Wesenitztaler Landbote



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Transkript:

Wesenitztaler Landbote Jahrgang 23 Nummer 11 Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den OT Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf Freitag, den 15. November 2013 Anzeigen

Dürrröhrsdorf - 2 - Nr. 11/2013

Nr. 11/2013-3 - Dürrröhrsdorf Aus dem Inhalt Heilpraktiker und Sporttherapeut J. Breuer eröffnet Praxis Seite 10 Gemeinde plant neue Infobroschüre Seite 11 Heimatstube Wilschdorf lädt ein zur Weihnachtsausstellung Seite 12 Aus dem vorigen Jahrhundert (Teil 2) Seite 16

Dürrröhrsdorf - 4 - Nr. 11/2013 Hinweis Beim Deckblatt unserer Oktoberausgabe des Landboten wurde versehentlich die Bildunterschrift vergessen. Sie musste lauten: Taubenstart zum Altweibersommerfest in Porschendorf Müllkalender Monat November/Dezember 2013 für alle Ortsteile Hausmüll: 26.11. und 10.12.2013 Papier: 21.11.2013 Bioabfall: 23.11. und 06.12.2013 Gelber Sack: 25.11. und 09.12.2013 Apothekenbereitschaftsdienst Den Apotheken-Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Öffnungszeiten erfragen Sie bitte unter 03591 19222 oder Sie erkundigen sich im Internet unter www.apotheken.de. Bereitschaftsdienst der Kassenärzte Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag an Wochenenden an Feiertagen und Brückentagen 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr Samstag, 07:00 Uhr bis Montag, 07:00 Uhr 07:00 Uhr bis 07:00 Uhr Der jeweils Dienst habende Arzt ist über Telefon 03501 49180 zu erfragen. Bereitschaftsdienst der Zahnärzte im Raum Neustadt, Stolpen, Lohmen und Dürrröhrsdorf-Dittersbach - Monat November/Dezember 2013 von 09.00 bis 11.00 Uhr 20.11.2013 ZAP Papke, Neustadt, Rosa-Luxemburg-Str. 6 Tel. 03596 602293 23./24.11.2013 Dr. Franke, Neustadt, Rosengasse 3 Tel. 03596 602096 30.11./ 01.12.2013 DS Leiwelt, Neustadt, Lutherstr. 4a Tel. 03596 604450 07./08.12.2013 Dr. Lehnung, Neustadt, Goethestr. 2 Tel. 03596 502220 14./15.12.2013 ZAP Papke, Neustadt, R.-Luxemburg-Str. 6 Tel. 03596 602293 Sprechstunde Bürgerpolizist Im Dezember findet die Sprechstunde des Bürgerpolizisten am 17.12.2013 von 14-18 Uhr im Rathaus statt. Standesamtsmitteilungen Vor dem Standesamt in Dürrröhrsdorf-Dittersbach haben die Ehe geschlossen am 12. Oktober 2013 Herr Robert Ufer und Frau Beatrice Ufer, geb. Wehner beide wohnhaft in Dürrröhrsdorf- Dittersbach, OT Wilschdorf am 2. November 2013 Herr Lars Ufer und Frau Claudia Ufer geb. Haensel beide wohnhaft in Dürrröhrsdorf-Dittersbach, OT Wilschdorf Wer sucht eine Wohnung? Die Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach vermietet im kommunalen Wohnblock Am Quellenberg B 8 folgende Wohnungen: - 3-Raum-Wohnungen im 2. und 3. OG renoviert Wohnungsgröße: ca. 65 qm Warmmiete: 500,00 EUR - 2-Raum-Wohnungen im EG und 2. OG renoviert Wohnungsgröße: ca. 50 qm Warmmiete: 350,00 EUR Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung bei Frau Gröber (Tel. 035026 97514). Hauptamt Räum- und Streupflicht Die kalte Jahreszeit wird bald wieder Einzug halten. Deshalb weisen wir hiermit alle Straßenanlieger auf die Räum- und Streupflicht hin. Nach 2 der Straßenreinigungssatzung sind die Grundstückseigentümer der an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücke verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück zu reinigen sowie im Winter von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Nach 3 der Satzung sind den Gehwegen gleichgestellt: Kombinierte Geh- und Radwege, Radwege, Parkstreifen und Parkbuchten. Sind mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verantwortlich, so haben auch alle gemeinsam die Verantwortung für diese Fläche. Hauptamt Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Neue Adresse des Polizeistandortes Neustadt Seit Mitte Oktober befindet sich der Polizeistandort Neustadt auf der Karl-Liebknecht-Straße 7. Besetzt ist dieser mit dem Bürgerpolizisten für den Bereich der Stadt Neustadt und mit dem Bürgerpolizisten für den Bereich Stolpen/Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Der Standort ist nicht ständig besetzt. Erreichbar sind die Bürgerpolizisten telefonisch unter (03596) 58070. Da beide Bürgerpolizisten ihren Dienst vorrangig im Außendienst versehen, können Informationen oder Hinweise für sie auch über den Diensthabenden des Polizeireviers Sebnitz (telefonisch 035971 224) weitergeleitet werden.

Nr. 11/2013-5 - Dürrröhrsdorf In der öffentlichen Sprechstunde der Bürgerpolizisten kann jeden sein Anliegen persönlich vorzutragen. Sprechstunde des Bürgerpolizisten Neustadt Polizeioberkommissar Uwe Gersch Wann: jeden 1. Dienstag im Monat, 14.00-16.00 Uhr, Wo: Rathaus Neustadt Sprechstunde des Bürgerpolizisten Stolpen/Dürrröhrsdorf-Dittersbach Polizeiobermeister Dirk Höher Wann: jeden 2. Dienstag im Monat, 13.00-16.00 Uhr, Wo: Bürgerhaus Stolpen Wann: Wo: jeden 4. Dienstag im Monat, 13.00-16.00 Uhr, Rathaus Dürrröhrsdorf-Dittersbach. Für dringende Fälle nutzen Sie bitte immer die Notrufnummer 110. Satzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 17.10.2013 Aufgrund von 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 17.10.2013 folgende Satzung beschlossen: 1 Erhebung des Erschließungsbeitrages Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen erhebt die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ( 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung. 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand 1. für die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze bis zu einer Breite von (für Fahrbahnen, Radwege, Gehwege, Schrammborde mit Ausnahme der Bestandteile nach Nummern 4 a, 5 a) 1.1. in Kleingartengebieten und Wochenendhausgebieten 6 m 1.2. in Kleinsiedlungsgebieten und Ferienhausgebieten 10 m bei nur einseitiger Bebaubarkeit 7 m 1.3. in Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten und Mischgebieten 14 m bei nur einseitiger Bebaubarkeit 8 m 1.4. in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Sondergebieten 18 m bei nur einseitiger Bebaubarkeit 12,5 m 1.5. in Industriegebieten 20 m bei nur einseitiger Bebaubarkeit 14,5 m 2. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z.b. Fußwege, Wohnwege) bis zu einer Breite (mit Ausnahme der Bestandteile nach Nr. 5 a) von 5 m 3. für die nicht zum Anbau bestimmten zur Erschließung der Baugebiete notwendigen Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete bis zu einer Breite (mit Ausnahme der Bestandteile nach Nummern 4 a, 5 a) von 21 m 4. für Parkflächen, a) die Bestandteile der in den Nummern 1 und 3 genannten Verkehrsanlagen sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m b) soweit sie nicht Bestandteil der in den Nummern 1 und 3 genannten Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.h. der Fläche des Abrechnungsgebietes; 5 Abs. 1 und 2 findet Anwendung: 5. für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen a) die Bestandteile der in den Nummern 1 bis 3 genannten Verkehrsanlagen sind bis zu einer weiteren Breite von 6 m b) soweit sie nicht Bestandteil der in den Nummern 1 bis 3 genannten Verkehrsanlagen, nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind, bis zu 15 v.h. der Fläche des Abrechnungsgebietes; 5 Abs. 1 und 2 findet Anwendung; (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einer Wendeanlage, so vergrößern sich die in Abs. 1 Nummern 1, 3, 4a und 5a angegebenen Maße für den Bereich der Wendeanlage auf das Anderthalbfache, die Maße in den Nummern 1 und 3 mindestens aber um 8 m. Dasselbe gilt für den Bereich der Einmündung in andere oder der Kreuzung mit anderen Verkehrsanlagen. Erschließt eine Verkehrsanlage Baugebiete unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 Nummer 1.1 bis 1.5 angegebenen Breiten. (3) Zu dem Erschließungsaufwand nach Abs. 1 und 2 gehören insbesondere die Kosten für 1. den Erwerb der Grundflächen sowie der Wert der von der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung, 2. die Freilegung der Grundflächen, 3. die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für Ihre Entwässerung und Beleuchtung, 4. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen. Der Erschließungsaufwand umfasst auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach stehende Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bei der Fahrbahn beschränkt auf die Teile, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen. 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes (1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ( 2) wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. (2) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage ermitteln oder diesen Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), insgesamt ermitteln. 4 Gemeindeanteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach trägt 10 v.h. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.

