MITTEILUNGSBLATT. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt. Mitgliedsgemeinden: Ebermannstadt und Unterleinleiter

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MITTEILUNGSBLATT. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt. Mitgliedsgemeinden: Ebermannstadt und Unterleinleiter"

Transkript

1 MITTEILUNGSBLATT Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Mitgliedsgemeinden: Ebermannstadt und Unterleinleiter Jahrgang Mai 2011 Nr

2 Sprechtage der Behörden, Verbände etc. Die Sprechtage finden im Bürgerhaus Ebermannstadt, Bahnhofstraße 5, statt Uhr Sprechtag der Seniorenbeauftragten Uhr LVA/BfA (nur mit vorheriger Terminabsprache bei der Stadt Ebermannstadt, Tel /506-15) Uhr VdK Sprechtage im Lastner-Haus, Zum Breitenbach 2: jeden Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Diens- "Die Insel" tel. Terminabsprache, tag Tel / Jeden Donnerstag findet von bis Uhr im Lastnerhaus ein offenes Gesprächsangebot für Jedermann statt. Organisiert wird diese Sprechstunde vom Trauernetz "Consolare". Die Sprechzeiten des Landrates Glauber finden nach Vereinbarung im Landratsamt Forchheim (Gebäude A, 1. Stock, ZiNr. 206) statt. Terminabsprache unter Tel /86101 (Vorzimmer Landrat). Öffnungszeiten der TÜV-Prüfstelle (Ebermannstadt, Grasiger Weg 48) jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag von 7.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, jeden Freitag von 7.30 Uhr bis Uhr. Telefonische Voranmeldung: 09194/4664. Neue Telefonnummern der Tourismuszentrale Die Tourismuszentrale Fränkische Schweiz, Oberes Tor 1, in Ebermannstadt ist nur noch über die neuen Rufnummern zu erreichen: / Franz-Xaver Bauer / Reinhard Löwisch / Simona Bonhorst / Vera-Heidrun Wölfel / Infotelefon / Fax Grundstücksangebote der VG Ebermannstadt Die aktuellen Grundstücksangebote für den Bereich der VG Ebermannstadt erhalten Sie unter: oder telefonisch bei Herrn Herlitz, 09194/

3 Sie wollen Ihr Grundstück oder Ihr Haus verkaufen? Lassen Sie sich aufnehmen in unsere Datenbank. Die Informationen geben wir nur gezielt an interessierte Käfufer. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Informationen erhalten Sie durch Herrn Herlitz, 09194/ Einladung zum Tag der offenen Tür des neuen Atemschutz- und Katastrophenschutzzentrums für den Landkreis Forchheim und der Dienststelle Ebermannstadt des Landratsamtes Ebermannstadt, Oberes Tor 1, am Sonntag, den 15. Mai 2011 von 13 bis 17 Uhr Besichtigung des Atemschutz- und Katastrophenschutzzentrums Leistungs- und Geräteschau der Hilfsorganisationen Informationen des Bau- und Umweltbereiches des Landratsamtes und der Tourismuszentrale Fränkische Schweiz Kaffee und Kuchen, Getränke und Gegrilltes Offene Ganztagesschule im Schülerzentrum der Mittelschule Ebermannstadt Beim Rücklauf der Anmeldebögen wurde festgestellt, dass nicht alle Eltern die Anmeldeinformationen erhalten haben. Deshalb möchten wir Sie über das Amtsblatt nochmals davon unterrichten, dass eine Anmeldung für die Offene Ganztagesschule in der Mittelschule Ebermannstadt für das Schuljahr 2011/ 2012 zwingend bis erfolgen muss. Nur Gruppen, die bis feststehen, werden durch den Freistaat Bayern bezuschusst. Aus diesem Grund sind spätere Anmeldungen nicht mehr möglich. Für Eltern, die sich noch nicht sicher sind, ob eine Betreuung erforderlich ist, wird eine Anmeldung vorsorglich empfohlen. Weitere Informationen bzw. Anmeldebögen erhalten Sie im Schülerzentrum Ebermannstadt oder telefonisch von Fr. Trautner, Tel / In Wiesenbrütergebieten bitte auf den Wegen bleiben und Hunde anleinen Das Landratsamt Forchheim - untere Naturschutzbehörde, der Bauernverband und der Gebietsbetreuer für Schutzgebiete beim Landschaftspflegeverband Forchheim bitten im Interesse von wiesen- und feldbrütenden Vogelarten darum, im Wiesenttal zwischen Ebermannstadt und Forchheim sowie im Regnitztal bei Hausen (ausgewiesen als zum europaweiten Schutzgebiets- Netz "Natura 2000" gehörigen Vogelschutzgebiet , Regnitz- und Unteres Wiesenttal) im Zeitraum April bis Ende August die Wege nicht zu verlassen und Hunde an die Leine zu nehmen. Grundlage der Verbote ist das Bayerische Naturschutzgesetz (Art. 30) und das Bundesnaturschutzgesetz (Art. 44). Um auf die Wiesenbrütergebiete aufmerksam zu machen, wurden im letzten Jahr Schilder ausgebracht. Die Naturschutzwacht wird auch in diesem Jahr Kontrollen durchführen. gez. A. Niedling, Gebietsbetreuer für Schutzgebiete im Lkr. FO, Landschaftspflegeverband Forchheim 149

4 Staatliches Bauamt Bamberg Bundesstraße 470, Forchheim - Pottenstein Teilerneuerung des Breitenbachgerinnes in Ebermannstadt Am Montag, dem , beginnen die Arbeiten zur Teilerneuerung des Breitenbachgerinnes in Ebermannstadt. Sowohl das Kreuzungsbauwerk des Breitenbaches mit der innerorts verlaufenden Bundesstraße 470 als auch das unter dem Gehweg befindliche Durchlassbauwerk in der Forchheimer bzw. Breitenbacher Straße weisen erhebliche Schäden auf. Aufgrund der Länge des Durchlasses von fast 300 m ist die Maßnahme in drei Bauphasen unterteilt. In der ersten Bauphase wird das Kreuzungsbauwerk unter halbseitiger Sperrung des Verkehrs auf der B 470 in Richtung Forchheim erneuert. Die Verkehrsbeziehung Forchheim - Pottenstein bleibt aufrecht erhalten. Die von Osten kommenden Verkehrsteilnehmer mit Fahrtziel Forchheim, werden über die Staatsstraße 2260 über Buttenheim zur AS Buttenheim der BAB 73 in Richtung Forchheim geführt. Die Verkehrsbeziehung über die Breitenbacher Straße mit der Stadtstraße Kirchenplatz bleibt aufrecht erhalten. Ein Linkseinbiegen vom Kirchenplatz in Richtung Forchheim ist nicht möglich. Es muss die Umleitung über Buttenheim zur A 73 genutzt werden. Um Behinderungen während der Bauarbeiten möglichst gering zu halten werden die bestehenden Lichtsignalanlagen im Bereich der Baustelle abgeschaltet und bauseitige Ampelanlagen aufgestellt. Das Staatliche Bauamt Bamberg bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Verkehrsbehinderungen während der Bauzeit und um erhöhte Aufmerksamkeit auf der Umleitungsstrecke. Bamberg, den Schmitt, Baudirektor Zahlungstermine bei der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt Am 15. Mai 2011 werden folgende Zahlungen fällig: Gewerbesteuer II/2011 Grundsteuer II/2011 Wasser-/Kanal Unterleinleiter 1. Abschlag 2011 Die zu zahlenden Beträge sind den Zahlungspflichtigen bekannt! Feste rechtzeitig beantragen Die Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt weist darauf hin, dass alle Veranstaltungen, die Ausnahmen von den gaststätten-, straßenverkehrs- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften erfordern, frühzeitig beantragt werden müssen. Falls nicht 14 Tage vor dem Termin der Antrag eingereicht wurde, kann nicht mehr mit einer Erlaubniserteilung gerechnet werden. Angesprochen sind die Veranstalter von Umzügen, Prozessionen, Straßenfesten, sportlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Kirchweihen, Grillfesten, Sonnwend- und Johannisfeuern sowie von Feuerwerken und ähnlichen Festivitäten. Meldepflichten der Bewohner von Ferienwohnungen Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass auch Personen, die in Ferienwohnungen länger als zwei Monate aufgenommen sind, nach Art. 11 Meldegesetz der Meldepflicht unterliegen. Sie haben sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden. Der Wohnungsgeber ist nach Art. 11 Abs. 3 Meldegesetz verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Ferner sind für diese Personen auch entsprechende Mülltonnen anzumelden! Um Beachtung wird gebeten! Freizeitlinie wird nach fantastischem Start verlängert Die Buslinie 221 Ebermannstadt Aufseß fährt ab dem 1. Mai 2011 als VGN-Freizeitlinie an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen weiter nach Hollfeld sowie nach Breitenlesau. Im vergangenen Jahr wurde die Linie zunächst vom Endhaltepunkt Heiligenstadt bis nach Aufseß verlängert und als "Brauereien- Wander-Express" beworben. Diese Verlängerung war äußerst erfolgreich und führte zu einer beinahe Verdreifachung der Fahrgastzahlen an den Wochenenden. Wegen dieser verstärkten Nachfrage fahren die Busse nun zu weiteren attraktiven Zielen. So werden die Brauereistandorte Sachsendorf, Heckenhof, Hochstahl und Breitenlesau zusätzlich angebunden. Darüber hinaus kommt mit der Stadt Hollfeld ein weiteres lohnendes Ziel hinzu, von dem aus schöne Wanderungen in die Umgebung unternommen werden können, etwa nach Sanspareil oder ins Felsendorf Krögelstein. Außerdem kann in Hollfeld auf die VGN-Linie 969 Bamberg Hollfeld Bayreuth umgestiegen werden. Doch nicht nur für die Ausflügler ist die Verlängerung eine Bereicherung, auch die einheimische Bevölkerung profitiert von den zusätzlichen Fahrtmöglichkeiten. Fahrplaninformation Mit der Verlängerung wird die Linie ab Aufseß geteilt. Die erste Fahrt (9.00 Uhr ab Ebermannstadt Bahnhof) fährt ab Aufseß über Sachsendorf nach Hollfeld. Bei der zweiten Vormittagsfahrt fährt der Bus von Aufseß über Heckenhof und Hochstahl nach Breitenlesau. Am Nachmittag verlaufen die Fahrten umgekehrt. Um Uhr fährt der Bus von Breitenlesau über Aufseß nach Ebermannstadt. Der zweite Nachmittagsbus fährt um Uhr ab Hollfeld zurück über Aufseß nach Ebermannstadt. Somit wird die bisherige Linie, welche bereits zu schönen Wanderungen und der Einkehr in den Brauereigasthöfen in Heiligenstadt, Oberleinleiter, Tiefenellern und Aufseß einlädt, vervollständigt. Weitere Informationen zum Fahrplan gibt es unter: Die ausführlichen Prospekte zum Brauereien-Wander-Express sind in den Rathäusern vor Ort oder kostenlos unter erhältlich. Allgemeine Informationen der Verwaltung Geburten: Lukas Rupprecht; Eltern: Günther Rupprecht und Katrin Wilske, Ebermannstadt, Moggast, Kutschenrain 6 Tim Luca Taubmann; Eltern: Andreas und Nicol Taubmann, Ebermannstadt, Breslauer Straße 3 Sterbefälle: Dr. Raimund Lohbauer, E'stadt, Gasseldorf, Baumgarten 6 80 Jahre Hans Jürgen Grüning, Ebermannstadt, Bahnhofstr Jahre Alfons Theiler, Ebermannstadt, Am Marktplatz Jahre Ludwig Sponsel, Ebermannstadt, Buckenreuther Str Jahre Manfred Schleifer, Ebermannstadt, Kellerstr Jahre Stefan Maier, Ebermannstadt, Moggaster Hauptstr Jahre Andreas Voß, Ebermannstadt, Am Erlach Jahre Fundgegenstände: 1 Zahnprotese, 1 i-pod, 1 Regenschirm, 1 Schlüsselbund 150

5 Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen Hallenbad: Geschlossen Erlebnis-Freibad: Geöffnet ab Heimatmuseum Ebermannstadt: Geöffnet Samstag, Sonntag und Feiertage Stadtbücherei St. Nikolaus, Mittelschulweg 11 (Eingang Feuersteinstraße): Dienstag Uhr und Uhr, Donnerstag Uhr Touristinformation Ebermannstadt: Montag bis Freitag von 9.00 bis Uhr und bis Uhr Samstag 9.00 bis Uhr (außer Feiertage) Fränkische-Schweiz-Bücherei im Landratsamtsgebäude: Freitag bis Uhr. Fränkische-Schweiz-Museum in Tüchersfeld: Dienstag bis Sonntag von bis Uhr Märkte Jahrmarkt und verkaufsoffener Sonntag Jeden Samstag bis Uhr Bauernmarkt Kirchweihen Kirchweih in Rüssenbach Sitzungsdienst Bauausschuss Haupt- und Kulturausschuss Hinweis zur Bauausschusssitzung Wir bitten, Baupläne mindestens 6 Werktage vor einer Bauausschusssitzung im Rathaus einzureichen, da nur so eine Behandlung durch den Bauausschuss gewährleistet ist. Erlebnis-Freibad Ebermannstadt startet in die Badesaison 2011 Am 30. April winken die Kassiererinnen durch. Die Stadtwerke Ebermannstadt öffnen die Pforten des Erlebnis-Freibades für den Badesommer 2011 am 30. April Von 9:00 bis 20:00 Uhr darf den ganzen Tag kostenlos gebadet, geplanscht und gespielt werden. Für das Freibadteam gehen 151

