefon: Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer Handy: Wichtige Hinweise bezüglich gesundheitlicher Besonderheiten, auf die wir in der Schule achten sollten: Angaben zum Fremdsprachenunterricht in der Einführungsphase Ich habe bisher an folgendem Fremdsprachenunterricht (evtl. auch ohne Benotung) teilgenommen: 1. FS:.. 2. FS:.. 3. FS: Lernbeginn ab Klasse.... Lernende bis Klasse.....

10 Alle Schüler/-innen, die nicht von Beginn der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 10 durchgehend Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, müssen eine zweite Pflichtfremdsprache erlernen. Ich entscheide mich für die folgende zweite Pflichtfremdsprache: Latein (nur für Anfänger) oder Französisch (nur für Anfänger) Ich nehme am Unterricht einer zweiten Fremdsprache nicht teil, weil ich von Beginn der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 10 Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatte Ich möchte freiwillig eine dritte Fremdsprache belegen und wähle Latein (Anfänger) oder Französisch (Anfänger) Angaben zum Wahlpflichtunterricht in der Einführungsphase Alle Schüler/-innen müssen sich zwischen den Wahlpflichtfächern Bildende Kunst, Darstellendes Spiel, Sport und Informatik entscheiden. Soll eines dieser Fächer Abitur-Prüfungsfach werden, so muss es bereits in der Einführungsphase besucht werden. Ich entscheide mich für das folgende Wahlpflichtfach: Bildende Kunst Darstellendes Spiel Sport Die Wahl von Sport als Abitur-Prüfungsfach setzt den Nachweis der uneingeschränkten Sporttauglichkeit voraus. Informatik - Das Wahlpflichtfach Informatik muss in der E-Phase dann belegt werden, wenn das Fach Informatik als Leistungs- oder Grundkurs in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zum Abitur belegt werden soll. - Das Wahlpflichtfach Informatik muss auch dann gewählt werden, wenn das Fach Mathematik als Leistungsfach in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zum Abitur belegt werden und nach dem Abitur die Ausbildung zum/r Technischen Assistenten/-in erfolgen soll. Angaben zum Wahlfach Informatik in der Einführungsphase Wahlfach Informatik - Das Wahlfach Informatik muss dann belegt werden, wenn das Fach Informatik als Leistungskurs in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zum Abitur belegt werden soll. Ich nehme nicht am Wahlfach Informatik teil.

11 Angaben zu öffentlichen Leistungen Ich beziehe öffentliche Leistungen bzw. habe beantragt: nein ja, gültig bis: Grundsicherung (Hartz IV) B1 Wohngeld B2 laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) L Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz L Leistungen nach dem BAföG Ich besitze einen berlinpass-but bzw. habe beantragt: nein ja: Ein Nachweis in geeigneter Form ist dem Antrag beizufügen. Ich befinde mich in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform des Jugendamtes: nein ja Ansprechpartner: Anschrift: Telefon: Dem Aufnahmeantrag sind folgende Unterlagen vollständig beizufügen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, geeigneter Nachweis über den Besitz / Antrag des berlinpass-but (wenn vorhanden), Kopie der Endjahreszeugnisse: - Beginn 1. FS, 2. FS, 3. FS - Klasse 9 Kopie Halbjahreszeugnisse: - Klasse 10 - Klasse 11 (wenn vorhanden) Kopie MSA-Zeugnis (wenn bereits vorhanden) Datum Unterschrift Antragsteller/-in ggf. Unterschrift/en Erziehungsberechtigte/-r

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