Dürrröhrsdorf - 6 - Nr. 11/2013 5 Abrechnungsgebiet, Ermittlung der Grundstücksfläche (1) Die Flächen der von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Wird der Erschließungsaufwand für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder zusammengefasst für mehrere Erschließungsanlagen, die eine Erschließungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so bilden die Flächen der von dem Abschnitt der Erschließungsanlage bzw. von den Erschließungsanlagen der Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. (2) Als Grundstücksfläche gilt a) bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist, b) bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan nicht besteht oder die erforderlichen Festsetzungen nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 40 m von der Erschließungsanlage oder von der der Erschließungsanlage zugewandten Grenze des Grundstücks. Reicht die bauliche, gewerbliche oder eine der baulichen oder gewerblichen gleichartige (erschließungsbeitragsrechtlich relevante) Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. c) Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. 6 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes (1) Der nach Abzug des Anteils der Gemeinde ( 4) anderweitig nicht gedeckte Erschließungsaufwand (umlagefähiger Erschließungsaufwand) wird auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes ( 5) nach den Nutzungsflächen verteilt. Die Nutzungsfläche eines Grundstückes ergibt sich durch Vervielfachung seiner Grundstücksfläche ( 5 Abs. 2) mit einem Nutzungsfaktor. (2) Bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes wird durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß ( 7 bis 11) und Art ( 12) berücksichtigt. Für mehrfach erschlossene Grundstücke gilt darüber hinaus die Regelung des 13. (3) Der Nutzungsfaktor beträgt entsprechend dem Maß der Nutzung 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,0 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,5 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 2,0 4. bei viergeschossiger Bebaubarkeit 2,5 5. bei fünfgeschossiger Bebaubarkeit 3,0 6. bei sechsgeschossiger Bebaubarkeit 3,5 7. für jedes weitere, über das sechste Geschoss hinausgehende Geschoss erhöht sich der Nutzungsfaktor um 0,5 7 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschosszahl festsetzt (1) Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. d. Sächsischen Bauordnung (SächsBO). (2) Überschreiten Geschosse nach Abs. 1, die nicht als Wohnoder Büroräume genutzt werden, die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschosszahl die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die überbaute Grundstücksfläche und nochmals geteilt durch 3,5; mindestens jedoch die nach Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. 8 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist der Bebauungsplan statt einer Geschosszahl eine Baumassenzahl aus, so gilt als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung des Ergebnisses durch 3,5; Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. 9 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe baulicher Anlagen festsetzt (1) Bestimmt ein Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch eine Geschosszahl oder Baumassenzahl, sondern durch die Festsetzung der Höhe baulicher Anlagen, so gilt als Geschosszahl a) bei Festsetzung der max. Wandhöhe das festgesetzte Höchstmaß der Wandhöhe entsprechend der Definition des 6 Abs. 4 Satz 2 SächsBO geteilt durch 3,5; zuzüglich eines weiteren Geschosses, wenn gleichzeitig eine Dachneigung von mindestens 30 festgesetzt ist; b) bei Festsetzung der max. Gebäudehöhe die festgesetzte max. Gebäudehöhe geteilt durch 3,5; c) Bruchzahlen werden auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. (2) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher Anlagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 in eine Geschosszahl umzurechnen. 10 Stellplätze, Garagen, Gemeindebedarfsflächen (1) Grundstücke, auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, gelten als eingeschossig bebaubar. Als Geschosse gelten neben Vollgeschossen i. S. d. SächsBO auch Untergeschosse in Garagen- und Parkierungsbauwerken. Die 7, 8 und 9 finden keine Anwendung. (2) Auf Gemeindebedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z.b. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), wird ein Nutzungsfaktor von 0,2 angewandt. Die 7, 8 und 9 finden keine Anwendung. (3) Für beitragsrechtlich nutzbare Grundstücke, die von den Bestimmungen der 7, 8, 9 und 10 Abs. 1 und 2 nicht erfasst sind (z.b. Lagerplätze) gilt ein Nutzungsfaktor von 0,5, wenn auf ihnen keine Gebäude errichtet werden dürfen. 11 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i.s. der 7 bis 10 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den 7-10 entsprechenden Festsetzungen enthält, ist bei bebauten und unbebauten aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegende vorhandenen Geschosse maßgebend ist. Ist im Einzelfall eine größere Geschosszahl vorhanden, so ist diese zugrunde zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i.s. SächsBO; 7 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoss i. S. der SächsBO ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entsprechend 7 Abs. 2.