6 damit mehrmonatige umfangreiche Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten zu Ende. Nach dem strengen Winter gestalteten sich besonders die Fließarbeiten infolge der zahlreichen Frostschäden sehr aufwändig. Viel Zeit wurde auch in die Technik und Pflege der Außenanlage, insbesondere der Grünflächen investiert. Die Beach-Volley-Baller werden sich über das weitere Spielfeld freuen. Außerdem können Vereine und Gruppen nach vorheriger Anmeldung Turniere veranstalten. Die Eintrittspreise 2011 sind gegenüber den Vorjahren unverändert. Die Tageskarte kostet für Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche 1,50 Euro, für Erwachsene 3,00 Euro und für Familien 7,50 Euro. Bei regelmäßigen Besuchen empfehlen die Stadtwerke Dauerkarten, die im Rathaus Ebermannstadt erhältlich sind. Außerdem erhalten die Stromkunden der Stadtwerke Ebermannstadt weiterhin Sonderkonditionen. Badegäste finden in diesem Jahr zum letzten Mal das gewohnte Ambiente vor. Gleich nach der Badesaison erfolgt der Spatenstich für die Neugestaltung des Kinderspielbereiches mit dem Kinderbecken und einem spritzigen Wasserspielplatz. Das besondere Highlight im Badesommer 2012 wird die neue Breitrutsche sein. Kinder- und Rutschenbecken werden in hygieneund unterhaltsfreundlichem Edelstahl ausgeführt. Die Stadtwerke Ebermannstadt GmbH und ihr Freibad-Team freuen sich auf den Badesommer Stadtwerke Ebermannstadt GmbH Telefon 09194/ Geführte Radtouren "Rad und Kultur" im Mai "Auf Dürers Spuren durch Nürnberg". Von Ebermannstadt führt die Tour über Pinzberg, Effeltrich, Neunkirchen a. Br. und Kalchreuth zum Buchenbühl, dem Marienpark, der Nürnberger Burg und durch die Nürnberger Altstadt. Der Rückweg wird über Erlangen, Baiersdorf und Effeltrich genommen. Abfahrt um 9:00 Uhr am Bahnhof Ebermannstadt. Tour etwa 120 km mit 600 Höhenmetern "Die Hersbrucker Schweiz" - Burgen, Flüsse, Felsen und Städte. Von Ebermannstadt geht es über Hilpoltstein, Schnaittach und Ottensoos nach Hersbruck. Es geht zum Badesee nach Happburg, durch das Pegnitztal nach Rupprechtstegen und Velden. Der Rückweg wird über Betzenstein nach Ebermannstadt genommen. Abfahrt um 9:00 Uhr am Bahnhof Ebermannstadt. Tour etwa 130 km mit 800 Höhnemetern , Pfingstmontag "Von der Wiesent zum Main - Das Obermaintal 1" Die Tour führt über Heiligenstadt und Königsfeld, durch das Kleinziegenfeldertal, über Weismain und Altenkunstadt nach Lichtenfels und Bad Staffelstein. Der Besuch der Basilika Vierzehnheiligen ist eingeplant. Der Rückweg wird über Zapfendorf, Memmelsdorf und Lindach genommen. Abfahrt um 8:00 Uhr am Bahnhof Ebermannstadt. Die Rückkehr ist gegen 19:00 Uhr vorgesehen. Tour etwa 140 km mit 900 Höhenmetern. Radtouren für geübte Fahrer (keine Anfänger). Voraussetzung ist ein Trekking- oder Mountainbike und die entsprechende Ausrüstung einschließlich Helm. Die Rückkehr ist jeweils um 18:00 Uhr auf dem Marktplatz vorgesehen. Eine Einkehr unterwegs ist eingeplant. Ausführliche Infos und Anmeldung bei Touristinformation Ebermannstadt, Tel /50640, touristinfo@ebermannstadt.de. Infos zur Tour bei Jürgen Pöhlmann, Tel /1049. Nordic Walking Kurs ab Mai 2011 Haben Sie bisher noch keinen Kurs besucht? Laufen Sie noch Ihre eigene Technik? Lernen Sie durch die richtige Technik nicht nur die Beine sondern 90% Ihrer Muskulatur einzusetzen und somit viel effektiever zu werden. Anfängerkurs, 4-teilig: Der ideale Einsteigerkurs für alle, die wenig Zeit haben und schnell einen Einblick in die richtige Technik erhalten wollen. 4x 90 Minuten incl. Kräftigungs- und Dehnungsübungen. Montags am , , und jeweils von 18-19:30 Uhr, Kosten 49,00 Euro. Fortgeschrittenenkurs, 5-teilig: Ein Kurs für Alle, die schon einen Technikkurs absolviert haben, nicht gerne alleine Laufen und einen festen Termin in der Woche brauchen. 5x 90 Minuten incl. Kräftigungs- und Dehnungsübungen. Montags am , , , und jeweils von 18-19:30 Uhr, Kosten 55,00 Euro. Intensivkurs, 9-teilig: Die Kombination aus beiden Kursen ist perfekt für jemand, der neu anfängt und die Technik intensiv erlernen möchte. 90 Minuten Laufen incl. Kräftigungs- und Dehnungsübungen. Montags am , , , , , , , und jeweils von 18-19:30 Uhr, Kosten 79,00 Euro. Leihstöcke können Sie für alle Kurse kostenlos über die Tainerin erhalten. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Touristinformation Ebermannstadt, Bahnhofstraße 5, Telefon 09194/50640, touristinfo@ebermannstadt.de. Museums(S)pass Regnitztal Der neue Museumspass für das Regnitztal verbindet Familien- und Fahrradausflüge mit Museumserlebnissen auf dem Lande. Insgesamt bieten 13 Museen von Baiersdorf bis Bamberg den neuen "Museumspass Regnitztal" inklusive einer Informationsbroschüre kostenlos als Pilotprojekt an. Mit dabei ist das Fränkische Brauereimuseum, das Gärtnerund Häckermuseum und das Naturkundemuseum in Bamberg, das Bauernmuseum Frensdorf, das Museum Alte Schule in Hirschaid, das Museum Tropfhaus in Sassanfahrt, das Levi- Strauß-Museum in Buttenheim, das Pfalzmuseum Forchheim, das Meerrettichmuseum in Baiersdorf, das Heimatmuseum in Ebermannstadt, das Fränkische Schweiz Museum Tüchersfeld und das Wallfahrtsmuseum in Gößweinstein. Der Pass bildet die geografische Karte der Region als Postkarte im 3-D-Effekt ab und wird ab dem internationalen Museumstag am Sonntag, 15. Mai 2011, in den 13 Museen im Regnitztal kostenlos ausgegeben. Alle Passinhaber - Einzelpersonen wie auch Familien - erhalten damit für unbegrenzte Zeit jeweils einen einmaligen ermäßigten Eintritt in den teilnehmenden Museen. Projektträger ist die "Kunst- und Kulturbühne Hirschaid e. V.". Heimatmuseum Ebermannstadt, im Bürgerhaus, Bahnhofstraße 5, Telefon / (Touristinfo), Das Heimatmuseum ist von März bis Ende Oktober samstags, sonntags und an Feiertagen von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Kita St. Marien informiert Zu Beginn ein Rückblick zum diesjährigen Faschingsumzug: unzählige Pinguine sagen dem Team Dankeschön für die Kostüme, das mit Unterstützung des Elternbeirates eine eindrucksvolle Pinguinkolonie nach Ebermannstadt hat kommen lassen. Die flugunfähigen Vögel haben nur das Eis und den 152

7 Schnee vermisst, ansonsten konnten auch sie sich über den strahlenden Sonnenschein freuen. Mittlerweile sind alle Pinguine wieder wohlbehalten zum Südpol heimgekehrt und haben sich wie gewohnt in Eis und Schnee wieder abgekühlt. Noch in diesem Jahr soll mit der Renovierug des kleinen Vorgartens auf der Eingangsseite unerer Kita begonnen werden. Dies ist im Sinne unerer Kinder, denn sowohl das Gelände als auch die Spielgeräte haben sich über lange Zeit stark abgenutzt. Unser Kita-Team arbeitet bereits an einem Konzept für den Außenbereich, um einen möglichst großen Nutzen für die Kinder zu erreichen. Mit dieser Aktion werden hohe Kosten verbunden sein. Bisher haben sich der Elternbeirat und Bürgermeister Kraus bereit erklärt, dieses Projekt gemeinsam zu unterstützen. Der Elternbeirat verwendet dafür die Erlöse vergangener Aktionen wie dem Weihnachtsmarkt, Tag der offenen Tür, historischer Markt und Frühjahrsbasar. Auch Sie als Mitbürger können sich an dem Projekt mit einer Spende beteiligen. Unser Spendenkonto bei der Volksbank Forchheim lautet: Kto.: , BLZ: Bitte geben Sie als Verwendungszweck "Außenanlage Kita St. Marien" an. Historischer Markt 2011 Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger Freibad Dieses Jahr ist die Kindertagesstätte St. Marien zum ersten Mal mit einem Stand am Historischen Markt in Ebermannstadt vertreten. Genießen Sie unsere leckeren Waffeln und verweilen Sie ein wenig bei uns. Wir freuen uns schon auf Ihren Besuch am ! Ihr Kita St. Marien Kinderhort der Caritas Wir wollen Zähne putzen! Die Zahnputztruppe greift an! Der Kinderhort Ebermannstadt, unter der Leitung des Caritasverbandes Forchheim, startet im April in Zusammenarbeit mit Dr. Gerhard Habermann, dem Vorsitzenden der LAGZ für den Landkreis Forchheim und seiner Tochter, Frau Dr. Ingeborg Habermann, als zuständige Betreuungszahnärztin für den Hort, ein Projekt zum Thema Zahnhygiene und Zahngesundheit. Neben der schulischen Förderung, der Freizeitgestaltung und der Vermittlung sozialer Kompetenzen spielt die gesunde Ernährung, Bewegung und nicht zuletzt die Gesundheitserziehung eine wesentliche Rolle im Hortalltag. Im Rahmen eines Projekts für Nachmittagsbetreuungen stellt die LAGZ praktische und kindgemäße Boxen zur Verfügung in denen die Zahnbürste, Becher und Zahnpasta hygienisch aufbewahrt werden können. Mit dem Einverständnis der Eltern werden die Hortkinder ab sofort täglich nach dem gemeinsamen Mittagessen ihre Zähne putzen und so den Kampf gegen Karies und Paradontose aufnehmen. Ein Besuch der beiden Zahnärzte im Hort konnte vielen Kindern auch die "Angst" vor dem Zahnarzt nehmen. So wurde das Thema Zahngesundheit in lockerer und entspannter Atmosphäre den Kindern näher gebracht. Kinder, Eltern und Mitarbeiterinnen des Kinderhortes freuen sich über die Untestützung der LAGZ und bedanken sich auf diesem Wege bei allen Beteiligten. Adresse: Kinderhort der Caritas, Mittelschulweg 11, Ebermannstadt, Tel /796269, 153

