Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA

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1 Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA Ausschreibung Schuljahr 2006/2007 Landes- und Bundesfinalveranstaltungen

2 Inhaltsverzeichnis Seite Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA 4 Organisation des Bundeswettbewerbs 7 1. Termine der Bundesfinalveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen 8 3. ErgÄnzende Bestimmungen für Niedersachsen 9 4. Landesentscheide Hinweise zur DurchfÜhrung der Bundesfinalveranstaltungen Versicherungsschutz 13 Standardprogramm 14 Badminton 14 Basketball 16 Beach-Volleyball 19 Fu ball 21 GerÄtturnen 24 Handball 26 Hockey 27 Judo 28 Leichtathletik 29 Rudern 31 Schwimmen 33 Skilanglauf 35 Tennis 36 Tischtennis 38 Volleyball (Halle) 40 ErgÄnzungsprogramm 42 Badminton 42 Basketball 43 Fu ball 43 GerÄtturnen 44 Handball 44 Hockey 44 Leichtathletik 45 Rudern 45 Schwimmen 46 Skilanglauf 47 Tennis 47 Tischtennis 47 Volleyball (Halle) 48 Wettkampfklasse IV 49 Badminton 50 GerÄtturnen 51 Hockey 52 Anschriften 54 2

3 Liebe SchÜlerinnen und SchÜler, liebe Sportlerinnen und Sportler, sehr geehrte SportlehrkrÄfte des Landes, es ist immer etwas Besonderes, wenn man es aus eigenen Anstrengungen heraus schafft, sich für die Auswahlmannschaft der eigenen Schule zu qualifizieren. Der weltgrö te Schulsportwettbewerb JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA bietet den sportlichen Kindern und Jugendlichen diese MÖglichkeit in gro er Breite. Manchmal bleibt der Kreisentscheid die einzige MÖglichkeit, in einem Schuljahr in der eigenen Schulmannschaft WettkÄmpfe zu erleben. Einige schaffen es, beim Bezirksentscheid dabei zu sein. Die Besten aus Niedersachsen werden dann auf den Landesfinalveranstaltungen gefunden. Schlie lich dürfen diese Mannschaften als Landessieger Niedersachsen an den jeweiligen Bundesfinalveranstaltungen teilnehmen. Manchmal sind es vier bis fünf Ebenen, auf denen sich unter den Besten der Schulen am Ende die Allerbesten durchsetzen. Immer nehmen viele teil und doch können nur wenige zu den Siegermannschaften gehören. Gemeinsam zeichnet dabei aber alle die gro e Bereitschaft aus, dass sie sich anstrengen, eine gute Leistung in das Gesamtergebnis einbringen und dass sie gewinnen wollen. Sie haben ein Ziel und setzen sich dafür ein. Das ist gut so! Wir wünschen uns viele hoch motivierte SchÜlerinnen und SchÜler in erfolgreichen Mannschaften. Wir wünschen uns aber ebenso sehr Kinder und Jugendliche, die nach gro er Anstrengung die Ergebnisse des Leistungsvergleiches akzeptieren, auch wenn sie am Ende nicht zu den Siegerinnen und Siegern gehören. Daraus erwächst die Kraft für einen neuen Anlauf im nächsten Jahr. Gewonnen haben sie damit in jedem Fall. Unter dem olympischen Motto Dabei sein ist alles rufe ich alle sportbegeisterten SchÜlerinnen und SchÜler und ihre LehrkrÄfte auf, noch zahlreicher als bisher das Wettkampfangebot JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA im Schuljahr 2006/2007 anzunehmen. Viel Erfolg! Kultusminister Bernd Busemann 3

4 Struktur des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA Unter dem Dach der Deutschen Schulsportstiftung wirken die 16 Kultus- bzw. SportbehÖrden aller LÄnder, der Deutsche Olympische Sportbund und seine beteiligten 14 SportfachverbÄnde gemeinsam an der Planung und DurchfÜhrung des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA mit. Die Schirmherrschaft Über den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA hat der jeweils amtierende BundesprÄsident. FÜr die beiden Finalveranstaltungen in Berlin hat der Regierende BÜrgermeister von Berlin die Schirmherrschaft inne, für das Winterfinale die/der für den Schulsport verantwortliche Ministerin/Minister des jeweiligen Austragungslandes. Die Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung ist für die Planung, DurchfÜhrung und Weiterentwicklung dieses grö ten bundesweiten Jugendsportevents in Deutschland verantwortlich. Der Schulmannschaftswettbewerb JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA basiert auf einem bundeseinheitlichen Wettkampfsystem. Als Mannschaftswettbewerb steht er allen Schulen in den 16 LÄndern der Bundesrepublik Deutschland offen. Die Teilnahme daran ist freiwillig und nur Schulmannschaften möglich. Der Wettbewerb ist in nach Altersstufen geordnete Wettkampfklassen unterteilt und unterscheidet zwischen einem Standardprogramm und einem ErgÄnzungsprogramm. Das Wettkampfangebot wird jährlich neu ausgeschrieben. Es wird - Überwiegend getrennt nach MÄdchen und Jungen - gegenwärtig in fünf Altersklassen der 15 Sportarten durchgeführt. Badminton, Basketball, Beach-Volleyball, Fu ball, GerÄtturnen, Handball, Hockey, Judo, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen, Skilanglauf, Tennis, Tischtennis, Volleyball (Halle) Sportarten/Wettkampfklassen, die in dieser Ausschreibung nicht aufgeführt werden, sind auf Bundesebene kein Bestandteil des Standardprogramms des Bundeswettbewerbs. 4

5 Standardprogramm Im Standardprogramm werden die Bundessieger in den einzelnen Sportarten ermittelt. Startberechtigt sind beim Bundesfinale die jeweiligen Landessieger aus den 16 LÄndern der Bundesrepublik Deutschland (Ausnahme Skilanglauf: zwei Mannschaften pro Bundesland). Zum Standardprogramm gehören die Wettkampfklassen II und III. In den einzelnen Sportarten ist die Anzahl der ausgeschriebenen Wettkampfklassen unterschiedlich. Sie wird in jedem Jahr, ebenso wie die Zuordnung der JahrgÄnge zu den Wettkampfklassen, festgelegt. Einzelheiten sind der nachstehenden ¼bersicht zu entnehmen. Die Wettbewerbe werden getrennt nach MÄdchen und Jungen ausgetragen, sofern in der Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. Standardprogramm Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2006/2007 zur Austragung kommenden Sportarten WK I WK II WK III WK IV Badminton Basketball Beach-Volleyball Fu ball GerÄtturnen Handball Hockey Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Skilanglauf Tennis Tischtennis Volleyball (Halle) Nur für gemischte Mannschaften 2 Nur für MÄdchen 3 Kleinfeldhockey 5

6 ErgÄnzungsprogramm Das ErgÄnzungsprogramm umfasst in der Regel die Wettkampfklassen I und IV, dar- Über hinaus diejenigen Wettkampfklassen der Sportarten des Standardprogramms, die nicht zum Bundesfinale führen. FÜr Niedersachsen gelten folgende Regelungen: ErgÄnzungsprogramm Altersbegrenzung für die im Schuljahr 2006/2007 zur Austragung kommenden Sportarten WK I WK II WK III WK IV Badminton ,4 Basketball Beach-Volleyball Fu ball GerÄtturnen Handball Hockey Judo Leichtathletik Rudern Schwimmen Skilanglauf Tennis Tischtennis Volleyball (Halle) Nur für gemischte Mannschaften 2 Nur für Jungen 3 Kleinfeldhockey 4 Nur für SchÜlerinnen/SchÜler ab der Jahrgangsstufe 5 Auf die AusfÜhrungen zum ErgÄnzungsprogramm (Seite 42) wird verwiesen. 6

7 Organisation des Bundeswettbewerbs 1. Termine der Bundesfinalveranstaltungen 2007 Winterfinale: Mo., 26. Februar bis Fr., 2. MÄrz 2007 Sportarten: Meldeschluss: 16. Februar 2007 in St. Andreasberg / Clausthal-Zellerfeld (Nds.) Judo Skilanglauf FrÜhjahrsfinale: Sportarten: Basketball GerÄtturnen Handball Schwimmen Tischtennis Volleyball (Halle) Meldeschluss: 30. MÄrz 2007 Di., 8. Mai bis Sa., 12. Mai 2007 in Berlin Herbstfinale: So., 16. September bis Do., 20. September 2007 in Berlin Sportarten: Badminton Beach-Volleyball Fu ball Hockey Leichtathletik Rudern Tennis Meldeschluss: 16. August 2007 Wichtiger Termin: Die MannschaftsmeldebÖgen der Landessieger (beim Skilanglauf: auch der Vizelandessieger) sind spätestens eine Woche vor dem für das ma gebliche Bundesfinale angegebenen Meldeschluss vorzulegen beim: NiedersÄchsisches Kultusministerium, Postfach 161, Hannover. 7

8 2. Allgemeine Bestimmungen In allen Sportarten können Mannschaften jeweils nur aus einer Schule gebildet werden. SchÜlerinnen/SchÜler, die in der gymnasialen Oberstufe an Kursen im Fach Sport an einer anderen Schule teilnehmen, dürfen nur in Mannschaften ihrer Stammschule starten. Die Ermittlung der Landessieger erfolgt durch die Kultus- bzw. SportbehÖrden der LÄnder. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit stellen die beteiligten SportfachverbÄnde ihre Hilfe auf allen Wettkampfebenen zur VerfÜgung. FÜr die DurchfÜhrung der WettkÄmpfe gelten die Wettkampfregeln der jeweiligen SportfachverbÄnde einschlie lich der Jugendschutzbestimmungen zum Zeitpunkt der VerÖffentlichung dieser Ausschreibung, sofern in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist. In AusnahmefÄllen kann unter AbwÄgung pädagogischer Aspekte z.b. aus religiösen GrÜnden von den o. g. Regelungen abgewichen werden. Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen auf allen Wettkampfebenen Schiedsgerichte einzusetzen, die EinsprÜche abschlie end entscheiden. FÜr die Bundesfinalveranstaltungen gelten für Entscheidungen des Schiedsgerichts folgende Regeln: Das Schiedsgericht entscheidet Über alle EinsprÜche im Rahmen der Wettbewerbe der Bundesfinalveranstaltungen endgültig. Eine Berufung gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts ist nicht möglich. Die Grundlage für die Entscheidung des Schiedsgerichts bildet die jeweils gültige Ausschreibung des Bundeswettbewerbs. In Bereichen, in denen die Ausschreibung keine besonderen Regelungen trifft, ist nach den Bestimmungen des jeweiligen Sportfachverbandes zu entscheiden. ¼ber jedes Schiedsgerichtsverfahren wird ein Protokoll gefertigt und den Wettkampfunterlagen beigefügt. Ergeben sich nach Abschluss der FinalwettkÄmpfe neue Aspekte für einen Einspruch, die dem Schiedsgericht während des Ablaufes der Wettkampfveranstaltung noch nicht bekannt waren, ist ein Einspruch Über die GeschÄftsstelle in DÜsseldorf an den Vorsitzenden der Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung zu richten. Die Kommission berät sich mit dem Schiedsgericht und fällt die endgültige Entscheidung. 8

9 3. ErgÄnzende Bestimmungen für Niedersachsen Im Bundeswettbewerb sind alle Schulen mit Ausnahme der Grundschulen startberechtigt. SchÜlerinnen und SchÜler einer Kooperativen Gesamtschule starten in einer Mannschaft. Die Beaufsichtigung der Mannschaft (eine Betreuerin/ein Betreuer je Mannschaft) muss in jedem Fall gewährleistet sein. Es ist die bei Schulfahrten Übliche Aufsicht zu führen. Die an den WettkÄmpfen teilnehmenden SchÜlerinnen und SchÜler und die LehrkrÄfte, die für die Begleitung der SchÜlerinnen und SchÜler sowie für die DurchfÜhrung der WettkÄmpfe erforderlich sind, werden vom Unterricht freigestellt. Die WettkÄmpfe werden auf allen Ebenen in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den SportfachverbÄnden organisiert und durchgeführt. Die FachverbÄnde Übernehmen die fachliche Ausrichtung. Auf die Vorlage eines Lichtbildausweises wird in der Wettkampfklasse IV völlig und darüber hinaus in den Übrigen Wettkampfklassen bis zur Bezirksebene einschlie lich verzichtet. Der Meldebogen wird als verbindlicher IdentitÄtsnachweis anerkannt. Beim Landesentscheid in den Wettkampfklassen II und III muss jede SchÜlerin und jeder SchÜler einen Lichtbildausweis (SchÜlerausweis/Personalausweis/Spielerpass) vorlegen. Die SchÜlerin oder der SchÜler ist sonst nicht startberechtigt. AuswahlwettkÄmpfe bis zur Bezirksebene Die Schulen melden ihre Teilnahme entsprechend der Ausschreibung der LandesschulbehÖrde. Diese entscheidet, ob und ggf. wie viele QualifikationswettkÄmpfe in den einzelnen Sportarten (au er Rudern, Skilanglauf und Judo) zur Ermittlung des Bezirkssiegers durchgeführt werden müssen. Die Meldung zu den jeweiligen AusscheidungswettkÄmpfen erfolgt mit dem Mannschaftsmeldebogen. In den Spielsportarten sind die bezirksbesten Mannschaften durch Turniere (in der Regel Dreier- oder Vierer-Turniere) zu ermitteln. Die BezirkswettkÄmpfe der FrÜhjahrsserie müssen spätestens bis zum 22. Februar 2007, die der Herbstserie spätestens bis zum 22. Juni 2007 durchgeführt sein. Die Meldungen zur Teilnahme an den Landesentscheiden müssen den Ausrichtern eine Woche vor den jeweiligen Landesentscheiden zugeleitet worden sein. 9