Nr. 11/2013-7 - Dürrröhrsdorf (3) Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des 10 für die Grundstücke entsprechende Anwendung 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können; 2. die als Gemeindebedarfs- oder Grünflächengrundstücke 10 Abs. 2 entsprechend tatsächlich baulich genutzt oder 3. nur mit Nebenanlagen i.s. 10 Abs. 3 bebaut sind. 12 Artzuschlag (1) Für Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes in einem Kern-, Gewerbe- oder Industriegebiet liegen sowie für überwiegend gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzte Grundstücke in allen übrigen Gebieten, sind die in 6 Abs. 3 genannten Nutzungsfaktoren um je 0,5 zu erhöhen, wenn in einem Abrechnungsgebiet ( 5) außer diesen Grundstücken auch andere Grundstücke erschlossen werden. (2) Abs. 1 gilt nicht bei der Abrechnung von Erschließungsanlagen i. S. von 2 Abs. 1 Nr. 5 b). Ein Artzuschlag entfällt für die unter 10 Abs. 2 fallenden Grundstücken. 13 Mehrfach erschlossene Grundstücke Für Grundstücke, die durch jeweils mehrere gleichartige voll in der Baulast der Gemeinde stehende Erschließungsanlagen i. S. von 2 Abs. 1 Nr. 1-5 erschlossen werden (z. B. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen), wird nach den 6-12 ermittelte Nutzungsfläche des Grundstücks bei einer Erschließung durch zwei Erschließungsanlagen jeweils zur Hälfte, durch drei Erschließungsanlagen jeweils zu einem Drittel, durch vier und mehr Erschließungsanlagen mit dem entsprechend ermittelten Bruchteil zugrunde gelegt. 14 Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für 1. den Grunderwerb, 2. die Freilegung, 3. die Fahrbahn, 4. die Radwege, 5. die Gehwege, zusammen oder einzeln, 6. die Parkflächen und die Grünanlagen, 7. die Böschungen sowie die Schutz- und Stützmauern, 8. die Mischverkehrsflächen (z.b. kombinierte Geh- und Radwege, Verkehrsflächen in verkehrsberuhigten Straßen) 9. die Beleuchtungseinrichtungen, 10. die Entwässerungsanlagen gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden sollen, abgeschlossen worden ist. Über die Anwendung der Kostenspaltung entscheidet die Gemeinde im Einzelfall. 15 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (1) Straßen, Wege und Plätze ( 2 Abs. 1 Nr. 1) sind endgültig hergestellt, wenn sie 1. entwässert werden, 2. beleuchtet werden. Die flächenmäßigen Bestandteile ergeben sich aus dem Bauprogramm. (2) Die flächenmäßigen Bestandteile der in Abs. 1 genannten Erschließungsanlagen sind endgültig hergestellt, wenn 1. Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen, die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen; 2. unselbständige und selbständige Parkflächen ( 2 Abs. 1 Nr. 4 b) eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen, sie kann darüber hinaus auch aus einer wasserdurchlässigen Deckschicht (Schotterrasen, Rasengittersteine etc.) auf tragfähigem Unterbau bestehen; 3. unselbständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind; 4. Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend Ziff. 1 hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß Ziff. 2 und 3 gestaltet sind. (3) Nicht befahrbare Verkehrsanlagen i.s. von 2 Abs. 1 Nr. 2 sowie Sammelstraßen i. S. von 2 Abs. 1 Nr. 3 sind endgültig hergestellt, wenn sie entsprechend Abs. 1 und 2 ausgebaut sind. (4) Selbständige Grünanlagen ( 2 Abs. 1 Nr. 5 b) sind endgültig hergestellt, wenn sie gärtnerisch gestaltet sind. (5) Die Gemeinde kann im Einzelfall durch Satzung die Herstellungsmerkmale abweichend von den vorstehenden Bestimmungen festlegen, solange die Erschließungsanlagen ins gesamt bzw. die entsprechenden Teileinrichtungen noch nicht endgültig hergestellt sind. 16 Vorausleistungen Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach erhebt für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen 1. bis zu einer Höhe von 70 v. H. des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden ist, 2. bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrags, wenn ein Bauvorhaben auf dem Grundstück genehmigt wird. 17 Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Betrag einer Ablösung nach 133 Abs. 2 Satz 5 BauGB bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrags. Ein Rechtanspruch auf Ablösung besteht nicht. 18 Zahlungsmöglichkeiten (1) Bei mangelnder wirtschaftlicher Leistungskraft des Beitragsschuldners kann auf Antrag der Beitrag nach 135 Abs. 2 und 3 BauGB in Form einer Rente gezahlt werden. Der jeweilige Restbetrag ist mit 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) jährlich zu verzinsen. Die Jahresleistungen stehen wiederkehrenden Leistungen im Sinne des 10 Abs. 1 Nr. 3 des Zwangsversteigerungsgesetzes gleich. (2) Darüber hinaus kann Stundung entsprechend Abgabenordnung (AO) beantragt werden. 19 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 17.10.2013 Frank Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1.die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2.Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3.der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4.vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a. die

Dürrröhrsdorf - 8 - Nr. 11/2013 Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach vom 17.10.2013 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 562) hat der Gemeinderat der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 17.10.2013 folgende Satzung beschlossen: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalles nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 8,00 Euro von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 13,00 Euro von mehr als 6 Stunden ( Tageshöchstsatz ) 36,00 Euro 2 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als 1 Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (2) Die Entschädigung wird im Einzelfall nach dem tatsächlichen, notwendigerweise für die Dienstverrichtung entstandenen Zeitaufwand berechnet. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschriften des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingerechnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Tageshöchstsatz nach 1 Abs. 2 nicht übersteigen. (5) Das Sitzungsgeld wird gewährt, wenn die nachgewiesene Teilnahme (Unterschrift in der Anwesenheitsliste) sich in der Regel über die volle Sitzung, mindestens aber über zwei Stunden erstreckt. 3 Aufwandsentschädigung (1) Gemeinderäte, Ortschaftsräte und sonstige Ausschüsse des Gemeinderates und Ortschaftsrates erhalten für die Ausübung ihres Amtes anstelle einer Entschädigung nach 1 eine Aufwandsentschädigung. Diese wird gezahlt: - bei Gemeinderäten 1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 5,00 Euro, 2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 11,00 Euro, - bei Ortschaftsräten 1. als monatlicher Grundbetrag in Höhe von 5,00 Euro, 2. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 8,00 Euro, - bei Ausschüssen 1. als Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 5,00 Euro, Nehmen Ortschaftsräte an Sitzungen des Gemeinderates sowie des Hauptausschusses teil, so erhalten sie ein Sitzungsgeld in Höhe von 8,00 Euro. Nehmen Gemeinderäte an Sitzungen eines Ortschaftsrates teil, dann erhalten Sie ein Sitzungsgeld in Höhe von 8,00 Euro. Bei mehreren, unmittelbar aufeinander folgenden Sitzungen desselben Gremiums wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. (2) Ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten in Ausübung ihres Amtes eine monatliche Aufwandsentschädigung. Der Ortsvorsteher von Dürrröhrsdorf-Dittersbach erhält 15 % und die Ortsvorsteher der Ortsteile Dobra, Porschendorf-Elbersdorf, Stürza, Wünschendorf, Wilschdorf erhalten 20 % gem. 2 Abs. 1 KomAEVO vom 15. Februar 1996 zuletzt geändert durch Verordnung vom 05. August 2008. - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Stürza 114,00 Euro - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Dobra 114,00 Euro - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Wünschendorf 114,00 Euro - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Wilschdorf 142,00 Euro - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Porschendorf/Elbersdorf 142,00 Euro - für den Ortsvorsteher der Ortschaft Dürrröhrsdorf-Dittersbach 182,20 Euro (3) Stellvertretende ehrenamtliche Ortsvorsteher erhalten in Ausübung ihres Amtes eine monatliche Aufwandsentschädigung von: Ortschaft Stürza 16,00 Euro Ortschaft Dobra 16,00 Euro Ortschaft Wünschendorf 16,00 Euro Ortschaft Wilschdorf 16,00 Euro Ortschaft Porschendorf-Elbersdorf 21,00 Euro Ortschaft Dürrröhrsdorf-Dittersbach 26,00 Euro (4) Als monatlichen Grundbetrag der Aufwandsentschädigung anstelle des in Absatzes 1 genannten Grundbetrages erhalten - der erste ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters 39,00 Euro - der zweite ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters 25,00 Euro. (5) Für eine länger andauernde, nicht vorhersehbare Vertretung des Bürgermeisters erhält ein ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters neben dem Grundbetrag der Aufwandsentschädigung nach Absatz 4 eine Entschädigung nach 1. (6) Die Grundbeträge der Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 bis 4 und das Sitzungsgeld nach Abs. 1 für die entschädigungspflichtigen Sitzungen werden jeweils am Ende des Kalenderhalbjahres gezahlt. Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen länger als 3 Monate tatsächlich nicht ausübt, für die über 3 Monate hinausgehende Zeit. 4 Reisekostenvergütung Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Gemeindegebietes erhalten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach 1 Abs. 2 und 4 eine Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz - SachsRKG) vom 12. Dezember 2008 (GVBl S. 866,876) in der jeweils gültigen Fassung. 5 Inkrafttreten Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Fassung vom 16.08.2001 außer Kraft. Dürrröhrsdorf-Dittersbach, den 17.10.2013 Frank Bürgermeister