8 Osterbrunnenschmuck Bei allen, die unsere Osterbrunnen im gesamten Stadtgebiet an den Osterfeiertagen so herrlich geschmückt haben, darf ich mich ganz herzlich bedanken. Unsere Brunnen waren für viele aus nah und fern ein Grund, Ebermannstadt und die Fränkische Schweiz zu besuchen. Des Weiteren bedanke ich mich bei den Organisatoren des Ostereiermarktes im Pfarrzentrum, dem Fränkische-Schweiz-Verein Ebermannstadt, der auch in diesem Jahr wiederum eine hervorragende Ausstellung präsentierte. Ich hoffe und wünsche, dass auch im nächsten Jahr diese Aktionen wiederum durchgeführt werden, denn sie sind eine Bereicherung für unsere Stadt. gez. Franz Josef Kraus, Bürgermeister Übertritt an das Gymnasium Fränkische Schweiz Naturwissenschaftlich-technologisches, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil Georg-Wagner-Str. 17, Ebermannstadt Tel / Anmeldungen für die 5. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2011/2012 werden im Sekretariat der Schule vom Montag bis Freitag, Mai 2011, von 8.00 Uhr bis Uhr durchgehend entgegengenommen. Übertritt aus der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule: Anmeldung wie bisher mit dem Übertrittszeugnis Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittel- und Realschule: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen oder staatlich anerkannten Haupt-/Mittelschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,0 oder besser bzw. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 einer staatlichen, kommunalen oder staatlich anerkannten Realschule, die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Deutsch und Mathematik eine Durchschnittsnote von 2,5 oder besser aufweisen, können im Zeitraum vom 9. bis 13. Mai 2011 für die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums vorangemeldet werden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses, in dem die o.g. Durchschnittsnoten nachgewiesen sein müssen. Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils erforderlichen Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses anmelden. Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 der Montessorischule wird ein landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht am Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim durchgeführt. Die Anmeldung erfolgt ebenso vom 9. bis 13. Mai Mitzubringen sind: das Übertrittszeugnis (Original), für Schüler der 5. Jahrgangsstufe das Halbjahreszeugnis im Original die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch (nur zur Einsicht) ggf. der Sorgerechtsbescheid bei auswärtigen Schülern ein Paßbild für den Fahrausweis. Weitere Informationen finden Sie auf der Internet-Homepage der Schule unter Herrmann, Oberstudiendirektor Freiwillige Feuerwehr Ebermannstadt e.v. Florianstag, Mittwoch, 4. Mai 2011 Am Florianstag erinnert die Freiwillige Feuerwehr an das Gebot ihres Schutzpatrons Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr. Nach einem gemeinsamen Wortgottesdienst in der Marienkapelle schließt sich dann ein gemütliches Beisammensein des Feuerwehrvereins im Gasthaus Post an. Programm: Uhr Treffpunkt am alten Feuerwehrhaus (in Uniform) Uhr Wortgottesdienst in der Marienkapelle mit Fahnenabordnung Uhr Beförderung für den aktiven Dienst, anschl. gemütliches Beisammensein Zum Gottesdienst sind auch alle Mitbürgerinnen und Mitbürger recht herzlich eingeladen! Vorankündigung: 25-jähriges Partnerschaftsjubiläum mit unseren Feuerwehrfreunden aus Chantonnay Vom bis zum erwarten wir den Besuch unserer Feuerwehrkameradinnen und Kameraden aus Chantonnay. Am werden wir nach einem gemeinsamen Gottesdienst dieses Jubiläum im Rahmen eines Fest- und Ehrungsabends feiern. Ich bitte die Mitbürgerinnen und Mitbürger schon jetzt um Ihre Unterstützung, für unsere Kameradinnen und Kameraden suchen wir wieder Gastfamilien. An dieser Stelle noch mal meinen herzlichsten Dank an alle die uns schon bei unserem Feuerwehrfest 2001 diesbezüglich unterstützt haben. Weitere Informationen folgen im nächsten Mitteilungsblatt. gez. Paul Steinlein, Vorstand vorstand@feuerwehr-ebermannstadt.de Termine Feuerwehr Ebermannstadt Mai 2011 Fr Uhr Übung Gefahrgut Theorie - ZF Beyer Fr Uhr Übung Gefahrgut Praxis - ZF Köferlein Fr Uhr Übung Freibad - ZF Beyer gez. Franz-Josef Hetz, Kommandant kommandant@feuerwehr-ebermannstadt.de Jugendfeuerwehr Ebermannstadt - Termine Mai 2011 Do Uhr Übung Jugend ll Fr Uhr Übung Jugend l Fr Uhr Übung Jugend l Do Uhr Übung Jugend ll Fr Uhr Übung Jugend l Sa Uhr Jugendolympiade Ortspitz/Seidmar gez. Manueala Lange, Jugendwartin jugend@feuerwehr-ebermannstad.de Bürger: Die Feuerwehren kommen mit zu vielen Fahrzeugen Feuerwehren räumen mit Vorurteilen auf Uhr Aussagen wie Da muss was Schlimmes passiert sein, wenn die mit soviel Fahrzeugen kommen oder Das ist Euer Beruf sind landläufige Vorurteile gegenüber den Feuerwehren. Im Rahmen ihrer Jahresaktion, bei der die Feuerwehren zum zupacken statt zuschauen werben, räumen die Feuerwehren mit Vorurteilen auf. Wenn die Einsatzkräfte mit mehreren Fahrzeugen, beispielsweise mit einem Lösch- oder Rüstzug ausrücken, obwohl möglicherweise nicht alle Gerätschaften an der Einsatzstelle benötigt werden, liegt das daran, dass die Feuerwehren für alle möglichen Szenarien gerüstet sein müssen. 154

9 Normalerweise werden aber in der alarmauslösenden Stelle für die Feuerwehr (Leitstelle) nur die für das vom Notrufer gemeldete Schadensbild notwendigen Einsatzmittel (Fahrzeuge und Personal) alarmiert. Eine Nachforderung von z.b. einem hydraulischen Rettungsgerät (Rettungsschere und - spreizer) würde zu einem nicht vertretbaren Zeitverlust führen und könnte möglicherweise u. U. Menschenleben fordern. Feuerwehrfahrzeuge sind meist für ein Spezialgebiet optimiert. Die einen für die Brandbekämpfung mit Wasser und Schlauchmaterial, andere für die technische Hilfeleistung mit hydraulischen Rettungsgerät und Hebekissen, andere für den Umweltschutz mit speziellen Pumpen, Anzügen und Auffangbehältern. Würden alle Gerätschaften auf einem Fahrzeug verstaut werden, würde dieses schnell überladen und zu schwer werden. Wendemanöver würden dadurch erschwert werden. Viele Fahrzeuge wiegen heute schon 10 bis 15 Tonnen und es wird beispielsweise schwierig mit zu großen Fahrzeugen in enge Gässchen einer Altstadt oder ins Gelände zu fahren. In der Regel werden bei einem Verkehrsunfall für jeden PKW in dem eine Person eingeklemmt gemeldet ist, zwei Rettungssätze (Hydraulikaggregat, Rettungsschere und Rettungsspreizer) alarmiert, sprich auch zwei Fahrzeuge, für den Fall, dass ein Rettungssatz während des Einsatzes ausfällt. Zudem haben diese Fahrzeuge auch Wasser für die Sicherstellung des Brandschutzes dabei. Auf stark befahrenen Straßen wird i.d.r. zur Sicherheit der Einsatzkräfte und Absicherung der Einsatzstelle ein Fahrzeug zusätzlich mit Verkehrssicherungsanhänger alarmiert. Im Einzelfall kann es durchaus notwendig sein (z. B. Gefahrgut), dass Feuerwehren mit ihren Fahrzeugen von beiden Fahrtrichtungen anfahren müssen. Die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge sagt also nicht unbedingt was über die Schwere eines Unglückes aus, sondern ist eine Sicherheit, jederzeit das richtige Einsatzgerät vor Ort zu haben, sagt Alfons Weinzierl, Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. Immer wieder hören die Einsatzkräfte von Betroffenen im Zuge eines Einsatzes die Meinung, dass diese sowieso von der Gemeinde für die Einsatzleistung bezahlt werden oder dies hauptamtlich machen. Das ist völlig falsch, erklärt Alfons Weinzierl. Hintergrund für die Meinung ist wohl, dass alle Feuerwehren Bayerns innerhalb einer Hilfsfrist von 10 Minuten an jeder öffentlichen Straße in der Regerl präsent sind, obwohl sie ihren Arbeitsplatz oder ihr Bett verlassen müssen, zum Feuerwehrhaus fahren, sich umziehen und zur Einsatzstelle ausrücken müssen. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren erhalten aber keinerlei Bezahlung! Sie machen ihren Dienst völlig unentgeltlich und dabei spielt es keine Rolle, ob es zum Zeitpunkt des Alarmes zwei Uhr früh oder sieben Uhr abends ist. Die Mitglieder sind nur aus Idealismuns den Bürgern/innen zu helfen, dem technischen Interesse oder auch wegen der Kameradschaft Mitglied in der Feuerwehr. In Bayern leisten über Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich (unentgeltlich) Feuerwehrdienst. Nur etwa Feuerwehrangehörige arbeiten bei den sieben Berufsfeuerwehren oder den wenigen ständig besetzten Wachen im Einsatzdienst. Quelle: Pressemitteilung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v Freiwillige Feuerwehr Moggast Die FFW Moggast weist darauf hin, dass vor Juni Holzablagerungen jeglicher Art beim Johannisfeuerplatz am Hirtenanger untersagt sind. Es wird seperat nochmals Anfang Juni darauf hingewiesen und der neue Feuerplatz markiert. Sollten unerlaubte Ablagerungen beobachtet werden, bitte bei Stadtrat Christian Sponsel melden. gez. Stadtrat Christian Sponsel Öffentliche Grundsteuerfestsetzung Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2011 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer 2011 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.2., 15.5., und zur Zahlung fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2011 in einem Betrag am fällig. Sollte ein Grundsteuerhebesatz geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt angefochten werden kann. Der Beschluss über die Hebesätze wurde in der Sitzung des Stadtrates Ebermannstadt am gefasst. gez. Kraus, 1. Bürgermeister Vollzug der Wassergesetze; Änderung des bestehenden Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Wannbach und Wichsenstein, Markt Pretzfeld, sowie Wohlmuthshüll, Stadt Ebermannstadt, für die öffentliche Wasserversorgung des Ortes Wannbach, Markt Pretzfeld Der Markt Pretzfeld beantragte die Änderung des bestehenden Wasserschutzgebietes für die öffentliche Wasserversorgung des Ortes Wannbach, Markt Pretzfeld. Gemäß Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Bayer. Wassergesetz (BayWG) ist vor dem Erlass einer Rechtsverordnung ein Anhörungsverfahren entsprechend Art. 73 Abs. 2 bis 8 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) durchzuführen. Die beim Landratsamt Forchheim eingereichten Planunterlagen und Gutachten sowie der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung liegen daher in der Zeit vom 6.5. bis während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebermannstadt, Franz-Dörrzapf-Str.10, Ebermannstadt, aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Forchheim oder beim Markt Pretzfeld Einwendungen gegen die geplante Verordnung erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. "Obenreuth-Weg", Niedermirsberg Einziehung Der Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Ebermannstadt beschloss in seiner Sitzung am den unten bezeichneten öffentlichen Feld- und Waldweg komplett einzuziehen. Obenreuth-Weg, Niedermirsberg 155

10 Anfangspunkt: Endpunkt: Länge: Rechtsgrundlage: Abzweigung von Weg mit Flurnummer 364/1 (bei Kalkgasse) Einmündung in Weg mit Flurnummer 364/1 (Richtung Lange Meile) 400 m Art. 8 BayStrWG Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstraße 16, Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Ebermannstadt, den gez. Kraus, Bürgermeister Jagdgenossenschaft Moggast Die Jagdgenossenschaft Moggast hat in ihrer Versammlung am beschlossen, den Jagdpacht für den Straßenbau oder den Jagdgenossen dienenden Zwecken zu verwenden. gez. Rupprecht Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Ebermannstadt V - Niedermirsberg Die Jagdgenossenschaft Niedermirsberg hat in der Sitzung am beschlossen, den Jagdschilling für den Wegebau zu verwenden. gez. Herbert Donius, Jagdvorsteher Jagdgenossenschat Ebermannstadt Vl - Wohlmuthshüll / Buckenreuth Die Versammlung der Jagdgenossen hat am beschlossen, den Jagdpachtschilling nicht auszubezahlen, sondern für den Wegeunterhalt und sonstige Aufgaben der Jagdgenossenschaft zu verwenden. gez. Dieter Meier, Jagdvorsteher Presseberichte aus alter Zeit - Aus dem "Wiesent-Boten" Einladung. Muggendorf, Juni Mittwoch, den 14. Juni 1922 findet in Muggendorf die Einweihung der Bahnstrecke Gasseldorf - Muggendorf statt. Der Gemeinderat Muggendorf. Würffel, Bürgermeister. Ebermannstadt. 15. Juni Der 14. Juni 1922 wird als denkwürdiger Tag und bedeutungsvoller Markstein allzeit in den Annalen der Fränkischen Schweiz verzeichnet sein. Es ist der Tag, auf den die Bevölkerung schon lange mit Sehnsucht gewartet hatte, der Tag der Einweihung der Teillinie Gasseldorf-Muggendorf der Lokalbahn Gasseldorf-Behringersmühle. Der Wunsch der Bevölkerung nach einer Bahn in das Herz der Fränkischen Schweiz ist ein alter. Er reicht zurück bis in die 60er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Kirchenkonsekration. Moggast, 28. Juni Ein für die Pfarrgemeinde Moggast bedeutungsvolles Werk fand am 23. Juni seinen Abschluss, der Kirchenbau. Ebermannstadt Juli Durch die fortgesetzte Steigerung der Rohproduktenpreise sieht sich die unterzeichnete Bäckerinnung veranlasst, die Preise für Weißbrötchen auf 1,50 Mk. pro Stück mit sofortiger Wirkung zu erhöhen. Bäckerinnung Ebermannstadt u. Umgebung. Wasserleitungsbau Ebermannstadt. Ebermannstadt, Die bei Arbeitsunterbrechungen (Streiks ec.) eventuell liegen gebliebenen Werkzeuge, Schaufeln, Pickeln, Spaten wollen von den betreffenden Hausbesitzern bei Herrn Bürgermeister Kolb, Ebermannstadt oder Herrn Gastwirt Lang, Breitenbach angemeldet werden. Die Arbeitenehmer könne ihren noch rückständigen Lohn ab Mittwoch in der Gastwirtschaft Lang abholen. Bis Samstag nicht abgeholte Gelder werden mit der Post zugestellt. Knörlein. Musikverein Ebermannstadt. Ebermannstadt, Mittwoch abends 8 Uhr Gesangsprobe. Um vollständiges und pünktliches Erscheinen ersucht die Vorstandschaft. Einladung. Ebermannstadt, Oktober Die feierliche Einweihung der Wasserleitung Ebermannstadt-Breitenbach findet am Sonntag, den 8. Oktober 1922 statt und werden hiezu die verehrl. Behörden und Vereine ergebenst eingeladen. Die Einwohnerschaft der beiden Gemeinden wird gleichfalls zur Teilnahme an der Feier ergebenst eingeladen. Der Stadtrat: Der Gemeinderat: Seiler, 2. Bürgermeister Theiler, Bürgermeister Die Vorstände der nachgenannten Vereine: Bürgerverein, Turnverein, Kriegerverein, Musik- und Gesangverein, Schützengesellschaft, Kath. Burschenverein, Radlerklub Viktoria, Leib-Regts.-Vereinigung laden zu der am Sonntag, den 8. Oktober nach dem Nachmittagsgottesdienste stattfindenden Einweihung der Wasserleitung ergebenst ein mit der höfl. Bitte, sich recht zahlreich beteiligen zu wollen. Zusammenkunft 1 1 / 4 Uhr vor dem Rathause. Freiw. Feuerwehr Ebermannstadt-Breitenbach. Ebermannstadt, Oktober Zu der morgen Sonntag nachmittag stattfindenden Wasserleitungs-Einweihung mit darauffolgender Hauptübung an den Hydranten wird die Mannschaft in voller Ausrüstung zu vollständigem Erscheinen geziemend eingeladen. Zusammenkunft 1 / 2 2 Uhr vor dem Rathaus. Das Kommando. 156