10 Landesentscheide 2007 FÜr den Landesentscheid qualifiziert sich in der Regel die beste Bezirksmannschaft. Im ErgÄnzungsprogramm wird ein Landesfinale nur noch dann durchgeführt, wenn die hierfür vorgesehene Mindestteilnehmerzahl analog den Magdeburger Kriterien für das Standardprogramm (in der betreffenden Wettkampfklasse besteht - mit Ausnahme von Rudern und Skilanglauf - ein Wettkampfsystem bis zum Landesfinale mit einer Beteiligung von mindestens 15 Schulmannschaften) erreicht wird. Voraussichtliche Orte und Zeitpunkte der Landesentscheide ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Sportart Skilanglauf WK III und IV Judo WK III LandesschulbehÖrde (LSchB) / Sportfachverband LSchB, Abt. Braunschweig/ Nds. Skiverband Termin Ort 23./ St. Andreasberg LSchB, Abt. Hannover/ Nds. Judo-Verband Holle Basketball LSchB, Abt. LÜneburg/ MÄdchen: WK II und III Nds. Basketballverband Jungen: WK IV MÄ/Ju IV: Schee el Celle GerÄtturnen MÄdchen: Schneverdingen WK II und III LSchB, Abt. LÜneburg/ Jungen: WK IV Nds. Turner-Bund MÄ/Ju IV: Winsen/Luhe Handball LSchB, Abt. OsnabrÜck/ WK II bis IV Handball-Verband Nds Hannover Schwimmen LSchB, Abt. OsnabrÜck WK II bis IV Schwimmverband Nds Emden Tischtennis WK II bis IV LSchB, Abt. Braunschweig/ Tischtennis-Verband Nds Uslar Volleyball (Halle) WK II bis IV LSchB, Abt. OsnabrÜck/ Nds. Volleyball-Verband Winsen/Luhe 10

11 Sportart LandesschulbehÖrde (LSchB) /Sportfachverband Termin Ort Badminton WK I bis III WK IV Beachvolleyball WK II LSchB, Abt. Hannover / Nds. Badminton-Verband LSchB, Abt. OsnabrÜck/ Nds. Volleyball-Verband Syke offen 03./ Wangerooge Fu ball LSchB, Abt. Hannover / MÄ. WK II/III: WK II bis IV Nds. Fu ballverband MÄ. WK IV: Ju. WK II Barsing- Ju. WK III: hausen Ju. WK IV: Hockey LSchB, Abt. Braunschweig/ WK III und IV Nds. Hockey-Verband Braunschweig Leichtathletik WK II bis IV LSchB, Abt. Braunschweig / Nds. Leichtathletik-Verband Braunschweig Rudern WK II bis III LSchB, Abt. Hannover / SchÜler-Ruderverband Nds. 08./ Hannover Tennis LSchB, Abt. OsnabrÜck/ WK III und IV Nds. Tennisverband 10./ Melle Eine Durchschrift jeder Meldung ist der für die Schule zuständigen Abteilung der LandesschulbehÖrde zu Übersenden. Meldungen für Rudern sind an den SchÜler- Ruderverband Niedersachsen e.v., z. Hd. Herrn Frank Buchholz, Paul-Ehrlich-Str. 12 b, Ronnenberg und für Judo sind an den NiedersÄchsischen Judo-Verband, z. Hd. Frau Gudrun KÖppen-Castrop, Alfelder Str. 97, Hildesheim, zu leiten. Die an den Landesentscheiden beteiligten Mannschaften erhalten Urkunden, die den Veranstaltern rechtzeitig Übersandt werden, die Landessieger au erdem ein Stoffabzeichen mit dem Landeswappen. 11

12 4. Hinweise zur DurchfÜhrung der Bundesfinalveranstaltungen Beim Bundesfinale sind nur die SchÜlerinnen/SchÜler startberechtigt, die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung der Schule angehören, welche die Mannschaft entsendet. NiedersÄchsische SchÜlerinnen/SchÜler, die sich mit ihren Schulmannschaften für das Bundesfinale qualifiziert haben, jedoch einen Schulwechsel vornehmen, können die Starterlaubnis für ihre bisherige Schule beim NiedersÄchsischen Kultusministerium auf Antrag erhalten. Bei den Bundesfinalveranstaltungen in Berlin darf eine SchÜlerin/ein SchÜler jeweils nur in einer Sportart und in einer Mannschaft starten. Zum Bundesfinale kann jedes Land pro Wettkampfklasse eine Mannschaft entsenden (Ausnahme Skilanglauf: zwei Mannschaften). ¼ber Sonderregelungen entscheidet die Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA im Einvernehmen mit der Kommission Sport der KMK. Jede Mannschaft muss beim Bundesfinale von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden. Die für das Bundesfinale qualifizierten Schulmannschaften Übersenden ihre Meldungen (MannschaftsmeldebÖgen) zur jeweiligen Finalveranstaltung in Berlin versehen mit der BestÄtigung der Schulleitung spätestens eine Woche vor dem für das ma gebliche Bundesfinale angegebenen Meldeschluss an das NiedersÄchsische Kultusministerium (siehe Seite 7). Nach Eingang ihrer Meldungen erhalten die qualifizierten Mannschaften von der Organisationsleitung Berlin die erforderlichen Informationen (u.a. zu den UnterkÜnften, den WettkampfstÄtten sowie dem Zeitplan). Die Teilnehmerausweise werden am Anreisetag bei der Akkreditierung ausgegeben. HierfÜr sind für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer und die Betreuerin/dem Betreuer der Schulmannschaft ein aktuelles Lichtbild sowie ein amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis) vorzulegen. SchÜlerausweise und Ausweise der SportfachverbÄnde werden nicht anerkannt. FÜr ausländische SchÜlerinnen und SchÜler, die nicht im Besitz eines amtlichen Ausweises sind, kann an dessen Stelle eine Kopie des Ausweises desjenigen Elternteils akzeptiert werden, in den die betreffende SchÜlerin bzw. der betreffende SchÜler eingetragen ist. Auf der Grundlage dieser Legitimationsnachweise wird bei der Akkreditierung die Spiel- und Starberechtigung erteilt. Voraussetzung für die Startberechtigung einer Mannschaft ist auch der Nachweis der Kostenbeteiligung in HÖhe von 25 EURO je SchÜlerin/SchÜler für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung u.a. 12

13 Bei Bundesfinalveranstaltungen ist entsprechend den Vereinbarungen der Kommission Sport der KMK Über die Werbung bei Finalveranstaltungen das Tragen von Kleidung mit Werbeaufdruck im Wettkampf nicht zulässig. Um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt, darf die Wettkampfkleidung nur den Schul- bzw. Ortsnamen tragen. Bei Nichtbeachtung wird das Schieds- bzw. Kampfgericht die Spiel- bzw. Starterlaubnis entziehen. Bei Bundesfinalveranstaltungen haben alle Mannschaften in einheitlicher Sportkleidung (Trikots und Hosen, im MÄdchenhockey und MÄdchentennis auch RÖcke) anzutreten. SchÜlerinnen/SchÜler, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden vom Schieds- bzw. Kampfgericht zum Wettkampf nicht zugelassen. 5. Versicherungsschutz Auf allen Ebenen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYM- PIA sind die WettkÄmpfe Schulveranstaltungen. Damit besteht für alle SchÜlerinnen/SchÜler und LehrkrÄfte Unfallversicherungsschutz. Die beteiligten FunktionstrÄger der SportfachverbÄnde bzw. Vereine sind Über die jeweiligen Sportversicherungen der VerbÄnde/Vereine unfallversichert. 6. Vorbehalt nderungen in den allgemeinen Bestimmungen, den Hinweisen zur DurchfÜhrung der Bundesfinalveranstaltungen und den Hinweisen zum Versicherungsschutz sind durch BeschlÜsse der Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung jederzeit möglich. 13

14 Standardprogramm Badminton Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln und Wettkampfbestimmungen des Deutschen Badminton-Verbandes. Bezugsquelle gegen GebÜhr: MEYER & MEYER Verlag, von-coels-str. 390, Aachen. Bestellhotline: 0180/ , Fax: 0241/ , ISBN Eine Mannschaft besteht aus vier MÄdchen und vier Jungen (einschl. Ersatzspieler/innen), mindestens jedoch aus drei MÄdchen und drei Jungen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger als drei MÄdchen und drei Jungen zu Beginn einer Begegnung spielbereit sind. Es müssen alle sieben Spiele einer Begegnung ausgetragen werden, auch wenn eine Mannschaft vorzeitig durch den Gewinn von vier Punkten bereits gewonnen hat. Eine verletzte Spielerin oder ein verletzter Spieler kann am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. In diesem Fall greift die Eratzspielerregelung: Vor Beginn einer Begegnung anwesende, im Spielbericht aufgeführte Ersatzspieler/innen (ein MÄdchen und ein Junge) können bei Verletzung einer Stammspielerin/eines Stammspielers im Verlauf einer Begegnung im nächsten Spiel dort eingesetzt werden, wo die verletzte Spielerin/der verletzte Spieler aufgestellt war. 3. Es werden zwei MÄdchen-Einzel, zwei Jungen-Einzel, ein MÄdchen-Doppel, ein Jungen-Doppel und ein gemischtes Doppel ausgetragen. Spielfolge: Erstes Spiel: Jungen-Doppel Zweites Spiel: MÄdchen-Doppel Drittes Spiel: Erstes Jungen-Einzel Viertes Spiel: Erstes MÄdchen-Einzel FÜnftes Spiel: Zweites Jungen-Einzel Sechstes Spiel: Zweites MÄdchen-Einzel Siebtes Spiel: Gemischtes Doppel 4. Die Rangliste jeder Mannschaft ist vor Turnierbeginn, für MÄdchen und Jungen getrennt, nach SpielstÄrke bei der Turnierleitung abzugeben. Sie gilt für das gesamte Turnier. Entspricht die eingereichte Rangliste nicht der tatsächlichen SpielstÄrke, so kann das Schiedsgericht vor Turnierbeginn die Rangliste Ändern. Die Mannschaftsaufstellung kann sich von Begegnung zu Begegnung Ändern. Sie ist vor jeder Begegnung der Turnierleitung verdeckt abzugeben. Jede Spielerin/jeder 14

15 Badminton Standardprogramm 5. Spieler kann in einer Begegnung maximal in zwei verschiedenen Disziplinen eingesetzt werden. Die/der Ranglistenerste müssen nicht unbedingt im Einzel spielen. 6. Eine Begegnung besteht aus sieben Spielen. Gespielt wird nach den Wettkampfbedingungen des DBV (siehe Punkt 1). Neu ( nderung in der ZÄhlweise): Abweichend von der alten ZÄhlweise, nach der nur die/der aufschlagende Spielerin/Spieler einen zählbaren Punkt machen konnte, wird jetzt nach der Rallye-Point -ZÄhlweise gespielt, d.h. jeder gewonnene Schlagwechsel bringt einen Punkt. Gespielt werden zwei GewinnsÄtze bis 21, bei Gleichstand von 20:20 wird so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (22:20, 23:21) erreicht ist (maximal bis 30). In der Vorrunde werden zwei GewinnsÄtze bis 15 (KurzsÄtze) gespielt. Im dritten entscheidenden Satz wird beim Gleichstand von 14:14 so lange gespielt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten (16:14, 17:15 ) erreicht ist (maximal bis 20). Sonderbestimmung bei WettkÄmpfen bis einschlie lich Bezirksentscheiden: Sollten mehr als zwei Schulmannschaften teilnehmen, kann die ZÄhlweise nach Ermessen des Ausrichters analog zur Vorrunde beim Bundesfinale erfolgen, um einen Turnierverlauf an einem Vormittag zu ermöglichen. Dementsprechend werden dann auch zwei GewinnsÄtze bis 15 (KurzsÄtze) gespielt usw. (siehe oben). FÜr die Platzierung bei Gruppenspielen gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz (Anzahl der gewonnenen Begegnungen) b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Spielpunktdifferenz e) direkter Vergleich der beiden punktgleichen Mannschaften 7. In der Regel werden keine Schiedsrichterinnen/Schiedsrichter eingesetzt. Die Spielerinnen/Spieler Üben die Schiedsrichterfunktion selbst aus. An der WettkampfstÄtte muss ständig eine Oberschiedsrichterin/ein Oberschiedsrichter anwesend sein. 8. Die BÄlle werden vom Ausrichter gestellt. Beim Bundesfinale wird mit NaturfederbÄllen gespielt, die vom Deutschen Badminton-Verband festgelegt werden. WettkÄmpfe Wettkampfklasse II für gemischte Mannschaften JahrgÄnge Wettkampfklasse III für gemischte Mannschaften JahrgÄnge