Nr. 11/2013-9 - Dürrröhrsdorf Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Amtliche Bekanntmachung Nach aktueller Planung wird im Amtsgebiet Sächsische Schweiz- Osterzgebirge (Landratsamt; Abteilung Vermessung) die Umstellung der Liegenschaftsdokumentation auf ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster Informationssystem) im Mai /Juni 2014 erfolgen. Für ca. 8 Wochen wird ein Fortführungsstopp verhängt, um die anstehenden Arbeiten durchzuführen. Die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes ist für Anfang Juli 2014 vorgesehen. Demzufolge wird es u. a. erhebliche Verzögerungen bei der Vorbereitung, Bearbeitung und Übernahme von Katastervermessungen und Abmarkungen geben. Es ist angeraten, geplante Grundstücksvermessungen zeitnah zu beantragen. Bitte informieren Sie sich im Internet (http://www.landesvermessung.sachsen.de), in der Geschäftsstelle Liegenschaftskataster des Landratsamtes oder in meinem Büro (Vermessungsbüro Ingo Teßmer; Blumenstraße 8; 01844 Neustadt in Sachsen; 03596 503060 bzw. info@vb-tessmer.de). Ingo Teßmer; Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Freistaat Sachsen am 23.11. Herr Friedhold Herrmann am 24.11. Frau Marianne Reichelt am 01.12. Frau Hildegard Mühle am 08.12. Herr Günter Schäfer in Dobra am 25.11. Herr Siegfried Schindler in Elbersdorf am 01.12. Frau Dorothea Kunath in Porschendorf am 25.11. Frau Ursula Schöne am 27.11. Herr Gerhard Kramer in Wilschdorf am 16.11. Frau Lidwina Ufer am 17.11. Frau Gisela Gitzel am 22.11. Frau Siegrid Lebeck am 26.11. Frau Betina Bischof am 03.12. Frau Erna Paul Schnullerprämie zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 86. Geburtstag Kinder! Sie sind das Beste, das man im Leben haben kann. Sie bringen dich zum Lachen, egal wie mies du dich gerade fühlst. Sie erfüllen dein Herz, egal wie einsam du auch bist. Und selbst wenn kein Kontakt besteht, du bist in Gedanken immer mit Ihnen zusammen. Die Liebe zu seinen Kindern, kann einem keiner nehmen. Wir möchten an dieser Stelle nochmals folgenden Elternpaaren sehr herzlich zur Geburt ihrer Kinder gratulieren und wünschen den Großen und Kleinen alles Gute und viel Gesundheit. Das Gemeindeamt informiert Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren, die in der Zeit vom 16.11. - 13.12.2013 ihren Geburtstag feiern Achte auf das Kleine in der Welt, das macht das Leben reicher und zufriedener. Carl Hilty Yvonne Rudel und Gerd Heiko Barthel aus Wilschdorf sind stolze Eltern der kleinen Lisa, die am 29. August das Licht der Welt erblickte und seitdem im Mittelpunkt der jungen Familie steht. in Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 17.11. Frau Gabriele Haufe am 22.11. Frau Marlene Kuntze am 22.11. Frau Marianne Schaller am 24.11. Frau Rosemarie Schreiber am 25.11. Frau Elfriede Kunath am 28.11. Herr Burkhard Nietlispach am 30.11. Herr Werner Oehme am 04.12. Frau Frieda Ehnert in Stürza am 16.11. Herr Günter Hornuff am 17.11. Frau Fanny Michael am 21.11. Frau Gerlinde Jaretzki zum 60. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 98. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 96. Geburtstag zum 60. Geburtstag Bereits am 5. Juli 2013 erhielten Kathrin Tusche und Jan Kaulfuß aus Stürza Familienzuwachs. An diesem Tag wurde ihr Sohn Oscar Theo geboren, dem seither die ganze Aufmerksamkeit der Familie gilt. J. Frank Bürgermeister

Dürrröhrsdorf - 10 - Nr. 11/2013 Aus der Arbeit des Gemeinderates Am Donnerstag, dem 17.10.2013, fand die achte Sitzung des Gemeinderates im Rathaus statt. Die Sitzung beginnt nichtöffentlich 19.30 Uhr. Die Sitzung ist ab 20.00 Uhr öffentlich zu folgenden Tagesordnungspunkten: TOP 1 Begrüßung und Vorstellung der Tagesordnung TOP 2 Protokollkontrolle vom 05.09.2013 TOP 3 Bericht des Bürgermeisters TOP 4 Fragen und Anregungen der Gäste TOP 5 Bericht zur überörtlichen Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2004 bis 2011 TOP 6 Informationen zur Verfahrensweise des Haushaltes 2014 TOP 7 1. Lesung und Beschluss der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach TOP 8 2. Lesung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Dürrröhrsdorf- Dittersbach - Beschluss TOP 9 Freigabe der Planungsmittel für die Sanierung des Objektes Hauptstraße 86 TOP 10 Aufhebung der Haushaltsperre für folgende Ausgabe - Mähtechnik für den Bauhof TOP 11 Beschluss zur Überplanmäßigen Ausgabe der Baumaßnahme 2. Bauabschnitt Schöne Höhe TOP 12 Fragen und Anregungen der Gemeinderäte und Ortsvorsteher Es wurden folgende Beschlüsse gefasst - öffentlich -. Beschluss Nr.: 33/2013 Der Gemeinderat von Dürrröhrsdorf-Dittersbach beschließt die Satzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 17.10.23013. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Heilpraktiker und Sporttherapeut Jens Breuer eröffnete im Garten Siam am 2.11.2013 seine Praxis Familie Tittel hatte am Samstag, dem 2. November zu einem besonderen Tag der offenen Tür nach Wünschendorf eingeladen. Besonders deshalb, weil gleich 3 Gründe für eine Einladung vorlagen. Malermeister Rene Tittel feierte im Kreise seiner Familie, mit Kollegen und Kunden das 80-jährige Gründungsjubiläum seines Meisterbetriebes. Sein Großvater Erich Tittel hatte die Firma 1933 in Liebethal gegründet und 1971 an seinen Sohn Reiner Tittel übergeben. Im Jahre 2002 übernahm Rene Tittel das Geschäft seines Vaters nach erfolgreicher Meisterausbildung. Zu den Leistungen der Jubiläumsfirma zählen insbesondere Maler- und Tapezierarbeiten, dekorative Raumgestaltung, Farbgestaltung nach Feng Shui, Restauration und Denkmalpflege, Vergoldungen, Fassadengestaltung, Lackierarbeiten, Bodenlegearbeiten sowie das Anfertigen von Schmuckplatten. Katrin Tittel führt seit 7 Jahren den mittlerweile gut bekannten Garten Siam mit einem breiten Spektrum. Seit 2. November gehört auch ein Heilpraktiker und Sporttherapeut mit zum Garten Siam. Jens Breuer praktizierte seit 2007 als Heilpraktiker und Sporttherapeut in einer Gemeinschaftspraxis in Großröhrsdorf auf dem Gebiet der ganzheitlichen Körpertherapie. Nun eröffnete er in Wünschendorf seine eigene Praxis. Über den Landessportbund Sachsen arbeitet er als Lizenztrainer für Stütz- und Bewegungssystem sowie im Kinder- und Jugendsport. Damit wird es zum Wohle aller Kunden und Patienten zukünftig eine Zusammenarbeit aller Therapeuten und Heilpraktiker im Garten Siam im Bereich der Wohlfühlmassagen, der ganzheitlichen Körpertherapie sowie der Homöopathie unter einem Dach geben. Beschluss Nr.: 34/2013 Der Gemeinderat von Dürrröhrsdorf-Dittersbach beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach vom 17.10.2013. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss Nr.: 35/2013 Der Gemeinderat hebt die Sperre in Höhe von 16.900 EUR für die Maßnahme Sanierung Objekt Hauptstraße 86 auf. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss Nr.: 36/2013 Der Gemeinderat hebt die Sperre in Höhe von 20 TEUR für die Maßnahme Beschaffung von Mähtechnik für den Bauhof auf. Der Beschluss wird einstimmig angenommen. Beschluss Nr.: 37/2013 Der Gemeinderat beschließt die Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Maßnahme Ausbau der Gemeindestraße An der Schönen Höhe im OT Elbersdorf in Höhe von 33.500,00 EUR. Der Beschluss wird mit 11 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen. Anlage 1: Satzung der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) vom 17.10.23013. Anlage 2: Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach vom 17.10.2013. Hauptamt Heilpraktiker Jens Breuer im Gespräch mit Familie Frank Wir möchten an dieser Stelle Familie Tittel nochmals sehr herzlich sowohl zum Firmenjubiläum des Maler- Meisterbetriebes als auch zur Erweiterung ihres Angebotes im Garten Siam als Wohlfühloase gratulieren. Herrn Breuer wünschen wir für seine Praxis gutes Gelingen und stets zahlreiche und zufriedene Kunden. Bürgermeister J. Frank Nächster Redaktionsschluss: Freitag, der 13. Dezember 2013 Nächster Erscheinungstermin: Mittwoch, der 4. Dezember 2013