11 Ebermannstadt. 9. Oktober Der 8. Oktober wird in der Geschichte der Stadt Ebermannstadt und der Gemeinde Breitenbach allzeit ein denkwürdiger Tag bleiben. An ihm konnte die feierliche Einweihung der vor Jahresfrist begonnenen Wasserleitung vollzogen werden. Ebermannstadt. 10. Oktober Der gestrige Bericht über die Einweihung der Wasserleitung bedarf insofern einer Berichtigung, als die Baukosten für Ebermannstadt allein auf M. veranschlagt waren und auf M. für beide Gemeinden. Von den Mk. Baukosten hat Ebermannstadt drei Fünftel und Breitenbach zwei Fünftel zu tragen. Obstausstellung Ebermannstadt-Breitenbach. Ebermannstadt, Oktober Der Obstbauverein Ebermannstadt-Breitenbach hält in seinem Vereinslokal, Franz Schmitt'sche Brauerei dahier, am Sonntag, den 15. und Montag, den 16. Oktober eine Obstschau ab, zu der auch Nichtmitglieder aus Ebermannstadt-Breitenb. zugelassen sind. Die Vorstandschaft. Ebermannstadt. 2. November Der Spar- und Darlehenskassenverein Ebermannstadt hielt gestern in der Josef Herbst'schen Wirtschaft seine diesjährige Generalversammlung ab. Breitenbach. 20. November Gleich wie die Stadtgemeinde Ebermannstadt hat auch die Gemeinde Breitenbach aus ihrem diesjährigen Stammholzverkauf einen schönen Erlös erzielt, nämlich über Mark. Auch die Gemeinde Breitenbach ist nunmehr in die Lage versetzt, ihre Wasserleitungsschuld abzutragen und bleibt noch ein hübsches Sümmchen übrig. Textzusammenstellung: Franz Götz (ehrenamtlicher Archivmitarbeiter) Blumenschmuck Der strenge Winter ist vorbei, es kommt die Frühjahrs- und Sommerzeit - gleichbedeutend mit Blumenzeit!! Ich bitte alle Haus- und Grundstücksbesitzer auch in diesem Jahr wieder ihre Häuser, Vorgärten und Höfe ordentlich zu gestalten und mit Blumen zu schmücken, damit sich wieder ein gefälliges Ortsbild ergibt. In den letzten Jahren hatten wir einen sehr schönen Blumenschmuck im Ort und ich bitte auch heuer in dieser Hinsicht nicht nachzulassen. Bei der Gelegenheit muss auch wieder einmal auf die Straßenreinigungspflicht an den Wochenenden und vor den Feiertagen hingewiesen werden und bitte um entsprechende Beachtung. Der Einsatz der Kehrmaschine war nur einmalig um den Splitt vom Winterdienst aufzunehmen. Gerhard Sendelbeck, Bürgermeister Kath. Kindergarten Unterleinleiter Sitzungsdienst Unterleinleiter Die nächsten Gemeinderatssitzungen in Unterleinleiter finden statt am: Dienstag, Dienstag, Dienstag, Wir bitten, Baupläne mindestens 6 Werktage vor einer Gemeinderatssitzung im Rathaus Unterleinleiter oder VG Ebermannstadt einzureichen, da nur so eine rechtzeitige Behandlung durch den Gemeinderat gewährleistet ist. Frühlingsfest am im Kinderhaus St. Josef in Unterleinleiter Unter dem Motto: Die Jahresuhr steht niemals still! laden wir alle Interessierten herzlich zu unserem Frühlingsfest ein. Lassen Sie sich ab Uhr überraschen, was man bei uns entdecken und erleben kann. Es stehen eine Tombola, Bastelangebote und eine Spielstraße auf dem Programm. Für das leibliche Wohl haben Eltern und Beirat bestens gesorgt. Auf Ihr Kommen freuen sich der Elternbeitrat und das Kinderhausteam! 157

12 Tag der Feuerwehr in Unterleinleiter am Am Donnerstag, den (Christi Himmelfahrt), findet wieder der Tag der Feuerwehr am Feuerwehrhaus in Unterleinleiter statt. Die Freiwillige Feuerwehr Unterleinleiter lädt alle Dorfbewohner und Freunde der Feuerwehr aus nah und fern herzlich dazu ein. Für das leibliche Wohl ist wie gewohnt bestens gesorgt. Wir freuen uns auf euer Kommen. Programm: Uhr Weckruf Uhr Katholischer Gottesdienst Uhr Evangelischer Gottesdienst Uhr Festzug vom Dorfplatz zum Feuerwehrhaus Bieranstich durch den Schirmherrn 1. Bürgermeister Sendelbeck Frühschoppen mit der Blaskapelle Unterleinleiter- Dürrbrunn Gegen Begrüßung der Gäste durch den 1. Vorsitzenden Uhr Grußwort des Schirmherrn Ehrungen Gemütliches Beisammensein und Festbetrieb bis in den Abend Der Verwaltungsrat Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Unterleinleiter folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. 2 Steuerfreiheit Steuerfrei ist das Halten von 1. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, 2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter- Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johanniter- Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks oder des Bundesluftschutzverbandes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen, 3. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind, 4. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind, 5. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind, 6. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen, 7. Hunden in Tierhandlungen. 3 Steuerschuldner (Haftung) (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. (2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. (3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer. 4 Wegfall der Steuerpflicht (Anrechnung) (1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden. (2) Tritt an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die Steuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende Steuerjahr keine neue Steuerpflicht. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nach 5a besteuert werden. Die bereits entrichtete Steuer wird angerechnet. (3) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet. 5 Steuermaßstab und Steuersatz Die Steuer beträgt für den ersten Hund 40,00 Euro für den zweiten Hund 80,00 Euro für jeden weiteren Hund 120,00 Euro Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. 6 Steuerermäßigungen (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für 1. Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. 2) gehalten werden. 2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom 1. März 1983 (GVBl S. 51; zuletzt geändert durch VO vom 23. März 2004, GVBl S. 108) mit Erfolg abgelegt haben. (2) Als Einöde (Abs. 1 Nr. 1) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. Als Weiler (Abs. 1 Nr. 1) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 300 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. 7 Züchtersteuer (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer für Hunde dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. 2 Nr. 7 bleibt unberührt. (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach 5. 5 Satz 3 gilt entsprechend. 158

13 8 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung) (1) Maßgebend für die Steuervergünstigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend. (2) In den Fällen des 6 kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. 9 Entstehung der Steuerpflicht Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. 10 Fälligkeit der Steuer Die Steuerschuld wird einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids fällig. 11 Anzeigepflichten (1) Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus. (2) Der steuerpflichtige Hundehalter ( 3) soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. (3) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung vom außer Kraft. Unterleinleiter, den Gemeinde Unterleinleiter gez. Sendelbeck, Bürgermeister Genehmigungsfrei von der Mustersatzung wird nicht abgewichen. Beschluss Gemeinderat vom Mittwoch, Uhr Seniorennachmittag im Gemeinderaum Sonntag, Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst, anschl. Kirchen Café im Gemeinderaum Donnerstag, Uhr Gottesdienst an Christi Himmelfahrt (bei schönem Wetter) im Stadtpark an der Erlachkapelle Sonntag, Uhr Jubelkonfirmation, Gottesdienst mit Hl. AM und Kindergottesdienst Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Ulrike Werner, Pfarrerin Evang. Kirchengemeinde Wannbach Sonntag, Uhr Konfirmation Hetzelsdorf Dienstag, Uhr Jungschargruppe Wannbach Freitag, Uhr Posaunenchor Wannbach Sonntag, Uhr Konfirmationsjubiläum/Kindergottesdienst Wannbach Dienstag, Uhr Jungschargruppe Wannbach Uhr Kirchenvorstandsitzung Wannbach Freitag, Uhr Posaunenchor Wannbach Samstag, Uhr Präparanden-Unterricht Wannbach Dienstag, Uhr Jungschargruppe Wannbach Donnerstag, Uhr Gemeindeversammlung Wannbach Freitag, Uhr Posaunenchor Wannbach Samstag, Uhr Trauung Wannbach Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ebermannstadt Sonntag, Uhr Gottesdienst mit Feier des Hl. AM-s und Kindergottesdienst Montag - Samstag, Kleidersammlung - Spangenberg (siehe Plakate) Sonntag, Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst, anschl. Anmeldung der neuen Konfirmanden Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Sonntag, Uhr Gottesdienst Samstag, Uhr Orgelmusik in der Emmauskirche Sonntag, Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Uhr Gottesdienst im Seniorenheim Sonntag, Uhr 110jähr. Kirchweihjubiläum Hetzelsdorf mit Regionalbischöfin Dr. Greiner, Bayreuth Dienstag, Seniorenfahrt nach Bad Windsheim Museum Kirche in Franken Freitag, Uhr Posaunenchor Wannbach Samstag, Uhr Trauung Wannbach Sonntag, Uhr Familiengottesdienst zum Wasserfest der FFW Wannbach Dienstag, Uhr Bibelgesprächskreis Wannbach Pfr. Löblein ist vom Mai 2011 nicht erreichbar. Vertretung in dringenden Fällen hat Pfr. Bischoff, Streitberg, Tel /