16 Standardprogramm Basketball 1. Allgemeine Bestimmungen a) Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den offiziellen Basketball-Regeln der FIBA und den Vorschriften der Spielordnung des DBB. Bezug gegen GebÜhr bei den Vertriebspartnern des DBB. Infos unter Tel /106-0 oder im Internet unter Gespielt wird mit BÄllen der Firma Molten (Offizieller Spielball). b) Die Spielzeit beträgt für alle Spiele 2 x 10 Minuten, ausgenommen sind notwendige VerlÄngerungen. Die Halbzeitpausen betragen zwei Minuten. In jeder Halbzeit darf von jeder Mannschaft eine Auszeit von einer Minute Dauer genommen werden. Der Art (Stoppen der Uhr bei Korberfolg in den letzten zwei Minuten) entfällt. Die Endspielteilnehmer werden durch ¼berkreuzspiele der Gruppenersten mit den Gruppenzweiten ermittelt. c) Mit dem vierten Foul scheidet eine Spielerin/ein Spieler aus dem betreffenden Spiel aus. d) Der Artikel 55 der internationalen Basketballregeln wird wie folgt gehandhabt: Nachdem eine Mannschaft sechs persönliche oder technische Fouls in einer Halbzeit begangen hat, werden alle darauf folgenden Spielerfouls mit zwei FreiwÜrfen bestraft. Die Spielerfouls der VerlÄngerung zählen dabei zur zweiten Halbzeit. e) In AbÄnderung des Artikels 17.4 beträgt die Dauer einer VerlÄngerungsperiode drei Minuten. f) Bei einem disqualifizierenden Foul ist die Spielerin/der Spieler automatisch für das nächste Spiel gesperrt. Bei einem schweren Versto entscheidet das Schiedsgericht Ü- ber weitergehende Ma nahmen. g) Eine Mannschaft besteht aus maximal neun Spielerinnen/Spielern. Die Mannschaftsaufstellung darf während eines Turniers nicht verändert werden. h) Jede Mannschaft muss mit zwei TrikotsÄtzen mit unterschiedlichen Farben ausgestattet sein. 16

17 Basketball Standardprogramm 2. Sonderbestimmungen bis einschl. Landesentscheid In der Wettkampfklasse III ist für alle Spiele die Anwendung der Mann-Mann- Verteidigung zwingend vorgeschrieben: Bis zum Bezirksentscheid sollte die DurchfÜhrung dieser Regel gro zügig gehandhabt werden. Die ¼berwachung der Einhaltung ab Bezirksentscheid obliegt einer/einem als Kommissarin/ Kommissar eingesetzten freien Schiedsrichterin/Schiedsrichter oder der/dem vom Veranstalter zusätzlich eingesetzten Kommissarin/Kommissar. Die Regeln zur Mann-Mann-Verteidigung gelten entsprechend den Sonderbestimmungen für das Bundesfinale. Beim Landesfinale wird gemä Art der offiziellen Basketball-Regeln in den letzten zwei Minuten des Spiels bzw. in der letzten Minute jeder VerlÄngerung bei einem Feldkorb die Spieluhr angehalten. 3. Platzierung von Mannschaften Zur Platzierung von Mannschaften werden die der DBB-Spielordnung herangezogen. 42: ¼ber die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der positiven Wertungspunkte. 43: Haben Mannschaften die gleiche Zahl positiver Wertungspunkte, so entscheidet Über ihre Platzierung der direkte Vergleich zwischen diesen Mannschaften. Dabei wird die Platzierung nach Kriterien in nachstehender Reihenfolge ermittelt: a) nach der höheren Zahl der positiven Wertungspunkte; b) nach der besseren Korbdifferenz aus dem direkten Vergleich; c) nach der besseren Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs; d) nach den weniger erhaltenen Korbpunkten bei positiver Korbdifferenz bzw. nach den mehr erzielten Korbpunkten bei negativer Korbdifferenz aus allen Spielen des Wettbewerbs. 44: 1. Mannschaften mit Entscheidungen auf Spielverlust werden gegenüber anderen Mannschaften mit gleicher Zahl positiver Wertungspunkte schlechter platziert und sind beim direkten Vergleich nicht zu berücksichtigen. 2. Die Mannschaft mit der grö eren Zahl der Entscheidungen auf Spielverlust ist in jedem Fall schlechter zu platzieren. 17

18 Standardprogramm Basketball 45: Verzichtet ein Verein (bzw. eine Schule) für eine Mannschaft vor deren letztem Spiel auf die Teilnahme am Wettbewerb, so werden die bisher von ihr ausgetragenen Spiele aus der Wertung genommen. 4. Sonderbestimmungen für das Bundesfinale - Es besteht kein Recht auf Einspielzeit. - Beim Bundesfinale in Berlin beträgt die Spielzeit bei den Endspielen 2 x 12 Minuten. - Beim Bundesfinale ist für alle Spiele in der Wettkampfklasse III die Anwendung der "Mann-Mann-Verteidigung" zwingend vorgeschrieben. Regeln zur Mann-Mann-Verteidigung: SpÄtestens innerhalb des 6,25-m-Raumes muss jeder Angreiferin/jedem Angreifer eine Verteidigerin/ein Verteidiger deutlich erkennbar zugeordnet sein. Strafe: Nach einer Verwarnung wird ein technisches Foul gegen die offizielle Betreuerin/den offiziellen Betreuer verhängt. Die ¼berwachung der Einhaltung der Mann-Mann-Verteidigung obliegt der/dem vom Veranstalter eingesetzten Kommissarin/Kommissar. Die technische Kommissarin/der technische Kommissar kann hierfür zu jeder Zeit das Spiel unterbrechen, sollte aber möglichst bis zum nächsten toten Ball warten. WettkÄmpfe Wettkampfklasse II Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse II MÄdchen JahrgÄnge Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge

19 Beach-Volleyball Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen Das Bundesfinale des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA in der Sportart Beach-Volleyball wird im Rahmen des Standardprogramms als KELLOGGS BEACH-VOLLEYBALL CUP ausgetragen. 1. Regularien: Soweit nichts anderes festgelegt ist, gelten die zu dem Turnierzeitpunkt für den Bereich der Deutschen Volleyball-Jugend gültigen Offiziellen Beach-Volleyball Spielregeln der FIVB. Gespielt wird mit BÄllen der Firma Molten (Offizieller Spielball). 2. MannschaftsstÄrke/Spieleranzahl: Eine Mannschaft besteht aus vier MÄdchen und vier Jungen einer Schule (einschl. einer Ersatzspielerin und eines Ersatzspielers). 3. Spielmodus: Gespielt wird 2:2 (MÄdchen, Jungen und Mixed) in vier Gruppen mit späteren ¼berkreuz- und Finalbegegnungen. Es werden alle PlÄtze ausgespielt. 4. Mannschaftszusammensetzung: Vor jeder Begegnung wird von der Betreuerin/dem Betreuer eine Meldung mit einer MÄdchen-, einer Jungen- und einer Mixed- Mannschaft abgegeben. Jede SchÜlerin/jeder SchÜler kann nur in einer Mannschaft spielen. Falls sich eine Spielerin/ein Spieler verletzt, kann sie/er in dem laufenden Spiel nicht ersetzt werden. Das Spiel wird als verloren mit den bis dahin erzielten Punkten gewertet. Da in den folgenden Begegnungen die Mannschaften grundsätzlich neu benannt werden müssen, kann ggf. die Ersatzspielerin/der Ersatzspieler zum Einsatz kommen. 5. Abfolge der Spiele in einer Begegnung: Alle Spiele einer Begegnung finden parallel statt. 6. Best of three : Alle Spiele werden im Modus Best of three ausgetragen, also Über zwei GewinnsÄtze. Alle SÄtze, inklusive des Entscheidungssatzes, werden bis 15 Punkte (mindestens zwei Punkte Abstand) gespielt, wobei die Rallye-Point -ZÄhlweise zugrunde gelegt wird. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist (16:14, 17:15,...). Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach sieben gespielten Punkten. Wenn es aus organisatorischen GrÜnden notwendig erscheint oder für die Teilnehmer die Gefahr einer physischen ¼berlastung besteht, kann das Schiedsgericht die SÄtze auf 12 Punkte ( Best of three mit mindestens zwei Punkten Abstand) verkürzen. Der Seitenwechsel erfolgt dann nach sechs gespielten Punkten. 7. Abweichend von der ZÄhlweise nach Ziffer 6 wird im Finale und im Spiel um Platz 19

20 Standardprogramm Beach-Volleyball drei jeweils bis 21 Punkte (mindestens zwei Punkte Abstand) gespielt. Im Falle eines Gleichstandes wird der Satz solange fortgesetzt, bis ein Vorsprung von zwei Punkten erreicht ist. Der Seitenwechsel erfolgt jeweils nach sieben gespielten Punkten. Ein notwendiger Entscheidungssatz wird bis 15 Punkte statt bis 21 Punkte gespielt. Alle anderen Regularien (Mindestabstand und Seitenwechsel) werden beibehalten. 8. Gewinner einer Begegnung/Wertung: Alle Spiele/Endergebnisse der drei Kategorien (MÄdchen, Jungen, Mixed) werden zusammengefasst; daraus ergibt sich die Siegermannschaft mit den meisten gewonnenen Spielen (3:0 oder 2:1) und gleichzeitig die Wertung (2:0 oder 0:2 Punkte). Alle Spiele einer Begegnung müssen durchgeführt werden. 9. Ermittlung der Rangfolge: FÜr die Ermittlung der Rangfolge gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge: a) PunktverhÄltnis b) Satzdifferenz (Subtraktionsverfahren) c) Anzahl der gewonnenen SÄtze d) Balldifferenz (Subtraktionsverfahren) e) Anzahl der gewonnenen BÄlle f) Direktvergleich 10. Beim Bundesfinale spielen alle Gruppenvierten der Vorrunde in einer Runde jeder gegen jeden die PlÄtze aus und haben damit genauso viele Spiele wie die anderen 12 Teams. 11. Auszeiten: Jeder Mannschaft stehen pro Satz maximal zwei Auszeiten zur VerfÜgung. 12. Einspielzeit: Vor dem Spiel erhalten die Mannschaften fünf Minuten Einspielzeit auf dem Spielfeld. 13. Schiedsgericht: Die teilnehmenden Teams müssen Schiedsrichteraufgaben (Erster und Zweiter Schiedsrichter sowie Schreiber) Übernehmen. FÜr die Finalspiele wird vom Ausrichter ein neutrales Schiedsgericht gestellt. 14. SpielfeldgrÖ e: 8 m x 8 m, NetzhÖhe: MÄdchen 2,24 m, Jungen u. Mixed 2,35 m. 15. Coaching ist nur während der Auszeit und au erhalb der Freizone gestattet. WettkÄmpfe: Wettkampfklasse II für gemischte Mannschaften JahrgÄnge

21 Fu ball Standardprogramm 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln des Deutschen Fu ball-bundes. Bezugsquelle: Deutscher Fu ball-bund (DFB), GeschÄftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 6, Frankfurt/Main, Tel.: 069 / Gespielt wird mit BÄllen der Firma Molten (Offizieller Spielball) 2. Jede Mannschaft besteht einschlie lich der Ersatzspielerinnen/Ersatzspieler bei den Jungen aus maximal 15 Spielern, bei den MÄdchen aus maximal zehn Spielerinnen. Bei den MÄdchen können bis zu drei Spielerinnen und bei den Jungen bis zu vier Spieler pro Spiel ausgewechselt werden. Bei MÄdchen und Jungen ist der RÜcktausch ausgewechselter Spielerinnen/Spieler zulässig. Bei den Jungen wird auf Gro feld ("normales Spielfeld") mit 11er-Mannschaften und bei den MÄdchen auf Kleinfeld mit 7er-Mannschaften gespielt. Gespielt wird mit einem Wettspielball der GrÖ e 5 (MÄdchen: Leichtspielball der GrÖ e 5). Abmessungen des Kleinfeldes: Breite : 50 m LÄnge : m Strafraum : 11 m Strafsto marke : 9 m Torraum : 3 m Torbreite : 5 m TorhÖhe : 2 m Skizze eines Kleinfeldes 3. Die normale Spielzeit beträgt - bei den Jungen in der Wettkampfklasse II: 2 x 40 Minuten in der Wettkampfklasse III: 2 x 35 Minuten - bei den MÄdchen in der Wettkampfklasse II: 2 x 35 Minuten in der Wettkampfklasse III: 2 x 30 Minuten 21