Nr. 11/2013-11 - Dürrröhrsdorf Broschüre Leben, Wohnen und Arbeiten für die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach - kostenfreie Verteilung an jeden Haushalt - Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach plant die Herausgabe der Broschüre Leben, Wohnen und Arbeiten, welche als hilfreiches Nachschlagewerk für alle Bürger, Neubürger und Gäste gedacht ist. Diese Publikation gibt Auskunft über alle behördlichen, kulturellen, schulischen und sonstigen Einrichtungen sowie viele Adressen und Ansprechpartner. Es wird gezeigt, was wann und wo erledigt werden kann, ebenso werden die Themen Infrastruktur und Wirtschaft ein Schwerpunkt sein. In der Broschüre werden alle 6 Ortsteile sowie Dürrröhrsdorf- Dittersbach ausführlich vorgestellt. Unsere derzeitige Ortsbroschüre ist bereits über 4 Jahre im Umlauf und nicht mehr aktuell. Unmittelbar im Anschluss an die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl 2014 soll die Broschüre vollkommen überarbeitet werden. Gemeinde plant neue Infobroschüre Um die Verteilung sicherzustellen, wird die Publikation an alle Haushalte verteilt. Für alle Firmen- und Geschäftsinhaber bietet sich die Gelegenheit, Ihre Leistungsfähigkeit in Werbeeinschaltungen zu präsentieren. Gestaltet wird die Publikation vom mediaprint infoverlag. Ich möchte Sie bitten, dem beauftragten Projektleiter Herrn Jan Kaboth (Tel. 0173 5683536) die Möglichkeit zu einem Gespräch zu geben. Er wird sich in den nächsten Tagen für eine Terminabstimmung mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich würde mich freuen, wenn Sie das Projekt nach Ihren Möglichkeiten unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Jochen Frank Bürgermeister Anzeigen

Dürrröhrsdorf - 12 - Nr. 11/2013 Der Ortschaftsrat und die Volkssolidarität Porschendorf/Elbersdorf laden alle Seniorinnen und Senioren zur Weihnachtsfeier am Freitag, dem 06.12.2013 um 14.30 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Porschendorf recht herzlich ein. Bei einer weihnachtlich geschmückten Tafel mit Kaffee und Stollen wollen wir schöne Stunden verbringen. Die Jüngsten aus dem Spatzennest Porschendorf und das Duo Frieda und Paul werden Sie gut und weihnachtlich unterhalten. Die Senioren, die gerne an der Feier teilnehmen möchten und ein Taxi benötigen, melden sich bitte bei Herrn Timmermann, Tel. 91802. Im Voraus bedanken wir uns schon jetzt bei den Sponsoren. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Herr Timmermann Frau Tomaschewski Ortschaftsrat Volkssolidarität und alle fleißigen Helfer Herzliche Einladung zur Weihnachtsfeier Der Ortschaftsrat Stürza lädt alle Seniorinnen und Senioren recht herzlich zum gemütlichen Beisammensein im Advent am Sonntag, dem 15. Dezember 2013, ab 14.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Stürza bei Kaffee und Stollen ein. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Der Ortschaftsrat Stürza