14 Veranstaltungen der Kath. Landvolkshochschule Feuerstein Meditativer Tanz mit Bruder Georg Meditatives Tanzen ist ein Weg der Selbstfindung. Im Mittelpunkt stehen der Umgang mit jeglicher Art von Bewegung und die Erfahrung mit dem eigenen Körper. Wichtig ist auch die Kommunikation der Tanzenden untereinander ohne Sprache. Zur Meditation im Tanz gehören Ruhe und Entspannung ebenso dazu wie die Freude an der Bewegung. Vieles, was uns beschäftigt, kann sich bei Musik und Tanz lösen und im Spiel mit Körper zum Ausdruck gelangen. All das soll einfließen in einen Gottes(Wortgottes)dienst, den wir als Höhepunkt des Wochenendes vom 06. bis 08. Mai 2011 am Sonntagmorgen gemeinsam gestalten und feiern wollen. Kunst und Natur Kreativwochenende für Kinder und Erwachsene vom 13. bis in Zusammenarbeit mit dem Familienbund der Katholiken im Erzbistum Bamberg. Pfingsterlebnistage für Familien In der alltäglichen Routine nehmen Verpflichtungen, Anstrengungen, Schule und Arbeit oft einen großen Raum ein. Zeit für das Gespräch miteinander, Zeit zum Nachdenken und gemeinsamen Tun dagegen kommt oftmals zu kurz. Die Pfingsterlebnistage können unseren Alltag unterbrechen und neue Räume erschließen. Gemeinsam mit anderen Familien erfahren Sie methodisch abwechslungsreiche Anregungen zum gedanklichen Austausch. Der Themenschwerpunkt wird mit der Teilnahmebestätigung vorgestellt und erläutert. Die Pfingsterlebnistage werden in Zusammenarbeit mit dem Familienbund der Katholiken im Erzbistum Bamberg vom durchgeführt und stehen unter der Leitung von Gabi Kaulen. Nähere Informationen, Kosten und Anmeldung unter Tel , Fax oder Zu jeder Veranstaltung ist eine Anmeldung notwendig. Reisetermin: Donnerstag, 21. Juli bis Sonntag, 24. Juli 2011 Reisepreis: 280 bei 40 Teilnehmern, 290 bei 35 Teilnehmern, 300 bei 30 Teilnehmern, Einzelzimmerzuschlag 39 für 3 Nächte Leistungen: Busfahrt in Komfort-Reisebus mit Klimaanlage und Kühlschrank - 3 x Abendessen/Übernachtung/ Frühstück in 4 Sterne-Hotel HKK in Wernigerode inkl. Kurtaxe pro Person/Nacht - Führung Stabkirche Goslar-Hahnenklee - Stadtführung Wernigerode - Ganztagesreiseleitung für den 2. Tag inkl. Auffahrt Gondelbahn - Stadtführung Goslar mit Eintritt Kaiserpfalz und Huldigungssaal - Führung und Eintritt Bergwerk Rammelsberg - Führung und Eintritt Burg Falkenstein. Anmeldung und weitere Auskünfte bei Gerti Zöbelein, Telefon: Omnibuswallfahrt am Mittwoch, 25. Mai 2011 nach Altötting A b l a u f : Abfahrt: Uhr Friedhofstraße Uhr Pfarrzentrum gegen Uhr Ankunft in Altötting Uhr Gottesdienst mit Pfarrer Hübner in der Stiftskirche, anschließend Mittagessen im Hotel Plankl Uhr Altötting, Weiterfahrt nach Parzham zur Besichtigung des Geburtshauses von Bruder Konrad. Auf dem Heimweg Besichtigung der Wallfahrtskirche Mariä-Himmelfahrt in Sammarei. Weiter auf dem Heimweg: Abendessen. Fahrpreis pro Person: 20,00 EUR. Auf diese Omnibuswallfahrt freut sich mit Ihnen Ihr Pfarrer Hübner Katholischer Frauenbund Ebermannstadt Bitte beachten Sie, daß die Busabfahrt nach Flossenbürg am Mittwoch, den 11. Mai um Uhr am Kirchvorplatz sein wird. Maiandacht Am Mittwoch, den 18. Mai 2011, laden wir ganz herzlich zur Feier unserer alljährlichen Maiandacht um Uhr in die Erlachkapelle ein. Im Anschluß daran lassen wir den Abend - witterungsabhängig - im Biergarten oder Gasthof Zur Post bei einem gemütlichen Beisammensein ausklingen. Jahresausflug Der Frauenbund lädt seine Mitglieder und Gäste zum 4-Tages-Ausflug in den Harz ein. Auf der Anreise zu unserem Quartier in Wernigerode ist eine Besichtigung der Stabkirche in Hahnenklee und eine Stadtführung in Wernigerode vorgesehen. Am zweiten Tag gibt es im Ostharz eine Fahrt hinauf zum Hexentanzplatz mit Ausblick auf den Brocken. Die historische Altstadt von Quedlinburg sowie die Stiftskirche werden im Anschluss besucht. Zum Abschluss des Tages fahren wir in die alte Bischofstadt Halberstadt mit dem weltberühmten Domschatz. Der dritte Tag ist der Kaisersadt Goslar mit ihren Fachwerkhäusern, den mittelalterlichen Kirchen und der Kaiserpfalz gewidmet. Am Nachmittag gibt es eine Führung im Bergwerk Rammelsberg. Vor der Heimreise am Sonntag steht noch die Burg Falkenstein mit Falknerei auf dem Programm. Die Mittagspause verbringen wir in Sangerhausen. Dort ist Gelegenheit, die historische Altstadt oder das Rosarium auf eigene Faust zu erkunden. Eine abendliche Einkehr rundet unser Reiseprogramm ab. Versehrtensportverein Ebermannstadt Mit dem Bau und Vollendung des Hallenbades in der Volksschule 1968 bot sich die Gelegenheit, vorwiegend für Kriegsversehrte eine Möglichkeit für Wassergymnastik und Schwimmen zu bieten, deshalb gründeten 11 Kriegsversehrte durch Satzung ihren Verein. Vorsitzender wurde Franz Götz, der nun nach 43 Jahren aus Altersgründen den Vorsitz abgab. Als neue Vorsitzende wurde die seit über 20 Jahren tätige Übungsleiterin Frau Adelgunde Godde, Altweiherstraße 6 gewählt, Stellvertreter bleibt weiterhin Herr Hans Gebhard, Vereinsarzt ist seit über 30 Jahren Herr Dr. Hans Gofferje, als Schriftführer und Kassier wurde der seitherige Vorsitzende bestätigt. Von ursprünglich 22 Kriegsversehrten zählt der Verein jetzt 4 Schwerkriegsversehrte, davon 2 Mitglieder, die erst nach Kriegsende 1945 als Kinder durch explodierende Munition ihre schweren Verletzungen erlitten, 4 Mitglieder sind zivile Schwerbehinderte. Die Wassergymnastik- und Schwimmstunde findet während der Monate Oktober bis März jeden Donnerstag von 20 bis 21 Uhr statt. Neuaufnahmen von Behinderten sind begrenzt möglich, Tel Franz Götz, seitheriger Vorsitzender 160

15 TSV Ebermannstadt 1910 e.v. - Fußballabteilung Spende: Wir bedanken uns bei Dotterweich Betty und Dotterweich Wilhelm für eine Spende für unsere Jugendabteilung recht herzlich! Trainer-/Betreuersuche: Für die kommende Saison ab August 2011 suchen wir noch Personen, die bei uns im großen Jugendbereich (11 Mannschaften) als Trainer/Betreuer mitarbeiten möchten. In der heutigen Zeit müssen alle MS mit 2 Betreuern besetzt sein, da viele Trainer im Schichtdienst stehen und hier es wichtig wäre, einen verläßlichen Vertreter zu haben, damit wir unsere seit Jahrzehnten gut funktionierende Jugendarbeit fortsetzen können. Wer Interesse an dieser Aufgabe hat, kann sich bei unserer Jugendleiterin Kerstin Ebert, Tel oder bei AL Nützel Stefan, Tel melden. Spiele im Mai: So TSV Kirchehrenbach 2 - TSV 1 (A-Kl. 5) Do Etzelskirchen - TSV (E3) Fr TSV - SC Adelsdorf (Mädchen U17) Fr TSV - TSV Neunkirchen (D-Jgd.) Sa TSV - SV Moggast (D7) Sa Heroldsbach - TSV (C-Jgd.) Sa TSV - SpVgg. Reuth (F1) So TSV - JFG Aichtal (A-Jgd.) So SC Uttenreuth - TSV (B-Jgd.) So TSV 2 - SV Bammersdorf (A-Kl. 3) So TSV 1 - FC Wichsenstein 2 (A-Kl. 5) Fr Leutenbach - TSV (E1) Fr TSV - DJK Eggolsheim (E3) Fr JFG Seebachgrund - TSV (Mädchen U17) Fr TSC Pottenstein - TSV (D-7 Jgd.) Sa TSV - SC Eltersdorf (F1) Sa TSV - SpVgg. Hausen (F3) Sa TSV - ATSV Erlangen (C-Jgd.) Sa DJK Eggolsheim - TSV (D-Jgd.) So TKV Forchheim - TSV (A-Jgd.) So Jahn Forchheim - TSV 2 (A-Kl. 3) Mi TSV - SC Adelsdorf (B-Jgd.) Fr ASV Niederndorf - TSV (E3) Fr Marloffstein - TSV (F1) Fr TSV - Ebrach/Aisch (Mädchen U17) Fr TSV - Heroldsbach (D-Jgd.) Sa TSV - Reuth (D7) Sa SV Buckenhofen - TSV (F3) Sa TSV - Eichenau (E1) So TSV - Oesdorf (A-Jgd.) So NDR Franken - TSV (B-Jgd.) So TSV 2 - ATSV Fo. 2 (A-Kl. 3) So TSV 1 - ATSV Fo. 1(A-Kl. 5) Mi TSV Erlg. Bruck (F1) Mi TSV - Reuth (F3) Fr FC Stockach - TSV (E1) Fr Kühlenfels - TSV (D7) Fr Pottenstein - TSV (F3) Fr TSV - FC Reichenschwand (Mädchen U17) Sa Lonnerstadt - TSV (E3) Sa TSV - SC Adelsdorf (C-Jgd.) Sa Oberreichenbach - TSV (B-Jgd.) So TSV - Heroldsbach (A-Jgd.) So Bieberbach - TSV 1 (A-Kl. 5) So Oesdorf - TSV 2 (A-Kl. 3) gez. Nützel Stefan, AL Fußball TSV Ebermannstadt 1910 e.v. - Abteilung Kegeln Die Saison der Sportkegler endete bei den Herren mit der Meisterschaft in der Kreisklasse A und dem damit verbundenen Aufstieg in die Kreisliga. Die Akteure der erfolgreichen Saison (32 : 4-Punkte) sind Christian Straßberger, Dirk Burmeister, Tim Hühnlein, Maximilian Wunder, Jürgen Trautner und Michael Parzefall. Die gemischte Mannschaft landete auf Platz 7. Bei der Jugend können zwei Vizemeisterschaften und ein 5. Platz der 3. Jugend gefeiert werden. Am 07. Mai finden die Bayerischen Jugendeinzelmeisterschaften in Regensburg statt, bei dem erstmals in einer Spielzeit zwei Akteure des TSV starten: Robin Straßberger und Lukas Biemüller. Wir wünschen beiden Gut Holz und ein Erreichen der persönlichen Ziele. TSV Ebermannstadt Leichtathletik Leichtathletiksportfest Sonntag, 15. Mai 2011 Oberfränkische Mehrkampfmeisterschaft Vierkampf Schüler/innen A/B (12-15): 100 m, Weitspung, Hochsprung, Kugel Kreismeisterschaft Einzel Schüler/innen C/D (8-11): 50 m, Weitspung, Schlagball, Staffellauf 4 x 50 m Gästeklasse 5 f Realschule Ebermannstadt Wettkampfbeginn: Uhr Es werden weit über 200 Teilnehmer aus ganz Oberfranken zu dieser Veranstaltung erwartet. Wir bitten deshalb um reichliche und tatkräftige Unterstützung im Kampfrichterbereich, zumal schon jetzt einige Ausfälle bewährter Kräfte zu verzeichnen sind. Eine Einweisung der Kampfrichter und die Ausgabe der Kampfrichterunterlagen erfolgen 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung in der Vereinsgaststätte. Eine detaillierte Ausschreibung, den vorläufigen Zeitplan sowie wichtige Veranstaltungshinweise finden Sie auf unserer Homepage unter Geänderte Trainingstermine ab Mai im Sportzentrum Ebermannstadt! Komm und mach mit! Probetraining jederzeit, Informationen unter 09191/ Elisabeth Schwanda, Abteilungsleitung 50 Jahre Alte Herren beim TSV Ebermannstadt Die Alten Herren laden herzlich zur 50 Jahrfeier ins Sportheim Ebermannstadt ein. Programm: Freitag, , Uhr: Ehrungs- und Erinnerungsabend Begrüßung durch AH-Leiter H. Kemmerth Dieter Grußworte von Bgm. und Schirmherrn H. Franz Josef Kraus Vortrag von H. Dr. Manfred Franze: Fußball beim TSV Ebermannstadt seit der Gründung des TSV Rückblick und Anekdoten der Alten Herren von H. Dieter Kemmerth Sportlicher Rückblick der Alten Herren von H. Nützel Josef Ehrungen Bilder der Alten Herren von der Gründung bis heute 161