22 Standardprogramm Fu ball Beim Bundesfinale können die Spielzeiten an einzelnen Tagen auch verkürzt werden, falls der Spielplan dies notwendig macht. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag eine Gesamtspielzeit von 90 Minuten nicht Überschritten werden. 4. FÜr die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Ergebnis der Spiele punktgleicher Mannschaften untereinander c) Tordifferenz d) höhere Zahl der erzielten Tore e) Entscheidungsschie en (Elfmeterschie en bei den Jungen, Neunmeterschie en bei den MÄdchen) 5. Beim Bundesfinale werden Spiele der Zwischenrunde und um die PlÄtze 3 bis 16 nicht verlängert. Die Spielentscheidung erfolgt durch ein Entscheidungsschie en. Die Endspiele werden bei unentschiedenem Ausgang nach Ablauf der regulären Spielzeit um 2 x 5 Minuten verlängert. FÄllt in dieser Zeit keine Entscheidung, so wird die Siegermannschaft durch ein Entscheidungsschie en ermittelt. 6. Die Mannschaften müssen zu jedem Spiel zwei verschiedenfarbige Spielkleidungen bereithalten. GemÄ den Bestimmungen des DFB ist das Tragen von Schienbeinschonern verbindlich vorgeschrieben. "Thermohosen" dürfen nur getragen werden, wenn sie mit der Farbe der Sporthosen Übereinstimmen. 7. Zum Bundesfinale kann jede Jungenmannschaft von zwei LehrkrÄften begleitet werden. Im Ausnahmefall kann einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein. Die MÄdchen werden nur von einer Betreuerin/einem Betreuer begleitet. 8. Vor jedem Spiel werden Ausweiskontrollen vorgenommen. Spielerinnen/Spieler sind erst dann spielberechtigt, wenn die in den "Hinweisen zur DurchfÜhrung der Bundesfinalveranstaltungen" geforderten Dokumente vorliegen. 22

23 Fu ball Standardprogramm 2. Sonderbestimmung bis einschl. Landesentscheid Verfahren bei Feldverweisen wegen grob unsportlichen Verhaltens 1. Ist das Schiedsgericht nach einem Feldverweis wegen grober Unsportlichkeit oder grob unsportlichen Verhaltens der Ansicht, dass der/die schuldige Spieler(in) gesperrt werden sollte, wird dies in einem schriftlichen Bericht festgehalten. 2. Dieser Bericht wird dem Referenten für Schulfu ball des NFV-Jugendausschusses, der für die nächste Ebene zuständigen SchulbehÖrde (in der Regel die zuständige Abteilung der LandesschulbehÖrde) und der Schule der betroffenen SchÜlerin/des betroffenen SchÜlers zugeleitet. 3. Der Referent für Schulfu ball des NFV sperrt die Spielerin/den Spieler entsprechend der Jugendordnung und teilt die Dauer der Sperre dem zuständigen Spielleiter, dem zuständigen Verein und der zuständigen SchulbehÖrde mit. 4. Die SchulbehÖrde legt eine entsprechende Sperre für die weiteren Spiele im Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA fest und teilt diese der Schule, dem Ausrichter des Folgewettbewerbs und dem Referenten für Schulfu ball des NFV mit. 5. Die Schule prüft, ob gegen die SchÜlerin/den SchÜler zusätzlich eine schulische Ma nahme eingeleitet werden muss und teilt ihre Entscheidung der SchulbehÖrde und dem Referenten für Schulfu ball des NFV mit. 6. Bei den MÄdchen wird mit einem Leichtspielball der GrÖ e 5 gespielt. WettkÄmpfe Wettkampfklasse II Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse II MÄdchen JahrgÄnge Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge

24 Standardprogramm GerÄtturnen Allgemeine Bestimmungen 1. Die WettkÄmpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach der Wettkampfordnung des Deutschen Turner-Bundes (DTB) ausgetragen. Erprobung: Der DTB plant ab dem Wettkampfjahr 2007 den jugendlichen Turnerinnen die MÖglichkeit zu eröffnen, vorgegebene Pflichtmusiken (ab A 6) durch von den Sportlerinnen selbst gewählte Musiken zu ersetzen. Vor diesem Hintergrund wird auch im Schuljahr 2006/2007 folgende Regelung erprobt: Die Pflichtmusiken zu den WettkampfÜbungen dürfen durch selbst gewählte Musiken einer Mannschaft oder Turnerin ersetzt werden. Zum Ausgleich der Musik dürfen am Ende eines Raumweges bis zu 16 ZÄhlzeiten gymnastische tänzerische Elemente ergänzt werden. Die Musikbegleitungen (Kassette, A5-A8) zu den BodenpflichtÜbungen der MÄdchen sind nur bei der FÖrdergesellschaft des DTB, Otto-Fleck-Schneise 10a, Frankfurt/Main, Tel.: 069 / , gegen eine GebÜhr von 10 EURO erhältlich. Dort können auch VideobÄnder (VHS) mit den PflichtÜbungen der MÄdchen zum Preis von jeweils 12,90 EURO bezogen werden. Gewertet wird nach den Wertungsrichtlinien des DTB. 2. In allen Wettkampfklassen besteht eine Mannschaft aus fünf SchÜlerinnen, wobei die vier höchsten Wertungen an jedem GerÄt für das Mannschaftsergebnis zählen. 3. In jedem Wettkampf werden mehrere Schwierigkeitsstufen angeboten. Jede SchÜlerin wählt aus dem für den entsprechenden Wettkampf angegebenen ¼bungsangebot einen Vierkampf aus. Der gewählte Schwierigkeitsgrad kann an den einzelnen GerÄten unterschiedlich sein. 4. Die Mannschaftsbetreuerinnen/-betreuer haben Vorsorge zu treffen, dass die SchÜlerinnen sich durch Vorlage des Teilnehmerausweises sowie eines gültigen Ausweises (Reisepass/amtl. Personalausweis/Kinderausweis) legitimieren können. 5. ¼bungsangebot und HÖchstwertungen in Punkten WK II Schwierigkeitsstufen A7 A6 A5 A4 HÖchstwertung (Punkte) WK III Schwierigkeitsstufen A6 A5 A4 A3 HÖchstwertung (Punkte) Die ¼bungsinhalte und Bewertungen entsprechen den A-¼bungen des DTB. 24

25 GerÄtturnen Standardprogramm 6. Die BodenÜbungen werden beim Bundesfinale auf einer 12 m x 12 m BodenflÄche geturnt. Die BodenÜbung A 7 (WK II) ist mit Raumwegen zu turnen. 7. Abweichend von der Ausschreibung GerÄtturnen beträgt die PferdhÖhe beim Sprung in der Wettkampfklasse II in der Schwierigkeitsstufe A 7 wahlweise 1,10 m oder 1,20 m. Der HÖchstwert bleibt davon unbeeinflusst bei 7,00 Punkten. WettkÄmpfe Wettkampfklasse II JahrgÄnge MÄdchen: Pflichtvierkampf (Boden, Sprung, Stufenbarren/Reck, Schwebebalken) aus den Schwierigkeitsstufen A 4, A 5, A 6, A 7 Wettkampfklasse III JahrgÄnge MÄdchen: Pflichtvierkampf (Boden, Sprung, Stufenbarren/Reck, Schwebebalken) aus den Schwierigkeitsstufen A 3, A 4, A 5, A 6 Neu (ab dem Schuljahr 2005/2006): Erprobung eines Rahmenwettkampfes für die Wettkampfklassen II und III Die am Bundesfinale teilnehmenden Mannschaften können in Berlin an einem Rahmenwettkampf teilnehmen, wobei eine der drei Disziplinen zu erfüllen ist: 1. Flie endes Bodenturnen (Aneinanderreihung von turnerischen Elementen und SprÜngen) 2. Minitrampolinspringen im Strom (Aneinanderreihung von turnerischen Elementen und SprÜngen) 3. Gruppengestaltung mit Inhalten aus dem Turnen, der Gymnastik oder des Tanzes. Die oben genannten Inhalte entsprechen den Ausschreibungen des DTB von Euroteam. Zeitvorgabe: drei bis vier Minuten. MannschaftsstÄrke: vier bis fünf SchÜlerinnen (bzw. vier bis zehn SchÜlerinnen - wenn zwei Mannschaften einer Schule beim Bundesfinale in der WK II und der WK III starten, dürfen sie im Rahmenwettkampf gemeinsam in einer Mannschaft antreten). DurchfÜhrung: am Ende des regulären Wettkampfes während der Auswertung der Wettkampfergebnisse. Zeitaufwand pro Mannschaft: fünf Minuten, bei parallelem DurchfÜhren zweier Disziplinen zweieinhalb Minuten. 25

26 Standardprogramm Handball Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Spielregeln des Deutschen Handball-Bundes. Bezugsquelle gegen GebÜhr: Deutscher Handball-Bund (DHB), GeschÄftsstelle, Strobelallee 56, Dortmund, Tel.: 0231/ Gespielt wird mit BÄllen der Firma Molten (Offizieller Spielball). Zu beachten sind die DHB-Sonderregelungen Jugend: - Jugendliche dürfen nur wechseln, wenn sich ihre Mannschaft in Ballbesitz befindet oder während eines Time-out. - Das Team-Time-out entfällt. - Aufgrund der verkürzten Spielzeit wird die Zeitstrafe von zwei Minuten auf eine Minute reduziert. 2. Eine Mannschaft besteht aus maximal elf Spielerinnen/Spielern. Die Mannschaft muss in jedem Fall mit einer Torfrau/einem Torwart spielen. Auf der SpielflÄche dürfen sich gleichzeitig höchstens sieben Spielerinnen/Spieler einschlie lich Torfrau/Torwart befinden. 3. Die Spielzeit beträgt beim Bundesfinale in allen Altersklassen bei den Vorrundenspielen 2 x 10 Minuten, in der Vorschlussrunde und bei Endspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf zwei Minuten festgelegt. Der Ball muss einen Umfang von 54 bis 56 cm haben. In der Wettkampfklasse III der MÄdchen muss der Ballumfang 50 bis 52 cm betragen. 4. FÜr die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) PunktverhÄltnis b) Tordifferenz c) Ergebnis aus Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften d) Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB 5. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird nach einer Pause von fünf Minuten nochmals um die Seitenwahl bzw. den Anwurf gelost. Die SpielverlÄngerung dauert 2 x 5 Minuten (Seitenwechsel ohne Pause). FÄllt dabei keine Entscheidung, wird der Sieger durch ein Siebenmeterwerfen nach den Bestimmungen des DHB ermittelt. WettkÄmpfe Wettkampfklasse II Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse II MÄdchen JahrgÄnge Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge

27 Hockey Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln des Deutschen Hockey-Bundes bzw. dem Regelkommentar für Kleinfeldhockey. Bezugsquelle gegen GebÜhr: Verlag Schmidt & Dreisilker, BÖblinger Str. 68/1, Sindelfingen, Tel.: / ErgÄnzend gibt es für den Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA einen Regelkommentar für Kleinfeldhockey, Ausgabe 6. Dieser ist Über den Deutschen Hockey-Bund zu beziehen (siehe auch: 2. Bis zum Landesfinale besteht eine Mannschaft aus maximal 12 Spielerinnen/Spielern (fünf Feldspielerinnen/ -spieler, einer Torfrau/einem Torwart, sechs Auswechselspielerinnen/ -spieler). Beim Bundesfinale besteht eine Mannschaft dagegen aus maximal neun Spielerinnen/Spielern (fünf Feldspielerinnen/ -spieler, einer Torfrau/einem Torwart, drei Auswechselspielerinnen/ -spieler). 3. Die normale Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Turnieren kann die Spielzeit bis auf 2 x 10 Minuten verkürzt werden. Beim Bundesfinale beträgt die Spielzeit 2 x 12 Minuten, bei Entscheidungsspielen 2 x 15 Minuten. Die Halbzeitpause ist auf maximal fünf Minuten festgelegt. 4. FÜr die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punkte b) Tordifferenz c) höhere Anzahl der erzielten Tore d) Direktvergleich der punkt- und torgleichen Mannschaften e) Siebenmeterschie en (fünf Spielerinnen/Spieler jeder Mannschaft) 5. Bei Entscheidungsspielen/Endspielen mit unentschiedenem Ausgang wird die Spielzeit um 2 x 5 Minuten (gilt bis zum Landesentscheid) verlängert. FÄllt dabei keine Entscheidung, wird die Siegermannschaft durch ein Siebenmeterschie en (fünf Spielerinnen/Spieler jeder Mannschaft) ermittelt. Ist der Spielstand dann immer noch unentschieden, erfolgt ein Siebenmeterschie en paarweise bis zur Entscheidung. 6. Eine Spielerin/ein Spieler kann verwarnt, mit einer Zeitstrafe von zwei bis fünf Minuten belegt oder auf Dauer vom Spiel ausgeschlossen werden. Die zweite Zeitstrafe innerhalb eines Spieles für die gleiche Spielerin/den gleichen Spieler bedeutet den Ausschluss für die Dauer des Spieles. Spielstrafen auf Dauer ziehen eine automatische Sperre für das nächste Spiel nach sich, sofern das Schiedsgericht keine höhere Strafe verhängt. Jede zweite Zeitstrafe bzw. weitere Hinausstellung auf Dauer zieht den Ausschluss vom Turnier nach sich. WettkÄmpfe Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge

28 Standardprogramm Judo Allgemeine Bestimmungen 1. Die WettkÄmpfe werden soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Wettkampfregeln und -bestimmungen des Deutschen Judo-Bundes (Jugend, U 17, weiblich/männlich) ausgetragen. Bezugsquelle gegen GebÜhr: Deutscher Judo-Bund e.v. (DJB), Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt/ Main, Tel. 069/ , Fax 069/ FÜr den Wettbewerb JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA gelten folgende Sonderregelungen: Eine Mannschaft besteht aus maximal acht SchÜlerinnen/SchÜlern (fünf WettkÄmpferinnen/WettkÄmpfern und maximal drei ErsatzkÄmpferinnen/ErsatzkÄmpfern). 3. Auf der Waage wird das tatsächliche Gewicht ermittelt. Pro Gewichtsklasse können drei SchÜlerinnen/SchÜler eingewogen werden. Der Start in der nächsthöheren Gewichtsklasse ist zulässig. Zu Wettkampfbeginn müssen mindestens vier Gewichtsklassen besetzt sein. Die Gewichtsklassen sind: MÄdchen bis 44 kg bis 48 kg bis 52 kg bis 57 kg Über 57 kg Jungen bis 46 kg bis 50 kg bis 55 kg bis 60 kg Über 60 kg 4. Die Mindestgraduierung ist der wei -gelbe GÜrtel (8. Kyu). Die Wettkampfzeit beträgt drei Minuten. WÜrge- und Hebeltechniken sind nicht erlaubt. 5. MattengrÖ e: mindestens 6 m x 6 m + 2 m SicherheitsflÄche um die Matten, 3 m SicherheitsflÄche zwischen den Matten. Mattenzahl: Zwei. 6. Das Wettkampfsystem wird beim Landesfinale von dem Ausrichter festgelegt. Jede teilnehmende Mannschaft hat mindestens zwei KÄmpfe. 7. Wettkampfsystem für das Bundesfinale: Vorgepooltes System mit Final- und Platzierungsrunde Erster Tag: Poolsystem mit vier Pools (erste, zweite, dritte, vierte PlÄtze in den Pools) Zweiter Tag: Erster Durchgang Finalrunde und Platzierungsrunde 9. bis 16. Platz Dritter Tag: Halbfinale und dritte PlÄtze (zwei Matten), Finale (eine Matte) FÜr den Tabellenplatz im Pool entscheidet bei gleichen Punkten die höhere Zahl der gesamten Siege, dann die höhere Zahl der erreichten Sieg-Unterbewertungen. Herrscht auch dort Gleichstand, so entscheidet ein ausgeloster Stichkampf mit Pflichtentscheid durch die Kampfrichter. 8. Verletzungsbedingte Behandlungen sind durch rzte/sanitäter möglich. WettkÄmpfe Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge

29 Leichtathletik Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Die WettkÄmpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) Leichtathletik ausgetragen. Achtung: Neue Fehlstartregelung (Regel 162.7) für die Wettkampfklasse II: Jeder WettkÄmpfer, der einen Fehlstart verursacht, ist zu verwarnen. Nur ein Fehlstart pro Lauf ist erlaubt, ohne Disqualifikation der/des verursachenden WettkÄmpfer(s). Alle WettkÄmpfe, die danach in diesem Lauf einen Fehlstart verursachen, sind zu disqualifizieren. Die Fehlstartregelung wird nur in der Wettkampfklasse II angewandt. Eine Bewertung der Leistungen nach Punkten erfolgt in allen WettkÄmpfen nach der Leichtathletik-Punktewertung - nationale Punktetabelle - je nach ZustÄndigkeit für männliche oder weibliche Teilnehmer (wei e und grüne Seiten), Ausgabe Bezugsquelle (ALB und Mehrkampfwertung) gegen GebÜhr: G. Hornberger GmbH, SÜdwestdeutsche Verlagsdruckerei, Postfach, Waldfischbach, Tel.: / Eine Mannschaft besteht aus maximal 12 SchÜlerinnen/SchÜlern. 3. FÜr jede Mannschaft werden drei SchÜlerinnen/SchÜler pro Disziplin sowie zwei Staffeln zugelassen, von denen zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmer und eine Staffel gewertet werden. Eine SchÜlerin/ein SchÜler darf nur in drei Disziplinen einschlie - lich der Staffel eingesetzt werden. Bei Punktegleichstand werden die Mannschaften auf den gleichen Rang gesetzt. 4. Bei Wurf, Sto und Weitsprung sind jeweils vier Versuche erlaubt. Im Hochsprung scheidet die SchÜlerin/der SchÜler nach drei aufeinander folgenden Fehlversuchen aus. 5. Die Einzelleistungen bei AusscheidungswettkÄmpfen in den LÄndern können in die Verbands-Bestenlisten aufgenommen werden. 6. Zum Bundesfinale kann jede Mannschaft von zwei LehrkrÄften begleitet werden. Im Ausnahmefall kann eine der Betreuerinnen/einer der Betreuer eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person sein. 29

30 Standardprogramm Leichtathletik WettkÄmpfe Wettkampfklasse II JahrgÄnge Jungen: 100 m, 1000 m, 4 x 100 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelsto en (5 kg), Speerwurf (700 g) Achtung: FÜr die LÄufe gilt die Anwendung der Fehlstartregelung unter Nr. 1. Die RegelÄnderung beim Speerwurf der Jungen - ErhÖhung der Grammzahl von 600 g auf 700 g - ist seit dem Schuljahr 2004/2005 auch bei JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA in Kraft. MÄdchen: 100 m, 800 m, 4 x 100 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelsto en (4 kg), Speerwurf (600 g) Wettkampfklasse III JahrgÄnge Jungen: MÄdchen: 75 m, 1000 m, 4 x 75 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelsto en (4 kg), Ballwurf (200 g, Durchmesser mm) 75 m, 800 m, 4 x 75 m-staffel, Weitsprung, Hochsprung, Kugelsto en (3 kg), Ballwurf (200 g, Durchmesser mm) 30

31 Rudern Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Die Rennen werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Ruderverbandes (RWR und Bestimmungen JuM) ausgetragen. Insbesondere wird auf die Ziffer und deren AusfÜhrungsbestimmungen in den RWR hingewiesen (Mindest- und HÖchstma e der Gigs müssen eingehalten werden). Die Aufgaben des Schiedsgerichts werden vom Regattaausschuss Übernommen. Der DRV-Vertreter bei JTFO kann Entscheidungen gemä Ziffer AWB Übernehmen. 2. Eine SchÜlerin/ein SchÜler ist nur startberechtigt, wenn ein Dokument der Schule (mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum) vorliegt, aus dem hervorgeht, dass gegen einen Start bei einer Ruderregatta keine Ärztlichen Bedenken bestehen. Anstelle des Dokuments der Schule wird auch die Jugendlizenz (Ziffer AWB) des DRV anerkannt. Die Ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Regattajahr vorhergehenden Jahres erfolgt sein. FÜr Steuerleute ist die Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich. 3. Steuerleute müssen mindestens dem Jahrgang 1996 angehören. Sie dürfen jedoch nicht Älter sein als die Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die in der jeweiligen Wettkampklasse dem Ältesten Jahrgang angehören. Beim Landesentscheid dürfen Steuerleute der Wettkampfklasse II auch die Rennen der Wettkampfklasse III steuern.. 4. Doppelstarts beim Bundesfinale sind nicht zulässig. Diese EinschrÄnkung gilt nicht für Steuerleute. 5. Ummeldungen gemä Ziffer AWB - bis zur HÄlfte der Mannschaft - sind spätestens eine Stunde vor Beginn des Rennens (Vorlauf) unter Nachweis der SchulzugehÖrigkeit und Vorlage des bei Punkt 2 aufgeführten Ärztlichen Unbedenklichkeitszeugnisses bzw. der Jugendlizenz (entfällt, sofern die Ruderer in der Liste des DRV veröffentlicht sind) der bisher nicht gemeldeten Ruderer im RegattabÜro vorzunehmen. 6. Zum Bundesfinale muss jede teilnehmende Schule eine Lehrkraft, im Ausnahmefall eine von der Schulleitung beauftragte volljährige Person, als Betreuerin/Betreuer entsenden. Hat sich eine Schule mit mehreren Booten qualifiziert, kann für jedes Boot eine Betreuerin/ein Betreuer gemeldet werden. Sofern eine Schule jedoch MÄdchen- und Jungenmannschaften entsendet, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese getrennt von je einer Begleitperson beaufsichtigt 31

32 Standardprogramm Rudern werden, da MÄdchen- und Jungenmannschaften in Berlin in verschiedenen HÄusern untergebracht werden. 7. Boote und BootsanhÄnger sind vom jeweiligen Bundesland auf eigene Kosten zu versichern. Die Deutsche Ruderjugend ist hier bei Bedarf behilflich. Dieser Bedarf ist bis spätestens 15. Juli 2007 beim DRV-Jugendsekretariat anzumelden. Die Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung Übernimmt keinerlei Haftung. Die Meldung und Abrechnung der Bootstransporte zum/vom Bundesfinale erfolgt Über das NiedersÄchsische Kultusministerium an die Organisationsleitung Berlin. Die Meldung der niedersächsischen Bootstransporte ist spätestens bis zum 9. August 2007 dem NiedersÄchsischen Kultusministerium vorzulegen. WettkÄmpfe Wettkampfklasse II (JahrgÄnge ) Jungen: Doppelvierer mit Steuermann/ -frau 1000 m Gig-Doppelvierer mit Steuermann/ -frau 1000 m Gig-Vierer mit Steuermann/ -frau 1000 m Achter 1000 m MÄdchen: Doppelvierer mit Steuermann/ -frau 1000 m Gig-Doppelvierer mit Steuermann/ -frau 1000 m Wettkampfklasse III (JahrgÄnge ) Jungen: Doppelvierer mit Steuermann/ -frau 1000 m MÄdchen Doppelvierer mit Steuermann/ -frau 1000 m 32

33 Schwimmen Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Die WettkÄmpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimm-Verbandes ausgetragen. Bezugsquelle (gegen GebÜhr): DSV Wirtschaftsdienst GmbH, Habacher Str. 1, MÜnchen, Tel. 089/ Eine Mannschaft besteht aus maximal zehn SchÜlerinnen/SchÜlern. 3. In den Einzeldisziplinen Freistil und Brust werden je Mannschaft drei, in der Einzeldisziplin RÜcken zwei und in der Einzeldisziplin Schmetterling wird eine SchÜlerin/ein SchÜler gewertet. Startberechtigt ist in jeder Einzeldisziplin jeweils eine SchÜlerin/ein SchÜler mehr als gewertet werden. Eine SchÜlerin/ein SchÜler darf höchstens in drei Disziplinen (einschlie lich der Staffel) eingesetzt werden. 4. In jeder Staffeldisziplin kann nur jeweils eine Staffel starten. Eine disqualifizierte Staffel kann in geänderter Mannschaftsaufstellung bezüglich der/des disqualifizierten Staffelteilnehmerin/Staffelteilnehmers einmal nachschwimmen. Bei dem Austausch ist die Regel 3, letzter Satz anzuwenden (maximal drei Starts pro Teilnehmerin/Teilnehmer). 5. Das Wettkampfergebnis wird durch Addition der Wertungszeiten ermittelt. 6. Die Einzelleistungen bei AusscheidungswettkÄmpfen in den LÄndern können in die Verbands-Bestenlisten aufgenommen werden. Es können nur solche Wettkampfergebnisse gewertet werden, die im direkten Vergleich mit mindestens einer Mannschaft einer anderen Schule bzw. im Alleingang vor einem Kampfgericht, in dem die teilnehmende Schule nicht vertreten sein darf, erzielt wurden. 7. Beim Bundesfinale in Berlin steht ein 50 m-becken mit elektronischer Zeitmessanlage zur VerfÜgung. 8. Teilnehmerausweis oder Lichtbildausweis ist vorzuzeigen. 9. Jede Mannschaft muss von einer/einem Betreuerin/Betreuer begleitet werden. 33

