Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt



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Transkript:

Finale Fassung Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.2012 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1 Satz 1, Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS 2210-1-1-WFK) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt folgende Satzung: Inhaltsübersicht 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung 2 Studienziel 3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums 4 Leistungspunkte 5 Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise 6 Studienplan/Modulhandbuch 7 Vorrückungsvoraussetzungen, Zulassungsvoraussetzungen 8 Grundpraktikum und praktisches Studiensemester 9 Bestehen der Bachelorprüfung, Prüfungsgesamtnote 10 Zeugnis 11 Akademischer Grad 12 Inkrafttreten und Übergangsregelungen 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen vom 17. Oktober 2001 (RaPO, GVBl S. 686, Bay RS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Ingolstadt vom 25. Juli 2011 in ihrer jeweiligen Fassung. SPO BA BWL vom 25.06.2012 2 Studienziel 1 Das Ziel des Bachelorstudienganges Betriebswirtschaft ist es, Studierende auszubilden, die das auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelte betriebswirtschaftliche Instrumentarium auf die Lösung praktischer Probleme anwenden können. 2 Dazu werden neben der Vermittlung von theoretischem Grundlagenwissen und Grundfähigkeiten anwendungsbezogene Probleme der Berufspraxis analysiert und Lösungen für diese Probleme entwickelt. 3 Dies geschieht unter anderem auf der Grundlage von Fallstudien und Projektarbeiten. 4 Der Praxisbezug wird insbesondere auch durch ein Grund-

praktikum und ein praktisches Studiensemester sichergestellt, in denen die Ausbildung auf Unternehmen und andere Einrichtungen der Berufspraxis verlagert wird. (2) (3) 1 Die Absolventen sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, das Management auf verschiedenen betriebswirtschaftlichen Gebieten zu unterstützen und nach entsprechender Einarbeitung selbst Führungsaufgaben oder freiberufliche Aufgaben zu übernehmen. 2 Neben der Vermittlung von Fachkenntnissen werden im Studium die Persönlichkeitsbildung sowie der Erwerb von Führungswissen und Führungstechniken gefördert. 3 Die Absolventen sollen neben fachlicher Kompetenz soziale und methodische Kompetenzen erwerben. 1 Mit der Bachelorprüfung erwerben Studierende einen anwendungsbezogenen, wissenschaftlich fundierten, berufsqualifizierenden Abschluss. 2 Der Abschluss befähigt, in Wirtschaft und Verwaltung mit dem erworbenen betriebswirtschaftlichen Instrumentarium besonders qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben zu übernehmen, und bestätigt neben dem Studium strategisch orientierter Fachgebiete die Vertiefung in einer ausgewählten Studienschwerpunktkombination. 3 Das Studium schließt eine Bachelorarbeit ein. 3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums 1 Die Regelstudienzeit umfasst sieben Studiensemester. 2 Der Studiengang gliedert sich in zwei Studienabschnitte. 3 Der erste Studienabschnitt umfasst drei theoretische Studiensemester und ein Grundpraktikum, das in den vorlesungsfreien Zeiten abgeleistet wird. 4 Der zweite Studienabschnitt umfasst drei theoretische Semester und ein Praxissemester, das als fünftes oder sechstes Semester geführt werden kann. (2) Ab dem vierten Studiensemester werden Studienschwerpunkte geführt, von denen die Studierenden eine Studienschwerpunktkombination bestehend aus zwei Studienschwerpunkten auswählen müssen. (3) 1 Der Studiengang kann auch in Kooperation mit Unternehmen für Verbundstudierende angeboten werden, die parallel zum Studium an der Hochschule Ingolstadt eine praktische Berufsausbildung absolvieren. 2 Der Ablauf eines solchen Verbundstudiums unter Berücksichtigung der Belange der Berufsausbildung ist im Studienplan/Modulhandbuch jeweils separat darzustellen. 4 Leistungspunkte 1 Für bestandene Prüfungen und studienbegleitende Leistungsnachweise pro Fach sowie für das erfolgreich abgeleistete Grundpraktikum und das erfolgreich abgeleistete praktische Studiensemester werden Leistungspunkte vergeben. 2 In Anlehnung an das European Credit Transfer System (ECTS) werden durchschnittlich pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben. 3 Dabei entspricht ein Leistungspunkt einer Studienbelastung von 30 Zeitstunden. 4 Die Anzahl der Leistungspunkte ergibt sich aus der Anlage zu dieser Satzung. 2