16 Samstag, : Sportlicher Nachmittag und gemütlicher Abend Es spielen die Sparkasse Forchheim, FFW Ebermannstadt, Haberochsen Gasseldorf, Alte Herren Ebermannstadt Einlagespiel einer Jugendmannschaft des TSV Ebs Am Nachmittag wird Kaffee und Kuchen angeboten Ab Uhr gemütlicher Unterhaltungsabend mit dem Duo Calypso (Bekannt von der Kirchweih im Gasthaus Zum Bayerischen) Am Abend gibt es verschiedene Grillspezialitäten. AH Leitung TSV Ebermannstadt Seniorenzentrum Fränkische Schweiz, Ebermannstadt Montag, 2. Mai: Das Seniorenzentrum Fränkische Schweiz in der Ebermannstadter Bahnhofstraße 14 lädt am Montag, 2. Mai zu einem musikalischen Spaziergang durch Wien ein. Der Bamberger Tenor Hans-Wolfgang Graf hat hierzu wieder ein wundervolles Programm zusammengestellt. Um 15 Uhr erklingen im Veranstaltungsraum des Café Bellini Melodien wie Draußen in Sievering blüht schon der Flieder oder Wien, Wien, nur du allein. Der Eintritt ist frei, Spenden kommen der Bamberger Lebenshilfe zugute. Mittwoch, 4. Mai: Uhr Fahrt nach Bamberg zum Seniorenkonzert in die Konzerthalle Freitag, 6. Mai: 17 Uhr Musikalischer Abend mit dem Frauenchor Ebermannstadt und kleinem Imbiss Freitag, 13. Mai: 14 Uhr Maiandacht mit Michaela Hack im Veranstaltungsraum Donnerstag, 19. Mai: Uhr Maifest mit Liane Schönfelder aus Ebern und Überraschungen Fränkische-Schweiz-Verein - Ortsgruppe Ebermannstadt Wir laden zu folgenden Veranstaltungen im Monat Mai ein: Montag, 2. Mai, ab 8.30 Uhr: Abschmücken der Osterbrunnen. Helferinnen und Helfer willkommen! Sonntag, 8. Mai, Uhr: Von Gasseldorf zum Hummerstein. Botanisch-geologische Wanderung mit Dr. Peter Titze (Uni Erlg.) zu klassischen Biotopen und Pflanzengesellschaften der Fränkischen Schweiz. Treffpunkt POT (F), Uhr am Dorfplatz in Gasseldorf Donnerstag, 12. Mai, 9.00 Uhr: Von Weismain zum Aussichtsberg Kordigast. Ganztageswanderung, Anmeldung wegen Bildung von Fahrgemeinschaften bis 11. Mai unter 4128, Rückkehr gegen 18 Uhr, Wanderführer H. Weisel Sonntag, 22. Mai, 7.30 Uhr: Auf dem Gredl-, Altmühl- und Europakanal-Radweg von Hilpoltstein nach Berching. 60 km Flachstrecke, Mittagspause in Greding, Wehrkirche Kinding, Kaffeepause in Beilngries, Benediktinerabtei Plankstetten, Spaziergang um und durch das mittelalterlichen Berching. Verladen der Räder um 7.30 Uhr, Busfahrt mit Radtransfer 10 p. P., Kinder frei, Rückkehr gegen 20 Uhr. Anmeldung bis 16. Mai unter 4128 Sonntag, 29. Mai, 8.30 Uhr: Kösseine-Massiv im Fichtelgebirge. Geologisch-kulturhistorische Ganztagesexkursion mit Prof. Dr. W. Schirmer u. a. mit Landschaftsgarten Luisenburg, Luisenbrunnen Alexandersbad. Treffpunkt am POT, Rückkehr gegen 19 Uhr. Exkursionskosten (Führung, Bus, Eintritt) 23/ 20. Anmeldung bis 20. Mai unter oder 4128 Vorschau: Samstag, 4. Juni, Uhr: FSV-Kinder- und Jugenderlebnistag in Betzenstein mit kompetenten Rangern des Geoparks Nordost-Bayern. Anmeldung bis 1. Juni unter Herzlichen Dank allen Organisatoren und Teilnehmern (insbesondere der Jugendfeuerwehr) an unserer Aktion Saubere Landschaft, sowie allen, die mitgeholfen haben, dass der 14. Ostereiermarkt - heuer bei bestem Wetter - wieder zu einem Erfolg wurde, vor allem auch für die leckeren Kuchen, Torten und feinen Gebäcke. Ganz besonderer Dank den Binderinnen der Girlanden und allen, die beim Schmücken der schönen Osterbrunnen tatkräftig Hand angelegt haben. Auch Nichtmitglieder sind bei allen unseren Veranstaltungen herzlich willkommen. gez. Dr. H. Weisel Arbeiterwohlfahrt Ebermannstadt Am Mittwoch, dem feiern wir den 35. Gründungstag unseres Ortsvereins mit Ehrung verdienter Mitglieder ab Uhr im Café Bellini. Wir bitten alle Mitglieder hierfür um zahlreiches Erscheinen. Am Mittwoch, dem , und treffen wir uns, wie üblich bei Spiel und Unterhaltung bei Kaffee und Kuchen ab Uhr im Café Bellini. FC Bayern Fanclub Rot-Weise Ebs'er Zur nächsten Versammlung am Donnerstag, im Sportheim in Ebermannstadt ergeht an alle Mitglieder und Interessierte herzliche Einladung. Thema ist unter anderem das Sommerfest. gez. Vorstandschaft Bund Naturschutz Die Ortsgruppe Ebermannstadt-Wiesenttal lädt alle Mitglieder und interessierten Mitbürger für Freitag, den 06. Mai um Uhr, zur Versammlung in den Schwanenbräu ein. Terminübersicht - Kindergruppe/Jugendgruppe Auf Erkundungstour im Steinbruch Tanz der Vampire - mit dem Fledermauswissenschaftler auf der Spur von Mausohr & Co Von Hexen, Trollen und Zauberern - mit dem Revierförster im Druidenhain. Weitere Informationen und Anmeldung unter (Heimbeck) bzw (Meyer). gez. C. Heimbeck Rservistenkameradschaft Ebermannstadt Am Donnerstag, den 12. Mai Monatsversammlung mit Infoschau im Vereinslokal Zur Post Ebermannstadt. Beginn: Uhr. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder. gez. Die Vorstandschaft 162

17 Landsmannschaft Schlesien - Ortsverband Ebermannstadt Liebe Landsleute, liebe Mitglieder, sehr geehrte Freunde und Gönner der Landsmannschaft Schlesien! Am 18. März fand die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen statt. Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzende: Anneliese Woschke Stellvertreter: Wolfgang Wilczek Stellvertreter: Markus Weilbacher Schatzmeister: Walter Heesen Vergnügungsausschuss: Christa Nitsche und Dieter Stief Chronistin: Manuela Hetz Kassenprüfer: Hartmut Krätzig und Roland Stief Schriftführer: Christine Stief Hier sind unsere Termine im Monat Mai: Unsere diesjährige Muttertagsfeier findet am Samstag, den statt. Ab Uhr heißen wir Sie im Bahnhof in Ebermannstadt zu Kaffee und Kuchen herzlich willkommen. Mit Geschichten und Gedichten können auch Sie zum Gelingen der Feier beitragen. Für musikalische Unterhaltung ist gesorgt. Bitte kommen Sie recht zahlreich zu dieser Veranstaltung. Wir bitten um telefonische Anmeldung bis 10. Mai an Frau Anneliese Woschke (Telefon 09191/80048). Unsere Handarbeitsrunde Wie s derheeme woar trifft sich am Montag, den 09. Mai sowie am Montag, den 23. Mai, jeweils um Uhr im Seniorenzentrum in Ebermannstadt. Hier nun die Vorschau auf unsere Veranstaltungen im Monat Juni: Am Sonntag, 26. Juni findet der Ökumenische Gottesdienst im Hain des Ostens in Muggendorf mit unserer Trachtengruppe statt. Deutschlandtreffen der Schlesier in Hannover am Samstag, 25. und Sonntag, 26. Juni. Die Landsmannschaft Ebermannstadt fährt nicht hin, es kann aber jeder in Eigenregie dort hinfahren. Handarbeitsrunde am 27. Juni 2011 im Seniorenzentrum in Ebermannstadt. Zu unseren Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit, sich abholen und wieder heimbringen zu lassen. Bitte melden Sie sich bei einem Vorstandsmitglied. Herzliche Einladung zu allen unseren Veranstaltungen! Nichtmitglieder sind herzlich willkommen! Schlesien Glück auf! gez. Christine Stief, Schriftführerin Kulturkreis Ebermannstadt Das Frühjahrssemester beenden wir im Mai mit zwei Exkursionen. Außerdem möchten wir Sie ganz herzlich zu einer etwas anderen Stadtführung Wohl bekomm's! einladen. Sie wird von der VHS Forchheim veranstaltet. Außerdem bieten wir in unserem neuen Büro im Bürgerhaus wieder eine wöchentliche Sprechstunde jeden Freitag von Uhr an. Sonntag, : Schatzkästchen Hollfeld - kulturhistorische Spuren Wir besuchen Hollfeld im nördlichen Teil der Fränkischen Schweiz. Bis 1972 war die Stadt ein Teil des damaligen Landkreises Ebermannstadt. Aus einer frühmittelalterlichen Burganlage entstanden, hat sich die Stadt in ihrem Kern das mittelalterliche Gepräge fast vollständig erhalten. Beim Stadtrundgang am Vormittag besichtigen wir u.a. die Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt und die Salvatorkirche, deren Ausstattung aus der Werkstatt der Hollfelder Schreiner- und Bildschnitzerfamilie Lauter stammt. Nachmittags setzen wir unseren Spaziergang durch Hollfeld mit einem Besuch von St. Gangolf, der Museumsscheune und den Terrassengärten fort. Sonntag, , 9.30 Uhr - ca Uhr, Treffpunkt: Ebermannstadt, P2 (REWE-Getränkemarkt). Kosten: Busfahrt und Führungen: 15 / 13 erm. für KK-Mitglieder, Schüler und Studenten. Mindestteilnehmerzahl: 20. Anmeldung: Tourist-Information, Frau A. Theiler, Bahnhofstr. 5, Ebermannstadt, Tel /50640, touristinfo@ebermannstadt.de. 163

18 Sonntag, 22. Mai 2011: Wohl bekomm's! - Ein feuchtseliger Spaziergang durch die Ebermannstädter Biergeschichte. Ein fröhlicher Spaziergang mit Ebermannstädter Wirtshausgschichtla, vorbei an den Sehenswürdigkeiten mit der Marienkapelle und musikalischen Beiträgen aus der Ebermannstädter Liederhandschrift mit den Ebermannstädter Pfeifen. Es gibt Geschichten vom Weinmüller, dem Ebermannstädter Bierkrieg, der Braukultur, dem kaiserlichen Getränk und einiges mehr. Der Rundgang endet an einem der traditionellen Biergärten. Führung: Christian Rösch und Peter Kriegl. Sonntag, , c.a Uhr, Treffpunkt: Ebermannstadt, (REWE-Parkplatz am Kirchenplatz). Kosten: 10 / 9 erm. für Führung, Musik und Getränkeverkostung. Anmeldung: Tourist-Information, Frau A. Theiler, Bahnhofstr. 5, Ebermannstadt. Musik- und Gesangverein Ebermannstadt Wir laden Sie herzlich ein, an den Chorproben unserer Chöre teilzunehmen. Gemeinsam singen dient nicht nur der Pflege der Geselligkeit, singen hat auch einen hohen Antistreß-Faktor und wirkt blutdrucksenkend - gut für das Herz und Kreislaufsystem. Überzeugen Sie sich. Sie sind herzlich eingeladen. Auskunft unter Tel.-Nr (Franz Josef Kraus, Vorsitzender). Die Singstunden der Chöre: Männerchor: Dienstag von Uhr, Resengörgsaal, Ltg.: Siegfried Cejpek Mixed Generation: Mittwoch von Uhr, Musikzimmer der Volksschule, Ltg.: Kerstin Suft Frauenchor: Freitag von Uhr, Musikzimmer der Volksschule, Ltg.: Alexander Ezhelev. Voranzeige: Samstag, : Jahresausflug - Anmeldungen bei Winfried Reichold, Tel Sonntag, : 19 Uhr Sommerkonzert, Aula Volksschule Kreuzbund e.v. Ebermannstadt Selbsthilfe und Helfergemeinschaft für Suchtkranke und deren Angehörige, Mittelschulweg 11, Ebermannstadt; Freitag: Uhr, Leiter: Wolfgang Herion, Tel.: 09191/ 15962, Mobil: 0170/ Integrativer Kinderclub e.v., Integrativer Kindergarten Unser Kindergarten hat folgende Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis Uhr Freitag: 7.30 bis Uhr In unserem Kindergarten spielen sowohl Kinder mit als auch ohne Behinderung miteinander und werden adäquat gefördert. Unsere Gruppenstärke beläuft sich im Unterschied zu den anderen Regelkindergärten auf nur 18 Kinder, die von zwei Erzieherinnen und einer Kinderpflegerin betreut werden. Falls Sie Interesse haben, uns einmal zu besuchen, rufen Sie an unter der Telefonnummer: 09194/5492. Das Kindergartenpersonal freut sich über Ihr Interesse. Unsere Anschrift lautet: Integrativer Kindergarten, Feuerstein 4, Ebermannstadt, Tel.: 09194/5492. Alle sonstigen Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter 20 Jahre 1. FCN Fan Club Mühlbachtal Kabarett mit Michl Müller Freitag, , Stadthalle Ebermannstadt. Beginn Vorverkauf: August 2011, Vorverkaufsstellen werden noch bekannt gegeben. Sudetendeutsche Landsmannschaft Ebermannstadt Filmvortrag über den Lago Maggiore, Comer See usw. Wir laden Sie alle ganz herzlich ein zum Filmvortrag am Montag, 23. Mai 2011 um Uhr im Saal des Gasthofes Resengörg. Herr Klaus Neuner zeigt uns wunderschöne Aufnahmen vom Lago Maggiore, Comer See, Isola Bella, Como usw. Wir freuen uns über zahlreiche Besucher; auch Nichtmitglieder sind jederzeit willkommen! Gerti Bürger, Vorsitzende Bockbierfest in Neuses-Poxstall Am 27. und findet unser Bockbierfest am Feuerwehrhaus in Neuses-Poxstall statt. Freitag, , ab Uhr: Gegrillte Makrelen Samstag, , ab Uhr: Gyros, Zatziki und Krautsalat; musikalische Unterhaltung mit Blondy. An beiden Tagen schenken wir süffiges Bockbier von der Brauerei Ott sowie Weizen, dunkles Bier und alkolholfreie Getränke aus. Außerdem bieten wir zusätzlich Gegrilltes, Mett- und Käsebrote an. Wir freuen uns auf viele Gäste. Die Vorstandschaft Marterbachschützen Katholischer Frauenbund Unterleinleiter Einladung an alle Mitgliedsfrauen und interessierte Gäste! Am Dienstag, den 17. Mai 2011 findet unsere Halbtagesfahrt statt. Unser Ziel ist Neustadt bei Coburg. Führung durch die Sammlungen - Kaffeetrinken - Aufenthalt bis ca Uhr. Weiterfahrt nach Sonnefeld zur ehemaligen Klosteranlage. Hier werden wir eine Führung (ca. 1 Stunde) haben. Um ca Uhr Einkehr zum gemütlichen Ausklang im Brauereigasthof Knoblach in Schammelsdorf. Abfahrt: Dürrbrunn am Feuerwehrhaus: Uhr, anschließend in Unterleinleiter. Kosten: 20,-- Euro (Fahrpreis 14,-- + Museum mit 1 Tasse Kaffee und 1 Stück Kuchen 5,-- + Spende für Kirchenführung 1,-- ). Anmeldungen bis 10. Mai bei Karin Götz, Dürrbrunn, Tel /753. Wir würden uns freuen, wenn wir viele Gäste begrüßen könnten. 20. Mai 2011: Maiandacht in der Pfarrkirche Unterleinleiter. Beginn: Uhr. Hierzu laden wir alle Frauen, Männer und Kinder recht herzlich ein. Die Vorstandschaft des Kath. Frauenbundes Schützengesellschaft Unterleinleiter Hiermit laden wir alle Mitglieder zum Königsschießen/ Schützenfestschießen ein am - Freitag, 06. Mai von bis Uhr, - Freitag, 13. Mai von bis Uhr und am - Sonntag, 15. Mai von bis Uhr An alle Mitglieder ergeht recht herzlich die Bitte um Teilnahme. 164