34 Standardprogramm Schwimmen WettkÄmpfe Wettkampfklasse II MÄdchen JahrgÄnge m RÜcken 50 m Freistil 4 x 50 m Lagenstaffel 50 m Brust 50 m Schmetterling 8 x 50 m Freistilstaffel Wettkampfklasse III Jungen und MÄdchen JahrgÄnge m RÜcken 50 m Freistil 4 x 50 m Bruststaffel 50 m Brust 8 x 50 m Freistilstaffel 34

35 Skilanglauf Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Die WettkÄmpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach der Deutschen Wettkampfordnung für Ski (DWO, neueste Ausgabe) ausgetragen. Bezugsquelle (gegen GebÜhr): Deutscher Skiverband (DSV), Haus des Ski, Hubertusstra e 1, Planegg, Tel.: 089 / Startberechtigt sind jeweils die zwei besten Schulmannschaften der LÄnder. Eine Mannschaft besteht aus maximal sieben SchÜlerinnen/SchÜlern, die einer Schule angehören müssen. Diese können sowohl in den EinzellÄufen als auch in den Staffelwettbewerben an den Start gehen. Eine Staffel besteht aus drei SchÜlerinnen/SchÜlern und kann nur aus jenen LÄuferinnen/LÄufern gebildet werden, die auch in den EinzellÄufen für die gemeldete Mannschaft gestartet sind. Jede Mannschaft kann zwei Staffeln stellen. In den EinzellÄufen können höchstens drei SchÜlerinnen/SchÜler in der Freien Technik und nur in den Startgruppen 5,6 und 7 starten. Im Staffelwettbewerb können in einer Staffel höchstens zwei SchÜlerinnen/SchÜler in der Freien Technik starten. Die StartlÄuferin/der StartlÄufer startet in der Klassischen Technik. 3. FÜr die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der fünf besten EinzellÄuferinnen/EinzellÄufer und der Zeit der besten Staffel jeder Mannschaft. 4. Die WettkÄmpfe werden auf allen Wettkampfebenen in Klassischer und Freier Technik ausgetragen. 5. Sofern es die Schneelage vor Ort erfordert, kann das Wettkampfgericht Über geänderte AustragungsmodalitÄten entscheiden. 6. Beim Bundesfinale muss jede Mannschaft von einer Lehrkraft, im Ausnahmefall von einer von der Schulleitung beauftragten volljährigen Person, betreut werden. Jedes Land benennt eine Gesamtmannschaftsleiterin/einen Gesamtmannschaftsleiter. WettkÄmpfe Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge km (Klassische und Freie Technik), 3 x 5 km-staffel (Klassische und Freie Technik) Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge km (Klassische und Freie Technik), 3 x 5 km-staffel (Klassische und Freie Technik) 35

36 Standardprogramm Tennis Allgemeine Bestimmungen 1. Die WettkÄmpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln der ITF und der Wettspielordnung des Deutschen Tennis- Bundes (DTB) ausgetragen. Bezugsquelle für das Organisationsheft des DTB (gegen GebÜhr): Deutscher Tennis-Bund, Hallerstra e 89, Hamburg, Tel.040/ Eine Mannschaft besteht einschlie lich einer Ersatzspielerin/eines Ersatzspielers aus maximal sechs Spielerinnen/Spielern, von denen jeweils fünf während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Die Aufstellung erfolgt nach der Rangliste des DTB, sofern die SchÜlerinnen/SchÜler in Ranglisten aufgeführt sind. 3. Es werden vier Einzel- und zwei Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B Erstes Spiel: Einzel A 2 : B 2 Zweites Spiel: Einzel A 4 : B 4 Drittes Spiel: Einzel A 1 : B 1 Viertes Spiel: Einzel A 3 : B 3 FÜnftes Spiel: Doppel D 1(A) : D 1(B) Sechstes Spiel: Doppel D 2(A) : D 2(B) Die Doppel werden gleichzeitig nach Beendigung des letzten Einzelspiels (spätestens nach 30 Minuten) ausgetragen. FÜr einen Wettkampf müssen mindestens zwei TennisplÄtze zur VerfÜgung stehen. Werden mehr als zwei PlÄtze bereitgestellt, so müssen drei bzw. vier Einzelspiele parallel durchgeführt werden. 4. In einer Mannschaft sind die fünf Spielerinnen/Spieler und die Ersatzspielerin/der Ersatzspieler der SpielstÄrke nach aufzustellen und erhalten in der Mannschaftsmeldung die Platzziffern 1-6. Die/der an Nummer 1 aufgestellte Spielerin/Spieler muss im ersten Doppel eingesetzt werden. Eine fünfte Spielerin/ein fünfter Spieler muss im Doppel eingesetzt werden. 36

37 Tennis Standardprogramm 5. Entscheidungen Zweierbegegnungen: Jedes gewonnene Einzel und Doppel wird mit einem Punkt für das Gesamtergebnis gewertet. Hat jede Mannschaft nach Abschluss der Begegnung gleich viele Punkte gewonnen (3:3), so gelten für die Entscheidung folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: bei WettkÄmpfen mit zwei GewinnsÄtzen: a) Anzahl der gewonnenen SÄtze b) bei gleicher Anzahl der gewonnenen SÄtze gilt die Anzahl der gewonnenen Spiele in allen SÄtzen c) sofern die Anzahl der Spiele für beide Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im zweiten Doppel bei WettkÄmpfen mit langem Satz: a) Anzahl der gewonnenen Spiele in allen SÄtzen b) sofern auch die Anzahl der Spiele beider Mannschaften gleich ist, entscheidet der Sieg im zweiten Doppel Gruppenspiele: Es werden in jeder Begegnung vier Einzelspiele und zwei Doppelspiele ausgetragen. Alle WettkÄmpfe werden durch den Gewinn eines langen Satzes (bis acht Spiele) entschieden, d.h. das Match ist gewonnen mit wenigstens acht Spielen und zwei Spielen Vorsprung. Beim Stande von 8:8 entscheidet der Tie-Break. Alle Mannschaften einer Gruppe spielen gegeneinander. Jede gewonnene Begegnung wird mit zwei Punkten für das Gesamtergebnis gewertet. FÜr die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Satzdifferenz c) Spieldifferenz d) Ergebnis des Direktvergleichs der Mannschaften e) Sieg im zweiten Doppel f) Losentscheid. 6. Zum Bundesfinale in Berlin müssen die Spielerinnen/Spieler für den Fall einer wetterbedingten Austragung der Spiele in der Halle zusätzliches Schuhwerk (profillos) bereithalten. WettkÄmpfe Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge

38 Tischtennis Standardprogramm Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den Regeln des Internationalen Tischtennis-Verbandes und der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes. Bezugsquelle (gegen GebÜhr): Deutscher Tischtennis-Bund (DTTB), General- Sekretariat, Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt/Main, Tel.: 069/ , Fax 069/ Hinweis zum SchlÄger: Beide SchlÄgerseiten - unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder nicht - müssen matt sein, und zwar auf der einen Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz. Hinweis zum Ball: Gespielt wird mit einem Tischtennisball mit 40 mm Durchmesser. 2. Eine Mannschaft besteht einschl. einer Ersatzspielerin/eines Ersatzspielers aus maximal sieben Spielerinnen/Spielern, von denen jeweils sechs während eines Wettkampfes eingesetzt werden müssen. Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn zu Beginn einer Begegnung weniger als sechs Spielerinnen/Spieler spielbereit sind. ¼ber Ausnahmen vor Ort (z.b. Auftreten von Verletzungen, Krankheiten) entscheidet das Schiedsgericht. 3. Es werden sechs Einzel- und drei Doppelspiele ausgetragen. Spielfolge: Mannschaft A Mannschaft B Erstes Spiel: Doppel D 1 (A) : D 1 (B) Zweites Spiel: Doppel D 2 (A) : D 2 (B) Drittes Spiel: Einzel A 5 : B 5 Viertes Spiel: Einzel A 6 : B 6 FÜnftes Spiel: Einzel A 1 : B 1 Sechstes Spiel: Einzel A 2 : B 2 Siebtes Spiel: Einzel A 3 : B 3 Achtes Spiel: Einzel A 4 : B 4 Neuntes Spiel: Doppel D 3 (A) : D 3 (B) Bei Bedarf kann zeitgleich auf drei Tischen gespielt werden. 4. Die Spielerinnen/Spieler sind einschlie lich der Ersatzspielerin/des Ersatzspielers der SpielstÄrke nach aufzustellen. Dazu muss eine Kopie des Spielformulars vom Landesfinalwettkampf, aus der die SpielstÄrkereihenfolge hervorgeht, vorgelegt werden. Die Aufstellung nach der SpielstÄrke beim Bundesfinale muss der Reihenfolge beim Landesfinale entsprechen. Eine Spielerin/ein Spieler, die/der beim Landesfinale der Mannschaft noch nicht angehörte, muss der SpielstÄrke entsprechend eingeordnet werden. 38

39 Tischtennis Standardprogramm Die Einzelaufstellung gilt für das gesamte Turnier. Vor Beginn einer Begegnung gibt die Mannschaftsbetreuerin/der Mannschaftsbetreuer bekannt, welche sechs Spielerinnen/Spieler der Rangliste die Einzelspiele bestreiten (Eintragung auf dem Spielbogen). Die Doppelaufstellung kann unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen von Spiel zu Spiel geändert werden. Die in einem Spiel auf den PlÄtzen 1 bis 4 eingesetzten Spielerinnen/Spieler müssen in den Doppeln 1 oder 2 eingesetzt werden. Im Doppel 3 dürfen nur Spielerinnen/Spieler eingesetzt werden, die in der jeweiligen Begegnung ab Platz 5 der Einzelaufstellung benannt sind. Jede Spielerin/jeder Spieler darf nur einmal im Doppel eingesetzt werden. 5. Es wird auf drei GewinnsÄtze bis jeweils elf Punkte gespielt. Beim Bundesfinale werden alle Gruppenspiele durchgespielt. In der Zwischenrunde und bei den Platzierungsspielen können die Spiele nach Erreichen des Siegpunktes abgebrochen werden. 6. FÜr die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachstehender Reihenfolge: a) Punktdifferenz b) Spieldifferenz c) Satzdifferenz d) Balldifferenz WettkÄmpfe Wettkampfklasse II Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse II MÄdchen JahrgÄnge Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge

40 Standardprogramm Volleyball (Halle) Allgemeine Bestimmungen 1. Gespielt wird - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt ist - nach den aktuellen Internationalen Volleyball-Spielregeln (unter Beachtung von Punkt 2), der Bundesspielordnung (BSO) sowie der Jugend-Spielordnung (Anlage 5 zur BSO) des Deutschen Volleyball-Verbandes (DVV). Gespielt wird mit BÄllen der Firma Molten (Offizieller Spielball). 2. In nderung/ergänzung zu den Internationalen Volleyball-Spielregeln gelten folgende Festlegungen: a) In der Wettkampfklasse II kann für jedes Spiel eine Libero-Spielerin/ein Libero- Spieler neu benannt werden. Im Laufe des Turniers können dies somit auch unterschiedliche Spielerinnen/Spieler sein. In der Wettkampfklasse III ist der Einsatz einer Libero-Spielerin/eines Libero-Spielers nicht erlaubt! b) Die Rallye-Point -ZÄhlweise gilt für das gesamte Spiel. In allen Wettkampfklassen gehen alle Spiele, bis auf die Endspiele um Platz 1 und 2 in der Wettkampfklasse II, Über zwei GewinnsÄtze. Die ersten SÄtze werden bis 25 Punkte gespielt, ein eventueller dritter (bzw. fünfter) Satz wird bis 15 Punkte gespielt. In diesem Entscheidungssatz wird ein Seitenwechsel vollzogen, sobald eine Mannschaft acht Punkte erzielt hat. c) Jede Mannschaft erhält zwei Auszeiten zu je 30 Sekunden pro Satz. Es gibt keine technische Auszeit. d) Die in den Wettkampfbestimmungen festgelegte Freizone entfällt. 3. Eine Mannschaft besteht aus maximal neun Spielerinnen/Spielern einschlie lich der drei Auswechselspielerinnen/Auswechselspieler. 4. NetzhÖhe: Jungen WK II : 2,35 m WK III : 2,24 m MÄdchen WK II : 2,24 m WK III : 2,20 m 40