5 Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise 1 Die Lehrveranstaltungen (Module), ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise sowie weitere Bestimmungen hierzu sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. 2 Module sind Zusammenfassungen von Fächern zu thematisch abgerundeten Einheiten. 3 Die Regelungen werden für die Wahlpflichtmodule durch den Studienplan/Modulhandbuch ergänzt. (2) Die Studienschwerpunkte und die zu einem Studienschwerpunkt gehörenden Module sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. (3) Alle Module sind entweder Pflichtmodule, Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule: 1. Pflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die für alle Studierenden verbindlich sind. 2. 1 Wahlpflichtmodule sind die Module des Studiengangs, die einzeln oder in Gruppen alternativ angeboten werden. 2 Jeder Studierende muss unter ihnen nach Maßgabe dieser Satzung eine bestimmte Auswahl treffen. 3 Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. 3. 1 Wahlmodule sind Module, die für die Erreichung des Studienziels nicht verbindlich vorgeschrieben sind. 2 Sie können von den Studierenden aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule zusätzlich gewählt werden. (4) Folgende Module einschließlich Prüfungen und / oder Leistungsnachweise können nach näherer Bestimmung im Studienplan/Modulhandbuch in englischer Sprache abgehalten werden: Modul Nr. 1.13: Marketing Modul Nr. 2.1.1: Strategic Management Modul Nr. 2.1.2 Strategic Management / Case Studies Modul Nr. 2.11: Bachelorarbeit 6 Studienplan/Modulhandbuch 1 Die zuständige Fakultät erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebots einen Studienplan/ein Modulhandbuch, aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. 2 Er wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. 3 Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, in dem die Regelungen erstmals anzuwenden sind. 4 Der Studienplan/das Modulhandbuch soll insbesondere Regelungen und Angaben enthalten über 1. die zeitliche Aufteilung der Semesterwochenstunden je Modul und Studiensemester, 3

2. die Bezeichnung der angebotenen Studienschwerpunkte und deren Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie die Stundenzahl, die Lehrveranstaltungsart, die Studienziele und die Studieninhalte dieser Module, 3. den Katalog der wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule mit der Bezeichnung der Module und ihrer Semesterwochenstundenzahl, 4. den Katalog der wählbaren Wahlpflichtmodule zur Sprach- und Sozialkompetenz, 5. die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen Modulen, soweit diese nicht in der Anlage abschließend festgelegt wird, 6. die Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 7. die Ausbildungsziele und -inhalte des Grundpraktikums und des praktischen Studiensemesters sowie deren Form und Organisation, 8. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungs- und Teilnahmenachweise, 9. separate Studienablaufpläne für Verbundstudierende. (2) Im Studienplan/Modulhandbuch können die Semesterwochenstunden der Module mit Genehmigung des Fachbereichsrats derart modifiziert werden, dass ein Teil der Lehrveranstaltungsstunden durch entsprechende Einheiten selbstgesteuerten Lernens ersetzt wird. (3) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehene Studienschwerpunkte, Wahlpflichtmodule und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. 2 Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 7 Vorrückungsvoraussetzungen, Zulassungsvoraussetzungen Zum Eintritt in den zweiten Studienabschnitt ist nur berechtigt, wer mindestens 63 ECTS-Leistungspunkte aus den Modulen des ersten Studienabschnittes erbracht hat. (2) Der Eintritt in das praktische Studiensemester setzt neben dem vollen Erbringen der Leistungspunkte aus dem ersten und zweiten Studiensemester die Erbringung von mindestens 20 ECTS-Leistungspunkten aus dem dritten und vierten Studiensemester sowie die erfolgreiche Ableistung des Grundpraktikums voraus. 8 Grundpraktikum und praktisches Studiensemester 1 Das Grundpraktikum umfasst insgesamt zwölf Wochen. 2 Es ist in den vorlesungsfreien Zeiten bis zu Beginn des vierten Studiensemesters abzuleisten. 3 Die einzelnen Abschnitte des Grundpraktikums sollen mindestens vier Wochen betragen. (2) Das Grundpraktikum ist erfolgreich abgeleistet, wenn 4