19 ANZEIGE Außerdem laden wir die Gemeinde und alle Schützenfreunde recht herzlich zu unserem Schützenfest am Samstag, 28. Mai und Sonntag, 29. Mai ein. Festprogramm: Samstag, 28. Mai., ab Uhr: Festbetrieb Sonntag, 29. Mai, ab Uhr Frühschoppen, durchgehender Festbetrieb Nachmittags: - Festansprachen - Königsproklamation, Scheiben, Pokale - Bonbonregen durch die neuen Könige Der Nachmittag wird umrahmt durch die Blaskapelle Dürrbrunn-Unterleinleiter. Die Vorstandschaft Zahnärztlicher Notfalldienst Dienstbereit in der Praxis von Uhr bis Uhr und bis Uhr. In der übrigen Zeit telefonisch erreichbar / Dr. Schwarz Harald, Forchheim, Schwalbweiher 7a, Tel / / Dr. Schlee Markus, Forchheim, Bayreuther Str. 39, Tel / / Dr. Rosenbauer Hartmut, Igensdorf, Forchheimer Str. 6, Tel / / ZÄ Munck Nina, Forchheim, Hauptstr. 43, Tel / / ZÄ Schrüfer Maria, Forchheim, Äußere Nürnberger Str. 14a, Tel /89900 Einladung zum MUT Machen Aufruf an alle Frauen, die durch ihre Krebserkrankung einen anderen Blick auf ihr Leben werfen. SELBSTinitiative ergreifen und handeln, HILFE geben und Mut machen. In der GRUPPE gemeinsam Lösungen finden und Stärke erlangen. TRAU DICH UND MACH MIT. Ab sofort gibt es in Ebermannstadt und Umgebung eine Gruppe von aktiven Frauen, die trotz ihrer schweren Erkrankung niemals aufgeben. Ihr Leben neu anpacken und gemeinsam neu entdecken. Diskretion ist selbstverständlich. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Birgit Mally-Blank, Leiterin der SHG Fränkische Schweiz der Bayerischen Krebsgesellschaft e. V., Koppenburgstraße 27a, Ebermannstadt Tel.: / Mail: mally@t-online.de 165

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Gemeinde Krailling Aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Krailling folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate

Mehr

H u n d e s t e u e r s a t z u n g

H u n d e s t e u e r s a t z u n g II-028-4/5 H u n d e s t e u e r s a t z u n g Augrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Bad Endorf folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 02. Juni 2006 1 Steuertatbestand

Mehr

Ortsrecht der Stadt Thannhausen

Ortsrecht der Stadt Thannhausen Ortsrecht der Stadt Thannhausen Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer EA-Nr. 924 - 1 - Fassung vom 01.01.2006 STADT THANNHAUSEN Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs.

Mehr

S T A D T B A D K I S S I N G E N

S T A D T B A D K I S S I N G E N S T A D T B A D K I S S I N G E N Hundesteuersatzung der Stadt Bad Kissingen vom 26. Mai 2006 Beschluß des Stadtrates: 24. Mai 2006 Bekanntmachung: 03. Juni 2006 (AMBl. LRA Nr. 12) Aufgrund von Art. 3

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Blaichach vom (geändert am )

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Blaichach vom (geändert am ) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Blaichach vom 20.04.2006 (geändert am 03.12.2009) Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde

Mehr

Satzung des Marktes Schöllnach für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 17. Januar 2007, geändert am Steuertatbestand

Satzung des Marktes Schöllnach für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 17. Januar 2007, geändert am Steuertatbestand Satzung des Marktes Schöllnach für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 17. Januar 2007, geändert am 09.05.2011 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der folgende

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer des Marktes Bad Abbach

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer des Marktes Bad Abbach Satzung für die Erhebung der Hundesteuer des Marktes Bad Abbach Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Bad Abbach folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Mehr

Satzung. für die Erhebung der Hundesteuer. vom 15.Mai 2006

Satzung. für die Erhebung der Hundesteuer. vom 15.Mai 2006 STADT KITZINGEN Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 15.Mai 2006 Inkrafttreten: 01.01.2006 Stand: 03.05.2006 2 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Kitzingen

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Königsbrunn folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer: 1 - Steuertatbestand Das

Mehr

Ortsrecht Markt Oberstaufen

Ortsrecht Markt Oberstaufen Ortsrecht Markt Oberstaufen Bekanntmachung der Neufassung der Satzung des Marktes Oberstaufen über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 30.12.2014 Aufgrund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung HStS)

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung HStS) Auf Grund von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2004

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Gröbenzell in der Fassung vom

S a t z u n g. für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Gröbenzell in der Fassung vom Gemeinde Gröbenzell S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Gröbenzell in der Fassung vom 01.01.2006 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. vom 25. Juli Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 15 vom 05.

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. vom 25. Juli Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 15 vom 05. 2-1-04 S. 1 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 25. Juli 2006 - Bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Amberg Nr. 15 vom 05. August 2006 - Aufgrund des Art 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Sielenbach folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer vom 14.06.2006 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer MARKT HOFKIRCHEN Satzung des Marktes Hofkirchen zur Erhebung der Hundesteuer vom 24. Mai 2006 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Hofkirchen folgende Satzung für die

Mehr

Satzung. für die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung)

Satzung. für die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26.11.2003, geändert durch Satzung vom 24.11.2011 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Mammendorf

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Hundesteuersatzung

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Hundesteuersatzung Satzung für die Erhebung der Hundesteuer - Hundesteuersatzung vom 08. August 2006 2 Die Gemeinde Stockheim erlässt auf Grund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung für die Erhebung

Mehr

STADT WUNSIEDEL GZ:

STADT WUNSIEDEL GZ: STADT WUNSIEDEL GZ: 028 101 9. Satzung der Stadt Wunsiedel über die Erhebung einer Hundesteuer Urschrift/ Neufassung Änderung ab Änderung ab Änderung ab Stadtratsbeschluss vom 29.01.2009 Nr. Datum der

Mehr

Hundesteuersatzung Hundesteuersatzung

Hundesteuersatzung Hundesteuersatzung Hundesteuersatzung - 1 - Hundesteuersatzung i. d. F. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderung 06.10.2006 12.10.2006 01.01.2006 Neufassung 05.02.2009 19.02.2009 01.01.2009 5 erster Satz Rechtsgrundlagen:

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Neunkirchen a.sand. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Neunkirchen a.sand. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Neunkirchen a.sand Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Neunkirchen a.sand folgende Satzung für die Erhebung

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I, zuletzt geändert durch 6 des Gesetzes vom 26. Juli 2004 (GVBl S. 272) erlässt die

Mehr

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Erding folgende SATZUNG FÜR DIE ERHEBUNG DER HUNDESTEUER

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Erding folgende SATZUNG FÜR DIE ERHEBUNG DER HUNDESTEUER Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Erding folgende SATZUNG FÜR DIE ERHEBUNG DER HUNDESTEUER 1 STEUERTATBESTAND Das Halten eines über vier Monate

Mehr

Hundesteuersatzung. Vom

Hundesteuersatzung. Vom 1 Hundesteuersatzung Vom 17.11.1980 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Gemeinde Winkelhaid folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten

Mehr

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende. Vom 8. Mai Änderungssatzung vom 8.12.

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende. Vom 8. Mai Änderungssatzung vom 8.12. SATZUNG FÜR DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER (HUNDESTEUERSATZUNG) IN DER FASSUNG DER ÄNDERUNGSSATZUNG VOM 08.12.2009 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Obergünzburg folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes

Mehr

HUNDESTEUERSATZUNG DER STADT WEISSENSTADT

HUNDESTEUERSATZUNG DER STADT WEISSENSTADT HUNDESTEUERSATZUNG DER STADT WEISSENSTADT M:\Verwalt\Benutzer \Manfred\Eigene Dateien\Satzungen\HUNDESTEUERSATZUNG 2006-07-14.doc 2 INHALTSVERZEICHNIS: 1 Steuertatbestand 2 Steuerfreiheit 3 Steuerschuldner;

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 5. April Satzung

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 5. April Satzung Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 5. April 2006 Auf Grund des Art. 3 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Kleinostheim vom 19. September 1980

S a t z u n g. für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Kleinostheim vom 19. September 1980 S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Kleinostheim vom 19. September 1980 beschlossen vom Gemeinderat am 19. September 1980, mit Schreiben vom 31.10.1980 erhebt das Landratsamt

Mehr

Satzung der Stadt Friedberg für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 18. Juli 2001

Satzung der Stadt Friedberg für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 18. Juli 2001 Satzung der Stadt Friedberg für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 18. Juli 2001 Neuerlass: Beschluss: 03.05.2001 Genehmigung: 26.06.2001 Ausfertigung: 18.07.2001 Inkrafttreten: 01.01.2002

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Windsbach folgende 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Seßlach (Hundesteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Seßlach (Hundesteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Seßlach (Hundesteuersatzung) Inhaltsverzeichnis: 1 Steuertatbestand 2 Steuerfreiheit 3 Steuerschuldner, Haftung 4 Wegfall der Steuerpflicht; Anrechnung

Mehr

S a t z u n g. für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Springstille. 1 Steuertatbestand

S a t z u n g. für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Springstille. 1 Steuertatbestand S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Springstille Auf Grund des 5 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erläßt die Gemeinde Springstille folgende Satzung für die Erhebung

Mehr

HundesteuerS 72. Satzung der Stadt Marktredwitz für die Erhebung der Hundesteuer

HundesteuerS 72. Satzung der Stadt Marktredwitz für die Erhebung der Hundesteuer Satzung der Stadt Marktredwitz für die Erhebung der Hundesteuer Vom 27.10.2010 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 10 vom 30.10.2010), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 23.11.2010 (Amtsblatt

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) im Gebiet der Gemeinde Rositz. vom. 26. Februar 2005

S A T Z U N G. über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) im Gebiet der Gemeinde Rositz. vom. 26. Februar 2005 S A T Z U N G über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) im Gebiet der Gemeinde Rositz vom 26. Februar 2005 Aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO

Mehr

Hundesteuersatzung i.d.f. der Änderungssatzung v

Hundesteuersatzung i.d.f. der Änderungssatzung v Hundesteuersatzung i.d.f. der Änderungssatzung v. 19.12.2001 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Böhen folgende mit Bescheid des Landratsamtes Unterallgäu vom 02.08.1993

Mehr

Satzung. für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung. für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 26. Juli 2006 (zuletzt geändert durch Satzung vom 28. Juli 2010) - Änderungen eingearbeitet - Auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs.