41 Volleyball (Halle) Standardprogramm 5. FÜr die Ermittlung der Rangfolge nach Abschluss der Gruppenspiele gelten folgende Kriterien in nachfolgender Reihenfolge: a) PunktverhÄltnis b) Satzdifferenz c) Anzahl der gewonnenen SÄtze d) Balldifferenz e) Anzahl der gewonnenen BÄlle f) Direktvergleich WettkÄmpfe Wettkampfklasse II Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse II MÄdchen JahrgÄnge Wettkampfklasse III Jungen JahrgÄnge Wettkampfklasse III MÄdchen JahrgÄnge

42 ErgÄnzungsprogramm Das ErgÄnzungsprogramm des Bundeswettbewerbs umfasst die im Wettbewerb befindliche Sportarten mit den Wettkampfklassen, die im Bundesfinale nicht vertreten sind. Es schlie t die Wettkampfklasse I als Älteste und die Wettkampfklasse IV als jüngste Altersklasse ein. Die Wettkampfklasse IV wurde ab dem Schuljahr 2005/2006 um einen Jahrgang nach unten erweitert unter der Voraussetzung, dass eine StartmÖglichkeit jedoch nur für SchÜlerinnen und SchÜler ab der Jahrgangsstufe 5 besteht. Damit wird das Ziel verfolgt, die jüngsten MÄdchen und Jungen der Jahrgangsstufe 5 in der Wettkampfklasse IV nicht mehr von der Teilnahme an den Wettbewerben des ErgÄnzungsprogramms auszuschlie en. FÜr die vorliegende Ausschreibung bedeutet dies, dass die Wettkampfklasse IV die JahrgÄnge 1994 bis 1997 umfasst. Das ErgÄnzungsprogramm für Schulen in Niedersachsen wird gemä der Tabelle auf Seite 6 angeboten, wobei - soweit nichts anderes festgelegt ist - für alle hier aufgeführten Wettkampfklassen die Regelungen gelten, wie sie in den Bestimmungen des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA für die jeweilige Sportart festgehalten sind. In der Wettkampfklasse IV können auch gemischte Mannschaften starten. Sie werden bei den Jungen gewertet. Zur weiteren schulischen Erprobung werden in Niedersachsen auch in diesem Jahr in der Wettkampfklasse IV in den Sportarten Badminton, GerÄtturnen und Hockey die Neuen VielseitigkeitswettkÄmpfe für Schulmannschaften durchgeführt (siehe Seite 49) ErgÄnzungsprogramm Badminton Wettkampfklasse I für gemischte Mannschaften JahrgÄnge Wettkampfklasse IV für gemischte Mannschaften JahrgÄnge Die Wettkampklassef IV wird nach den Neuen VielseitigkeitswettkÄmpfen für Schulmannschaften durchgeführt. Das Programm wird auf Seite 50 ausführlich erläutert. 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 42

43 Basketball ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Eine Mannschaft besteht aus zehn Spielerinnen/Spielern. Bei Turnieren beträgt die Spielzeit für alle Spiele 2 x 10 Minuten. In jeder Halbzeit darf eine Auszeit genommen werden. Die Halbzeitpause ist auf zwei Minuten festgelegt. Es wird mit dem Minibasketball gespielt. Die Anwendung der Mann-Mann-Verteidigung gemä Punkt 4 der Bestimmungen für das Standardprogramm (siehe Seite 18) wird empfohlen. Fu ball ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen* JahrgÄnge Die normale Spielzeit beträgt 2 x 30 Minuten. Bei Turnierbegegnungen darf bei mehreren Spielen an einem Tag eine Gesamtspielzeit von 90 Minuten nicht Überschritten werden. * In allen Wettkampfklassen der MÄdchen wird mit 7er-Mannschaften auf dem Kleinfeld gespielt. 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 43

44 ErgÄnzungsprogramm GerÄtturnen Wettkampfklasse I Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Ein Mitglied der Mannschaft darf jünger sein als Jahrgang Jungen: Vierkampf (Boden, Sprung, Barren, Reck) - MÄdchen: Vierkampf (Sprung, Stufenbarren, Schwebebalken, Boden) KÜrÜbung mit Pflichtelementen, Wettkampfform B 7 (Anmerkung: PflichtÜbungen der Wettkampfform A dürfen als KÜrÜbungen gezeigt werden, wobei die Auswahl der zu turnenden Elemente zu beachten ist.) Wettkampfklasse II Jungen A 4 - A 7 JahrgÄnge Wettkampfklasse III Jungen A 3 - A 6 JahrgÄnge Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Der Wettbewerb wird nach den Neuen VielseitigkeitswettkÄmpfen für Schulmannschaften durchgeführt. Das Programm wird auf Seite 51 erläutert. ErgÄnzungsprogramm Handball Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Bei allen Spielen beträgt die Spielzeit 2 x 10 Minuten. Der Ball muss einen Umfang von 52 cm aufweisen. ErgÄnzungsprogramm Hockey Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Kleinfeldhockey Der Wettbewerb wird nach den Neuen VielseitigkeitswettkÄmpfen für Schulmannschaften durchgeführt. Das Programm wird auf Seite 53 erläutert. 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 44

45 Leichtathletik ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge m 4 x 50 m 800 m (MÄdchen) m (Jungen) Weitsprung Hochsprung Ballwurf 80 g Rudern ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse III JahrgÄnge Bootsklassen: MÄdchen und Jungen Gig-Doppelvierer Doppelzweier Mixed-Doppelvierer 1000 m 1000 m 1000 m 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 45

46 ErgÄnzungsprogramm Schwimmen Wettkampfklasse II Jungen JahrgÄnge WettkÄmpfe (wie Standardprogramm MÄdchen Wettkampfklasse II). Es gelten die Allgemeinen Wettkampfbestimmungen (s. Seite 33) Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Eine Mannschaft besteht aus zehn SchÜlerinnen/SchÜlern. ZusÄtzlich sollen zwei weitere SchÜlerinnen/SchÜler gemeldet werden, die in erster Linie als Ersatz bei Verletzungen eingesetzt werden. Sie können jedoch auch im Austausch mit MÄdchen/Jungen der Stamm-Mannschaft an einzelnen WettkampfÜbungen teilnehmen (Gesamtmannschaftszahl:10 +2). Es wird der Start gemischter Mannschaften bei möglichst gleicher Anzahl der MÄdchen und Jungen empfohlen. Vor dem Hintergrund abweichender Voraussetzungen sind in den einzelnen BundeslÄndern andere Regelungen möglich. Wettkampfstruktur 50 m Freistil 50 m Brust 4 x 50 m Brust-Staffel 6 x 50 m Freistil-Staffel Das Mannschaftsergebnis ergibt sich aus der Addition der Zeiten. Es gelten die Allgemeinen Wettkampfbestimmungen (s. Seite 33) 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 46

47 Skilanglauf ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Einzellauf: 4 km Staffel: 3 x 4 km 1. Eine Mannschaft besteht aus maximal sieben SchÜlerinnen/SchÜlern. Diese können sowohl in den EinzellÄufen als auch in der Staffel an den Start gehen. Staffeln dürfen nur aus den SchÜlerinnen/SchÜlern gebildet werden, die schon in den EinzellÄufen am Start waren. Jede Schule kann somit zwei Staffeln melden. 2. Es können auch gemischte MÄdchen- und Jungenmannschaften an den Start gehen. Diese werden bei den Jungen gewertet. 3. FÜr die Gesamtmannschaftswertung zählt die Summe der Zeiten der fünf besten EinzellÄuferinnen/EinzellÄufer und der Zeit der besten Staffel. 4. Es wird in Klassischer und Freier Technik gelaufen. 5. Aufgrund der Schneelage vor Ort und anderer organisatorischer UmstÄnde kann das Wettkampfgericht Über veränderte AustragungsmodalitÄten entscheiden. Tennis ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Tischtennis ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 47

48 ErgÄnzungsprogramm Volleyball (Halle) Wettkampfklasse IV Jungen und MÄdchen JahrgÄnge Jungen: NetzhÖhe 2,15 m MÄdchen: NetzhÖhe 2,15 m Es wird nach den Bestimmungen des Verbandes für D-Jugend-Meisterschaften gespielt (Anl. 5 zur Bundesspielordnung). Spielsystem 4 gegen 4, FeldgrÖ e 7x7. Die Libero- Spielerin/der Libero-Spieler darf nicht eingesetzt werden. Wichtig: - Die/der aufschlagende Spieler/in ist Hinterspieler/in. Ein Hinterspielerangriff oberhalb der oberen Netzkante ist verboten. - Ein bewusst herbeigeführter Positionswechsel nach dem Aufschlag (z.b. LÄufer o- der SeitenlÄufer) ist verboten. Bestrafung: Der Spielzug gilt als verloren. Dem Gegner werden Aufschlagrecht und Punkt zuerkannt. 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 48

49 Wettkampfklasse IV Neue VielseitigkeitswettkÄmpfe für Schulmannschaften Vorbemerkung Im Mittelpunkt der ¼berlegungen zur Neustrukturierung und inhaltlichen Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendleistungssports steht die Aufgabe, Training und Wettkampf für den Nachwuchsbereich zu verändern und auf die Zielvorstellungen eines pädagogisch verantwortbaren, entwicklungsgemä en und langfristigen Leistungsaufbaus auszurichten. Die erforderliche vielseitige Ausbildung der Kinder und Jugendlichen kann durch die Neugestaltung der Trainingsinhalte und die Erarbeitung sowie Erprobung neuer vielseitiger Wettkampfprogramme sichergestellt werden. Diese Forderungen richten sich nicht nur an den Nachwuchsbereich des Vereins-/Verbandssports, sie sind auch an den Schulsport adressiert. Da im Bereich des Schulsports - Sportunterricht und au erunterrichtlicher Schulsport - ein vielseitiges ¼ben durch das breite Spektrum der einbezogenen Sportarten und der sportartübergreifenden Spiel- und ¼bungsangebote in der Regel sichergestellt ist, gilt es hier, in erster Linie die sportartspezifisch bzw. disziplinspezifisch ausgeschriebenen SchulsportwettkÄmpfe für die Bereiche der jüngsten Jahrgangsstufen zu verändern. FÜr die Sportarten Badminton, GerÄtturnen und Hockey, sind neue, vielseitige Wettkampfinhalte in der Wettkampfklasse IV erarbeitet worden, die in den LÄndern erprobt werden. Damit zukünftig auch die jüngsten MÄdchen und Jungen der Jahrgangsstufe 5 in der Wettkampfklasse IV nicht mehr von den Teilnahmen an den Wettbewerben des ErgÄnzungsprogramms ausgeschlossen sind, wurde ab dem Schuljahr 2005/2006 eine ffnung um einen Jahrgang nach unten beschlossen: Ab dem Schuljahr 2006/2007 umfasst die Wettkampfklasse IV die JahrgÄnge 1994 bis mit der EinschrÄnkung, dass nur die SchÜlerinnen und SchÜler ab der Jahrgangsstufe 5 startberechtigt sind. 49

50 ErgÄnzungsprogramm Badminton Wettkampfklasse IV Jungen/MÄdchen JahrgÄnge Eine Mannschaft besteht aus vier MÄdchen und vier Jungen, zusätzlich können ein MÄdchen und ein Junge als Ersatz gemeldet werden. Wettkampfstruktur Der Wettkampf besteht aus zwei Bereichen: Badmintonturnier Zusatzprogramm Es wird in der Reihenfolge Badmintonturnier und Zusatzprogramm durchgeführt. In beiden Wettkampfbereichen müssen vier MÄdchen und vier Jungen eingesetzt werden. FÜr das Badmintonturnier gelten die Regeln des Deutschen Badminton-Verbandes, soweit in dieser Ausschreibung nicht anderes festgelegt ist. Das Zusatzprogramm besteht aus drei MannschaftswettkÄmpfen, die in nachfolgender Reihenfolge durchgeführt werden: 1. Linienlauf 2. Ausdauerlauf 3. Treibball Wertung Die Ergebnisse werden nach der LÄnderkampfwertung berechnet. Bei z.b. vier Mannschaften erhält die erstplatzierte vier, die zweitplatzierte drei, die drittplatzierte zwei Punkte und die viertplatzierte Mannschaft einen Punkt. Bei Punkt-Gleichstand entscheidet die Rangfolge im Badmintonturnier Über die Endplatzierung. Die Beschreibung der oben genannten Wettkampfanforderungen sowie weitere Hinweise zur Wertung, zum Kampfrichtereinsatz und GerÄtebedarf für die einzelnen WettkampfÜbungen sind in einem Sonderdruck veröffentlicht. Dieser ist bei der GeschÄftsstelle der Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung erhältlich. 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 50