Nr. 11/2013-13 - Dürrröhrsdorf Willkommen in der Fünften Jahreszeit - Vivat Vivat Wesnia Liebe Närrinnen und Narren, es hat sich ja nun herumgesprochen, dass es für 2014 einige Veränderungen in unserem Faschingstreiben geben wird. Und damit erst gar keine Ungereimtheiten entstehen, möchten wir hier euch den Stand der Dinge nahe bringen. Aufgrund der Beendigung des Geschäftslebens im Gasthof Stürza, mussten wir uns einen neuen Partner für unsere traditionellen Faschingsveranstaltungen suchen. Und wir können ganz froh verkünden, dass wir im Landhotel Wesenitz - Zur Puppenstube in Helmsdorf einen Partner gefunden haben. Die Vorbereitungen für die Veranstaltungen sind in vollem Gange. Es wird einige Veränderungen geben müssen, aber wir sind da zuversichtlich, dass dies absolut kein Hindernis ist, Fasching in altbewährter Tradition zu feiern. Unter dem Motto Rothäute und Bleichgesichter der Prärie -Auf nach Helmsdorf, da waren wir noch nie finden die Veranstaltungen am 22.02. - 23.02. - 01.03. - 08.03.3014 statt. Am 23.02. veranstalten wir eine Nachmittagsfaschingsfete für alle Junggebliebenen ab 55 bis... Die Seniorenveranstaltung im letzten Jahr bestärkte uns dazu, diese Veranstaltung auszubauen. Ab 15.00 Uhr freuen wir uns auf Sie. Die Abendveranstaltungen beginnen 18.30 Uhr. In diesem Jahr wird der Eintrittspreis 20,00 EUR betragen und beinhaltet außer dem Programmteil auch ein Abendessen und den Rücktransfer in der Nacht. Der Fahrplan wird auf der Internetseite zu sehen sein. Neu wird sein, dass wir im Gasthof Helmsdorf kein so ausgedehntes Kontingent für Stehplätze haben, bitte bitte, liebe Narren, bucht daher eure Sitzplatzkarten rechtzeitig, damit ihr am Programm teilhaben könnt. Und noch eine tolle Neuigkeit! Wir haben 2014 wieder eine einheimische Funkengarde. Sie können sich sicher denken, dass wir hier Luftsprünge getätigt haben, als dies unter Dach und Fach war. Wir freuen uns auf diese Prämiere und auf ganz viele neugierige Faschingsfreunde. Damit auch technisch alles gut abläuft, hier nochmals die Bestellmöglichkeiten. Karten können in altbewährter Form über jedes Chormitglied bestellt werden, telefonisch bei Dagmar Sindermann (035026 90302) oder neu im Internet unter: kartenbestellung@ gesangverein-duerrroehrsdorf.de In diesem Sinne eine närrische Vorfreude - wir sehen uns in Helmsdorf Vivat Vivat Wesnia Dazu war er zur Auszeichnungsveranstaltung des Bundesvorstandes am 19.10.2013 nach Berlin geladen. Allen Ausgezeichneten gilt ein herzlicher Glückwünsch. Dietmar Retzler Geschäftsführer Die Bläser des Posaunenchores laden gemeinsam mit dem Quandtverein Dittersbach am 8. Dezember 2013 (2. Advent) in die Dittersbacher Kirche zum traditionellen Adventskonzert ein, das um 16.00 Uhr beginnt. Es erklingen weihnachtliche Weisen und wir lesen zwei Geschichten aus Agatha Christies Buch es begab sich aber.... In Die Versuchung erscheint Maria ein Engel, der sie in die Zukunft ihres kleinen Jesuskindes blicken lässt. In der Abendkühle bringt uns die Gefühle einer Mutter nahe, die für ihr geistig behindertes Kind die Hilfe Gottes erbittet, obwohl dieser ihrem Alan viel näher ist, als sie denkt. Erleben sie die von ihren Kriminalromanen um Hercule Poirot bekannte Schriftstellerin einmal ganz anders! Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Bernd Heinrich Volkssolidarität Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Klosterstraße 3 b, 01796 Pirna Anlässlich des 68. Jahrestages der Gründung der Volkssolidarität führte der Volkssolidarität Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. eine Dankeschön- und Festveranstaltung durch. Dabei wurden für hervorragende, jahrelange Ehrenamtsarbeit ausgezeichnet: mit der silbernen Ehrennadel der Volkssolidarität Herr Günter Berndt - Ortsgruppe 3 Dippoldiswalde mit der bronzenen Ehrennadel der Volkssolidarität Frau Antje Armbruszt - Betriebsgruppe Pflegeheim Sebnitz Frau Margret Breuste - Ortsgruppe 18 Pirna-Zehista Frau Ursula Dittrich - Ortsgruppe 8 Heidenau Herr Manfred Nowraty - Ortsgruppe Schellerhau Frau Siegrid Michel - Ortsgruppe Dürrröhrsdorf- Dittersbach Frau Anita Richter - Ortsgruppe Dobra. 25 Ehrenamtler erhielten die Ehrenurkunde des Kreisverbandes. Der Bürgermeister der Stadt Neustadt Herr Manfred Elsner wurde mit der Ehrenplakette der Volkssolidarität geehrt.

Dürrröhrsdorf - 14 - Nr. 11/2013 Aus den Schulen und Kindergärten Heeselicht wir kommen hieß es die erste Ferienwoche bei 39 Kindern und den Betreuern Luise, Sophia, Maik, Paul und Holger. Sie alle fuhren gemeinsam in das Herbstferienlager der ASJ Neustadt nach Heeselicht auf Rölligs Kinderhof. Noch bevor die Zimmer belegt wurden, besuchten sie erst einmal die Burg Stolpen und den angrenzenden Spielplatz. Gegen Nachmittag waren alle im Quartier angelangt und konnten ihre Zimmer beziehen. Gleich am nächsten Tag wurde das fast sommerliche Wetter ausgenutzt und die Hälfte der Kinder bauten sich ihren eigenen Niedrigseilgarten im Polenztal unter Anleitung von Didi vom Wurzelwerk e. V. Die anderen kreierten inzwischen Gipsmasken und -hände. Und damit jeder einmal dran kam, wurde am Nachmittag getauscht. Am Mittwoch fuhren alle gemeinsam in das Kidsplanet nach Dresden zum Spielen und Toben. Kleine Glücksschweine wurden am Donnerstag gebacken und den Nachmittag verbrachten alle bei herrlichstem Sonnenschein im Wildgehege. Leider blieb das Wetter nicht ganz so toll, sodass das geplante Lagerfeuer einmal wegen Wind und einmal wegen Regen ausfallen musste. Und schon war der letzte Tag angebrochen und nach Kofferpacken und Zimmerräumen ging die Fahrt los in die Mariba Freizeitwelt nach Neustadt. Noch mal richtig auspowern war nun die Devise, bevor gegen Abend die Kinder von ihren Eltern vor dem Freizeitbad abgeholt wurden. Ein großes Dankeschön geht an alle, die zum guten Gelingen des Herbstferienlagers der ASJ Neustadt beigetragen haben. Daniela Scholz SV Wesenitztal - Abteilung Fußball - Punktspiele vom 01.12. bis 08.12.2013 Nr. Datum Wochentag Anstoß Mannschaft Gegner Heimspiel: H Auswärts: A 01 01.12.2013 Sonntag 09.00 Uhr D-Junioren 1. Hainsberg A 02 09.00 Uhr F-Junioren Reinhardtsdorf 3. H 03 07.12.2013 Sonnabend 13.20 Uhr 1. Männer Großenhainer SV H 04 11.15 Uhr 2. Männer TSV Lohmen H 05 10.00 Uhr E-Junioren 2. Chemie Dohna 2. A 06 08.12.2013 Sonntag 10.30 Uhr C-Junioren SpG Braunsdorf A 07 10.30 Uhr D-Junioren 1. TSV Graupa H 08 10.00 Uhr D-Junioren 2. SV Struppen A 09 10.00 Uhr E-Junioren 1. Hohnsteiner SV 2. A Anzeigen