1. die Ableistung der einzelnen Praxiszeiten jeweils durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht, nachgewiesen ist und 2. ordnungsgemäße Praxisberichte vorgelegt und genehmigt wurden. (3) Das praktische Studiensemester des Vertiefungsstudiums umfasst einen Zeitraum von 20 Wochen und wird durch Lehrveranstaltungen begleitet. 9 Bestehen der Bachelorprüfung, Prüfungsgesamtnote Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn 1. in allen auf Prüfungen und sonstigen Leistungsnachweisen beruhenden Endnoten sowie in der Bachelorarbeit mindestens die Note ausreichend", in sonstigen Leistungsnachweisen die Bewertung mit Erfolg erzielt wurde und 2. das praktische Studiensemester und das Grundpraktikum mit Erfolg abgeleistet wurden. (2) In die Prüfungsgesamtnote der Bachelorprüfung fließen die Endnoten sowohl aus dem Grundlagen- als auch aus dem Vertiefungsstudium entsprechend ihrer Gewichtung in der Anlage zu dieser Satzung ein. 10 Zeugnis Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis gemäß dem in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Ingolstadt (APO HI) enthaltenen Muster ausgestellt. (2) Zusammen mit dem Zeugnis über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Diploma Supplement gemäß dem in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Ingolstadt (APO HI) enthaltenen Muster ausgestellt. 11 Akademischer Grad Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der Akademische Grad Bachelor of Arts, Kurzform B.A. verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem in der Anlage 2 der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Ingolstadt (APO HI) enthaltenen Muster ausgestellt. 5

12 Inkrafttreten und Übergangsregelungen 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 in Kraft. 2 Sie gilt für Studierende, die ihr Studium in diesem Studiengang ab dem Wintersemester 2012/2013 im ersten Studiensemester aufnehmen. 3 Sie gilt ferner für Studierende, die zwar vor dem Wintersemester 2012/2013 dieses Studium aufgenommen haben, dann aber länger als ein Semester beurlaubt waren oder das Studium unterbrochen haben und bei dessen Wiederaufnahme kein dem bisherigen Lehrplan entsprechendes Studienangebot mehr vorfinden. (2) Die Bestimmungen dieser Studien- und Prüfungsordnung gelten darüber hinaus für Studierende, die vor dem Wintersemester 2012/2013 das Studium aufgenommen haben, deren Studium aber eine Verzögerung erfahren hat, die dazu geführt hat, dass bei Fortsetzung des Studiums kein der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung entsprechendes Studienangebot mehr besteht. (3) Studierende im Studiengang Betriebswirtschaft, für die diese Studien- und Prüfungsordnung nicht gilt, schließen das Studium nach der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule Ingolstadt vom 10. Juli 2006 in der jeweiligen Fassung ab. Im Übrigen tritt letztere Studien- und Prüfungsordnung außer Kraft, wenn der letzte Studierende, der dieser Prüfungsordnung unterfällt, die Hochschule verlassen hat. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt vom 25.06.2012 und durch den Präsidenten genehmigt. Ingolstadt, den 12.11.2012 Prof. Dr. Walter Schober Präsident Diese Satzung wurde am 13.11.2012 in der Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 13.11.2012 durch Aushang bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist daher der 13.11.2012. 6