51 GerÄtturnen ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse IV MÄdchen/Jungen JahrgÄnge Eine Mannschaft besteht aus acht MÄdchen/Jungen. ZusÄtzlich sollen zwei SchÜlerinnen/SchÜler gemeldet werden, die im Austausch mit MÄdchen/Jungen der Stamm-Mannschaft an GerÄtebahnen teilnehmen (Gesamtmannschaftszahl: 8 + 2). Es wird der Start gemischter Mannschaften - bei möglichst gleicher Anzahl der MÄdchen und Jungen - empfohlen. Wettkampfstruktur Im Hinblick auf die Verbesserung der koordinativen und konditionellen FÄhigkeiten sowie die FÖrderung des Teamgeistes werden die folgenden Wettkampfinhalte mit den bereits bekannten Schwerpunkten GerÄtebahnen und Staffellauf vorgeschlagen: GerÄtebahn 1: Reck - Boden - Sprung (Schwierigkeitsniveau A3 - A4) GerÄtebahn 2: Balken - Boden - Barren (Schwierigkeitsniveau A3 - A4) GerÄtebahn 3: Schattenrollen, Hockwenden, Partnerturnen SonderprÜfungen: StandweitsprÜnge, Stangenklettern Staffel: Sprint-Umkehrstaffel Eine detaillierte Beschreibung der o.g. Wettkampfinhalte und -anforderungen mit Abbildungen sowie Hinweise zur Wertung und zum GerÄtebedarf für die einzelnen WettkampfÜbungen können im Internet unter eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Kopien (schwarz/wei ) sind auch beim NiedersÄchsischen Kultusministerium erhältlich (Adresse s. Seite 54). 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 51

52 Hockey ErgÄnzungsprogramm Wettkampfklasse IV MÄdchen/Jungen JahrgÄnge Eine Mannschaft besteht aus fünf oder sechs Spielerinnen/Spielern, einer Torfrau/einem Torwart und sechs Auswechselspielerinnen/Auswechselspielern (Gesamtmannschaftszahl 6+6 oder 7+6). Die Strafecke darf durch einen Penalty ersetzt werden. Es wird der Start gemischter Mannschaften - bei möglichst gleicher Anzahl der MÄdchen und Jungen - empfohlen. Vor dem Hintergrund abweichender Voraussetzungen sind in den einzelnen BundeslÄndern andere Regelungen möglich. Wettkampfstruktur Der Wettkampf sollte ein Hockeymehrkampf aus Hockeyspiel und einem Zusatzprogramm sein. FÜr das Hockeyspiel gelten die Regeln des Deutschen Hockey-Bundes und ergänzend der Regelkommentar für Kleinfeldhockey, Ausgabe 5 des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA. Das Zusatzprogramm besteht aus einem Pool von alternativen ¼bungen aus folgenden drei sportartgerichteten Vielseitigkeitsformen: Gewandtheitssprint Prellslalom Hindernislauf Die Beschreibung der o.g. Wettkampfanforderungen sowie Hinweise zur Wertung, zum Schiedsrichtereinsatz und zum GerÄtebedarf für die einzelnen WettkampfÜbungen sind in einem Sonderdruck veröffentlicht. Dieser ist bei der GeschÄftsstelle der Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung erhältlich. Hinweise zur DurchfÜhrung Die ¼bungen des Zusatzprogramms und das Hockeyspiel werden grundsätzlich im Rahmen einer Zweierbegegnung oder als Turnier zusammen absolviert. 1 Startberechtigt sind nur SchÜler/-innen ab der Jahrgangsstufe 5 52

53 ErgÄnzungsprogramm Hockey Das Zusatzprogramm wird in Staffelform und bei Turnieren im Wechsel mit den Hockeyspielen durchgeführt. Die Staffeln sollen als Mannschaftsstaffeln parallel durchgeführt werden, so dass ohne Zeitnahme gelaufen werden kann. In AusnahmefÄllen (fehlender Raum für den parallelen Aufbau von Gewandtheitssprint, Prellslalom und Hindernislauf) können die Mannschaften auch hintereinander an jeweils einer Station mit Zeitnahme laufen. Das Mannschaftsergebnis wird durch Addition der erreichten Punkte aus dem Zusatzprogramm und den Hockeyspielen ermittelt. Im Vergleich aller teilnehmenden Mannschaften ergeben sich daraus Platzziffern. Sieger ist die Mannschaft, die die höchste Punktzahl erreicht hat. 53

54 Anschriften der SchulbehÖrden NiedersÄchsisches Kultusministerium Postfach Hannover Frau Westermann- Krieg Herr Bode Telefon 0511 / Liesel.Westermann-Krieg@mk. niedersachsen.de Telefon 0511 / Detlef.Bode@mk. niedersachsen.de Fax 0511 / LandesschulbehÖrde Abteilung Braunschweig Postfach Braunschweig Herr KÜck Frau Boksinski Telefon 0531 / Wolfgang.Kueck@lschb-bs. niedersachsen.de Telefon 0531 / Katrin.Boksinski@lschb-bs. niedersachsen.de Fax 0531 / LandesschulbehÖrde Abteilung Hannover Postfach Hannover Herr Hoyer Herr Schrader Telefon 0511 / Klaus.Hoyer@LSCHB-H. niedersachsen.de Telefon 0511 / Mario.Schrader@LSCHB-H. niedersachsen.de Fax 0511 / LandesschulbehÖrde Abteilung LÜneburg Postfach LÜneburg Frau Bienwald Frau Mei ner Telefon / Jutta.Bienwald@LSchB-LG. niedersachsen.de Telefon / Helga.Meissner@LSchB-LG. niedersachsen.de Fax / LandesschulbehÖrde Abteilung OsnabrÜck Postfach 3569 Herr Witte OsnabrÜck Herr Krallmann Telefon 0541 / Fax 0541 / Hans-Juergen.Witte@lschb-os. niedersachsen.de Telefon 0541 / Fax 0541 / Guido.Krallmann@lschb-os. niedersachsen.de 54

55 Am Bundeswettbewerb der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA beteiligte niedersächsische SportfachverbÄnde Handball-Verband Niedersachsen Telefon (0441) Harry Vogel Fax: (0441) Oldenburg, Herrenweg 42 f kehavogel@t-online.de Nieders. Badminton-Verband Telefon (04242) Klaus-Dieter Lemke Fax (04242) Syke, Magdeburger Str. 6 kd.lemke@genion.de Nieders. Basketball-Verband Telefon (05431) Gerd Meinecke Fax QuakenbrÜck, Kampstra e 29 gerduwe4@t-online.de Nieders. Fu ballverband Telefon (0511) Joachim Bode Fax (0511) Hannover, Niemeyerstr. 13 AchimBode@aol.com Nieders. Hockey-Verband Telefon (0531) Werner Beese Fax (0531) Braunschweig, GebrÜder-Grimm-Str. 17 wernerbeese@gmx.net Nieders. Judo-Verband Telefon (05121) Gudrun KÖppen-Castrop Fax: (05121) Hildesheim, Alfelder Str. 97 Koeppen-Castrop@t-online.de Nieders. Leichtathletik-Verband Telefon: (0531) Stefan Kratz Braunschweig, Weddeler Str StefanKratz@gmx.net Nieders. Ski-Verband Telefon (05321) Wolfgang RÖttger Fax (05321) Goslar, Max-Ernst-Weg 23 Roettger-Goslar@t-online.de 55

56 Nieders. Tennisverband e.v. Telefon (05063) Frank Potthoff Fax: (05063) Bad Salzdetfurth, Am Triftweg 3 Frank.Potthoff@ntv-tennis.de Nieders. Turner-Bund Telefon (0511) Hedda Petermann Fax (0511) Laatzen, Sudewiesenstr. 42 HuG.Petermann@t-online.de Nieders. Volleyball-Verband Telefon (05304) Uta PÖhl-Weber Fax Meine, Im Kreuzfeld 5 u.poehl-weber@web.de SchÜler-Ruder-Verband Niedersachsen Telefon (0511) Gunther Sack Fax Hannover, Erichstr. 5 sack.gm@arcor.de Landesschwimmverband Niedersachsen Telefon (05405) Axel Emrich Hasbergen, Am HÖhenholz 3 C emrich@osnanet.de Tischtennis-Verband Niedersachsen Telefon (05303) Herbert Pleus Fax SchwÜlper, Steinkamp 30 pleusemeyer@t-online.de Internet: (offizielle Homepage des Bundeswettbewerbs) (Ergebnisdienstseite der Bundesfinale) 56

57 Deutsche Schulsportstiftung Kuratorium: Vorsitzende: Karin Wolff, Hessisches Kultusministerium Mitglieder/-innen: Minister/-innen und Senator/-innen der KultusbehÖrden PrÄsident/-in des Deutschen Olympischen Sportbundes PrÄsidenten/PrÄsidentinnen der 14 beteiligten SpitzenverbÄnde Weitere PersÖnlichkeiten aus Sport, Politik und Wirtschaft (u.a. Spitzensportlerinnen und Spitzensportler) Vorstand: Vorsitzender: Reinhard Peters, Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Hohenzollernstr. 60, SaarbrÜcken Tel: 0681/ , Fax: 0681/ , Stellvertretende Vorsitzende: Dietmar Hiersemann, Vorsitzender der Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA Innenministerium NRW Abteilung Sport Horionplatz 1, DÜsseldorf, Tel: 0211/ , Fax: 0211/ Karl Weinmann, Vorsitzender der Kommission Finanzen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Postfach , Stuttgart Tel: 0711/ , Fax: 0711/ , Vertreter des DOSB: Ingo Weiss, Vorsitzender der Deutschen Sportjugend, Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt Tel: 0251/ (d), Fax: 0251/925567, Vertreter der SpitzenverbÄnde: Hubert Martens, Vorsitzender der Deutschen Volleyball-Jugend, Loskamp 20, Essen, Tel: 0201/ (p) od. 0231/ (d.) 57

58 Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung Dietmar Hiersemann (Vorsitzender) Herbert Tokarski Klaus Ro deutscher Sibylle Richter Ute Markl Dr. Thomas Poller AK "Perspektiven der AK Winterfinale 2007 Weiterentwicklung des Liesel Westermann-Krieg (Vorsitzende) Wettbewerbs Hanno Kegel Heidi Repser (Vorsitzende) Peter Fischer Dr. RÜdiger Sperschneider GÜnter Mayer Klaus Paul Klaus Walter Sibylle Richter GeschÄftsstelle der Kommission JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA der Deutschen Schulsportstiftung Organisationsleitung des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA Vertreterin des Deutschen Olympischen Sportbundes c/o Innenministerium NRW Abteilung Sport Alexandra Roth & Ingrid Mertens Horionplatz DÜsseldorf Tel: 0211/ bzw Handy: 0177/ Fax: 0211/ Geschaeftsstelle.jtfo@im.nrw.de c/o Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Dr. Thomas Poller Beuthstra e 6-8 (Spittelmarkt) Berlin Tel.: 030 / Fax: 030 / thomas.poller@senbjs.verwalt-berlin.de Ute Markl, Deutsche Sportjugend Otto-Fleck-Schneise 12, Frankfurt/M. Tel. 069/ Fax 069/ markl@dsj.de 58

59 FÖrderer des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA (Ansprechpartner) Karstadt Warenhaus AG Karstadt Sport Petra Thiebes Angelika Hoffmann Theodor-Althoff-Str.2 Theodor-Althoff-Str Essen Essen Tel.: 0201/ Tel.: 0201/ Fax: 0201/ Fax: 0201/ KELLOGG (DEUTSCHLAND) GMBH McDonald s Deutschland Inc. Horst Wilms JÖrn Winkler Auf der Muggenburg 30 Drygalski-Allee Bremen MÜnchen Tel.: 0421 / Tel.: 089/ Fax: 0421 / Fax: 089/ verbraucher@kelloggs.de jwinkler@germany.mcd.com DB Personenverkehr GmbH DB Reise & Touristik AG Leiter Studien-/Schulfahrten Reisezentrum Stuttgart Hbf Edgar Lemp Hans-Werner Lutz Bahnhofsplatz 1a Arnulf-Klett-Platz Karlsruhe Stuttgart Tel.: 0721/ Tel.: 0711/ Fax: 0721/ Fax: 0711/ edgar.lemp@bahn.de db-jtfo-stg@arcor.de EUROSPORT Media GmbH Molten Europe GmbH Werner Starz Torsten Pletz Rosenheimer Strasse 145e Krefelder Str MÜnchen DÜsseldorf Tel.: 089/ Tel.: 0211/ Fax: 089/ Fax: 0211/ wstarz@eurosport.co.uk info@molten.de AWI Automaten-WirtschaftsverbÄnde-Info GmbH Mathias Wieland Dircksenstra e Berlin Tel.: 030/ Fax: 030/ mwieland@awi-info.de 59

60 Schulportstiftung. Das höchste Gremium der Stiftung - das Kuratorium - wird von der Präsidentin / dem Präsidenten der Kultusministerkonferenz der Länder geleite Wir bedanken uns bei den FÖrderern des Bundeswettbewerbs der Schulen JUGEND TRAINIERT F¼R OLYMPIA 60

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