Nr. 11/2013-15 - Dürrröhrsdorf Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Grohmannstr.1 01796 Pirna Tel: 03501 5710240 Fax: 03501 5 02 42 E-Mail: info@jugendland.de Internet: www.jugendland.de Pressemitteilung Pirna, 04.11.2013 Projekt JugendLand 2013 Adventsspektakel im JugendLand! Wie in jedem Jahr findet auch 2013 das legendäre Adventsspektakel in unserem Büro auf der Grohmannstraße 1 in Pirna statt! Dieses Jahr laden wir alle Jugendlichen (und die, die sich so fühlen) aus der Region dazu ein mit uns, am 11. Dezember 2013 ab 17 Uhr, den Jahresausklang gemeinsam einzuläuten! Neben heißen Getränken und weihnachtlichen Knabbereien kommt auch die Kultur nicht zu kurz! Da wir keine Kosten und Mühen gescheut haben, wird die spektakuläre JUGENDLAND Band wieder ihr Bestes geben, um euch musikalisch zu erfreuen Also merkt euch den 11. Dezember 2013 dick im Kalender vor und feiert mit uns das vergangene Jahr und lasst uns schon mal in 2014 schauen! Weitere Infos gibt s bei Franzi und Gudrun vom Projekt Jugend- Land unter 0173 1630229 und info@jugendland.de. V.i.S.d.P.: G. Jeremias Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. Grohmannstr. 1 01796 Pirna Tel: 03501 5710240 Fax: 03501 50242 E-Mail: info@jugendland.de Internet: www.jugendland.de Projekt JugendLand 2013 Let s bowl! Am Nikolaustag fliegen die Pins im Joe s in Pirna! Traditionell wie jedes Jahr lädt Projekt JugendLand wieder alle Jugendgruppen aus der Region zum Weihnachtsbowling ein! Teilnehmen können bis zu 10 Teams mit drei bis sieben Mitspielern. Wie in jedem Jahr gibt es wieder eine Menge toller Gewinne und Pokale für die Teams! Los geht s ab 20 Uhr. Dann folgt eine Einspielphase für die Bowlerinnen und Bowler und schließlich die Wertungsrunde. Nach zwei Stunden wird dann die Siegermannschaft ermittelt und geehrt. Wer uns kennt weiß, dass es bei uns keine Verlierer gibt! Mitmachen lohnt sich! Wir freuen uns schon auf euch! Weitere Infos gibt s bei Franzi und Gudrun vom Projekt Jugend- Land unter 0173 1630229 und info@jugendland.de. V. i. S. d. P.: G. Jeremias Kirchennachrichten Monat November/Dezember 2013 Wünschendorf (Kirche Eschdorf) Mittwoch, 20.11.2013 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst Sonntag, 24.11.2013 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen Sonnabend, 30.11.2013 14.00 Uhr Adventsnachmittag (singen und basteln) Sonntag, 08.12.2013 10.00 Uhr Kirchspielgottesdienst mit dem Posaunenchor Porschendorf Sonntag, 17.11.2013 9.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, 24.11.2013 9.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen Dittersbach Sonntag, 24.11.2013 10.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen, dem Kirchenchor und Kindergottesdienst Sonntag, 01.12.2013 10.00 Uhr Kirchspiel-Familiengottesdienst zum 1. Advent mit der Kurrende Sonntag, 08.12.2013 16.00 Uhr Adventskonzert mit dem Posaunenchor und dem Quandt-Verein Wilschdorf Sonntag, 17.11.2013 10.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 24.11.2013 9.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit Gedenken an die Verstorbenen Stürza Sonntag, 24.11.2013 10.30 Uhr Gottesdienst mit Gedenken an unsere Verstorbenen Sonntag, 08.12.2013 10.30 Uhr Familiengottesdienst mit Tauferinnerung IMPRESSUM Wesenitztaler Landbote Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit den Ortsteilen Dobra, Elbersdorf, Porschendorf, Stürza, Wilschdorf und Wünschendorf Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach mit Ortsteilen erscheint monatlich. - Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Fax: (0 35 35) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: die Bürgermeister der Gemeinden. - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Duck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen, Geschäftsstelle Sebnitz: Herr Matthias Riedel, 01855 Sebnitz, Hertigswalder Str. 9, Telefon: (03 59 71) 5 31 07, Telefax: (03 59 71) 5 11 45, Funk: 01 71/3 14 75 42 E-Mail: matthias.riedel@wittich-herzberg.de - Vertrieb: Haushaltswerbung Walter Dresden Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Dürrröhrsdorf - 16 - Nr. 11/2013 Aus dem vorigen Jahrhundert (Teil 2) Monatsspruch Ein Zyniker ist ein Mensch, der von allem den Preis und von nichts den Wert kennt. Oscar Wilde (1854-1900) Bauernregeln im November Bringt Hubertus Schnee und Eis, bleibt es den ganzen November weiß. (3. November) Ist um St. Martin der Baum schon kahl, macht der Winter keine Qual. (11. November) Wie es um Katharina, trüb oder rein, so wird auch der nächste Februar sein. (25. November) Grauer Morgen Der Morgen blickt so traurig, Sonnenschein hat sich versteckt, die Nebelwand wirkt schaurig, hat die Landschaft grau bedeckt. Tropfen sammeln sich geschwind, an meiner Herbstbekleidung, ein Spaziergang wie ich find, war eine Fehlentscheidung. Ich mach kehrt und geh zurück, es ist nass und viel zu kalt, der November spielt verrückt, Grund für mich zu sagen - Halt. Anekdoten Der bekannte Chirurg Ferdinand Sauerbruch (1875-1951), der nach dem 2. Weltkrieg im Großröhrsdorfer Krankenhaus praktizierte, stellte einem Prüfungskandidaten einmal die Frage: Was bewirkt Chinarinde? - Einen Durchfall, Herr Professor. Darauf Sauerbruch: Im allgemeinen nicht, Herr Kandidat, in Ihrem speziellen Fall allerdings schon! * * * * * Der in Salzburg geborene Chirurg Burghard Breitner (1884-1956) soll einmal geäußert haben: Meine Damen und Herren, ich nehme an, dass noch niemand von Ihnen jemals ein Loch gesehen hat. Ein Loch kann man nämlich gar nicht sehen. Was man sehen kann, ist das, was um das Loch herum ist. Also meine Damen und Herren, befleißigen Sie sich stets einer Dialektik, die die zu betrachtenden Dinge klar umreißt. Sagen Sie zum Beispiel niemals das Loch im Hemd, sondern sagen Sie ganz einfach: die partielle Negation des Um- und Ansichsein! Vom Leben meiner Mutter in Dittersbach 1930 heirateten meine Eltern. Mein Vater hatte sich in Dittersbach selbständig gemacht und ein Grundstück mit einem abrissreifen Haus gekauft. 1934 riss er das alte Haus ab und baute ein neues mit einer Werkstatt im Erdgeschoss und zwei Wohnungen darüber. Nun war man dadurch erst einmal hoch verschuldet. Glücklicherweise war immer genug Arbeit vorhanden, ein kleiner Möbelhandel wurde zusätzlich eingerichtet. Mein Vater arbeitete oft bis tief in die Nacht hinein. Meine Mutter besorgte den Haushalt und half oft in ihrem elterlichen Anwesen bei Wünsches mit, das heißt bei ihrem seit 1936 verheirateten Bruder Walter, meinem Onkel und meiner Tante Hildegard. An den sommerlichen Wochenenden fuhr meine Mutter oft mit dem Fahrrad in den Gasthof Sängerheim nach Söbrigen, eine viel und gern besuchte Gaststätte im oberelbischen Pillnitzer Nachbarort. Dort fungierte ihre Schwester Gertrud, also meine Tante, als unermüdliche Stütze der alleinstehenden Wirtin, Frau Bertram. Mutter war dort immer eine willkommene Hilfe. Viel brachten diese Arbeiten nicht ein, aber sie halfen wirtschaften. Zum Dittersbacher Jahrmarkt und der gleichzeitigen Kirmes herrschte im Gasthof Wünsche immer Hochbetrieb, auch zum jährlichen Schlachtfest, zu Skat- und Doppelkopfturnieren, den örtlichen Vereinszusammenkünften wurden meine Mutter und auch die anderen Verwandten benötigt. Unsere Haustreppe aus Betonstufen musste jedes Jahr gestrichen werden. Das missfiel meiner Mutter und ohne Wissen meines Vaters ließ sie die Treppe eines Tages mit Terrazzo belegen. Die Rechnung beglich sie von ihrem Ersparten aus dem Wirtschaftsgeld (12,- RM wöchentlich). Der 2. Weltkrieg sah meinen Vater vom ersten bis zum letzten Tag als Soldat. Die Tischlerei wurde geschlossen. Meine Mutter arbeitete in den Kriegsjahren wie vorher, wenn sie gebraucht wurde, bei Wünsches oder in Söbrigen. In einer Dresdener Fleischerei nahm sie an einigen Wochenenden auch noch Arbeit an. In den letzten Kriegsjahren fertigte sie verschiedene termingebundene Heimarbeiten. Wenn ich mich recht erinnere, knüpfte sie bestimmte Netze und ähnliches, sicher für die Wehrmacht. In Organisationen des Nationalsozialismus war sie nicht Mitglied, Politik war ihr eigentlich fremd, jedoch glaubte sie, dass Deutschland für eine gerechte Sache kämpft, wurde es doch der Bevölkerung durch die Medien täglich eingeimpft. Als Zellenwartin mit einigen Blockwarten sammelte sie von Wohnung zu Wohnung in der oberen Ortshälfte monatliche Spenden, im Winter für das Winterhilfswerk, im Sommer für das Deutsche Rote Kreuz. Dem Kriegsende zu veränderte sich einiges. Meine Mutter nahm, so wie andere Familien im Ort auch Großstadtkindern ein sicheres Zuhause ermöglichten, ein kleines Kind im Vorschulalter aus dem von Bomben heimgesuchten Hamburg auf. Dieses Kind zu betreuen und zu erziehen, erwies sich oft als sehr problematisch, meine Mutter mühte sich mit recht bescheidenen Erfolgen. Ich erinnere mich, dass meine Mutter im Kriege an einer extremen Vermehrung der weißen Blutkörperchen litt. Dr. Kresse in Dürrröhrsdorf konnte ihr helfen. Obwohl die Werkstatt geschlossen war, konnte meine Mutter zerbrochene Fensterscheiben ersetzen. Fensterkitt war nicht vorhanden, deshalb wurden die Glasscheiben eingeleistet. Unsere Werkstatt vermieteten wir an eine Dresdener Firma, sie betrieb einen Großhandel mit Motorrad-Ersatzteilen. Als am 13. Februar 1945 große Teile Dresdens in Schutt und Asche versanken, nahmen wir den Firmenchef und seinen Prokuristen mit ihren Frauen als Ausgebombte in unserer Wohnung auf. Auch quartierten sich mehrmals im Dorf Soldaten ein. Bei uns waren es vier Soldaten, die bei uns nacheinander mehrere Wochen schlafen konnten. Sie fühlten sich sehr wohl: Ein Bett war für oft lange Zeit nur ein Wunschtraum geblieben. Als die Front immer näher rückte, der Geschützdonner zu vernehmen war, erhob sich die Frage nach einer Flucht vor dem Kriegs-