Mehr

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer (HStS) (zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom enthält alle Änderungen -)

Satzung. über die Erhebung der Hundesteuer (HStS) (zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom enthält alle Änderungen -) Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (HStS) (zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 22.11.2017 - enthält alle Änderungen -) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt

Mehr

Hundesteuersatzung. Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer. 1 Steuertatbestand

Hundesteuersatzung. Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer. 1 Steuertatbestand Markt Kleinwallstadt Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Kleinwallstadt mit Beschluss vom 31.01.2005 und 29.01.2007 folgende Satzung für die

Mehr

SATZUNG DER STADT SULZBACH-ROSENBERG FÜR DIE ERHEBUNG DER HUNDESTEUER (HUNDESTEUERSATZUNG)

SATZUNG DER STADT SULZBACH-ROSENBERG FÜR DIE ERHEBUNG DER HUNDESTEUER (HUNDESTEUERSATZUNG) SATZUNG DER STADT SULZBACH-ROSENBERG FÜR DIE ERHEBUNG DER HUNDESTEUER (HUNDESTEUERSATZUNG) Beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 27.10.2009 Veröffentlicht durch Niederlegung im Haupt- und Personalamt

Mehr

Gemeinde Nordheim am Main

Gemeinde Nordheim am Main Gemeinde Nordheim am Main Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Inkrafttreten: 01.06.06 Änderungen: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Nordheim am Main

Mehr

Hundesteuersatzung vom

Hundesteuersatzung vom 1 Hundesteuersatzung vom 13.12.1991 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Langenaltheim folgende mit Schreiben des Landratsamtes Weißenburg- Gunzenhausen vom 11.12.1991

Mehr

SATZUNG für die Erhebung der Hundesteuer. 1 Steuertatbestand

SATZUNG für die Erhebung der Hundesteuer. 1 Steuertatbestand Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Burgheim folgende, mit Bescheid des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen vom 02.12.1992, Nr.20 Az.924-14, Nr.20 Az.924-13, genehmigte

Mehr

Satzung. 1 Steuertatbestand

Satzung. 1 Steuertatbestand Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Henneberg vom 27.11.1998 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10.12.2014 - vom Abdruck der Präambeln wurde abgesehen 1 Steuertatbestand

Mehr

Hundesteuersatzung 1. Änderung bei 5 Abs. 1 a zum

Hundesteuersatzung 1. Änderung bei 5 Abs. 1 a zum Gemeinde Hausen Hundesteuersatzung 1. Änderung bei 5 Abs. 1 a zum 01.01.2012 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Hausen mit Beschluss folgende Satzung für

Mehr

Hundesteuersatzung vom 28. Juni

Hundesteuersatzung vom 28. Juni Hundesteuersatzung vom 28. Juni 2006 1 Die Stadt Zirndorf erlässt auf Grund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 04.02.1997 (GVBl. S. 83) folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Töging a. Inn folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993(GVBI S. 264, BayRS 2024-1-l),

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Haynrode vom in der Fassung der 2.Änderungssatzung vom

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Haynrode vom in der Fassung der 2.Änderungssatzung vom Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Haynrode vom 03.09.1996 in der Fassung der 2.Änderungssatzung vom 28.11.2000 Aufgrund des 19 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer

Mehr

Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Geisleden

Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Geisleden Satzung zur Erhebung einer Hundesteuer in der (Hundesteuersatzung HuStSatz) Ausgabe: VG II 04 / 2001 (N) Auf der Grundlage der 2 Abs. 1; 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2; 20 Abs. 3 und 22 Abs. 3 Satz 1 der

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Ebersdorf b.coburg

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Ebersdorf b.coburg Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Ebersdorf.Coburg folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer: 1 Steuertatbestand

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Reichenberg folgende Satzung: 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten Hundes

Mehr

Stadt Volkach. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Inkrafttreten: Stadt Volkach vom Inkrafttreten:

Stadt Volkach. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Inkrafttreten: Stadt Volkach vom Inkrafttreten: Stadt Volkach Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Inkrafttreten: 01.06.06 Änderungen: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Volkach vom 28.04.2006 Inkrafttreten:

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf der Grundlage des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Gernrode vom (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Gernrode vom (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Gernrode vom 27.02.2012 (Hundesteuersatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 und des 21 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer. vom i.d.f. der letzten Änderung vom

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer. vom i.d.f. der letzten Änderung vom S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer vom 03.09.2001 i.d.f. der letzten Änderung vom 26.04.2006 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Berching folgende mit Schreiben

Mehr

Satzung der Stadt Tambach-Dietharz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung der Stadt Tambach-Dietharz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung der Stadt Tambach-Dietharz über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund der 19 (1) und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in

Mehr

Satzung Über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom

Satzung Über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom Satzung Über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 09.10.2012 in Kraft getreten am 01.01.2013 (Amtsblatt Nr. 19 vom 26.10.2012) in der zurzeit gültigen Fassung Satzung für die Erhebung

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom in der Fassung der 2. Änderung vom

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom in der Fassung der 2. Änderung vom Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 20.11.2003 in der Fassung der 2. Änderung vom 21.11.2011 - vom Abdruck der Präambeln wurde abgesehen 1 Steuertatbestand (1) Das Halten

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom Satzung. 1 Steuertatbestand. 2 Steuerfreiheit

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom Satzung. 1 Steuertatbestand. 2 Steuerfreiheit 303 Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 26.11.2004 Die Stadt Neusäß erlässt aufgrund Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung 1 Steuertatbestand Das Halten

Mehr

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Glattbach folgende

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Glattbach folgende Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Glattbach folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Goldisthal vom 13. November 2001

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Goldisthal vom 13. November 2001 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Goldisthal vom 13. November 2001 Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung

Mehr

GEMEINDE UNTERFÖHRING

GEMEINDE UNTERFÖHRING GEMEINDE UNTERFÖHRING Satzung der Gemeinde Unterföhring für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung und des von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt die Gemeinde Menteroda folgende Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer. 1 Steuertatbestand

Mehr

Hundesteuersatzung der Stadt Trostberg

Hundesteuersatzung der Stadt Trostberg Hundesteuersatzung der Stadt Trostberg vom 04.12.2006 Inhaltsverzeichnis 1 Steuertatbestand... 3 2 Steuerfreiheit... 3 3 Steuerschuldner; Haftung... 3 4 Wegfall der Steuerpflicht; Anrechnung... 4 5 Steuermaßstab

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Vorbach

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Vorbach Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Vorbach Inhaltsverzeichnis: 1 Steuertatbestand 2 Steuerfreiheit 3 Steuerschuldner, Haftung 4 Wegfall der Steuerpflicht; Anrechnung

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 1 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf Grund des Art. 3 Abs.1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Breitengüßbach folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Mehr

Satzung der Stadt Vohburg a. d. Donau

Satzung der Stadt Vohburg a. d. Donau Satzung der Stadt Vohburg a. d. Donau für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Vohburg a. d. Donau folgende Satzung:

Mehr

( H u n d e s t e u e r s a t z u n g )

( H u n d e s t e u e r s a t z u n g ) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer ( H u n d e s t e u e r s a t z u n g ) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Sulzfeld folgende Satzung für die Erhebung

Mehr

Die Satzungsausfertigung beinhaltet die Änderungen 5, 5 a. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Die Satzungsausfertigung beinhaltet die Änderungen 5, 5 a. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Die Satzungsausfertigung beinhaltet die Änderungen 5, 5 a Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchlauter folgende Satzung

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Kreisstadt Mühldorf a. Inn die folgende Hundesteuersatzung: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten

Mehr

Ortsrecht Stadt Gräfenberg

Ortsrecht Stadt Gräfenberg Ortsrecht Stadt Gräfenberg Satzung über die Erhebung der Hundesteuer 1 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Stadt Gräfenberg folgende Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer

S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Zapfendorf folgende S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate alten

Mehr

rl.l Gemeinde Lachen l. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,

rl.l Gemeinde Lachen l. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, Gemeinde Lachen rl.l Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 04.10.2016 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Lachen folgende Satzung

Mehr

Hundesteuersatzung. S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer

Hundesteuersatzung. S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer Hundesteuersatzung Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ebermannstadt folgende S a t z u n g für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über

Mehr

Satzung der Gemeinde Bubenreuth für die Erhebung einer Hundesteuer. - Hundesteuersatzung -

Satzung der Gemeinde Bubenreuth für die Erhebung einer Hundesteuer. - Hundesteuersatzung - Satzung der Gemeinde Bubenreuth für die Erhebung einer Hundesteuer - Hundesteuersatzung - Vom 29. März 2006 geändert durch Satzung 16.12.2014 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in der

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) -Lesefassung- Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf der Grundlage des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung HStS) vom

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung HStS) vom Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung HStS) vom 10.11.2009 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Wolfratshausen folgende Satzung: 1 Steuertatbestand

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER VOM , zuletzt geändert durch Satzung vom

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER VOM , zuletzt geändert durch Satzung vom SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER HUNDESTEUER VOM 28.03.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.12.2016 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4.

Mehr

Satzung. für die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung)

Satzung. für die Erhebung einer Hundesteuer. (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 05.04.2006, zuletzt geändert mit Satzung vom 07.05.2010 Auf Grund des

Mehr

Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung der Stadt Beilngries für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 07.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 13.02.2012. Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 27.12.2000 i.d.f. vom 14.12.2012 Die Stadt Eichstätt erlässt aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung: 1 Steuertatbestand Das

Mehr

Satzung der Gemeinde Feldkirchen für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)

Satzung der Gemeinde Feldkirchen für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) Satzung der Gemeinde Feldkirchen für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) Vom 20.01.2005 Auf Grund von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim

Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim Hundesteuersatzung der Gemeinde Theilheim Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Theilheim folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand

Mehr

GEMEINDE HALLBERGMOOS. Hundesteuersatzung

GEMEINDE HALLBERGMOOS. Hundesteuersatzung GEMEINDE HALLBERGMOOS Landkreis Freising Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Hallbergmoos folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Vom

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Schlüsselfeld folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Mehr

Stadt Hemau. Satzung der Stadt Hemau über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)

Stadt Hemau. Satzung der Stadt Hemau über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) Stadt Hemau Satzung der Stadt Hemau über die Erhebung einer Hundesteuer ( - HStS) Inhaltsübersicht 1 Steuertatbestand 2 2 Steuerfreiheit 2 3 Steuerschuldner, Haftung 3 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung

Mehr

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende. Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wörth a. d. Donau folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung Unterzeichnung durch den Inkraftsetzung Bürgermeister

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer -Hundesteuersatzung-

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer -Hundesteuersatzung- 1 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die GEMEINDE BERNGAU folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer -Hundesteuersatzung- 1 Steuertatbestand Das Halten eines über

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer des Marktes Laaber - Hundesteuersatzung - vom

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer des Marktes Laaber - Hundesteuersatzung - vom Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer des Marktes Laaber - Hundesteuersatzung - vom 28.01.2002 2 Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erläßt der Markt Laaber folgende, durch das

Mehr

S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) 1 S a t z u n g für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Stadtbergen folgende, mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg

Mehr

S A T Z U N G. Steuertatbestand. Steuerfreiheit

S A T Z U N G. Steuertatbestand. Steuerfreiheit Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes ( KAG ) erläßt die Gemeinde Postmünster folgende S A T Z U N G für die Erhebung einer Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über vier Monate

Mehr

Satzung. zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006

Satzung. zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006 Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 2. Juni 2006 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 KAG in der geltenden Fassung erlässt die Gemeinde Geroldshausen folgende

Mehr

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Satzung für die Erhebung der Hundesteuer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vom 22.11.2002 Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Emskirchen folgende Satzung: 1 Steuertatbestand Das

Mehr

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Reichertshausen folgende

Hundesteuersatzung. Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Reichertshausen folgende Hundesteuersatzung Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Reichertshausen folgende Satzung für die Erhebung der Hundesteuer 1 Steuertatbestand Das Halten eines über

Mehr

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING. Satzung. der Stadt Freilassing. für die Erhebung der Hundesteuer ORTSRECHT DER STADT FREILASSING

ORTSRECHT DER STADT FREILASSING. Satzung. der Stadt Freilassing. für die Erhebung der Hundesteuer ORTSRECHT DER STADT FREILASSING ORTSRECHT DER STADT FREILASSING Satzung der Stadt Freilassing für die Erhebung der Hundesteuer Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.Februar

Mehr

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 21. Oktober 1980

Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 21. Oktober 1980 Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 21. Oktober 1980 Zuletzt geändert durch die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Untersteinach vom 21.

Mehr