Nr. 11/2013-17 - Dürrröhrsdorf geschehen. Es gab Nachrichten über Grausamkeiten gegenüber der Zivilbevölkerung in Orten, die nicht sehr weit von uns entfernt waren, auch im Dorf untergebrachte Flüchtlinge bestätigten dies. Meine Mutter schwankte hin und her, ehe sie zu einem Entschluss kam. Mit dem Nötigsten auf unserem Tischlertafelwagen zogen wir beide über Borsberg nach Söbrigen. Es war 14 Tage vor Kriegsende. Nach einer Woche in Söbrigen ließen wir uns von Emil Opitz mit seinem Pferdefuhrwerk zurückholen. Im Nachhinein erscheint es als sinnloses Unterfangen, jedoch fehlte uns damals über das Geschehen jedwede Übersicht. Zum Kriegsende kam mein Vater als Soldat zurück - einen Tag vor dem Eintreffen der Roten Armee am 8. Mai 1945. Bis zu ihrem Rentenalter und darüber hinaus bewältigte meine Mutter ein umfangreiches Arbeitsprogramm: Hauswirtschaft mit Gartenarbeit und tatkräftige Mithilfe in der Tischlerwerkstatt füllten die Tage aus. Seit den sechziger Jahren konnten meine Eltern sich jährlich einen 14tägigen Urlaub gönnen, der zum größten Teil über den Feriendienst der Handwerkskammer, aber auch über private Adressen im Gebiet der DDR vermittelt wurde. In den letzten Jahren ihres arbeitsreichen Lebens wohnten sie im Erdgeschoss unseres Wohnhauses. Die Wohnung konnte eingerichtet werden, nachdem die Werkstatt einen Erweiterungsbau erfahren hatte. Meine Mutter überlebte meinen Vater um 9 Jahre, sie verstarb 1994 und wurde 87 Jahre alt. Eberhard Schneider Hallo Seniorinnen und Senioren von Dürrröhrsdorf-Dittersbach und Elbersdorf! In diesem Jahr findet unsere Weihnachtsfeier am Dienstag, dem 10. Dezember 2013 von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr im OVZ Dürrröhrsdorf-Dittersbach statt. Unkostenbeitrag für Nichtmitglieder: 15,00 Euro. Teilnahme zum Seniorennachmittag oder bis zum 2. Dezember 2013 zu melden bei Frau Michel, Tel. 91248. Ebenfalls bitte ich um Meldung, ob Sie mit dem Kleinbus abgeholt werden möchten und wieder nachhause. Unsere Adventsfahrt findet am Mittwoch, dem 18. Dezember 2013 statt. Dieses Jahr ist unser Ziel die Oberlausitz ins Kretscham zu Oberfriedersdorf. Leistungen sind: Busfahrt mit Reiseleitung, Eintritt Weihnachtsausstellung, Kaffeetrinken mit Stollen, Oberlausitzer Weihnachtsprogramm mit den Edelrollern, Abendbrot. Abfahrt für Dürrröhrsdorf: Ab Siedlung um 12.45 Uhr Abfahrt für Dittersbach: Ab Tischlerei Schneider um 12.45 Uhr Preis bitte nachfragen Über eine rege Beteiligung freut sich Siegrid Michel im Namen der Ortsgruppe der VS Veranstaltungen im Gemeindegebiet Samstag, 16.11. bis Sonntag, 17.11.2013 8. Wesenitztalschau der Rassekaninchenzüchter in der Scheune Getränkehandel R. Gäde, Dittersbach Sonntag, 01.12.2013 ab 13.00 Uhr Wesenitztaler Weihnachtsmarkt Orts- und Vereinszentrum und Hartplatz Dürrröhrsdorf Freitag, 06.12.2013 Lichterfest im Moosmutzelreich im Kinderland Dürrröhrsdorf Freitag, 06.12.2013 ab 15.00 Uhr Seniorenweihnachtsfeier in Porschendorf im Dorfgemeinschaftshaus Sonntag, 08.12.2013 Lesung mit Posaunenmusik in der Kirche Dittersbach Dienstag, 10.12.2013, 14.00 Uhr Seniorenweihnachtsfeier VS im OVZ Dürrröhrsdorf Mittwoch, 11.12.2013 Weihnachtsfahrt der Senioren von Porschendorf und Elbersdorf (Abfahrt in Porschendorf) Der Quandt-Verein lädt alle Mitglieder für den 02.12.2013 um 19.00 Uhr zum Kulturstammtisch in die Berggaststätte Schöne Höhe ein. Gäste sind herzlich willkommen. 20. Weihnachtskonzert der Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. mit dem Philharmonischen Chor Dresden in der Hoffnungskirche Freital-Hainsberg Zum bereits 20. Mal wird der Philharmonische Chor Dresden, der 1967 auf Anregung von Kurt Masur gegründet wurde, in diesem Jahr ein Adventskonzert mit A-cappella-Chormusik in der Hoffnungskirche Freital-Hainsberg (Kirchstraße 12, 01705 Freital) geben. Zur Aufführung kommen bei diesem besonderen Jubiläums-Konzert u. a. adventliche und weihnachtliche Chorsätze alter und neuer Meister. Samstag, 07.12.2013 um 16:00 Uhr Leitung: Prof. Gunter Berger Instrumentalisten: Iris Geißler (Klavier), Erika Schmidt (Orgel) Susanne Klawitter (Violine) Karten zum Preis von 5,00 EUR können in der Geschäftsstelle der Volkshochschule in Freital, Kirchstraße 8 (Tel. 0351 6413748) bzw. an der Abendkasse (ab 15:00 Uhr) in der Kirche erworben werden.